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DE4324920A1 - Barrierenvorrichtung, insbesondere für Stadiontribünen und Veranstaltungshallen - Google Patents

Barrierenvorrichtung, insbesondere für Stadiontribünen und Veranstaltungshallen

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Publication number
DE4324920A1
DE4324920A1 DE4324920A DE4324920A DE4324920A1 DE 4324920 A1 DE4324920 A1 DE 4324920A1 DE 4324920 A DE4324920 A DE 4324920A DE 4324920 A DE4324920 A DE 4324920A DE 4324920 A1 DE4324920 A1 DE 4324920A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
seat
barrier
barrier device
locking
seat device
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE4324920A
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English (en)
Inventor
Werner Hansal
Anita Merenyi-Hansal
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Hansel Werner 35457 Lollar De
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C1/00Chairs adapted for special purposes
    • A47C1/12Theatre, auditorium or similar chairs
    • A47C1/121Theatre, auditorium or similar chairs having tipping-up seats

Landscapes

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  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)
  • Chairs For Special Purposes, Such As Reclining Chairs (AREA)
  • Special Chairs (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Barrierenvorrichtung, insbesondere für Stadiontribünen und Veranstaltungshallen, mit einer Barriereneinrichtung, die mindestens zwei im wesentlichen vertikal verlaufenden Strebenelemente aufweist, die mit ihrem unteren Ende in einem Fundament verankerbar sind, und die in ihrem oberen Bereich durch mindestens ein Querstrebenelement verbunden sind.
Eine derartige Barrierenvorrichtung ist bekannt und wird bisher in Stehplatzbereichen von Stadiontribünen eingesetzt. Die auf herkömmliche Art und Weise mit den bekannten Barrierenvorrichtungen ausgestatteten Stehplatzbereiche bieten für die auf diesen Tribünenflächen stehenden Zuschauer nur eine äußerst geringe Sicherheit. Aus diesem Grund schreiben die neuesten FIFA-Bestimmungen vor, daß Fußballstadien, in denen den FIFA-Bestimmungen unterliegende Fußballspiele ausgetragen werden sollen, einen weit über das bisher übliche Maß hinausgehenden Anteil von Sitzplätzen aufweisen müssen. Dies bedingt, daß in einer Vielzahl von Stadien Stehplatztribünen in Sitzplatztribünen umgerüstet werden müssen. Diese Umrüstung ist mit herkömmlichen Mitteln nur äußerst aufwendig und daher kostenintensiv durchzuführen, da sich die Treppenstruktur von Sitzplatztribünen beträchtlich von der von Stehplatztribünen unterscheidet: Eine Tribünenstufe eines Sitzplatzbereichs ist im allgemeinen doppelt so hoch und breit wie eine entsprechende Tribünenstufe eines Stehplatzbereichs, so daß eine Umrüstung von Stehplätzen auf Sitzplätze nicht durch den bloßen Austausch der bekannten Barrierenvorrichtungen durch entsprechende Sitzeinrichtungen möglich ist. Vielmehr sind bisher bei einer derartigen Umrüstung in die fundamentale Bausubstanz der Tribünen eingreifende Umbaumaßnahmen erforderlich, welche in nachteiliger Art und Weise zu langwierigen und kostenaufwendigen Bauarbeiten führen. Diese von der FIFA vorgeschriebenen Maßnahmen bringen desweiteren mit sich, daß die Gesamtzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze reduziert wird, da ein Sitzplatz fast doppelt so viel Raum beansprucht wie ein Stehplatz. Diese Reduzierung des Gesamtfassungsvermögens eines Stadions bringt für den Veranstalter in nachteiliger Art und Weise nicht zu unterschätzende finanzielle Einbußen mit sich. In nachteiliger Art und Weise ist es daher bei den bekannten Barriereneinrichtungen nicht möglich, bei Spielen, die den strengen FIFA-Bestimmungen unterliegen, die Stehplatztribünen in Sitzplatztribünen umzuwandeln, und bei anderen Sportveranstaltungen, deren Charakter nicht so hohe Anforderungen an die Sicherheit der Besucher stellt, wieder auf Stehplatztribünen umzurüsten.
Zur Vermeidung dieser Nachteile ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine Barrierenvorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß mit der erfindungsgemäßen Barrierenvorrichtung Stehplatztribünen besonders einfach und kostengünstig in Sitzplatztribünen umrüstbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in der Barriereneinrichtung eine mindestens einen Sitzplatz aufweisende Sitzeinrichtung aufnehmbar ist, daß die Sitzeinrichtung von einer ersten Position, in der die Sitzeinrichtung im wesentlichen orthogonal zu einer durch die Strebenelemente der Barriereneinrichtung aufgespannten Ebene angeordnet ist, in eine zweite Position verschwenkbar ist, in der die Sitzeinrichtung im wesentlichen in der durch die Strebenelemente der Barriereneinrichtung aufgespannten Ebene angeordnet ist, und daß die Sitzeinrichtung in dieser zweiten Position durch eine Verriegelungseinrichtung arretierbar ist.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise eine Barrierenvorrichtung geschaffen, welche in besonders einfacher Art und Weise ein schnelles Umrüsten von Sitzplatzbereichen in Stehplatzbereiche und vice versa erlaubt. Durch die erfindungsgemäße Barrierenvorrichtung ist somit eine flexible Anpassung eines Stadions an die jeweiligen spezifischen Anforderungen einer Veranstaltung, insbesondere einer Sportveranstaltung, möglich. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Barriereneinrichtung besteht darin, daß die Stufenstruktur der Stehplatzbereiche beibehalten werden kann, so daß keine baulichen Veränderungen derselben bei der Umrüstung des Stadions erforderlich sind. Vorteilhaft ist weiterhin, daß das mindestens einen Sitzplatz aufweisende Sitzelement in der Barriereneinrichtung verriegelbar ist. Hierdurch wird in vorteilhafter Art und Weise erreicht, daß die Besucher der Veranstaltung nicht selbsttätig einen Stehplatz in einen Sitzplatz umwandeln können, so daß in vorteilhafter Art und Weise die vom Veranstalter ausgewählte Platzstruktur des Stadions erhalten bleibt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen, welches im folgenden anhand der Zeichnungen beschrieben wird. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 und 4 eine vergrößerte Darstellung des Bereichs A der Fig. 1 und 2 und
Fig. 5 und 6 eine schematische Darstellung der Funktionsweise des Ausführungsbeispiels.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsbeispiel einer allgemein mit 1 bezeichneten Barrierenvorrichtung gliedert sich im wesentlichen in eine Barriereneinrichtung 10 und eine Sitzeinrichtung 20. Die Barriereneinrichtung 10 weist zwei im wesentlichen horizontal verlaufende Längsstrebenelemente 11a, 11b und ein diese beiden Strebenelemente 11a, 11b verbindendes Querstrebenelement 12 auf. Das Barrierenelement 10 ist über seine Längsstreben 11a, 11b - wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich ist - mechanisch stabil in einer zugeordneten Tribünenstufe 2 einer nur schematisch dargestellten Stadiontribüne S verankert, indem das untere Ende 11a′, 11b′ der Längsstrebenelemente 11a, 11b in die Tribünenstufe 2 eingelassen ist. Vorzugsweise ist zusätzlich oder alternativ hierzu vorgesehen, daß die Längsstrebenelemente 11a, 11b der Barriereneinrichtung 10 der Barrierenvorrichtung 1 mittels an und für sich bekannter und daher nicht näher beschriebener Verankerungselemente 13a, 13b an einem vertikalen Teil 3′ einer an die Tribünenstufe 2 anschließenden weiteren Tribünenstufe 3 der Stadiontribüne S befestigt sind. Die hier beschriebene Verankerung der Barriereneinrichtung 10 der Barrierenvorrichtung 1 an der Tribünenstufe 2 besitzt - wie für den Fachmann sofort ersichtlich ist - nur exemplarischen Charakter. Wichtig ist bezüglich der Ausbildung und Verankerung der Barriereneinrichtung 10 nur, daß diese eine hinreichend große mechanische Stabilität aufweist, um gegen eine Belastung, die von den gegen die Barrierenvorrichtung 1 drückenden Zuschauern hervorgerufen wird, sicher und zuverlässig standzuhalten. Die Höhe der Barrierenvorrichtung 1 wird dabei jeweils den von der FIFA oder entsprechenden Genehmigungsbehörden gestellten Anforderungen angepaßt. Diese Anpaßbarkeit wird in den Fig. 1 und 2 durch die unterbrochene Darstellung der Längsstrebenelemente 11a, 11b angedeutet.
Die Sitzeinrichtung 20 ist in der Barriereneinrichtung 10 verschwenkbar aufgenommen, indem jedes der beiden Längsstrebenelemente 11a, 11b der Barriereneinrichtung 10 je eine Lagerstelle 14a, 14b für eine Schwenkachse 21 der Sitzeinrichtung 20 aufweist. Die Schwenkachse 21 der Sitzeinrichtung 20 ist hierbei vorzugsweise an der Hinterkante 20b der Sitzeinrichtung 20 angeordnet, so daß diese nach einer Verschwenkbewegung aus einer Sitzposition der Sitzeinrichtung 20, in der eine Sitzfläche 20′ der Sitzeinrichtung 20 im wesentlichen orthogonal zu einer durch die Strebenelemente 11a, 11b und 12 der Barriereneinrichtung 10 auf gespannten Ebene angeordnet ist, in einer - weiter unten noch eingehend beschriebene - Verriegelungsposition im wesentlichen in der o.g. Ebene liegt und derart zusammen mit der Barriereneinrichtung 10 eine solide Barrierenwand ausbildet. Hierbei ist noch anzuführen, daß unter dem Begriff "im wesentlichen orthogonal" jede Position der Sitzeinrichtung 20 zu verstehen ist, in der diese eine dem auf der Sitzfläche 20′ Platz nehmenden Besucher eine zumutbare Sitzhaltung ermöglicht. Desweiteren ist unter der Aussage, daß die Sitzeinrichtung 20 im wesentlichen in der von den Strebenelementen 11a, 11b und 12 der Barriereneinrichtung 10 aufgespannten Ebene liegt, zu verstehen, daß hierbei nicht nur diejenige Stellung der Sitzeinrichtung 20 zu verstehen ist, in der die Mittelebene der Sitzeinrichtung 20 mit dieser Ebene zusammenfällt. Vielmehr soll dieser Begriff auch noch diejenigen Stellungen der Sitzeinrichtung 20 umfassen, in der diese mehr oder weniger geneigt zu dieser Ebene verläuft.
Vorzugsweise ist hierbei die Tiefe der Sitzeinrichtung 20 derart auf die korrespondierende Tiefe der Strebenelemente 11a, 11b, 12 der Barriereneinrichtung 10 abgestimmt, daß die Sitzeinrichtung 20 nicht über die Strebenelemente 11a, 11b, 12 vorsteht und daher in vorteilhafter Art und Weise das im wesentlichen U-förmige Barrierenelement 10 zu der Barrierenwand ergänzt. Außerdem bringt eine derartige Dimensionierung der Sitzeinrichtung 20 in vorteilhafter Art und Weise mit sich, daß bei der beschriebenen Barrierenvorrichtung 1 keine vorstehenden Kanten auftreten, so daß eine potentielle Verletzungsgefahr deutlich reduziert wird.
Die Sitzeinrichtung 20 weist einen Sitzplatz 22 auf, der in den Fig. 1 und 2 in seiner aus der von den Strebenelementen 11a, 11b und 12 der Barriereneinrichtung 1 herausgeklappten Sitzstellung gezeigt ist. Die Sitzfläche des Sitzplatzes 22 der Sitzeinrichtung 20 ist hierbei nach ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet, so daß ein ermüdungsfreies Sitzen auch über einen längeren Zeitraum hinweg gewährleistet ist. Die Sitzeinrichtung 20 kann aus einer Vielzahl von Materialien gefertigt sein. So ist es möglich, diese z. B. aus Holz, Sperrholz oder Kunststoff zu fertigen. Es ist desweiteren möglich, die Sitzeinrichtung 20 als Stahlrahmen mit einer Kunststoffsitzfläche oder als Vollkunststoffplatte auszubilden.
Von besonderem Vorteil ist es jedoch, die Sitzeinrichtung 20 rahmenlos aus dickem Aluminium- oder Stahlblech zu formen, da dann bei einer darauffolgenden Beschichtung dieses Stahlblechs keine Hohlräume vorhanden sind.
Die Sitzeinrichtung 20 ist über zwei Stahlseile 23a, 23b, welche drehbar an den Längsstrebenelemente 11a, 11b der Barriereneinrichtung 10 angelenkt sind, abgestützt, so daß die Sitzeinrichtung 20 der Barrierenvorrichtung 1 einer hinreichend großen Belastung ausgesetzt werden kann. Die Verwendung von Seilen 23a, 23b zur Abstützung der Sitzeinrichtung 20 besitzt darüberhinaus noch den Vorteil, daß die Verletzungsgefahr der Zuschauer oder des die Umrüstung von Sitzplätzen auf Stehplätze oder vice versa durchführenden Personals reduziert wird, da es nun nicht mehr möglich ist, daß sich die vorstehend genannten Personen beim Verschwenken der Sitzeinrichtung 20 aus ihrer Sitzposition in die Verriegelungsposition, in der die Sitzeinrichtung 20 im wesentlichen in der durch die Strebenelemente 11a, 11b und 12 der Barriereneinrichtung 10 aufgespannten Ebene liegt, ihre Finger oder andere Körperteile einklemmen können. Dieser Sicherheitsaspekt ist insbesondere hinsichtlich besonders junger Veranstaltungsbesucher von Vorteil, welche die Gefahren von bei den bekannten Klappsitzen verwendeten, meistens scherenartig ausgebildeten Abstützungseinrichtungen nicht erkennen können. Desweiteren ist es möglich, anstatt der Stahlseile 23a, 23b Stahlschwenklaschen zu verwenden.
In der in den Fig. 1 und 2 strichliert dargestellten Verriegelungsstellung der Sitzeinrichtung 20 ist vorgesehen, daß diese durch ein in einem weiteren Querstrebenelement 12a angeordneten Verriegelungselement 14 im wesentlichen in der durch die Strebenelemente 11a, 11b und 12 der Barriereneinrichtung 1 ausgebildeten Ebene arretierbar ist. Dieses die beiden Querstrebenelemente 11a, 11b verbindende weitere Querstrebenelement 12a der Barriereneinrichtung 10 verstärkt nicht nur die mechanische Stabilität der Barrierenvorrichtung 1. Vielmehr dient es auch als Lehne für die auf der Sitzeinrichtung 20 Platz nehmenden Veranstaltungsbesucher. Aus Sicherheitsgründen ist dabei vorzugsweise vorgesehen, daß die Vorderkante 20a der Sitzeinrichtung 20 in deren hochgeklapptem Zustand einen ausreichenden Abstand von der Unterkante 12a′ des als Lehne fungierenden weiteren Querstrebenelements 12a aufweist, so daß ein unerwünschtes Einklemmen von Fingern oder anderer Körperextremitäten verhindert wird.
Das oben stehend schon erwähnte Verriegelungselement 14 wird nun anhand der Fig. 3 und 4 näher erläutert, wobei anzuführen ist, daß Bauelemente, welche schon vorstehend anhand der Fig. 1 und 2 beschrieben wurden, mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind. Das auf dem weiteren Querstrebenelement 12a angeordnete Verriegelungselement 14 wirkt mit einer an der Vorderseite 20a der Sitzeinrichtung 20 angeordneten, als Langloch ausgeführten Rastnut 16 zusammen und weist einen von einer Feder 17 beaufschlagten Bolzen 18 auf. In der Verriegelungsstellung der Sitzeinrichtung taucht der federkraftbeaufschlagte Bolzen 18 in das ein Entwässerungsloch aufweisendes Langloch 16 der Vorderkante 20a der Sitzeinrichtung ein und arretiert derart die Sitzeinrichtung 20 in der Barriereneinrichtung 10.
In vorteilhafter Art und Weise ist die Feder 17 dabei vorzugsweise derart ausgeführt, daß der in die Rastnut 16 eingreifende, von der Feder 17 kraftbeaufschlagte Bolzen 18 nicht von Hand zurückbewegt werden kann, so daß die Sitzeinrichtung 20 in ihrer Verriegelungsstellung gegen eine unbefugte Betätigung von Seiten des auf der Stadiontribüne stehenden Zuschauers der Veranstaltung gesichert ist. Ferner ist in vorteilhafter Art und Weise vorgesehen, daß die Verriegelung nur durch ein Spezialwerkzeug nach oben gedrückt und damit die Arretierung der Sitzeinrichtung 20 in der Barriereneinrichtung 10 gelöst werden kann. Durch diese Maßnahmen ist in vorteilhafter Art und Weise gewährleistet, daß die vom Veranstalter vorgenommene Aufteilung in Sitz- und in Stehplätze nicht von den Zuschauern mutwillig oder unbeabsichtigt verändert werden kann.
Die Ausbildung des Verriegelungselements 14 mit einer starken Feder 17 besitzt außerdem den Vorteil, daß die beschriebene Barrierenvorrichtung 1 mit integrierter, klappbarer Sitzeinrichtung 20 bei ihrer Verwendung in einem Sitzplatzsektor der Stadiontribüne S, also bei entriegelter Sitzeinrichtung 20, auch gegen eine unbeabsichtigte Verriegelung der Sitzeinrichtung 20 gesichert ist, wie sie z. B. durch einen im Torjubel von seinem Sitzplatz auf springenden und dabei die Sitzeinrichtung 20 heftig aus ihrer Sitzposition bewegenden Zuschauer ausgelöst werden kann.
Da die Feder 17 des Verriegelungselements 14 derart dimensioniert ist, daß ein Zurückbewegen des Bolzens 18 ohne Spezialwerkzeug nicht oder nur äußerst schwierig durchzuführen ist, ist gewährleistet, daß eine unbefugte oder unbeabsichtigte Verriegelung und damit eine Veränderung der vom Veranstalter gewählten Funktionsweise der Barrierenvorrichtung 1 - also in diesem Fall eine Änderung von einem Sitzplatt zu einem Stehplatz - durch eine gegen den Bolzen 18 des Verriegelungselements 14 schlagende Sitzeinrichtung 20 ausgeschlossen wird.
Die vorstehend beschriebene Art und Weise der Sicherung der Sitzeinrichtung 20 gegen ein ungewolltes Verriegeln ist zwar die einfachste; sie besitzt jedoch den Nachteil, daß sie zu einer beträchtlichen Abnutzung der Vorderkante 20a der Sitzeinrichtung 20 führen kann. Es ist daher von Vorteil, vorzusehen, daß der Bolzen 18 der Verriegelungseinrichtung 14 derart arretiert werden kann, daß er nicht mehr auf die Sitzeinrichtung 20 auftreffen kann. Die Verschwenkbewegung der Sitzeinrichtung 20 wird dann - wie am besten aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist - durch ein Anschlagelement 19 begrenzt, das am weiteren Querstrebenelement 12a angeordnet ist.
Die Funktionsweise der beschriebenen Barrierenvorrichtung 1 wird nun anhand der Fig. 5 und 6 erläutert. Die Fig. 5 zeigt die Funktionsweise der beschriebenen Barriereneinrichtung 1 in der Verwendungsweise "Stehplatz". In entsprechender Art und Weise zeigt die Fig. 6 die Verwendungsart "Sitzplatz". Die Stadiontribüne S weist eine Anzahl von Treppenstufen 2, 3 auf, deren Ausbildung den baulichen Vorschriften für einen Stehplatzbereich eines Stadions entspricht. Jede zweite Treppenstufe 2 ist - entsprechend der neuen FIFA-Vorschrift - mit einer Barrierenvorrichtung 1 versehen.
Wie aus Fig. 5 deutlich ersichtlich ist, ist in der Verwendungsart "Stehplatz" die Sitzeinrichtung 20 derart in der Barriereneinrichtung 10 aufgenommen, daß sie - wie bereits oben beschrieben - in Verbindung mit der Barriereneinrichtung 10 im wesentlichen eine durchgehende Barrierenwand ausbildet, wobei die Sitzeinrichtung 20 vorzugsweise vollständig innerhalb der Barriereneinrichtung 10 liegt.
Wie klar und deutlich aus Fig. 6 ersichtlich ist, ist es durch die beschriebene Barrierenvorrichtung 1 in vorteilhafter Art und Weise möglich, bei einer unveränderten baulichen Ausgestaltung der Stadiontribüne S - also bei einer Stadiontribüne S, deren Treppenstufen 2, 3 im Sitzplatzbereich die gleichen Abmessungen aufweisen wie im Stehplatzbereich - diese gemäß den FIFA-Bestimmungen für den Sitzplatzbereich auszugestalten. Die Anordnung der Schwenkachse 21 der Sitzeinrichtung 20 in ihrer Höhe und die Tiefe der Sitzeinrichtung 20 erfolgt dabei derart, daß einerseits ein bequemes Sitzen des Besuchers auf der Tribünenstufe 3, welche in absteigender Richtung der mit der Barrierenvorrichtung 1 versehenen Tribünenstufe 2 folgt, möglich ist, und daß andererseits ein ausreichender Abstand zwischen der Vorderseite 20a der Sitzeinrichtung 20 und der Hinterkante der tribünenabwärts folgenden nächsten Barrierenvorrichtung 1 gewährleistet ist. Vorzugsweise beträgt dieser Abstand hierbei 45 cm, um zu gewährleisten, daß auch bei heruntergeklappten Sitzeinrichtungen 20 ein Durchgang zwischen zwei benachbarten Barrierenvorrichtungen möglich ist.
Die beschriebene Ausgestaltung der Barriereneinrichtung 1 mit einem einzigen Sitzplatz pro Sitzeinrichtung 20 besitzt nur beispielhaften Charakter. So ist es auch möglich, zwei oder mehrere Sitzplätze pro Sitzeinrichtung 20 einer Barrierenvorrichtung 1 vorzusehen. Weiter ist noch möglich, mehrere Barrierenvorrichtungen 1 zu einem zusammengesetzten Barrierensegment zusammenzufassen. Hierbei ist vorgesehen, daß die einzelne Barrierenvorrichtung 1 an und für dich bekannte Verbindungselemente aufweisen, die es erlauben, mehrere Barriereneinrichtungen 1 zu diesem Barrierensegment zu koppeln.
Abschließend ist noch anzuführen, daß die Verwendung der Barrierenvorrichtung 1 sich nicht auf den beschriebenen Einsatz bei einer ansteigenden Tribünenfläche eines Stadions oder eine Veranstaltungshalle beschränkt. Es ist ebenso möglich, diese Barrierenvorrichtungen 1 auf einer ebenen Fläche einzusetzen.

Claims (16)

1. Barrierenvorrichtung, insbesondere für Stadiontribünen und Veranstaltungshallen, mit einer Barriereneinrichtung (10), die mindestens zwei im wesentlich vertikal verlaufende Strebenelemente (11a, 11b) aufweist, die mit ihrem unteren Ende (11a′, 11b′) in einem Fundament (2) verankerbar sind, und die in ihrem oberen Bereich durch mindestens ein Querstrebenelement (12, 12a) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß in die Barriereneinrichtung (10) eine mindestens einen Sitzplatz (22) aufweisende Sitzeinrichtung (20) aufnehmbar ist, daß die Sitzeinrichtung (20) von einer ersten Position, in der die Sitzeinrichtung (20) im wesentlichen orthogonal zu einer durch die Strebenelemente (11a, 11b, 12) der Barriereneinrichtung (10) aufgespannten Ebene angeordnet ist, in eine zweite Position verschwenkbar ist, in der die Sitzeinrichtung (20) im wesentlichen in der durch die Strebenelemente (11a, 11b, 12) der Barriereneinrichtung (10) aufgespannten ebene angeordnet ist, und daß die Sitzeinrichtung (20) in dieser zweiten Position durch eine Verriegelungseinrichtung (14) arretierbar ist.
2. Barrierenvorrichtung nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20) eine im Bereich ihrer Hinterkante (20b) angeordnete Schwenkachse (21) aufweist, die in Lagerstellen (14a, 14b) der Barriereneinrichtung (10) schwenkbar gelagert ist.
3. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Sitzeinrichtung (20) in ihrer zweiten Position in der Barriereneinrichtung (10) arretierende Verriegelungseinrichtung (14) einen von einer Feder (17) beaufschlagten Bolzen (18) aufweist, und daß die Sitzeinrichtung (20) eine mit dem Bolzen (18) der Verriegelungseinrichtung (14) zusammenwirkende Rastvertiefung (16) aufweist.
4. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung (14) gegen eine unbeabsichtigte oder unerlaubte Betätigung gesichert ist.
5. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (17) der Verriegelungseinrichtung (14) derart dimensioniert ist, daß ein Entriegeln der Sitzeinrichtung (20) durch ein Zurückbewegen des durch die Feder (17) beaufschlagten Bolzens (18) nur unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln möglich ist.
6. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Barriereneinrichtung (10) ein als Lehne fungierendes weiteres Querstrebenelement (12a) aufweist.
7. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung (14) an dem weiteren Querstrebenelement (12a) angeordnet ist.
8. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Schwenkachse (21) und der Vorderkante (20a) der Sitzeinrichtung (20) kleiner ist als der Abstand zwischen der Schwenkachse (21) und der Unterkante (12a′) des weiteren Querstrebenelements (12a).
9. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Barriereneinrichtung (1) ein die Verschwenkbewegung der Sitzeinrichtung (20) begrenzendes Anschlagelement (19) aufweist.
10. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20) durch an der Barriereneinrichtung (10) angreifende Seile (23a, 23b) oder Stahlschwenklaschen abstützbar ist.
11. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20) mehr als zwei Sitzplätze (22) aufweist.
12. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Barriereneinrichtung (10) Verbindungselemente zur Koppelung mit mindestens einer weiteren Barrierenvorrichtung (1) aufweist.
13. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20) aus Holz, Sperrholz, Metall oder Kunststoff gefertigt ist.
14. Barrierenvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzeinrichtung (20) rahmenlos ausgebildet ist und eine Stahl- oder Aluminiumblechplatte als Sitzfläche (22) aufweist.
15. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch ihre Verwendung in einem Stadion oder in einer Halle.
16. Barrierenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch ihre Verwendung als Sitzelement.
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