DE20006929U1 - Krallenklemme - Google Patents
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Description
Unsere Akte: 51370/AI/Me
&iacgr;&ogr; Die Erfindung betrifft das Befestigen von Schaltgeräten an den Stromschienen eines Schaltschrankes.
Innerhalb eines Schaltschrankes verlaufen in der Regel drei Stromschienen, nämlich für die drei Phasen des Drehstromes, parallel übereinander festmontiert im Schaltschrank.
Wenn ein elektrischer Verbraucher mittels eines elektrischen Schaltgerätes, beispielsweise eines Überlast-Schutzschalters, an das Stromnetz angeschlossen werden soll, wird das diesbezügliche Schaltgerät, welches sich senkrecht vor den drei Stromschienen erstrecken soll, mit den an der Rückseite des Stromgerätes zugänglichen drei Stromabnehmern vor den drei Stromschienen befestigt, indem jeweils ein Stromabnehmer mit einer Stromschiene verbunden wird.
Diese Verbindung erfolgt üblicherweise durch Verschrauben, wobei die entsprechende Schraube sowohl den Stromabnehmer, der hierfür vorgebohrt ist, als auch die Stromschiene durchdringt.
Die Stromschiene ist jedoch in aller Regel nicht vorgebohrt, um die Positionierung des Schaltgerätes sowohl in Längsrichtung der Stromschienen als auch in Querrichtung hierzu nicht vorzubestimmen, was aufgrund der Vielfalt von Schaltgeräten auch kaum möglich wäre.
Deshalb müssen vor Befestigung der Schaltgeräte die drei Stromschienen an eine zunächst zu ermittelnden Stelle jeweils durchbohrt werden.
Dies ist bei im Schaltschrank bereits montierten Stromschienen nicht bzw. nur
&iacgr;&ogr; sehr umständlich möglich, vor allem wenn bereits daneben andere Schaltgeräte an den Stromschienen befestigt sind. Dann muss einerseits ein sehr lang auskragender Bohrer befestigt werden, und andererseits mit einer Handbohrmaschine gearbeitet werden, mit der nur wenig Anpressdruck beim Bohren erzeugt werden kann. Angesichts der Dicke der Stromschienen von 1/2 bis 1 cm und einem Bohrungsdurchmesser von 10 mm und mehr bedeutet dies bei drei Stromschienen einen erheblichen Zeitaufwand.
In der Regel werden die Stromschienen daher im demontierten Zustand, also ausserhalb des Schaltschrankes, gebohrt oder gar gestanzt, was jedoch wiederum bedeutet, dass vor dem Montieren des Schaltschrankes genau dessen komplette Bestückung bekannt sein muss, um sämtliche hierfür notwendigen Bohrungen in den drei Stromschienen exakt positioniert anbringen zu können.
Stellt sich eine der Bohrungen dann als falsch positioniert heraus, kann dies die komplette Demontage und Nachbohrung sowie Neumontage des Schaltschrankes bedeuten, was vielen Arbeitsstunden an Zeitaufwand gleichzusetzen ist.
Die Verschraubung dient dazu, die Stromabnehmer fest und auch flächig an die Frontfläche der Stromschienen heranzupressen, da mit nachlassender Qualität dieses Flächenkontaktes zwischen den beiden Bauteilen der elektrische Widerstand an dieser Stelle überproportional zunimmt.
• ·
III. Darstellung der Erfindung
a) Technische Aufgabe
Es ist daher die Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung, eine Verbindung, insbesondere eine Krallenklemme, insbesondere als Teil eines Schaltgerätes, zu schaffen, mit dessen Hilfe eine einfache und kostengünstige Verbindung der Stromabnehmer an den Stromschienen ohne Durchbohren der Stromschienen &iacgr;&ogr; möglich ist.
b) Lösung der Aufgabe
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 2 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Durch Verwendung einer Krallenklemme, insbesondere einer Schraubpratze, werden Stromabnehmer und Stromschiene ebenfalls mittels einer festen Verbindung, insbesondere mittels einer Verschraubung, also mit hoher aufbringbarer Presskraft, gegeneinandergepresst, indem der Querschnitt der Stromschiene zwischen der Krallenklemme und Stromabnehmer verklemmt werden. Statt einer Verschraubung kann auch ein Über-Totpunkt-Hebel oder ähnliches verwendet werden.
Die Krallenklemme kann einen Abstützbereich aufweisen, mit der sich die Krallenklemme am Stromabnehmer abstützt und auf der anderen Seite eine oder mehrere Schienenpressflächen, wobei die Verschraubung - betrachtet in Längsrichtung der Stromschienen - so angeordnet ist, dass sie ein Heranziehen der Schienenpressfläche an die Stromschiene, insbesondere die Rückseite der Stromschiene, bewirkt, wobei der Abstützbereich als Schwenkpunkt dient.
Wenn die Verschraubung eine auf Zug belastete Verschraubung ist, wird sich in dieser Blickrichtung die Verschraubung zwischen Abstützbereich 2 und Schienenpressfläche 4, insbesondere den einschlägigen Mitten, befinden.
Falls die Verschraubung eine auf Druck beanspruchte Verschraubung ist, ist sie auf der der Schienenpressfläche gegenüberliegenden Seite des Abstützbereiches angeordnet.
Vorzugsweise ist die Krallenklemme - aus Kostengründen - als Blechbiegeteil &iacgr;&ogr; hergestellt, was mehrere Vorteile aufweist:
Zum einen ist eine einfache Anpassung der Dimensionen der Krallenklemme möglich, beispielsweise angepasst an die Breite des Stromabnehmers des Schaltgerätes. Weiterhin können Spitzen in den Stirnflächen des Bleches, die ja als Anlageflächen sowohl im Abstützbereich als auch in der Schienenpressfläche dienen, bereits bei der Herstellung ausgeformt werden, die sich dann in das anliegende Bauteil eingraben. Die Herstellung der Spitzen beim Ausstanzen des Blechzuschnitts für ein Blechbiegeteil kann ohne Mehraufwand vorgesehen werden.
Als weiterer Vorteil ergibt dies eine schmale, im Extremfall linienförmige Ausbildung des Abstützbereiches, der dadurch besonders gut seine Funktion als Schwenkachse erfüllen kann.
c) Ausführungsbeispiele
Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist im folgenden beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: die Einbausituation eines Schaltgerätes an den Stromschienen mit
herkömmlicher Befestigungstechnik,
Fig. 2: in gleicher Blickrichtung die Befestigungstechnik gemäß der vorlie
genden Erfindung,
Fig. 3: eine Ansicht der Befestigungstechnik in Blickrichtung III der Fig. 2.
Fig. 1 zeigt - mit Blick in Längsrichtung 10, der Verlaufsrichtung der Stromschienen 9 - die drei parallel übereinander verlaufenden Stromschienen 9a,b,c, wie sie in dieser Anordnung in der Regel innerhalb z. B. eines Schaltschrankes, &iacgr;&ogr; der hier nicht näher dargestellt ist, montiert sind.
Die Stromschienen sind dabei mit senkrecht stehendem Querschnitt, also nach vorn und hinten weisenden Hauptflächen, ausgerichtet.
Ein Schaltgerät 11, welches an diese Stromschienen angeschlossen werden soll, erstreckt sich vertikal vor den Stromschienen über den gesamten Höhenbereich von der obersten Stromschiene 9a bis zur untersten Stromschiene 9c, und weist an der Rückseite des Schaltgerätes 11 zugängliche, elektrisch leitende Stromabnehmer 12a,b,c, meist in Form von Flachmaterial aus Eisen, Kupfer oder Aluminium, auf.
Die Stromabnehmer 12a,b,c sind ebenfalls in dieser Darstellung der Fig. 1 höhenversetzt, etwa im Höhenabstand der Stromschienen 9a,b,c zueinander, angeordnet, und weisen bereits Aufnahmebohrungen 6 auf, um horizontal von einer Verschraubung durchdrungen werden zu können.
Bei herkömmlicher Befestigungstechnik werden die Stromschienen 9a,b,c mit hierzu fluchtenden Bohrungen versehen, und jeweils eine Schraube durch ein Paar von Stromabnehmer und Stromschienen, z. B. 12a und 9a, gesteckt und mittels Festziehen einer Mutter auf der Schraube Stromabnehmer und Stromschiene gegeneinandergepresst.
In Fig. 2 ist eine Paarung von Stromabnehmer 12 und Stromschiene 9 mit der erfindungsgemäßen Krallenklemme 1 in gleicher Blickrichtung wie bei Fig. 1 dargestellt:
Die Krallenklemme sitzt mit ihrem Abstützbereich 2 auf der nach hinten weisenden Fläche des Stromabnehmers 12 auf, und wird von einer Schraube 3 mit ihren Schienenpressflächen 4 gegen die Rückseite der Stromschiene 9 gepresst.
Zu diesem Zweck wird die Krallenklemme 1 durch einen Durchbruch 16 hindurch &iacgr;&ogr; und der Stromabnehmer 12 durch seine standardmäßige Aufnahmebohrung 6 hindurch von derselben Schraube 3 durchdrungen, die gemäß Fig. 1 jedoch nicht durch den Querschnitt der Stromschiene 9, sondern oberhalb deren Querschnitt verläuft.
Die Krallenklemme 1 ist ein Blechbiegeteil, welches in der Aufsicht der Fig. 3 eine U-förmige Grundstruktur besitzt mit einem Verbindungsschenkel 13, von welchem parallel zueinander die frei endenden Führungsschenkel 14a,b abstreben.
Die Führungsschenkel 14a,b sind jeweils - in der Seitenansicht der Fig. 2 betrachtet - hinsichtlich ihres freien Endes abgestuft ausgeführt:
Mit dem zurückversetzten Endbereich, dessen Stirnfläche als Schienenpressfläche 4 dient und mit Zacken 5 ausgestattet ist, pressen diese Führungsschienen 14a,b gegen die Rückseite der Stromschiene 9, während der demgegenüber längere Teil der Führungsschienen 14a,b als Führungsteil oberhalb der Stromschiene 9 quer zu dieser verläuft und sich jeweils seitlich des Stromabnehmers 12, der aus einem im wesentlichen vertikal verlaufenden Bandmaterial besteht, entlang erstreckt, und der Grobpositionierung bei der Montage bezüglich des Stromabnehmers 12 dient.
Ein weiterer Schenkel, der Abstützschenkel 15, erstreckt sich vom Verbindungsschenkel 13 aus an dessen freien Ende, welches von der Schienenpressfläche 4
abgewandt ist, in die gleiche Richtung wie die beiden Führungsschenkel 14a,b, jedoch in einer Querebene hierzu liegend.
Die freie Stirnfläche dieses Abstützschenkels 15 verläuft länglich, im Extremfall linienförmig, parallel zur Erstreckung der Stromschiene 9 und stützt sich auf der nach hinten weisenden Rückseite des Stromabnehmers 12 ab.
Da die Schraube 3 unterhalb, also bezüglich des Abstützbereiches 2 auf derselben Seite wie die Schienenpressflächen 4, angeordnet ist, bewirkt ein &iacgr;&ogr; Festziehen der Verschraubung 3 ein Kippen der Krallenklemme 1 (in Blickrichtung der Fig. 2 entgegen dem Uhrzeigersinn) um den Abstützbereich 2 und ein Gegeneinanderpressen der Schienenpressfläche 4 der Pratze 1 gegen die Rückseite der Stromschiene 9 sowie die Frontseite der Stromschiene 9 gegen die Rückseite des Stromabnehmers 12.
Je nach Höhenlage der Aufnahmebohrung 6 im Stromabnehmer 12 kann die Krallenklemme 1 selbstverständlich auch um 180° gedreht, also mit unten liegendem Abstützschenkel 15 und unterhalb der Stromschiene 9 verlaufendem Führungsteil des Führungsschenkels 14a, 14b montiert werden.
Ferner ist es auch unerheblich, ob bei der Verschraubung 3 die Mutter auf Seiten des Stromabnehmers 9 oder auf Seiten der Krallenklemme 1 montiert ist.
Ebenso könnte - im Falle gekröpfter Stromabnehmer 12 wie in Fig. 2 dargestellt der Stromabnehmer auf die Rückseite der Stromschiene 9 greifen, und dann die Krallenklemme spiegelverkehrt von der Frontseite an der Stromschiene 9 angreifen, was jedoch nur möglich ist, wenn hierfür genügend Abstand zwischen der Vorderseite der Stromschiene 9 und der Rückseite des Schaltgerätes 11 vorhanden ist, und was auch die Montage der Krallenklemme erschwerden würde.
Die Vorteile der Erfindung sind offensichtlich:
• ·
Ohne die Stromschienen 9a,b,c bohren oder lochen zu müssen, kann ein Schaltgerät 11 mit Hilfe der erfindungsgemäßen Krallenklemmen 1 auf den Stromschienen befestigt, und nach Grobpositionierung sogar in Längsrichtung der Stromschienen verschoben werden.
BEZUGSZEICHENLISTE
| 5 1 |
Krallenklemme |
| 2 | Abstützbereich |
| 3 | Verschraubung |
| 4 | Schienenpressfläche |
| &iacgr;&ogr; 5 | Zacken |
| 6 | Aufnahmebohrung |
| 9 | Stromschiene |
| 10 | Längsrichtung |
| 11 | Schaltgerät |
| 15 12 | Stromabnehmer |
| 13 | Verbindungsschenkel |
| 14a, | b Führungsschenkel |
| 15 | Abstützschenkel |
| 20 | Querrichtung |
Claims (17)
1. Krallenklemme (1) zum Befestigen von elektrischen Schaltgeräten (11) auf den Stromschienen (9a, b, c) eines Schaltschrankes dadurch gekennzeichnet, dass die Krallenklemme (1) einen Abstützbereich (2) aufweist, der gegenüber dem Schaltgerät (11), insbesondere deren Stromabnehmer (12), verschraubbar ist und dabei die Stromschiene (9) zwischen der Krallenklemme (1) und dem Schaltgerät (11), insbesondere deren Stromabnehmer (12), verspannt.
2. Schaltgerät (11) mit wenigstens einem Stromabnehmer (12) zum Befestigen an den Stromschienen (9a, b, c) eines Schaltschrankes, wobei das Schaltgerät (11) wenigstens eine Krallenklemme (1) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Krallenklemme (1) einen Abstützbereich (2) aufweist, der gegenüber dem Schaltgerät (11), insbesondere deren Stromabnehmer (12), verschraubbar ist und dabei die Stromschiene (9) zwischen der Krallenklemme (1) und dem Schaltgerät (11), insbesondere deren Stromabnehmer (12), verspannt.
3. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krallenklemme (1) einen Abstützbereich (2) zur Abstützung gegenüber dem Schaltgerät (11), insbesondere deren Stromabnehmer (12), aufweist und die Verschraubung (3) der Krallenklemme (1) bezüglich des Abstützbereiches (2) so angeordnet ist, dass die Verschraubung (3) eine Anpressung (4) gegen die Stromschiene (9) bewirkt.
4. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschraubung aus wenigstens einer Zugschraube besteht und Schienenpressfläche (4) sowie Verschraubung (3) auf der gleichen Seite des Abstützbereiches (2) angeordnet sind.
5. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschraubung (3) wenigstens eine Druckschraube umfasst und die Schienenpressfläche (4) einerseits sowie die Verschraubung (3) andererseits auf einander gegenüberliegenden Seiten des Abstützbereiches (2) angeordnet sind.
6. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschraubung (3) aus nur einer einzigen Schraube (1) besteht.
7. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschraubung (3) an der Stromschiene (9) vorbei verläuft.
8. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstützbereich (2) länglich, insbesondere linienförmig, ist und parallel zur Längsrichtung (10), der Verlaufsrichtung der Stromschiene (9), ausgerichtet ist.
9. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenpressfläche (4) aus zwei separaten Pressflächen beidseits der Verschraubung (3), betrachtet quer zum Abstützbereich (2), angeordnet ist.
10. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krallenklemme (1) ein Blechbiegeteil ist.
11. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Blechbiegeteil betrachtet in Querrichtung (20), also quer zur Längsrichtung (10), jedoch in der Ebene der Stromschiene (9), U-förmig gestaltet ist, mit einem mittigen Verbindungsschenkel (13) und hiervon abstrebenden, insbesondere parallel zueinander abstrebenden, Führungsschenkeln (14a, b).
12. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschenkel (14a, b) zwischen sich einen freien Abstand einnehmen, der größer ist als die Breite des zur Befestigung dienenden Stromabnehmers (12).
13. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am einen Ende des Querschenkels (13) von diesem quer, insbesondere im 90°-Winkel, ein Abstützschenkel (15), abstrebt, der im rechten Winkel zu den Führungsschenkeln (14a, b) verläuft.
14. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die frei auskragende Länge der Führungsschenkel (14a, b) größer ist als diejenige des Abstützschenkels (15).
15. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschenkel (14a, b) eine in Längserstreckung abgesetzte L-Form aufweisen, und deren zurückversetztes freies Ende mit der Stirnfläche als Schienenpressfläche (4) dient.
16. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschraubung (3) den Verbindungsschenkel (13) durch einen Durchbruch (16), insbesondere einen allseitig umschlossenen Durchbruch (16), hindurch durchdringt, die so angeordnet ist, dass die Verschraubung (3) in Längsrichtung (10) betrachtet am Übergang zwischen der zurückversetzten Schienenpressfläche (4) und den langen Enden der Führungsschenkel (14a, b) angeordnet ist.
17. Krallenklemme (1) bzw. Schaltgerät (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die frei endende Stirnfläche des Abstützschenkels (15) und/oder der Schienenpressfläche (4) mit Zacken (5) ausgestattet ist, die bei der Herstellung des Zuschnittes für das Blechbiegeteil durch Stanzen oder Ausschneiden bereits mit erzeugt werden, also in Blechebene aneinandergereiht sind.
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Legal Events
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