DE10047447A1 - Flacher Rohling zur Herstellung eines Hartboxpäckchens - Google Patents
Flacher Rohling zur Herstellung eines HartboxpäckchensInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Flachmaterialzuschnitt (1; 23), aus dem ein Hartboxzigarettenpäckchen (2) mit gelenkig verbundener Kappe (4) hergestellt werden kann. Der Zuschnitt (1) ist im wesentlichen parallelepipedförmig und weist eine Zahl vorgeformter Faltlinienbereiche (16, 17; 16, 17, 24) mit zumindest zwei verschiedenen Schwächungsgraden auf.
Description
Die Erfindung betrifft einen flachen Rohling, vorzugsweise Flachmaterialzuschnitt,
zur Herstellung eines Hartboxpäckchens gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie
ein Zigarettenhartboxpäckchen, hergestellt aus einem solchen Rohling.
Der flache Rohling, der vorzugsweise als flacher Zuschnitt, insbesondere
Flachmaterialzuschnitt ausgebildet ist, kann mit Vorteil - wenn auch nicht
ausschließlich - zur Herstellung einer Zigarettenhartbox, d. h. eines festen, d. h.
hartschaligen Zigarettenpäckchens, eingesetzt werden. Das Päckchen besteht
normalerweise aus einem als Aufnahme ausgeformten, d. h. becherförmigen oder
allgemein gefäßförmigen Unterteil oder einem Behälter und einem oberen Deckel,
die miteinander über ein Gelenk verbunden sind.
Bekannte derartige Päckchen bzw. Hartboxpäckchen haben normalerweise einen
rechteckigen Querschnitt, obgleich Zigarettenhartboxpäckchen auch schon mit
anderem Querschnitt, z. B. achteckigem oder ähnlichem Querschnitt vorgeschlagen
worden sind.
Ein derartiges Hartboxpäckchen wird bekannterweise aus einem flachen, im
wesentlichen rechtwinkligen Pappkartonzuschnitt hergestellt, wobei der
Pappkartonzuschnitt mehrere längs- und querverlaufende, vorzugsweise entlang
einer Linie verlaufende Knick- oder Faltlinienbereiche - im folgenden
Faltlinienbereiche genannt, aufweist, entlang denen der Zuschnitt zur Herstellung
des Päckchens gefaltet wird, wobei die längsverlaufenden Faltlinienbereiche,
normalerweise seitlich, zwei parallele größere Seitenwände und zwei parallele
senkrecht zu den größeren Wänden verlaufende kleinere Seitenwände begrenzen.
Häufig sind die Wände des fertigen Päckchens, insbes. die größeren Wände des
Päckchens, nicht vollständig flach. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass der
Zuschnitt, wenn er entlang eines Faltlinienbereichs gefaltet wird, das Bestreben hat
wieder in seine ursprüngliche flache, d. h. ebene, Form zurückzuspringen.
Um das Zurückspringen zu reduzieren, ist vorgeschlagen worden,
Verpackungsmaschinen mit Schwächungseinrichtungen auszustatten, mit denen die
Zuschnitte entlang der Faltlinienbereiche vorgefaltet und geschwächt werden
können. Obgleich dies wirkungsvoll ist, hat sich gezeigt, dass solch eine Lösung
wegen des komplexen mechanischen Aufbaus der Schwächungseinrichtungen
beträchtliche Kosten verursacht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen flachen Rohling zu schaffen, der
eine einfache, kostengünstige Herstellung eines Hartboxpäckchens ermöglicht.
Insbesondere soll unter Eliminierung des oben genannten Nachteils ein Päckchen
mit im wesentlichen ebenen Wänden hergestellt werden können.
Diese Aufgabe löst die Erfindung mit dem Gegenstand des Anspruchs 1. Sie schafft
einen flachen Rohling, vorzugsweise als Flachmaterialzuschnitt ausgebildet, zur
Herstellung eines Hartboxpäckchens, wobei der Rohling bzw. der Zuschnitt mehrere
vorgeschwächte Faltlinienbereiche aufweist und die Faltlinienbereiche zumindest
zwei verschiedene Schwächungsgrade aufweisen. So kann mindestens eine der
Faltlinienbereiche einen anderen Schwächungsgrad aufweisen als mindestens eine
andere der Faltlinienbereiche und/oder es kann mindestens eine der
Faltlinienbereiche unterschiedliche Schwächungsgrade, d. h. unterschiedliche
Abschnitte unterschiedlichen Schwächungsgrades aufweisen.
Die Faltlinienbereiche sind vorzugsweise so angeordnet, dass sie jeweils scharfe
Kanten bilden, wenn der Zuschnitt unter Ausbildung des Päckchens gefaltet wird.
Versuche haben überraschenderweise gezeigt, dass unabhängig von der Form des
Päckchens ein sich Verbiegen der Wände des Päckchens aufgrund von
Zurückspringen des Zuschnittes im wesentlichen dadurch eliminiert wird, dass einige
Faltlinienbereiche mehr als andere geschwächt sind. Welche Faltlinienbereiche am
meisten geschwächt werden müssen, um den gewünschten Effekt zu erreichen,
hängt von der Form des Päckchens ab und muß im wesentlichen durch
Ausprobieren eingestellt werden. Dennoch haben Versuche gezeigt, dass es für jede
beliebige Art von Päckchen eine bestimmte Kombination von Faltlinienbereichen gibt,
die, wenn sie im größeren Ausmaß geschwächt werden, dafür sorgen, dass nahezu
perfekt flache Wände erhalten werden, ohne dass die Formstabilität des Päckchens
geschwächt wird.
Man nehme z. B. den Fall eines im Querschnitt im wesentlichen achteckigen
Päckchens, das aus einem rechteckigen Rohling bzw. Zuschnitt hergestellt ist, der
längs- und querverlaufende Faltlinienbereiche aufweist, wobei die längsverlaufenden
Faltlinienbereiche entlang zumindest von zwei inneren und zwei äußeren
Längsfaltlinienbereichen ausgerichtet sind. Solch ein Päckchen wird durch einen
gefäßförmigen Körper und einen daran gelenkig angeschlossenen Deckel gebildet;
der gefäßförmige Körper und der Deckel weisen jeweils größere Seitenwände und
jeweils kleinere Seitenwände auf. Die querverlaufende Faltlinienbereiche unterteilen
einen Abschnitt des Zuschnittes, der sich zwischen den zwei inneren
längsverlaufenden Faltlinienbereichen erstreckt, in ein erstes Feld, das einer ersten
größeren Seitenwand des gefäßförmigen Körpers entspricht, und in ein zweites Feld,
das einer zweiten größeren Seitenwand des gefäßförmigen Körpers entspricht.
In diesem besonderen Fall können die Wände des Päckchens abgeflacht werden,
indem zu einem größeren Ausmaß als die anderen Faltlinienbereiche des
Zuschnittes folgende Bereiche geschwächt werden: die zwei Längsfaltlinienbereiche,
die auf beiden Seiten des ersten Feldes angeordnet sind und jeweils einen Abschnitt
eines zugeordneten inneren Längsfaltlinienbereiches definieren, und die zwei
Längsfaltlinienbereiche, die auf jeder Seite des zweiten Feldes angeordnet sind und
jeder einen Abschnitt eines zugeordneten äußeren Längsfaltlinienbereiches
definieren.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels des
Zuschnittes;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht schräg von oben eines
Zigarettenpäckchens aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Querschnittsdarstellung von drei Ausführungen eines
Details des Zuschnittes in Fig. 1;
Fig. 4 eine Draufsicht eines alternativen Ausführungsbeispieles des
Zuschnittes.
Bezugszeichen 1 in Fig. 1 bezeichnet den aus Pappe oder ähnlichem Material
bestehenden flachen Zuschnitt in seiner Gesamtheit. Der Zuschnitt ist in an sich
bekannter Weise faltbar, um ein hartschaliges Zigarettenpäckchen, d. h. eine
Zigarettenhartbox 2 (Fig. 2), zu bilden, und zwar insbes. einer im Querschnitt
achteckigen Packung, wie sie von der Art her in EP-204 933 B1 beschrieben ist. Das
Päckchen 2 umfasst einen gefäßförmigen unteren Behälter 3 mit einem offenen
oberen Ende (nicht dargestellt); einen gefäßförmigen oberen Deckel 4, der mit dem
Behälter 3 über ein Gelenk 5 (Fig. 1) verbunden und dabei in Bezug auf den
Behälter 3 drehbar ist und zwar zwischen einer offenen Position (nicht gezeigt) und
einer geschlossenen Position (Fig. 2), bei der der Deckel das offene obere Ende
(nicht dargestellt) verschließt.
Der Deckel 4 gibt im geschlossenen Zustand dem Päckchen 2 eine im wesentlichen
rechtwinklig-parallelepipedische Form. Sie wird gebildet durch eine Seitenfläche 6
und durch eine flache obere und eine flache untere Stirnfläche 7 bzw. 8, wobei die
Stirnflächen identisch ausgebildet sind.
Die Seitenflächenwand 6 umfasst zwei flache kleinere Seitenwände 9, die parallel
und einander gegenüber angeordnet sind, zwei flache größere Seitenwände und
zwar eine vordere Seitenwand 10 und eine hintere Seitenwand 11, die parallel
zueinander und einander zugewandt und rechtwinklig zu den kleineren
Seitenwänden 9 angeordnet sind. Die kleineren Seitenwände 9 und die größeren
Seitenwände 10 und 11 sind miteinander über vier flache Verbindungswände 12
verbunden, die jeweils scharfe Kanten 13 mit den angrenzenden Seitenwänden 9, 10
und 11 bilden.
Wie in Fig. 2 deutlich dargestellt ist, umfasst der Deckel 4 eine obere Stirnwand 7
und einen oberen Abschnitt der Seitenflächenwand 6; und der Behälter 3 umfasst
eine untere Stirnwand 8 und den verbleibenden unteren Abschnitt der
Seitenflächenwand 6.
Zwecks klarer Darstellung werden die Teile des Zuschnittes 1 im folgenden, soweit
möglich, unter Verwendung desselben Bezugszeichens mit Apostroph bezeichnet,
wie sie für die entsprechenden Teile des Päckchens 2 gelten.
Der Zuschnitt 1 ist im wesentlichen in der Form eines länglichen Rechteckes
ausgebildet, welches eine zentrale Längsachse 14 und eine zu dieser Achse 14
senkrechte zentrale Querachse 15 aufweist. Der Zuschnitt 1 umfasst mehrere
vorgeschwächte querverlaufende, d. h. parallel zur Querachse 15 verlaufende
Faltlinienbereiche 16, und mehrere vorgeschwächte längsverlaufende, d. h. parallel
zur Längsachse 14 verlaufende Faltlinienbereiche 17. Entlang dieser
Faltlinienbereiche 16, 17 wird der Zuschnitt 1 zur Ausbildung eines Päckchens 2
gefaltet. Vorzugsweise sind die Faltlinienbereiche 16 und 17 so angeordnet, dass sie
jeweils scharfe Kanten bilden, wenn der Zuschnitt 1 unter Ausbildung eines
Päckchens 2 gefaltet wird.
Längsverlaufende Faltlinienbereiche 17 sind zueinander entlang vier Längslinien 18
ausgerichtet, die Seite an Seite paarweise angeordnet sind. Die Längslinien 18 jedes
Paares sind so angeordnet, dass im Bezug auf die zentrale Längsachse 14 des
Zuschnittes 1 eine Längslinie außen (18e) und eine Längslinie innen (18i) liegt.
Die inneren Längslinien 18i gliedern den Zuschnitt 1 in einen zentralen Streifen 19
und zwei seitliche Streifen 20, wobei an jeder Seite des Streifens 19 jeweils ein
seitlicher Streifen 20 angeordnet ist. Wenn man in Fig. 1 von unten nach oben geht,
unterteilen querverlaufende Faltlinienbereiche 16 den zentralen Streifen 19 in ein
Feld 10', welches seitlich durch zwei mit inneren Längslinien 18i fluchtende
Faltlinienbereichen 17a begrenzt ist; ein Feld 8'; ein Feld 11', welches seitlich durch
zwei mit inneren Längslinien 18i fluchtende Faltlinienbereiche 17b begrenzt ist; ein
Feld 7'; und ein Feld 10", welches seitlich durch zwei mit inneren Längslinien 18i
fluchtende Faltlinienbereiche 17c begrenzt ist.
Das Feld 11' entspricht der hinteren größeren Seitenwand 11 des Päckchens 2 und
daher des Behälters 3 und des Deckels 4 und weist ein Gelenk 5 auf, das den
Behälter 3 und den Deckel 4 miteinander verbindet. Das Feld 10' entspricht dem
Behälterteil 3 der vorderen größeren Seitenwand 10 und das Feld 10" dem Deckelteil
der vorderen größeren Seitenwand 10. An das Feld 10" schließt ein
Verstärkungsstreifen 21 an, der auf das Feld 10" gefaltet ist, um die Steifheit der
größeren Seitenwand 10 des Deckels 4 zu erhöhen.
Der Zuschnitt 1 umfasst auch Felder 12', die symmetrisch auf beiden Seiten der
Felder 10', 10" und 11' angeordnet sind und Verbindungswände 12 des Päckchens 2
bilden. Die mit dem Feld 10' verbundenen Felder 12' sind an ihrer Innenseite
begrenzt durch die Faltlinienbereiche 17a und an ihrer Außenseite durch mit äußeren
Längslinien 18e fluchtende Faltlinienbereiche 17d. Die mit dem Feld 11' verbundenen
Felder 12' sind an ihrer Innenseite durch Faltlinienbereiche 17b und an ihrer
Außenseite mit äußeren Längslinien 18e fluchtende Faltlinienbereichen 17e
begrenzt. Die mit dem Feld 10" verbundenen Felder 12' sind an ihrer Innenseite
durch Faltlinienbereiche 17c und an ihrer Außenseite durch mit äußeren Längslinien
18e fluchtende Faltlinienbereiche 17f begrenzt.
Schließlich weist der Zuschnitt 1 auch Flügel 9' auf, die rechtwinklig gefaltet und
überlappt werden zur Ausbildung der kleineren Seitenwände 9 des Päckchens 2. Der
Zuschnitt 1 weist ferner Verbindungszungen 22 auf, die mit den Flügeln 9' verbunden
sind und vorgesehen sind, um dem Päckchen 2 Stabilität zu verleihen.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel weisen Längsfaltlinienbereiche
17b, 17d, 17f einen ersten Schwächungsgrad und die anderen
Längsfaltlinienbereiche 17a, 17c, 17e und die Querfaltlinienbereiche 16 einen
zweiten Schwächungsgrad auf, der geringer ist als der erste. Mit anderen Worten:
die Längsfaltlinienbereiche 17b, 17d, 17f sind in größerem Ausmaß geschwächt als
die anderen Faltlinienbereiche 16 und 17.
Wie in Fig. 3a oder 3b dargestellt, ist jeder Faltlinienbereich 16 und 17 jeweils durch
eine zugeordnete Verformung des Zuschnittes in einer bestimmten Form und Größe
gebildet. Um verschiedene Ausmaße der Schwächung verschiedener
Längsfaltlinienbereiche 17 zu erreichen sind Längslinien 17 durch jeweils
zugeordnete Verformungen unterschiedlicher Formen und Größe gebildet.
In einem alternativen in Fig. 3c gezeigten Ausführungsbeispiel wird jeder
Faltlinienbereich 16 und 17 durch einen jeweiligen Einschnitt bestimmter Form und
Größe im Zuschnitt 1 gebildet, und um unterschiedliche Ausmaße der Schwächung
verschiedener Längslinien 17 zu erhalten, werden Längslinien 17 durch jeweilige
Einschnitte verschiedener Formen und Größen gebildet.
In weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispielen kann die Position der stärker
geschwächten Faltlinienbereiche 16 und/oder 17 variieren. Es sei darauf
hingewiesen, dass die Anzahl stärker geschwächter Faltlinienbereiche 16 und/oder
17 vorzugsweise begrenzt ist, um eine stabile Form des Päckchens auch dann zu
erhalten, wenn das Päckchen fast leer ist und um nicht zur Stabilisierung das
Vorhandensein von Gruppen von Zigaretten innerhalb des Päckchens zu benötigen.
Bezugszeichen 23 in Fig. 4 bezeichnet einen flachen Zuschnitt aus Pappe oder
ähnlichem Material in seiner Gesamtheit, der in bekannter Weise zur Ausbildung
eines hartschaligen Zigarettenpäckchens, einer sog. Zigarettenhartbox oder
Zigarettenschachtel, gefaltet wird, wie sie von der Art her in der italienischen
Patentanmeldung IT-A-B099A000029 beschrieben ist. In einem solchen
Zigarettenpäckchen sind die größeren Seitenwände nach außen hin konvex
ausgebildet und mit den kleineren Seitenwänden entlang scharfer Kanten verbunden,
die rechtwinklig zu den Stirnwänden verlaufen.
Die Teile des Zuschnitts 23, die ähnlich dem Zuschnitt 1 in Fig. 1 sind, werden
soweit möglich, der Einfachheit halber unter Verwendung derselben Bezugszeichen
wie bei den entsprechenden Teilen des Zuschnittes 1 bezeichnet.
Im Zuschnitt 23 sind Längsfaltlinienbereiche 17 entlang zwei Längslinien 18
ausgerichtet, die den Zuschnitt 23 in einen zentralen Streifen 19 und zwei seitliche
Streifen 20 unterteilen, wobei an beiden Seiten des Streifens 19 je ein seitlicher
Streifen angeordnet ist. Wenn man in Fig. 4 von unten nach oben geht oder arbeitet
unterteilen querverlaufende Faltlinienbereiche 16 den zentralen Streifen 19 in ein
Feld 10', welches seitlich von zwei Faltlinienbereiche 17 begrenzt ist, ein Feld 8'; ein
Feld 11', welches seitlich durch zwei Faltlinienbereiche 17b begrenzt ist; ein Feld 7'
und ein Feld 10", welches seitlich durch zwei Faltlinienbereiche 17c begrenzt ist.
Die Felder 10', 10" und 11' weisen Längsfaltlinienbereiche 24 auf, die nahe den
Längslinien 18 angeordnet sind und die in bekannter Weise den äußeren Abschnitten
der größeren Seitenwände 10 und 11 eine gebogene Form verleihen.
Der Unterschied zwischen den Faltlinienbereichen 24 und den Faltlinienbereichen 16
und 17 besteht darin, dass die Faltlinienbereiche 16 und 17 derart ausgebildet und
positioniert sind, dass sie jeweils scharfe Kanten bilden, wenn der Zuschnitt 23 unter
Ausbildung des entsprechenden Päckchens gefaltet wird, dagegen sind die
Faltlinienbereiche 24 derart ausgebildet und positioniert, dass sie den Zuschnitt 23
örtlich biegen ohne scharfe Kanten zu bilden, wenn der Zuschnitt 23 unter
Ausbildung des entsprechenden Päckchens gefaltet wird.
Der Zuschnitt 23 weist auch Flügel 9' auf, die rechtwinklig gefaltet und überlappt
angeordnet werden, um kleinere Seitenwände 9 des Päckchens zu bilden. Ferner
weist der Zuschnitt 23 auch Verbindungszungen 22 auf, die mit den Flügeln 9'
verbunden sind und dem Päckchen Stabilität verleihen.
In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 weisen die Längsfaltlinienbereiche 17 alle
ein erstes Maß an Schwächung auf und die Längsfaltlinienbereiche 24 weisen alle
ein zweites Maß an Schwächung auf, welches geringer ist als das erste. Mit anderen
Worten: die Längsfaltlinienbereiche 17 sind alle zu einem größeren Ausmaß als die
Längsfaltlinienbereiche 24 geschwächt.
Bei einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel (welches sowohl bei dem
Zuschnitt in Fig. 1 als auch bei dem Zuschnitt in Fig. 4 anwendbar ist) weisen
einige querverlaufende Faltlinienbereiche und einige längsverlaufende
Faltlinienbereiche den ersten Schwächungsgrad auf und sämtliche anderen
Faltlinienbereiche weisen den zweiten Schwächungsgrad auf, der geringer als der
erste ist.
In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel (welches sowohl auf den
Zuschnitt in Fig. 1 als auch auf den Zuschnitt in Fig. 4 anwendbar ist) weisen nur
begrenzte Abschnitte einiger Faltlinienbereiche den ersten Schwächungsgrad auf,
während die restlichen Abschnitte derselben Faltlinienbereiche und die anderen
Faltlinienbereiche den zweiten Schwächungsgrad aufweisen, der geringer ist als der
erste.
In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel (welches sowohl auf den
Zuschnitt in Fig. 1 als auch auf den Zuschnitt in Fig. 4 anwendbar ist), weisen die
Faltlinienbereiche drei oder mehr unterschiedliche Schwächungsgrade auf.
Claims (11)
1. Flacher Rohling, vorzugsweise Flachmaterialzuschnitt, um daraus ein
Hartboxpäckchen herzustellen,
wobei der Zuschnitt (1, 23) eine Anzahl vorgeschwächter Faltlinienbereiche (16,
17; 16, 17, 24) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Faltlinienbereiche (16, 17; 16, 17, 24) zumindest zwei unterschiedliche
Schwächungsgrade aufweisen.
2. Rohling nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Faltlinienbereiche (16, 17; 16, 17, 24) zumindest eine erste Reihe oder
Gruppe (17d, 17b, 17f; 17) und eine zweite Reihe oder Gruppe (16, 17a, 17e,
17c; 16, 24) von Faltlinienbereichen aufweisen mit einem ersten
Schwächungsgrad bzw. einem zweiten Schwächungsgrad, wobei der zweite
Schwächungsgrad geringer ist als der erste Schwächungsgrad.
3. Rohling nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Zuschnitt (1) im wesentlichen rechteckig ist und die Faltlinienbereiche
(16, 17; 16, 17, 24) eine Anzahl längsverlaufender Faltlinienbereiche (17; 17, 24)
und eine Anzahl querverlaufender Faltlinienbereiche (16) aufweisen; wobei einige
(17d, 17b, 17f; 17) der längsverlaufenden Faltlinienbereiche (17, 24) einen ersten
Schwächungsgrad und die anderen (17a, 17e, 17c; 24) einen zweiten
Schwächungsgrad aufweisen, wobei der zweite Schwächungsgrad geringer ist
als der erste Schwächungsgrad.
4. Rohling nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die querverlaufenden Faltlinienbereiche (16) alle den zweiten
Schwächungsgrad aufweisen.
5. Rohling nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die längsverlaufenden Faltlinienbereiche zueinander entlang zumindest zwei
äußeren Längslinien (18e) und zwei inneren Längslinien (18i) ausgerichtet sind,
die sich entlang eines Abschnittes des sich zwischen den zwei äußeren
Längslinien (18e) erstreckenden Zuschnittes erstrecken.
6. Rohling nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Päckchen (2) einen gefäßförmigen Körper (3) und einen an dem gefäßförmigen Körper (3) angelenkten Deckel aufweist;
dass der gefäßförmige Körper (3) und der Deckel (4) zugeordnete größere Seitenwände (10, 11) und zugeordnete kleinere Seitenwände (9) aufweisen;
dass querverlaufende Faltlinienbereiche (16) den Zuschnitt zwischen den zwei inneren Längslinien (18i) aufteilen in ein erstes Feld (10"), welches einer ersten größeren Wand (10) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht, und in ein zweites Feld (11'), welches einer zweiten größeren Seitenwand (11) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht;
dass die zwei Längsfaltlinienbereiche (17d), die an gegenüberliegenden Seiten des ersten Feldes (10') angeordnet sind und jede einen Teil eine der zugeordneten äußeren Längslinien (18e) bildet, und die zwei Längsfaltlinienbereiche (17b), die an gegenüberliegenden Seiten des zweiten Feldes (11') angeordnet sind und jede einen Teil einer zugeordneten inneren Längslinie (18i) bildet, einen Schwächungsgrad aufweisen der größer ist als bei all den anderen längsverlaufenden Faltlinienbereichen (17).
dass das Päckchen (2) einen gefäßförmigen Körper (3) und einen an dem gefäßförmigen Körper (3) angelenkten Deckel aufweist;
dass der gefäßförmige Körper (3) und der Deckel (4) zugeordnete größere Seitenwände (10, 11) und zugeordnete kleinere Seitenwände (9) aufweisen;
dass querverlaufende Faltlinienbereiche (16) den Zuschnitt zwischen den zwei inneren Längslinien (18i) aufteilen in ein erstes Feld (10"), welches einer ersten größeren Wand (10) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht, und in ein zweites Feld (11'), welches einer zweiten größeren Seitenwand (11) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht;
dass die zwei Längsfaltlinienbereiche (17d), die an gegenüberliegenden Seiten des ersten Feldes (10') angeordnet sind und jede einen Teil eine der zugeordneten äußeren Längslinien (18e) bildet, und die zwei Längsfaltlinienbereiche (17b), die an gegenüberliegenden Seiten des zweiten Feldes (11') angeordnet sind und jede einen Teil einer zugeordneten inneren Längslinie (18i) bildet, einen Schwächungsgrad aufweisen der größer ist als bei all den anderen längsverlaufenden Faltlinienbereichen (17).
7. Rohling nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Päckchen einen gefäßförmigen Körper (3) und eine mit diesem gelenkig verbundene Kappe (4) aufweist;
dass der gefäßförmige Körper (3) und die Kappe (4) jeweils zugeordnete größere Seitenwände (10, 11) und zugeordnete kleinere Seitenwände (9) aufweisen;
dass die querverlaufenden Faltlinienbereiche (16) den Zuschnitt (1) zwischen den zwei inneren Längslinien (18i) aufteilen in ein erstes Feld (10'), welches einer ersten größere Seitenwand (10) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht, in ein zweites Feld (11'), welches einer zweiten größeren Seitenwand (11) des gefäßförmigen Körpers (3) und der Kappe (4) entspricht und in drittes Feld (10"), welches einer ersten größeren Seitenwand (10) der Kappe (4) entspricht;
dass zwei Längsfaltlinienbereiche (17d), die an gegenüberliegenden Seiten des ersten Feldes (10') angeordnet sind und jede einen Teil der zugeordneten äußeren Längslinie (18e) bilden, die zwei Längsfaltlinienbereiche (17b), die an gegenüberliegenden Seiten des zweiten Feldes (11') liegen und jede einen Teil der zugeordneten inneren Längslinie (18i) bilden und die zwei Längsfaltlinienbereiche (17f), die an gegenüberliegenden Seiten des dritten Feldes (10") angeordnet sind und jede einen Teil der zugeordneten äußeren Längslinie (18e) bilden, einen Schwächungsgrad aufweisen der größer ist als der aller anderen längsverlaufenden Faltlinienbereiche (17).
dass das Päckchen einen gefäßförmigen Körper (3) und eine mit diesem gelenkig verbundene Kappe (4) aufweist;
dass der gefäßförmige Körper (3) und die Kappe (4) jeweils zugeordnete größere Seitenwände (10, 11) und zugeordnete kleinere Seitenwände (9) aufweisen;
dass die querverlaufenden Faltlinienbereiche (16) den Zuschnitt (1) zwischen den zwei inneren Längslinien (18i) aufteilen in ein erstes Feld (10'), welches einer ersten größere Seitenwand (10) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht, in ein zweites Feld (11'), welches einer zweiten größeren Seitenwand (11) des gefäßförmigen Körpers (3) und der Kappe (4) entspricht und in drittes Feld (10"), welches einer ersten größeren Seitenwand (10) der Kappe (4) entspricht;
dass zwei Längsfaltlinienbereiche (17d), die an gegenüberliegenden Seiten des ersten Feldes (10') angeordnet sind und jede einen Teil der zugeordneten äußeren Längslinie (18e) bilden, die zwei Längsfaltlinienbereiche (17b), die an gegenüberliegenden Seiten des zweiten Feldes (11') liegen und jede einen Teil der zugeordneten inneren Längslinie (18i) bilden und die zwei Längsfaltlinienbereiche (17f), die an gegenüberliegenden Seiten des dritten Feldes (10") angeordnet sind und jede einen Teil der zugeordneten äußeren Längslinie (18e) bilden, einen Schwächungsgrad aufweisen der größer ist als der aller anderen längsverlaufenden Faltlinienbereiche (17).
8. Rohling nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass zuerst die längsverlaufenden Faltlinienbereiche (17) zueinander entlang zumindest zweier Längslinien (18) ausgerichtet sind;
dass das Päckchen (2) einen gefäßförmigen Körper (3) und eine mit diesem gelenkig verbundene Kappe (4) aufweist; wobei der gefäßförmige Körper (3) und die Kappe (4) zugeordnete größere Seitenwände (10, 11) und zugeordnete kleinere Seitenwände (9) aufweisen;
dass die querverlaufenden Faltlinienbereiche (16) den Zuschnitt zwischen den zwei Längslinien (18) aufteilen in ein erstes Feld (10'), das einer ersten größeren Seitenwand (10) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht, in ein zweites Feld (11'), das einer zweiten größeren Saitenwand (11) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht, und in ein drittes Feld (10"), das einer ersten größeren Seitenwand (10) der Kappe (4) entspricht;
dass jede dieser Felder (10', 11', 10") gebildet wird durch zugeordnete erste längsverlaufende Faltlinienbereiche (17), wobei jede von diesen einen Teil einer zugeordneten Längslinie (18) bildet und zugeordnete zweite längsverlaufende Faltlinienbereiche (24) umfasst, welche nahe der Längslinien (18) angeordnet sind, um den äußeren Abschnitten des Feldes (10', 11', 10") eine gebogene Form zu verleihen;
dass die ersten längsverlaufenden Faltlinienbereiche (17) einen größeren Schwächungsgrad als die zweiten längsverlaufenden Faltlinienbereiche (24) aufweisen.
dass zuerst die längsverlaufenden Faltlinienbereiche (17) zueinander entlang zumindest zweier Längslinien (18) ausgerichtet sind;
dass das Päckchen (2) einen gefäßförmigen Körper (3) und eine mit diesem gelenkig verbundene Kappe (4) aufweist; wobei der gefäßförmige Körper (3) und die Kappe (4) zugeordnete größere Seitenwände (10, 11) und zugeordnete kleinere Seitenwände (9) aufweisen;
dass die querverlaufenden Faltlinienbereiche (16) den Zuschnitt zwischen den zwei Längslinien (18) aufteilen in ein erstes Feld (10'), das einer ersten größeren Seitenwand (10) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht, in ein zweites Feld (11'), das einer zweiten größeren Saitenwand (11) des gefäßförmigen Körpers (3) entspricht, und in ein drittes Feld (10"), das einer ersten größeren Seitenwand (10) der Kappe (4) entspricht;
dass jede dieser Felder (10', 11', 10") gebildet wird durch zugeordnete erste längsverlaufende Faltlinienbereiche (17), wobei jede von diesen einen Teil einer zugeordneten Längslinie (18) bildet und zugeordnete zweite längsverlaufende Faltlinienbereiche (24) umfasst, welche nahe der Längslinien (18) angeordnet sind, um den äußeren Abschnitten des Feldes (10', 11', 10") eine gebogene Form zu verleihen;
dass die ersten längsverlaufenden Faltlinienbereiche (17) einen größeren Schwächungsgrad als die zweiten längsverlaufenden Faltlinienbereiche (24) aufweisen.
9. Rohling nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass jeder Faltlinienbereich (16, 17; 16, 17, 24) durch einen Einschnitt in dem
Zuschnitt (1; 23) gebildet ist, wobei der Einschnitt eine vorgegebene Form und
Größe aufweist; wobei die Faltlinienbereiche (16, 17; 16, 17, 24) durch
Einschnitte verschiedener Formen und Größen gebildet sind.
10. Rohling nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass jeder Faltlinienbereich (16, 17; 16, 17, 24) durch eine Verformung des
Zuschnittes (1) gebildet ist, wobei die Verformung eine vorgegebene Form und
Größe aufweisen; wobei die Faltlinienbereiche (16, 17; 16, 17, 24) durch
Verformungen unterschiedlicher Formen und Größen ausgebildet sind.
11. Zigarettenhartboxpäckchen ausgeformt aus einem flachen Rohling, vorzugsweise
als Flachmaterialzuschnitt (1; 23) ausgebildet, der nach einem der
vorangehenden Ansprüche 1 bis 10 ausgebildet ist.
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