DE20008644U1 - Topflappen - Google Patents
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Description
Patentanwalt Dipl.-Ing. Lambert Eichelbaum
D-45659 Recklinghausen Krüppeleichen 6
Telefon: (02361) 21091-2 · Telefax: (02361) 22949 · E-mail: pa@eichpatent.de
10. Mai 2000 na 2734a/00
Anmelderin:
Doris Nardmann geb. Wenning
Jägerstr. 188, 45699 Herten
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„Topflappen"
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Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Topflappen aus einem textlien, leicht biegsamen Stoff mit einer Eingrifftasche für die Finger einer Hand.
Topflappen dieser Art sind in vielfältigen Variationen bekannt geworden, sei es durch offenkundige Benutzung in Form eines aufgepolsterten Handschuhs als Fäustling oder gemäß dem DE 295 16 181 Ul als Tasche mit Klettverschluß. Derartige Topflappen weisen zwar den Vorzug eines Verbrühungs- und Verbrennungsschutzes der Finger und des Daumens auf, sind jedoch zugleich mit dem Nachteil einer ungünstigen Ergonomie behaftet, da sowohl zum An- als auch zum Ausziehen stets die Hilfe der jeweils anderen Hand erforderlich ist. In einem hektischen Küchenbetrieb spielt die Zeitkomponente zum Ergreifen des Topflappens zu seiner Benutzung und zur Wiederablage eine erhebliche Rolle. Dieses Bedürfnis können die vorbeschriebenen handschuhartigen Topflappen nicht befriedigen.
Die in vielfältigen Formen mit unterschiedlichen Applikationen versehenen Topflappen anderer Art wiederum sind mit dem Nachteil behaftet, daß sie durch Abgleiten, beispielsweise der Finger beim Ergreifen eines heißen Topfes, weder einen Verbrühungs- noch ein Verbrennungsschutz gewährleisten können.
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Von diesem Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Topflappen der eingangs genannten Art zu schaffen, der einen Verbrühungsund Verbrennungsschutz der Finger und des Daumens einer Hand ebenso sicherstellt wie ein ergonomisch günstiges, rasches Ergreifen sowie eine schnelle Ablage nach der Benutzung des Topflappens mit nur einer Hand.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff dadurch gelöst, daß auf einer Flächenseite eines flächigen Grundkörpers an zwei gegenüberliegenden Randbereichen zum teilweisen Einschub eines Daumens eine erste und an dem gegenüberliegenden Randbereich zum teilweisen Einschub der Finger eine zweite Eingrifftasche aufgesetzt sind.
Durch diese Ausgestaltung können der Daumen beispielsweise in die erste und die Finger in die zweite Eingrifftasche eingeschoben und der Topflappen aufgenommen werden, ohne daß es dazu der Hilfe der anderen Hand bedarf. Sodann wird je nach Griffwinkel des zu ergreifenden heißen Gegenstandes die Finger in der einen und der Daumen in der anderen Eingrifftasche aufeinanderzu bewegt, wodurch der Topflappen in seinem Mittenbereich eingefaltet wird. Aufgrund der abrutschsicher in die Eingrifftaschen eingreifenden Finger und Daumen ist ein ebenso sicherer Verbrennungs- und Verbrühungsschutz gewährleistet, wie bei den bekannten Topflappen in Form
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eines Handschuh-Fäustlings.
Zur Wiederablage der Topflappen wird der Topflappen einfach auf eine Fläche gelegt und die Finger und der Daumen aus den beiden gegenüberliegenden Eingrifftaschen herausgezogen. Sowohl das Ergreifen als auch das Wiederfortlegen eines solchen Topflappens erfolgt in weniger als einer Sekunde. Durch diese rasche Aufnahmebereitschaft wie durch seine ebenso rasche Ablagemöglichkeit wird dieser Topflappen auch attraktiv für einen hektischen Küchenbetrieb, um Verletzungen von Mitarbeitern beim Ergreifen heißer Gegenstände zu unterbinden.
Um das Einfalten des Topflappens nach seinem Ergreifen zu erleichtern, ist quer zur Verbindungslinie zwischen den Mittenbereichen der beiden Eingrifftaschen eine Faltlinie des Grundkörpers angeordnet. Diese Faltlinie kann beispielsweise von einer Steppnaht gebildet sein.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Taschentiefe der beiden Eingrifftaschen mindestens so groß wie die Länge des ersten Daumengliedes sowie die Länge des ersten Gliedes des Mittelfingers gestaltet. Sowohl zur Stabilisierung als auch zur Säuberung sind die Ränder der Eingrifftaschen und der gesamte umlaufende Rand des Grundkörpers von einem Kanten- oder Schrägband eingefaßt. Um ein ebenso sicheres Hinein- als auch Herausgleiten der Finger und des Daumens in die
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Eingrifftaschen zu gewährleisten, liegt ihre maximale Eingrifftiefe etwa zwischen 3 cm und 6 cm.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung besteht der Grundkörper aus einem zweilagigen Baumwollstoff oder einem zweilagigen Faservlies, zwischen denen eine Einlage aus Vlieswatte und/oder Molton angeordnet ist. Dadurch wird bei wärmeempfindlichen Händen nicht nur ein sicherer Verbrennungs- und Verbrühungsschutz, sondern auch eine effektive Wärmedämmung erreicht.
Bezüglich der äußeren Gestaltung läßt die Erfindung vielfältige Formen zu. Nach einer ersten besonders vorteilhaften Ausführungsform weist der Außenrand des Grundkörpers einen quadratischen Zuschnitt mit abgerundeten Eckenbereichen auf, wohingegen die gegenüberliegenden Eckenbereiche durch je eine Steppnaht miteinander verbunden sind. Dadurch wird ein äußerst geringer Verschnitt sichergestellt. Bei einem solchen quadratischen Zuschnitt hat sich bei einem Erprobungsmuster eine Seitenkantenlänge von etwa 16,5 cm als äußerst günstig herausgstellt.
Auf diesen Grundkörper werden vorteilhaft an zwei gegenüberliegenden Seitenkantenbereichen bumerangförmige Eingrifftaschen aufgesetzt. Diese Ausführungsform zeichnet sich auch durch eine ansprechende Optik aus.
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Nach einer zweiten Ausführungsform sind an einer Seite des Grundkörpers an zwei gegenüberliegenden Randbereichen jeweils paarweise parallel zueinander verlaufende Eingrifftaschen aufgesetzt.
Beiden vorbeschriebenen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß durch die aufgesetzten Taschen ohne jede Gebrauchsanweisung die Handhabung des Topflappens sofort für jeden interessierten Benutzer erkennbar und damit körperlich und geistig „begreifbar" ist. Außer dieser vorbeschriebenen quadratischen Grundform kann der Grundkörpers mit einem völlig anderen Zuschnitt versehen werden, beispielsweise eine viereckige, sechseckige, kreisrunde, ovale, herzförmige oder schmetterlingsförmige Konfiguration mit abgerundeten Eckenbereichen erhalten
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen: 20
Fig. 1 die Ansicht auf eine erste Ausführungsform des Topflappens mit quadratischem Zuschnitt und zwei gegenüberliegenden Eingrifftaschen in Bumerangform,
Fig. 2 die Schnittansicht entlang der Linie II/ II von Fig. 1,
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Fig. 3 eine zweite Ausführungsform des Topflappens mit quadratischem Zuschnitt und zwei paarweise gegenüberliegenden Eingrifftaschen,
Fig. 4 die Schnittansicht entlang der Linie IV/IV von Fig. 3,
Fig. 5 die Ansicht eines Topflappens in Herzform,
Fig. 6 die Schnittansicht entlang der Linie VI/VI von Fig. 5,
Fig. 7 die Ansicht eines Topflappens in Schmetterlingsform.
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Fig. 8 die Schnittansicht entlang der Linie VIII/VIII von Fig. 7,
Fig. 9 das Ergreifen des Topflappens von Fig. 1 von seiner Ablage und
Fig. 10 der Topflappen im Einsatz beim Ergreifen des Griffes eines Topfes.
Gemäß den Fig. 1 und 2 besteht eine erste Ausführungsform des Topflappens 1 aus einem flächigen Grundkörper 2, der auf seiner einen Seite 3 an zwei gegenüberliegenden Randbereichen 4, 5 eine erste und eine
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zweite, jeweils aufgesetzte Eingrifftasche 6, 7 aufweist. Diese Eingrifftaschen 6, 7 sind zum teilweisen Einschub eines Daumens D einer Hand H und an der gegenüberliegenden Seite zum Einschub der Finger F bestimmt. Quer zur Verbindungslinie 8 zwischen den Mittenbereichen 6a, 7a der beiden Eingrifftaschen 6, 7 ist eine Faltlinie 9 im Grundkörper 2 angeordnet. Diese Faltlinie 9 sowie die auch aus optischen Gründen dazu senkrecht angeordnete Verbindungslinie 8 werden vorteilhaft von einer Steppnaht gebildet.
Die Tiefe T beider Eingrifftaschen 6, 7 ist mindestens so groß wie die Länge des ersten Daumengliedes bzw. die Länge des ersten Gliedes des Mittelfingers und kann zwischen 3 cm und 6 cm liegen. Die Ränder 6b, 7b sowie der umlaufende Rand 2c des Grundkörpers 2 sind von einem Kanten- oder Schrägband 10 eingefaßt.
Wie aus Fig. 2 entnommen werden kann, besteht der Grundkörper 2 aus zwei Lagen 2a, 2b eines Baumwollstoffes oder eines Faservlieses, zwischen denen eine Einlage 11 aus Vlieswatte und/oder Molton angeordnet ist.
Der Außenrand 2c des Grundkörpers 2 gemäß Fig. 1 weist einen quadratischen Zuschnitt mit abgerundeten Eckenbereichen 12 + 15 auf, wobei die gegenüberliegenden Eckenbereiche 12, 14 bzw. 13, 15 durch je eine Steppnaht 8, 9 miteinander verbunden sind.
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Im dargestellten Fall sind an zwei paarweise gegenüberliegenden Seitenkantenbereichen 16, 19 bzw. 17, 18 bumerangförmige Eingrifftaschen 6, 7 aufgesetzt. 5
Die Ausführungsform der Fig. 3 und 4 unterscheidet sich von der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 im Prinzip dadurch, daß an einer Seite 3 des Grundkörpers 2 an zwei gegenüberliegenden Randbereichen 16, 18 einerseits und 17, 19 andererseits paarweise parallel zueinander verlaufende Eingrifftaschen 6, 7 aufgesetzt sind. Ansonsten sind gleiche Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet. Eine Aufhängeöse ist in beiden Ausführungsformen mit 20 bezeichnet und ergibt sich aus einer Verlängerung des die Seitenkantenbereiche 16 bis 19 einfassenden Kanten- oder Schrägbandes 10.
Die in der Bildebene horizontal verlaufenden, gegenüberliegenden Eingrifftaschen 6, 7 überdecken die vertikal verlaufenden und ebenso gegenüberliegenden Eingrifftaschen 6, 7. Die Eckenbereiche 13 und 15 einerseits sowie 12 und 14 andererseits sind durch je eine Steppnaht miteinander verbunden. Wenn beispielsweise die Finger F der rechten Hand H (s. Fig. 9) in die Seitentaschen 6, 7 in der Nähe des Eckenbereiches 14 und der Daumen D einer Hand H in die am gegenüberliegenden Eckenbereich 12 befindlichen Eingrifftaschen 6 hineingleiten, kann der Topflappen um die eine Faltlinie 9 und bei Versetzung beim
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Eingriff in die anderen Eckenbereiche 13, 15 um die andere Faltlinie 9 geknickt werden, was die Handhabung des Topflappens 1 erleichtert.
In den Ausführungsformen der Fig. 1 bis 4 beträgt die Seitenkantenlänge L etwa 16,5 cm.
In Fig. 5 und 6 ist ein Topflappen 1 in Herzform und in
den Fig. 7 und 8 ein weiterer Topflappen in Schmetterlingsform dargestellt. Dabei sind mit den Fig. 1 bis 4 übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet. Abweichungen ergeben sich durch die jeweilige Form, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen.
Sowohl die Ränder 6b, 7b der Eingrifftaschen 6, 7 als auch die die Außenränder 2c der beiden Lagen 2a, 2b des Grundkörpers 2 zusammenhaltenden Nähte sind in allen Ausführungsformen mit 21 bezeichnet.
Außer den dargestellten viereckigen, herzförmigen und schmetterlingsförmigen Konfigurationen kann der Topflappen 1 selbstverständlich auch mit davon abweichenden Formen, beispielsweise mit viereckigen, sechseckigen, kreisrunden oder ovalen Grundformen versehen werden, ohne dadurch die erfindungsgemäße Anordnung gemäß dem Anspruch 1 zu verlassen.
Die Handhabung des neuen Topflappens 1 wird nachfolgend anhand der Fig. 9 bis 10 in Verbindung mit der
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Ausführungsform der Fig. 1 und 2 beschrieben. Der Topflappen 1 liegt beispielsweise mit der Lage 2b auf einer x-beliebigen Unterlage auf, so daß die Eingrifftaschen 6, 7 der Hand H des Benutzers zugewandt sind. Dieser fährt sodann mit den Fingern F einer Hand H, hier der rechten Hand, in die Eingrifftasche 6 an einem Randbereich 4 und mit dem Daumen D in die an dem gegenüberliegenden Randbereich 5 befindliche Eingrifftasche 7. Durch ein Aufeinderzubewegen der Finger F und des Daumens D in Richtung der Pfeile 22, 23 von Fig. 9 wird der Topflappen 1 in der Faltlinie 9 geknickt, so daß dann gemäß Fig. 10 mit der Hand H der Metallgriff eines heißen Topfes 24 erfaßt werden kann. Ein Abgleiten der Finger F und des Daumens D aus den Eingrifftaschen 6, 7 ist nicht möglich.
Zum Ablegen nach seinem Gebrauch wird der Topflappen 1 auf eine x-beliebigen Unterlage gelegt und die Finger F und der Daumen D aus den Eingrifftaschen 6, 7 herausgezogen. Hierzu ist die zweite Hand nicht erforderlich.
Diese kann selbständig einen zweiten, danebenliegenden Topflappen 1 ergreifen und wieder ablegen.
Wie in den Fig. 9 und 10 anschaulich dargestellt ist, ermöglicht dieser Topflappen 1 in ergonomisch günstiger Weise nicht nur ein rasches Ergreifen und Wiederablegen mit nur einer Hand - ohne Zuhilfenahme der jeweils anderen Hand - , sondern gewährleistet darüber hinaus auch einen
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sicheren Verbrühungs- und Verbrennungsschutz des Daumens D und der Fingr F einer Hand H.
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Bezugszeichenliste:
Topflappen 1
Grundkörper 2
Lagen des Grundkörpers 2a, 2b
Außenrand des Grundkörpers 2 2c
Seite von Grundkörper 2 3
Randbereiche des Grundkörpers 15
Eingrifftaschen
Mittenbereiche der
Eingrifftaschen 6, 7
Eingrifftaschen 6, 7
Ränder des Eingrifftaschen 6, 7
Verbindungslinie 8
Faltlinie 9
Kanten- oder Schrägband Einlage
| 4, | 5 |
| 6, | 7 |
| 6a, | 7a |
| 6b, | 7b |
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Eckenbereiche des Grundkörpers
Seitenkantenbereiche
| 12, | 14, |
| 13, | 15, |
| 16, | 19, |
| 17, | 18 |
Aufhängeöse 20
Nähte des Grundkörpers 21
Richtungspfeile 22,
Topfgriff Daumen 24
Finger Hand
Länge der Seitenkante Tiefe der Eingrifftaschen 6,
Claims (12)
1. Topflappen aus einem textilen, leicht biegsamen Stoff mit einer Eingrifftasche für die Finger einer Hand, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Flächenseite (3) eines flächigen Grundkörpers (2) an zwei gegenüberliegenden Randbereichen (4, 5) zum teilweisen Einschub eines Daumens (D) eine erste (6) und an dem gegenüberliegenden Randbereich (4, 5) zum teilweisen Einschub der Finger (F) eine zweite Eingrifftasche (7) aufgesetzt sind.
2. Topflappen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß quer zur Verbindungslinie (8) zwischen den Mittenbereichen (6a, 7a) der beiden Eingrifftaschen (6, 7) eine Faltlinie (9) des Grundkörper (2) angeordnet ist.
3. Topflappen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltlinie (9) von einer Steppnaht gebildet ist.
4. Topflappen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingrifftiefe (T) der beiden Eingriffstaschen (6, 7) mindestens so groß wie die Länge des ersten Daumengliedes sowie die Länge des ersten Gliedes des Mittelfingers ist.
5. Topflappen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (6b, 7b) der Eingrifftaschen (6, 7) und der gesamte umlaufende Rand (2c) des Grundkörpers (2) von einem Kanten- oder Schrägband (10) eingefaßt sind.
6. Topflappen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Eingrifftiefe (T) der Eingrifftaschen (6, 7) etwa zwischen 3 cm und 6 cm liegt.
7. Topflappen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) aus zwei Lagen (2a, 2b) eines Baumwollstoffes oder eines Faservlieses besteht, zwischen denen (2a, 2b) eine Einlage (11) aus Vlieswatte und/oder Molton angeordnet ist.
8. Topflappen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrand (2c) des Grundkörpers (2) einen quadratischen Zuschnitt mit abgerundeten Eckenbereichen (12 ÷ 15) aufweist, wohingegen die gegenüberliegenden Eckenbereiche (12, 14; 13, 15) durch je eine Steppnaht (8, 9) miteinander verbunden sind.
9. Topflappen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei gegenüberliegenden Seitenkantenbereichen (16, 19; 17, 18) bumerangförmige Eingrifftaschen (6, 7) aufgesetzt sind.
10. Topflappen nach einem der Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Seite (3) des Grundkörpers (2) an zwei gegenüberliegenden Seitenkantenbereichen (16 ÷ 19) jeweils paarweise parallel zueinander verlaufende Eingrifftaschen (6, 7) aufgesetzt sind. 11. Topflappen nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der quadratische Zuschnitt eine Seitenkantenlänge (L) von etwa 16,5 cm aufweist.
12. Topflappen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrand (2c) des Grundkörpers (2) mit einer viereckigen, sechseckigen, kreisrunden, ovalen, herzförmigen oder schmetterlingsförmigen Konfiguration mit abgerundeten Eckenbereichen (12 ÷ 15) versehen ist.
13. Topflappen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß er an einem Eckenbereich (14) eine Aufhängelasche (20) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20008644U DE20008644U1 (de) | 2000-05-13 | 2000-05-13 | Topflappen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20008644U DE20008644U1 (de) | 2000-05-13 | 2000-05-13 | Topflappen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20008644U1 true DE20008644U1 (de) | 2000-08-17 |
Family
ID=7941485
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20008644U Expired - Lifetime DE20008644U1 (de) | 2000-05-13 | 2000-05-13 | Topflappen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20008644U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP3900562A1 (de) | 2020-04-23 | 2021-10-27 | Oliver Gabbert | Schutzhandschuh |
| DE102020115716A1 (de) | 2020-06-15 | 2021-12-16 | Dominik Wehrle | Hygieneüberzug für Griffe und dessen Verwendung |
-
2000
- 2000-05-13 DE DE20008644U patent/DE20008644U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP3900562A1 (de) | 2020-04-23 | 2021-10-27 | Oliver Gabbert | Schutzhandschuh |
| DE102020115716A1 (de) | 2020-06-15 | 2021-12-16 | Dominik Wehrle | Hygieneüberzug für Griffe und dessen Verwendung |
| DE102020115716B4 (de) | 2020-06-15 | 2022-05-12 | Dominik Wehrle | Hygieneüberzug für Griffe und dessen Verwendung |
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Legal Events
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Effective date: 20000921 |
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|
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Effective date: 20061201 |