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Hackvorrichtung, insbesondere Motor-Handhacke Die Erfindungbetrifft
eine Hackvorrichtung, insbesondere eine Wiotor-Handhacke mit auf einer Welle angeordneten
Hackwerkzeugen.
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Bei bekannten Hackvorrichtungen, insbesondere Motor-Handhacken dieser
Art, kann das Auftreffen der Hackwerkzeuge auf harte Gegenstando nicht nur einen
Bruch der Werkzeuge zur Folge haben, sondern insbesondere auch zu einem Springen
der Hacke führen. Hierdurch können gerade bei Handhacken Ungeübte gefährdet werden,
und zwar insbesondere dann, wenn das Auftreffen der Hachzerkzeuge auf den harten
Gegenstand im Bereich eines der Wellenenden erfolgt, da dies eine Kippbewegung der
Hacke um eine liegende, in Arbeitsrichtung sich erstreckende Achse zur Folge haben
kann. Ein Kippen der Hacke wird zwar nur in -seltenen Fällen, und insbesondere auch
nur bei unauMerksamer Bedienung eintreten können, schwächere Führungspersonen haben
aber auch bei Aufmerksamkeit Schwierigkeiten, derartige schlagartige Beaufschlagungen
der Hacke zu beherrschen
und diese ohne Gefährdung sicher und richtungsgenau
zu führen.
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Auf obigen Ursachen beruhende Gefährdungen für den Hacken führer,
also die Bedienungsperson zu vermelden und gleichzeitig dabei auch die Beanspruchung
der Hacke herabzumindern, liegt der Erfindung als Aufgabe zugrunde. Erfindungsgemäß
wird dies dadurch erreicht, daß die Welle elastisch befigsam ist, beim Auftreffen
auf harte Gegenstände also etwas ausweichen kann, so daß die bei den bekannten Konstruktionen
auftretenden schlagartigen Belastungen, die zu einem Springen der Hacke fuhren können,
zumindest weitgehend vermieden werden können.
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Insbesondere werden bei einer sich beiderseits eines Getriebegehäuses
erstreckenden und in ihrem mittleren Bereich in diesem gelagerten Welle durch die
elastisch nachgiebige Ausbildung der Welle gerade jene Stöße gemindert, die durch
das Auftreffen der Welle auf harte Bodenbestandteile im Bereich der freien Wellenenden
ausgelöst werden und die jene Beaufschlagungen darstellen, die für die Bedienungsperson
die Beherrschung der Hacke besonders schwierig machen.
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In besonders vorteilhafter Weise ist die erfindungsgemäße Lehre, die
die Hackwerkzeuge tragende Welle einer Hackvorrichtung elastisch biegsam auszugestalten,
auf Hackvorrichtungen anwendbar, bei denen erfindungsgewäß der einen Welle eine
zweite, Hackwerkzeuge tragende Welle zugeordnet ist, die parallel zur ersten verläuft
und bei denen sich die Flugkreise der auf beiden Wellen angeordneten
Hackwerkzeuge
vorzugsweise überlappen. Hier wird durch die erfindungsgemäße, elastische Biegsamkeit
der Welle einer Beschädigung der Wellen wie auch der Wellenlagerungen und der Hackwerkzeuge
vorgebeugt. Gleichzeitig wird durch die Biegsamkeit der Wellen auch zusätzlich noch
einer Verstopfung vorgebeugt. Dies nicht nur dadurch, daß die Wellen beim Auftreffen
auf größere harte Gegenstände elastisch auseinandergehen können, sondern auch dadurch,
daß sich die Wellen mit den darauf angeordneten Hackwerkzeugen über ihre Sollage
hinaus aneinander annähern können, so daß die Hackwerkzeuge evtl. um die ellen gewickeltes
Gut schon sehr frühzeitig erfassen können. Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
der Wellen wird somit selbst eine Umwickelung der Wellen mit Gut bis auf einen Wickeldurchmesser
vermieden, indem das Gut ohnehin von den die Hackwerkzeuge dieser umwickelten Welle
überlappenden iackwerkzeugen der benachbarten Welle erfasst würde. Die elastisch
nachgiebige Ausgestaltung der Wellen macht sich darüberhinaus auch in einer Verbesserung
der Zerkrümwelungsarbeit der Hacke bemerkbar.
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Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, bei
einer Hackvorrichtung rit zwei paralleS>n, Hackwerkzeugen tragenden Wellen lediglich
eine von diesen elastisch biegsam auszugestalten. In Verbindung mit der elastisch
biegsamen Ausgestaltung von wenigstens einer der beiden parallel zueinander liegenden,
einander überlappenden, Hackwerkzeuge
tragenden Wellen kann es in
Weiterbildung der Erfindung von Vorteil sein, die Wellen, die im Rahmen der Erfindung
synchron oder asynchron angetrieben sein können, zusätzlich gegeneinander verschwenkbar
anzubringen. Vorzugsweise kann hierbei für beide Wellen erfindungsgemäß eine gemeinsame,
horizontal und quer zur tt.aschinenlängsrichtung liegende Schwenkachse vorgesehen
sein.
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Durch diese Verschwenkbarkeit kann bei einer z.B. über Laufräder geführtHacicvorrichtung
gemäß der Erfindung die Bodenbelastung der der einen Welle zugeordneten Werkzeuge
gegenüber den der anderen Welle zugeordneten Werkzeuge verstärkt werden, wodurch
der Vortrieb der Hackvorrichtung erreicht wird. Bei einer laufradlosen, lediglich
über die Hackwerkzeuge abgestützten Hackvorrichtung ist das Bodenbelastungsverhältnis
der über die Wellen getragenen Hackwerkzeuge durch Anheben bzw.
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Absenken der zur Führung der Hackvorrichtung dienenden Handhabe zu
erreichen, so daß durch Anheben oder Absenken der Handhabe die Arbeitsrichtung der
Hackvorrichtung umkehrbar ist.Durch die Verschwenkbarkeit der Wellen gegeneinander,
die in Richtung auf eine Lage in der sie einander dm nächsten liegen, erfindungsgemäß
federbelastet sein können, z.B. durch einen U-förigen Federstahlbügel, dessen Steg
der Schwenkachse benachbart liegt, kann erfindungsgemäß gegebenenfalls auch ohne
elastisch biegsame Wellenausbildung einer Beschädigungsgefahr vorgebeugt werden,
da die Wellen durch etwa zwischen die jeweils von ihnen getragenen Werkzeuge gelangende
GesteinSstücke oder dergl. voneinander abgedrängt werden können, bis diese Gesteinsstücke
zwischen den Wellen bzw. Werkzeugen hindurchgetreten sind.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen mit
weiteren erfindungswesentlichen Merkmalen erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht
einer Laufradiosen, lenkbaren Handhacke, Fig. 2 eine Draufsicht auf die Handhacke
gemäß Fig. 1, Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung einer im wesentlichen im Avfbau
der in den Fig. 1 dargestellten Handhacke und 2/entsprechenden Handhacke in einem
in Seitenansicht gezeigten Ausschnitt, Fig. 3a in einem Ausschnitt aus der Darstellung
gemäß Fig. 5 die Auslösevorrichtung für den in der Antriebsverbindung zwischen Motor
und Getriebe liegenden Riementrieb, Fig. 4 bis 6 verschiedene Lagen der der Lenkvorrichtung
zugehörigen Handhabe nebst Griffteil, Fig. 7 eine Ansicht des in einem Getriebegehäuse
gelagerten und im Ölbad umlaufenden Getriebes nach Abnahme einer von dessen Seitenwänden,
Fig. 8 einen Schnitt durch das in Fig. 7 dargestellte Getriebe gemäß der Linie VIII-VIII,
Fig.
9 eine Draufsicht des in Fig. 7 dargestellten Getriebes, Fig. 10 das die im Getriebe
liegende Uberlastsicherung bildende Zahnrad, teilweise im Schnitt, Fig. 11 eine
Seitenansicht des Zahnrades gemäß Fig. 10, Fig. 12 eine Draufsicht auf die die Hackwerkzeuge
tragenden Wellen in Verbindung rit einem Norizontalsnhnitt durch das Getriebegehäuse
im Bereich dieser Wellen, Fig. 13 eine Seitenansicht von einem der Hackserkzeuge,
Fig. 14 eine Ansicht des Hacicwerkzeuges gemäß Fig.
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13 in Richtung des Pfeiles XIP ;, und Fig. 15 eine Draufsicht auf
das Hackwerkzeug gemäß Fig. 13 in Richtung des Pfeiles XV.
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Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Handhacke 1 weist einen Motor
2 auf, der im Ausführungsbeispiel als Brennkraftmaschine ausgebildet ist. Selbstverständlich
ist es aber möglich, zum Antrieb der erfindungsgemäßen Handhacke auch einen elektrisch
betriebenen rotor zu verwenden, zumal bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung einer
Handhacke nur eine im Vergleich
zu den bislang bekannt gewordenen
Lösungen sehr geringe Motorleistung erforderlich ist und sich beispielsweise beim
Einsatz als Pflegehacke ein Batteriemotor mit etwa 0,25 PS bei einer Arbeitsbreite
von 55 cm als ausreichend erwiesen hat. Der Motor 2 ist auf einem Getriebegehäuse
5 abgestützt, das in seinem unteren Bereich die Wellen 5 für die Hackwerkzeuge 6
aufnimmt. Hierbei erstrecken sich die Wellen 5 parallel zu der in Fig. 1 nicht dargestellten
Abtriebswelle des motores, so daß Winkeltriebe nicht erforderlich sind.
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Die Abstützung des Motores 2 gegenüber dem Getriebegehäuse 5 erfolgt
über eine Schwinge 4, durch die der Abstand des tXOtores 2 zum Getriebegehäuse 1
veränderbar ist, was sich im Hinblick auf die erfindungsgemäß verwendete Antriebsverbindung,
die nachfolgend noch näher besprochen wird, als zweckmäßig erweist.
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Bei der Handhacke 1 gemäß der Erfindung sind, wie die Zeichnungen
zeigen, zwei zueinander parallele Hackwerkzeuge 6 tragende Wellen 5 vorgesehen,
die gleiche Längen aufweisen und die sich jeweils über gleiche Längen zu beiden
Seiten des Getriebegehäuses 3 erstrecken. Dep Abstand der Wellen 5 zueinander ist
so gewählt, daß die auf den Wellen angeordneten, gleichgroßen Hackwerkzeuge 6 mit
ihren Flugkreisen einander überlappen, so daß die jeweils einander entsprechenden
Werkzeuge 6 der beiden Wellen, die jeweils in gleichen, zu den Wellen 5 senkrechten
Ebenen liegen, bei ihren synchronen Umlauf ineinander eingreifen und dadurch ein
Verstopfen, z.B. durch Umwickeln der Wellen 5 mit langhalmigem Gut verhindern. Im
Rahmen der
Erfindung ist allerdings auch ein asynchrone8 Umlauf
bzw. Antrieb der Hackwerkzeuge möglich, wenn ein derartiger Antrieb auch zu einem
etwas komplizierteren Aufbau zwingt. Ferner ist es erfindungsgemäß möglich, die
beiden Wellen derart anzutreiben, daß die Werkzeuge sich in ihrem Uberlappungsbereich
nach unten bewegen, was Er das Tiefhacken von Vorteil sein kann. Unter Verwendung
spezieller Nesserformen ist bei derartig angetriebenen Wellen die Hacke gegebenenfalls
auch für andere Zwecke, so Z.B. zum Hacken, Vertikutieren etc. mit Vorteil im Rahmen
der Erfindung einzusetzen.
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Die Drehrichtung der Wellen 5 bzw. der Hackwerkzeuge 6, die in Fig.
1 durch die Pfeile 9 angedeutet ist, ist entgegengesetzt und zwar derart, daß die
Hackwerkzeuge in ihrem Überlappungsbereich sich nach oben bewegen.
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Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung einer Handhacke 1 können Hackwerkzeuge
6 Verwendung finden, die im Vergleich zu den bei bislang bekannt gewordenen Handhacken
kleine Durchmesser aufweisen. Die Flugkreise der bei der in den Ausführungsformen
dargestellten Handhacke verwendeten Hackwerkzeuge weisen einen Durchmesser von ca.
120 mm auf, und dies bei einem Abstand der Wellen 5 zueinander von etwa 85 mm.
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Hierdurch ergeben sich beim Einsatz der dargestellten Handhacke als
Pflegehacke besonders gute Arbeitsergebnisse, weswegen auch diesem Merkmal im Rahmen
der Erfindung Bedeutung zukommt.
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Die dargestellte, erfindungsgemäße Handhacke 1 ist, wie die Zeichnungen
zeigen, laufradios und stützt sich im Arbeitsbetrieb lediglich über die Hackwerkzeuge
6 auf dem Boden ab. Der Antrieb der Handhacke erfolgt demgemäß über die Hackwerkzeuge
6 selbst, wobei die Arbeitsrichtung der Handhacke durch eine Führung derselben über
die Handhabe 7 bestimmbar ist, bei der jeweils die sich entgegen der gewünschten
Arbeitsrichtung durch den Boden bewegenden Hactlerkzeuge 6 stärker belastet werden
als die sich in Arbeitsrichtung durch den Boden bewegenden Hackwerkzuge. Dies ist
in einfacher Weise durch eine entsprechende Anstellung der Handhacke 1 gegenüber
dem Boden zu erreichen, wofür es lediglich
erforderlich ist, die
Handhabe 7, die in Höhenrichtung gegenüber dem Getriebegehäuse 3 bzw. dem Motor
2 nicht verschwenkbar ist, durch die Führungsperson anzuheben oder abzusenken. Soll
tiefer gehackt werden, so kann die Handhabe 7 über die Führungsperson in einer blittellage
gehen werden, in der sich die entgegengesetzt gerichteten Vortriebskräfte der den
beiden Wellen 5 zugeordneten Hackwerkzeuge aufheben, in der also im wesentlichen
die Hackalerkzeuge gleichmäßig belastet sind und daher entgegengesetzte Vortriebskräfte
etwa gleicher Größe erzeugen.
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Die erfindungsgemäße Handhacke ist durch die Handhabe 7 aber nicht
nur in der zur Bestimmung der Arbeitsrichtung durch Gewichtsverlagerung erforderlichen
Weise höhenverschwenkbar, sondern zusätzlich auch lenkbar, wobei die Lenkbarkeit
sich nicht auf eine Führung beschränkt, bei der die Handhacke stets in einer der
Längsrichtung der Handhabe 7 entsprechenden Arbeitsrichtung arbeitet, wie dies bei
bekannten Ausführungen der Fall ist. Vielmehr kann durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Anlenkung der Handhabe 7 gegenüber dem Getriebegehäuse 3, wie sie in den Fig.
3 bis 6 dargestellt ist, bei einer Handhacke gemäß den Ausführungsformen bei entsprechendem
Lenkeinschlag durch Drehen der Handhabe um ihre Mittellängsachse auch jeweils quer
zur Längserstreckung der Handhabe 7 gearbeitet werden, wie dies z.B. in Tomatenkulturen,
im Weinbau, in Stauden- oder Buschrabatten erwünscht und besonders vorteilhaft sein
kann.
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Erfindungsgemäß ist hierfür der Längsholm 10 der Handhabe 7 um eine
aufrechte Achse 11 gegenüber dem Getriebegehäuse 3 durch Drehung um seine Mittellängsachse
schwenkbar. Diese Schwenkung wird bei Drehung des Längsholmes 10 um seine Mittellängsachse
durch ein Kardan-Gelenk 12 erzwungen, das mit dem Langsholm 10 und dem Getriebegehäuse
3 verbunden ist und dessen a#s Mittelpunkt in der Achse 11 liegt. An dem Getriebegehäuse
3 ist das Kardangelenk 12 über einen Zapfen 13
befestigt, dessen
Längsmittellinie mit der Achse 11 zusammenfällt, die ihrerseits vorzugsweise in
einer Ebene liegt, zu der die Hackwerkzeuge 6 bzw.
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die Wellen 5 symmetrisch angeordnet sind. Um den Zapfen 13 ist in
hier nicht näher dargestellter Weise eine in Höhenrichtung nicht verschiebbare Buchse
14 drehbar, die über einen Stützarm 15 eine Führung 16 für den Längsholm 10 der
Handhabe 7 trägt, die durch eine Klemmbuchse gebildet ist. In dieser Klemmbuchse
16 ist der Längsholm 10 der Handhabe 7 normalerweise drehbar geführt; die Leichtgängigkeit
der Lenkung kann dabei durch den jeweiligen Verspannungsgrad der Klemmbuchse 16
gegenüber dem Längsholm 7 eingestellt werden. Ist, wie dies z.B.
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in Saatbeetbereitung erwünscht sein kann, lediglich ein Geradeausarbeiten
der Handhacke erwünscht, so kann über die Klemmbuchse 16 auch die Lenkung blockiert
werden, in dem die Buchse insoweit verspannt wird, daß der Längsholm 10 in ihr nicht
mehr drehbar ist.
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Selbstverständlich kann diese Verriegelung aber auch in anderer Weise
erfolgen, z.B. durch eine Blockierung der Verdrehbarkeit der Buchse 14 gegenüber
dem Zapfen 15.
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Um jederzeit, auch im Arbeitsbetrieb die Gängigkeit der Lenkung verstellen
zu können, ist die Klemmbuchse 16 in hier in näher dargestellter Weise vorzugsweise
über Schnellverschlüsse, die selbsthemmend sein können, verstellbar.
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An dem Längsholm 10 der Handhabe 7 ist an dessen vom Kardangelenk
12 abgelegenen Ende ein Griffteil 8 angebracht (Fig. 4 bis 6), das durch einen Bügel
mit geradem Steg 18 und U-förmig an diesen anschließenden Enden 17 gebildet ist.
Das bügelförmlge Griffteil 8
ist gegenüber dem Längsholm 10 in
bezug auf dessen Längsachse drehfest angeordnet. Die Befestigung des büglförmigen
GrifReiles 8 gegenüber dem Längsholm 10 erfolgt über eine Buchse 19, die sich senkrecht
zur Längsachse des Längsholmes 10 erstreckt und in der der Steg 1@ geführt ist.
Um die Mittellinie des in der Buchse 19 geführten Steges ist das bügelförmige Griffteil
8 verschwenkbar, so daß in Anpassung an die Größe der Bedienungsperson versChiedene
Griffhöhen eingestellt werden können. Die Festlegung des Griffteiles 8 in der jeweiligen
Höhenlage erfolgt durch Verklemmung des Steges 18 gegenüber der Buchse 19, wozu
die Buchse 19 beispielsweise ebenfalls wiederum als Klemmbuchse ausgeführt werden
kann.
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erfindungsgemäße Die vorstehend beschriebene/L.enkvorrichtung macht
es möglich, durch Verdrehung der in der Führung 16 drehbaren Handhabe über ihr Griffteil
8 die eigentliche Hackvorrichtung, bestehend aus Motor'* Getriebe und darin gelagerten
Werkzeugwellen in eine quer zur Längserstreckung des Längsholmes 10 verlaufende
Arbeitsrichtung zu verschwenken, so daß die Führungsperson ohne Standortwechsel,
also sozusagen aus dem Stand heraus auch quer zu der jeweiligen Hauptarbeitsrichtung
arbeiten kann. Die Drehrichtung des Griffteiles 8 um die LängsmittellDnie des Längsholmes
10 hat dabei jeweils eine gleich gerichtete Verschwenkung der eigentlichen Hackvorrichtung
um die Achse 11 gegenüber der Långsachse~des Lånasholn,es also eine Rechtsdrehung
10 zur Folge, so daß ein rechter Lenkeinschlag/am Griffteil 8 ein Verschwenken der
Hackvorrichtung also eine Linksdrehung nach rechts, und ein linker Lenkeinschlag/am
Griffteil
8 eine Verschwenkung der Hackvorrichtung nach links bewirkt. In Fig. 4 und 5 sind
die Bewegungen beim Lenkeinschlag nach rechts durch entsprechende, mit 20 bezeichnete
Pfeile, und die Bewegungen beim Lenkeinschlag nach links durch eine Pfeilung 21
angezeigt.
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Wie insbesondere Fig. 5 zeigt, ist als Antriebsvergehäuse bindung
zwischen dem Motor 2 und dem getriebe/ 3 erfindungsgemäß vorzugsweise ein Keilriementrieb
22 vorgesehen, bestehend aus einer auf der Abtriebswelle 23 angeordneten Riemenscheibe
24, einer auf der Eingangswelle 25 des Getriebes 26 (Fig. 7) angeordneten Riemenscheibe
27 und einem Keilriemen 28, dem längs der Außenseiten seiner zwischen den Riemenscheiben
24 und 27 sich erstreckenden Trume flächige Abstützungen 29 zugeordnet sind, die
bei gespanntem Riemen 28 in geringem Abstand zu den Außenseiten von dessen Trumen
liegen. Die Spannung des Keilriemens wird dadurch erreicht, daß der Rotor 2 gegenüber
dem Getriebegehäuse 3 über eine Schwinge 4 schwenkbar befestigt und weiter auch
entgegen der Keilriemenspannung federnd abgestützt ist. Die Anlenkung der Schwinge
4 auf dem Getriebegehäuse 3 erfolgt nahe einer von dessen sich zu den die Hackwerkzeuge
6 tragenden Wellen 5 parallel erstreckenden Seiten. Dieser Schmalseite des Getriebes
gegenüberliegend ist der Keilriementrieb 22 vorgesehen, so daß sich bereits bei
einer kleinen Verschwenkung des Motores 2 gegenüber dem Getriebegehäuse 5 ein ausreichender
Verstellweg gibt, um durch Aufhebung der Riemenspannung den Antrieb zu unterbrechen,
bzw. durch Spannung des Riemens die Antriebsverbindung herzustellen.
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Die Verschwenkung der Schwinge 4 bzw. des Motores 2 gegenüber dem
Getriebegehäuse kann erfindungsgemäß über einen Hebel 30 erfolgen, der auf einem
der Schwenkarme 31 der Schwinge 4 gelagert ist und der drehfest mit einem Nocken
32 verbunden ist. ueber den Nocken 32 ist eine Blattfeder 33 beaufschlagbar, die
auf einer seitlich des Getriebegehäuses 5 angeordneten Konsole 54 befestigt ist
und die im Ausführungsbeispiel gegen den Nocken konvex gewölbt ist und sich mit
ihren Enden auf der Konsole 54 abstützt. Wird der Nocken 32 über den vorzugsweise
mit dem Fuß zu betätigenden Hebel 33 in eine zum Schwenkarm 31 etwa parallele Lage
verschwenkt, so ist der rotor 2 gegen das Getriebegehäuse 3 abgesenkt und der Riemen
28 liegt ohne Spannung über den Riemenscheiben 24 und 27. Die Kraftübertragung vom
Motor 2 zum Getriebe 26 ist damit unterbrochen. Ein Auflegen des Riemens 28 auf
der Riemenscheibe 24 infolge seines Eigengewichtes wird in dieser Entkupplur.gsstellung,
in der der R. rWfl 28 die Riemenscheiben 24 und 27 spannungslos umgibt, durch die
Abstützungen 29 vermieden, gegen die der Riemens. ?oO im Bereich seiner zwischen
den Riemenscheiben freilieger lan Abschnitte zur Anlage kommt, da Keilriemen bekanntermaSen
in spannungsfreiex Zustand die Tendenz haben, Kreisform anzunehrzen. Die Lage des
Nockens 32, die dieser bei anterbrochenem Antrieb und gegen das Getriebegehäuse
3 abgesenktem Motor 2 einni.it, ist in Fig. 3a strichpunktiert angedeutet.
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Soll der Antrieb wieder eingeschaltet werden, so braucht lediglich
der Hebel 30 aus der in Fig. 3a strichpunktiert eingezeichneten Lage in die Ausgangslage
gemäß Fig. 3 zurückverschwenkt werden, was
zur Folge hat, daß der
Nocken 32 in seine Spannlage zurückgeführt wird, in der er ausgehend von seiner
Entspannungslage gemäß Fig. 3a etwas über seine Totpunktlage hinaus verschwenkt
ist, so daß eine selbsttätige Entriegelung nicht möglich ist.
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Durch die federnde Abstützung des Nockens werden Veränderungen in
der Riemenlänge, wie sie sich im Betrieb aufgrund von Riemendehnungen in geringem
Maße ergeben, selbsttätig ausgeglichen. Aufgrund des großen Hebelarmes zwischen
der Anlenkung 3L der Schwinge ) gegenüber dem Getriebegehäuse und der Verbindungsgeraden
zwischen den Mittellinien der Abtriebswelle 25 des Motores 2 und der Eingangswelle
25 des Getriebes 26, ist bereits eine sehr geringe Nachgiebigkeit der Feder 53 ausreichend,
um durch die Riemendehnung auftretende Abstandsänderungen zwischen dem Motor 2 und
dem Getriebegehäuse 3 in der Antriebslage ausgleichen zu können.
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Im Getriebegehäuse 5 ist parallel zur Eingangswelle 25 und auf gleicher
Höhe mit dieser liegend eine Welle 36 angeordnet, auf der ein mit einem Kettenrad
37 verbundenes Zahnrad 38 angeordnet ist, das mit einem auf der Welle 25 drehbar
gelagerten Zahnrad kämmt, welches seinerseits mit einem Kettenrad 40 verbunden ist.
Die Kettenräder 57, 40 liegen in der Längsmittelebene des Getriebes 26 und sind
über Ketten 41 mit im untersten Bereich des Getriebegehäuses 5 gelagerten Abschnitten
42 der Wellen 5 antriebsverbunden, die ihrerseits Kettenräder 43 tragen. Die Lagerung
der Abschnitte 42 erfolgt in buchsenartigen Ansätzen 44 des Getriebegehäuses 5,
die seitlich an
dieses anschließen.
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Der Antrieb der miteinander kämmenden und die Kettenräder 37, 40 tragenden
Zahnräder 38, 39 erfolgt von der Eingangswelle 25 über ein auf dieser angeordnetes
Ritzel 45, das mit einem Zahnrad 46 kämmt, welches auf einer nahezu mittig über
den Wellen 25 und 36 liegenden Welle 47 angeordnet ist, von der der Antrieb über
ein Ritzel 48 auf das Zahnrad 39 erfolgt. Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung
innerhalb des Getriebes 26 liegende Uberlastsicherung ist durch das Zahnrad 46 gebildet,
das nachfolgend anhand der Figuren 10 und 11 näher beschrieben wird.
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rfindgsgemäß Das Zahnrad 46 weistt gwige Fig. 10 zeigt, einen Nabenkspper
49 auf, der mit einem Bund 49' versehen ist, auf dem der Zahnkranz 50 des Zahnrades
46 sitzt. Der Zahnkranz 50 ist gegen Axialverschiebung auf dem Bund des Nabenkörpers
einerseitçndurch eine Schulter 51 des Bundes 49' gesichert, die/eine entsprechende
ringförmige Aussparung des Zahnkranzes 50 eingreift.
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Auf der Gegenseite ist eine Platte 52 vorgesehen, die durch Verschraubung
einerseits gegenüber dem Zahnkranz und weiter in nicht näher dargestellter Weise
gegenüber dem Bund 49' des Nabenkörpers festgelegt ist. In dem Bund 49' sind eine
Anzahl radialer Bohrungen 55 vorgesehen, in die durch Federn 54 radial nach außen
belastete Kugeln 55 einsetzbar sind. Diesen Kugeln 55 sind am Innenumfang des Zahnkranzes
50 halbkreisförmige Ausnehmungen 56 zugeordnet, deren Tiefe gleich oder kleiner
als der halbe Kugeldurchmesser ist, der etwa dem Durchmesser der Bohrungen 53 entspricht.
In Abhängigkeit von der Stärke der Federn 54 ist der Zahnkranz 50 nun bis zu einem
bestimmten Drehmoment gegenüber dem Nabenkörper drehfest fixiert. Wird dieses
Drehmoment
überschritten, so wird die der Kraft der Feder 54 entgegengerichtete, auf eine Kugel
55 wirkende Kraft größer als die Federkraft, so daß die Kugeln in die Bohrungen
53 zurückgedrängt werden und der Zahnkranz gegenüber dem Nabenkörper 49 rotiert.
Sinkt das Drehmoment wieder ab, so kehren die Kugeln 55 aufgrund der Belastung durch
die Federn 54 selbsttätig in ihre Verriegelungslage zurück, und die Unterbrechung
des Kraftflusses ist aufgehoben.
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Die die Hackwerkzeuge 6 tragenden Wellen 5 weisen, wie anhand der
Fig. 8 bereits erläutert, einen mittleren, am Getriebegehäuse 5 gelagerten und mit
einem Kettenrad 45 versehenen Abschnitt auf. An diesen Abschnitt schließen jeweils
weitere Abschnitte 57 an, die ebenso wie der Abschnitt 42 hohl ausgebildet sind
und die durch axiale Verspannung zusammengehalten sind. Die drehfeste Verankerung
der Abschnitte 57 untereinander und gegenüber dem Abschnitt 42 erfolgt über an jeweils
einem Ende eines Abschnittes vorgesehene vorstehende Nasen 58, denen am anderen
Abschnitt Aufnahmen 59 entsprechender Größe gegenüberliegen, so daß sich ein Formschluß
ergibt.
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Die axiale Verspannung der einzelnen Abschnitte 57 der Wellen 5 untereinander
bzw. gegenüber dem mittleren Abschnitt 42 erfolgt erfindungsgemäß in besonders vorteilhafter
Weise über einen Zuganker 60, der vorzugsweise durch einen Stahlstab, einen Federstahlstab
oder aber auch ein Kabel gebildet ist. Als Spannelergente 61 können, wie in Fig.
12 dargestellt, Muttern/dienen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung erweist es sich als forteilhaft,
wenn die Welle in axialer Richtung nachgiebig verspannt ist, also beispielsweise
unter
Zwischenlage von Federelementen 62. Als Federels 4 1 62 sind
im Aus führungsbei spiel Tellerfedern 63 vorgesehen, die zu Federpaketen zusammengefasst
sind und die zwischen den Spannelementen 61 und den Wellenenden angeordnet sind.
Selbstverständlich wäre es im Rahmen der Erfindung aber auch möglich, die Federelemente
62 an anderer Stelle vorzusehen oder auch den Zuganker als solchen federnd nachgiebig
auszubilden.
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Die dargestellte erfindungsgemäße Konstruktion zeichnet sich jedoch
durch besondere Einfachheit aus.
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Als Hackwerkzeuge 6 sind im Ausführungsbeispiel, wie insbesondere
die Fig. 12 bis 15 erkennen lassen, im wesentlichen U-förmig gebogene, aus Flachmaterial
bestehende Federstahlbügel 64 vorgesehen, deren Steg 65 zentral ein Langloch 66
enthält, dessen Länge dem Außenabstand der diametral gegenüberliegenden Nasen 58
der Wellunabschnitte, und damit dem Durchmesser der Wellen 5 entspricht und dessen
Breite auf die Breite der Nasen 58 abgest.i't ist. Auf diese Weise können die als
Hackwerkzeuge verwendeten Bederstahlbügel in einfacher Weise beim Zusammensetzen
der ltelle zwischen die einzelnen Wellenabschnitte gesetzt und durch diese in Längsrichtung
der Welle festgelegt werden. Hierbei ist es, was hier jedoch nicht gezeigt ist,
möglich, die Haclzçerkzeuge, also etwa die Federstahlbügel in ihremVerspannungsbereich
mit der Welle als Tellerfedern auszubilden, so daß die Federelemente in den messern
enthalten sind, was zu einer im Rahmen der Erfindung liegenden, besonders günstigen
Konstruktion führt. Die drehfeste Fixierung der Federstahlbügel erfolgt über die
Nasen 58. An den Wellenenden ist als Hackwerkzeug jeweils nur ein derartiger Federstahlbügel
vorgesehen. Ansonsten sind Jeweils zwei. derartige, U-fbrriige Federstahlbügel zusarumen
derart angeordnet, da? ihre Stege 65 sich etwa unter eine Winkel von 900 zueinander
erstrecken und daß ihre
Schenkel 67 nach entgegengesetzten Seiten
gerichtet sind. Die Schenkel 67 der Federstahlbügel 64 erstrecken sich etwa unter
einem Winkel 68 von 110 zum Steg 65. Die Länge jedes Schenkels 67 entspricht etwa
der halben Länge des Steges 65.
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Die ausgehend vom Steg 65 schräg nach außen ragenden Schenkel 67
sind, wie insbesondere Fig. 15 erkennen läßt, radial nach innen, also zur Welle
hin konkav eingewölbt, wodurch sich bei der Abnutzung ein Selbstschärfungseffekt
ergibt. Zusätzlich sind die Schenkel 67 der Federstahlbügel 64, wie insbesondere
Fig. 3 erkennen läßt, erfindungsgemäß zur Drehrichtung leicht angestellt+ Die Anstellung
ist vorzugsweise so groß, daß die über ihre ganze Länge etwa gleiche Breite aufweisenden
Schenkel mit ihrer bezogen auf die Drehrichtung der Hackwerkzeuge rückwärtigen bzw.
vorderen Außenkante nahe der Langsmittelebene des Steges 65 liegen.
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Eine Handhacke gemäß den vorgeschilderten AusfUhrungsbeispielen ist
erfindungsgemäß ohne Verstellung der Hackwerkzeuge oder ohne eine Umkehrung von
deren Drehrichtung in ihrer Arbeitsrichtung allein über die Handhabe dadurch festzulegen,
daß die jeweils entgegen der gewünschten Arbeitsrichtung durch den Boden sich bewegenden
Hackwerkzeuge stärker belastet sind und damit unter Umständen tiefer in Bodeneingriff
gebrscht werden als die in Arbeitsrichtung umlaufenden Hackwerkzeuge. Aufgrund dieser
sehr einfachen Bestimmung der Arbeitsrichtung und vor allen Dingen auch der Vorschubgeschwindigkeit
ist die erfindungsgemäße Hacke besonders leicht zu beherrschen. Darüberhinaus weist
six eine sehr gute Selbstreinigung auf und ist + und zwar je nach Arbeitseinsatz
in oder entgegen der Drehrichtung.
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daher störungs- und vor allen Dingen auch verstopfungsfrei. Aufgrund
der geschilderten Ausgestaltung der Wellen ist die erfindungsgemäße Hacke des weiteren
noch weitgehend unempfindlich auch gegen grobe Steine oder dergl., da die Wellen
elastisch ausweichen können.
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Über die bereits angeführten Merkmale hinaus zeichnet sich die erfindungsgemäße
Hackvorrichtung noch dadurch aus, daß mit ihr aufgrund der einfachen Umkehrung der
Arbeitsrichtung lediglich durch Anheben oder Senken der Handhabe jederzeit vorwärt-s
oder rücIärts gehackt werden kann, daß ferner auf dem Platze gewendet werden kann
und daß Kurven gefahren werden können, ohne daß die Bedienungshandhabe nach der
Seite ausgeschwenkt werden müßte. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, daß ohne
Schwierigkeiten eine gleichaßige Arbeitstiefe und eine gleichmäßige, relativ hohe
Arbeitsgeschwindigkeit eingehalten werden kann, die bei der erfindungsgemäßen Lösung
im Bereich zwischen etwa 0,8 bis 1,2 m/s liegen kann. Darüberhinaus fällt die erfindungsgemäße
Hackvorrichtung auch geichtsmäßig besonders leicht aus, da sie einen sehr geringen
Kraftbedarf hat und dementsprechend auch mit einem leichten Motor ausgestattet sein
kann. Hierdurch ergeben sich auch geringe Betriebskosten. Aufgrund der vorgeschilderten
Eigenschaft eignet sich die erfindungsgemäße Hacke ganz besonders rum Einsatz als
Pflegehacke, wobei nun die oberste Bodenschicht bis zeine Tiefe von etwa 3 cm bearbeitet
wird. Es ergibt sich hier bei der erfindungsgemäßen Lösung eine sehr gute Unkrautvernichtung
und Bodenlockerung; insbesondere läßt die Hacke sich aber auch beim Einsatz als
Pflegehacke sehr leicht fUhren und beherrschen.