DE20007314U1 - Dekorationsobjekt nach Art eines Bildes - Google Patents
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Description
r 20.04.2000
Walter Freund 36.755-rp/ek
Die Erfindung betrifft ein Dekorationsobjekt nach Art eines Bildes oder Dioramas, mit einem Rahmen mit verdeckt angeordneten Beleuchtungsmitteln für das Objekt.
L S 10 Bekannt ist ein Bilderrahmen mit je einer verdeckten Leuchtstoffröhre in sich gegenüberliegenden Rahmenteilen und einer in der durch die Leuchtstoffröhren definierten Ebene liegenden Acrylglasplatte als rückseitiger Träger für ein transparent-durchscheinendes Bild, z.B. nach Art eines großformatigen Diapositivs. Ein Teil des Lichts der Leuchtstoffröhren tritt in die Acrylglasplatte über deren den Leuchtstoffröhren gegenüberliegenden Randbereiche ein. Die lichtstreuend ausgebildete Acrylglasplatte erzeugt so einen leuchtenden Hintergrund für das jeweilige, transparent-durchschei-0 nende Bild. Dieses Durchlichtprinzip schränkt die Art des die Objektmotive und damit die gestalterischen Möglichkeiten stark ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Dekorations-5 objekt der eingangs genannten Gattung zu schaffen, das sich für eine große Zahl von ggfs. auch dreidimensionalen Objekten eignet.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die 0 Beleuchtungsmittel so in dem Rahmen angeordnet sind, daß zumindest ein großer Teil des Lichtes parallel oder unter einem flachen Winkel streifend auf die dem Betrachter zugewandte Seite des Objekts fällt.
Statt wie im Stand der Technik mit Durchlicht wird das Objekt also mit streifendem Auflicht beleuchtet. Deshalb
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wirken zweidimensionale und vor allem dreidimensionale Objekte für den Betrachter außerordentlich plastisch. Die Objekte können zweidimensional-flächig oder reliefartig halbplastisch und schließlich auch vollplastisch sein, also z.B. Bilder, Collagen, Steckblumenarrangements, Setzkästen, individuell gestaltbare Kreativspiele mit transparenten oder opaken Elementen, Uhren und vieles andere mehr.
Vorzugsweise liegen die Beleuchtungsmittel zumindest näherungweise in einer Ebene, die sich, vom Betrachter aus gesehen, vor der Ebene befindet, in der das Objekt befestigt ist (Anspruch 2). Durch diese Ausführungsform wird für den Betrachter die plastische Wirkung gesteigert.
Eine Abstimmung der Beleuchtung auf das konkrete Objekt und den Geschmack des Betrachters ermöglicht eine Ausführungsform, bei der das Objekt auf einem Objektträger angeordnet ist, der in dem Rahmen in wählbaren Abständen zu der die Beleuchtungsmittel enthaltenden Ebene befestigbar ist (Anspruch 3).
Eine fertigungstechnisch einfache Ausführungsform des Dekorationsobjekt nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß der Rahmen einen näherungweise L-förmigen Querschnitt hat, wobei der eine L-Schenkel die Sichtfläche, der andere L-Schenkel die Seitenfläche des Rahmens bildet (Anspruch 4) . Ein derartiger Rahmen kann insbesondere aus abgekantetem Blech bestehen.
0 Bei dieser Aus führungs form kann der die Sicht fläche bildende Rahmenschenkel an seinem freien Rand zweimal nach innen abgekantet sein (Anspruch 5). Hierdurch entsteht ein verdeckter, umlaufender Steg, der eine besonders einfache Befestigung der Beleuchtungsmittel erlaubt.
Vorzugweise bestehen die Beleuchtungsmittel aus gleicharti-
gen Beleuchtungsmodulen, von denen jeder Modul einen Leuchtmittel träger und mehrere Leuchtmittel umfaßt (Anspruch 6). Infolgedessen lassen sich kostengünstig unterschiedliche Rahmengrößen realisieren.
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Insbesondere können die Beleuchtungsmodule an dem freien Rand des Rahmens befestigbar sein (Anspruch 7) . Zur Befestigung genügen einfache Klemmmittel.
Um ohne großen konstruktiven Aufwand zu erreichen, daß die Leuchtmittel auch bei Schrägsicht auf das Dekorationsobjekt verdeckt sind und nur wenig Streulicht in den Raum vor dem Dekorationsobjekt abgestrahlt wird, kann der Leuchtmittelträger aus einem Gehäuse zur Aufnahme der Leuchtmittel bestehen, das eine schlitzförmige Öffnung für den streifenden, im übrigen weitgehend abgeschirmten Lichtaustritt hat (Anspruch 8).
Eine verbesserte Lichtausbeute ergibt sich, wenn jedes Leuchtmittel in dem Gehäuse von einem Reflektor umgeben ist, der das abgestrahlte Licht bevorzugt in die Ebene der schlitzförmigen Öffnung des Gehäuses lenkt (Anspruch 9).
Bei einer Weiterbildung dieser Ausführungsform sind die 5 Reflektoren einstückig miteinander verbunden und aus einem
Streifen eines reflektierenden Werkstoffs (Anspruch 10) . Geeignet sind ein z.B. passend profilierter Messing- oder Aluminiumstreifen oder ein reflektierend beschichteter und warm verformter Kunststoffstreifen.
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Zur Einsparung gesonderter Befestigungsmittel können die Reflektoren zwischen einander gegenüberliegenden Reflektorträgerplatten formschlüssig gehalten sein (Anspruch 11).
5 Bevorzugt bestehen die Leuchtmittel aus Niedervolt-Quetschsockel lämpchen in Bajonettsockeln, die in Bajonettfassungen
i . · . » JJ J
in dem Gehäuse des Leuchtmittelträgers einsetzbar sind (Anspruch 12). Solche Niedervolt-Quetschsockellämpchen und die zugehörigen Bajonettsockel sind sehr preiswert verfügbar und auch von einem Laien leicht auswechselbar.
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Um die Zahl der zu montierenden Teile klein zu halten, besteht nach einer Weiterbildung dieser Ausführungsform eine Wand des Gehäuses des Leuchtmittelträgers aus Metall und jeder Bajonettsockel kontaktiert mit einem Anschlußkontakt diese Metallwand und mit dem anderen Anschlußkontakt einen isoliert angeordneten Leiterstreifen (Anspruch 13).
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Dekorationsobjekts nach der Erfindung schematisch vereinfacht dargestellt. Es zeigt:
Figur 1 eine perspektivische Vorderansicht,
Figur 2 eine perspektivische Rückansicht,
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Figur 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2
Figur 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 1 und
Figur 5 eine Explosionsdarstellung eines Beleuchtungsmoduls .
Das durch die Figuren 1 und 2 veranschaulichte Dekorationsobjekt umfaßt einen rechteckigen Rahmen 1 z.B. aus lackier-0 tem Stahlblech, Edelstahlblech oder Acrylglas. Auf diesen Rahmen kann ein äußerer Dekorrahmen aus Holz oder Kunststoff aufgeschoben und in geeigneter Weise befestigt sein (nicht dargestellt). Der Rahmen ist aus einem unteren Profil 1.1, einem oberen Profil 1.2 und zwei Seitenprofilen 1.3 und 1.4 gefügt. Das Rahmenprofil hat einen näherungsweise L-förmigen Querschnitt (vergl. Fig. 4), wovon der eine L-Schenkel la
die Sichtfläche und der andere L-Schenkel Ib die Seitenfläche bildet. Hinter den jeweiligen L-Schenkeln la sind in den Profilen 1.2, 1.3 und 1.4 gleichartige Beleuchtungsmodule 2 angeordnet und befestigt. Die Beleuchtungsmodule, deren Aufbau später noch erläutert werden, sind jeweils mit einer Anzahl von Niedervoltlämpchen bestückt, die über eine nichtdargestellte Verkabelung aus einem verdeckt hinter dem unteren Rahmenprofil 1.1. angeordneten Transformator 3 gespeist werden.
Wie aus den Figuren 2 und 3 hervorgeht, ist in dem Rahmen 1 ein Objektträger 4 befestigt, der beispielsweise als an den Rändern rechtwinklig abgekantete Platte aus beliebigem Material oder auch als flache Wanne ausgebildet sein kann.
Der Objektträger 4 hält seinerseits ein der Einfachheit halber hier lediglich als kompakter Körper dargestelltes Obj ekt 5.
Zur Befestigung des Objektträgers 4 in dem Rahmen 1 dienen 0 gemäß den Figuren 2 und 3 vier gleichartige U-Winkel 6, die mit den betreffenden Rahmenprofilen verbunden sind und in ihrem Querschenkel eine Serie von Langlöchern 6.1 haben, die zum Eingriff von mit dem Objektträger 4 verbundenen Stiften 7 (vgl. Fig. 3) in Ebenen dienen, die unterschiedliche Abstände zu der durch die Beleuchtungsmodule 2 definierten Ebene haben.
. Die Beleuchtungsmodule 2 erzeugen das in Fig. 1 angedeutete, streifende Auflicht auf das Objekt 5. Der Aufbau jedes der 0 Beleuchtungsmodule ist in den Fig. 4 und 5 näher dargestellt. Jedes Modul hat ein Gehäuse, das zwei profilierte Bleche 21 und 22 umfaßt, von denen das Blech 21 Ausklinkungen 21a hat. Letztere ermöglichen es, das Modul auf den durch zweimaliges Abwinkein des die Sichtfläche bildenden 5 Rahmenschenkels la erzeugten Steg Ic aufzuschieben (vergl. Fig. 4) . Das Gehäuseblech 22 ist rechtwinklig zu seiner
Längachse schmaler als das Gehäuseblech 21 und dient als eine von zwei Stromzuführungen, wie noch erläutert werden wird. Gegen die Gehäusebleche 21, 22 liegen innenseitig Reflektorträgerplatten 23 und 24 an, die aus identischen und nach dem Nut- und Federprinzip aneinanderreihbaren Kunststoff spritzgußteilen bestehen. Auf ihren einander zugewandten Flächen haben die Reflektorträgerplatten 23, 24 flache Ausnehmungen symmetrisch zu Mittellöchern 28.2 bzw. deren Mittelachse. Die Ausnehmungen sind von einer kreis- oder besser parabelförmig verlaufenden Schulter begrenzt. Zwischen den Reflektorträgerplatten 23, 24 befindet sich ein Mehrfachreflektor 25, der aus einem Metallstreifen besteht, der so profiliert ist, daß sich zusammenhängende Einzelreflektoren wie 25.1 ergeben. Diese können eine parabelförmige Kontur oder, einfacher, die Kontur eines Kreissegments haben. Nach dem Zusammenfügen der vorstehend beschriebenen Einzelteile mittels entsprechende Bohrungen wie 21.1, 23.1, 24.1 durchgreifenden Kunststoffschrauben 26a, 26b unter Einspannung des Mehrfachreflektors 25 zwischen den Reflek-0 torträgerplatten 23, 24 verbleibt zwischen den (Unter-)Rändern der Gehäusebleche 21 und 22 eine schlitzförmige Austrittsöffnung 27 mit Distanzstücken 27.1 (vgl. Fig. 4) . Über diese schlitzförmige Öffnung (27) tritt das von Lämpchen wie 28 abgestrahlte Licht aus. Die Lämpchen 28 sitzen in Bajonettsockeln 28.1, die ihrerseits in den als Bajonettfassungen ausgebildeten Mittellöchern 28.2 in der Reflektorträgerplatte 23 sitzen. Diese Bajonettfassungen sind so orientiert, daß die Bajonettsockel 2 8.1 mit einem Anschlußkontakt das metallische Gehäuseblech 22 und mit dem anderen An-0 schlußkontakt einen auf der gleichseitigen Reflektorträgerplatte 23 isoliert angeordneten Leiterstreifen 28.3 kontaktiert. Das Gehäuseblech 22 und der Leiterstreifen 28.3 haben an ihren jeweiligen Enden die angedeuteten, ausgeklinkten Zungen zum Aufstecken üblicher Kabelschuhe.
Claims (13)
1. Dekorationsobjekt nach Art eines Bildes oder Dioramas, mit einem Rahmen (1) mit verdeckt angeordneten Beleuchtungsmitteln (2) für das Objekt (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsmittel (2) so in dem Rahmen (1) angeordnet sind, daß zumindest ein großer Teil des Lichtes parallel oder unter einem flachen Winkel streifend auf die dem Betrachter zugewandte Seite des Objekts (5) fällt.
2. Dekorationsobjekt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsmittel (2) zumindest näherungsweise in einer Ebene liegen, die sich, vom Betrachter aus gesehen, vor der Ebene befindet, in der das Objekt (5) befestigt ist.
3. Dekorationsobjekt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Objekt (5) auf einem Objektträger (4) angeordnet ist, der in dem Rahmen (1) in wählbaren Abständen zu der die Beleuchtungsmittel (2) enthaltenden Ebene befestigbar ist.
4. Dekorationsobjekt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) einen näherungsweise L-förmigen Querschnitt hat, wobei der eine L-Schenkel (1a) die Sichtfläche, der andere L-Schenkel die Seitenfläche (1b) des Rahmens (1) bildet.
5. Dekorationsobjekt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der die Sichtfläche bildende Rahmenschenkel (1a) an seinem freien Rand zweimal nach innen abgekantet ist.
6. Dekorationsobjekt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsmittel aus gleichartigen Beleuchtungsmodulen (2) bestehen, von denen jeder Modul einen Leuchtmittelträger und mehrere Leuchtmittel (28) umfaßt.
7. Dekorationsobjekt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsmodule (2) an dem freien Rand des Rahmens (1) befestigbar sind.
8. Dekorationsobjekt nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtmittelträger aus einem Gehäuse (21, 22) zur Aufnahme der Leuchtmittel (28) besteht, das eine schlitzförmige Öffnung (27) für den streifenden, im übrigen weitgehend abgeschirmten Lichtaustritt hat.
9. Dekorationsobjekt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Leuchtmittel (28) in dem Gehäuse (21, 22) von einem Reflektor (25.1) umgeben ist, der das abgestrahlte Licht bevorzugt in die Ebene der schlitzförmigen Öffnung (27) des Gehäuses lenkt.
10. Dekorationsobjekt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Reflektoren (25.1) einstückig miteinander verbunden aus einem Streifen (25) eines reflektierenden Werkstoffs sind.
11. Dekorationsobjekt nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Reflektoren (25.1) zwischen einander gegenüberliegende Reflektorträgerplatten (23, 24) formschlüssig gehalten sind.
12. Dekorationsobjekt nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel aus Niedervolt-Quetschsockellämpchen (28) in Bajonettsockeln (28.1) bestehen, die in Bajonettfassungen (28.2) in einer der Reflektorträgerplatten (23) einsetzbar sind.
13. Dekorationsobjekt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wand (22) des Gehäuses des Leuchtmittelträgers aus Metall besteht, und jeder Bajonettsockel (28.1) mit einem Anschlußkontakt diese Metallwand (22) und mit dem anderen Anschlußkontakt einen auf der betreffenden Reflektorträgerplatte (23) isoliert angeordneten Leiterstreifen (28.3) kontaktiert.
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