DE20011677U1 - Vorrichtung zum Sichern von Ladegut auf einer Fläche eines Fahrzeuges - Google Patents
Vorrichtung zum Sichern von Ladegut auf einer Fläche eines FahrzeugesInfo
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Description
H I E B i d ff*. .Fj EIE JS 5 \ PJE^RMANN
PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
Unser Zeichen: A237DE8 H/ke
(31) Prioritätsnummer I Priority Application Number: 200 10 656.2
(32) Prioritätstag / Priority Date:
21.06.2000
(33) Prioritätsland / Priority Country:
Deutschland
(54) Titel/Title:
Vorrichtung zum Sichern von Ladegut auf einer Fläche eines Fahrzeuges
(71) Anmelder/in I Applicant:
Ancra Jungfalk GmbH & Co. KG Richard-Stocker-Str.
78234 Engen Deutschland
(74) Vertreter / Agent:
Dipl.-Ing. Gerhard F. Hiebsch
Dipl.-Ing. Dr. oec. Niels Behrmann M.B.A. (NY)
Heinrich-Weber-Platz
78224 Singen
Mündli«he;VffeinbarungenjDeiJüJferJzu ihrijr Wirkjamk^lf scheftliche? BestäSgueg. BODENSEEPATENT®
A237DE8
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sichern von Ladegut auf einer Fläche eines Fahrzeuges -- insbesondere der Ladefläche oder einer Wandfläche eine die Ladefläche überragenden Kastenaufbaus -- in Form eines mit der Fläche verbundenen Schienenprofils, in/an dem Anschlussorgane wie Haken oder Eingriffsausnehmungen vorgesehen sind.
Die EP 0 159 394 Bl offenbart zur Sicherung von Kleidungsstücken od.dgl. Elementen horizontale Zurrschienen in einem Lastwagenaufbau. Davon ausgehend, beschreibt die DE 44 12 067 C der Anmelderin ein an den Fahrzeugseitenwänden in Abstand zur Ladefläche etwa horizontal vorgesehenes Paar von Führungsschienen, an die endwärtige Verbindungsorgane eines zwischen ihnen in Betriebsstellung verlaufenden Tragprofiles angeschlossen werden; dieses Tragprofil ist in Abstand zu einem Profilende mit einem strangartigen Lenker durch ein Gelenk verbunden und der Lenker andernends mittels eines weiteren Gelenkes ortsfest gelagert. Dieses Tragprofil kann um sein Gelenk und der Lenker um das weitere Gelenk aus einer Betriebsstellung in eine Ruhelage geklappt sowie mittels des endwärtigen Gelenkes an die eine Führungsschiene angefügt werden.
Das Anbringen solcher Schienenprofile an einer Fahrzeugfläche ist dann schwierig, wenn diese nicht verletzt werden, d. h. etwa von Schrauben durchdrungen werden soll.
In Kenntnis dieses Standes der Technik hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt, die Anpassung der eingangs beschriebenen Vorrichtung an die Gegebenheiten des Einsatzortes bzw. der entsprechenden Fahrzeugfläche zu verbessern, ohne die Austauschbarkeit beschädigter Schienenprofile zu behindern.
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Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des unabhängigen Anspruches; die Unteransprüche erfassen günstige Weiterbildungen. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder den Ansprüchen offenbarten Merkmale.
Erfindungsgemäß ist dem Schienenprofil eine sie haltende Sockelschiene zugeordnet und letztere mit der Ladefläche bzw. der Wand- oder Dachfläche durch eine Klebeschicht unlösbar verbunden; eine solche Verbindung vermeidet die Verletzung der Partnerfläche, die Schienenpaarung wiederum lässt das Austauschen der Zurrschienen zu.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Sockelschiene an beiden Längskanten mit -- jeweils eine querschnittlich etwa U-förmige Seitentasche begrenzenden
Deckstreifen versehen; in die von den beiden -- mit ihren Mündungen einander zugekehrten -- Seitentaschen bestimmte Einschubbahn wird das Schienenprofil eingeführt und in einer Einbau- oder Gebrauchsstellung gehalten.
Deckstreifen versehen; in die von den beiden -- mit ihren Mündungen einander zugekehrten -- Seitentaschen bestimmte Einschubbahn wird das Schienenprofil eingeführt und in einer Einbau- oder Gebrauchsstellung gehalten.
Als günstig hat es sich erwiesen, dass der die Seitentaschen vorbindende Schienenboden der Sockelschiene zumindest zwei gegenüber einer von ihrer Unter- oder Auflagefläche bestimmten Ebene in Spaltabstand stehende Abstandsbereiche aufweist; diese können dann dickere Klebeschichtstreifen aufnehmen. Zudem kann diese Ebene zwischen den Abstandsbereichen die Unterfläche von rippenartigen Bodenabschnitten bestimmen.
Im Rahmen der Erfindung soll das Schienenprofil an seinen Längsseiten mit von ihm abragenden Sockelstreifen .versehen sein, welche in die Seitentaschen der Sockelschiene eingeschoben werden können.
Als eine Erleichterung für die Handhabung hat es sich erwiesen, die Sockelstreifen des Schienenprofils durch seitliche Wandstreifen gegenüber einem von ihnen flankierten —
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die Anschlussorgane aufweisenden -- Mittelstreifen in der Höhe zu versetzen, so dass letzterer in Gebrauchsstellung in einer Ebene oberhalb der Seitentaschen verläuft.
Bei einer besonderen Ausgestaltung des Schienenprofils bzw. der Oberschiene dieser Schienenpaarung ist den einander gegenüberliegenden Wandstreifen innenseitig ein sie verbindendes Versteifungselement in Form eines Rinnenprofils zugeordnet, dessen seitliche Rinnenschenkel mit den Wandstreifen des Schienenprofils fest verbunden -- insbesondere verschweißt -- sind.
Die Lage der Partner jener beschriebenen Schienenpaarung ist in Gebrauchsstellung erfindungsgemäß zu sichern, ohne dass die Lösbarkeit dieser Paarung im Bedarfsfall behindert wird.
Dazu hat es sich als günstig erwiesen, den zur Längsachse des Schienenprofils parallelen Sockelstreifen mit einer Galerie von Bohrungen zur Aufnahme von Stiften od. dgl. Verbindungsorganen zu versehen und auch solche Bohrungen im Unterbau -- also in der Sockelschiene -- anzuordnen. In einer weiteren Ausgestaltung kann das Schienenprofil mit dem Deckstreifen der Sockelschiene durch Prägungen formschlüssig verbunden werden. Schließlich liegt im Rahmen der Erfindung, die Deckstreifen der Sockelschiene mit den Sockelstreifen des Schienenprofils zumindest punktweise zu verschweißen; in diesem Falle kann die Trennung der kraftschlüssigen Verbindung durch Trennwerkzeuge erfolgen.
Insgesamt entsteht eine Vorrichtung, welche die vom Erfinder gesehene Aufgabe in bestechender Weise zu lösen vermag.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1: eine Schrägsicht auf einen Teil einer Ladefläche eines Fahrzeuges mit Kastenaufbau sowie darin an Schienen eines Ladungssicherungssystems angeordneten Teilen;
Fig. 2 bis
Fig. 5: gegenüber Fig. 1 vergrößerte Schrägsichten auf Beispiele der Gestaltungen von Zurrschienen zur Ladesicherung;
Fig. 6: eine vergrößerte Draufsicht auf die Zurrschiene gemäß Fig. 2;
Fig. 7: den Querschnitt durch Fig. 6 nach der Linie VII-VII;
Fig. 8: die vergrößerte Stirnansicht zu Fig. 6 nach deren Pfeil VIII mit in einer -auf eine Wandfläche geklebten --Sockelschiene verlaufender Zurrschiene in zwei Anwendungsbeispielen;
Fig. 9: den Querschnitt durch die Sockelschiene der Fig. 8;
Fig. 10: eine Stirnansicht einer weiteren Schiene.
Hinter dem Fahrerhaus eines nur teilweise dargestellten Fahrzeuges 10 ist eine Ladefläche 12 mit Kastenaufbau 14 vorgesehen. Auf der Ladefläche 12 und den Innenflächen 15
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der Seitenwände 16 -- gegebenenfalls auch der Dachinnenfläche 17 -- des Kastenaufbaus 14 sind horizontal und vertikal Schienen oder Schienenprofile als Zurrschienen 20 zum Festlegen von Ladegütern angebracht, beispielsweise von — mit Zurrgurten 18 gehaltenen -- Kisten 22, Schränken 23 oder Rollwagen 24. Der Ladesicherung halber können auch Vertikalständer 26, leiterartige Gerüste 27 oder i. w. horizontale Kragarme 28 mit den Zurrschienen 20 verbunden werden.
Die Fig. 2 bis 5 zeigen übliche Formen von Kombinationszurrschienen 20, 20a, Führungsschienen 20b mit verstellbarem Beschlag 21 sowie ein sog. Airline-Profil 20c einer beispielsweisen Breite a von 140 mm und einer Höhe h von 25 mm mit in Längsmitte seiner Oberfläche 30 verlaufender hinterschnittener Längsnut 32 sowie in diese in Mittenabständen f eingebrachten Bohrungen oder Rundausnehmungen 34 des -- zum Mittenabstand f kürzeren — Durchmessers d von etwa 20 mm. Diesem Durchmessermaß entspricht etwa auch die Breite b von an beiden Längsseiten des Airline-Profils 20c abragenden Sockelstreifen 36. Sockelstreifen 36 mit jeweils einer Galerie von Bohrungen 38 sind auch bei den anderen Zurrschienen 20, 20a, 20b vorhanden.
Die Gesamtbreite a der Zurrschiene 20 der Fig. 2, 6 beträgt 129 mm bei einer Höhe h von 11,5 mm und einer Materialdicke i von 2,5 mm; die Breite bi des die beiden aus seiner Ebene gekröpften Sockelstreifens 36 verbindenden — und mit einem Wandstreifen 39 an sie abgestuft angeformten -- Mittelstreifen 40 misst etwa 95 mm. Aus dessen Fläche sind in mittleren Abständen e von 50 mm I-förmige -- etwa 65 mm (Maß g) lange -- Schlitze 42 der Breite b2 von etwa 12 mm eingeformt; in deren quer zur Längsachse A der Zurrschiene 20 verlaufende Mittelachsen M liegen im übrigen die Bohrungen 38 der Sockelstreifen 36.
Die Schlitze 42 sind mit parallelen zur Längsachse A gerichteten Kopfbalken 43 versehen, deren Länge etwa dem Durchmesser di von 25 mm einer mittigen Bohrung 44 ent-
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spricht. Beim Einformen dieses Schlitzes 42 entsteht an jeder seiner Längskanten eine in Fig. 7 bei 46 angedeutete Randanformung, die sich mit ihrem Gegenstück parallel zwischen den zueinander ebenfalls parallelen Wandstreifen 39 erstreckt. In Abstand y sind am Stufenübergang des letzteren zum Mittelstreifen 40 Dreieckseinformungen 41 vorgesehen.
Am rechten Ende der Fig. 6 sind Deckstreifen 48 an den Längskanten 51 einer Sockelschiene 50 zu erkennen; letztere ist im Querschnitt der Fig. 9 zu entnehmen. Die Breite &eegr; der Sockelschiene 50 ist mit etwa 132 mm so viel größer als die Breite &zgr; des oberen Schienenprofils bzw. der Zurr- oder Oberschiene 20, dass deren Sockelstreifen 36 in Seitentaschen 52 der Sockelschiene 50 mit geringem Spiel eingeschoben werden können; diese Seitentaschen 52 der Weite q von etwa 4 mm werden nach oben hin durch jene Deckstreifen 48 begrenzt. Deren Breite &eegr;&khgr; ist so gewählt, dass der Wandstreifen 39 der eingeschobenen Zurrschiene 20 in Abstand c zur Längskante 49 des Deckstreifens 48 steht. Dort können bei 54 angedeutete Schweißpunkte zur zeitweiligen Lagefixierung vorgesehen werden.
Wie vor allem in Fig. 8, 9 verdeutlicht, weist die Sockelschiene 50 querschnittlich drei Abschnitte 56, 56a im Schienenboden 58 auf, in denen dieser in einem Spaltabstand t zu einer von der Oberfläche 15 einer Seitenwand 16 gebildeten Ebene E steht. Die Querschnittslänge n2 des mittleren Abschnittes oder Abstandsbereiches 56 beträgt hier 40 mm, die Weite &zgr; des begrenzenden Bodenabschnitts 58a hier 10 mm. In letzterem ist ein Durchbruch 60 vorgesehen, außerdem zwischen der Unter- oder Auflagefläche 59 des Schienenbodens 58 sowie jener Oberfläche 15 eine Klebstoffschicht 62; diese kann -- wie gesagt -- unterbrochen oder durchgehend sein. Im übrigen ist hier die Mittelachse B der Sockelschiene 50 Symmetriegerade für deren Querschnitt.
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Ein weiteres Schienenprofil 2Öa ist als Oberschiene in Fig. 10 skizziert; zwischen deren Wandstreifen 39 ist ein stabilisierendes Rinnenprofil 64 im Bereich seiner -- den Wandstreifen 39 der Oberschiene 20d anliegenden -- Rinnenschenkel 65 eingeschweißt, dessen Rinnenboden 66 in einem Spaltabstand tx zur Unterfläche 37 der Sockelstreifen 36 verläuft. Die Materialdicke ii des Rinnenprofils 64 ist geringer als die Materialdicke i der eigentlichen Zurrschiene 2Od-
Nicht dargestellt ist, dass statt der Schweißpunkte 54 zur zeitweiligen Lagesicherung auch leichter lösbare Verbindungen — wie Schrauben, Splinte oder Prägungen — eingesetzt werden können. Dann können beispielsweise die Deckstreifen 48 der Sockelschiene 50 den Bohrungen 38 des Schienenprofils 20 entsprechende Durchgänge für derartige Schrauben anbieten.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Sichern von Ladegut auf einer Fläche eines Fahrzeuges, insbesondere der Ladefläche (12) oder einer Wandfläche (16) eines diese Ladefläche überragenden Kastenaufbaus (14), in Form eines mit der Fläche verbundenen Schienenprofils (20, 20 a bis 20 d), in/an dem Anschlussorgane (21, 42) wie Haken oder Eingriffsausnehmungen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schienenprofil (20, 20 a bis 20 d) eine es haltende Sockelschiene (50) zugeordnet und letztere mit der Ladefläche (12) bzw. der Wand- oder Dachfläche (16, 17) durch eine Klebeschicht (62) unlösbar verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockelschiene (50) an jeder Längskante (51) mit einem eine querschnittlich etwa U-förmige Seitentasche (52) begrenzenden Deckstreifen (48) versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mündungen der streifenartigen Seitentaschen (52) zueinander weisen und die beiden Seitentaschen (52) eine Einschubbahn für das Schienenprofil (20, 20 a bis 20 d) bestimmen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der die Seitentaschen (52) verbindende Schienenboden (58) der Sockelschiene (50) zumindest zwei gegenüber einer von ihrer Unter- oder Auflagefläche (59) bestimmten Ebene (E) in Spaltabstand (t) stehende Abstandsbereiche (56, 56 a) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ebene (E) zwischen den Abstandsbereichen (56, 56 a) die Unterflächen von rippenartigen Bodenabschnitten (58 a) bestimmt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienenprofil (20, 20 a bis 20 d) mit an seinen Längsseiten von ihm abragenden Sockelstreifen (36) versehen ist und diese in die Seitentaschen (52) der Sockelschiene (50) eingeschoben sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockelstreifen (36) des Schienenprofils (20, 20 a bis 20 d) durch seitliche Wandstreifen (39) zu einem die Anschlussorgane (21, 42) aufweisenden Mittelstreifen (40) höhenversetzt sind (Fig. 7, 8).
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der sich in Einbaustellung des Sockelstreifens (36) dessen Mittelstreifen (40) in einer Ebene über den Seitentaschen (52) der Sockelschiene (50) befindet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass den einander gegenüberliegenden Wandstreifen (39) innenseitig ein sie verbindendes Versteifungselement (64) zugeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch ein Rinnenprofil (64), dessen seitliche Rinnenschenkel (65) mit den Wandstreifen (39) des Schienenprofils (20, 20 a bis 20 d) fest verbunden, insbesondere verschweißt, sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienenprofil (20, 20 a bis 20 d) in Gebrauchsstellung mit der Sockelschiene (36) lösbar lagesichernd verbunden ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zur Längsachse (A) des Schienenprofils (20, 20 a bis 20 d) parallele Sockelstreifen (36) mit einer Galerie von Bohrungen (38) zur Aufnahme von Stiften od. dgl. Verbindungsorganen versehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Deckstreifen (48) der Sockelschiene (50) und einer Galerie von Bohrungen zur Aufnahme von Schrauben od. dgl. Verbindungsorganen versehen ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienenprofil (20, 20 a bis 20 d) mit dem/den Deckstreifen (48) der Sockelschiene (50) durch Prägungen verbunden ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Deckstreifen (48) der Sockelschiene (50) mit dem zugeordneten Sockelstreifen (36) des Schienenprofils (20, 20 a bis 20 d) zumindest punktweise verschweißt ist/sind.
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20011677U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102008002253A1 (de) * | 2008-05-13 | 2009-11-19 | Kiesling Fahrzeugbau Gmbh | Fahrzeuganordnung mit einem Laderaum, Halteelement und Verwendung eines Halteelements in einem Laderaum |
-
2000
- 2000-07-05 DE DE20011677U patent/DE20011677U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102008002253A1 (de) * | 2008-05-13 | 2009-11-19 | Kiesling Fahrzeugbau Gmbh | Fahrzeuganordnung mit einem Laderaum, Halteelement und Verwendung eines Halteelements in einem Laderaum |
| DE102008002253B4 (de) * | 2008-05-13 | 2020-08-27 | Kiesling Fahrzeugbau Gmbh | Fahrzeuganordnung mit einem Laderaum, Halteelement und Verwendung eines Halteelements in einem Laderaum |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010104 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20040203 |