DE20005055U1 - Beleuchtungseinrichtung - Google Patents
BeleuchtungseinrichtungInfo
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Description
Dipl.-Chem. E.L. FRITZ 00/176
Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD 20.03.00/Hz/We
Dipl.-Phys. E. HARAZIM Patentanwälte M. HOFFMANN Rechtsanwalt Mühlenberg 74 59759 Arnsberg
Firma
TRIO Leuchten GmbH Dieselstraße 59823 Arnsberg
"Beleuchtungseinrichtung"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung mit elektrischen Leuchten, die Haltemittel umfassen, welche im Verlauf eines langgestreckten Leuchtenkörpers anbringbar sind, wobei der Leuchtenkörper die zu den Leuchten führenden elektrischen Zuleitungen umfaßt und an Befestigungsmitteln anbringbar ist.
Im Stand der Technik sind derartige Beleuchtungseinrichtungen als Wand- bzw. Deckenleuchten, oder auch als Standleuchten bekannt. Diese haben einen Leuchtenkörper in Form eines langgestreckten Hohlprofils, beispielsweise eines Rund- oder Vierkantrohres. In der Längserstreckung dieses Rohres sind mit entsprechenden Haltemitteln Leuchten befestigt, wobei die elektrischen Zuleitungen in der Regel durch die Haltemittel und das Rohr zu einer Anschlußstelle geführt sind.
Entsprechend diesem Grundaufbau ist eine Vielzahl von abweichenden Ausführungsformen bekannt, beispielsweise in HV- oder NV-Ausführung, als Wand-, Decken- oder Standleuchte und in unterschiedlichen Materialien. Das Rohr, welches den 0 Leuchtenkörper bildet, kann gerade, abgewinkelt, ein- oder mehrfach regelmäßig oder unregelmäßig gebogen ausgebildet sein, wobei die Anzahl und Ausführung der einzelnen Leuchten ebenfalls variabel ist. Besonders beliebt sind beispielsweise mehrflammige Bögen, wobei die Leuchten durch allseitig verstellbare Strahler gebildet werden, so daß unterschiedliche, individuelle Beleuchtungen einstellbar sind.
Ein wesentlicher Nachteil dieser vorbekannten Beleuchtungseinrichtung besteht jedoch darin, daß die Form des Leuchtenkörpers, d. h. des geraden oder gebogenen Rohrprofils, bei der Fertigung im Werk vorgegeben wird und nachträglich ohne Beschädigung oder Zerstörung der Leuchte nicht mehr geändert werden kann. Diesbezüglich muß sich der 5 Verbraucher folglich beim Kauf der Leuchte festlegen und hat nachträglich lediglich durch eine Verstellung der Leuchten lediglich eine eingeschränkte Möglichkeit zur individuellen Anpassung.
Darüber hinaus sind sogenannte Stromschienensysteme erhältlich, bei denen der Leuchtenkörper durch langgestreckte Profile gebildet wird, in denen die elektrischen Zuleitungen in Form von Stromschienen integriert sind. Mit entsprechenden Haltemitteln sind in der Längserstreckung dieser Stromschienen einzelne Leuchten mechanisch und elektrisch anschließbar. Dadurch ergeben sich, insbesondere bei NV-Systemen, erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten. Die Form und der Verlauf der Stromschienen muß allerdings ebenfalls vorher bei der Fertigung oder Montage festgelegt werden. In diesem Bereich existieren zwar modulare Systeme, bei denen der Lampenkörper aus einzelnen Elementen zusammensetzbar ist. Diese sind jedoch aufwendig zu fertigen bzw. zu montieren und entsprechend kostspielig.
Angesichts dessen liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabenstellung zugrunde, eine Beleuchtungseinrichtung zur Verfügung zu stellen, welche erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bezüglich der Formgebung des Leuchtenkörpers bieten soll.
Zur Lösung dieser Aufgabenstellung schlägt die vorliegende Erfindung ausgehend von dem eingangs erwähnten Stand der Technik vor, daß der Leuchtenkörper als flexibler Schlauch ausgebildet ist.
Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung weist ebenfalls einen im wesentlichen rohrförmigen, langgestreckten 0 Leuchtenkörper auf, in dessen Längserstreckung mit entsprechenden Haltemitteln eine Mehrzahl von Leuchten mechanisch und elektrisch angeschlossen ist. Der wesentliche Unterschied gegenüber den vorangehend erwähnten Beleuchtungseinrichtungen im Stand der Technik besteht jedoch darin, daß der Leuchtenkörper kein starres Rohr ist, sondern ein biegsamer Schlauch.
Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung besteht darin, daß bezüglich der Formgebung, d. h. des räumlichen Verlaufs des Leuchtenkörpers nahezu beliebige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, und zwar ohne nachträgliche Bearbeitung der fertig ausgelieferten Leuchte. Bei der Herstellung wird nämlich lediglich der Abstand zwischen zwei Leuchten, d. h. die Länge des jeweiligen Schlauchabschnitts, sowie in der Regel die Anzahl der Leuchten vorgegeben. Anschließend ist es dem Endverbraucher weitgehend selbst überlassen, welche Form er der Beleuchtungseinrichtung gibt. Dabei ergeben sich nahezu unbegrenzte Gestaltungsmöglichkeiten dadurch, daß der Schlauch in alle Raumrichtungen gebogen werden kann. Auf diese Weise kann ein und dieselbe Beleuchtungseinrichtung als geradlinige Anordnung installiert werden, oder ein- oder mehrfach in der Fläche gebogen oder abgewinkelt, um eine oder mehrere Raumecken herumgeführt werden, oder individuell mit Möbeln kombiniert werden. Ein weiterer Vorteil resultiert daraus, daß der Schlauch verformbar bleibt und dadurch selbst eine bereits montierte Beleuchtungseinrichtung mit völlig anderem Verlauf des Leuchtenkörpers erneut verwendet werden kann. Durch diese Möglichkeit von nachträglichen Änderungen wird die Flexibilität abermals erhöht, beispielsweise bei einer Umgestaltung der Einrichtung oder einem Wohnungswechsel.
Der Herstellungsaufwand für eine erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung ist praktisch nicht höher als bei den bekannten, starren Leuchtenkörpern. Die erheblich erweiterten 0 Gestaltungsmöglichkeiten können somit zu einem besonders günstigen Kosten- Nutzen- Verhältnis realisiert werden.
Vorzugsweise sind die elektrischen Zuleitungen, d. h. die Anschlußkabel der einzelnen Leuchten, durch den Schlauch hindurch und jeweils bei einer Leuchte herausgeführt. Diese elektrischen Zuleitungen sind wie der Schlauch ebenfalls flexibel ausgeführt, damit sie auch nach mehrmaliger Verbiegung keinen Schaden nehmen. Hierzu werden bevorzugt
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mehradrige, isolierte Litzen eingesetzt, die locker, d. h. in alle Richtungen spielhaltig im Schlauchquerschnitt verlegt sind. Dadurch nehmen sie selbst dann keinen mechanischen Schaden, wenn der Schlauch mehrfach mit kleinem Radius gebogen wird.
Die Haltemittel zur Anbringung der Leuchten sind vorzugsweise außen auf dem Schlauch anbringbar. Dabei ist grundsätzlich jede Art der Halterung denkbar, um die Leuchte mechanisch an dem Schlauch zu fixieren. Eine mechanisch und von den Gestaltungsmöglichkeiten her besonders bevorzugte Möglichkeit sieht hierzu vor, daß die Haltemittel eine Rohrmuffe aufweisen, durch welche der Schlauch hindurchführbar ist. Diese Rohrmuffe wird durch einen kurzen Rohrabschnitt gebildet, dessen offener Querschnitt in etwa dem Außendurchmesser des Schlauches angepaßt ist. Dieser einstückige Rohrabschnitt wird einfach in Längsrichtung auf den Schlauch aufgeschoben und ist damit sicher fixiert. Alternativ zur Verwendung eines einteiligen Rohrabschnitts ist es ebenfalls denkbar, eine längsgeteilte Schelle zu verwenden, die jedoch mechanisch etwas aufwendiger gestaltet ist.
Für den elektrischen Anschluß der Leuchten kann der Schlauch im Bereich der Haltemittel Durchgangsöffnungen haben, durch welche die elektrischen Zuleitungen nach außen herausgeführt werden können. Hierzu wird der Schlauch lediglich mit einem Querdurchgang versehen, was mit geringem Arbeitsaufwand zu bewerkstelligen ist. Wenn die Haltemittel eine Rohrmuffe aufweisen, kann die elektrische Verbindung mit der jeweiligen Leuchte hergestellt werden, indem die Haltemittel einen abzweigenden Rohrabschnitt haben, an dem eine Leuchte anbringbar ist. Dieser abzweigende Rohrabschnitt wird deckungsgleich mit der Durchgangsöffnung für die Zuleitungen in der Schlauchwandung angeordnet, so daß diese Zuleitungen durch diesen Rohrabschnitt mit der Leuchte verbunden werden können. Die Leuchten, beispielsweise schwenkbar gelagerte Strahlerköpfe oder dergleichen, können dann in an sich
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bekannter Weise auf dem Rohrabschnitt befestigt und an die Zuleitungen angeschlossen werden.
Zur Montage der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung sind Befestigungsmittel vorgesehen, welche beispielsweise die Befestigung des Schlauches an einer Wand- oder Deckenfläche, oder auch an einer Säule bzw. einem Standfuß oder einem Möbelstück ermöglichen. Diese Befestigungsmittel sind bevorzugt auf dem Schlauch anbringbar, wobei grundsätzlich jede Befestigungsmöglichkeit geeignet ist, welche einen hinreichend sicheren Halt bietet, um die gesamte Beleuchtungseinrichtung zu tragen. So ist beispielsweise die Verwendung von Schlauchschellen, -klemmen oder dergleichen denkbar.
Eine bevorzugte Alternative sieht vor, daß die vorgenannten Befestigungsmittel eine Rohrmuffe aufweisen, durch welche der Schlauch hindurchführbar ist. Diese Rohrmuffe wird durch einen kurzen Rohrabschnitt gebildet, welcher einfach über den Schlauch gesteckt wird und ohne weitere Verspannung oder Verklemmung für sicheren Halt sorgt.
Die Befestigungsmittel weisen weiterhin Verbindungselemente auf, welche auf den jeweiligen Verwendungszweck abgestimmt werden können. Zur Befestigung an einer Wand- oder Deckenfläche ist es beispielsweise besonders vorteilhaft, daß die Verbindungselemente einen daran festlegbaren Flansch umfassen, der dort beispielsweise mit Befestigungsschrauben anbringbar ist, wobei dieser Flansch mit den Befestigungsmitteln, welche den Schlauch halten, nachträglich verbindbar ist. Diese Ausführung ist besonders montagefreundlich, da zunächst der Flansch an der gewünschten Stelle an der Wand oder Decke festgeschraubt werden kann und anschließend die Beleuchtungseinrichtung mit den 5 Befestigungsmitteln damit verbunden werden kann.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Haltemittel zur Anbringung der Leuchten an
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den Schlauch mit den Befestigungsmitteln zur Befestigung des Schlauches als kombinierte Halte- Befestigungsteile ausgebildet sind. Dank dieser Doppelfunktion wird zum einen die Anzahl der erforderlichen Einzelteile verringert, was einer rationellen Fertigung zugute kommt. Zum anderen wird die Installation der Beleuchtungseinrichtung dadurch vereinfacht.
Die kombinierten Halte- Befestigungsteile weisen bevorzugt eine Rohrmuffe auf, durch welche der Schlauch hindurchführbar ist, von der Rohrabschnitte als Halte- und Befestigungsmittel abzweigen. Die Rohrmuffe ist im Prinzip identisch ausgebildet wie bei den vorangehend erwähnten Halte- und Befestigungsmitteln. Ein davon abzweigender Rohrabschnitt dient zur Befestigung der Leuchte und zur Durchführung der Zuleitungskabel. Ein weiterer Rohrabschnitt, der sich bevorzugt auf der bezüglich der Leuchte gegenüberliegenden Seite der Rohrmuffe befindet, ist entweder selbst mit Verbindungselementen wie Flanschen oder dergleichen zur Befestigung an einer Wand- oder Deckenfläche, einer Haltestange oder dergleichen ausgebildet. Alternativ kann dieser nachträglich mit derartigen Verbindungselementen kombinierbar sein.
Zur Stromversorgung der einzelnen Leuchten kann der Schlauch mit einer Anschlußeinrichtung verbindbar sein, wobei die elektrischen Zuleitungen in der Anschlußeinrichtung mit elektrischen Netzanschlüssen verbindbar sind. Diese Anschlußeinrichtung kann beispielsweise ein Anschlußgehäuse umfassen, welches beispielsweise als Wand- oder Deckengehäuse ausgebildet sein kann. Dieses wird dort installiert, wo die Netzanschlüsse liegen. Weiterhin weist dieses Anschlußgehäuse Haltemittel für den Schlauch auf, so daß der Schlauch aufgenommen und die elektrischen Zuleitungen mit den vorgenannten Netzleitungen elektrisch leitend verbunden werden können. Die Haltemittel können ähnlich ausgebildet sein, wie die vorgenannten Haltemittel zum Anschluß der Leuchten an den Schlauch. Hierzu ist beispielsweise an dem
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Anschlußgehäuse ebenfalls eine Rohrmuffe angebracht, durch welche der Schlauch hindurchgeführt ist, wobei die elektrischen Zuleitungen durch Öffnungen in dem Schlauch im Bereich der Haltemittel ins Anschlußgehäuse verlegt sind. 5
Die elektrischen Zuleitungen können von dem Anschlußgehäuse aus als Kabelbaum zu den Leuchten ausgebildet sein. Damit ist gemeint, daß jede Leuchten eine durchgehende, eigene Zuleitung bis zum Anschlußgehäuse hat, wodurch die elektrische Sicherheit erhöht wird.
Die erfindungsgemäße Beleuchtungeinrichtung kann sowohl mit Hochvolt-Leuchten für 230 V -Betrieb als auch für NV-Leuchten im 12 V- bzw. 24 V-Betrieb vorgesehen sein. Bei der Niedervolt- (NV-) Ausführung ist in der Anschlußeinrichtung ein entsprechender Transformator vorzusehen.
Bezüglich der Auswahl des Schlauches bestehen im wesentlichen beliebige Gestaltungsmöglichkeiten, wodurch selbst ausgefallene ästhetische Gestaltungsvarianten realisierbar sind. So kann beispielsweise ein Kunststoff- oder Silikonschlauch verwendet werden, der entweder transparent, d. h. milchig oder glasklar ist oder in beliebigen Farben eingefärbt ist. Gegebenenfalls kann er auch mit einer Armierung versehen werden, beispielsweise aus Gewebe oder Metall. Dadurch ergibt sich zum einen eine erhöhte Stabilität und zum andern eine besonders interessante optische Gestaltung. Gegebenfalls kann der Schlauch überdies strukturiert sein, beispielsweise durch Längs- oder Querrillen.
Um den einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu genügen, sollte der Schlauch endseitig geschlossen sein, beispielsweise durch fest eingesetzte Verschlußstopfen. 35
Bezüglich der zu verwendenden Leuchten besteht im wesentlichen ebenfalls die freie Auswahl. So können beispielsweise gleichfalls Strahlerköpfe verwendet werden,
die an den Haltemitteln dreh- und schwenkbar, als auch Fluter oder Hängeleuchten.
Eine weitere interessante Gestaltungsweise zur Erzielung besonderer Lichteffekte besteht darin, innerhalb des
Schlauches Larapen zu integrieren. Bei der Verwendung eines transparenten Schlauches lassen sich so durch die Verwendung von Leuchtdioden oder kleineren Lämpchen besondere Effekte erzielen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen im einzelnen
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung;
Fig. 2 eine teilweise Seitenansicht der
Beleuchtungseinrichung gem. Fig. 1; 10
Fig. 3 einen teilweisen Längsschnitt durch eine Leuchte der
Beleuchtungseinrichtung gem. Fig. 1 bzw. Fig. 2.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung an einer Wand- oder Deckenfläche montiert dargestellt und als Ganzes mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Diese weist eine Mehrzahl von Leuchten, nämlich Strahlerköpfen 2 auf, die auf einem langgestreckten Leuchtenkörper angebracht sind, welcher als über die gesamte Länge durchgehender Schlauch 3 ausgebildet ist.
Mit dem Bezugszeichen 4 ist ein Anschlußgehäuse versehen, unter dem sich an der Wand- oder Deckenfläche die elektrischen Netzanschlüsse befinden. Der Schlauch 3 ist 5 durch eine an dem Anschlußgehäuse 4 angebrachte Rohrmuffe hindurchgeführt.
Einzelne Details sind aus der vergrößerten Seitenansicht in Fig. 2 entnehmbar. Daraus ergeht deutlich hervor, wie die Leuchte 2 an dem Schlauch 3 befestigt ist. Hierzu ist ein kombiniertes Halte- Befestigungsmittel 6 in Form einer Rohrmuffe vorgesehen, durch welche der Schlauch 3 hindurchgeführt ist. Von dieser Rohrmuffe 6 zweigt ein Rohrabschnitt 7 ab, an dem die Leuchte 2 befestigt ist. Als 5 elektrische Zuleitungen sind die flexiblen Kabel 8 durch den Schlauch 3 verlegt, wobei eines der Kabel 8 zur Stromversorgung der Leuchte 2 innerhalb des Halte-
Befestigungsmittels 6 seitlich heraus durch den Rohrabschnitt 7 zur Leuchte 2 verlegt ist.
Zur Befestigung des Schlauches 3 an einer Wand- oder Deckenfläche sind an dem Halte- Befestigungsmittel 6 Verbindungsmittel ausgebildet, welche einen an der Wand- oder Deckenfläche festgeschraubten Flansch 9 sowie einen damit verbindbaren, von der Rohrmuffe 6 abzweigenden Zapfen bzw. Rohrabschnitt 10 umfassen, welcher mechanisch mit dem Flansch 9 verbunden ist, beispielsweise eingeschnappt.
Im Bereich der Rohrmuffe 5 hat der Schlauch 3 ebenfalls eine seitliche Öffnung, so daß die Kabel 8, innerhalb des Anschlußgehäuses 4 mit Netzanschlüssen verbunden werden können.
In Fig. 3 ist eine Leuchte 2 zusammen mit den kombinierten Halte- Befestigungsmitteln 6 noch einmal vergrößert im Schnitt dargestellt. Daran ist deutlich erkennbar, wie gleichzeitig die Lampe 2 und der Schlauch 3 in Position gehalten werden können.
Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung 1 liegt darin, daß der flexible Schlauch 3 in beliebige zwei- oder dreidimensionale Formen gebogen werden kann, so daß sich besonders vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Die Beleuchtung der dargestellten Strahlerköpfe 2 läßt sich dadurch einstellen, daß diese verschwenkt bzw. gedreht werden, wie dies in Fig. mit den Pfeilen angedeutet ist.
Claims (28)
1. Beleuchtungseinrichtung, mit elektrischen Leuchten, die Haltemittel umfassen, welche im Verlauf eines langgestreckten Leuchtenkörpers anbringbar sind, wobei der Leuchtenkörper die zu den Leuchten führenden elektrischen Zuleitungen aufnimmt und an Befestigungsmitteln anbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper als flexibler Schlauch (3) ausgebildet ist.
2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Zuleitungen (8) durch den Schlauch (3) hindurchlaufen.
3. Beleuchtungseinrichtung nach Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Zuleitungen als flexible Kabel (8) ausgeführt sind.
4. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (6) außen auf dem Schlauch (3) anbringbar sind.
5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (6) eine Rohrmuffe aufweisen, durch welche der Schlauch (3) hindurchführbar ist.
6. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) im Bereich der Haltemittel (6) Durchgangsöffnungen hat, durch welche die elektrischen Zuleitungen (8) herausführbar sind.
7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (6) einen abzweigenden Rohrabschnitt (7) haben, an dem eine Leuchte (2) anbringbar ist.
8. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (6) außen auf dem Schlauch (3) anbringbar sind.
9. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (6) eine Rohrmuffe aufweisen, durch die der Schlauch (3) hindurchführbar ist.
10. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (6) Verbindungselemente (9, 10) aufweisen.
11. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente einen an Wand- oder Deckenfläche festlegbaren Flansch (9) umfassen.
12. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel mit Befestigungsmitteln als kombinierte Halte- Befestigungsteile (6) ausgebildet sind.
13. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Halte-Befestigungsteile (6) eine Rohrmuffe aufweisen, durch die der Schlauch (3) hindurchführbar ist, und von der Rohrabschnitte (7, 10) als Halte-Befestigungsmittel abzweigen.
14. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) mit einer Anschlußeinrichtung verbindbar ist, wobei die elektrischen Zuleitungen (8) in der Anschlußeinrichtung mit elektrischen Netzanschlüssen verbindbar sind.
15. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußeinrichtung ein Anschlußgehäuse (4) umfaßt.
16. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußgehäuse (4) Haltemittel (5) für den Schlauch aufweist.
17. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Zuleitungen (8) im Bereich der Haltemittel (5) durch Öffnungen in dem Schlauch ins Anschlußgehäuse (4) geführt sind.
18. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Anschlußgehäuse (4) die Zuleitungen (8) als Kabelbaum zu den Leuchten (2) ausgebildet sind.
19. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchten (2) HV- Leuchten sind.
20. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchten (2) NV- Leuchten sind.
21. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) ein Kunststoff- oder Silikonschlauch ist.
22. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) transparent ist.
23. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) eine Armierung hat.
24. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) strukturiert ist.
25. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) endseitig verschlossen ist.
26. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchten (2) Strahler umfassen.
27. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchten (2) Fluter oder Hängeleuchten umfassen.
28. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Schlauches (3) Lampen integriert sind.
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Cited By (1)
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| WO2012140683A1 (en) | 2011-04-12 | 2012-10-18 | Elesi Luce Srl | Monopipe system for ceiling and wall lighting with led light sources |
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2000
- 2000-03-20 DE DE20005055U patent/DE20005055U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
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| WO2012140683A1 (en) | 2011-04-12 | 2012-10-18 | Elesi Luce Srl | Monopipe system for ceiling and wall lighting with led light sources |
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