-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Packung, die mit einem Tränkungsmittel getränkte Einweg-Bodenwischtücher enthält.
-
Es ist bekannt, dass Keime verschiedenster Art auf viel beanspruchten Oberflächen wie z.B. Böden gut gedeihen, insbesondere wenn diese sich in warmer und/oder feuchter Umgebung befinden. So ist in öffentlichen wie auch privaten Bereichen eine regelmäßige Bodenreinigung unerlässlich, um Schmutz und Keime sorgfältig zu entfernen und deren Ausbreitung zu verhindern.
-
Zur Bodenreinigung wird häufig Reinigungsmittel in ein Behältnis mit Wasser gegeben und anschließend ein trockenes Bodenwischtuch in die auf diese Weise hergestellte Reinigungslösung eingetaucht, wodurch die Oberfläche des Bodenwischtuchs benetzt und dieses anschließend zur feuchten Bodenreinigung verwendet wird. Nach erfolgter Reinigung wird das Bodenwischtuch in der Regel gewaschen.
-
Dies ist gleich in mehrfacher Hinsicht verbesserungswürdig. Denn zum einen ist es möglich, dass vergessen wird, das Bodenwischtuch gründlich zu waschen und dieses stattdessen nur unter fließendem Wasser ausgespült wird, wobei Keime auf der Oberfläche verbleiben und sich verbreiten können. Auch bei einem nicht sofortigen Waschen verbreiten sich die auf der Oberfläche des Wischtuchs vorkommenden Keime, wenn dieses z.B. bis zum nächsten Starten eines Waschgangs in der Waschmaschine zwischengelagert wird. Auf diese Weise stellt das eigentlich zur Reinigung bestimmte Bodenwischtuch sogar ein Risiko für verschleppte Kontaminationen bzw. eine Quelle von Kontaminationen dar.
-
Diesem Problem wird im Stand der Technik durch Bereitstellung von Einweg-Tüchern begegnet, die zur Reinigung bzw. Desinfektion von Flächen vorgesehen sind und beispielsweise mit einem antimikrobiell wirkenden Tränkungsmittel getränkt sind. Entsprechende Einweg-Bodenwischtücher werden z.B. in der
DE 10 2013 108 550 A1 beschrieben. Die Tücher weisen jeweils mehrere Lagen mit einem Plastikanteil auf, die thermisch miteinander verbunden, insbesondere verschweißt, sind. Wenn diese oder ähnliche aus dem Stand der Technik bekannte Bodenwischtücher mit einem Tränkungsmittel getränkt sind, werden sie in stabilen Kunststoffwannen gelagert, die mit einem Kunststoffdeckel verschlossen werden. Dies weist verschiedene Nachteile auf. Zum einen ist die stabile Kunststoffverpackung vergleichsweise teuer, was sich nachteilig auf den Preis einer Packung mit getränkten Bodenwischtüchern auswirkt. Zum anderen fällt bei jeder Packung, die üblicherweise 12-24 getränkte Tücher enthält, durch die stabile Kunststoffwanne und den Deckel eine signifikante Menge an nicht biologisch abbaubarem Kunststoffmüll an, so zum Beispiel bei einer Packung mit 24 getränkten Bodenwischtüchern 123 g Kunststoffmüll.
-
Deutlich weniger Kunststoffabfall entsteht durch sog. Flowpacks mit getränkten Bodenwischtüchern, die auf eine stabile Kunststoffwanne verzichten und in denen die getränkten Tücher nur in einer nicht formstabilen Kunststofffolie verschweißt sind. Nach Anbruch einer solchen Packung mit Bodenwischtüchern kommt es jedoch aufgrund von Verdunstungsprozessen sowie fehlerhafter Verwendung durch den Verbraucher dazu, dass die unteren Tücher einer Packung zu trocken oder sogar ausgetrocknet und damit für eine gründliche Reinigung nicht mehr zu gebrauchen sind.
-
Eine Verpackung in stabilen Kunststoffwannen ist hinsichtlich des Tränkungsgrades der Tücher vorteilhaft gegenüber Flowpacks, da die Tücher in den stabilen Kunststoffwannen mit einer zuvor berechneten Flüssigkeitsmenge übertränkt sein können, sodass auch das letzte Tuch einer Packung noch ausreichend Flüssigkeit beinhaltet. In herkömmlichen Flowpacks hingegen können die Tücher nur mit so viel Flüssigkeit getränkt werden, wie diese auch aufnehmen können. Anderenfalls würde die überschüssige Flüssigkeit ein Verschweißen der Folie unmöglich machen.
-
Stabile Kunststoffwannen bieten somit den Vorteil einer möglichen Übertränkung der Tücher, wodurch alle in einer Packung enthaltenen Tücher für eine effektive Bodenreinigung genutzt werden können. Dem stehen allerdings die Nachteile des hohen Preises sowie des hohen Kunststoffmüllaufkommens gegenüber. Flowpacks hingegen bieten den Vorteil eines deutlich geringeren Bedarfs an Kunststoff für die Verpackung, weisen allerdings den Nachteil auf, dass die unteren Tücher einer Packung zu trocken und für eine effektive Reinigung unbrauchbar sind.
-
Aufgabe der Erfindung
-
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine alternative Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern bereitzustellen, die die vorgenannten aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile vorzugsweise überwindet und sich insbesondere durch eine für alle in der Packung enthaltenen Tücher ausreichende Tränkmenge sowie durch einen mit herkömmlichen Flowpacks annähernd vergleichbaren Kunststoffeinsatz der Verpackung auszeichnet.
-
Allgemeine Beschreibung der Erfindung
-
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen der Ansprüche und insbesondere mit einer Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern, umfassend eine Vielzahl von mit einem Tränkungsmittel getränkten Einweg-Bodenwischtüchern, wobei die getränkten Einweg-Bodenwischtücher in einer Kunststoffwanne gelagert sind, wobei die Kunststoffwanne eine Wandstärke von < 0,8 mm aufweist und wobei die Kunststoffwanne mit den darin gelagerten getränkten Einweg-Bodenwischtüchern in einer Schlauchbeutelverpackung verpackt ist.
-
In der erfindungsgemäßen Packung sind die getränkten Einweg-Bodenwischtücher aufeinander gestapelt, z.B. in einem Stapel mit 6 bis 30, vorzugsweise mit 12 bis 24 Einweg-Bodenwischtüchern.
-
Unter einer Kunststoffwanne wird für die Zwecke der Erfindung ein einseitig offenes Behältnis zur Aufnahme der Einweg-Bodenwischtücher verstanden, das vorzugsweise keinen Deckel aufweist.
-
Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten stabilen Kunststoffwannen weist die in der erfindungsgemäßen Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern enthaltene Kunststoffwanne eine Wandstärke von < 0,8 mm auf. Eine solche dünnwandige Kunststoffwanne ist folglich weniger stabil als eine aus dem Stand der Technik bekannte stabile Kunststoffwanne, die in der Regel eine Wandstärke von ca. 1,2 mm aufweist. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass diese geringere Stabilität ausreichend ist, da die Kunststoffwanne mit den darin gelagerten getränkten Einweg-Bodenwischtüchern gemäß der vorliegenden Erfindung noch von einer Schlauchbeutelverpackung umgeben ist. Im Gegensatz dazu dient die aus dem Stand der Technik bekannte stabile Kunststoffwanne nicht nur der Aufnahme der getränkten Einweg-Bodenwischtücher, sondern gleichzeitig auch deren Verpackung, wofür eine höhere Stabilität erforderlich ist.
-
Da die Funktion der Verpackung bei einer erfindungsgemäßen Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern durch die Schlauchbeutelverpackung übernommen wird, liegt die einzige Funktion der dünnwandigen Kunststoffwanne gemäß der Erfindung darin, die getränkten Tücher aufzunehmen und dabei zu verhindern, dass überschüssiges Tränkungsmittel, das nicht von den getränkten Tüchern aufgenommen werden kann, bei der Verpackung in einem Schlauchbeutel stört, indem es in die Schweißbereiche fließt und damit ein dichtes Verschließen der Packung erschwert bzw. verhindert. Durch die vorliegende Erfindung gelingt es also, die Vorteile einer Flowpack-Verpackung für getränkte Einweg-Bodenwischtücher mit den Vorteilen einer Verpackung der getränkten Einweg-Bodenwischtücher in einer stabilen Kunststoffwanne zu kombinieren, denn der Kunststoffanteil in einer erfindungsgemäßen Packung mit Einweg-Bodenwischtüchern ist bei einer um mindestens 1/3 geringeren Wandstärke trotz der zusätzlichen Schlauchbeutelverpackung signifikant geringer als bei den stabilen Kunststoffwannen, die aus dem Stand der Technik bekannt sind, zumal letztere auch noch einen Kunststoffdeckel aufweisen.
-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform beträgt die Wandstärke einer in der erfindungsgemäßen Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern enthaltenen Kunststoffwanne sogar < 0,7 mm, bevorzugter < 0,6 mm, noch bevorzugter < 0,5 mm oder insbesondere etwa 0,4 mm. Dabei versteht es sich, dass der Kunststoffanteil mit abnehmender Wandstärke sinkt und somit der Vorteil der erfindungsgemäßen Verpackung hinsichtlich des Einsparpotentials an Kunststoff mit abnehmender Wandstärke immer größer wird. In der bevorzugten Ausführungsform mit einer Wandstärke der Kunststoffwanne von ca. 0,4 mm ist der Kunststoffanteil der gesamten Packung der getränkten Einweg-Bodenwischtücher im Vergleich zu einer aus dem Stand der Technik bekannten herkömmlichen Verpackung in stabilen Kunststoffwannen um ca. 60 % reduziert.
-
Um den Vorteil des Kunststoff-Einsparpotentials durch die vorliegende Erfindung noch anschaulicher auszudrücken, sei erwähnt, dass eine herkömmliche (aus dem Stand der Technik bekannte) Verpackung für 24 getränkte Einweg-Bodenwischtücher einen Kunststoffanteil von 123 g aufweist, der durch die stabile Kunststoffwanne mit Deckel verursacht wird. Die erfindungsgemäße Packung mit 24 getränkten Einweg-Bodenwischtüchern weist hingegen einen durch die dünnwandige Kunststoffwanne und die Schlauchbeutelverpackung verursachten Gesamtgehalt an Kunststoff von < 50 g auf.
-
Neben diesem Vorteil des geringen Kunststoffanteils, der zu gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Verpackungen signifikant verringertem Kunststoffabfall und auch verringerten Materialkosten führt, weist die erfindungsgemäße Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern überdies den Vorteil auf, dass die Einweg-Bodenwischtücher durch die dünnwandige Kunststoffwanne übertränkt werden können, d.h. mit mehr Tränkungsmittel versehen werden können, als diese aufnehmen können, ohne dass das überschüssige Tränkungsmittel ein Verschließen der Schlauchbeutelverpackung erschwert oder verhindert, da das Tränkungsmittel in der dünnwandigen Kunststoffwanne verbleibt und nicht während des Herstellungsprozesses der Schlauchbeutelverpackung um die Kunststoffwanne mit den darin angeordneten getränkten Einweg-Bodenwischtüchern in die zu verschließenden Randbereiche der Folie gelangt, aus der die Schlauchbeutelverpackung hergestellt wird.
-
Das Material, aus dem die Kunststoffwanne besteht, kann jedes beliebige Kunststoffmaterial sein. Vorzugsweise ist das Material, aus dem die Kunststoffwanne besteht, jedoch ausgewählt aus der Gruppe, die Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyethylenterephthalat (PET), Derivate dieser und Kombinationen dieser umfasst oder daraus besteht.
-
Auch das Material, aus dem die Schlauchbeutelverpackung besteht, kann jedes beliebige Kunststoffmaterial sein. Vorzugsweise ist das Material, aus dem die Schlauchbeutelverpackung besteht, jedoch ausgewählt aus der Gruppe, die Polyethylen (PE), Polyethylenterephthalat (PET), ungerecktes Polypropylen (Cast Polypropylen, CPP), orientiertes Polypropylen (OPP), Derivate dieser und Kombinationen dieser umfasst oder daraus besteht.
-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Schlauchbeutelverpackung einer erfindungsgemäßen Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern eine wiederverschließbare Entnahmeöffnung auf, die beispielsweise mit einer Klebefolie verschlossen ist.
-
Die in einer erfindungsgemäßen Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern enthaltenen Einweg-Bodenwischtücher können in ihrem Aufbau und ihrer Zusammensetzung an den jeweiligen Einsatzzweck- und -ort angepasst sein. Je nach Empfindlichkeit des zu reinigenden Bodens können die Einweg-Bodenwischtücher daher beispielsweise in der Abrasivität der in den Wischtüchern enthaltenen Fasern oder in deren Saugfähigkeit variieren.
-
Vorzugsweise weisen die getränkten Einweg-Bodenwischtücher Befestigungsmittel zum Befestigen der Einweg-Bodenwischtücher an einer manuellen Wischvorrichtung auf.
-
Die Befestigungsmittel umfassen dabei z.B. Bänder, Knöpfe, Haken, einen Reißverschluss und/oder einen Klettverschluss, wobei die erfindungsgemäßen Einweg-Bodenwischtücher mittels dieser Befestigungsmittel an einer manuellen Wischvorrichtung befestigt werden können. Alternativ können die erfindungsgemäßen Einweg-Bodenwischtücher diese Befestigungsmittel nicht selbst aufweist, sondern mit diesen in Eingriff gebracht werden, beispielsweise indem ein an einer manuellen Wischvorrichtung angeordneter Klettverschluss an einem Einweg-Bodenwischtuch befestigt wird oder ein an einer manuellen Wischvorrichtung angeordneter Haken oder Knopf in eine an einem Einweg-Bodenwischtuch angeordnete Öse bzw. Schlaufe oder ein Loch eingreift, die ebenfalls als Befestigungsmittel verstanden werden.
-
Das Tränkungsmittel, mit dem die in der erfindungsgemäßen Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern enthaltenen Einweg-Bodenwischtücher getränkt sind, kann in seiner Zusammensetzung ebenfalls beliebig an den jeweiligen Einsatzzweck- und -ort angepasst sein. Beispielsweise kann das Tränkungsmittel eine oder mehrere Verbindungen mit antimikrobiellen Eigenschaften enthalten. Weiterhin kann das Tränkungsmittel sämtliche in herkömmlichen Tränkungsmitteln enthaltene Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere Wasser, Öl, Konservierungsmittel, Tenside, Emulgatoren, hautpflegende Inhaltsstoffe, feuchtigkeitsspendende Inhaltsstoffe und beliebige Kombinationen dieser.
-
Optional enthalten die in der erfindungsgemäßen Packung mit getränkten Einweg-Bodenwischtüchern enthaltenen Einweg-Bodenwischtücher einen Sensor, der eingerichtet ist, anzuzeigen, wenn das in dem Tuch enthaltene Tränkungsmittel nicht mehr ausreichend für eine zuverlässige Reinigung ist. Der Sensor kann dabei insbesondere ein visueller Sensor sein, der einen unzureichenden Tränkungsmittelgehalt in dem Bodenwischtuch z.B. durch eine chemische Farbreaktion anzeigt.
-
Die in der vorstehenden Beschreibung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102013108550 A1 [0005]