DE20008031U1 - Werbeträger mit einer aufblasbaren Hülle - Google Patents
Werbeträger mit einer aufblasbaren HülleInfo
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Description
Werbeträger mit einer aufblasbaren Hülle
Die Erfindung betrifft einen Werbeträger mit einer aufblasbaren Hülle, einer Bodenplatte und einem Gebläse.
Derartige Werbeträger sind seit längerem, beispielsweise aus dem AT 2 816 U, bekannt. Die aufblasbare Hülle wird durch das Gebläse, der sich zumeist auf der stabilen Bodenplatte befindet, am Einsatzort aufgeblasen und kann in vielen Fällen von außen oder innen beleuchtet werden. Es sind auch Ausgestaltungen bekannt, bei denen die aufblasbare Hülle um ihre Hochachse drehbar gelagert ist, dabei ist das Gebläse mitrotierend ausgebildet und erhält die elektrische Energie für seinen Antriebsmotor üblicherweise über Schleifkontakte. In diesem Fall befindet sich unter der Bodenplatte eine Grundplatte, auf der die Bodenplatte drehbar gelagert ist.
Es gibt auch aufblasbare Hüllen, die Figurenform aufweisen, so daß der Werbeträger mit zwei oder vier Beinen den Boden berührt. In diesen Fällen ist zumeist nur in einem der Beine ein Gebläse vorgesehen, die anderen enden "stumpf" und werden nur passend am Boden verankert.
Um den Transport derartiger Werbeträger zu erleichtern, ist es bekannt, im Bereich der Bodenplatte einen Zippverschluß oder ein Klettband vorzusehen, das mit einem passend angeordneten Gegenstück im oberen Bereich der aufblasbaren Hülle zusammenwirken kann, so daß im zusammengefalteten Zustand ein kompaktes Bündel entsteht, in dem sich die Hülle befindet und durch den Zippverschluß bzw. das Klettband in dieser Lage gesichert ist.
Aufwendig und damit unangenehm ist es bei den vorbekannten Werbeträgern, daß beim Austausch des Werbeträgers eine vollständige Umrüstung im Bereich der Bodenplatte
vorgenommen werden muß, um den "alten" Werbeträger abzumontieren und den "neuen" passend zu befestigen. Die Erfindung zielt darauf ab, diesen Nachteil zu vermeiden und einen Werbeträger der eingangs genannten Art zu schaffen, der rasch, einfach und kostengünstig zu montieren, zu demontieren und gegen einen anderen Werbeträger auszutauschen ist.
Erfindungsgemäß ist dazu vorgesehen, daß auf der, gegebenenfalls drehbaren, Bodenplatte direkt oder indirekt ein umlaufendes Befestigungsmittel, wie Zippverschluß, Klettband od.dgl. angeordnet ist und daß im unteren Bereich der aufblasbaren Hülle ein damit zusammenwirkendes Verbindungsmittel angeordnet ist.
Auf diese Weise erreicht man tatsächlich, daß durch einfaches Öffnen des Klettbandes bzw. des Zippverschlusses der Werbeträger in seiner Gesamtheit von der Bodenplatte getrennt und durch einen anderen ausgewechselt werden kann. Weiters erzielt man damit eine wesentlich bessere Zugänglichkeit der auf der Bodenplatte montierten technischen Einrichtung des Werbeträgers, nämlich des Gebläses, der Beleuchtung, gegebenenfalls der Drehvorrichtung und was dergleichen mehr vorgesehen ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt in der einzigen Figur einen erfindungsgemäßen Werbeträger in schematischer Ansicht.
Auf einer Grundplatte 1 ist drehbar eine Bodenplatte 2 angeordnet. Auf dieser befindet sich ein Gebläse 3, eine Beleuchtungseinrichtung 4 und eine Regel- und Steuereinrichtung 5. Am Rand der Bodenplatte 2 ist ein kurzer, manschettenförmiger Ansatz 6 aus textilem Material oder 5 Kunststoff befestigt, der an seinem oberen Rand ein umlaufendes Befestigungsmittel 7 trägt. Weiters ist eine Stromzuleitung mit Schleifringkontakten, durch die der
Strom auf die drehbare Bodenplatte geleitet wird, vorgesehen. Diese Bestandteile bilden insgesamt eine Bodeneinheit 11.
Eine aufblasbare Hülle 9, von der nur der untere Teil dargestellt ist, trägt in ihrem unteren Randbereich ein mit dem umlaufenden Befestigungsmittel 7 zusammenwirkendes, umlaufendes Befestigungsmittel 8 und, im gezeigten Ausführungsbeispiel, eine Lippe 10, die im montierten Zustand innerhalb der sodann verbundenen Befestigungsmittel 7,8 zu liegen kommt und die Dichtheit der Befestigung unter dem geringen im Inneren der aufgeblasenen Hülle herrschenden Überdruck verbessert.
Die Energieversorgung erfolgt auf bekannte Weise durch ein Stromkabel und eine Schleifringeinrichtung bis zur Regel- und Steuereinrichtung 5. Die rein schematisch dargestellte Beleuchtungseinrichtung 4 kann selbverständlich für den Transport demontiert oder zusammengefaltet werden.
Unter dem oben genannten: "unmittelbar oder mittelbar befestigt" wird im Rahmen der vorliegenden Beschreibung und der Ansprüche verstanden, daß entweder das Verbindungsmittel 7 direkt auf der Bodenplatte 2 angeordnet ist, bei einem Klettband kann dies durch Festkleben oder durch Anheften des Klettbandes an der Mantelfläche der Bodenplatte oder einem entsprechend vorspringenden Kragen erfolgen. Es kann, wie dargestellt, bei der: "mittelbaren Befestigung" vorgesehen sein, an der Bodenplatte 2 einen 0 kurzen manschettenförmigen Ansatz 6 aus textilem Material oder Kunststoff, bevorzugt aus einem Material, wie es auch für die aufblasbaren Hüllen verwendet wird, vorzusehen, der das Befestigungsmittel 7 trägt.
Die Befestigung dieses manschettenförmigen Ansatzes auf der Bodenplatte kann so erfolgen, wie derzeit die aufblasbaren Hüllen der Werbeträger an der Bodenplatte befestigt
sind, beispielsweise durch Kleben oder Klemmen. Dabei ist im oberen, freien (der Bodenplatte abgewandten) Randbereich dieser textlien Manschette das Verbindungsmittel angebracht. Diese letztere Variante hat den Vorteil, daß, insbesondere bei Verwendung eines Zippverschlusses, bei der Montage und bei der Demontage beide Elemente des Verbindungsmittels auf einem flexiblen Material befestigt sind und so die Gefahr von Beschädigungen durch Aufbringen punktoeller Lasten verringert wird.
Bei der Verwendung von Klettverschlüssen kann es aber unter Umständen günstig sein, wenn dessen bodenplattenseitiger Teil auf einem steifen Träger befestigt ist, da dadurch das Anpressen des werbeträgerseitigen Teils erleichtert wird.
Im Falle der Verwendung von Klettbändern und der direkten Befestigung auf der Bodenplatte ist es vorteilhaft, die Kontaktfläche konisch auszubilden, um keine zu engen ToIeranzen zwischen dem bodenplattenseitigen Teil und dem werbeträgerseitigen Teil einhalten zu müssen. Durch die Verwendung solcher konischer Teile kann auch das Aufbringen der sonst leicht zum Festhalten neigenden Klettverschlußteile erleichtert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß in der aufblasbaren Hülle 9 des Werbeträgers, ausgehend von dem Rand, der den Klettverschluß trägt, ein im wesentlichen axial verlaufender Schlitz ausgebildet ist, der es 0 erlaubt, den Klettbandverschluß leicht über den bodenplattenseitigen Teil zu ziehen und festzudrücken und der sodann seinerseits mit einem eigenen Klettbandverschluß gedichtet und fixiert wird.
Es ist selbstverständlich möglich, bei erfindungsgemäß ausgebildeten aufblasbaren Hüllen von Werbeträgern all die Ausgestaltungen und Merkmale anzubringen, die aus dem
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Stand der Technik für derartige Werbeträger bekannt sind. So kann, im Falle der Verwendung einer drehbaren Bodenplatte, eine besonders schwere und massive Grundplatte verwendet werden, um die Standfestigkeit des aufgeblasenen Werbeträgers auch bei Wind zu verbessern. Es kann zusätzlich zum erfindungsgemäßen Verbindungsorgan der vorbekannte Reißverschluß bzw. das vorbekannte Klettband verwendet werden, der, bzw. das es ermöglicht, den Werbeträger in kompakter Form zusammenzufalten, in dieser Form zu sichern und samt der Bodenplatte und unter Umständen samt der Grundplatte zu transportieren.
Es ist nach dem Gesagten für den Fachmann leicht einsichtig, daß die erfindungsgemäße Maßnahme auch die Schaffung besonders großer aufblasbarer Werbeträger erleichtert, da, beispielsweise wenn der Werbeträger die Form eines Elefanten oder Stiers aufweist, in mehr als einem Fuß eine entsprechende Bodenplatte mit Gebläse angeordnet werden kann, ohne daß es bei der Montage oder beim Transport des Werbeträgers zu Gewichts- oder Volumensproblemen kommt, da die aufblasbare Hülle für sich zusammengelegt und transportiert werden kann und jede der Bodenplatten ebenso.
Es ist durch die Erfindung möglich, eine Art Modul-System zu schaffen und so die große Vielfalt unterschiedlicher Bodenplatten, Gebläse, Energieversorgungselemente und der damit zusammenhängenden logistischen Probleme zu vermeiden. Für den Benutzer ist es durch die Erfindung erstmals möglich geworden, mit einer Bodenplatte bzw. Bodeneiheit 11 und mehreren Hüllen 9 rasch auf die jeweiligen Anforderungen reagieren zu können und den Werbeträger selbst und ohne Schwierigkeiten mit verschiedenen aufblasbaren Hüllen zu versehen, unter Umständen sogar während einer Veranstaltung die Hüllen zu wechseln.
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Darüberhinaus ist es erfindungsgemäß auch möglich, bereits bestehende Vorrichtungen entsprechend umzurüsten und so
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von der Einzelanfertigung und der aufwendigen Wartung wegzukommen .
Als Befestigungsmittel 7,8 können nicht nur die genannten Zippverschlüsse und Klettenbänder sondern alle einfach zu öffnenden bzw. zu schließenden Verschlüsse (z.Bsp. Knopfverschlüsse, Haken & Ösen mit entsprechenden Lippen 10) verwendet werden, soferne sie den zu erwartenden mechanischen Belastungen widerstehen können und über eine ausreichende Luftdichte verfügen. Diese Dichte kann durch zumindest eine Lippe 10, die auf der Innenseite eines der beiden Elemente vorgesehen ist und im verbundenen Zustand den Spalt bzw. den Bereich des Befestigungsmittels 7,8 am Gegenelement überdeckt, erhöht werden.
Die Bezeichnungen "Bodenplatte" und "Grundplatte" dürfen nicht wörtlich genommen werden. Beide Elemente müssen nicht plattenförmig ausgebildet sein, die Grundplatte kann auch nur aus einem Rost oder dergl. bestehen. Die Bodenplatte kann teller- oder napfförmig sein und das Befestigungsmittel 7 kann an dem so gebildeten Rand der Bodenplatte angebracht sein.
Claims (5)
1. Werbeträger mit einer aufblasbaren Hülle (9) und einem Gebläse (3), das auf einer, gegebenenfalls auf einer Grundplatte (1) drehbaren, Bodenplatte (2) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Bodenplatte (2) direkt oder indirekt ein umlaufendes Befestigungsmittel (7), wie Zippverschluß, Klettband od. dgl. angeordnet ist und daß im unteren, der Bodenplatte (2) benachbarten Bereich der aufblasbaren Hülle (9) ein damit zusammenwirkendes Befestigungsmittel (8) angeordnet ist.
2. Werbeträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei indirekter Anordnung des bodenplattenseitigen Befestigungsmittels (7) zwischen der Bodenplatte (2) und dem Befestigungsmittel (7) ein manschettenförmiger Ansatz (6) aus textilem oder Kunststoffmaterial vorgesehen ist.
3. Werbeträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung eines Klettverschlusses dessen bodenplattenseitiger Teil auf einem steifen Bauteil befestigt ist.
4. Werbeträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der bodenplattenseitige Teil des Klettverschlusses auf einer konischen Fläche befestigt ist.
5. Werbeträge nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenseite eines der beiden durch die Befestigungsmittel (7, 8) zu verbindenen Elemente zumindest eine Lippe (10) vorgesehen ist, die den Spalt bzw. den Bereich der Befestigungsmittel auf beiden Elementen überdeckt.
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