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DE20005016U1 - Putztuch für gewerbliche Anwendungszwecke - Google Patents

Putztuch für gewerbliche Anwendungszwecke

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DE20005016U1
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Germany
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cleaning
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cleaning cloth
cloths
cloth
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DE20005016U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
    • A47L13/16Cloths; Pads; Sponges
    • A47L13/17Cloths; Pads; Sponges containing cleaning agents

Landscapes

  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Detergent Compositions (AREA)

Description

·:· : '""PATENTANWÄLTE
— RUFF, BEIER UND PARTNER
STUTTGART
Djpl.-Chem. Dr. Michael Ruff Dipl.-Ing. Joachim Beier Dipl.-Phys. Jürgen Schöndorf Dipl.-Chem. Dr. Thomas Mütschele
Ruff, Beier und Partner · Postfach 104036 ■ D-70035 Stuttgart European Patent and Trade Mark Attorneys
Partnerschaftsregister Stuttgart PR 43
Anmelder: Rolf Georg Postfach (POB) 104036, D-70035 Stuttgart
Wiesenstr. 4 Willy-Brandt-Str. 28, D-70173 Stuttgart
Telefon +49 (0)711-22 2976-0
72119 Ammerbuch-AltingenTelefa?< +49J0)71,!,;2,2 2976"76
y e-mail: info@RBuP.DE
Dresdner Bank (BLZ 60080000) Kto. 9011341 Landesgirokasse (BLZ 60050101) Kto. 2 530413 Postbank Stuttgart (BLZ 60010070) Kto. 42930-708 VAT-Nr.: DE 147528073
A 34 669 16. März 2000 TM/JC/lg
Beschreibung Putztuch für gewerbliche Anwendungszwecke
Die Erfindung betrifft Putztücher für gewerbliche Anwendungszwecke, wie sie allgemein üblich sind.
Derartige Putztücher werden üblicherweise in Form von zugeschnittenen Trägermaterialien zur Verwendung bereitgestellt. Ein Reinigungsvorgang erfolgt dabei so, daß entweder eine Reinigungsflüssigkeit angerührt wird oder aber vorgefertigte Reinigungsflüssigkeit auf die zu reinigende Oberfläche aufgesprüht wird. Anschließend wird unter Zuhilfenahme eines zuvor trockenen Putztuches der Reinigungsvorgang durchgeführt. Beispielsweise in der Druckindustrie wird in regelmäßigem Betrieb immer wieder eine Reinigung von Maschinenteilen erforderlich. Hierzu müssen spezifisch abgestimmte Reinigungsmittel aufgetragen und dann das Reinigungsmittel und der Schmutz mit einem Putztuch aufgenommen werden.
Eine Vielzahl von Reinigungsmitteln wird ebenfalls für gewerbliche Anwendungszwecke angeboten. Dabei sind unter dem Begriff Reinigungsmittel nicht nur herkömmliche Reinigungs-
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mittel, wie Seifen und andere alkalische Lösungen (seifenfreie Seifen), zu verstehen, sondern auch zu Reinigungszwecken angewandte Lösungsmittel, wobei es sich entsprechend bestimmten Anwendungen hierbei auch um Öle oder Fette bzw. um Öl- und Fettloser (z.B. Aceton u.Ä.) handeln kann. Es ist auch denkbar, daß eine Kombination aus Lösungs- und herkömmlichen Reinigungsmitteln verwendet wird. Der Begriff Reinigungsmittel wird hier also in weitem Sinne verwendet.
Das Anrühren von Reinigungsmitteln bzw. das Versprühen von angerührten oder vorgefertigten Reinigungsmitteln ist häufig unerwünscht. So erfordert das Anrühren von Reinigungsmitteln, insbesondere bei besonderen spezifischen Anwendungen, einerseits eine hohe Sorgfalt, andererseits wird beim Anrühren die Person, die den Vorgang durchführt, einer hohen Konzentration teilweise eventuell gesundheitsschädlicher Stoffe ausgesetzt. Auch das Versprühen von Reinigungsmitteln, besonders von vorgefertigten Reinigungslösungen, sollte an Arbeitsplätzen vermieden werden, da ein Einatmen von unerwünschten Stoffen wegen der Verteilung des Sprühnebels nicht zuverlässig zu verhindern ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, Möglichkeiten zur Reinigung zu schaffen, bei denen ein Anrühren des Reinigungsmittels und Benetzen des Putzlappens bzw. Versprühen eines Reinigungsmittels vermieden wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Putztuch mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Ein Putztuch für gewerbliche Anwendungszwecke besteht aus einem konfektionierten Trägermaterial und dem darauf aufgebrachten Reinigungsmittel. Dabei ist das Trägermaterial mit einer vorgegebenen Menge von Reinigungsmittel getränkt.
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Gemäß vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das vorgegebene Maß von Reinigungsmittel derart gewählt, daß das Putztuch unmittelbar anwendungsbereit ist. Gemäß weiterer vorteilhafter Ausgestaltung wird diese vorgegebene Menge vorzugsweise dadurch erreicht, daß das Putztuch zunächst mit einem Überschuß von Reinigungsmittel versehen wird und anschließend dieser Überschuß auf ein vorgegebenes Maß der Tränkung des Putztuches reduziert wird. Hierzu kann es vorgesehen sein, über vorgegebene Zeitdauern hinweg ein Abtropfen überschüssigen Reinigungsmittels vorzunehmen. Alternativ oder ergänzend hierzu kann auch ein Abquetschen des Reinigungsmittel-Überschusses erfolgen.
Gemäß weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung besteht das Trägermaterial des Putztuches aus einem textlien oder chemischen Fasermaterial. Vorzugsweise ist das vorgegebene Maß der Tränkung des Putztuches für das aufgebrachte Reinigungsmittel kleiner als die Sättigung der Aufnahmefähigkeit des Trägermaterials.
Weiter vorteilhaft ist es, eine Anzahl von Putztüchern in einer gemeinsamen Verpackung abzupacken. Gemäß vorzugsweiser Ausgestaltung der Erfindung besteht die gemeinsame Verpackung aus einer luftdicht verschweißten Folie. Weiter vorteilhaft kann es sein, wenn die Verpackung ein formstabiles Gehäuse aufweist. Vorteilhafterweise kann das formstabile Gehäuse eine Entnahmeöffnung zur Entnahme von Putztüchern aus der Verpackung aufweisen. Mögliche Packungsgrößen liegen beispielsweise bei einer Anzahl von 50 - 100 Putztüchern je Verpackung.
Gemäß weiterer, vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung entspricht die Anzahl von Putztüchern, die in einer Verpackung gemeinsam verpackt ist, dem Bedarf an Putztüchern in einer gewählten Zeiteinheit. Als derartige Zeiteinheiten eignen sich beispielsweise die Dauer einer Arbeitsschicht,
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ein Tag oder andere Größen. Dies ist unter anderem abhängig von der Absolutzahl an benötigten Putztüchern in einer Zeiteinheit sowie ggf. von der Tränkung der Putztücher und dem Reinigungsmittel selbst. Es sollte vermieden werden, daß durch das Eigengewicht der aufeinanderliegenden Putztücher die unteren Putztücher allzustark ausgedrückt werden und so die Reinigungsmittel-Tränkung erheblich verringert wird. Auch der Möglichkeit des Austrocknens des Putztuches bei all zu langem Liegenbleiben muß durch entsprechende Packungsgrößen vorgebeugt werden. Es ist auch möglich, jeweils ein getränktes Putztuch in einer Folie dicht einzuschweißen und diese gemäß vorteilhafter Ausgestaltung zu mehreren in einem gemeinsamen Behältnis - z.B. einem formstabilen Gehäuse - bereitzustellen .
Besonders praktisch ist es, wenn jeweils ein Verpackungsbehälter leer beim Abnehmer zur Verfügung gestellt wird. Dieser kann dann zur Aufnahme der benutzten Putztücher dienen. Diese können zurückgenommen und - soweit nicht übermäßig verschmutzt oder schon verschlissen - gewaschen werden. Nach ggf. erforderlichem Trocknen werden die Putztücher erneut mit dem entsprechenden Reinigungsmittel getränkt. Wenn das entsprechende Maß an Tränkung mit Reinigungsmittel, erforderlichenfalls nach dem Abquetschen, erreicht wurde, können die Putztücher wieder in entsprechender Anzahl in die Verpackung verpackt werden. Sie werden dann so aufbereitet wieder dem Abnehmer zur Verfügung gestellt. Dadurch wird ein hohes Maß an Kreislaufwirtschaft ermöglicht und in vorteilhafter Weise die Menge des anfallenden Abfalls gering gehalten. Außerdem ist es vorteilhaft, daß es für das Waschen der Reinigungstücher bekannt ist, mit welchen Reinigungsmitteln diese getränkt sind, so daß die Waschbehandlung spezifisch auf die Schmutz- und Lösungsmittelfracht der benutzten Putztücher abgestimmt werden kann.
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Als Trägermaterial für das Putztuch eignen sich alle lappigen, ausreichend saugfähigen Materialien. Gemäß vorteilhafter Ausgestaltung handelt es sich bei dem Trägermaterial um ein textiles Fasermaterial, ein Tuch oder aber um entsprechend saugfähige und lappige Schaumkörper.
Ein Anwendungsfeld für derartig befeuchtete Putztücher ist in jeder gewerblichen Anwendung gegeben. Insbesondere können die Putztücher zur Reinigung von Maschinen, beispielsweise mit Kühlschmierfetten verschmutzten Maschinen oder aber Druckereimaschinen, verwendet werden.
Die Erfindung ist nachfolgend auch anhand eines Ausführungsbeispieles dargestellt, dabei zeigt:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Putztuch und
Fig. 2 eine Verpackung mit darin enthaltenen Putztüchern .
Die Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Putztuch. Es besteht aus einem textlien Fasermaterial. Das Putztuch ist mit einem anwendungsspezifischen Reinigungsmittel getränkt. Das Tränken des Putztuches mit Reinigungsmittel erfolgt dabei beispielsweise so, daß zunächst das Putztuch in ein Reinigungsmittelbad verbracht wird. Somit wird sich das Putztuch soweit möglich mit Reinigungsmittel vollsaugen. Anschließend kann das Putztuch zum Abtropfen aufgehängt oder über Roste geführt werden. Über den Sättigungsgrad der Fasern hinausgehende Mengen an Reinigungsmittel tropfen dabei ab. Das Putztuch ist dann bis zu seinem Sättigungsgrad mit Reinigungsmittel getränkt, wenn der AbtropfVorgang beendet ist.
Soll nun ein niederer Grad an Tränkung mit dem Reinigungsmittel erzielt werden, so kann das Putztuch in einem weiteren Bearbeitungsschritt gepreßt oder gedrückt werden, so daß die
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Tränkung mit Reinigungsmittel weiter verringert wird. Dieser Schritt kann auch den Schritt des Abtropfens ersetzen. Das Reinigungsmittel und der Grad der Tränkung wird dabei anwendungsspezifisch festgelegt. Normalerweise soll die Tränkung des Putztuches derart sein, daß ein Reiben des Putztuches auf der zu reinigenden Oberfläche möglich ist, ohne daß übermäßige Mengen an Reinigungsmittel vom Putztuch abgegeben werden und dann evtl. auch an schwer zu erreichende Stellen der zu reinigenden Fläche fließen. Andererseits muß eine ausreichende Menge Reinigungsmittel bereitgestellt werden. Auch ein Austrocknen der Putztücher während der Lagerzeit soll ebenso vermieden werden wie das Ausdrücken der Reinigungstücher in aufeinandergestapeltem Zustand.
Die Fig. 2 zeigt einen Stapel von Putztüchern, die aufeinandergestapelt sind. Die Putztücher werden von einer Verpackung umgeben. Die Verpackung besteht aus einer verschweißten Folie 2 und einem formstabilen Gehäuse 3, 4. Das formstabile Gehäuse ist als Behälter 3 mit einem Deckel 4 ausgebildet. Vorteilhaft kann es sein, wenn beispielsweise im Deckel 4 eine Entnahmeöffnung vorgesehen ist. Zum Entnehmen der Putztücher 1 aus dem Behälter wird zunächst der Deckel 4 geöffnet. Anschließend ist die verschweißte Folie 2 aufzureißen. Nun kann entweder auf diesem Wege direkt ein Putztuch 1 entnommen werden oder aber es ist möglich, die verschweißte Folie 2 so zurückzuschlagen, daß der Deckel 4 wieder auf den Behälter 3 aufgesetzt werden kann und dann über eine im Deckel 4 angebrachte Entnahmeöffnung Putztücher aus dem Behälter 3 entnommen werden können.

Claims (10)

1. Putztuch für gewerbliche Anwendungszwecke, bestehend aus einem konfektionierten Trägermaterial und einem darauf aufgebrachten Reinigungsmittel, wobei das Trägermaterial mit einer vorgegebenen Menge von Reinigungsmittel getränkt ist.
2. Putztuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgegebene Menge des Reinigungsmittels derart gewählt ist, daß das Putztuch (1) unmittelbar anwendungsbereit ist.
3. Putztuch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Putztuch (1) zunächst mit einem Überschuß von Reinigungsmittel versehen ist, der anschließend auf ein vorgegebenes Maß der Tränkung des Putztuches (1) reduziert worden ist.
4. Putztuch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial des Putztuches (1) ein textiles Fasermaterial ist.
5. Putztuch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgegebene Menge an Reinigungsmittel geringer ist als die zur Sättigung des Trägermaterials führende Aufnahmefähigkeit.
6. Verpackung für Putztücher nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Putztücher (1) in einer gemeinsamen Verpackung (2, 3, 4) abgepackt sind.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Verpackung eine die Putztücher (1) umschließende, verschweißte Folie (2) aufweist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Verpackung ein formstabiles Gehäuse (3, 4) aufweist.
9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3, 4) eine Entnahmeöffnung aufweist.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Putztücher (1), die in einer Verpackung gemeinsam abgepackt sind, dem Bedarf an Putztücher in einer vorgegebenen Zeiteinheit, vorzugsweise einem Tagesbedarf oder einem Arbeitsschichtbedarf, entspricht.
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