DE20010628U1 - Einrichtung zur Bestimmung einer Substanz - Google Patents
Einrichtung zur Bestimmung einer SubstanzInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Bestijiunung einer in einer Körperflüssigkeit enthaltenen Substanz, wobei eine Testzone auf einem Indikatorteil vorgesehen ist, die mit einem je nach Substanzkonzentration verfärbbaren Teststoff beschichtet ist.
Zur Untersuchung des Gesundheitszustandes des Körpers sowohl von (chronisch) kranken als auch von gesunden Personen werden häufig Körperflüssigkeiten auf bestimmte Substanzen analysiert. Dies wird in der Regel direkt vom Arzt oder in einem Labor durchgeführt. Dabei werden die Körperflüssigkeiten, beispielsweise Blut oder Urin, auf das Vorhandensein bzw- die Konzentration von spezifischen Substanzen, beispielsweise Zucker, Hormonen, Antigenen oder Antikörpern, getestet.
Eine solche Testvorrichtung ist beispielsweise in der US 748 114 A beschrieben, wobei ein Teststreifen vorgesehen ist, der sich nach Auftragen von Blut oder Urin je nach Konzentration von Glukose verfärbt. Dieser Teststreifen wird allerdings zur Analyse verschickt, beispielsweise an ein Labor oder an einen Arzt. Um eine Veränderung der Verfärbung, die häufig bereits nach ein bis 2wei Stunden eintritt, zu verhindern, wird eine Membran auf den Teststreifen aufgebracht. Dieser Teststreifen ist durch das Aufbringen der Membran jedoch relativ kompliziert und demnach kostspielig herzustellen, und insbesondere die Notwendigkeit einer gesonderten späteren Auswertung ist von Nachteil. Eine tägliche Kontrolle wird dadurch erschwert. Weiters werden gesunde Personen, die lediglich eine Selbstkontrolle durchführen wollen, diesen Test kaum oder nur selten verwenden, da die professionelle (ärztliche) Auswertung mit Kosten verbunden ist und außerdem zahlreiche Personen Hemmungen haben, wenn es um die Konsultation eines Arztes geht.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es demnach, eine Einrichtung zur Bestimmung einer in einer Körperflüssigkeit enthaltenen Substanz zur Verfugung zu stellen, die die obigen Nachteile nicht aufweist und einen Test ermöglicht, der zu Hause ohne professionelle Hilfe durchgeführt werden kann, wobei überdies der Patient selbst das Ergebnis feststelleii kann. Weiters soll die Einrichtung einfach und kostengünstig herzustellen sein, so
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dass sie auch für eine tägliche Bestimmung, insbesondere in Form eines "Wegwerftests" zur einmaligen Verwendung geeignet ist. Weiters soll die Durchführung der Substanz-Bestjjmmung besonders einfach sein.
Die vorliegende Einrichtung der eingangs angeführten Art ist dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil auf einem Basisträger drehbar angeordnet ist, und dass auf dem Basisträger entsprechend einer um den Drehpunkt des Indikatorteils verlaufenden Kreislinie verschiedenfarbige Farbfelder vorgesehen sind, denen entsprechende Konzentrationsangaben der zu bestimmenden Substanz zugeordnet sind. Durch Auftragen der Körperflüssigkeit auf die Testzone wird der Teststoff verfärbt, wobei die Verfärbung von der Konzentration der zu bestimmenden Substanz in der Körperflüssigkeit abhängt. Der in der Testzone aufgebrachte an sich bekannte Teststoff ist spezifisch für die zu bestimmende Substanz, wobei jeder bekannte handelsübliche Teststoff verwendet werden kann. Nach kurzer Einwirkzeit, die je nach Teststoff unterschiedlich ist, ist die Verfärbung beendet, und der Indikatorteil wird auf dem Basisträger verdreht, wobei der verfärbte Teststoff der Testzone mit den Farbfeldern verglichen wird. Die Farbfelder sind verschieden gefärbt, wobei jede Färbung spezifisch für eine bestimmte Konzentration der zu bestimmenden Substanz ist. Anschließend wird die Konzentrationsangabe des der Farbe des Teststoffs entsprechenden Farbfelds abgelesen, was der Konzentration der Substanz in der Körperflüssigkeit entspricht. Diese Einrichtung gewährleistet somit eine einfache Handhabung, die jede Person selbst verwenden kann, um rasch eine in einer Körperflüssigkeit enthaltene Substanz (seini-quantitativ) zu bestimmen.
Weiters ist die Herstellung der Einrichtung einfach und somit kostengünstig, so dass sie zur täglichen Verwendung und als "Wegwerfprodukt" geeignet ist.
Durch Informationsangaben, welche Konzentrationen als normal gelten bzw. welche als zu hoch oder zu niedrig anzusehen sind, ist die Auswertung durch ein Labor bzw. einen Arzt nicht notwendig, da die Person bei Anwendung der erfindungsgemäßen
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Einrichtung selbst in der Lage ist, mit Hilfe des Ergebnisses ihren Gesundheitszustand einzuschätzen.
Die Anzahl der Farbfelder auf dem Basisträger ist variabel und auch abhängig von der Breite des möglichen Konzentrationsbereiches der Substanz. Eine relativ höhere Anzahl der Farbfelder kann aber in jedem Fall eine genauere Auswertung gewährleisten, da die Farbfelder dadurch mehr Nuancen der Verfärbung abdecken.
Ein weiterer Vorteil der Einrichtung besteht darin, dass sehr geringe Mengen an Körperflüssigkeit ausreichen, um die Bestimmung durchzuführen; in der Regel genügen ein bis zwei Tropfen Körperflüssigkeit, z.B. Blut.
Um die Dokumentation zu erleichtern, kann weiters zusätzlich zur Konzentrationsangabe die entsprechende Einheit vorgesehen werden, wobei es selbstverständlich auch denkbar ist, pro Farbfeld mehrere Konzentrationsangaben für verschiedene Einheiten vorzusehen, wie etwa mmol/1 und mg/dl.
Dabei kann die Testzone in jenem Bereich des Indikatorteils vorgesehen sein, der auf dem Radius der Farbfelder des Basisträgers liegt, d.h. dass durch Verdrehen des Indikatorteils die Testzone direkt neben einem ausgewählten Farbfeld positioniert werden kann, um dadurch die Verfärbung des Teststoffs mit der Farbe des Farbfeldes direkt zu vergleichen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch geringe Farbunterschiede mit freiem Auge problemlos festgestellt werden können«
Vorzugsweise ist der Indikatorteil zeigerförmig ausgebildet. Der Indikatorteil ist somit wie der Zeiger einer Uhr entlang der Kreislinie der verschiedenfarbigen Farbfelder drehbar angeordnet. Die Testzone kann dabei über die gesamte Länge des Indikatorteils vorgesehen sein, es genügt aber, wenn lediglich ein in radialer Richtung kurzer Streifen von einigen mm, vor-2ugsweise aber über die gesamte Breite des Indikatorteils, vorgesehen ist. Die Breite des Indikatorteils kann unterschiedlich sein, günstig ist es jedoch, wenn der Indikatorteil ungefähr gleich breit ist wie ein Farbfeld bzw. ein Zwischenraum zwischen zwei Farbfeldern, so dass beim Vergleich der Verfärbung des Teststoffs mit einem Farbfeld lediglich ein kleiner Bereich
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des Basisträgers verdeckt wird und die beidseits neben deu Indikatorteil liegenden Farbfelder sichtbar sind.
Besonders günstig ist es, wenn der Basisträger scheibenförmig, insbesondere kreissoheibenförmig ist. Der Mittelpunkt der Kreislinie der verschiedenfarbigen Farbfelder ißt somit gleichzeitig der Mittelpunkt des kreisscheibenförmigen Basisträgers und der Drehpunkt des Indikatorteils, so dass die Einrichtung einem Ziffernblatt einer Uhr gleicht.
Eine vorteilhafte Einrichtung ist dadurch1gegeben, dass die Farbfelder am Rand des kreisscheibenförmigen Basisträgers angeordnet sind. Dadurch wird der Plat2 des Basisträgers einer gegebenen Größe maximal ausgenützt, so dass möglichst viele Farbfelder mit ausreichender Beabstandung zwischen den Farbfeldern vorgesehen werden können.
Vorzugsweise entspricht die Länge des zeigerförmigen Indikatorteils im Wesentlichen dem Radius des kreisscheibenförmigen Basisträgers. Sind die Farbfelder am Rand des Basisträgers angeordnet, ist es günstig, wenn die Testzone am Ende bzw. nahe dem Ende des Indikatorteils vorgesehen wird; so sind die Farben des Teststoffs und der Farbfelder direkt miteinander vergleichbar. Der zeigerförmige Infikatorteil kann jedoch etwas über den Rand des Basisträgers vorstehen, damit er zum Verdrehen erfasst werden kann.
Es ist weiters von Vorteil, wenn jeweils zwei Farbfelder entsprechend unterschiedlich verfärbbarer Teststoffe vorgesehen sind und wenn der indikatorteil zwei Teststoffzonen mit entsprechend unterschiedlich verfärbbaren Teststoffen aufweist. Dies erhöht die Sicherheit bzw. erleichtert den Farbvergleich, wobei insbesondere vorgesehen werden kann, dass ein Farbfeld einen blauen Farbton und ein weiteres Farbfeld einen roten Farbton aufweist. Da manche Personen Schwierigkeiten haben, Nuancen der blauen Farbtonreihe zu unterscheiden und für andere die rote Farbtonreihe problematisch ist, ist eine Bestimmung mittels Farbvergleich mit dieser Einrichtung somit für alle Personen leicht durchzuführen.
Vorzugsweise weist der Indikatorteil einen Teststoff zur Bestimmung eines Blutzuckergehalts und/oder für eine Eiweiß-
untersuchung und/oder zur Bestimmung von Antikörpern oder Antigenen und/oder für einen Schwangerschaftstest und/oder für einen Fruchtbarkeitstest auf. Die Teststoffe für die verschiedenen Bestimmungen bzw. Untersuchungen sind dem Fachmann auf dem Gebiet der medizinischen Analysen bekannt. Selbstverständlich sind die Konzentrationsangaben dem Teststoff anzupassen, wobei für jeden Teststoff die entsprechende Körperflüssigkeit aufgetragen werden muse.
Für eine besonders einfache Herstellung ist es günstig, wenn der Basisträger aus mit einer durchsichtigen Kunststofffolie beschichtetem Karton besteht. Ein Basisträger aus Karton ist einfach und kostengünstig herzustellen, wobei die Kunststofffolie gewährleistet, dass die Körperflüssigkeit nicht in direktem Kontakt mit dem Karton tritt und dadurch die Beschriftung bzw. die Färbung der Farbfelder zerstört oder ändert. Da die Kunststofffolie durchsichtig ist, kann die Beschriftung des Basisträgers direkt auf den Karton aufgebracht werden und ist durch die Kunststofffolie gut sichtbar. Dabei ist die Kunststofffolie vorzugsweise farblos, so dass die Farben der Farbfelder durch die Kunststofffolie nicht verändert werden.
Es ist weiters günstig, wenn der Indikatorteil aus Kunststoff besteht. Dadurch weist der Indikatorteil selbst nach Auftragen der Körperflüssigkeit eine gewisse Widerstandsfähigkeit auf und die Gefahr ©ines Einreißens ist stark herabgeset2t. Weiters wird die Körperflüssigkeit vom Indikatorteil nicht aufgesaugt .
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung einer in einer Körperflüssigkeit enthaltenen Substanz mittels einer erfindungsgemäßen Einrichtung wie oben beschrieben, wobei die Körperflüssigkeit auf der Testzone des Indikatorteils aufgebracht wird, so dass der in der Testzone befindliche Teststoff je nach Substanzkonzentration verfärbt wird, wonach anschließend der Indikatorteil auf dem Basisträger verdreht wird, um den verfärbten Teetstoff der Testzone mit den Farbfeldern zn vergleichen und die Konzentrationsangabe des der Farbe des Teststoffs entsprechenden Farbfelds abzulesen. Dieses Verfahren ist, wie oben bereits angeführt,
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besonders einfach und schnell durchzuführen, wobei der Patient selbst den Test direkt zu Hause vornehmen kann. Es sind dazu weder ausgebildete Fachkräfte noch zusätzliche Vorrichtungen notwendig.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles und unter Bezugnahme auf die Zeichnung, in deren einziger Figur eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Einrichtung gezeigt ist, noch weiter erläutert.
In der Figur ist eine Einrichtung 1 zur Bestimmung einer in einer Körperflüssigkeit enthaltenen Substanz, insbesondere von Blutzucker in Blut, in Draufsicht dargestellt; dabei ist ein kreisscheibenförmiger Basisträger 2 ersichtlich, in dessen Mittelpunkt ein Indikatorteil 3 drehbar angebracht ist. Der Indikatorteil 3 ist in Form eines Zeigers ausgebildet und weist nahe seinem äußeren Ende einen Testbereich 4 mit zwei Teststoffzonen 5a, 5b auf. Selbstverständlich ist es auch möglich, einen mehreckigen, beispielsweise quadratischen, Basisträger vorzusehen. Desgleichen sind auch verschiedene Indikatorteil-Formen denkbar, etwa dreieck- oder birnenförmige Indikatorteile. Die Länge des zeigerförmigen Indikatorteils 3 entspricht im Wesentlichen dero Radius des kreisscheibenformigen Basisträgers 2, wobei der Indikatorteil 3 etwas über den Rand des Basisträgers 2 hinausragt, damit er zum Verdrehen ergriffen werden kann. Am Rand des Basisträgers 2 sind voneinander beabstandete Farbfelder 6 entsprechend einer um den Drehpunkt des Indikatorteils 3 verlaufenden Kreislinie vorgesehen. Den Farbfeldern 6 sind entsprechende Konzentrationsangaben 7 der zu bestimmenden Substanz zugeordnet. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel sind die Konzentrationen jeweils in zwei verschiedenen Einheiten angegeben. Pro Konzentration sind zwei Farbfelder 6a, 6b vorgegeben, die in ihrer Färbung den möglichen Färbungen der verfärbbaren Teststoffe der zwei Teststoffzonen 5a, 5b des Indikatorteils 3 entsprechen. Dabei sind die Farbfelder 6a der äußeren Kreislinie in Blautönen vorgesehen und die Farbfelder 6b der inneren Kreislinie in Rottönen. Somit können Menschen, die besser Rot- oder aber Blautöne wahrnehmen können, die Einrichtung problemlos verwenden.
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Beispiel
Beispiel
Zur Durchführung der Bestimmung des Blutzuckergehalte werden ein bis zwei Tropfen Blut direkt auf die Testzone 4 des Indikatorteils 3 aufgetragen. Dazu wird beispielsweise mit Hilfe einer an sich bekannten Stechhilfe ein Finger nach Reinigung gestochen und genügend Blut zum vollständigen Benetzen der Testzone 4 ausgedrückt.
Dreißig Sekunden nach dem Auftragen wird das restliche Blut beispielsweise mit einem sauberen Taschentuch von der Testzone abgetupft. Nach sechzig Sekunden, während deren sich die Farben entwickeln, wird der Indikatorteil 3 auf dem Basisträger 2 verdreht, um den verfärbten Teststoff des Testbereichs 4 bzw. von dessen Zonen 5a, 5b mit den Parbfeidern 6a, 6b zu vergleichen. Die Konzentrationsangabe, die den Farbfeldern 6a, 6b entspricht, die dieselbe Farbe aufweisen wie der verfärbte Teststoff in den Testzonen 5a, 5b, gibt den Zuckergehalt im Blut des Patienten an. Dabei kann der Zuckergehalt entweder in nunol/1 oder in mg/dl abgelesen und zu Dokumentationszwecken festgehalten werden. Als Normalwert gelten Konzentrationen zwischen 72 mg/dl (4 rnmol/1) und 108 mg/dl (6 mmol/1). Bei Ergebnissen unter 72 mg/dl (4 mmol/1) bzw. über 108 mg/dl (6 mmol/1) sind die Blutzuckerwerte zu niedrig bzw. zu hoch, und der Patient kann die Konsequenzen daraus ziehen, beispielsweise einen Arzt zur Durchführung einer genaueren Analyse aufsuchen.
Wird die Einrichtung für eine andere Bestimmung verwendet, müssen selbstverständlich die Konzentrationsangaben entsprechend angepasst werden.
Claims (13)
1. Einrichtung (1) zur Bestimmung einer in einer Körperflüssigkeit enthaltenen Substanz, wobei eine Testzone auf einem Indikatorteil vorgesehen ist, die mit einem je nach Substanzkonzentration verfärbbaren Teststoff beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil (3) auf einem Basisträger (2) drehbar angeordnet ist, wobei auf dem Basisträger (2) entsprechend einer um den Drehpunkt des Indikatorteils (3) verlaufenden Kreislinie verschiedenfärbige Farbfelder (6) vorgesehen sind, denen entsprechende Konzentrationsangaben (7) der zu bestimmenden Substanz zugeordnet sind.
2. Einrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil (3) zeigerförmig ausgebildet ist.
3. Einrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisträger (2) scheibenförmig, insbesondere kreisscheibenförmig, ist.
4. Einrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbfelder (6) am Rand des kreisscheibenförmigen Basisträgers (2) angeordnet sind.
5. Einrichtung (1) nach Anspruch 3 oder 4 und Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des zeigerförmigen Indikatorteils (3) im Wesentlichen dem Radius des kreisscheibenförmigen Basisträgers (2) entspricht.
6. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei Farbfelder (6a, 6b) entsprechend unterschiedlich verfärbbarer Teststoffe vorgesehen sind, und dass der Indikatorteil (3) zwei Teststoffzonen (5a, 5b) mit entsprechend unterschiedlich verfärbbaren Teststoffen aufweist.
2. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil (3) einen Teststoff zur Bestimmung eines Blutzuckergehalts aufweist.
8. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil (3) einen Teststoff für eine Eiweißuntersuchung aufweist.
9. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil (3) einen Teststoff zur Bestimmung von Antikörpern oder Antigenen aufweist.
10. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil (3) einen Teststoff für einen Schwangerschaftstest aufweist.
11. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil (3) einen Teststoff für einen Fruchtbarkeitstest aufweist.
12. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisträger (2) aus mit einer durchsichtigen Kunststofffolie beschichtetem Karton besteht.
13. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikatorteil (3) aus Kunststoff besteht.
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