DE20009817U1 - Vorrichtung zur Entnahme von Schüttgutproben - Google Patents
Vorrichtung zur Entnahme von SchüttgutprobenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entnahme von Schüttgutproben aus einer Schüttgut enthaltenden Einrichtung, mit einem beweglichen Förderorgan für die Schüttgutproben.
Aus US-PS 3,175,402 ist ein Probennehmer zur Entnahme von Schüttgutproben bekannt, der durch ein endlos umlaufendes Förderband gebildet wird. Dieses Förderband ist quer zu seiner Förderrichtung innerhalb der das Schüttgut enthaltenden Einrichtung beweglich, um Schüttgutproben aus unterschiedlichen Bereichen des genannten Raumes zu entnehmen.
Nachteilig ist bei dieser bekannten Vorrichtung vor allem, daß der Probennehmer ständig in der das Schüttgut enthaltenden Einrichtung verbleibt und zwar auch dann, wenn gerade keine Probe entnommen wird. Dadurch ist der Probennehmer einem erheblichen Verschleiß und starker Verschmutzung ausgesetzt, so daß häufige Wartungs- und Reparaturarbeiten notwendig sind und die Lebensdauer des Probennehmers verkürzt wird. Zugleich ist bei dieser bekannten Ausführung die Probenentnahme verhältnismäßig zeit- und personalaufwendig.. Weiterhin führt die erhebliche Baugröße der bekannten Vorrichtung oft zu Einbauproblemen. Darüber hinaus können bei der bekannten Ausführung Proben weder zeitpunktbezogen noch zeitecht entnommen werden, da die Materialaufnahme stets im Materialfluß ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bei kompakter Bauweise und einfacher Handhabung so auszubilden, daß der Verschleiß
und die Verschmutzung im Vergleich zum geschilderten Stand der Technik deutlich verringert sind und dadurch auch wesentlich weniger Wartungs- und Reparaturarbeiten bei höherer Lebensdauer der Vorrichtung anfallen. Darüber hinaus soll bestimmbar sein, zu welchem Zeitpunkt und ohne jeden Personaleinsatz Proben aus dem zu untersuchenden Materialstrom entnommen werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art durch folgende Merkmale gelöst:
a) das Förderorgan wird durch eine innerhalb eines Förderrohres angeordnete, drehbewegliche Förderschnecke gebildet;
b) Förderrohr und Förderschnecke sind relativ zu der das Schüttgut enthaltenden Einrichtung derart beweglich, daß in einer Arbeitsposition der Vorrichtung wenigstens ein Teil des Förderrohres und der
0 Förderschnecke in die das Schüttgut enthaltenden
Einrichtung eingreifen, während in einer Ruheposition der Vorrichtung das Förderrohr und die Förderschnecke aus dem das Schüttgut enthaltenden Einrichtung im wesentlichen zurückgezogen sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung befindet sich somit der zur Entnahme der Schüttgutprobe dienende Teil der Vorrichtung nur in einer Arbeitsposition der Vorrichtung innerhalb der das Schüttgut enthaltenden Ein-0 richtung, während die Vorrichtung in der Ruheposition aus dieser Einrichtung so weit zurückgezogen ist, daß das Förderrohr und die Förderschnecke in der Ruheposition einem Verschleiß oder einer Verschmutzung durch das Schüttgut nicht mehr ausgesetzt sind. Dadurch ver-
ringern sich Wartungs- und Reparaturarbeiten wesentlich und es ergibt sich eine deutliche Verlängerung der Lebensdauer der Vorrichtung.
Da die Vorrichtung in der Ruheposition aus der das Schüttgut enthaltenen Einrichtung zurückgezogen ist, vereinfacht sich nicht nur eine notwendige Wartung, sondern es werden dadurch auch die mit einer Verschmutzung der Umgebung und des Betriebspersonales verbundenen Probleme erheblich verringert.
Vorteilhaft ist weiterhin die außerordentlich kompakte Bauweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die einen Einsatz auch unter räumlich sehr beengten Verhältnissen ermöglicht.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels.
In der Zeichnung zeigen
Fig.l eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels der Vorrichtung,
Fig.2 eine Aufsicht auf dieses Ausführungsbeispiel.
Es sei zunächst der Aufbau der Vorrichtung beschrieben: 30
Die Vorrichtung 1 dient im veranschaulichten Ausführungsbeispiel der Entnahme von Schüttgutproben aus einer Schüttgut enthaltenden Einrichtung 2, beispiels-
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weise aus einem von Schüttgut durchsetzten Förderkanal. Die Einrichtung 2 wird von einer Wand 3 begrenzt.
Die Vorrichtung 1 besitzt ein der eigentlichen Probenentnahme dienendes Förderorgan, das durch eine innerhalb eines Förderrohres 4 angeordnete, drehbewegliche Förderschnecke 5 gebildet wird. Das Förderrohr 4 und die Förderschnecke 5 sind mit einem Antriebs- und Führungsblock 6 verbunden, der einen die Förderschnecke 5 antreibenden Motor 7 trägt. Der Antriebs- und Führungsblock 6 ist auf seiner dem Förderrohr 4 abgewandten Seite mit einer Antriebseinrichtung 8 verbunden und in einer ortsfesten Fuhrungshalterung 9 gehalten und beweglich geführt. Zu diesem Zweck ist der Antriebsund Führungsblock 6 an beiden Längsseiten mit je einem Führungsblech 6a, 6b versehen, die (wie aus Fig. 2 erkennbar ist) an den Längsholmen der Fuhrungshalterung 9 geführt sind und die damit den Antriebs- und Führungsblock 6 bei seiner Längsverschiebung stabilisieren. Der Antriebs- und Führungsblock 6 kann von der Antriebseinrichtung 8 innerhalb der Fuhrungshalterung 9 zwischen einer (in der Zeichnung dargestellten) Ruhestellung und einer (in der Zeichnung nicht dargestellten) Arbeitsposition hin- und herbewegt werden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Antriebseinrichtung 8 von einem pneumatischen oder hydraulischen Fluidzylinder 19 gebildet, der zwischen dem Antriebs- und Führungsblock 6 und der ortsfesten Fuhrungshalterung 9 angeordnet ist. Das rechte Ende des Fluidzylinders 19 ist über eine Gelenkverbindung 20 an der Fuhrungshalterung 9 angelenkt, während die Kolbenstange 19a über eine Gelenkverbindung 21 am Antriebsund Führungsblock 6 angreift.
Im Antriebs- und Führungsblock 6 ist ein mit dem Motor 7 verbundenes Aufsteckgetriebe 10 angeordnet, in dem die Forderschnecke 5 einseitig fliegend gelagert ist. Die Verbindung von Aufsteckgetriebe 10 und Förderschnecke 5 kann etwa über eine Passfeder erfolgen.
Die ortsfeste Führungshaiterung 9 weist einen den Antriebs- und Führungsblock 6 aufnehmenden Grundrahmen 9a sowie ein Anschlußrohr 9b auf. An dem dem Grundrahmen 9a abgewandten Ende des Anschlußrohrs 9b ist ein Flansch 23a (beispielsweise mittels einer Schweißverbindung) befestigt. Dieser Flansch 23a ist darüber hinaus mit Schrauben 24 an einem Flansch 23b lösbar befestigt. Dieser Flansch 23b ist seinerseits an einem Einlauf -Anschlußadapter 25 befestigt, der auf seiner anderen Seite an der Wand 3 der Einrichtung 2 befestigt ist. Die Befestigung kann jeweils durch eine Schweißverbindung erfolgen.
Zur Lagerung des Förderrohrs 4 sind im Anschlußrohr 9b wenigstens zwei mit Abstand voneinander angeordnete Lagerbuchsen 11, 12 vorgesehen, die durch Sperr- und Reinigungsluft gegenüber dem Schüttgut abgedichtet werden. Hierzu ist im Anschlußrohr 9b im Bereich zwischen den beiden Lagerbuchsen 11, 12 eine zur Zufuhr von Sperr- und Reinigungsluft dienende erste Öffnung 13 und eine zur Abfuhr dieser Luft bestimmte zweite Öffnung 14 vorgesehen. Wird Luft durch die erste Öffnung 13 in den Einrichtungbereich zwischen den beiden Lagerbuchsen 11, 12 eingeblasen, so transportiert diese Luft als Reinigungsluft etwa vorhandene Staubpartikel über die zweite Öffnung 14 wieder aus dem Einrichtung zwischen den Lagerbuchsen 11, 12, dem Forderrohr 4 und dem Anschluß-
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rohr 9b hinaus. Diese durch die erste Öffnung 13 eingeblasene Luft dichtet zugleich die Lagerbuchsen 11, 12 gegen eindringende Schmutzpartikeln ab und dient damit auch als Sperrluft.
Das Anschlußrohr 9b weist zwischen dem zur Verbindung mit dem Einlauf-Anschlußadapter 25 bestimmten Ende und der diesem Ende zugewandten Lagerbuchse 11 eine dritte Öffnung 15 auf, die über einen Schlauch 16 mit der zweiten Öffnung 14 verbunden ist. Über diesen Schlauch 16 und die dritte Öffnung 15 gelangt die Sperr- und Reinigungsluft in das Anschlußrohr 9b und von dort aus über den Einlauf-Anschlußadapter 25 in die das Schüttgut enthaltende Einrichtung 2.
Es ist jedoch auch denkbar, die Abdichtung der Lagerbuchsen gegenüber dem Schüttgut nicht mit Hilfe von Sperr- und Reinigungsluft, sondern mit Hilfe herkömmlicher Lippendichtungen, Gleitringdichtungen oder anderen Dichtungsmitteln sicherzustellen. In diesem Fall entfallen die Öffnungen 13, 14 und 15 sowie der Schlauch 16.
An dem dem Antriebs- und Führungsblock 6 zugewandten Ende des Förderrohres 4 ist ein mit dem Förderrohr 4 beweglicher Auslauf-Anschlußadapter 17 vorgesehen, über den die entnommenen Schüttgutproben aus der Vorrichtung ausgetragen werden. An diesen Auslauf-Anschlußadapter 17 kann ein zur Zwischenlagerung der entnommenen Schüttgutproben bestimmter Behälter oder aber ein zur Untersuchung der Schüttgutproben dienendes Aggregat angeschlossen werden.
Die Förderschnecke 5 weist im Bereich des Auslauf-Anschlußadapters 17 eine Unterbrechung 5a ihres Gewindes auf, so daß über die Förderschnecke 5 transportierte Schüttgutproben an dieser Stelle ungehindert in den Auslauf-Anschlußadapter 17 fallen können. Im Bereich zwischen dieser Unterbrechnung 5a und dem Antriebs- und Führungsblock 6 weist die Förderschnecke 5 ein Gewinde gegenläufiger Steigung auf, so daß das Schüttgut nicht über die Unterbrechung 5a hinaus gefördert wird.
Zur erleichterten Aufnahme von Schüttgutproben ist im dargestellten Ausführungsbeispiel der vorderste Bereich 4a des Förderrohres 4 im oberen Umfangsbereich ausgeschnitten.
Die Funktion der Vorrichtung ist wie folgt:
In der Ruheposition der Vorrichtung befinden sich das Förderrohr 4 und die Förderschnecke 5 und die übrigen beweglichen Teile (Motor 7, Antriebs- und Führungsblock 6, Auslaß-Anschlußadapter 17) in der in der Zeichnung dargestellten Lage. Zur Entnahme von Schüttgutproben aus der das Schüttgut enthaltenden bzw. von Schüttgut durchsetzten Einrichtung 2 wird der Fluidzylinder 19 betätigt. Die Kolbenstange 19a schiebt damit den Antriebs- und Führungsblock 6 und die hiermit verbundenen Teile nach links, bis sich der vorderste Bereich 4a des Förderrohres 4 innerhalb der Einrichtung 2 an der für die Entnahme von Schüttgut gewünschten Stelle befindet 0 (das Förderrohr 4 kann je nach Bedarf mehr oder weniger weit in die Einrichtung 2 eingeführt werden).
Nimmt man an, daß Schüttgut die Einrichtung 2 (beispielsweise einen Förderkanal oder Sammeltrichter)
von oben nach unten (bei Betrachtung von Fig. 1) durchsetzt, so fällt ein Teil dieses Schüttgutes in den ausgeschnittenen vordersten Bereich 4a des Förderrohres 4 und wird durch die vom Motor 7 über das Aufsteckgetriebe 10 angetriebene Förderschnecke 5 herausgefördert.
Im Bereich der Unterbrechung 5a des Förderschnecke 5 fällt die entnommene Schüttgutprobe durch den Auslauf-Anschlußadapter 17 beispielsweise in einen nicht dargestellten, nachgeschalteten Behälter.
Nach der Probenentnahme wird der Fluidzylinder 19 im entgegengesetzten Sinne betätigt, so daß das Förderrohr 4 und die Förderschnecke 5 ganz aus der das Schüttgut enthaltenden Einrichtung 2 zurückgezogen werden.
Die für die Probe zu entnehmende Schüttgutmenge kann über die Größe des Förderrohres 4 und der Förder-Schnecke 5, die Größe des Ausschnitts des vordersten Bereichs 4a des Förderrohres 4, die Drehgeschwindigkeit der Förderschnecke 5 und/oder die Dauer der Probenentnahme gesteuert werden.
Je nach Bedarf kann die erfindungsgemäße Vorrichtung steuerungstechnisch so gestaltet sein, daß die Entnahme von Schüttgutproben in bestimmten Zeitabständen oder in Abhängigkeit vom Schüttgutfluß in der Einrichtung 2 automatisch, d.h. ohne jeden Personaleinsatz, erfolgt.
Bei der Entnahme von Heißmaterial (etwa Materialien oberhalb 5000C) kann zwischen dem Antriebs- und Führungsblock 6 und der Förderschnecke 5 eine geeignete
Kupplung mit Wärmeisolierung eingesetzt werden, um eine Schädigung des Motors durch Überhitzung auszuschließen.
In Abhängigkeit von der zu entnehmenden Schüttgutprobe kann die Förderschnecke 5 unterschiedlich gestaltet sein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Gewindes der Förderschnecke 5. Es ist insbesondere auch denkbar, Förderschnecken ohne Zentralwelle einzusetzen, etwa um Textilien zu fördern.
Claims (14)
1. Vorrichtung (1) zur Entnahme von Schüttgutproben aus einer Schüttgut enthaltenden Einrichtung (2), mit einem beweglichen Förderorgan für die Schüttgutprobe, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) das Förderorgan wird durch eine innerhalb eines Förderrohres (4) angeordnete, drehbewegliche Förderschnecke (5) gebildet;
b) Förderrohr (4) und Förderschnecke (5) sind relativ zu der das Schüttgut enthaltenden Einrichtung (2) derart beweglich, daß in einer Arbeitsposition der Vorrichtung (1) wenigstens ein Teil des Förderrohres (4) und der Förderschnecke (5) in der das Schüttgut enthaltenden Einrichtung (2) eingreifen, während in einer Ruheposition der Vorrichtung (1) das Förderrohr (4) und die Förderschnecke (5) aus der das Schüttgut enthaltenden Einrichtung (2) im wesentlichen zurückgezogen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderrohr (4) und die Förderschnecke (5) mit einem Antriebs- und Führungsblock (6) verbunden sind, der einen die Förderschnecke (5) antreibenden Motor (7) trägt, mit einer den Antriebs- und Führungsblock (6) zwischen einer Ruhe- und einer Arbeitsposition bewegenden Antriebseinrichtung (8) verbunden ist und in einer ortsfesten Führungshalterung (9) gehalten und beweglich geführt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (8) durch einen Fluidzylinder (19) gebildet wird, der zwischen dem Antriebs- und Führungsblock (6) und der ortsfesten Führungshalterung (9) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Antriebs- und Führungsblock (6) ein mit dem (7) Motor verbundenes Aufsteckgetriebe (10) angeordnet ist, in dem die Förderschnecke (5) einseitig fliegend gelagert ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ortsfeste Führungshalterung (9) einen den Antriebs- und Führungsblock (6) aufnehmenden Grundrahmen (9a) und ein Anschlußrohr (9b) aufweist, das mit einem zum Anschluß an die das Schüttgut enthaltenden Einrichtung (2) dienenden Einlauf-Anschlußadapter (25) verbindbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschlußrohr (9b) wenigstens zwei mit Abstand voneinander angeordnete, zur Lagerung des beweglichen Förderrohrs (4) dienende Lagerbuchsen (11, 12) vorgesehen sind, die vorzugsweise gegenüber dem Schüttgut abgedichtet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußrohr (9b) im Bereich zwischen den beiden Lagerbuchsen (11, 12) eine zur Zufuhr von Sperr- und Reinigungsluft dienende erste Öffnung (13) und eine zur Abfuhr dieser Luft bestimmte zweite Öffnung (14) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußrohr (9b) zwischen dem zur Verbindung mit dem Einlauf-Anschlußadapter (25) bestimmten Ende und der diesem Ende zugewandten Lagerbuchse (11) eine die Sperr- und Reinigungsluft in die das Schüttgut enthaltende Einrichtung (2) abführende dritte Öffnung (15) aufweist, die mit der zweiten Öffnung (14) über einen Schlauch (16) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem dem Antriebs- und Führungsblock (6) zugewandten Ende des Förderrohres (4) ein mit dem Förderrohr (4) beweglicher Auslauf-Anschlußadapter (17) für den Auslauf der entnommenen Schüttgutproben vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderschnecke (5) im Bereich oberhalb des Auslauf-Anschlußadapters (17) eine Unterbrechnung (5a) ihres Gewindes und in ihren zwischen dieser Unterbrechung (5a) und dem Antriebs- und Führungsblock (6) liegenden Bereich ein Gewinde gegenläufiger Steigung aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vorderste Bereich (4a) des in der Arbeitsposition in die das Schüttgut enthaltende Einrichtung (2) eingreifenden Abschnitts des Förderrohres (4) im oberen Umfangsbereich zur Aufnahme der Schüttgutproben ausgeschnitten ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entnahme von Proben oberhalb 500°C eine Kupplung mit Wärmeisolierung zwischen dem Antriebs- und Führungsblock (6) und der Förderschnecke (5) vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbuchsen (11, 12) zur Abdichtung gegenüber dem Schüttgut mit Dichtungsmitteln versehen sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderschnecke (5) ohne Zentralwelle ausgebildet ist.
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE (1) | DE20009817U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102009008146A1 (de) * | 2009-02-09 | 2010-08-12 | Rwe Power Ag | Verfahren und Einrichtung zur Probenahme in einem Haufwerk |
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2000
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Cited By (2)
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| DE102009008146A1 (de) * | 2009-02-09 | 2010-08-12 | Rwe Power Ag | Verfahren und Einrichtung zur Probenahme in einem Haufwerk |
| DE102009008146B4 (de) * | 2009-02-09 | 2016-06-16 | Rwe Power Ag | Einrichtung zur Probenahme in einem Haufwerk |
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