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DE20010593U1 - Faltbarer Zuschnitt aus Wellpappe - Google Patents

Faltbarer Zuschnitt aus Wellpappe

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DE20010593U1
DE20010593U1 DE20010593U DE20010593U DE20010593U1 DE 20010593 U1 DE20010593 U1 DE 20010593U1 DE 20010593 U DE20010593 U DE 20010593U DE 20010593 U DE20010593 U DE 20010593U DE 20010593 U1 DE20010593 U1 DE 20010593U1
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DE
Germany
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blank
distance
folding
outer sections
material thickness
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Application number
DE20010593U
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English (en)
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Karl Marbach GmbH and Co KG
Original Assignee
Karl Marbach GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE20010593U1 publication Critical patent/DE20010593U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0254Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward folding of flaps and securing them by means of a tongue integral with one of the flaps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

14. Juni 2000 Karl Marbach GmbH & Co KG DEGD-71927.7
FALTBARER ZUSCHNITT AUS WELLPAPPE
Die Erfindung betrifft einen faltbaren Zuschnitt aus Wellpappe zur Herstellung einer Faltverpackung, mit wenigstens einer Faltlinienordnung auf der Oberfläche, die nach der Herstellung der Faltverpackung nach innen zeigt.
Aus der WO 97/37837 ist ein faltbarer Zuschnitt bekannt, bei dem die Faltlinienanordnung von zwei parallel im Abstand angeordneten geraden Einschnitten in der Oberfläche gebildet wird, die nach der Herstellung der Faltverpackung nach innen zeigt. Die Einschnitte werden durch Laserstrahlung thermisch im Material des Zuschnitts ausgebildet.
Durch die zwei Einschnitte entstehen zwei Gelenkpunkte, um die das Material jeweils um 45° gefaltet wird, wenn das Material insgesamt um 90° um die Faltlinienanordnung gefaltet wird. Die Ausbildung von zwei Einschnitten hat gegenüber einer Ausbildung mit nur einem Einschnitt den Vorteil, daß die Spannung an der äußeren Oberfläche des Materials bei der Faltung geringer ist und somit Risse vermieden werden. Bei Verwendung von nur einem Einschnitt könnte die Spannung zwar durch eine größere Breite reduziert werden. Die Faltlinie wäre dadurch aber geometrisch unbestimmter, denn sie würde sich an einem nicht definierbaren Ort innerhalb des breiten Einschnitts ausbilden. Hierdurch wird die Maßgenauigkeit der gefalteten Packung sowie ihr äußeres Erscheinungsbild beinträchtigt.
Wenn zwei parallele Abschnitte in einem Zuschnitt aus Wellpappe ausgebildet werden, besteht das Problem, daß der Mittelbereich zwischen den beiden Einschnitten nicht mehr mit dem restlichen Deckblatt der Wellpappe verbunden
• ♦ ·
ist. Es ist nur noch eine schwache Verbindung mit den darunterliegenden Wellen vorhanden. Wenn der Zuschnitt gefaltet wird, löst sich daher der Mittelbereich, wodurch die Qualität der Verpackung verringert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit konstruktiv einfachen Mitteln einen Zuschnitt aus Wellpappe zu schaffen, der zu einer Faltverpackung mit hoher Qualität gefaltet werden kann.
Diese Aufgabe wird durch einen faltbaren Zuschnitt aus Wellpappe mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Zuschnitt wird eine Faltlinie durch die auf einer Seite angeordneten Außenabschnitte und eine weitere Faltlinie durch die auf der anderen Seite angeordneten Außenabschnitte gebildet. Die Faltlinien sind nicht durchgehend sondern werden zwischen den Aussparungen durch das Deckblatt der Wellpappe unterbrochen. Das Deckblatt geht zwischen den benachbarten Aussparungen hindurch, so daß sich das Deckblattmaterial bei der Faltung nicht ablösen kann. Durch die Diagonalabschnitte wird ein Raum geschaffen, in den das Material zwischen benachbarten Aussparungen beim Falten eintauchen kann und sich verhakt. Durch dieses Eintauchen und Verhaken und die hierdurch bedingte Verdichtung des Materials beim Falten wird eine hohe Festigkeit der Faltkante und damit der Faltverpackung erreicht, ohne daß das äußere Erscheinungsbild der Faltverpackung beeinträchtigt wird.
Durch die gezielte Schwächung des Materials wird der räumliche Ort der gewünschten Faltung bestimmt. Da aber das Deckblatt Verbindungen aufgrund der unterbrochenen Faltlinie beibehält, kann eine hohe Festigkeit der Faltlinie erhalten bleiben. Somit ist ein Konflikt zwischen sich gegenseitig ausschließenden Forderungen gelöst, nämlich zwiscehn dem wünsch nach einer Faltlinie die durch
Schwächung des Materials gebildet wird und dem Wunschnach einer hohen Festigkeit im Brereich der Faltlinie.
Abhängig von dem Material und der Ausbildung der Wellpappe beträgt der Winkel zwischen den parallelen Außenabschnitten und dem Diagonalabschnitt vorzugsweise 125° bis 145°.
Der Abstand zwischen den freien Enden zweier benachbarter Außenabschnitte beträgt 100% bis 140 %, vorzugsweise 115% bis 135% der Materialdicke des Zuschnitts.
Wenn der Zuschnitt an einer Faltlinienanordnung um 90° gefaltet werden soll, entspricht der Abstand zwischen den Schnittpunkten der Mittelinien der beiden Aussenabschnitte mit der Mittellinie des Diagonalabschnitts in Längsrichtung der Faltlinienanordnung etwa 80% bis 120%, vorzugsweise 90% bis 110% der Materialdicke des Zuschnitts.
Bei einer Faltung von 180°, das heißt bei einer Faltung der Wellpappe auf sich selbst, beträgt dieser Abstand zwischen den Mittelinien der Außenabschnitte vorzugsweise etwa 135% der Materialdicke des Zuschnitts.
Die Breite der Aussparungen beträgt vorzugsweise circa 30 % der Materialdicke während die Tiefe der Aussparungen vorzugsweise 50 % der Materialdicke beträgt.
Der Abstand den Mittelinien der beiden Aussenabschnitte einer Aussparung senkrecht zur Längsrichtung der Faltlinienanordnung beträgt vorzugsweise bei einer Faltung um 90° etwa der Materialdicke, und bei einer Faltung um 180° etwa 135° der Materialdicke.
• ♦ · ·
• * &idiagr;* it
Die Faltlinienanordnung verläuft zweckmäßigerweise quer zu den Wellungen des Zuschnitts.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend an Hand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Zuschnitt aus Wellpappe zur Herstellung einer Faltverpackung, Fig. 2 eine Faltlinienanordnung des Zuschnitts von Fig. 1 in vergrößertem Maßstab.
Der in Fig. 1 gezeigte Zuschnitt 10 besteht aus Wellpappe. Zur Herstellung einer geschlossenen quaderförmigen Faltverpackung wird der Zuschnitt 10 an geraden Faltlinienanordnungen 12 bis 23 jeweils um 90° gefaltet. Fig. 1 zeigt die Oberfläche des Zuschnitts 10, die sich nach der Herstellung der Faltverpackung innerhalb der Faltverpackuung befindet.
Die Faltlinienanordnungen 12 bis 23 werden jeweils von mehreren längs einer Geraden im Abstand parallel angeordneten Aussparungen 24 gebildet, die in Fig. 2 näher gezeigt sind.
Jede der Aussparungen 24a bis 24d weist zwei parallel verlaufende geradlinige Außenabschnitte 26, 30 auf. Das in Fig. 2 linke Ende des oberen Außenabschnitts 30 ist mit dem rechten Ende des unteren Außenabschnitts 26 durch einen Diagonalbschnitt 28 verbunden. Die Außenabschnitte 26, 30 und der Diagonalabschnitt 28 haben dieselbe Breite b, so daß die Aussparungen 24a bis 24d einen durchgehenden Kanal mit konstanter Breite bilden.
Die Außenabschnitte 26, 30 haben in Längsrichtung der Faltlinienanordnung einen Abstand d (Abstand der Schnittpunkte der Mittellinie des Diagonalabschnitts
• ·
• ·
• ·
• -· ·· a i,
28 mit den Mittellinien der Außenabschnitte 26, 30). Die Außenabschnitte 26, 30 sind in Querrichtung der Faltlinienanordnung in einem Abstand e angeordnet (Abstand der Mittellinie der Außen abschnitte 26 und 30). Zwei benachbarte Aussparungen 24a bis 24d haben in Längsrichtung der Faltlinienanordnung den Abstand c (Abstand zwischen den freien Enden der Außenabschnitte 26 bzw. 30). Der Diagonalabschnitt 28 verläuft zu den Außenabschnitten 26, 30 in einem Winkel a.
Die Maße a, b, c, d, e und &agr; sind abhängig von dem Material der Wellpappe, der Materialdicke sowie dem gewünschten Faltungswinkel.
Für eine Faltung von 90° entspricht der Abstand c zwischen zwei benachbarten Außenabschnitten etwa der Materialdicke des Zuschnitts. Bei einer Faltung von 180°, das heißt bei einer Faltung des Zuschnitts 10 auf sich selbst, beträgt der Abstand c vorzugsweise etwa 135° der Materialdicke.
Die Breite b der Aussparungen 24a bis 24d beträgt circa 30° der Materialdicke, während die Tiefe der Aussparungen circa 50 % der Materialdicke beträgt. Als Winkel &agr; zwischen dem Diagonalabschnitt 28 und den Außenabschnitten 26 beziehungsweise 30 hat sich ein Winkel von 125° bis 145° als günstig erwiesen.
Geringe Unterschiede in den Maaßen bringen jedoch das gleiche Ergebnis, da Wellpappe ein weicher Werkstoff ist und sich das Material sehr leicht unter Verspannungen verformt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Aussparungen 24 entstehen in der Nähe der inneren Eckbereiche der freien Enden der Außenabschnitte 26, 30 Gelenkpunkte 38, 40 um die das Material bei der Faltung verschwenkt wird. Der Materialbereich 42, der sich zwischen den Gelenkpunkten 38, 40 befindet, taucht
• * — &Idigr;-, it .&iacgr;
• « * ♦
aufgrund der Verschwenkung beim Falten in die beiden angrenzenden Aussparungen 24b, 24d ein und verhakt sich. Außerdem tauchen die Materialbereiche 34, 36 außerhalb der Gelenkpunkte 38, 40 nach innen ein, wodurch das Material verdichtet wird. Durch die Verhakung und das Verdichten wird eine hohe Festigkeit der Faltkante und damit der Faltverpackung erreicht.
Die Länge a der Außenabschnitte 26, 30 ist so ausgelegt, daß die Drehpunkte 38, 40 eine elastische Wirkung haben, aber dennoch eine feste Verbindung zwischen dem Materialbereich 42 und dem restlichen Deckblatt des Zuschnittes besteht. Die Aussparungen 24a bis 24d werden durch berührungsloses Abtragen des Materials ausgebildet. Dies kann beispielsweise thermisch durch Laserstrahlung oder durch komprimierte Luft durchgeführt werden, die Trockeneis als Abrasivmaterial enthält.
Nachfolgend werden einige Beispiele von erfindungsgemäßen Zuschnitten aufgeführt, mit denen einwandfreie Faltergebnisse erzielt werden:
Beispiel 1
Material: BC-WeIIe
Faltwinkel: 90°
Materialdicke D: 6,5 mm
Tiefe der Aussparungen 3 mm:
Länge a: 3 mm
Breite b: 1,8 mm
Abstand c: 8 mm
Abstand d: 6mm
Abstand e: 6 mm
Winkel a: 135°
Beispiel 2
Material: BC-WeIIe Faltwinkel: 180° Materialdicke D: 6,5 mm Tiefe der Aussparungen: 3mm Länge a: 3 mm Breite b: 1,8 mm Abstand c: 8,5 mm Abstand d: 8,5 mm Abstand e: 8,5 mm Winkel &sgr;: 135°
Beispiel 3
Material: 3-fach Welle Faltwinkel: 90° Materialdicke D: 13,5 mm Tiefe der Aussparungen: 6mm Länge a: 7 mm Breite b: 3,5 mm Abstand c: 18 mm Abstand d: 13 mm Abstand e: 13 mm Winkel a: 135°
In nachstehender Tabelle sind die Maßbereiche abhängig von der Materieldicke D für eine Faltung um 90° aufgeführt, mit denen sich ein gerade noch befriedigendes Faltergebnis, ein einwandfreies Faltergebnis bzw. das beste Faltergebnis erzielen lässt.
befriedigendes
Faltergebnis
einwandfreies
Faltergebnis
bestes
Faltergebsis
Tiefe 30-70% von D 40-60% von D 50% von D
Länge a 20-70% von D 40-60% von D 50% von D
Breite b 20-40% von D 25-35% von D 30% von D
Abstand c 100-140% von D 115-135% von D 125% von D
Abstand d 80-120% von D 90-110% von D 100% von D
Abstand e 80-120% von D 90-110% von D 100% von D
Winkel &sgr; 120°-150° 130°-140° 135°

Claims (8)

1. Faltbarer Zuschnitt aus Wellpappe zur Herstellung einer Faltverpackung, mit wenigstens einer Faltlinienanordnung (12 bis 23) auf der Oberfläche, die nach der Herstellung der Faltverpackung nach innen zeigt, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltlinienanordnung (12 bis 23) von mehreren nebeneinander längs einer Geraden im Abstand parallel angeordeten Aussparungen (24) gebildet wird, die jeweils zwei parallele gerade Außenabschnitte (26, 30), die in Längsrichtung der Faltlinienanordnung (12 bis 23) im Abstand (d) angeordnet sind, und einen diese verbindenden Diagonalabschnitt (28) aufweisen.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (α) zwischen den parallelen Außenabschnitten (26, 30) und dem Diagonalabschnitt (28) 120° bis 150°, vorzugsweise 130° bis 140°, beträgt.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (c) zwischen den freien Enden zweier benachbarter Außenabschnitte (26; 30) 100% bis 140%, vorzugsweise 115% bis 135% der Materialdicke des Zuschnitts entspricht.
4. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (d) zwischen den Schnittpunkten der Mittelinien der beiden Aussenabschnitte (26, 30) mit der Mittellinie des Diagonalabschnitts (28) in Längsrichtung der Faltlinienanordnung 80% bis 120%, vorzugsweise 90% bis 110% der Materialdicke des Zuschnitts beträgt.
5. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b) der Ausparungen (24) 20% bis 40%, vorzugsweise 25% bis 35% der Materialdicke beträgt.
6. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der Ausparungen (24) 30% bis 70%, vorzugsweise 40 bis 60% der Materialdicke beträgt.
7. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (e) zwischen den Mittelinien der beiden Aussenabschnitte (26, 30) einer Aussparung (24) senkrecht zur Längsrichtung der Faltlinienanordnung (12 bis 23) 80% bis 120%, vorzugsweise 90% bis 110% der Materialdicke des Zuschnitts beträgt.
8. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltlinienanordnung (12 bis 23) quer zu den Wellungen des Zuschnittes verläuft.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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Legal Events

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Effective date: 20030718

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