DE20006544U1 - Klappsitz für eine Steh- und Sitzplatztribüne - Google Patents
Klappsitz für eine Steh- und SitzplatztribüneInfo
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Description
MMM 10 9/OG/DE
Anmelder: Max Maier GmbH & Co. KG Metallbau Karlsruhe, DE
Klappsitz für eine Steh- und Sitzplatztribüne
Die Erfindung betrifft ein Sitzelement gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solches Sitzelement für eine Tribüne, die wahlweise als Steh- oder Sitzplatztribüne nutzbar ist, insbesondere in einem Stadion oder einer Veranstaltungshalle, ist als im Ganzen zwischen einer Stehplatzposition und einer Sitzplatzposition um ein Gelenk schwenkbares Bauteil ausgebildet, umfaßt mindestens ein Sitzteil und mindestens eine auf das Sitzteil umklappbare Rückenlehne und weist ein Stehpodestteil auf, das in der Schwenklage der Stehplatzposition eine das Sitzelement nach oben abdeckende Auftrittsfläche bildet.
Es ist bekannt, Tribünen flexibel als Stehplatztribüne oder unter Verwendung von Sitzelementen als Sitzplatztribüne zu nutzen. Dies hängt von der Art der jeweiligen Veranstaltung und der Anzahl der auf den Tribünen unterzubringenden Zuschauer ab. So sind beispielsweise Stadien mit Tribünen bekannt, die bedarfsweise mit Steh- oder Sitzplätzen ausgerüstet werden können (siehe z.B. EP 0635229 Al).
Auch schreiben z.B. FIFA-Bestimmungen vor, daß Fußballstadien, in denen den FIFA-BeStimmungen unterliegende Fußballspiele ausgetragen werden, einen relativ großen Anteil von Sitzplätzen aufweisen müssen. Dies bedingt, daß die Tribünen für derartige Veranstaltungen von Stehplatztribünen in Sitzplatztribünen umgerüstet werden müssen.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich die Treppen- bzw. Stufenstruktur von Sitzplatztribünen in der Regel von der von Stehplatztribünen unterscheidet. Eine Tribünenstufe eines Sitzplatzbereichs ist im allgemeinen etwa doppelt so breit und doppelt so hoch wie eine Tribünenstufe eines Stehplatzbereichs, da ein auf einem Sitzelement sitzender Zuschauer zusätzlichen Bein- und Fußraum benötigt und auch der Sitz, insbesondere die Rückenlehne einen gewissen Platzbedarf aufweist.
Die Nutzung einer Tribüne als Sitzplatztribüne bringt es deshalb mit sich, daß die Gesamtzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze gegenüber einer Stehplatztribüne reduziert ist. Diese Reduzierung des Gesamtfassungsvermögens eines Stadions oder einer Tribüne hat für den Veranstalter finanzielle Einbußen zur Folge.
Um Sitzplatztribünen ohne Durchführung baulicher Veränderungen wahlweise als Stehplatztribüne nutzen zu können, ist es bekannt, Sitzelemente vorzusehen, die als im Ganzen zwischen einer Stehplatzposition und einer Sitzplatzposition um ein Gelenk schwenkbares Bauteil ausgebildet sind und in der Stehplatzposition eine Auftrittsfläche für die Zuschauer bilden. Derartige Sitzelemente sind in dem Dokument DE 3614983 Al, das sich auf eine horizontal teleskopartig ausziehbare Tribüne bezieht; die in eine Stapellage zusammenschiebbar ist, bekannt.
Die bekannten Klappsitze für Steh- und Sitzplatztribünen haben sich zwar prinzipiell in der Praxis bewährt, weisen jedoch je nach Anwendungsfall einen oder mehrere folgender Nachteile auf. In manchen Fällen haben sich die bekannten Sitzelemente als konstruktiv oder hinsichtlich ihrer Montage zu aufwendig erwiesen. Grundsätzlich ist es aus Kostengründen angestrebt, die Konstruktion und Montage der Sitzelemente möglichst unaufwendig zu gestalten. Ein weiteres Erfordernis, daß von bekannten Sitzelementen nicht in jedem Fall erfüllt wird, besteht darin, daß die Bedienung, d.h. die Umrüstung der Steh- in eine Sitzplatztribüne und umgekehrt, möglichst einfach und schnell durchführbar sein soll.
Weiterhin ist es gewünscht, den Schutz der Sitzelemente, insbesondere bei einem Aufbau als Stehplatztribüne, gegen Schmutz und Feuchtigkeit zu verbessern, um die Aufwendungen für eine nach Benutzung der Tribüne durchzuführende Reinigung möglichst gering zu halten. Sowohl für die Reinigung der Tribüne als auch aus Gründen des Schutzes der Zuschauer ist es wünschenswert, wenn die Sitzelemente möglichst wenige hervorstehenden Teile oder Öffnungen aufweisen.
Ferner ist es auch gewünscht, daß die Sitzelemente in der Schwenklage der Stehplatzposition eine möglichst geringe Bauhöhe aufweisen, um die Höhe der Tribünenstufen gering zu halten. Darüber hinaus soll das Sitzelement auch so stabil ausgebildet sein, daß die Auftrittsfläche eine tragfähige Konstruktion für die Zuschauer bildet.
Diese Bedingungen werden von den vorbekannten Sitzelementen nicht optimal erfüllt.
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Der Erfindung liegt unter Berücksichtigung dieses Standes der Technik die Aufgabe zugrunde, ein Sitzelement für eine Tribüne, die wahlweise als Steh- oder Sitzplatztribüne nutzbar ist, zu schaffen, das einzelne oder mehrere der Nachteile der vorbekannten Sitzelementen vermeidet.
Erfindungsgemäß wird ein Sitzelement mit den Merkmalen des beigefügten Anspruchs 1 vorgeschlagen. Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung, die vorteilhafterweise einzeln oder in Kombination miteinander angewandt werden können, ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 23 und der nachfolgenden Beschreibung mit zugehörigen Zeichnungen. Die nachfolgend beschriebenen erfindungsgemäßen Merkmale können vorteilhafterweise einzeln oder in Kombination miteinander angewandt werden, wobei sich durch das Zusammenwirken erfindungsgemäßer Merkmale zusätzliche vorteilhafte Wirkungen ergeben können.
Ein erfindungsgemäßes Sitzelement umfaßt also ein Gelenk, das, bezogen auf die Schwenklage des Sitzelements in der Sitzplatzposition, im Bereich des vorderen Endes des Sitzelements und im Bereich der vorderen, senkrechten Stufenwand der unter dem Sitzelement angeordneten Tribünenstufe angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Ausbildung eines Sitzelements ermöglicht die Realisierung verschiedener Vorteile, die im folgenden beschrieben und erläutert werden. Die Erfindung ist prinzipiell sowohl für Tribünen mit festen, nicht teleskopierbaren als auch für teleskopierbare Tribünen mit horizontal verschiebbaren Stufenelementen geeignet; bevorzugt wird sie jedoch im Zusammenhang mit festen, nicht teleskopierbaren Tribünenstufen eingesetzt, z.B. in Betonstadien oder fest montierten Stahltribünen.
Weitere Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im folgenden näher beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel.
Es zeigen
Fig. 1 einen Querschnitt eines Sitzelements in der
Sitzplatzposition und
Fig. 2 einen Querschnitt eines Sitzelements in der Stehplatzposition.
Fig. 2 einen Querschnitt eines Sitzelements in der Stehplatzposition.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Sitzelement 1 in der Schwenklage der Sitzplatzposition an einer festen Tribüne 2 dargestellt. Die Tribüne 2 umfaßt beispielsweise gemauerte oder betonierte Tribünenstufen mit waagrechten Stufenflächen 3 und senkrechten Stufenwänden 4. Die Breite BS der Stufenflächen 3 und die Höhe HS der Stufenwände 4 ist zumeist für alle Stufen annähernd gleich, kann aber auch von Stufe zu Stufe variieren.
In der Darstellung gemäß Fig. 1 befindet sich das Sitzelement 1, mit dem die Tribüne 2 ausgestattet ist, in der Schwenklage der Sitzplatzposition, so daß die Tribüne 2 als Sitzplatztribüne genutzt werden kann. Die Füße eines auf einem Sitz 1 sitzenden Zuschauers befinden sich dann in dem Zwischenraum zwischen zwei hintereinander angeordneten Sitzelementen, d.h. zwischen dem Sitzelement 1 und der Stufenwand 4 der nächsthöheren Tribünenstufe.
Das Sitzelement 1 umfaßt ein Sitzteil 5 und eine auf das Sitzteil 5 umklappbare Rückenlehne 6. In Fig. 1 ist die Rückenlehne 6 sowohl in der aufgerichteten Gebrauchslage als auch in der gestrichelt dargestellten, auf das Sitzteil 5 umgeklappten Stellung dargestellt.
Das Sitzelement 1 ist als im Ganzen zwischen der in Fig. 1 dargestellten Schwenklage der Sitzplatzposition und der in Fig. 2 dargestellten Schwenklage der Stehplatzposition um ein Gelenk 7 schwenkbares Bauteil ausgebildet. Hierzu umfaßt das Sitzelement 1 ein Stehpodestteil 8, das in der Schwenklage der Stehplatzposition eine das Sitzelement nach oben abdeckende und durch Zuschauer begehbare Auftrittsfläche 9 bildet.
Erfindungsgemäß ist das Gelenk 7, bezogen auf die in Fig. 1 dargestellte Schwenklage des Sitzelements 1 in der Sitzplatzposition, im Bereich des vorderen Endes des Sitzelements 1 und im Bereich der vorderen, senkrechten Stufenwand 4 der unter dem Sitzelement 1 angeordneten Tribünenstufe angeordnet. Dies hat gegenüber einer aus dem Stand der Technik bekannten Anordnung des Gelenks im hinteren Bereich eines Sitzelements, bezogen auf die Sitzplatzposition, den Vorteil, daß die zum Abstützen des Stehpodestteils 8 in der Schwenklage der Stehplatzposition erforderlichen Stützen bei dem erfindungsgemäßen Sitzelement 1 im Bereich des hinteren Endes des Sitzelements, d.h. im Bereich der aufgerichteten Rückenlehne 6 angeordnet werden können. Da die Stützen in der Sitzplatzposition nach oben vorstehen, stören sie bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform weniger als bei vorbekannten Ausführungsformen, wo die Stützen im Bereich des vorderen Endes des Sitzelements über die Sitzfläche des Sitzteils 5 nach oben vorstehen.
Das Gelenk 7, das vorzugsweise eine festgelegte Drehachse aufweist, ist vorteilhafterweise mittels eines Verbindungselements 10 an der senkrechten Stufenwand 4 befestigt. Das Gelenk 7 ist vorteilhafterweise derart angeordnet, daß es in der Sitzplatzposition (Fig. 1) das Sitzelement 1 von unten gegen von oben auf das Gelenk 7
einwirkende Kräfte abstützt und in der Stehplatzposition (Fig. 2) das Sitzelement 1 von oben gegen von unten auf das Gelenk 7 einwirkende Kräfte abstützt.
Die erfindungsgemäße Anordnung des Gelenks 7 hat nicht nur Vorteile hinsichtlich der günstigen Platzierung von Stützen, sondern ermöglicht es auch, das Gelenk 7 in einer relativ gering belastbaren Ausführungsform und somit kostengünstig zu realisieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal in der Schwenklage der Sitzplatzposition das Stehpodestteil 1 flächig auf der waagrechten Stufenfläche 3 einer Tribünenstufe aufliegt. Die von dem Sitzelement 1 in dieser Position ausgeübte Kraft kann somit direkt über das Stehpodestteil 8 auf die Tribüne übertragen werden und muß nicht von dem Gelenk und den Auflagestützen aufgefangen werden. Aufgrund der geringeren Belastungskräfte kann daher das Lager weniger stark ausgebildet sein.
In der in Fig. 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sitzelements 1 ist das Stehpodestteil 8 im wesentlichen als z-förmiges Profil ausgebildet, das, bezogen auf die Schwenklage der Stehplatzposition (Fig. 2), einen vorderen, senkrechten Stützabschnitt 11, einen anschließenden, waagrechten, die Auftrittsfläche 9 bildenden Trittabschnitt 12 und einen daran anschließenden hinteren, senkrechten, mit dem Gelenk 7 verbundenen Anlenkabschnitt 13 umfaßt. In der Schwenklage der Sitzplatzposition liegt der Trittabschnitt 12 flächig auf der Stufenfläche 3 auf.
Die Rückenlehne 6 ist vorzugsweise mittels einer Gelenkverbindung 14 mit dem Sitzteil 5 verbunden. Mittels der Gelenkverbindung 14 kann die Rückenlehne 6 auf das Sitzteil 5 umgeklappt werden. Um beim Umschwenken des Sitz-
elements 1 von der Sitzplatz- in die Stehplatzposition die Rückenlehne 6 in der umgeklappten Stellung zu halten, kann nach einem vorteilhaften Merkmal vorgesehen sein, daß das Sitzelement 1 ein die Rückenlehne 6 in der zusammengeklappten Position haltendes Rückstell- oder Rückhalteelement aufweist, beispielsweise eine Feder oder eine das Aufklappen der Rückenlehne 6 verhindernde Sperre.
In Fig. 2 ist das Sitzelement 1 in der Schwenklage der Stehplatzposition dargestellt. Hierzu wird das Sitzelement 1 aus Fig. 1 um 180° um das Gelenk 7 geschwenkt. In der Stehplatzposition bildet dann die Auftrittsfläche 9 des Stehpodestteils 8 einen tragfähigen Untergrund für Zuschauer, und die Stehplatztribüne kann von einer größeren Anzahl von Zuschauern benutzt werden. In der Stehplatzposition deckt die Auftrittsfläche 9 des Stehpodestteils 8 das Sitzelement vorteilhafterweise vollständig nach oben ab, so daß es gegen von oben eindringenden Schmutz und Feuchtigkeit geschützt ist.
Ein weiteres vorteilhaftes Ausbildungsmerkmal besteht darin, daß das Stehpodestteil 8 in der Stehplatzposition den Spalt zwischen dem hinteren Ende der Auftrittsfläche 9 und der angrenzenden senkrechten Stufenwand 4 abdeckt. Hierdurch wird verhindert, daß in diesem Bereich Schmutz oder Feuchtigkeit zu dem unter der Auftrittsfläche 9 angeordneten Sitz gelangt. Bevorzugt ist es dabei, wenn das Stehpodestteil 8 einen die Auftrittsfläche 9 mit dem Gelenk 7 verbindenden, abgewinkelten Anlenkabschnitt 13 umfaßt, der in der Stehplatzposition nach oben über die Auftrittsfläche 9 hervorsteht und somit besonders gut den Spalt zwischen der Auftrittsfläche 9 und der angrenzenden Stufenwand 4 abdeckt.
Die Breite BS einer Stufenfläche 3 beträgt vorteilhafterweise zwischen 70 und 110 cm. Die Höhe HS einer Stufenwand 4 beträgt vorteilhafterweise zwischen 2 5 und 50 cm. Die Sitzhöhe, die sich in der Schwenklage der Sitzelemente 1 in der Sitzplatzposition aus dem Abstand zwischen der Sitzfläche und der zugehörigen Stufenfläche 3 ergibt, beträgt vorteilhafterweise zwischen 30 und 60 cm.
Ein vorteilhaftes Merkmal kann darin bestehen, daß die Höhe hl des Sitzelements 1 bzw. des Stehpodestteils 8 in der Schwenklage der Stehplatzposition etwa die Hälfte der Höhe HS der Stufenwand 4 beträgt. In diesem Fall ist die Auftrittsfläche 9 des Stehpodestteils 8 in der Stehplatzposition etwa auf halber Höhe zwischen den waagrechten Stufenflächen 3 zweier benachbarter Tribünenstufen angeordnet, so daß sich eine gleichmäßige Stufenhöhe bei dem Stehplatzaufbau ergibt. Die Höhe h.2 der durch das Umklappen des Sitzelements 1 in die Stehplatzposition geschaffenen Zwischenstufe ist dann so groß wie die Höhe hl.
Das Gelenk 7 ist vorteilhafterweise etwa auf halber Höhe zwischen der Auftrittsfläche 9 des Stehpodestteils 8 in der Stehplatzposition und der waagrechten Stufenfläche 3 der Tribünenstufe, die sich in der Sitzplatzposition unter dem Stehpodestteil 8 befindet, angeordnet. Das Gelenk 7 liegt in diesem Fall auf halber Höhe der Höhe h2, so daß es möglich ist, die Auftrittsfläche 9 in der Sitzplatzposition auf die Stufenfläche 3 der nächsthöheren Tribünenstufe aufzulegen.
Die Breite bl eines Sitzelements 1 bzw. des Stehpodestteils 8 beträgt vorteilhafterweise etwa die Hälfte der Breite BS einer waagrechten Stufenfläche 3 der Tribüne 2. In diesem Fall ist die Breite b2 der Stufenfläche 3, die
in der Schwenklage der Stehplatzposition des Sitzelements 1 nicht von dem umgeklappten Sitzelement 1 abgedeckt ist, in etwa so groß wie die Breite bl der Auftrittsfläche 9. Ferner ist dann auch die Breite b3 der in der Schwenklage der Sitzplatzposition von dem Sitzelement 1 nicht abgedeckten Stufenfläche 3 etwa so groß wie die Breite bl des Sitzelements 1.
Die Abstützung des Stehpodestteils 8 in der Schwenklage der Stehplatzposition erfolgt vorteilhafterweise mittels einer senkrechten, im Bereich der Vorderkante des Sitzelements 1 angeordneten Stütze unmittelbar auf der waagrechten Stufenfläche 3 der darunterliegenden Tribünenstufe. Wie in Fig. 2 dargestellt ist, kann diese Stütze vorteilhafterweise durch einen abgewinkelten Abschnitt des Stehpodestteils 8, nämlich den Stützabschnitt 11 gebildet sein.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal ist vorgesehen, daß die Stütze als geschlossene Abdeckfläche ausgebildet ist, die in der Stehplatzposition den unter der Auftrittsfläche 9 angeordneten, zusammengeklappten Sitz nach vorne abdeckt und somit gegen das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit schützt.
Ferner kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, daß die Stütze an ihrem auf der Stufenfläche 3 aufliegenden Ende einen gewinkelten, zu dem Sitz gerichteten Auflageabschnitt 15 aufweist. Ein solcher Auflageabschnitt verteilt nicht nur die bei Belastung in der Stehplatzposition auf die Stufenfläche 3 ausgeübten Kräfte auf eine größere Fläche und verhindert dadurch Beschädigungen, sondern stellt auch einen großflächigeren Abschluß zu der Stufenfläche 3 her, erhöht die Festigkeit und Steifigkeit der Konstruktion und reduziert in der Schwenklage der
Sitzplatzposition (Fig. 1) die Verletzungsgefahr am oberen Ende des Stützabschnitts 11. In besonderen Ausführungsformen könnte der Stützabschnitt 11 auch als Widerlager für die Rückenlehne 6 ausgebildet sein.
Der Sitz des Sitzelements 1 kann in jeder geeigneten, dem Veranstaltungsort angepaßten Weise ausgebildet sein. So können beispielsweise die Sitzelemente als Einzelsitz ausgebildet sein oder mehrere, in Reihe nebeneinander angeordnete Einzelsitze umfassen oder auch als mehrere Personen Platz bietende Sitzbank ausgebildet sein. Dabei kann es von Vorteil sein, wenn das Sitzteil 5 mittels einer Tragkonstruktion 16 an dem Stehpodestteil 8, insbesondere an der Unterseite der Auftrittsfläche 9 bzw. des Trittabschnitts 12, bezogen auf die Stehplatzposition, befestigt ist, um einen kompakten, kostengünstigen und stabilen Aufbau zu erzielen.
Ein erfindungsgemäßes Sitzelement 1 hat den Vorteil, daß es mit relativ wenigen Bauteilen unaufwendig herstellbar, kompakt und hoch belastbar ist.
MMM 109/0G/DE
Bezugszeichenliste
1 Sitzelement
2 Tribüne
3 Stufenfläche
4 Stufenwand
5 Sitzteil
6 Rückenlehne
7 Gelenk
8 Stehpodestteil
9 Auftrittsfläche
10 Verbindungselement
11 Stützabschnitt
12 Trittabschnitt
13 Anlenkabschnitt
14 Gelenkverbindung
15 Auflageabschnitt
16 Tragkonstruktion
BS Breite Stufenfläche HS Höhe Stufenwand hl Höhe Sitzelement h2 Höhe Zwischenstufe bl Breite Sitzelement b2 Breite
b3 Breite
b3 Breite
Claims (24)
1. Sitzelement (1) für eine Tribüne (2), die wahlweise als Steh- oder Sitzplatztribüne nutzbar ist, insbesondere in einem Stadion oder einer Veranstaltungshalle, das als im Ganzen zwischen einer Stehplatzposition und einer Sitzplatzposition um ein Gelenk (7) schwenkbares Bauteil ausgebildet ist, das mindestens ein Sitzteil (5) und mindestens eine auf das Sitzteil (5) umklappbare Rückenlehne (6) umfaßt, und das ein Stehpodestteil (8) aufweist, das in der Schwenklage der Stehplatzposition eine das Sitzelement (1) nach oben abdeckende Auftrittsfläche (9) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (7), bezogen auf die Schwenklage des Sitzelements (1) in der Sitzplatzposition, im Bereich des vorderen Endes des Sitzelements (1) und im Bereich der vorderen, senkrechten Stufenwand (4) der unter dem Sitzelement (1) angeordneten Tribünenstufe angeordnet ist.
2. Sitzelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Sitzplatzposition das Stehpodestteil (1) flächig auf der waagrechten Stufenfläche (4) einer Tribünenstufe aufliegt.
3. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stehplatzposition die Auftrittsfläche (9) des Stehpodestteils (8) das Sitzelement (1) nach oben abdeckt.
4. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Stehpodestteil (8) in der Stehplatzposition den Spalt zwischen der Auftrittsfläche (9) und der angrenzenden senkrechten Stufenwand (4) abdeckt.
5. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Stehpodestteil (8) einen die Auftrittsfläche (9) mit dem Gelenk (7) verbindenden, abgewinkelten Anlenkabschnitt (13) umfaßt, der in der Stehplatzposition den Spalt zwischen der Auftrittsfläche (9) und der angrenzenden senkrechten Stufenwand (4) abdeckt.
6. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (7) mittels eines Verbindungselements (10) an der senkrechten Stufenwand (4) befestigt ist.
7. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (7) derart angeordnet ist, daß es in der Sitzplatzposition das Sitzelement (1) von unten gegen von oben auf das Gelenk (7) einwirkende Kräfte abstützt und in der Stehplatzposition das Sitzelement (1) von oben gegen von unten auf das Gelenk (7) einwirkende Kräfte abstützt.
8. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftrittsfläche (9) des Stehpodestteils (8) in der Stehplatzposition etwa auf halber Höhe zwischen den waagrechten Stufenflächen (3) zweier benachbarter Tribünenstufen angeordnet ist.
9. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (7) etwa auf halber Höhe zwischen der Auftrittsfläche (9) des Stehpodestteils (8) in der Stehplatzposition und der waagrechten Stufenfläche (3) der Tribünenstufe, die sich in der Sitzplatzposition unter dem Stehpodestteil (8) befindet, angeordnet ist.
10. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b1) des Stehpodestteils (8) etwa die Hälfte der Breite (BS) einer waagrechten Stufenfläche (3) einer Tribünenstufe beträgt.
11. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Stehpodestteil (8) in der Stehplatzposition mittels einer senkrechten, im Bereich der Vorderkante des Sitzelements (1) angeordneten Stütze unmittelbar auf der waagrechten Stufenfläche (3) der darunterliegenden Tribünenstufe abgestützt ist.
12. Sitzelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze durch einen abgewinkelten Abschnitt (11) des Stehpodestteils (8) gebildet ist.
13. Sitzelement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze als geschlossene Abdeckfläche ausgebildet ist, die in der Stehplatzposition den unter der Auftrittsfläche (9) angeordneten, zusammengeklappten Sitz nach vorne abdeckt.
14. Sitzelement nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze an ihrem auf der Stufenfläche (3) aufliegenden Ende einen abgewinkelten, zu dem Sitz gerichteten Auflageabschnitt (15) aufweist.
15. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Stehpodestteil (8) im wesentlichen als z-förmiges Profil ausgebildet ist, das, bezogen auf die Stehplatzposition, einen vorderen, senkrechten Stützabschnitt (11), einen anschließenden, waagrechten, die Auftrittsfläche (9) bildenden Trittabschnitt (12) und einen daran anschließenden hinteren, senkrechten, mit dem Gelenk (7) verbundenen Anlenkabschnitt (13) umfaßt.
16. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es als Einzelsitz ausgebildet ist.
17. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es mehrere, in Reihe nebeneinander angeordnete Einzelsitze umfaßt.
18. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es als mehreren Personen Platz bietende Sitzbank ausgebildet ist.
19. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (5) mittels einer Tragkonstruktion (16) an dem Stehpodestteil (8), insbesondere an der Unterseite der Auftrittsfläche (9), bezogen auf die Stehplatzposition, befestigt ist.
20. Sitzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenlehne (6) mittels einer Gelenkverbindung (14) mit dem Sitzteils (5) verbunden ist.
21. Sitzelement nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß es ein die Rückenlehne (6) in der zusammengeklappten Position haltendes Rückstell- oder Rückhalteelement aufweist.
22. Tribüne, insbesondere in einem Stadion oder einer Veranstaltungshalle, die wahlweise als Steh- oder Sitzplatztribüne nutzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß sie Sitzelemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche umfaßt.
23. Tribüne nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß sie feste, nicht teleskopierbare Tribünenstufen umfaßt.
24. Tribüne nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß sie teleskopierbare, horizontal verschiebbare Stufenelemente umfaßt.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000921 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030617 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20061101 |