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Die Erfindung geht aus von einem
aufblasbaren Körper
in Gestalt einer Säule
mit einem Mantel, welcher unter Verwendung eines flexiblen Materials hergestellt
ist und zur Bildung oder Aufnahme eines Informationsträgers dient.
Ein solcher aufblasbarer Körper
ist in Gestalt einer Litfaßsäule aus
der
DE 296 17 592
U1 bekannt. Diese bekannte aufblasbare Litfaßsäule wird
wie eine Traglufthalle durch ein außerhalb der Litfaßsäule angeordnetes
Gebläse
aufgeblasen, welches permanent einen leichten Überdruck in der Litfaßsäule aufrecht
erhält
und dadurch deren Gestalt stabilisiert. Schaltet man das Gebläse ab, fällt die
Litfaßsäule in sich
zusammen und kann an einen anderen Ort transportiert werden.
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Nachteilig dabei ist, dass zum Aufblasen
der Litfaßsäule ein
verhältnismäßig großes Gebläse benötigt wird,
welches von Ort zu Ort mitgenommen werden muß, und dass man für das Gebläse eine ständig verfügbare Energiequelle
benötigt.
Ein Stromanschluß ist
im Freien meisten nicht in der Nähe vorhanden
und das Verlegen von elektrischen Kabeln im Freien ist immer mit
Umständen
verbunden. benutzt man statt dessen als Energiequelle einen Verbrennungsmotor,
erhöht
das den Umfang der Gerätschaften,
die mitgeführt
werden müssen
und erzeugt obendrein Lärm.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, wie ein solcher aufblasbarer
Körper,
welcher sich zur Bildung eines mobilen Informationsträgers, insbesondere
in Gestalt einer Litfaßsäule, eignet,
in seiner Handhabbarkeit vereinfacht werden kann.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
einen aufblasbaren Körper
mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Der erfindungsgemäße aufblasbare Körper in
Gestalt einer Säule
hat einen Mantel, der eine oder mehrere Kammern aufweist, welche
unter Verwendung flexiblen Materials hergestellt und luftdicht verschließbar sind.
Das hat wesentliche Vorteile:
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- – Die
Anordnung der Kammern im Mantel kann so gewählt werden, dass der Körper allein
durch Aufblasen der einen oder der mehreren Kammern aufgerichtet
werden kann.
- – Dadurch,
dass nur die eine oder die mehreren Kammern des Mantels mit Luft
gefüllt
werden müssen,
nicht aber das gesamte Volumen der Säule, gestaltet sich das Aufrichten
des Körpers sehr
viel einfacher. Es genügt
ein Gebläse
oder eine Pumpe mit einer geringeren Leistungsfähigkeit als im Stand der Technik,
so dass ein leichteres und leichter transportables Gebläse bzw.
eine leichtere und leichter transportable Pumpe als im Stand der
Technik verwendet werden kann.
- – Es
ist sogar möglich,
eine erfindungsgemäße Säule in vertretbarer
Zeit mit einer Pumpe aufzublasen, welche mit Muskelkraft betätigt wird,
zum Beispiel mittels einer der für
Campingzwecke bekannten Fußpumpen
oder von Hand betätigten Pumpen.
- – Dadurch,
dass die Kammern des Mantels luftdicht verschließbar sind, benötigt man
kein ständig
laufendes Gebläse,
um den Körper
aufgerichtet zu erhalten. Falls notwendig, können Luftverluste oder Druckverluste
von Zeit zu Zeit durch erneutes kurzzeitiges Pumpen ausgeglichen
werden.
- – Da
man kein ständig
laufendes Gebläse
oder eine ständig
laufende Pumpe benötigt,
gibt es auch keine Notwendigkeit, ein Gebläse oder eine Pumpe ständig mit
Strom zu versorgen. Es genügt,
den Strom für
die kurze Zeit des Füllens
der Kammern im Mantel aus einer Batterie oder aus einem wiederaufladbaren
Akkumulator zu entnehmen oder aus dem elektrischen Bordnetz eines Kraftfahrzeuges,
mit welchem der erfindungsgemäße aufblasbare
Körper
an seinen jeweiligen Einsatzort transportiert wird. So kann man
für die kurze
Zeit des Aufrichtens durchaus den Fahrzeugmotor im Leerlauf mitlaufen
lassen, wenn man die Fahrzeugbatterie für das Aufpumpen heranziehen,
aber gleichzeitig schonen will. Eine andere Möglichkeit besteht darin, ein
in dem Kraftfahrzeug gegebenenfalls vorhandenes Ladeluftgebläse für das Aufblasen
des aufblasbaren Körpers
heranzuziehen und das Ladeluftgebläse zu diesem Zweck mit einer
gesondert absperrbaren Anschlußarmatur
zu versehen.
- – Da
man kein ständig
laufendes Gebläse
benötigt,
gibt es nach dem Aufblasen des Körpers
keinerlei Geräuschbelästigung
mehr.
- – Dadurch,
dass die eine oder die mehreren aufblasbaren Kammern des Mantels
unter Verwendung flexiblen Materials hergestellt sind, kann der aufblasbare
Körper
durch Ablassen der Luft aus den Kammern platzsparend zusammengefaltet und
bequem transportiert werden.
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Für
die Ausbildung und Anordnung der Kammern gibt es zahlreiche Möglichkeiten,
die sich lediglich an dem Zweck zu orientieren haben, den Mantel durch Aufblasen
der Kammern in Gestalt einer Säule zu
stabilisieren. Im einfachsten Fall ist der Mantel doppelwandig und
hat lediglich eine einzige, annähernd
zylindrische Kammer, deren Gestalt außer durch das Aufblasen noch
dadurch stabilisiert werden kann, dass die Außenhaut und die Innenhaut des doppelwandigen
Mantels stellenweise aneinandergeheftet sind. Eine weitere Möglichkeit
der zusätzlichen
Stabilisierung besteht darin, die Innenhaut des Mantels mit Versteifungsringen
zu versehen, welche in Umfangsrichtung des Mantels verlaufen.
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Ist nur eine einzige Kammer vorhanden, dann
erstreckt sich diese über
die gesamte Höhe
des Mantels. Das ist jedoch nicht zwingend, wenn mehrere Kammern
vorhanden sind, aber auch mehrere Kammern oder alle Kammern können sich über die gesamte
Höhe des
Mantels erstrecken, zum Beispiel in der weise, dass die Kammern
senkrecht verlaufen und dicht nebeneinander angeordnet einen Kranz
bilden. Ein Mantel in Gestalt eines solchen Kranzes kann dadurch
weiter stabilisiert werden, dass am oberen Rand und am unteren Rand
des Mantels steife oder starre Abschlußteile vorgesehen sind, zum Beispiel
ein Ring oder eine Platte, oder dadurch, dass am oberen Rand und
am unteren Rand jeweils eine ringförmige, sich in Umfangsrichtung
des Mantels erstreckende, weitere Kammer aus flexiblem Material
vorgesehen ist, welche ebenfalls aufblasbar ist.
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Besonders günstig zusammenlegbar ist ein erfindungsgemäßer aufblasbarer
Körper,
wenn mehrere Kammern vorgesehen und und diese ringförmig ausgebildet
so angeordnet sind, dass sie sich in Umfangsrichtung der Säule erstrecken,
welche der Mantel in aufgeblasenem Zustand bildet, also die Längsachse
der Säule
umgeben. In diesem Fall kann der aufblasbare Körper, wenn er geöffnet wird,
um die Luft entweichen zu lassen, einfach in sich zusammensinken,
was mit Vorteil dadurch unterstützt
werden kann, dass er ein Kopfteil trägt, welches ein Ring, ein Deckel
oder ein Hut sein kann und dessen Gewicht ausreicht, um die Luft
aus den geöffneten
Kammern zu drücken,
so dass sich der Körper
selbsttätig zusammenlegt,
bis er nur noch ein unbedeutendes Restvolumen an Luft enthält.
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Grundsätzlich kann der Mantel aus
mehreren einander umgebenden Kränzen
von Kammern gebildet sein, um seine Formstabilität zu erhöhen. Bevorzugt ist es jedoch,
den Mantel lediglich doppelwandig auszubilden, weil bereits damit
für die
weitaus meisten Anwendungsfälle
eine hinreichende Formstabilität
erzielbar ist.
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Sind ringförmige Kammern übereinander vorgesehen,
dann sind diese vorzugsweise paarweise über ihre sich in Umfangsrichtung
erstreckende Wände
miteinander verbunden. Die Verbindung kann darin bestehen, dass
zwei benachbarte Kammern eine gemeinsame Trennwand haben. Die Verbindung kann
auch darin bestehen, dass die Kammern Schläuche sind, welche übereinander
angeordnet und zum Beispiel durch Bänder, welche von oben nach
unten verlaufen und die Schläuche
mit Schlaufen umgeben oder an den Schläuchen angeheftet sind, untereinander
verbunden sind. Die Schläuche können auch
durch, vorzugsweise steife, Zwischenringe miteinander verbunden
sein, indem sie mit den Zwischenringen verklebt sind. Die Schläuche können auch
unmittelbar miteinander verbunden sein, insbesondere stoffschlüssig durch
Verkleben, Verschweißen
oder – im
Falle von Gummischläuchen – durch Vulkanisieren.
Die Verbindung der Schläuche
kann stellenweise erfolgen und erfolgt vorzugsweise längs ihres
gesamten Umfangs, wodurch sich ein besonders stabiler Aufbau ergibt.
Vorzugsweise sind die Schläuche
untereinander gleich, so dass man mit Ihnen einen zusammenhängenden,
im großen
und ganzen zylindrischen Stapel bilden kann.
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Die Schläuche können auf einem elastomeren
Werkstoff bestehen, insbesondere aus Gummi, sie können aber
auch aus einer Kunststoffolie bestehen, zum Beispiel aus Polyethylen
oder aus Polypropylen. Brauchbar sind auch Schläuche aus einem Verbundmaterial,
zum Beispiel aus einem textilen Gewebe, welches mit einem Kunststoff
getränkt
oder beschichtet ist, zum Beispiel Schläuche von der Art, wie sie von
Feuerwehren benutzt werden und eine hohe Flexibilität, Luftdichtigkeit
und Festigkeit gegenüber
Druck von innen in sich vereinen. Brauchbar sind auch Gummischläuche, welche
sonst für
luftbereifte Räder
benutzt werden, beispielsweise Schläuche für Fahrräder, Motorräder oder Kraftfahrzeuge. Solche Gummischläuche können zum
Beispiel durch Verkleben oder Vulkanisieren zu einem zusammenhängenden
Stapel verbunden sein. Auf ihre Ventile könnten T-Stücke
geschraubt sein, die der Reihe nach durch Schlauchstücke miteinander
verbunden sind, so dass die Schläuche
gleichzeitig aufgepumpt werden können.
Für ein
möglichst
ungehindertes Zusammenlegen eines aus mehreren solchen Schläuchen bestehenden
Mantels ist es besonders günstig, wenn
die Schläuche
nicht über
Ventile, sondern unmittelbar über
die Schlauchwände
miteinander verbunden sind. Das kann dadurch geschehen, dass die strömungsmäßige Verbindung
zweier benachbarter Schläuche
an einer Stelle verwirklicht ist, an welcher die Schlauchwände stoffschlüssig miteinander
verbunden sind. Auf diese Weise kann der Durchgang, welcher die
strömungsmäßige Verbindung
herstellt, durch die ihn umschließende stoffschlüssige Verbindung
ohne besonderen Aufwand abgedichtet werden.
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Die Stellen, an welchen die Schläuche bzw. Kammern
strömungsmäßig miteinander
verbunden sind, können
im Prinzip beliebig gewählt
werden. Günstig
ist es, die Stellen so anzuordnen, dass die Schläuche bzw. Kammern entweder
parallel oder in Serie strömungsmäßig miteinander
verbunden sind. Bei einer parallelen Verbindung können zwei
benachbarte Schläuche
an mehreren Stellen strömungsmäßig miteinander
verbunden werden, was zu einem niedrigen Strömungswiderstand führt. Eine
strömungsmäßige Verbindung
in Serie ist für
den Vorgang des Aufrichtens des Mantels zur Säule von Vorteil. Leitet man
die Luft als erstes in den obersten Schlauch ein, dann füllen sich
die Schläuche
fortschreitend von oben nach unten und der Mantel kann besonders
leicht aufgerichtet werden, weil beim ersten Einleiten von Luft
nicht gleich der gesamte Mantel angehoben werden muß. Auch
das Ablassen der Luft erfolgt am leichtesten durch den obersten
Schlauch, weil sich die Luft dann nicht durch Schläuche hindurchzwängen muß, welche
unter dem Gewicht der auf ihnen lastenden Säule bereits zusammengedrückt sind.
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Besteht der Mantel aus mehreren Kammern, welche übereinander
angeordnet sind, dann sind zweckmäßigerweise alle Kammern strömungsmäßig miteinander
verbunden. Es kann aber auch vorteilhaft sein, nicht alle Kammern
strömungsmäßig miteinander
zu verbinden, sondern aus einander benachbarten Kammern Gruppen
zu bilden und nur die Kammern einer Gruppe strömungsmäßig miteinander zu verbinden.
Zum Beispiel könnte
man eine erste Gruppe von Kammern so zusammenfassen, dass sie, mit
Luft gefüllt,
einen ersten Abschnitt der Säule mit
einer bestimmten ersten Höhe
bilden, während eine
zweite Gruppe von Kammern oder Schläuchen einen zweiten Abschnitt
der Stütze
mit einer bestimmten zweiten Höhe
bildet. Das eröffnet
die Möglichkeit,
unterschiedlich hohe Säulen
aufzurichten, indem entweder nur die Kammern der ersten Gruppe oder
nur die Kammern der zweiten Gruppe oder alle Kammern mit Luft gefüllt werden.
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Anstelle von Schläuchen, wie sie für luftbereifte
Räder verwendet
werden, kann man auch Sonderanfertigungen von Schläuchen einsetzen,
welche sich von Schläuchen
für luftbereifte
Räder darin
unterscheiden, dass sie kein Ventil, sondern nur zwei Öffnungen
oder im Einzelfall auch nur eine Öffnung haben. Die Fertigungstechnik,
die dabei anzuwenden ist, ist aus der Fertigung von Schläuchen für luftbereifte
Räder bekannt
und demgegenüber
um den Aufwand für
die Ventile und deren Einbau vermindert, so daß solche Schläuche preiswert
bereitgestellt werden können.
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Anstatt endlose, ringförmige Schläuche für den Aufbau
des Mantels zu verwenden, kann in einer vorteilhaften Weiterbildung
der Mantel auch aus einem einzigen Schlauch mit endlicher Länge gebildet sein,
indem dieser Schlauch zu einem wendelförmigen Gebilde gewickelt und
an der Berührungslinie entlang
der Wendel mindestens stellenweise, vorzugsweise durchgehend, stoffschlüssig mit
sich selbst verbunden wird. Ein solcher Aufbau eignet sich besonders
für eine
rationelle, fortlaufende Fertigung, in deren Verlauf der Schlauch über einen
Stützkörper mit
dem gewünschten
Durchmesser gewickelt und während
des Wickelns fortlaufend mit sich selbst stoffschlüssig verbunden
wird, sei es durch Kleben, durch Schweißen oder durch Vulkanisieren.
Ein so aufgebauter Mantel kann nach Wahl vom oberen Ende oder vom
unteren Ende des Schlauchs oder von beiden Enden des Schlauchs her
befällt
und entleert werden.
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Das flexible Material, aus welchem
die Kammern gebildet werden, kann gummielastisch sein, es kann aber
auch unter den anzuwendenden Luftdrücken so gut wie nicht dehnfähig sein,
zum Beispiel dann, wenn der Mantel aus Gewebeschläuchen aufgebaut
wird. Werden die Kammern mit Hilfe von flexiblem, gummielastischem
Material gebildet, dann kann durch Einfüllen des Drucks der Außendurchmesser
des Mantels erhöht
werden. Das ist vorteilhaft, wenn es darum geht, auf dem Mantel
eine flexible Hülle
zu fixieren, welche als Informationsträger dient oder ihrerseits einen
Informationsträger
aufnimmt, denn die Hülle
kann dann durch Aufpumpen des Mantels gestrafft werden, wobei ein
gewisser Überdruck
eingestellt werden kann, um trotz unvermeidlicher Luftverluste für geraume
Zeit einen straften Sitz der flexiblen Hülle zu gewährleisten. Eine solche flexible
Hülle kann
einfach über
den noch nicht stramm aufgeblasenen Mantel gestülpt und zusammen mit ihm aufgerichtet
und gestrafft werden. Die Hülle
kann unmittelbar mit einer Information bedruckt sein. Die Hülle kann
aber auch lediglich als ein Mittel dienen, um den Mantel, der durch
seinen Aufbau aus Kammern eine wellige Außenkontur haben kann, zu verkleiden
und auf diese Weise eine glatte zylindrische Fläche zu erzeugen, auf die dann
Information aufgebracht werden kann oder über die eine weitere Hülle, die
mit Informationen bedruckt sein kann, gezogen werden kann. Die innere
Hülle,
welche eine von den Kammern ausgehende Welligkeit überdeckt, kann
eine lose Hülle
sein, sie kann aber auch mit den Kammerwänden verbunden sein, insbesondere
stoffschlüssig,
und im Verbund mit den Kammern den Mantel bilden, der durch Aufblasen
oder Aufpumpen zur Säule
aufgerichtet wird; ein solcher Verbund zwischen den Kammerwänden und
der inneren Hülle
hat den Vorteil, dass er wesentlich zur Formstabilität der Säule beiträgt.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung
der Erfindung ist der aufblasbare Körper, insbesondere sein Mantel,
durchsichtig oder durchscheinend ausgebildet. Das macht es möglich, in
seinem Inneren eine Lampe vorzusehen und den Informationsträger, welcher
durch die Außenseite
des Mantels gebildet wird oder, insbesondere als gesonderte Hülle, auf
die Außenseite
des Mantels gebracht wird, von innen her zu beleuchten.
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Die innere Hülle kann gummielastisch und damit
dehnbar sein, was es ermöglicht,
eine zweite darübergestülpte Hülle zu straften.
Die innere Hülle kann
aber auch aus einem praktisch nicht dehnbaren Material bestehen.
Statt dessen könnte
die äußere Hülle dehnbar
sein und sich deshalb straffen lassen. Das ist jedoch nicht zwingend.
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Um einen erfindungsgemäßen Körper nach Art
einer Litfaßsäule aufstellen
zu können,
ist der Mantel zweckmäßigerweise
mit einem Fußteil
verbunden, welcher die Funktion eines Ständers haben kann. Besonders
vorteilhaft ist es, wenn das Fußteil drehbar
auf einem Ständer
gelagert ist, so dass der erfindungsgemäße Körper als aufblasbare, drehbare Litfaßsäule eingesetzt
werden kann. Die Drehbewegung kann auf unterschiedliche Weise bewirkt
werden, zum Beispiel dadurch, dass ein Motor vorgesehen ist. Dabei
kann es sich um einen kleinen Elektromotor handeln, welcher nicht
viel Strom benötigt,
weil der drehbare Körper
leicht ist und nur langsam gedreht zu werden braucht. Der Motor,
der zweckmäßigerweise
am Ständer
vorgesehen ist, kann deshalb für
geraume Zeit aus einem Akkumulator gespeist werden, zum Beispiel
von einer Fahrzeugbatterie. Eine andere Möglichkeit, den Körper in
Drehung zu versetzen, besteht darin, Luftbewegungen auszunutzen.
Zu diesem Zweck kann auf einem Kopfteil des Körpers ein Windflügel vorgesehen
sein, welcher gegenüber
dem Mantel unverdrehbar ist oder zur Erzielung der Unverdrehbarkeit
festlegbar ist. Mittels eines solchen Windflügels kann der Körper auf
seinem Ständer
in Drehung versetzt werden. Kann die drehfeste Kopplung zwischen
dem Windflügel
und dem Mantel gelöst werden,
dann kann der Windflügel auch
allein rotieren und dadurch Aufmerksamkeit und einen besonderen
Werbeeffekt erzielen.
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Für
einen mobilen Einsatz des erfindungsgemäßen Körpers ist es von besonderem
Vorteil, wenn das Fußteil
Mittel zum Verankern auf einem fahrbaren Untersatz hat, und zwar
nicht unbedingt für
den Transport, sondern für
das Verankern der aufgerichteten Säule. So kann ein erfindungsgemäßer Körper zum
Beispiel auf dem Dach eines Fahrzeuges oder auf einem Fahrzeuganhänger verankert
werden, auf dem Fahrzeugdach zum Beispiel mit Hilfe eines Untersatzes,
welcher wie ein Dachgepäckträger auf dem
Fahrzeugdach verankert werden kann. Auf dem Dach kann der Körper, jedenfalls
wenn er nach Ablassen der Luft zusammengelegt ist, auch transportiert
und an seinem Einsatzort durch Aufpumpen aufgerichtet werden, zum
Beispiel mit Hilfe einer vom Bordnetz des Fahrzeuges betriebenen
Pumpe oder mit Hilfe eines im Fahrzeug vorhandenen Ladeluftgebläses.
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Vorzugsweise hat der erfidungsgemäße Körper ein
Kopfteil, welches als Ring, Deckel oder Hut ausgebildet sein kann.
Ein solches Kopfteil ist in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft, weil
es den Innenraum des Körpers
abschirmt, die Form stabilisiert und beim Ablassen der Luft deren
Entweichen unterstützt,
weil es von oben her auf die Kammern drückt.
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Um den Aufbau des Körpers weiter
zu stabilisieren, ist es von Vorteil, wenn Kopfteil und Fußteil durch
zusammenlegbare Abstandsbegrenzer verbunden sind, insbesondere durch
Schnüre,
Seile oder Bänder,
welche die Anordnung aus Kopfteil, Fußteil und Mantel zusammenhalten
deren Ausdehnung nach oben hin begrenzen. Die Abstandsbegrenzung
können
nicht nur dazu dienen, den aufblasbaren Mantel durch Verspannen
des Kopfteils gegen das Fußteil
unter Druck zu setzen und dadurch zu stabilisieren, sondern auch
dazu, die Höhe
zu variieren, bis zu welcher der Körper durch Aufblasen aufgerichtet
wird. Dazu können
die Abstandsbegrenzer, zum Beispiel Schnüre, vor dem Aufblasen in wählbarer Länge mit
dem Fußteil
und dem Kopfteil verbunden werden. Beim Aufblasen des Mantels kann
sich der Körper
dann nur bis zu der vorgegebenen Höhe aufrichten. Das macht es
möglich,
den Körper
an seinen jeweiligen Einsatzzweck anzupassen. So kann er zum Beispiel
für den
Einsatz auf einem Fahrzeug in der Höhe verringert und für einen
stationären
Einsatz in der Höhe
vergrößert werden.
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Drei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind
schematisch in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt, in welchen gleiche oder einander entsprechende
Teil mit übereinstimmenden
Bezugszahlen bezeichnet sind:
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1 zeigt
einen Vertikalschnitt durch eine erste Ausführungsform einer aufblasbaren
Litfaßsäule,
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2 zeigt
einen Querschnitt A–A
durch die in 1 dargestellte
aufblasbare Litfaßsäule,
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3 zeigt
einen Vertikalschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer aufblasbaren
Litfaßsäule,
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4 zeigt
einen Vertikalschnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer aufblasbaren
Litfaßsäule, welche
drehbar aufgestellt ist, und
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5 zeigt
eine Draufsicht auf einen Windflügel
gemäß 4.
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Das in 1 dargestellte
Ausführungsbeispiel
hat ein Fußteil 1 mit
einer kreisrunden Platte 2, welche einen hochstehenden
Rand 3 und mehrere abgewinkelte Füße 4 hat, welche an
der Unterseite der Platte 2 angebracht und dort mit einem
waagerechten Schenkel 4a in radial verlaufenden Schienen 5 geführt sind.
Die Schenkel 4a der Füße 4 können ein
Stück weit
radial ausgezogen werden und dadurch die Standfestigkeit erhöhen.
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Auf der Platte 2 liegt ein
Stapel von Schläuchen 6,
welche untereinander durch Vulkanisieren verbunden sind. Die vulkanisierten
Bereiche sind mit der Bezugszahl 7 bezeichnet und haben
vorzugsweise eine Breite von einigen Zentimetern. Die Schläuche 6 bilden übereinander
liegende Kammern 8, welche untereinander durch Öffnungen 9 in
den Schläuchen 6 strömungsmäßig verbunden
sind. Die Öffnungen 9 befinden
sich in den vulkanisierten Bereichen 7 und haben einen
Durchmesser, welcher kleiner ist als die Breite der vulkanisierten
Bereichs 7, so dass die Öffnungen 9 von den
sie umgebenden vulkanisierten Bereichen 7 hermetisch abgedichtet
sind. Am obersten Schlauch 6a ist eine flexible schlauchförmige Zuleitung 10 angebracht,
welche durch ein Loch in der Platte 2 nach außen geführt ist.
Das untere Ende der Zuleitung 10 ist mit einem Ventil 11 versehen, durch
welches die Schläuche 6 mit
Luft gefüllt
werden können
und durch welches die Luft auch wieder abgelassen werden kann.
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Über
den Stapel aus den Schläuchen 6 ist eine
Hülle 12 gezogen,
die den Durchmesser des zu einer Säule aufgerichteten, aus den
Schläuchen 6 gebildeten
Mantels 14 begrenzt und eine Welligkeit, die der Mantel 14 aufweist,
ausgleicht. Die Hülle 12 hat
an ihrem oberen Ende einen radial einwärts gerichteten Abschlußrand 15 mit
einer lichten Weite, welche kleiner ist als der Außendurchmesser
des Mantels 14, vorzugsweise ungefähr der lichten Weite des Mantels 14 gleich
ist.
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Der Mantel 14 ist durch
ein Kopfteil 16 abgedeckt, welches gewölbt ist, damit Regenwasser
abfließen
kann, und welches einen sich nach unten erstreckenden Rand 17 hat,
mit welchem es den oberen Schlauch 6a übergreift. An der Unterseite
des Kopfteils 16 sind drei flexible, dünne Seile 18 befestigt,
welche durch ihnen gegenüberliegende
Löcher 19 in
der Platte 2 des Fußteils 1 nach
außen
geführt und
an der Unterseite der Platte 2 verspannt sind, zum Beispiel
dadurch, dass an den unteren Enden der Seile 18 Gewindestangen 20 befestigt
sind, welche durch die Löcher 19 in
der Platte 2 hindurchragen. Dreht man Flügelmuttern 21 auf
die Gewindestangen 20, werden die Seile 18 gespannt.
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Die Schläuche 6 und die Hülle 12 bestehen aus
durchscheinenden Material. Eine Lampe 13, welche an der
Unterseite des Kopfteils 16 angebracht ist und zum Beispiel
aus einer Fahrzeugbatterie versorgt werden kann, kann deshalb einen
Informationsträger,
welcher auf die Hülle 12 aufgebracht
werden kann, von innen her beleuchten.
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Das in 3 dargestellte
Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
darin, dass der Mantel 14 nicht durch einen Stapel von
Schläuchen gebildet
ist, sondern durch einen einzigen Schlauch 6, welcher zu
einem schraubenförmigen
Gebilde aufgewickelt ist, wobei die Stabilisierung wie im ersten Ausführungsbeispiel
dadurch erfolgt, dass die Windungen des Schlauches 6 entlang
eines streifenförmigen
Bereiches 7 miteinander verklebt oder vulkanisiert sind,
welcher sich entsprechend schraubenförmig durch das schraubenförmige Gebilde
hindurchzieht. Eine andere Möglichkeit
der Stabilisierung wäre,
die Windungen des Schlauches mit der Hülle 12 zu verbinden.
Ferner ist es möglich,
beide Arten der Verbindung miteinander zu kombinieren.
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Durch das Verspannen des Kopfteils 16 gegen
das Fußteil 1 kann
trotz der schraubenförmigen Windung
des Schlauches 6 eine waagerechte Lage des Kopfteils 16 erreicht
werden. Um das zu erleichtern, besteht ferner die Möglichkeit,
auf der letzten Windung des Schlauches 6 einen Ausgleichskörper 23 zu
befestigen.
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Zum Befüllen des Schlauches 6 ist
an seinem oberen Ende eine Zuleitung 10 vorgesehen, welche
wie im ersten Ausführungsbeispiel
durch ein Ventil 11 verschließbar ist. Das untere Ende des Schlauches 6 ist
geschlossen.
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Das in 4 dargestellte
Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
darin, dass das Fußteil 1 mittels
eines Drehlagers 24 drehbar auf einem Ständer 25 gelagert
ist. Der Antrieb erfolgt mittels eines Windflügels 26, welcher auf
dem Kopfteil 16 befestigt ist und dieses mitnimmt, wenn
er durch Wind in Drehung versetzt wird.
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Die Seile 18 sind in diesem
Fall an Ösen 27 befestigt,
die ihrerseits am Fußteil 1 befestigt
sind. Die oberen Enden der Seile 18 sind durch Bohrungen im
Kopfteil 16 hindurchgeführt
und durch Klemmen 28, welche auf der Oberseite des Kopfteils 16 vorgesehen
sind, festgelegt. Bei geöffneter
Klemme 28 kann die zwischen Fußteil 1 und Kopfteil 16 wirksame Länge der
Seile 18 verändert
und dadurch die sich beim Aufblasen einstellende Höhe der Litfaßsäule veränderlich
vorgegeben werden.
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- 1
- Fußteil
- 2
- Platte
- 3
- Rand
- 4
- Füße
- 4a
- Schenkel
- 5
- Schienen
- 6
- Schläuche
- 6a
- oberster
Schlauch
- 7
- vulkanisierter
Bereich
- 8
- Kammern
- 9
- Öffnungen
- 10
- Zuleitung
- 11
- Ventil
- 12
- Hülle
- 13
- Lampe
- 14
- Mantel
- 15
- Abschlußrand
- 16
- Kopfteil
- 17
- Rand
- 18
- dünne Seile
- 19
- Löcher
- 20
- Gewindestangen
- 21
- Flügelmutter
- 22
- Längsachse
- 23
- Ausgleichskörper
- 24
- Drehlager
- 25
- Ständer
- 26
- Windflügel
- 27
- Ösen
- 28
- Klemme