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DE20009374U1 - Trinkgefäß - Google Patents

Trinkgefäß

Info

Publication number
DE20009374U1
DE20009374U1 DE20009374U DE20009374U DE20009374U1 DE 20009374 U1 DE20009374 U1 DE 20009374U1 DE 20009374 U DE20009374 U DE 20009374U DE 20009374 U DE20009374 U DE 20009374U DE 20009374 U1 DE20009374 U1 DE 20009374U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
jug
opening
handle
openings
drinking vessel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20009374U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pospelov Sergej De
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE20009374U priority Critical patent/DE20009374U1/de
Publication of DE20009374U1 publication Critical patent/DE20009374U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G19/00Table service
    • A47G19/22Drinking vessels or saucers used for table service
    • A47G19/2205Drinking glasses or vessels
    • A47G19/2227Drinking glasses or vessels with means for amusing or giving information to the user

Landscapes

  • Table Devices Or Equipment (AREA)

Description

Patentanwaltbüro Brambauer; G 00*2Mposf
Trinkgefäß
Die Erfindung betrifft ein Trinkgefäß in Form eines Kruges oder Bechers, welches insbesondere als Scherz- oder Souvenirgefäß seinen Einsatz findet.
Allgemein bekannt sind Krüge, Becher, Gläser oder Tassen, die aus verschiedenen Materialien, wie Glas oder Keramik, Zinn oder gar Kunststoff, gefertigt und je nach Material des Grundkörpers des Trinkgefäßes mit unterschiedlichen aufdruckten und/oder eingebrannten und/oder eingeprägten Motiven versehen sind, welche letztendlich als Souvenirgefäße oder als Scherzgefäße ihren Einsatz finden.
Solch ein Trinkgefäß ist auch in der Gebrauchsmusteranmeldung 299 03 793 beschrieben.
So macht sich die Erfindung zur Aufgabe, ein Trinkgefäß, insbesondere als einen Krug ausgeführtes Scherzgefäß, so zu gestalten, daß während des Trinkens ein Überlaufen der im Trinkgefäß befindlichen Flüssigkeit und somit eine Belustigung der anderen Beteiligten sehr leicht gegeben ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß ein Gefäß als auch der dazugehörige Henkel an verschiedenen Stellen mit Durchgangsöffnungen in unterschiedlichen Höhen zu versehen ist, daß der Henkel selbst als ein Hohlkörper ausgebildet und dieser Hohlkörper bis in den oberen Rand des Gefäßes hineinführend eingelassen ist. Durchgangsöffnungen sind über dem Boden des Gefäßes zum Henkel selbst sowie an der Innenseite des oberen Drittels im Henkel an dem
Patentanwaltbüro Brambauer; G OOW.lpos· ·· ··· ·«
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verlängerten Hohlraum des Henkels, der in dem oberen Rand des Gefäßes endet, eingelassen. Dieser Hohlraum ist mit seiner am oberen Rand befindlichen Durchgangsöffnung soweit herumzuführen, daß nur diese als nur diese Durchgangsöffnung als einzigste Trinköffnung zu benutzen ist und daß diese Durchgangsöffnung rechts neben dem Henkel eingelassen ist. In gleicher Höhe der Durchgangsöffnung, die sich - wie bereits beschrieben - im oberen Rand des Gefäßes befindet, ist eine Vielzahl von weiteren Scheinöffnungen angeordnet. Hierbei sind im Umfang vorzugsweise vier Scheinöffnungen über den Umfang des Gefäßes verteilt.
Desweitern ist eine beliebige Anzahl von Durchgangsöffnungen tiefer als die obere Durchgangsöffnung im Henkel anzuordnen, so daß sich diese Durchgangsöffnungen umlaufend in der Wandung des Gefäßes befinden.
Anhand eines Ausführungsbeispieles soll die erfindungsgemäße Lösung näher erläutert werden.
Hierbei zeigt die Figur in Verbindung mit der Gebrauchsmusteranmeldung 299 03 793.2 die Vorderansicht eines Kruges.
Dieser im Ausführungsbeispiel beschriebene Krug eignet sich besonders aufgrund seiner Ausführung als ein Scherzkrug. Das besondere des Scherzkruges ist, daß dieser Krug 1 während des Trinkens in die linke Hand genommen werden muß, um an die Durchgangsöffnung 6, welche zugleich die Trinköffnung ist, zu gelangen, da die anderen folgenden
Patentanwaltbüro Brambauer; G 00-33&Lgr;&rgr;&ogr;&iacgr;
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Öffnungen 7 im oberen Rand des Kruges 1 nur äußerlich als Öffnungen ausschauen und somit als Irreführung vorhanden sind. Desweiteren ist darauf zu achten, daß mit vorzugsweise dem Zeigefinger der linken Hand die Durchgangsöffnung 5 im oberen Drittel des Henkels 2 so zugehalten wird, daß die im Krug 1 befindliche Flüssigkeit während des Trinkens nicht entweichen kann. Somit sind meherere Belustigungen mittels des Kruges 1 gegeben. Denn während des Ansetzens desselben entweicht dessen Inhalt aufgrund der Durchgangsöffnungen 8 bereits zur Überraschung des Benutzers, d.h. dieser Krug darf nur bis unterhalb der Durchgangsöffnungen 8 gefült sein. Letztendlich muß der Benutzer die Erfahrung machen, daß die Flüssigkeit nur aus der einen Durchgangsöffnung 6, die am verlängerten Ende des Hohlraums 3 und im oberen Rand des Kruges 1 rechts neben dem Griff 2 zu entnehmen ist. In einer Höhe kurz unter der Durchgangsöffnung 4 im Henkel 2 dienen umlaufende in der Gehäusewandung des Kruges 1 zusätzlich eingebrachte Öffnungen 8, um dem Benutzer das Gefühl zu geben, daß sich wirklich eine Flüssigkeit in dem Krug 1 befindet. Der Höhenunterschied zwischen der Durchgangsöffnung 5 den Durchgangsöffnungen 8 beträgt annähernd 10 bis 15 mm. Hierbei versteht es sich von selbst, daß dieser Krug 1 möglichst mit einem Deckel -nicht weiter dargestellt - zu versehen ist, um die Öffnungen 7 zur Irreführung des Benutzers und/oder die einzige Durchgangsöffnung 6 als Trinköffnung letztendlich nicht sofort erkennbar ist.

Claims (6)

1. Trinkgefäß aus unterschiedlichsten Materialien, vorzugsweise in Form eines Kruges mit einem vom oberen Rand bis zum Boden des Kruges reichenden und direkt verbundenen Henkel beliebiger Ausführungen, indem der Krug als auch der Henkel an verschiedenen Stellen mit Durchgangsöffnungen und Scheinöffnungen derart versehen ist, daß der Henkel selbst als ein Hohlkörper ausgebildet ist und dieser Hohlkörper bis in den oberen Rand des Kruges) hineinführend eingelassen und derart ausgebildet ist, daß in dem als Hohlkörper ausgebildeten Henkel selbst eine Durchgangsöffnung über dem Boden des Kruges eingelassen ist sowie eine Durchgangsöffnung an der Innenseite des oberen Drittels des Henkels eingelassen ist und eine weitere Durchgangsöffnung an dem verlängerten Hohlraum des Henkels, der in dem oberen Rand des Kruges endet, eingelassen ist und daß in gleicher Höhe der Durchgangsöffnung im oberen Rand des Kruges eine Vielzahl von Scheinöffnungen eingelassen sind und umlaufend in dem Krug, in einer Höhe unter der Durchgangsöffnung (4) im Henkel diese Scheinöffnungen eingelassen sind, gekennzeichnet dadurch, daß unterhalb der Durchgangsöffnung (5) weitere Durchgangsöffnungen (8) eingebracht sind.
2. Trinkgefäß nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß der Hohlraum (3) mit seiner am oberen Rand befindlichen Durchgangsöffnung (6) soweit herumzuführen ist, daß diese Durchgangsöffnung (6) als einzige Trinköffnung zu benutzen ist.
3. Trinkgefäß nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die in dem oberen Rand des Kruges (1) eingelassenen Scheinöffnungen (7) von außen bis kurz vor der Innenwandung des Kruges (1) - analog einer Grundbohrung - geführt sind.
4. Trinkgefäß nach Anspruch 1 und 3, gekennzeichnet dadurch, daß die Durchgangsöffnung (6) als Trinköffnung rechts neben dem Henkel (2) eingelassen ist.
5. Trinkgefäß nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, daß vorzugsweise vier Scheinöffnungen (7) hintereinander nach der Durchgangsöffnung (6) eingebracht sind.
6. Trinkgefäß nach einem der vorangegangenen Anspruche, gekennzeichnet dadurch, daß die Schein-öffnungen (7) mit einem durchsichtigen Kunststoff oder einem Glas im Inneren des Kruges (1) hinterlegt oder in der Wandung des Kruges (1) eingearbeitet sind.
DE20009374U 2000-05-24 2000-05-24 Trinkgefäß Expired - Lifetime DE20009374U1 (de)

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DE (1) DE20009374U1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
RU171347U1 (ru) * 2017-02-02 2017-05-29 Наиля Рафгатовна Зиазова Кружка

Cited By (1)

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