DE4324920A1 - Barrierenvorrichtung, insbesondere für Stadiontribünen und Veranstaltungshallen - Google Patents
Barrierenvorrichtung, insbesondere für Stadiontribünen und VeranstaltungshallenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Barrierenvorrichtung,
insbesondere für Stadiontribünen und Veranstaltungshallen,
mit einer Barriereneinrichtung, die mindestens zwei im
wesentlichen vertikal verlaufenden Strebenelemente aufweist,
die mit ihrem unteren Ende in einem Fundament verankerbar
sind, und die in ihrem oberen Bereich durch mindestens ein
Querstrebenelement verbunden sind.
Eine derartige Barrierenvorrichtung ist bekannt und wird
bisher in Stehplatzbereichen von Stadiontribünen eingesetzt.
Die auf herkömmliche Art und Weise mit den bekannten
Barrierenvorrichtungen ausgestatteten Stehplatzbereiche
bieten für die auf diesen Tribünenflächen stehenden
Zuschauer nur eine äußerst geringe Sicherheit. Aus diesem
Grund schreiben die neuesten FIFA-Bestimmungen vor, daß
Fußballstadien, in denen den FIFA-Bestimmungen unterliegende
Fußballspiele ausgetragen werden sollen, einen weit über das
bisher übliche Maß hinausgehenden Anteil von Sitzplätzen
aufweisen müssen. Dies bedingt, daß in einer Vielzahl von
Stadien Stehplatztribünen in Sitzplatztribünen umgerüstet
werden müssen. Diese Umrüstung ist mit herkömmlichen Mitteln
nur äußerst aufwendig und daher kostenintensiv
durchzuführen, da sich die Treppenstruktur von
Sitzplatztribünen beträchtlich von der von Stehplatztribünen
unterscheidet: Eine Tribünenstufe eines Sitzplatzbereichs
ist im allgemeinen doppelt so hoch und breit wie eine
entsprechende Tribünenstufe eines Stehplatzbereichs, so daß
eine Umrüstung von Stehplätzen auf Sitzplätze nicht durch
den bloßen Austausch der bekannten Barrierenvorrichtungen
durch entsprechende Sitzeinrichtungen möglich ist. Vielmehr
sind bisher bei einer derartigen Umrüstung in die
fundamentale Bausubstanz der Tribünen eingreifende
Umbaumaßnahmen erforderlich, welche in nachteiliger Art und
Weise zu langwierigen und kostenaufwendigen Bauarbeiten
führen. Diese von der FIFA vorgeschriebenen Maßnahmen
bringen desweiteren mit sich, daß die Gesamtzahl der
insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze reduziert wird, da
ein Sitzplatz fast doppelt so viel Raum beansprucht wie ein
Stehplatz. Diese Reduzierung des Gesamtfassungsvermögens
eines Stadions bringt für den Veranstalter in nachteiliger
Art und Weise nicht zu unterschätzende finanzielle Einbußen
mit sich. In nachteiliger Art und Weise ist es daher bei den
bekannten Barriereneinrichtungen nicht möglich, bei Spielen,
die den strengen FIFA-Bestimmungen unterliegen, die
Stehplatztribünen in Sitzplatztribünen umzuwandeln, und bei
anderen Sportveranstaltungen, deren Charakter nicht so hohe
Anforderungen an die Sicherheit der Besucher stellt, wieder
auf Stehplatztribünen umzurüsten.
Zur Vermeidung dieser Nachteile ist es daher Aufgabe der
Erfindung, eine Barrierenvorrichtung der eingangs genannten
Art derart weiterzubilden, daß mit der erfindungsgemäßen
Barrierenvorrichtung Stehplatztribünen besonders einfach und
kostengünstig in Sitzplatztribünen umrüstbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in
der Barriereneinrichtung eine mindestens einen Sitzplatz
aufweisende Sitzeinrichtung aufnehmbar ist, daß die
Sitzeinrichtung von einer ersten Position, in der die
Sitzeinrichtung im wesentlichen orthogonal zu einer durch
die Strebenelemente der Barriereneinrichtung aufgespannten
Ebene angeordnet ist, in eine zweite Position verschwenkbar
ist, in der die Sitzeinrichtung im wesentlichen in der durch
die Strebenelemente der Barriereneinrichtung aufgespannten
Ebene angeordnet ist, und daß die Sitzeinrichtung in dieser
zweiten Position durch eine Verriegelungseinrichtung
arretierbar ist.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter
Art und Weise eine Barrierenvorrichtung geschaffen, welche
in besonders einfacher Art und Weise ein schnelles Umrüsten
von Sitzplatzbereichen in Stehplatzbereiche und vice versa
erlaubt. Durch die erfindungsgemäße Barrierenvorrichtung ist
somit eine flexible Anpassung eines Stadions an die
jeweiligen spezifischen Anforderungen einer Veranstaltung,
insbesondere einer Sportveranstaltung, möglich. Ein weiterer
Vorteil der erfindungsgemäßen Barriereneinrichtung besteht
darin, daß die Stufenstruktur der Stehplatzbereiche
beibehalten werden kann, so daß keine baulichen
Veränderungen derselben bei der Umrüstung des Stadions
erforderlich sind. Vorteilhaft ist weiterhin, daß das
mindestens einen Sitzplatz aufweisende Sitzelement in der
Barriereneinrichtung verriegelbar ist. Hierdurch wird in
vorteilhafter Art und Weise erreicht, daß die Besucher der
Veranstaltung nicht selbsttätig einen Stehplatz in einen
Sitzplatz umwandeln können, so daß in vorteilhafter Art und
Weise die vom Veranstalter ausgewählte Platzstruktur des
Stadions erhalten bleibt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind dem
Ausführungsbeispiel zu entnehmen, welches im folgenden
anhand der Zeichnungen beschrieben wird. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das
Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 und 4 eine vergrößerte Darstellung des Bereichs A
der Fig. 1 und 2 und
Fig. 5 und 6 eine schematische Darstellung der
Funktionsweise des Ausführungsbeispiels.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsbeispiel
einer allgemein mit 1 bezeichneten Barrierenvorrichtung
gliedert sich im wesentlichen in eine Barriereneinrichtung
10 und eine Sitzeinrichtung 20. Die Barriereneinrichtung 10
weist zwei im wesentlichen horizontal verlaufende
Längsstrebenelemente 11a, 11b und ein diese beiden
Strebenelemente 11a, 11b verbindendes Querstrebenelement 12
auf. Das Barrierenelement 10 ist über seine Längsstreben
11a, 11b - wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich ist -
mechanisch stabil in einer zugeordneten Tribünenstufe 2
einer nur schematisch dargestellten Stadiontribüne S
verankert, indem das untere Ende 11a′, 11b′ der
Längsstrebenelemente 11a, 11b in die Tribünenstufe 2
eingelassen ist. Vorzugsweise ist zusätzlich oder alternativ
hierzu vorgesehen, daß die Längsstrebenelemente 11a, 11b der
Barriereneinrichtung 10 der Barrierenvorrichtung 1 mittels
an und für sich bekannter und daher nicht näher
beschriebener Verankerungselemente 13a, 13b an einem
vertikalen Teil 3′ einer an die Tribünenstufe 2
anschließenden weiteren Tribünenstufe 3 der Stadiontribüne S
befestigt sind. Die hier beschriebene Verankerung der
Barriereneinrichtung 10 der Barrierenvorrichtung 1 an der
Tribünenstufe 2 besitzt - wie für den Fachmann sofort
ersichtlich ist - nur exemplarischen Charakter. Wichtig ist
bezüglich der Ausbildung und Verankerung der
Barriereneinrichtung 10 nur, daß diese eine hinreichend
große mechanische Stabilität aufweist, um gegen eine
Belastung, die von den gegen die Barrierenvorrichtung 1
drückenden Zuschauern hervorgerufen wird, sicher und
zuverlässig standzuhalten. Die Höhe der Barrierenvorrichtung
1 wird dabei jeweils den von der FIFA oder entsprechenden
Genehmigungsbehörden gestellten Anforderungen angepaßt.
Diese Anpaßbarkeit wird in den Fig. 1 und 2 durch die
unterbrochene Darstellung der Längsstrebenelemente 11a, 11b
angedeutet.
Die Sitzeinrichtung 20 ist in der Barriereneinrichtung 10
verschwenkbar aufgenommen, indem jedes der beiden
Längsstrebenelemente 11a, 11b der Barriereneinrichtung 10 je
eine Lagerstelle 14a, 14b für eine Schwenkachse 21 der
Sitzeinrichtung 20 aufweist. Die Schwenkachse 21 der
Sitzeinrichtung 20 ist hierbei vorzugsweise an der
Hinterkante 20b der Sitzeinrichtung 20 angeordnet, so daß
diese nach einer Verschwenkbewegung aus einer Sitzposition
der Sitzeinrichtung 20, in der eine Sitzfläche 20′ der
Sitzeinrichtung 20 im wesentlichen orthogonal zu einer durch
die Strebenelemente 11a, 11b und 12 der Barriereneinrichtung
10 auf gespannten Ebene angeordnet ist, in einer - weiter
unten noch eingehend beschriebene - Verriegelungsposition im
wesentlichen in der o.g. Ebene liegt und derart zusammen mit
der Barriereneinrichtung 10 eine solide Barrierenwand
ausbildet. Hierbei ist noch anzuführen, daß unter dem
Begriff "im wesentlichen orthogonal" jede Position der
Sitzeinrichtung 20 zu verstehen ist, in der diese eine dem
auf der Sitzfläche 20′ Platz nehmenden Besucher eine
zumutbare Sitzhaltung ermöglicht. Desweiteren ist unter der
Aussage, daß die Sitzeinrichtung 20 im wesentlichen in der
von den Strebenelementen 11a, 11b und 12 der
Barriereneinrichtung 10 aufgespannten Ebene liegt, zu
verstehen, daß hierbei nicht nur diejenige Stellung der
Sitzeinrichtung 20 zu verstehen ist, in der die Mittelebene
der Sitzeinrichtung 20 mit dieser Ebene zusammenfällt.
Vielmehr soll dieser Begriff auch noch diejenigen Stellungen
der Sitzeinrichtung 20 umfassen, in der diese mehr oder
weniger geneigt zu dieser Ebene verläuft.
Vorzugsweise ist hierbei die Tiefe der Sitzeinrichtung 20
derart auf die korrespondierende Tiefe der Strebenelemente
11a, 11b, 12 der Barriereneinrichtung 10 abgestimmt, daß die
Sitzeinrichtung 20 nicht über die Strebenelemente 11a, 11b, 12
vorsteht und daher in vorteilhafter Art und Weise das im
wesentlichen U-förmige Barrierenelement 10 zu der
Barrierenwand ergänzt. Außerdem bringt eine derartige
Dimensionierung der Sitzeinrichtung 20 in vorteilhafter Art
und Weise mit sich, daß bei der beschriebenen
Barrierenvorrichtung 1 keine vorstehenden Kanten auftreten,
so daß eine potentielle Verletzungsgefahr deutlich reduziert
wird.
Die Sitzeinrichtung 20 weist einen Sitzplatz 22 auf, der in
den Fig. 1 und 2 in seiner aus der von den
Strebenelementen 11a, 11b und 12 der Barriereneinrichtung 1
herausgeklappten Sitzstellung gezeigt ist. Die Sitzfläche
des Sitzplatzes 22 der Sitzeinrichtung 20 ist hierbei nach
ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet, so daß ein
ermüdungsfreies Sitzen auch über einen längeren Zeitraum
hinweg gewährleistet ist. Die Sitzeinrichtung 20 kann aus
einer Vielzahl von Materialien gefertigt sein. So ist es
möglich, diese z. B. aus Holz, Sperrholz oder Kunststoff zu
fertigen. Es ist desweiteren möglich, die Sitzeinrichtung 20
als Stahlrahmen mit einer Kunststoffsitzfläche oder als
Vollkunststoffplatte auszubilden.
Von besonderem Vorteil ist es jedoch, die Sitzeinrichtung 20
rahmenlos aus dickem Aluminium- oder Stahlblech zu formen,
da dann bei einer darauffolgenden Beschichtung dieses
Stahlblechs keine Hohlräume vorhanden sind.
Die Sitzeinrichtung 20 ist über zwei Stahlseile 23a, 23b,
welche drehbar an den Längsstrebenelemente 11a, 11b der
Barriereneinrichtung 10 angelenkt sind, abgestützt, so daß
die Sitzeinrichtung 20 der Barrierenvorrichtung 1 einer
hinreichend großen Belastung ausgesetzt werden kann. Die
Verwendung von Seilen 23a, 23b zur Abstützung der
Sitzeinrichtung 20 besitzt darüberhinaus noch den Vorteil,
daß die Verletzungsgefahr der Zuschauer oder des die
Umrüstung von Sitzplätzen auf Stehplätze oder vice versa
durchführenden Personals reduziert wird, da es nun nicht
mehr möglich ist, daß sich die vorstehend genannten Personen
beim Verschwenken der Sitzeinrichtung 20 aus ihrer
Sitzposition in die Verriegelungsposition, in der die
Sitzeinrichtung 20 im wesentlichen in der durch die
Strebenelemente 11a, 11b und 12 der Barriereneinrichtung 10
aufgespannten Ebene liegt, ihre Finger oder andere
Körperteile einklemmen können. Dieser Sicherheitsaspekt ist
insbesondere hinsichtlich besonders junger
Veranstaltungsbesucher von Vorteil, welche die Gefahren von
bei den bekannten Klappsitzen verwendeten, meistens
scherenartig ausgebildeten Abstützungseinrichtungen nicht
erkennen können. Desweiteren ist es möglich, anstatt der
Stahlseile 23a, 23b Stahlschwenklaschen zu verwenden.
In der in den Fig. 1 und 2 strichliert dargestellten
Verriegelungsstellung der Sitzeinrichtung 20 ist vorgesehen,
daß diese durch ein in einem weiteren Querstrebenelement 12a
angeordneten Verriegelungselement 14 im wesentlichen in der
durch die Strebenelemente 11a, 11b und 12 der
Barriereneinrichtung 1 ausgebildeten Ebene arretierbar ist.
Dieses die beiden Querstrebenelemente 11a, 11b verbindende
weitere Querstrebenelement 12a der Barriereneinrichtung 10
verstärkt nicht nur die mechanische Stabilität der
Barrierenvorrichtung 1. Vielmehr dient es auch als Lehne für
die auf der Sitzeinrichtung 20 Platz nehmenden
Veranstaltungsbesucher. Aus Sicherheitsgründen ist dabei
vorzugsweise vorgesehen, daß die Vorderkante 20a der
Sitzeinrichtung 20 in deren hochgeklapptem Zustand einen
ausreichenden Abstand von der Unterkante 12a′ des als Lehne
fungierenden weiteren Querstrebenelements 12a aufweist, so
daß ein unerwünschtes Einklemmen von Fingern oder anderer
Körperextremitäten verhindert wird.
Das oben stehend schon erwähnte Verriegelungselement 14 wird
nun anhand der Fig. 3 und 4 näher erläutert, wobei
anzuführen ist, daß Bauelemente, welche schon vorstehend
anhand der Fig. 1 und 2 beschrieben wurden, mit den
gleichen Bezugszeichen versehen sind. Das auf dem weiteren
Querstrebenelement 12a angeordnete Verriegelungselement 14
wirkt mit einer an der Vorderseite 20a der Sitzeinrichtung
20 angeordneten, als Langloch ausgeführten Rastnut 16
zusammen und weist einen von einer Feder 17 beaufschlagten
Bolzen 18 auf. In der Verriegelungsstellung der
Sitzeinrichtung taucht der federkraftbeaufschlagte Bolzen 18
in das ein Entwässerungsloch aufweisendes Langloch 16 der
Vorderkante 20a der Sitzeinrichtung ein und arretiert derart
die Sitzeinrichtung 20 in der Barriereneinrichtung 10.
In vorteilhafter Art und Weise ist die Feder 17 dabei
vorzugsweise derart ausgeführt, daß der in die Rastnut 16
eingreifende, von der Feder 17 kraftbeaufschlagte Bolzen 18
nicht von Hand zurückbewegt werden kann, so daß die
Sitzeinrichtung 20 in ihrer Verriegelungsstellung gegen eine
unbefugte Betätigung von Seiten des auf der Stadiontribüne
stehenden Zuschauers der Veranstaltung gesichert ist. Ferner
ist in vorteilhafter Art und Weise vorgesehen, daß die
Verriegelung nur durch ein Spezialwerkzeug nach oben
gedrückt und damit die Arretierung der Sitzeinrichtung 20 in
der Barriereneinrichtung 10 gelöst werden kann. Durch diese
Maßnahmen ist in vorteilhafter Art und Weise gewährleistet,
daß die vom Veranstalter vorgenommene Aufteilung in Sitz-
und in Stehplätze nicht von den Zuschauern mutwillig oder
unbeabsichtigt verändert werden kann.
Die Ausbildung des Verriegelungselements 14 mit einer
starken Feder 17 besitzt außerdem den Vorteil, daß die
beschriebene Barrierenvorrichtung 1 mit integrierter,
klappbarer Sitzeinrichtung 20 bei ihrer Verwendung in einem
Sitzplatzsektor der Stadiontribüne S, also bei entriegelter
Sitzeinrichtung 20, auch gegen eine unbeabsichtigte
Verriegelung der Sitzeinrichtung 20 gesichert ist, wie sie
z. B. durch einen im Torjubel von seinem Sitzplatz
auf springenden und dabei die Sitzeinrichtung 20 heftig aus
ihrer Sitzposition bewegenden Zuschauer ausgelöst werden
kann.
Da die Feder 17 des Verriegelungselements 14 derart
dimensioniert ist, daß ein Zurückbewegen des Bolzens 18 ohne
Spezialwerkzeug nicht oder nur äußerst schwierig
durchzuführen ist, ist gewährleistet, daß eine unbefugte
oder unbeabsichtigte Verriegelung und damit eine Veränderung
der vom Veranstalter gewählten Funktionsweise der
Barrierenvorrichtung 1 - also in diesem Fall eine Änderung
von einem Sitzplatt zu einem Stehplatz - durch eine gegen
den Bolzen 18 des Verriegelungselements 14 schlagende
Sitzeinrichtung 20 ausgeschlossen wird.
Die vorstehend beschriebene Art und Weise der Sicherung der
Sitzeinrichtung 20 gegen ein ungewolltes Verriegeln ist zwar
die einfachste; sie besitzt jedoch den Nachteil, daß sie zu
einer beträchtlichen Abnutzung der Vorderkante 20a der
Sitzeinrichtung 20 führen kann. Es ist daher von Vorteil,
vorzusehen, daß der Bolzen 18 der Verriegelungseinrichtung
14 derart arretiert werden kann, daß er nicht mehr auf die
Sitzeinrichtung 20 auftreffen kann. Die Verschwenkbewegung
der Sitzeinrichtung 20 wird dann - wie am besten aus den
Fig. 3 und 4 ersichtlich ist - durch ein Anschlagelement
19 begrenzt, das am weiteren Querstrebenelement 12a
angeordnet ist.
Die Funktionsweise der beschriebenen Barrierenvorrichtung 1
wird nun anhand der Fig. 5 und 6 erläutert. Die Fig. 5
zeigt die Funktionsweise der beschriebenen
Barriereneinrichtung 1 in der Verwendungsweise "Stehplatz".
In entsprechender Art und Weise zeigt die Fig. 6 die
Verwendungsart "Sitzplatz". Die Stadiontribüne S weist eine
Anzahl von Treppenstufen 2, 3 auf, deren Ausbildung den
baulichen Vorschriften für einen Stehplatzbereich eines
Stadions entspricht. Jede zweite Treppenstufe 2 ist
- entsprechend der neuen FIFA-Vorschrift - mit einer
Barrierenvorrichtung 1 versehen.
Wie aus Fig. 5 deutlich ersichtlich ist, ist in der
Verwendungsart "Stehplatz" die Sitzeinrichtung 20 derart in
der Barriereneinrichtung 10 aufgenommen, daß sie - wie
bereits oben beschrieben - in Verbindung mit der
Barriereneinrichtung 10 im wesentlichen eine durchgehende
Barrierenwand ausbildet, wobei die Sitzeinrichtung 20
vorzugsweise vollständig innerhalb der Barriereneinrichtung
10 liegt.
Wie klar und deutlich aus Fig. 6 ersichtlich ist, ist es
durch die beschriebene Barrierenvorrichtung 1 in
vorteilhafter Art und Weise möglich, bei einer unveränderten
baulichen Ausgestaltung der Stadiontribüne S - also bei
einer Stadiontribüne S, deren Treppenstufen 2, 3 im
Sitzplatzbereich die gleichen Abmessungen aufweisen wie im
Stehplatzbereich - diese gemäß den FIFA-Bestimmungen für den
Sitzplatzbereich auszugestalten. Die Anordnung der
Schwenkachse 21 der Sitzeinrichtung 20 in ihrer Höhe und die
Tiefe der Sitzeinrichtung 20 erfolgt dabei derart, daß
einerseits ein bequemes Sitzen des Besuchers auf der
Tribünenstufe 3, welche in absteigender Richtung der mit der
Barrierenvorrichtung 1 versehenen Tribünenstufe 2 folgt,
möglich ist, und daß andererseits ein ausreichender Abstand
zwischen der Vorderseite 20a der Sitzeinrichtung 20 und der
Hinterkante der tribünenabwärts folgenden nächsten
Barrierenvorrichtung 1 gewährleistet ist. Vorzugsweise
beträgt dieser Abstand hierbei 45 cm, um zu gewährleisten,
daß auch bei heruntergeklappten Sitzeinrichtungen 20 ein
Durchgang zwischen zwei benachbarten Barrierenvorrichtungen
möglich ist.
Die beschriebene Ausgestaltung der Barriereneinrichtung 1
mit einem einzigen Sitzplatz pro Sitzeinrichtung 20 besitzt
nur beispielhaften Charakter. So ist es auch möglich, zwei
oder mehrere Sitzplätze pro Sitzeinrichtung 20 einer
Barrierenvorrichtung 1 vorzusehen. Weiter ist noch möglich,
mehrere Barrierenvorrichtungen 1 zu einem zusammengesetzten
Barrierensegment zusammenzufassen. Hierbei ist vorgesehen,
daß die einzelne Barrierenvorrichtung 1 an und für dich
bekannte Verbindungselemente aufweisen, die es erlauben,
mehrere Barriereneinrichtungen 1 zu diesem Barrierensegment
zu koppeln.
Abschließend ist noch anzuführen, daß die Verwendung der
Barrierenvorrichtung 1 sich nicht auf den beschriebenen
Einsatz bei einer ansteigenden Tribünenfläche eines Stadions
oder eine Veranstaltungshalle beschränkt. Es ist ebenso
möglich, diese Barrierenvorrichtungen 1 auf einer ebenen
Fläche einzusetzen.
Claims (16)
1. Barrierenvorrichtung, insbesondere für Stadiontribünen
und Veranstaltungshallen, mit einer
Barriereneinrichtung (10), die mindestens zwei im
wesentlich vertikal verlaufende Strebenelemente
(11a, 11b) aufweist, die mit ihrem unteren Ende
(11a′, 11b′) in einem Fundament (2) verankerbar sind,
und die in ihrem oberen Bereich durch mindestens ein
Querstrebenelement (12, 12a) verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Barriereneinrichtung (10)
eine mindestens einen Sitzplatz (22) aufweisende
Sitzeinrichtung (20) aufnehmbar ist, daß die
Sitzeinrichtung (20) von einer ersten Position, in der
die Sitzeinrichtung (20) im wesentlichen orthogonal zu
einer durch die Strebenelemente (11a, 11b, 12) der
Barriereneinrichtung (10) aufgespannten Ebene
angeordnet ist, in eine zweite Position verschwenkbar
ist, in der die Sitzeinrichtung (20) im wesentlichen in
der durch die Strebenelemente (11a, 11b, 12) der
Barriereneinrichtung (10) aufgespannten ebene
angeordnet ist, und daß die Sitzeinrichtung (20) in
dieser zweiten Position durch eine
Verriegelungseinrichtung (14) arretierbar ist.
2. Barrierenvorrichtung nach Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20) eine im
Bereich ihrer Hinterkante (20b) angeordnete
Schwenkachse (21) aufweist, die in Lagerstellen
(14a, 14b) der Barriereneinrichtung (10) schwenkbar
gelagert ist.
3. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Sitzeinrichtung (20) in
ihrer zweiten Position in der Barriereneinrichtung (10)
arretierende Verriegelungseinrichtung (14) einen von
einer Feder (17) beaufschlagten Bolzen (18) aufweist,
und daß die Sitzeinrichtung (20) eine mit dem Bolzen
(18) der Verriegelungseinrichtung (14) zusammenwirkende
Rastvertiefung (16) aufweist.
4. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verriegelungseinrichtung (14) gegen eine
unbeabsichtigte oder unerlaubte Betätigung gesichert
ist.
5. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feder (17) der
Verriegelungseinrichtung (14) derart dimensioniert ist,
daß ein Entriegeln der Sitzeinrichtung (20) durch ein
Zurückbewegen des durch die Feder (17) beaufschlagten
Bolzens (18) nur unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln
möglich ist.
6. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Barriereneinrichtung
(10) ein als Lehne fungierendes weiteres
Querstrebenelement (12a) aufweist.
7. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung (14)
an dem weiteren Querstrebenelement (12a) angeordnet
ist.
8. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der
Schwenkachse (21) und der Vorderkante (20a) der
Sitzeinrichtung (20) kleiner ist als der Abstand
zwischen der Schwenkachse (21) und der Unterkante
(12a′) des weiteren Querstrebenelements (12a).
9. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Barriereneinrichtung
(1) ein die Verschwenkbewegung der Sitzeinrichtung (20)
begrenzendes Anschlagelement (19) aufweist.
10. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20)
durch an der Barriereneinrichtung (10) angreifende
Seile (23a, 23b) oder Stahlschwenklaschen abstützbar
ist.
11. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20) mehr als
zwei Sitzplätze (22) aufweist.
12. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Barriereneinrichtung
(10) Verbindungselemente zur Koppelung mit mindestens
einer weiteren Barrierenvorrichtung (1) aufweist.
13. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20)
aus Holz, Sperrholz, Metall oder Kunststoff gefertigt
ist.
14. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20) rahmenlos
ausgebildet ist und eine Stahl- oder
Aluminiumblechplatte als Sitzfläche (22) aufweist.
15. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
gekennzeichnet durch ihre Verwendung in einem Stadion
oder in einer Halle.
16. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
gekennzeichnet durch ihre Verwendung als Sitzelement.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE4324920A DE4324920A1 (de) | 1993-07-24 | 1993-07-24 | Barrierenvorrichtung, insbesondere für Stadiontribünen und Veranstaltungshallen |
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