DE20006933U1 - Einrichtung zur Präsentation von Kurzwaren und/oder Accessoire-Waren - Google Patents
Einrichtung zur Präsentation von Kurzwaren und/oder Accessoire-WarenInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A47F7/12—Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for ties; for collars, belts, braces, zip fasteners
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Description
Dipl,-lng. W. Herrmann-Trentepohl. Bochum Dipl.-lng. Wolfgang Grosse, München Dipl.-lng. Josef Bockhorni, München Dipl.-lng. Martin Misselhorn. RA, München Dipl.-Phys. Jörg Lauerwald, Bochum Dipl.-lng. Thilo Raible, RA, München &tgr;-, c-i-ii Dipl.-lng. Johannes Dieterle, Leipzig
Peter Seibt
Gablonzer Ring 42 E-mail:
DE 87600 Kaufbeuren-Neugablonz
München 14. April 2000 B 75305 DE (BO/LW/SD)
Waren
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Präsentation von Kurzwaren und/oder Accessoire-Waren, vorzugsweise von unterschiedlicher Länge, insbesondere zur Präsentation von Reißverschlüssen.
Reißverschlüsse werden üblicherweise konfektioniert, also insbesondere mit vorgegebener Länge, verkauft. Es werden daher Reißverschlüsse unterschiedlicher Länge, beispielsweise in einer Kurzwarenabteilung eines Kaufhauses, angeboten, je nach dem beispielsweise, ob Reißverschlüsse für Hosen, Jacken, Kleider oder dergleichen benötigt werden.
Dazu werden die Reißverschlüsse für eine Verkaufspräsentation in eine jeweils steife Verpackung eingebracht und mit Hilfe dieser Verpackungen zwischen
Forstenrieder Allee 59 Massenbergstr. 19-21 Max-Beckmann-Str. 23 &agr; Paseo Explanada De Espana No.1,4-lzda
D-81476München D-44787 Bochum D - 04109 Leipzig ES - 03002 Alicante
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Stangen eines Verkaufsdisplays eingeklemmt und auf diese Weise dem Kunden dargeboten.
Reißverschlüsse haben aber relativ geringe Herstellungskosten und beinhalten beim Abverkauf auch nur spärliche Gewinnspannen, so daß allein schon die Bereitstellung einer Verpackung für einen solchen Reißverschluß teurer sein kann, als der Reißverschluß selbst in seiner Herstellung, wodurch die Gewinnspanne zusätzlich erheblich geschmälert werden kann.
Es wäre daher wünschenswert, Reißverschlüsse möglichst unverpackt zu präsentieren, wobei der Tatsache Rechnung getragen werden soll, daß Reißverschlüsse mit unterschiedlichen Längen dargeboten werden sollen, so daß sie entsprechend unterzubringen sein müssen und bei der Präsentation auch allesamt oder zumindest Exemplare der jeweiligen Typen dem Kunden in Erscheinung treten müssen, ohne daß beispielsweise längere Reißverschlüsse kürzere Reißverschlüsse verdecken.
Eine ähnliche Problematik kann es auch bei anderen Kurzwaren oder auch bei Access oire-War en geben, beispielsweise bei Gürteln oder dergleichen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zur Präsentation von Waren der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, mit der entsprechende Waren kostengünstig und gleichzeitig übersichtlich, vorzugsweise auch ansprechend, präsentierbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Einrichtung, die sich auszeichnet durch gestaffelt hintereinander und abgestuft zueinander angeordnete Befestigungselemente zur Anhängung der vorzugsweise unverpackten Waren.
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Bei der erfindungsgemäßen Lösung einer Präsentationseinrichtung ist es durch die Abstaffelung und Abstufung der Präsentationseinrichtung möglich, insbesondere Reißverschlüsse ordentlich, übersichtlich, möglichst unverdeckt und auch ansprechend und auch unverpackt zu präsentieren, indem die entsprechenden Reißverschlüsse (oder ähnliche Waren) an Befestigungselementen angehängt werden, und zwar die jeweils längeren Waren an einer höheren Stufe und die kürzeren Waren an einer niedrigeren Stufe, wobei die längeren Waren weiter nach hinten eingeordnet werden, während die kürzeren Waren weiter nach vorne geholt werden, um sowohl die kürzeren vorderen Waren, als auch die hinteren längeren Waren, jedenfalls mit ihrem längenmäßigen Überstand, unverdeckt erkennbar zu machen. Dabei ist eine Anhängung der Waren unmittelbar an den Befestigungselementen möglich, ohne daß es dazu einer Verpackung, beispielsweise einer Blisterpackung, bedürfte.
Wie gesagt, könnten die Vorteile der erfindungsgemäßen Einrichtung auch für ähnliche Waren, wie beispielsweise längenmäßig geordnete Gürtel oder beispielsweise auch Schnürsenkel oder dergleichen, genutzt werden. Z. T. sind an derartigen Waren Ösen oder dergleichen für eine Aufhängungsmöglichkeit vorhanden. Z. T. könnten derartige Waren schlaufenartig oder paarweise verbunden oder gebunden werden, um eine Aufhängungsmöglichkeit zu schaffen. Dies ermöglicht mit Vorteil die Ausbildung eines Befestigungselementes als einfachen Haken, wie dies bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung vorgesehen ist.
Selbstverständlich könnten als Befestigungselemente aber auch Klammern oder dergleichen in Betracht kommen, so daß es einer besonderen Befestigungsmöglichkeit an der Ware selbst nicht bedarf.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Befestigungselemente an Traversen angeordnet sind, die sich zwischen zwei Wangen bzw. Seiten wänden der Einrichtung erstrecken. Diese Traversen können
beispielsweise in einem einfachen Falle leistenförmig ausgebildet sein. Es kann also insbesondere materialsparend eine erfindungsgemäße Einrichtung zur Präsentation erstellt werden, wobei verschiedenste Materialien und Werkstoffe, z. B. Holz, Karton, Kunststoff, Metall oder dergleichen in Betracht kämen. Insbesondere kann die Einrichtung selbst auch für eine platzsparende, ungenutzte Unterbringung zerlegbar, klappbar oder dergleichen ausgebildet sein.
Die Wangen oder Seitenwände der Einrichtung können ihrerseits getreppt ausgebildet sein, um entsprechend die Stufen vorzugeben, auf denen abgestuft beispielsweise Leisten mit Befestigungselementen für die Waren angeordnet werden. Die Wangen können aber auch einen Schrägverlauf oder dergleichen aufweisen. Insbesondere können die Wangen auch designerisch ausgestaltet sein. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, daß die Befestigungselemente in linearen, äquidistanten Stufen vorgesehen werden. Es kann durchaus auch übersichtlich und gleichzeitig ansprechend sein, beispielsweise in der Seitensansicht die einzelnen Niveaus der Befestigungselemente einer Kurve folgen zu lassen.
Eine erfindungsgemäße Einrichtung kann dazu vorgesehen und eingerichtet sein, ihrerseits an einer Wand, Platte oder dergleichen angebracht zu werden. Seitenwände oder Wangen der Einrichtung können aber auch so weit heruntergezogen oder in der Weise abgestützt werden, daß eine Ständer-Einrichtung gegeben ist, die in einem Verkaufsraum oder dergleichen aufgestellt werden kann.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß den präsentierten Waren in irgendeiner Weise zuzuordnende Waren ebenfalls in der gleichen Einrichtung, beispielsweise in anderer Weise, präsentiert werden. So wäre es beispielsweise denkbar, in der geschilderten Weise Reißverschlüsse abgestuft an der Einrichtung anzuhängen, während beispielsweise in Seitenbereichen Auslagefächer vorgesehen sind, in denen z.B. farblich passende Knöpfe, Schnal-
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len oder sonstige Waren präsentiert werden. Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung sieht vor, daß eine Frontfläche der Einrichtung mit weiteren Befestigungselementen und/oder Warenaufnahmen ausgerüstet ist. Beispielsweise könnte eine vordere Platte vorgesehen sein, die in ihrer Ebene mit Haken oder dergleichen ausgerüstet ist.
Ausführungsbeispiele, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung
in einer Schnittansicht,
in einer Schnittansicht,
Fig. 2 die Einrichtung gemäß Fig. 1 in der Vorderansicht,
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung
in einer Schnittansicht,
in einer Schnittansicht,
Fig. 4 die Einrichtung gemäß Fig. 3 in der Vorderansicht,
Fig. 5 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung
in einer Schnittansicht und
in einer Schnittansicht und
Fig. 6 die Einrichtung gemäß Fig. 5 in einer perspektivischen Ansicht.
Fig. 1 zeigt in einer Schnittansicht eine erfindungsgemäße Einrichtung 1 zur Präsentation von insbesondere Reißverschlüssen 8.
Die Einrichtung 1 umfaßt Seitenwände bzw. Wangen 2 und 3, wie insbesondere in der Frontansicht der Fig. 2 erkennbar ist, die das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 von vorne zeigt.
Zwischen den Wangen 2, 3 erstrecken sich Traversen bzw. Leisten 4, die gestaffelt hintereinander und zueinander abgestuft angeordnet sind. Diese Leisten 4 tragen jeweils Reihen von Haken 5, an denen die Reißverschlüsse 8 angehängt werden können. Aufgrund der Staffelung bzw. Abstufung der Leisten 4 zueinander können die Reißverschlüsse 8 nach Längen sortiert angehängt werden, indem die längsten Reißverschlüsse 8 am weitesten nach hinten an der höchsten Leiste 4 angehängt werden und die kürzesten Reißverschlüsse 8 am weitesten vorne an der am tiefsten angeordneten Leiste 4 angehängt werden. Die Reißverschlüsse 8 hängen dann etwa bis zu demselben unteren Niveau herab, während jeweils die oberen Abschnitte der Reißverschlüsse 8 Überstände gegenüber den weiter vorne abgehängten Reißverschlüssen 8 bilden, so daß von vorne, wie in Fig. 2 gezeigt, sämtliche Reihen von Reißverschlüssen 8 gesehen werden können und auf diese Weise mit einem Blick das gesamte Sortiment erfaßt werden kann.
Die Reißverschlüsse 8 können unverpackt an den Haken 5 angehängt werden, so daß wegen Wegfalles einer ggf. relativ aufwendigen und kostenintensiven Verpackung die erfindungsgemäße Präsentation auch kostengünstig erfolgen kann. Die Einrichtung 1 selbst kann ebenfalls kostengünstig aus verschiedenen geeigneten Werkstoffen, wie z. B. Holz, Karton, Kunststoff oder Metall gefertigt sein, und insbesondere auch in einfacher Weise zusammengebaut oder wieder zerlegt werden.
Als Frontfläche umfaßt die Einrichtung 1 eine Stirnplatte 6, die in der Frontflächenebene mit Haken 7 bestückt ist. An diesen Haken 7 der Stirnplatte 6 können andere Waren angehängt und präsentiert werden, die in einen gewissen Zusammenhang mit Reißverschlüssen gebracht werden können, beispielsweise Knöpfe oder dergleichen. Anstelle der Haken 7 könnten an der Stirnplatte 6 beispielsweise auch Ablagen vorgesehen sein.
Die Einrichtung 1 gemäß den Fig. 1 und 2 ist so ausgebildet, daß die Wangen 2, 3, die an ihrer Rückseite noch über eine Verbindungsleiste 9 miteinander verbunden sind, mit ihren rückwärtigen Stirnflächen an einer Wand, einer Platte oder dergleichen angehängt oder angeschraubt werden könnte, so daß die Reißverschlüsse 8 nach unten aus der offenen Einrichtung 1 herabhängen. Selbstverständlich könnten die Wangen 2, 3 auch bis auf das unterste Niveau, bis zu dem die Reißverschlüsse 8 herabhängen oder darüberhinaus verlängert sein oder mit Beinen oder Füßen ausgerüstet sein, so daß die Einrichtung 1 auf diese Weise auch als Ständer ausgebildet sein könnte, die beispielsweise in einem Verkaufsraum aufstellbar wäre. Dabei könnte sie unmittelbar auf dem Boden aufgestellt werden oder beispielsweise auch auf einem Regalbord oder dergleichen.
Die Fig. 3 und 4 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung 1. Gleiche Bauelemente sind mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in den Fig. 1 und 2.
Die Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht der Einrichtung 1 entsprechend Fig. 1, und die Fig. 4 zeigt eine Frontansicht der Einrichtung 1 entsprechend Fig. 2.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3 und 4 ist prinzipiell ähnlich gebaut wie das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2. Lediglich die Wangen 2, 3 sind etwas anders, insbesondere materialsparender, ausgebildet.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung 1. Gleiche Bauelemente sind wiederum mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in den vorhergehenden Figuren.
Die Fig. 5 zeigt die Einrichtung 1 in einer Seitenansicht. Die Fig. 6 zeigt die Einrichtung 1 in einer perspektivischen Ansicht.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 5 und 6 sind die Wangen 2, 3 getreppt mit Stufen ausgebildet, wobei auf Höhe dieser jeweiligen Stufen auch die Leisten 4 für die Reißverschlüsse 8 angeordnet sind. Hierdurch wird eine sehr übersichtliche, optisch sehr offene Einrichtung 1 erzielt, die außerdem sehr materialsparend aufgebaut werden kann. Die beiden Wangen 2, 3 können beispielsweise aus einer einzigen rechteckigen Platte oder dergleichen zugeschnitten werden, indem entlang der Treppung bzw. Abstufung diese Rechteckplatte durchtrennt wird, wodurch ohne Verschnitt die beiden Wangen 2, 3 gewonnen werden können. Aus einem weiteren Rechteckstück können die Leisten 4 bzw. 9 geschnitten werden. Wie bereits erwähnt, könnte eine solche Einrichtung 1, die auch als Verkaufsdisplay angesprochen werden könnte, sogar aus einem Kartonmaterial erstellt werden, weil ja die zu präsentierenden Reißverschlüsse 8 kaum ein nennenswertes Eigengewicht aufweisen, das von der Einrichtung 1 getragen werden muß. Durch die Ausbildung mit Wangen 2, 3 und Verbindungsleisten 4, 9 ist die Einrichtung 1 in jedem Falle in sich steif genug, insbesondere dann, wenn sie, wie bevorzugt vorgesehen, noch an einer Wand oder einer lotrechten Platte angeschlossen wird.
Auf diese Weise können Reißverschlüsse als relativ kostengünstige Ware ansprechend, übersichtlich und ordentlich präsentiert werden, und zwar ebenfalls in angemessen kostengünstiger Weise.
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Claims (8)
1. Einrichtung zur Präsentation von Kurzwaren und/oder Accessoire-Waren, vorzugsweise von unterschiedlicher Länge, insbesondere zur Präsentation von Reißverschlüssen, gekennzeichnet durch gestaffelt hintereinander und abgestuft zueinander angeordnete Befestigungselemente zur Anhängung der vorzugsweise unverpackten Waren.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente als Haken (5) ausgebildet sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente an Traversen angeordnet sind, die sich zwischen zwei Wangen (2, 3) der Einrichtung (1) erstrecken.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Traversen als Leisten (4) ausgebildet sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen (2, 3) getreppt ausgebildet sind.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Anbringung an einer Wand oder dergleichen vorgesehen ist.
7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Bereich zur zusätzlichen Präsentation insbesondere zugeordneter Waren aufweist.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Frontfläche (Stirnplatte 6) der Einrichtung (1) mit weiteren Befestigungselementen (Haken 7) und/oder Warenaufnahmen ausgerüstet ist.
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| DE20006933U DE20006933U1 (de) | 2000-04-14 | 2000-04-14 | Einrichtung zur Präsentation von Kurzwaren und/oder Accessoire-Waren |
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- 2000-04-14 DE DE20006933U patent/DE20006933U1/de not_active Expired - Lifetime
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