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DE3309273A1 - Schweisssammelvorrichtung und verfahren zum sammeln von schweiss von der haut einer person fuer versuchszwecke - Google Patents

Schweisssammelvorrichtung und verfahren zum sammeln von schweiss von der haut einer person fuer versuchszwecke

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DE3309273A1
DE3309273A1 DE19833309273 DE3309273A DE3309273A1 DE 3309273 A1 DE3309273 A1 DE 3309273A1 DE 19833309273 DE19833309273 DE 19833309273 DE 3309273 A DE3309273 A DE 3309273A DE 3309273 A1 DE3309273 A1 DE 3309273A1
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DE
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sweat
skin
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hose
welding
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DE19833309273
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English (en)
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DE3309273C2 (de
Inventor
Wayne K. 84321 Logan Utah Barlow
Henry Lewis Webster
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ElitechGroup Inc
Original Assignee
Wescor Inc
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B10/00Instruments for taking body samples for diagnostic purposes; Other methods or instruments for diagnosis, e.g. for vaccination diagnosis, sex determination or ovulation-period determination; Throat striking implements
    • A61B10/0045Devices for taking samples of body liquids
    • A61B10/0064Devices for taking samples of body liquids for taking sweat or sebum samples
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/42Detecting, measuring or recording for evaluating the gastrointestinal, the endocrine or the exocrine systems
    • A61B5/4261Evaluating exocrine secretion production
    • A61B5/4266Evaluating exocrine secretion production sweat secretion

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Description

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Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf das Sammeln von menschlichem Schweiß für medizinische Bewertung und ist insbesondere auf die Schaffung einer neuen Schweißsammeivorrichtung gerichtet.
Seit vielen Jahren ist es bekannt, daß in dem Schweiß von Kindern, die unter zystischer Fibröse der Bauchspeicheldrüse leiden, die Konzentrationen von Natrium und Chlorid beträchtlich höher als normal sind.
In den jüngsten Jahren war es allgemein üblich, das Schwitzen an einem lokalisierten Bereich des Körpers einer Person durch iontophoretische Anwendung einer Droge, wie Pilocarpinnitrat, hervorzurufen. Bei einem bekannten Schweißsammeiverfahren wird der stimulierte Hautbereich von einem vorher gewogenen, salzfreien Gazestück bedeckt, das an der vorgesehenen Stelle- durch eine über ihm befindliche, an dem Patienten abdichtend angebrachte Kunststoffolie gehalten ist, so daß der in dem von dem Gazestück bedeckten Bereich erzeugte Schweiß in diesem gesammelt wird. Nach etwa 45 Minuten oder mehr wird das Gazestück schnell entfernt und erneut gewogen. Danach wird der Schweiß zwecks Analyse in eine wäßrige Lösung gebracht, wobei darauf zu achten ist, daß nichts von dem Schweiß verdampft, da eine Schweißverdampfung unrichtig hohe Konzentrationen von Natrium und Chlorid zur Folge hat.
Kürzlich wurde festgestellt, daß Messungen der elektrischen Leitfähigkeit und der Osmosität von Schweiß auch brauchbar sind, um erhöhte Natrium- und Chloridkonzentrationen zu bestimmen. Ein Vorteil dieser Methoden besteht darin, daß eine viel geringere Menge von Schweiß ausreicht als sie bei dem Gazestück-Verfahren erforderlich ist. Für die Durchführung dieser Verfahren besteht eine allgemein übliche Praxis darin, für das Sammeln von ausgeschiedenem Schweiß einen kleinen, in umgekehrter Stellung befindlichen Napf abgedichtet an dem mit Pilocarpin behandelten Hautbereich zu befestigen« An der von dem Napf bedeckten Haut bilden
sich dann Schweißtröpfchen, und diese werden zwecks Analyse gesammelt, indem man den Napf etwas kippt und mit den Teilen des Napfrandes, die sich mit der Haut in Berührung finden, über diese streicht, um die Schweißtropfen zu vereinigen und in den Napf zu befördern. Dieses Samme1verfahren leidet jedoch unter einer Kondensation an dem Napfinnern, was bedeutende Fehler der Analysenresultate verursacht. Abgesehen davon liegt ein großer Oberflächenbereich des gesammelten Schweißes frei, wenn der Napf abgenommen wird, was es erforderlich macht, schnell zu arbeiten, um unrichtig hohe Salzkonzentrationen zu vermeiden.
Die Benutzung eines Napfes für das Schweißsammeln ergibt weiter das Problem der Bestimmung, wieviel Schweiß gesammelt wird, da einige Personen mehr als andere schwitzen. Vor der Entfernung des Napfes ist man daher niemals sicher, ob eine genügende Menge an Schweiß gesammelt worden ist oder nicht.
Aufgrund der US-PS 4 266 556 ist weiter ein beheizter Schweißsammelnapf bekannt. Durch diesen wurde das ernste Problem von durch Kondensation verursachten Fehlern beseitigt. Er ergibt daher auch fehlerfreie Proben von Schweiß des Patienten. Wie bei sämtlichen Napf-Vorrichtungen zum Schweißsammeln, und zwar selbst dann, wenn ein Praktiker mit deren Benutzung sehr vertraut ist, ist es bei diesem Napf ebenfalls schwierig, den Verlust von Schweiß bei dessen Abschaben zu vermeiden. Ferner können bei diesem Napf auch Fehler entstehen durch den Einschluß von durch Verdampfung konzentriertem Schweiß, welcher den von dem Napf bedeckten Bereich umgibt.
Wenn auch der beheizte Schweißsammeinapf als ein wesentlicher Fortschritt von Schweißsammeivorrichtungen anzusehen ist, so ist mit dessen Benutzung auch noch ein anderer negativer Faktor verbunden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Patienten, die wegen
zystischer Fibröse untersucht werden, im allgemeinen ganz jung sind. Der iontophoretische Schritt macht es erforderlich, daß der Patient für einige Minuten an eine elektrische Stromquelle "angeschlossen" wird. Die Benutzung eines beheizten Schweißsammeinapfes dehnt diese Zeit um etwa 15 Minuten mehr aus, wobei es sich um eine Zeitdauer handelt, welche einem Kind endlos erscheinen kann.
Eine ganz andere Schweißsammeivorrichtung wurde Anfang der 60er Jahre für experimentelle Zwecke bei der gleichzeitigen Messung des Maßes des Schwitzens und der Salzkonzentration des Schweißes benutzt. Diese Vorrichtung ist beschrieben und schematisch dargestellt in dem Heft von Juni 1963 der Zeitschrift "The Journal of Pediatrics", Seiten 855 - 867, in einem Artikel mit dem Titel "Studies of Salt Excretion in Sweat" von Lewis E. Gibson und Paul A. di Sant1 Agnese. Diese Vorrichtung wies als Schweißsammler einen geformten zylindrischen Block aus transparentem "Lucite"-Kunst-Stoffmaterial auf, welcher eine konkave Bodenfläche besitzt, die von einem ringförmigen flachen Rand zur direkten Anlage gegen die Haut eines Patienten umgeben ist. In dem durch die Konkavität der Vorrichtung bedeckten Hautbereich erzeugter Schweiß wurde in ein langgestrecktes, durchsichtiges Meßrohr geführt, welches mit einer axialen, sich von dem Zentrum der Konkavität nach oben erstreckenden Bohrung verbunden war. Die Salzkonzentration wurde durch zwei Elektroden bestimmt, welche sich in Abstand voneinander in Längsrichtung in die axiale Bohrung erstreckten, um die elektrische Leitfähigkeit des Schweißes in der Bohrung zu messen. Von der Vorrichtung wurde periodisch Schweiß entfernt, und zwar mittels einer Injektionsspritze, die an eine sogenannte "Abzieh"-Röhre angeschlossen war, welche die Bohrung unterhalb der Elektroden kreuzte. Die gesamte mittels der Injektionsspritze erhaltene Schweißprobe wurde einer Messung ihrer elektrischen Leitfähigkeit unterworfen, um die mittlere Leitfähigkeit zu bestimmen, und wurde ferner photometrisch hinsichtlich ihres Salzgehaltes analysiert.
Die in Frage stehende Vorrichtung hatte aber das, was die Experimentierer "Totraum" nennen, und wobei es sich um einen Raum zwischen der Haut der untersuchten Person und der konkaven Schweißsammelflache der Vorrichtung handelt. Obwohl dies als eine Quelle von möglichen Fehlern der bei der experimentellen Benutzung der Vorrichtung erhaltenen Untersuchungsresultate erkannt wurde und man dies bei den angestellten Untersuchungsberechnungen in Betracht zog, stellt es einen Verlust an Schweißvolumeη dar, welcher sehr gefährlich bei routinemäßigem medizinischem Laboratoriumsgebrauch einer Vorrichtung dieser Art sein kann.
So belief sich der Schweißverlust infolge von Totraum auf 8,8 bis 42,1 Mikroliter und hatte einen Mittelwert von 2Q,3 Mikrolitern. Da ein durchschnittlicher Patient normalerweise eine Gesamtmenge von nur 50 bis 60 Mikrolitern Schweiß während einer gesamten Sammelperiode erzeugt, sind Verluste von einer solchen Größe sehr bedeutend. Weiterhin ist der unter diesen Umständen gesammelte Schweiß nicht repräsentativ, da das Maß der Schweißerzeugung mit der Zeit nach der Stimulierung durch Pilocarpin abnimmt und die Salzkonzentration in dem Schweiß von dem Maß der Schweißbildung in der Untersuchungsperson abhängt.
Wenn auch eine Vorrichtung dieser Art Vorteile gegenüber anderen Schweißsammeivorrichtungen zu bieten scheint, so schließen deren Begrenzungen aber doch andere praktische Anwendungen derselben als die beschriebene experimentelle Benutzung aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schweißsammelvorrichtung und Verfahren zum Sammeln von Schweiß von der Haut einer Person für Versuchszwecke zu schaffen, welche allen Anforderungen gerecht werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat bauliche Ähnlichkeiten mit der experimentellen Schweißsammeivorrichtung von Gibson und anderen. So umfaßt sie einen Schweißsammeikörper mit einer konkaven Unterfläche, welche von einem flachen Außenrand begrenzt sein kann oder nicht. Ferner ist bei ihr eine axiale Bohrung in der Mitte der Konkavität vorgesehen, um in der Konkavität gesammelten Schweiß zu entfernen- Es wurde gefunden, daß die Größe des Totraumes innerhalb der Konkavität von der Gesamthöhe der Konkavität abhängig ist und daß durch eine wesentliche Verringerung dieser Höhe der Totraum wirksam beseitigt werden kann. Ferner wurde ' ' gefunden, daß der gesammelte Schweiß in einem Stück eines biegsamen Schlauchs, welches außerhalb der Konkavität mit der axialen Bohrung verbunden und bis zu seiner Benutzung kompakt in dem Vorrichtungskörper gehalten ist, in einfacher Weise aufbewahrt und zwecks Analyse entfernt werden kann.
Der in der angegebenen Art angeschlossene biegsame Schlauch ist zur Erzielung einer Kompaktheit desselben vorzugsweise in Form einer flachen Spirale gewunden. Ferner ist mit Vorteil vorgesehen, daß der spiralförmig gewundene Schlauch in einer an der Rückseite des Schweißsammeikörpers vorgesehenen Aufnahmeausnehmung gehalten ist. Weiterhin sind Mittel vorgesehen, um die Vorrichtung sicher an einem Patienten anzubringen, beispielsweise mittels eines längenverstellbaren Bandes, das an einem Körperglied des Patienten zu befestigen ist.
Eine Abwandlung der Vorrichtung zur Benutzung bei Kleinkindern und Erwachsenen, welche ungewöhnlich weiche Haut und weiches Fleisch haben, besteht darin, an dem Eingang der von der Konkavität ausgehenden Bohrung Barrierenmittel gegen das Eindringen von Haut und Fleisch in den Eingang dieser Bohrung vorzusehen. Die Barrierenmittel können verschiedene Formen aufweisen. So kann es sich dabei um radiale Rippen handeln, welche über eine verhältnismäßig kurze Strecke von dem Bohrungsumfang in die Konkavität vorspringen und nach außen verjüngt sind. Ferner können dies
entsprechende Ausnehmungen in der die Konkavität begrenzenden konkaven Fläche sein. Bei den Barrierenmitteln kann es sich aber sogar auch um eine durchlässige Papierscheibe handeln, welche den Bohrungseingang bedeckt, jedoch stellt dies nicht ein bevorzugtes Mittel dar, da dieses die Anordnung eines separaten Teils während der Benutzung der Vorrichtung bei einem Patienten erforderlich macht. Bei der Benutzung derartiger Abwandlungen wurde im übrigen kein Totraum innerhalb der Konkavität festgestellt.
Nachdem bei der Benutzung der Vorrichtung die gewünschte Menge von Schweiß in dem spiralförmig gewundenen Schlauch gesammelt worden ist, wird der Schlauch von der Bohrung entfernt, und zwar entweder durch Herausziehen aus der Bohrung in denjenigen Fällen, in welchen dessen Ende lediglich in die Bohrung eingesetzt und in dieser durch Reibung gehalten wurde, oder durch Abschneiden mittels eines scharfen Messers an der Bohrung. Die letztere Art verursacht im übrigen nur einen sehr geringen Verlust an Schweiß, der sich innerhalb des in der Bohrung verbleibenden Schlauchstückchens befindet. Die beiden Enden des Schläuche werden dann geschlossen, und zwar beispielsweise indem man den Schlauch in die Form einer geschlossenen Schleife bringt und seine gegenüberliegenden Enden an den beiden Enden eines verhältnismäßig kurzen Stücks eines starren Röhrchens, vorzugsweise aus korrosionsbeständigem Stahl, befestigt. Auf diese Weise wird der gesammelte Schweiß entfernt und unbeeinträchtigt erhalten für seine Beförderung zu einem Laboratorium zwecks Bestimmung seiner Salzkonzentration zu einem geeigneten Zeitpunkt.
Um den gesammelten Schweiß in ein üntersuchungsgefäß zu überführen, ist es von Vorteil, an einem Ende eines zweiten Stücks eines starren Röhrchens einen Ballon aus elastomerem Material anzubringen und dann mit dem anderen Ende dieses starren Röhrchens ein Ende des Schweißsammelschlauches zu verbinden, nachdem dieses Ende von dem zur Bildung einer geschlossenen Schleife dienenden ersten
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starren Röhrchen abgenommen worden ist. Durch sorgfältiges Zusammendrücken des elastomeren Ballons kann dann in einfacher Weise die benötigte Menge von gesammeltem Schweiß in das Untersuchungsgefäß befördert werden.
Ein besserer Weg, um dies zu bewerkstelligen, besteht jedoch darin, einen elastomeren Ballon dadurch zu bilden, daß man ein kurzes Stück eines biegsamen Kunststoffröhrchens mit verhältnismäßig großem Durchmesser an den Naben von zwei abgestumpften Injektionskanülen befestigt, den Durchlaß durch eine dieser Injektionskanülen verschließt und die beiden Enden des mit Schweiß gefüllten Sammelschlauchs mit den entsprechenden Schäften der Injektionskanülen verbindet. Für den Ausstoß von Schweiß wird dann das Schlauchende, welches mit der geschlossenen Injektionskanüle verbunden ist, abgenommen und als Austrittsende für den Schweiß benutzt.
In den Zeichnungen ist die Schweißsammeivorrichtung gemäß der Erfindung beispielsweise veranschaulicht, und zwar zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform der Vorrichtung in einem ihren tatsächlichen Abmessungen gegenüber beträchtlich größeren Maßstab in axialer sowie senkrechter Schnittdarstellung, wobei der Durchmesser des an dem Schweißsammeikörper angebrachten Schweißsammelschlauchs und das Ausmaß der Konkavität der konkaven Schweißsammeifläche des Schweißsammeikörpers übertrieben groß dargestellt sind;
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in viel kleinerem
Maßstab, jedoch auch noch größer als normalerweise ihre tatsächlichen Abmessungen sind, in Ansicht von unten;
Fig. 3 die Vorrichtung in einem Fig. 2 entsprechenden Maßstab in Ansicht von oben;
Fig. 4 die Vorrichtung bei Befestigung an dem Unterarm eines Patienten in schaubildlicher Ansicht sowie Teildarstellung;
Fig. 5 den für die Schweißaufbewahrung in die Form einer geschlossenen Schleife gebrachten Sammelschlauch im Längsschnitt sowie in Teildarstellung;
Fig. 6 den Sammelschlauch sowie an diesem angebrachte
Mittel zur Überführung des gesammelten Schweißes in ein Untersuchungsgefäß im Längsschnitt sowie in Teildarstellung;
Fig. 7 eine etwas andere Ausführungsform der Vorrichtung in einer Fig. 1 entsprechenden Darstellung;
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Fig. 8 die Vorrichtung gemäß Fig. 7 in einer der Fig. 2 entsprechenden Darstellung;
Fig. 9 die Vorrichtung der Fig. 7 in einer der Fig. 3 entsprechenden Darstellung?
Fig. 10 die Vorrichtung gem. Fig. 7 in Teildarstellung
sowie in Schnittansicht nach Linie 10-10 der Fig. 8, wobei radiale Rippen gezeigt sind, die von der konkaven Fläche des Schweißsammeikörpers in die Konkavität als Barrieren gegen das Eindringen von Haut und Fleisch in den Bohrungseingang vorspringen;
Fig. 11 eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung in einer Fig. 10 entsprechenden Darstellung, deren konkave Fläche mit Ausnehmungen,welche den Rippen der Vorrichtung gem. Fig. 10 ähnlich gestaltet sind, als Barrieren gegen den Eintritt von Haut und Fleisch in den Bohrungseingang versehen ist, und
Fig. 12 andere Mittel für die Schleifenbildung des Sammelschlauches in einer der Fig. 5 entsprechenden Darstellung .
Bei der in den Fig. 1-3 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfaßt diese einen massiven Schweißsammelkörper, der vorzugsweise aus einem geeigneten thermoplastischen Material, wie Polyäthylen oder Polystyren in seine Form gegossen ist sowie einen Teil 10 scheibenförmiger Gestalt aufweist, der einstückig von einem hinteren Teil vorspringt, welches als eine Hinterplatte 11 ausgebildet ist, die an einander gegenüber liegenden Enden mit schlitzartigen Öffnungen 12 versehen ist, um zur' Befestigung der Vorrichtung an einer Person dienende Bänder aufzunehmen.
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Die Vorderseite des Schweißsammelkörperteils 10 besitzt eine niedrige Konkavität 13, deren Rand 14 vollständig in einer gemeinsamen Ebene liegt, und welche durch eine breite konkave Schweißsammeifläche 15 begrenzt wird. Wie dargestellt, ist die Konkavität 13 vorzugsweise von flach-konischer Gestalt mit einer breiten Grundfläche und einer sehr geringen Höhe. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Rand 14 von einer ebenen Ringfläche gebildet.
Die konkave Vorderseite des Körperteils 10 ist so ausgebildet, daß sie fest gegen die Oberfläche der Haut eines Patienten angelegt und gehalten werden kann, und zwar mittels eines längenverstellbaren Bandes 16, dessen Enden in den Schlitzen 12 befestigt sind. Ferner ist ein spiralförmig gewundenes Stück eines biegsamen Schweißsammeischlauches 17 vorgesehen, von welchem ein Ende in eine Bohrung 18 eingepaßt oder auf andere Weise mit dieser verbunden ist. Die Bohrung 18 erstreckt sich axial durch den Körperteil 10 und steht mit der Konkavität 13 an dem Scheitelpunkt der konkaven Schweißsammeifläche 15 in Verbindung.
Der Schweißsammeischlauch 17 ist vorzugsweise in kompakter, spiralförmig gewundener Form an der Rückseite des Körperteils 10 gehalten, und zwar durch eine Ausnehmung des Hinterplattenteils 11, welche die Form einer kreisscheibenförmigen Kammer 19 aufweist und sich oberhalb der Schweißsammeifläche 15 befindet. Der Schlauch 17 liegt dabei in flach-spiralförmiger Form gewunden in der Aufnahmekammer 19. Dieses Merkmal der Erfindung kann mit Vorteil unabhängig von anderen Merkmalen derselben benutzt werden.
Obwohl in den Zeichnungen der Rand 14 der Konkavität 13 als eine flache Ringfläche dargestellt ist, welche zwischen ihrem Innendurchmesser und Außendurchmesser eine wesentliche Breite aufweist, so kann die Breite dieser Ringfläche zu einer Ringkante reduziert werden, ohne die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu beeinträchtigen.
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Wie Fig. 4 zeigt, wird der Schweiß im allgemeinen von der fleischigen Unterseite des Unterarms 20 eines Patienten oder von dem fleischigen Teil des Oberschenkels eines Patienten gesammelt. Für eine passende Anbringung der Vorrichtung an einem Körperglied besteht das Band 16 vorzugsweise aus zwei Einzelstücken, welche mit Verstellmitteln versehen ist, beispielsweise dadurch, daß ihre sich überlappenden Enden mit dem die Bezeichnung "Velcro" aufweisenden Material versehen sind.
Wenn die Vorrichtung an der Haut einer Person angeordnet ist, weitet sich die Haut und das unter dieser befindliche Fleisch in die durch die Oberfläche 15 gebildete Konkavität 13, vgl. Fig. 1, aus.
In wirkungsmäßiger Hinsicht besteht das besondere Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtung, welches diese von der vorstehend beschriebenen früheren Versuchsvorrichtung von Gibson und anderen unterscheidet, darin, daß ihre von der konkaven Schweißsammeifläche begrenzte Konkavität so niedrig ist, daß der von dieser bedeckte Hautbereich hierdurch im wesentlichen über seine gesamte Ausdehnung mit der Schweißsammeifläche ohne Bildung von Totraum in Berührung gebracht wird. Es wurde festgestellt, daß hierdurch Schweiß unter dem Druck, mit welchem er von den Schweißdrüsen ausgeschieden wird, schnell längs der Berührungsfläche der Haut und der Sammelfläche 15 zu und in die Bohrung 18 wandern kann, so daß im wesentlichen aller ausgeschiedener Schweiß in dem biegsamen Schlauch 17 gesammelt wird. Der Druck der Sammelfläche und des Randes der Vorrichtung gegen die Haut soll lediglich so groß sein, daß sich hierdurch eine feste Anlage der Vorrichtung gegen die Haut ergibt. Ein übermäßiges Anziehen des Bandes ist weder notwendig noch wünschenswert.
Bei dieser Ausführungsform der Vorrichtung hat sich ergeben, daß sehr zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden, wenn die Grundfläche der Konkavität 13 einen Durchmesser von 27 mm aufweist und die Höhe ihrer flach-konischen Gestalt an deren Scheitelpunkt
1 ram beträgt, und wenn der SammeIschiauch 17 einen Innendurchmesser von 0,86 mm hat. Die angegebenen Abmessungen der Konkavität sind als ein Optimum anzusehen, jedoch könnte die Konkavität auch eine etwa in dem Bereich von 0,5 bis 1,75 mm liegende maximale Höhe und einen etwa in dem Bereich von 20 bis 35 mm liegenden Durchmesser haben. Eine derartige Höhe steht im Gegensatz zu der Höhe von 2,5 mm der Versuchsvorrichtung von Gibson und anderen, bei welcher ein bedeutender Totraum zwischen der Schweißsammeifläche und der ausgeweiteten Haut vorhanden ist.
Bei der Benutzung der Vorrichtung mit den vorstehend angegebenen optimalen Abmessungen wurde gefunden, daß etwa eine Minute verstreicht von dem Zeitpunkt, an welchem die Vorrichtung an einem Hautbereich des Patienten angeschnallt worden ist, der durch iontophoretische Anwendung von Pilocarpin stimuliert wurde, bis der Schweiß in dem Sammelschlauch 17 erscheint. Ist der Schweiß erschienen, so kann man sehen, wie sich dessen Kuppe in dem Schlauch vorwärts bewegt. Falls erwünscht, können an dem Schlauch Markierungen vorgesehen sein, um die Menge des gesammelten Schweißes anzuzeigen.
Gewöhnlich wird eine Menge von etwa 8 Mikrolitern von Schweiß benötigt, um diesen durch Osmositätsverfahren oder elektrische Leitfähigkeitsverfahren zu analysieren. Es ist jedoch wünschenswert, einen Überschuß an Schweiß zu sammeln, und zwar zur Erleichterung der Untersuchung und um eine Wiederholung der Analyse zu ermöglichen, und auf .diese Weise irgendwelche Abweichungen der ermittelten Salzkonzentration auszumitteln, die entweder durch Unterschiede in der Menge an Salz in den verschiedenen Teilmengen des ausgeschiedenen Schweißes oder durch äußere Einflüsse bedingt sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ohne weiteres 50 bis 60 Mikroliter an Schweiß von den meisten Patienten sammeln, und zwar in einer Sammelzeit von etwa 15 Minuten.
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Wenn eine ausreichende Menge an Schweiß gesammelt worden ist, wird der Sammelschlauch 17 von der axialen Bohrung 18 getrennt, und zwar entweder indem man diesen aus der Bohrung 18 herauszieht oder indem man ihn an seiner Austrittsstelle von der Bohrung abschneidet. Dabei ist zu beachten, daß eine Tendenz zur Bildung eines Vakuums zwischen der Sammelflache und der Haut besteht, so daß, wenn das Band 16 gelöst und die Vorrichtung mit noch an die Bohrung 18 angeschlossenem Schlauch 17 abgenommen wird, unabsichtlich Schweiß aus dem Schlauch 17 zurückgesaugt und wieder auf der Haut abgelagert wird. Es ist daher wichtig, daß der Schlauch vorher entfernt wird.
Der in dem biegsamen Schlauch 17 gesammelte Schweiß kann in jeder geeigneten Weise aus diesem entfernt und untersucht werden. Es ist aber von Vorteil, die Enden des Schlauchs bis zu einem geeigneten Untersuchungszeitpunkt zu verschließen, um einen Verlust von Schweiß durch Verdampfung oder in anderer Weise bei der Beförderung der Schweißprobe zu dem Untersuchungsort zu vermeiden. Hierzu sieht die Erfindung, wie Fig. 5 zeigt, die Verwendung eines verhältnismäßig kurzen Stückes eines starren Röhrchens 21, beispielsweise aus korrosionsbeständigem Stahl, vor, an welchem die Enden des Schlauches 17 durch Aufstecken befestigt werden können.
Wenn der Schweiß zu analysieren ist, wird dann ein Ende des Schlauches 17 von dem starren Röhrchen 21 entfernt.
Ein weiteres in Fig. 6 gezeigtes Merkmal der Erfindung besteht darin, an einem Ende des Schlauches 17 nach Lösung desselben von dem starren Röhrchen 21 einen Ballon 22 aus elastomerem Material anzuordnen. Durch Zusammendrücken dieses Ballons 22 kann dann die jeweils gewünschte Menge an gesammeltem Schweiß in geeigneter Weise aus dem Sammelschlauch 17 in ein Untersuchungsgefäß ausgestoßen werden. Zweckmäßig ist dabei der Ballon 22 aus elastomerem Material an dem Schlauch 17 mittels eines zweiten verhältnismäßig
kurzen Stücks eines starren Röhrchens 23, vorzugsweise aus korrosionsbeständigem Stahl entsprechend dem starren Röhrchen 21, angebracht.
Die Fig. 7 bis 11 veranschaulichen weitere Ausführungsformen der Vorrichtung gemäß der Erfindung. Diese Ausführungsformen weisen Ausbildungen auf, welche es ermöglichen, die Probleme, welche bei Kleinkindern und Erwachsenen mit sehr weicher Haut und sehr weichem Fleisch entstehen, zu überwinden.
Obwohl die vorstehend beschriebene Ausführungsform der Vorrichtung gem. der Erfindung in den meisten Fällen sehr gut gearbeitet hat, wurde festgestellt, daß weiche Haut und weiches Fleisch von Kleinkindern und einigen Erwachsenen in den Eingang der Bohrung 18 eintritt, wenn das Befestigungsband 16 zu fest angezogen ist.
Die Ausführungsform der Vorrichtung gem. den Fig. 7 bis 10 entspricht in meister Hinsicht derjenigen der bereits beschriebenen Figuren. So weist die Vorrichtung gem. dieser Ausführungsform einen Schweißsammeikörper auf, der einen scheibenförmigen Körperteil 24 hat, welcher einstückig von einem als Hinterplatte 25 ausgebildeten Teil vorspringt. Ferner ist dabei die Hinterplatte an gegenüber liegenden Enden derselben auch mit schlitzartigen Öffnungen 26 für die Aufnahme von Bändern versehen, welche Mittel zur Anbringung der Vorrichtung an einer Person darstellen. Wie die zuerst beschriebene Ausführungsform hat die Vorderseite des Schweißsammelteils 24 dieser Ausführungsform eine niedrige Konkavität 27 von im wesentlichen flach-konischer Gestalt, die durch eine konkave SchweißsammeIflache 28 begrenzt ist. Der Rand 29 dieser Fläche 28 besteht jedoch in diesem Falle lediglich aus einer Ringkante, obwohl er auch wie bei dem zuerst beschriebenen Ausführungsbeispiel von einer ebenen Ringfläche gebildet sein könnte.
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Bei der infrage stehenden Ausführungsform ist auch ein spiralförmig aufgewundenes Stück eines biegsamen Schweißsammelschlauchs vorgesehen, von welchem ein Ende in eine Bohrung 31 des Schweißsammeikörpers 24 eingesetzt ist. Diese Bohrung 31 ist mit einer oberen Einsenkung versehen und erstreckt sich axial durch das Teil 24 unter Bildung einer Verbindung mit der Konkavität 27 an dem Scheitelpunkt der Schweißsammeifläche 28. Von dem Scheitelpunkt der Schweißsammeifläche 28 ausgehend sind jedoch vier in symmetrischer Anordnung befindliche verhältnismäßig kurze und sich nach außen verjüngende radiale Rippen 32 vorgesehen, welche mit dem Teil 24 aus einem Stück bestehen und in die Konkavität als Barrieren gegen eine Blockierung des Eingangs der Bohrung durch weiche Haut und weiches Fleisch vorspringen.
Wenn die infrage stehende Vorrichtung an einem Patienten angeordnet worden ist, weitet sich die Haut und das unter dieser befindliche Fleisch in die Konkavität 27 aus, wird aber durch die als Barrieren dienenden Rippen 32 daran gehindert, den Schweißfluß durch die Bohrung 31 zu versperren.
Die Ausführungsform der Vorrichtung gemäß Fig. 11 ist derjenigen der Fig. 7 bis 10 ähnlich, unterscheidet sich von dieser aber dadurch, daß anstelle der in die Konkavität 2 7 vorspringenden Rippen als Barrieren für Haut und Fleisch ähnlich gestaltete Ausnehmungen 3 4 in der konkaven Schweißsammeifläche 3 5 vorgesehen sind. Bei dieser Ausführungsform weist die Bohrung 36 des Schweißsammeikörpers ebenfalls eine Einsenkung zur Aufnahme eines biegsamen Schweißsammelschlauchs 37 auf.
Bei Vorrichtungsabmessungen, welche die gleichen sind wie diejenigen, die bezüglich der Ausführungsform der Fig. 1 bis 3 angegeben worden sind, weisen die Rippen 32 der Ausführungsform gem. den Fig. 7 bis 10 eine Länge von etwa 4 mm auf und springen an dem
Eingang der Bohrung 31 etwa 0,33 mm von der Schweißsammeifläche vor, während die Ausnehmungen der Fig. 11 dementsprechend am Eingang der Bohrung 3 6 etwa eine Länge von 4 mm aufweisen und eine Tiefe von etwa 0,33 mm besitzen.
Die Fig. 12 zeigt andere Mittel, um den Schweißsammeischlauch in die Form einer geschlossenen Schleife zu bringen. Diese Mittel sind gegenwärtig denjenigen vorzuziehen, welche in den Fig. 5 und 6 dargestellt sind, da sie einen pneumatischen aus elastomerem Material bestehenden Ballon einschließen, was die umständlichere Anordnung eines derartigen Ballons entsprechend Fig. 6 überflüssig macht. Bei den Mitteln gem. Fig. 12 handelt es sich um ein verhältnismäßig kurzes Stück 38 eines biegsamen Schlauchs aus thermoplastischem Material, wie beispielsweise aus Silikon, mit einer Länge von etwa 1 1/2 Zoll und einem verhältnismäßig großen Innendurchmesser von etwa 5 mm. Zwecks Bildung eines Ballons sind die Enden des Schlauchstücks 38 jeweils an abgestumpften Injektionskanülen befestigt, wie sie von der Popper & Sons, Inc. in Hyde Park, New York, unter Art.-Nr. 7402 (Schlauchnabengröße 22 mit einer 3/8 Abstumpfung) vertrieben werden. Dabei liegen die Enden des Schlauchstücks 38 gegen an den Naben 39a der Injektionskanülen befindliche Schließringe an, welche deren Schäfte 39b für die Aufnahme der entsprechenden Enden der mit Schweiß gefüllten Sammelschläuche 17, 30 oder 37 freilassen. Bei einer der Injektionskanülen ist die sich durch diese erstreckende Öffnung geschlossen, und zwar beispielsweise durch Anordnung eines Tropfens von Epoxy-Leim an ihrem Schaftende, und ihre Nabe mit einer entsprechenden Farbmarkierung versehen. Infolgedessen kann der den Schweiß enthaltende Schlauch ohne weiteres von diesem Schaft 39b abgenommen und das entsprechende Schlauchende bei Zusammendrücken des Schlauch-Ballons 38 als Austrittstülle für den Schweiß benutzt werden.
Wenn auch die Erfindung in der vorliegenden Anmeldung unter speziel-
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ler Bezugnahme auf Ausführungsformen derselben dargestellt und beschrieben worden ist, welche gegenwärtig als die besten Ausführungsformen für die Anwendung der Erfindung in der Praxis angesehen werden, so versteht es sich, daß verschiedene Änderungen gemacht werden können, um die Erfindung anderen Ausführungsformen anzupassen, und zwar ohne von dem offenbarten weitgehenden Konzept der Erfindung abzuweichen.

Claims (16)

  1. Patentansprüche |
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    1.1 Schweißsammelvorrichtung, welche aufweist
    a) einen massiven Körper mit einer an einer Seite desselben befindlichen niedrigen Konkavität (13, 27), die durch eine nach und nach von einem insgesamt in einer gemeinsamen Ebene befindlichen Rand (14, 29) zu einer sich zu einer axialen Bohrung (18, 31, 36), die sich zu der gegenüberliegenden Seite des Körpers erstreckt, zurückspringenden Schweißsammelfläche (15, 28, 35) begrenzt wird, wodurch sich Haut und Fleisch einer Person, an welcher die Vorrichtung angebracht ist, in Berührung mit der genannten Fläche (15, 28, 35) über im wesentlichen deren gesamten Bereich ausweiten, und zwar ohne nennenswerten Totraum an der Berührungsfläche zwischen ausgeweiteter Haut und der genannten Fläche (15, 28, 35), wenn der genannte Rand fest gegen die Haut angelegt ist,
    b) ein Stück eines biegsamen Schweißsammeischlauches (17, 30), von welchem ein Ende mit der genannten Bohrung (18, 31, 36) an der gegenüberliegenden Seite des Körpers verbunden ist, um Schweiß von der genannten Fläche (15, 28, 35) aufzunehmen, und
    c) Mittel (16) zur Befestigung des genannten Körpers derart gegen den Hautbereich, von welchem Schweiß zu sammeln ist, daß eine feste Anlage des genannten Randes (14, 29) und der genannten Fläche (15, 18, 35) gegen die Haut aufrechterhalten wird.
  2. 2. Schweißsammelvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Schweißsammelschlauch (17, 30) in flacher Form spiralförmig gewunden ist, die genannte gegenüberliegende Fläche des Körpers eine Ausnehmung in Gestalt einer Kammer (19) zur Aufnahme des spiralförmig gewundenen Schlauches (17, 30) aufweist und sich der spiralförmig gewundene Schlauch (17, 30) kompakt in der Aufnahmekammer (19) befindet.
  3. 3. Schweißsammelvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Körper einen scheibenförmigen Teil (10, 24) aufweist, der einstückig von einem rechteckigen als Hinterplatte (11, 25) ausgebildeten Teil vorspringt, und zur Befestigung des Körpers an der Haut einer Person an den gegenüberliegenden Enden der Hinterplatte (11, 25) Mittel (12, 26) zur lösbaren Aufnahme eines Befestigungsbandes (16) vorgesehen sind.
  4. 4. Schweißsammelvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Schweißsammeifläche (15, 28, 35) flach-konische Gestalt aufweist.
  5. 5. Schweißsammelvorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Höhe der konischen Gestalt an ihrem Scheitelpunkt in dem Bereich von 0,5 bis 1,75 mm und der Durchmesser der Grundfläche der konischen Gestalt in dem Bereich von 20 bis 35 mm liegen.
  6. 6. Schweißsammelvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die niedrige Konkavität (13, 27) kreisförmige Gestalt aufweist und eine maximale Tiefe von 0,5 bis 1,75 mm hat sowie einen maximalen Durchmesser von 20 bis 3 5 mm aufweist.
  7. 7. Schweißsammeivorrichtung nach Anspruch 1, wobei diese am Eingang der Bohrung (31, 36) Barrierenmittel (32, 34) zur Verhinderung des Eintritts von ungewöhnlich weicher Haut und ungewöhnlich weichem Fleisch in die Bohrung (31, 36) aufweist.
  8. 8. Schweißsammeivorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Barrierenmittel nach außen abgeschrägte Rippen (32) aufweisen, welche sich in symmetrischer Anordnung befinden, von der Schweißsammeifläche (28) in die Konkavität (27) vorspringen und sich radial von dem Eingang der Bohrung (31) erstrecken.
  9. 9. Schweißsammelvorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Barrierenmittel nach außen abgeschrägte Rillen (34) aufweisen, welche sich in symmetrischer Anordnung befinden, in der Schweißsammelflache (35) vorgesehen sind und sich radial von dem Eingang der Bohrung (36) erstrecken.
  10. 10. Verfahren zum Sammeln von Schweiß von der Haut einer Person für Untersuchungszwecke, welches folgende Schritte aufweist,
    a) Herbeiführung von Schwitzen in einem Bereich der Haut der Person,
    b) Anordnung einer Schweißsammelvorrichtung gemäß Anspruch 1 an dem genannten Bereich der Haut der Person, wobei der Rand der Schweißsammeifläche der Vorrichtung fest gegen die Haut anliegt,
    c) Abnahme des Schweißsammelschlauchs von der axialen Bohrung des Vorrichtungskörpers nach dem Sammeln des Schweißes,
    d) Schließen der Enden des Schweißsammeischlauches und
    e) Heraustreiben des gesammelten Schweißes aus dem Schlauch in ein Untersuchungsgefäß zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.
  11. 11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei die Enden des Schweißsammelschlauches dadurch verschlossen werden, daß man diese zur Bildung einer geschlossenen Schleife mit den gegenüberliegenden Enden eines verhältnismäßig kurzen Röhrchens verbindet.
  12. 12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das kurze Röhrchen zwischen seinen Enden einen pneumatischen Ballon aufweist, ein Ende des Röhrchens geschlossen und das andere offen ist und der gesammelte Schweiß aus dem Schweißsammelschlauch dadurch herausgetrieben wird, daß man dessen an dem geschlossenen Röhrchenende angebrachtes Ende von diesem abnimmt und daß man auf den genannten Ballon drückt.
  13. 13. Schweißsammeivorrichtung, welche aufweist
    a) einen massiven Körper mit einer zurückspringenden Schweißsammeifläche (15, 28, 35) an einer Seite des genannten Körpers, die einen insgesamt in einer gemeinsamen Ebene befindlichen Rand (14, 19) besitzt und zur Anordnung gegen einen Schweiß erzeugenden Bereich der Haut einer Person zum Sammeln von Schweiß geeignet ist,
    b) eine axiale Bohrung (18, 31, 36), welche sich von der genannten Fläche (15, 28, 35) zu der gegenüberliegenden Seite des Körpers erstreckt, und
    c) ein Stück eines biegsamen Schweißsammelschlauchs (17,
    30), von welchem ein Ende mit der genannten axialen Bohrung (18, 31, 36) an der gegenüberliegenden Seite des Körpers verbunden ist, um Schweiß von der genannten Fläche (15, 28, 35) aufzunehmen,
    wobei die genannte gegenüberliegende Fläche (15, 28, 35) des
    Körpers der Vorrichtung eine Ausnehmung (19) zur Aufnahme des spiralförmig gewundenen Schweißsammeischlauches (17, 30) aufweist und der spiralförmig gewundene Schweißsammeischlauch (17, 30) in flacher Form kompakt in der Aufnahmeausnehmung
    (19) angeordnet ist.
  14. 14. Schweißsammeivorrichtung, welche aufweist
    a) einen massiven Körper mit einer an einer Seite desselben befindlichen niedrigen Konkavität (13, 27), die durch
    «·*·> eine nach und nach von einem insgesamt in einer gemeinsamen Ebene befindlichen Rand (14, 29) zu einer sich zu einer axialen Bohrung (18, 31, 36), die sich zu der gegenüberliegenden Seite des Körpers erstreckt, zurückspringenden Schweißsammeifläche (15, 28, 35) begrenzt wird, so daß die genannte Fläche (15, 28, 35) im wesentlichen der Ausweitung der Haut der Person entspricht und sich die Haut sowie die Fläche (15, 28, 35) über im wesentlichen den gesamten Flächenbereich in Berührung befinden, und zwar ohne nennenswerten Totraum an der Berührungsfläche zwischen der ausgeweiteten Haut und der genannten Fläche (15, 28, 35), wenn der genannte Rand (14, 29) fest gegen die Haut angelegt ist, und
    b) Mittel zur Befestigung des genannten Körpers derart gegen den Hautbereich, von dem Schweiß zu sammeln ist, daß eine
    . feste Anlage des genannten Randes (14, 29) und der genannten Fläche (15, 28, 35) gegen die Haut aufrechterhalten wird.
  15. 15. Schweißsammeivorrichtung nach Anspruch 14, wobei die gegenüberliegende Seite des Körpers in Form einer Kammer (19) ausgenommen ist, um einen biegsamen Schlauch (17, 30) aufzunehmen, wenn dieser mit der genannten Bohrung (18, 31, 36) verbunden und in spiralförmig gewundene flache Gestalt gebracht worden ist.
  16. 16. Schweißsammeivorrichtung nach Anspruch 15, welche aufweist
    a) ein Stück biegsamen Schlauchs (17, 30), welches normalerweise mit der axialen Bohrung (18, 31, 36) zum Sammeln von Schweiß verbunden und innerhalb der Aufηahmekammer (19) in flache, spiralförmige Gestalt gewunden ist, und
    b) eine pneumatische Balloneinrichtung mit rohrförmigen Schäften (39b), die sich von einer abgedichteten Verbindung mit den entsprechenden gegenüberliegenden Enden eines verhältnismäßig kurzen und ziemlich großen Durchmesser aufweisenden biegsamen Rohrstücks (38) erstrecken sowie geeignet sind, die gegenüberliegenden Enden des Schweißsammelschlauchs bündig aufzunehmen, und von denen einer geschlossen ist.
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