DE20007784U1 - Reizstoff-Sprühgerät - Google Patents
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Description
F:\IJBDHF\DHFANM\ALL2448
Anmelder:
Carl Hoernecke Industriestraße 26 71720 Oberstenfeld
Allgemeine Vollmacht: 3.4.5. Nr. 6/93 AV
1903048 28.04.2000
fuh / emz
Titel: Reizstoff-Sprühgerät
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Reizstoff-Sprühgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
Derartige Reizstoff-Sprühgeräte sind entweder in der Weise ausgebildet, dass die Kappe unmittelbar auf die Reizstoffpatrone aufgebracht ist, oder in der Weise, dass die Kappe einstückig mit einem Gehäuse ist, in das die Reizstoffpatrone eingesetzt wird. Im ersteren Falle ist in der Kappe ein Sprühkopf elastisch bewegbar angeformt. Dies bedeutet, dass der Sprühkopf beim Niederdrücken geschwenkt wird, was den Nachteil hat, dass der Sprühnippel der Reizstoffpatrone in nicht genau definierter Weise nach unten
gedrückt wird. Dies kann zu Fehlfunktionen führen. Im zweitgenannten Falle wird die Reizstoffpatrone von der Bodenseite des Gehäuses her eingebracht und gegen eine Zwischenwand gedrückt, wonach der Boden mittels eines Schieberelementes verschlossen wird. Der aus dem unteren Teil des Gehäuses in die Kappe ragende Sprühnippel der Reizstoffpatrone wird dann mit einem Sprühkopf bestückt. Beim Aufsetzen des Sprühkopfes auf den Sprühnippel besteht die Gefahr, dass dabei bereits Reizstoffpatroneninhalt versprüht wird, wenn beim Aufsetzen des Sprühkopfes der Sprühnippel ausversehen niedergedrückt wird. Dies ist vom Sicherheitstechnischen her nicht akzeptabel.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein Reizstoff-Sprühgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem einerseits ein definiertes Betätigen der Reizstoffpatrone gewährleistet ist und andererseits bei der Montage bzw. dem Einsetzen der Reizstoffpatrone in das Reizstoff-Sprühgerät ein unbeabsichtigtes Versprühen von Reizstoffpatroneninhalt vermieden ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Reizstoff-Sprühgerät der genannten Art die im Anpruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, dass der Sprühkopf in definierter Weise auf dem Sprühnippel der
Reizstoffpatrone sitzt. Des Weiteren vermeidet dies beim Aufsetzen des Sprühkopfes auf den Sprühnippel unbeabsichtigtes Versprühen von Reizstoffpatroneninhalt. Außerdem ist in zusammengebautem Zustand des Reizstoff-Sprühgerätes ein definiertes Auslösen gewährleistet, da die Bewegung des Sprühkopfes durch die vorgegebene Bewegung des Sprühnippels gegenüber der eigentlichen Reizstoffpatrone vorgegeben ist.
Um mit Sicherheit ein Verschwenken und/oder Verkanten des Sprühkopfes beim Betätigen zu vermeiden, weil bspw. der Sprühnippel aus Kunststoff ist und daher nur geringe Querkräfte aufnehmen kann, sind die Merkmale gemäß Anspruch vorgesehen. Dadurch ist eine sichere Führung des Sprühkopfes innerhalb der Kappe erreicht. Dabei sind bevorzugt die Merkmale nach Anspruch 3 vorgesehen.
Eine Vereinfachung der Herstellung und der Montage der Kappe wird dann erreicht, wenn die Merkmale nach Anspruch 4 vorgesehen sind. Bei dieser Ausgestaltung wird die Schutzklappe aus Halteteil und Klappenteil gefertigt und vormontiert, bevor die Schutzklappe insgesamt in die Kappe eingebracht und an dieser befestigt wird.
Mit den Merkmalen nach Anspruch 5 ist erreicht, dass die federbelastete Anlenkung des Klappenteils am Halteteil derart ausgeführt ist, dass die Wendelfeder in montiertem Zustand der Schutzklappe unsichtbar ist. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass die Wendelfeder zumindest an ihrem einen Ende unmittelbar als Schwenkachse dient, so dass ein gesondert herzustellender und zu montierender Achsenstift entfällt. Außerdem kann durch die verdeckte Ausführung der Wendelfeder keine nachträgliche Verstellung oder sonstige Manipulation erfolgen.
Zweckmäßigerweise sind dabei die Merkmale eines oder mehrerer der Ansprüche 6 bis 8 vorgesehen. Vorteilhaft hierbei ist insbesondere, dass die Montage von Halteteil und Klappenteil ohne vorheriges Vorspannen der Wendelfeder erfolgen kann und dabei dennoch das Klappenteil in seiner Ruhelage gegenüber dem Halteteil federbelastet vorgespannt ist, was für die Ruhelage der Schutzklappe notwendig ist.
In besonders vorteilhafter Weise dient gemäß den Merkmalen des Anspruchs 9 das Führungsgegenelement an der Kappe gleichzeitig als Anlage für das Klappenteil der Schutzklappe in dessen Ruhestellung.
Gemäß den Merkmalen nach Anspruch 10 kann die Kappe unmittelbar auf der Reizstoffpatrone durch Wärmebehandlung aufgeschrumpft oder kalt aufgepresst sein. Dies ist eine schnelle und einfache Befestigung der Kappe an der Patrone.
Ist das'Reizstoff-Sprühgerät mit einem Gehäuse versehen, so ist es gemäß den Merkmalen des Anspruchs 11 vorteilhaft, die
Kappe mit dem Gehäuse einstückig zu formen und die Reizstoffpatrone bei geöffneter Schutzklappe von oben her einzusetzen. Dies ist deshalb besonders vorteilhaft, weil einerseits zunächst die Reizstoffpatrone im Gehäuse geführt und andererseits der aufgesetzte Sprühkopf danach unmittelbar in seine Führungen in der Kappe gelangt. Dies verhindert gleichzeitig ein falsches Einsetzen der Reizstoffpatrone bzw. des darauf aufgebrachten Spühkopfes.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 12 ist erreicht, dass die Reizstoffpatrone in einfacher Weise zum Austausch aus dem Gehäuse mit Hilfe eines Fingers ein Stück weit herausgeschoben werden kann, so dass sie danach am Sprühkopf ergriffen und vollständig herausgezogen werden kann. Außerdem ist dadurch in vorteilhafter Weise ein Sichtfenster geschaffen, durch das die Chargennummer und das Verfallsdatum der Reizstoffpatrone erkannt werden kann.
Durch die Merkmale nach Anspruch 13 ist eine sichere und einfache Befestigung bzw. Halterung des Reistoff-Sprühgerätes am Gürtel, Hosenbund oder dgl. möglich.
Um die von oben in das Gerätegehäuse eingesetzte Reizstoffpatrone mit aufgesetztem Sprühkopf in der eingesetzten Position zu halten, sind die Merkmale gemäß Anspruch 14 vorgesehen. Mit einem derartigen Sicherungselement läßt sich die Reizstoffpatrone einfach und sicher fixieren.
Dabei sind zweckmäßigerweise die Merkmale nach Anspruch 15 vorgesehen, so dass der Schieber über eine Schulter am Hals der Reizstoffpatrone greifen kann.
Zum einfachen Einsetzen bzw. Montieren des Schiebers in das Gerätegehäuse sind die Merkmale nach Anspruch 16 vorgesehen. Die Widerhaken begrenzen nach der Montage die Schiebebewegung des Schiebers und verhindern dessen unbeabsichtigtes Entfernen aus dem Gehäuse.
Zur weiteren einfachen Austauschbarkeit der Reizstoffpatrone sind die Merkmale nach Anspruch 17 und/oder 18 vorgesehen. Dadurch kann der Schieber von außen ergriffen und entrastet werden, so dass die Reizstoffpatrone freikommt und ausgetauscht werden kann.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Figuren 1 und 2 in perspektivischer Vorder- bzw.
Rückansicht ein Reizstoff-Sprühgerät gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 3
einen Schnitt längs der Linie III-III der Figur 2, teilweise abgebrochen,
Figuren 4 und 5
in perspektivischer Vorder- bzw. Rückansicht ein Reizstoff-Sprühgerät gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 6
einen Schnitt längs der Linie VI-VI der Figur 5,
Figuren 7A, B, C
perspektivische Ansichten der Einzelteile der bei den beiden Ausführungsbeispielen verwendeten Schutzklappe,
Figur 8A und B
eine Draufsicht auf den Schieber der Figur 6 und einen vergrößerten Längsschnitt gemäß Linie VIII A - VIII A, und
Figur 9
in geteilten Draufsichten den Sprühkopf nach Fig. 1 und den nach Fig. 4.
Das in der Zeichnung in zwei Ausführungsbeispielen dargestellte Reizstoff-Sprühgerät 10 bzw. 10' dient sowohl zur persönlichen Selbstverteidigung gegenüber Anderen als auch zur Abwehr gegenüber angreifenden Tieren als auch als Hilfsmittel
gegen körperliche Gewalt bei Polizei, Sicherheitskräften und Militär. Der Reizstoff kann unterschiedliche Zusammensetzungen besitzen; er kann bspw. sogenannter CS- oder CN-Reizstoff oder auch sogenannter OC-Reizstoff aus Pfefferextrakt sein oder sonstige natürliche oder auch synthetische Stoffzusammensetzung besitzen. Je nach Ausgestaltung des Reizstoff-Sprühgerätes kann der Reizstoff als Sprühnebel oder als Strahl abgegeben werden. Beide Abgabe- bzw. Ausstoßarten sind im folgenden unter dem Begriff Sprühgerät, Sprühkopf, Sprühnippel und dgl. subsumiert.
Das Reizstoff-Sprühgerät 10 gemäß den Figuren 1 und 2 besitzt eine Kappe 11 aus Kunststoff, die auf dem Hals 12 einer Reizstoffpatrone 13 fest aufgebracht, vorzugsweise durch Wärmebehandlung aufgeschrumpft oder kalt aufgepresst ist. Dadurch ergibt sich eine feste, nicht lösbare Verbindung zwischen Kappe 11 und Reizstoffpatrone 13.
Nach dem Aufbringen der Kappe 11 auf die Reizstoffpatrone wird die letztere bzw. deren abstehender und druck- oder federbelastet rückführbar eindrückbarer Sprühnippel 14 mit einem Sprühkopf 16 aus Kunststoff fest verbunden. Dabei wird der Sprühkopf 16 wärmebehandelt und in dieser Weise auf den Sprühnippel 14 aufgeschrumpft, so dass eine nicht ohne weiteres lösbare Verbindung entsteht.
Die Kappe 11 ist mit einer Schutzklappe 17 versehen, deren Anlenkung im Bereich bzw. oberhalb eines am Sprühkopf 16 angeordneten Sprührohres 18 vorgesehen ist. Das dieser Anlenkung abgewandte freie Ende der Schutzklappe 17 deckt die obere Öffnung der Kappe 11 ab und ist in einem Abstand oberhalb des Sprühkopfes 16 an der Reizstoffpatrone 13 angeordnet. Ein Ausschnitt 19 in der Wandung an der Rückseite des Sprühgerätes 10 läßt den Zugriff für einen Finger, vorzugsweise den Zeigefinger des Benutzers zwischen Sprühkopf 16 und Schutzklappe 17 und damit zum Druck auf den Sprühkopf
16 frei. Zu seinem wärmeschrumpfenden Aufbringen wird der Sprühkopf 16 bei hochgeklappter Schutzklappe 17 in die Kappe 11 eingebracht.
Bei dem in den Figuren 4 und 5 dargestellten Reizstoff Sprühgerät 10' ist die Kappe 11' einstückig mit einem Gehäuse 21 aus Kunststoff geformt. Die Kappe 11' ist an ihrem oberen Ende von einer, entsprechend den ersten Ausführungsbeispiel der Figuren 1 und 2 im Wesentlichen identischen Schutzklappe
17 abgedeckt. Insoweit wird die Schutzklappe für beide Ausführungsbeispiele weiter unten gemeinsam beschrieben. Das mit der Kappe 11' versehene Gerätegehäuse 21 nimmt eine Reizstoffpatrone 13', die wie die Reizstoffpatrone 13 mit einem Sprühkopf 16' vorab durch Wärmebehandlung des Kunststoff-Sprühkopfes 16 fest verbunden ist, auf. Nach Öffnen der Schutzklappe 17 kann die Reizstoffpatrone 13' mit ihrem auf dem Sprühnippel 14' fest aufgesetzten bzw.
aufgeschrumpften Sprühkopf 16' vom oberen Ende des Gehäuses bzw. der Kappe 11' eingeschoben werden. Im eingeschobenen Zustand sitzt die Reizstoffpatrone 13' gemäß Figur 6 mit ihrem unteren Ende auf einem Ringrand 22 des Gehäusebodens 23 auf.
Der Gehäuseboden 23 ist innerhalb des nach innen stehenden Ringrandes 22 mit einer vorzugsweise kreisförmigen Durchbrechung 24 versehen, die einerseits zum Ausschieben der Reizstoffpatrone 13' mit dem Finger des Benutzers aus dem Gehäuse 21 und andererseits als Sichtfenster zum Lesen und Erkennen der Chargennummer und/oder des Verfallsdatums der Reizstoffpatrone 13' auf deren Unterseite dient.
Während die Reizstoffpatrone 13 nach Figur 3 an einem Ringrand 26 von der Kappe 11 reibschlüssig umgeben ist, ist beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 6 der Ringrand 26' der ins Gehäuse 21 eingesetzten Reizstoffpatrone 13' von einem Schieber 27 überdeckt, so dass die Reizstoffpatrone 13' zwischen dem Schieber 27 und dem Gehäuseboden 23 bzw. dessen Ringrand 22 festgehalten ist. Der Schieber 27 dient zur lösbaren bzw. freigebbaren Sicherung der Reizstoffpatrone 13' innerhalb des Gehäuses 21, so dass die Reizstoffpatrone 13' einschließlich ihres Sprühkopfes 16' auswechselbar im Gehäuse 21 gehalten ist.
Der Schieber 27 ist in einem senkrecht zur Längsachse des Gerätes 10' angeordneten Schlitz 28 in einer Wandung des
Gehäuses 21 in einer der Länge der Reizstoffpatrone 13' entsprechenden Höhenlage geführt. Der gemäß Fig. 4 horizontale Schlitz 28 ist von einer Fingermulde 29 in der Oberfläche der Gehäusewandung oben- und untenseitig umgeben bzw. begrenzt. Der Schieber besitzt zwei parallele Schubstege 31 (Figur 8A), die außenseitig von einem U-förmigen Verbindungssteg 32 verbunden sind und die innenseitig in einen Finger 3 3 übergehen. Außenrandseitig sind die Finger 33 mit einem Sägezahnansatz 34 versehen. Die Finger 33 sind gegenüber den Schubstegen 31 durch Einarbeiten einer Nut 36 elastisch bewegbar. Die Innenkontur 37 des Schiebers 27 ist etwa halbkreisförmig. Zwischen den beiden Schubstegen 31 ist ein federnd elastisch an der Innenkontur 3 7 gehaltener Raststeg 3 vorgesehen, der radial innenseitig mit einer keilförmigen Auflauffläche 3 9 versehen ist. Radial außenseitig ist der Raststeg 38 im Bereich des Verbindungssteges 32 mit einem Ansatz 41 (Fig. 8B) versehen, zwischen dem und der Auflauffläche 39 eine Vertiefung 42 angeordnet ist und der untenseitig einen Abstand vom Verbindungssteg 32 aufweist.
Zum Einsetzen bzw. zur Montage des Schiebers 27 in den Schlitz 28 werden die Finger 33 beim Einführen über die Einführungsschrägen zwischen die Begrenzungsränder des Schlitzes 28 aufgrund der Nuten 36 radial elastisch nach innen gedrückt, wonach sie wieder aufspreizen und aufgrund ihrer Ansätze 34 im Schlitz 28 gehalten sind. Wird der Schieber weiter nach innen verfahren, so dass er mit seinen Fingern
und seiner Innenkontur 3 7 auf den Ringrand 26' der Reizstoffpatrone 13' (Figur 6) gelangt, rastet der Raststeg 38, der beim Einschieben elastisch nach unten bewegt wird, in seine Ausgangsposition zurück, in der die hinterschnittene Stufe der Auflauffläche 39 hinter die Innenseite der Gehäusewandung greift, wie dies aus Figur 6 ersichtlich ist. Soll zum Austausch einer Reizstoffpatrone 13' der Schieber 27 aus der in Figur 6 dargestellten Rastposition nach außen gezogen werden, kann der Ansatz 41 durch Gegendruck auf den Verbindungssteg 32 nach unten bewegt werden, so dass die hinterschnittene Stufe der Auflauffläche 39 von der Innenseite der Gehäusewandung freikommt. Dadurch kommt der Schieber 2 7 vom Ringrand 26' der Reizstoffpatrone 13' frei, die dann nach Öffnen der Schutzklappe 17 und Fingerdruck durch die Durchbrechung 24 von unten nach oben ausgeschoben werden kann.
Gemäß den Teilfiguren 7 ist die für beide Ausführungsbeispiele 10 und 10' vorgesehene Schutzklappe 17 aus einem Halteteil 46, einer Wendelfeder 47 und einem Klappenteil 48 zusammengesetzt. Das Halteteil 46 besitzt eine U-förmige Aufnahme 49, die über seitliche Führungen 51 in die Ränder 52 einer Ausnehmung 53 der Kappe 11 bzw. 11' eingesetzt und bspw. klebend befestigt werden kann. Die U-förmige Aufnahme 4 9 dient außerdem zur gelenkigen Halterung des Klappenteils 48. Dazu besitzt die U-förmige Aufnahme 49 an ihrem oberen offenen Bereich an ihrer einen Wange 54 einen um bspw. etwa 45° geneigten Schlitz 55 und an ihrer anderen Wange 56 ein nach innen vorstehendes
·♦
angeformtes Auge (nicht gezeigt). Schlitz 55 und Auge liegen dabei in einer horizontalen Achse. Der Klappenteil 48 besitzt eine Klappenfläche 58, die über einen Steg 59 mit einer Achsaufnahme 60 verbunden ist. Die Achsaufnahme 60 besitzt eine Bohrung 61, die der Aufnahme der Wendelfeder 47 dient. An einer Seite ist der Steg 59 mit einer längsverlaufenden Nut 62 versehen, die einenends radial in die Bohrung 61 mündet. Die Wendelfeder 47 besitzt zwei unterschiedlich ausgebildete Enden 63 und 65. Das eine Ende 63 ist als radial abstehender Finger ausgebildet, der in die Nut 62 des Steges 59 des Klappenteils 48 eingelegt ist. Das andere Ende 64 ist in axialer Richtung der Wendelfeder 47 nach außen gebogen und zu einem Ring rückgebogen. Dabei ist das Fingerende 63 etwa senkrecht zur Fläche des Ringendes 64 verlaufend angeordnet.
Zur Montage des Klappenteils 48 am Halteteil 46 wird die Wendelfeder 47 in die Achsaufnahmebohrung 61 derart eingesteckt, dass das Fingerende 63 in der Stegnut 62 angeordnet ist. In dieser Position ragt das Ringende 64 aus der Bohrung 61 heraus, so dass das Ringende 64 in den Schrägschlitz 55 in der Wange 54 des Halteteils eingesetzt werden kann. In eingesetztem Zustand ragt das Auge der anderen Wange 56 in das das Fingerende 63 aufweisende Ende der Wendelfeder 47 und bildet so eine Schwenkachse zusammen mit dem Ringende 64. Die Neigung des Schlitzes 55 ist derart, dass in eingesetztem Zustand und entspanntem Zustand der Wendelfeder 47 dar Klappenteil 48 in gegenüber dem Halteteil
46 geneigter Lage angeordnet ist. Mit dem Einführen des Halteteils 46 in die Kappe 11 bzw. 11' wird jedoch der Klappenteil 4 8 entgegen der Vorspannung der Wendelfeder 4 7 in seine horizontale Ruhelage gebracht.
Diese horizontale Ruhelage des Klappenteils 4 8 ist dadurch erreicht, dass die Kappe 11 bzw. 11' seitlich zwei einander gegenüberliegende Führungsstege 67 bzw. 67' besitzt, auf derem oberen Ende das Klappenteil 48 horizontal aufliegt. Die Führungsstege 67 dienen außerdem zur führenden Aufnahme des Sprühkopfes 16 bzw. 16'. Der Sprühkopf 16 bzw. 16' (Fig. 9) besitzt dem Sprührohr 18 abgewandt an beiden Längskanten seiner, etwa rechteckigen Form eine Führungsnut 68 bzw. 68', in die der Führungssteg 67 bzw. 67' der Kappe 11 bzw. 11' eingreift. Dadurch ist der Sprühkopf 16 bzw. 16' in der Kappe 11 bzw. 11' in definierter Weise und in genau axialer Richtung verschiebbar geführt. Dabei ist bei dem Sprühkopf 16 die Nut 68 in die Längskanten eingelassen, während beim Sprühkopf 16' die Nut 68' durch zwei parallele angeformte Leisten gebildet ist.
Wie sich aus den Figuren 1 und 2 bzw. 4 und 5 ergibt, befindet sich in zusammengebautem Zustand bzw. eingesetzter Reizstoffpatrone 13, 13' das Sprührohr 18 des Sprühkopfes 16 bzw. 16' im Bereich des U-förmigen Halteteils 46 unterhalb der Anlenkachse 60, 47, so dass die Austrittsöffnung des Sprührohrs 18 frei ist und der Reizstoffstrahl oder
Reizstoffnebel ungehindert aus dem Sprühgerät 10 bzw. 10' austreten kann. Dabei ist im Bereich des U-förmigen Halteteils 46 in axialer Richtung genügend Raum, dass das Sprührohr 18 bei Druck auf den Sprühkopf 16 bzw. 16' sich auf und ab bewegen läßt, ohne die Austrittsöffnung zu verdecken oder aus ihr zu gelangen.
Die Schutzklappe 17 ist außerdem mit einem Öffnungsanschlag in der Weise versehen, dass die Achsaufnahme 60 mit einem radialen Ansatz 71 und das Halteteil 46 mit nach innen in den U-förmigen Raum vorstehenden Ansätzen 72 versehen sind, so dass das Klappenteil 48 über 90° verschwenkt werden kann, um ein bequemes Austauschen der Reizstoffpatrone 13' in und aus dem Gerät 10' zu erreichen.
Beim Ausführungsbeispiel der Figuren 4 und 5 ist eine Drahtklammer 74 vorgesehen, deren freie Enden in eine Bohrung im Gehäuseboden 23 eingesteckt sind und die derart aus festem Draht gebogen und vorgeformt ist, dass sie als Clip zum Halten des Gerätes 10' am Hosenbund, Gürtel oder dgl. dienen kann.
Claims (18)
1. Reizstoff-Sprühgerät (10), mit einer Reizstoffpatrone (13), mit einer im Bereich des oberen Endes der Reizstoffpatrone gehaltenen Kappe (11), mit einem innerhalb der Kappe (11) bewegbar angeordneten Sprühkopf (16), der mit einem Sprühnippel (14) der Reizstoffpatrone (13) verbindbar ist, und mit einer den Sprühkopf (16) im Abstand überdeckenden und an der Kappe (11) federbeaufschlagt angelenkten Schutzklappe (17), dadurch gekennzeichnet, dass der aus Kunststoff bestehende Sprühkopf (16) auf dem Sprühnippel (14) befestigt, vorzugsweise durch Wärmebehandlung des ersteren aufgeschrumpft ist.
2. Sprühgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sprühkopf (16) an seinen vorzugsweisen beiden Längsseiten mit Führungselementen (68) versehen ist, die mit in der Richtung der Bewegung des Sprühkopfes (16) angeordneten Gegenelementen (67) an der Innenseite der Kappe (11) zusammenwirken.
3. Sprühgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der etwa länglich rechteckförmige Sprühkopf (16) an seinem einem vorstehenden Austrittsrohr (18) abgewandt mit Führungselementen (68) versehen ist.
4. Sprühgerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzklappe (17) einen Halteteil (46) und einen daran über eine Feder (47) angelenkten Klappenteil (48) aufweist und dass der Halteteil (46) in eine Aufnahme (53) der Kappe (11) einsetzbar ist.
5. Sprühgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Klappenteil (48) in einer Achsbohrung (61) eine Wendelfeder (47) aufnimmt, deren eines radial abstehendes fingerartiges Ende (63) in einer von der Achsbohrung (61) radial abstehenden Nut (62) des Klappenteils (48) eingelegt ist und deren anderes axial abstehendes ringartig gebogenes bzw. geformtes Ende (65) in einem in axialer Flucht mit der Achsbohrung des Klappenteils (48) liegenden Diagonalschlitzes (55) im Halteteil (48) aufgenommen ist.
6. Sprühgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende (63) der Wendelfeder (47) etwa senkrecht zur Ringfläche des anderen Endes (65) der Wendelfeder (47) verläuft und der Diagonalschlitz (55) im Halteteil (46) winklig, vorzugsweise etwa 45° zur in der Kappe (11) eingesetzten Lage angeordnet ist.
7. Sprühgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Diagonalschlitz (55) in einer Wange (54) des U-förmigen Halteteils (46) angeordnet ist und in der anderen Wange (56) ein in die Wendelfeder (47) greifendes Auge angeformt ist.
8. Sprühgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Wangen (54, 56) mit Führungsnuten (51) zum Einsetzen in eine Ausnehmung (49) der Kappe (11) versehen sind.
9. Sprühgerät nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Führungsgegenelement an der Kappe (11) zur führenden Aufnahme des Sprühkopfes (16) der Klappenteil (48) der Schutzklappe (17) aufliegt.
10. Sprühgerät nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Kunststoff hergestellte Kappe (11) auf das obere Ende der Reizstoffpatrone (13) durch Wärmebehandlung aufgeschrumpft oder kalt aufgepresst ist.
11. Sprühgerät, mit einem Gehäuse (21) zur Aufnahme der Reizstoffpatrone (13), insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (11) einstückiges Teil des Gehäuses (21) ist und dass die Reizstoffpatrone (13) bei geöffneter Schutzklappe (17) durch die Kappe (11) hindurch in das Gehäuse (21) einschiebbar ist.
12. Sprühgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (23) des Gehäuses (21) innerhalb seiner inneren Anlagefläche für das untere Ende der Reizstoffpatrone (13) mit einer Durchbrechung (24) versehen ist.
13. Sprühgerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass am Boden (23) des Gehäuses (21) ein längs einer Wandung des Gehäuses (21) sich erstreckender Stahlclip (74) aus gebogenem Draht mit seinen Enden eingesteckt gehalten ist.
14. Sprühgerät nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Übergangsbereich zwischen Kappe (11) und Gehäuse (21) und der Anlenkung der Schutzkappe (17) abgewandt ein die Reizstoffpatrone (13) in ihrer eingesetzten Lage haltendes Sicherungselement (27) vorgesehen ist.
15. Sprühgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement durch einen in einem Gehäuseschlitz (28) bewegbar gehaltenen Schieber (27), vorzugsweise aus Kunststoff, gebildet ist, der gehäuseinnenseitig halbkreisförmig konkav ausgebildet ist.
16. Sprühgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (27) innere Finger (33) aufweist, die elastisch aufeinander zu bewegbar sind und außenrandseitige Widerhaken (34) aufweisen.
17. Sprühgerät nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (27) zwischen im Gehäuseschlitz (28) gehaltenen Schubstegen (31) eine Federraste (38) besitzt, die eine Auflaufkeilfläche (39) aufweist.
18. Sprühgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Federraste (38) eine Angriffshinterschneidung (41, 42) aufweist, der gegenüberliegend ein die Schubstege verbindener Angriffsteg (32) vorgesehen ist, und dass um den Gehäuseschlitz (28) eine Fingermulde (42) in der Gehäuseoberfläche vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
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| DE20007784U DE20007784U1 (de) | 2000-04-29 | 2000-04-29 | Reizstoff-Sprühgerät |
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ID=7940865
Family Applications (1)
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE202012002434U1 (de) | 2012-03-06 | 2012-03-29 | F.W. Klever Gmbh | Schutzkappe |
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2000
- 2000-04-29 DE DE20007784U patent/DE20007784U1/de not_active Expired - Lifetime
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