DE20005813U1 - Vorrichtung zum Aufhängen von Kraftfahrzeugrädern oder -reifen an Raumdecken - Google Patents
Vorrichtung zum Aufhängen von Kraftfahrzeugrädern oder -reifen an RaumdeckenInfo
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Description
Hubert Markowski
Schützenstrasse 255
Schützenstrasse 255
44 8 69 Bochum
an Raumdecken
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen von Kraftfahrzeugrädern oder -reifen an Raumdecken, bei der ein an der Decke zu befestigendes mit einem am Rad/Reifen zu befestigenden Element in Eingriff bringbar ist.
Zu Beginn des Winters und zu Beginn des Sommers wechselt ein Großteil der Kraftfahrzeugfahrer die Räder am Fahrzeug. Dann stehen sie vor dem Problem, wo sie die jeweils abmontierten Räder lagern sollen. Hierzu steht meistens nur die Garage oder ein Kellerraum zur Verfügung, Räume, in denen die Platzverhältnisse in der Regel nicht besonders günstig sind. Im Fachhandel angeboten werden Vorrichtungen, die an der Seitenwand befestigt werden und auf denen die montierten Räder aufgehängt werden. Aber auch diese Lösung schränkt den zur Verfügung stehenden Raum zu sehr ein.
Eine andere Lösung besteht darin, die Reifen übereinander auf einem Gestell zu stapeln. Auch dieses löst das Platzproblem nicht. Darüber hinaus ist die Übereinanderstapelung der Reifen nicht besonders vorteilhaft für dieselben.
Eine weitere Lösungsmöglichkeit ist in der DE-OS 198 31 476
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beschrieben, wobei unter der Decke des Kellerraumes bzw. der Garage eine Vorrichtung angebracht wird, die aus einem Mittelteil besteht, von dem sternförmig abgehend vier nach unten verschwenkbare Arme angeordnet sind. Am Ende des jeweiligen Armes befindet sich eine Aufnahme für ein Fahrzeugrad. Nach dem Befestigen des Fahrzeugrads an dieser Aufnahme wird der Arm nach oben zur Decke geschwenkt und dort befestigt.
Diese kreuzförmige Anordnung hat jedoch den Nachteil, dass sie ohne die Mithilfe einer zweiten Person nicht montiert werden kann. Darüber hinaus ist durch die ausladende Bauweise der Vorrichtung der Anbringungsmöglichkeit eine Grenze gesetzt. Im Regelfall kann diese Vorrichtung nur in der Mitte direkt oberhalb des Fahrzeugs in der Garage angeordnet werden. Wenn diese Vorrichtung nicht sachgemäß an der Decke befestigt ist, kann es geschehen, dass dieselbe auf das darunterstehende Fahrzeug fällt und dieses beschädigt.
Ein weiterer Nachteil dieser Vorrichtung ist darin zu sehen, dass das Befestigen des Rades am jeweils heruntergeklappten Arm nur mit Mühe durchgeführt werden kann, da der Aufnahmezapfen dem Felgenloch nicht immer angepasst ist und daher mitunter zwei Hände nicht ausreichen, zum einen den Reifen in der zentrierten Stellung zu halten und zum anderen die Befestigungsmittel zu betätigen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, dass sie für jedes Rad einzeln am jeweils günstigsten Ort an der Decke befestigt werden kann und die Fixierung des jeweiligen Rades keinerlei Schwierigkeiten bereitet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe gemäß dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 durch einen mit dem deckenseitigen Element verbindbaren, mit einem Gewinde versehenen Bolzen, auf dem zwei das Rad bzw. den Reifen fixierende Element aufschraubbar sind.
Hierbei ist gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung das eine Element ein kappenförmiges Distanzelement, dessen Öffnung zum freien Ende des Bolzens weist und das andere Element konusförmig, dessen verjüngtes Ende zum Distanzelement weist.
Durch diese beiden Fixierungs-Elemente kann jedes Rad unabhängig vom Durchmesser der Felgenöffnung an der Vorrichtung befestigt werden. Das kappenförmige Element dient dabei dazu, dem Rad bzw. der Felge einen definierten Anschlagpunkt zu liefern, während das konusförmige Element so weit in die Felgenöffnung hineingeschraubt wird, bis das konusförmige Element diese Öffnung voll ausfüllt. Hierdurch wird eine Selbstzentrierung des Rades erreicht.
Bei einer ersten Alternative der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist gemäß Anspruch 3 vorgesehen, dass ein Ende des Bolzens eine kopfförmige Verdickung aufweist und das an der Decke zu befestigende Element ein mit einem Längsschlitz versehenes Rechteck-Profil ist, wobei der Längsschlitz in etwa so breit ist wie der Bolzendurchmesser und auf der von der Decke wegweisenden Seite des Profils angeordnet und an einer Stirnseite des Profils offen ist. Dieses Rechteck-Profil wird an der Decke mit mindestens einer Schraube befestigt. Das wie oben ausgeführt am Bolzen befestigte Rad wird zur Decke gehoben, und die kopfförmige Verdickung wird in das Rechteck-Profil eingeschoben, so dass die kopfförmige Verdickung auf den Randseiten des Längsschlitzes aufliegt.
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Diese Alternative hat den Vorteil, dass lediglich kurze Stücke des Rechteck-Profils mittels der mindestens einen Schraube an der Decke befestigt zu werden brauchen. Infolge der kleinen Baugrösse kann diese Vorrichtung an Orten plaziert werden, die hierfür besonders günstig sind, z.B. die Deckenbereiche in Raumecken.
In einer vorteilhaften Ausführungsform dieser Alternative ist vorgesehen, dass das Profil derart an der Decke befestigbar ist, dass das offene Ende des Längsschlitzes der Decke näher ist als die entgegengesetzte Stirnseite des Profils.
Hierdurch ist es möglich, dass nach Einführen der kopfförmigen Verdickung des Bolzens dieser mit dem daranhängenden Rad bis zu einem Anschlag rutschen kann. Ein unbeabsichtigtes Herausrutschen aus dem Längsschlitz ist somit unmöglich.
Gemäß Anspruch 5 wird diese Schräge dadurch erreicht, dass das Profil mittels einer Schraube an der Decke befestigbar ist, wobei zwischen Decke und Profil sowie zwischen Profil und Schraubenkopf jeweils eine Distanzscheibe angeordnet ist, deren aufeinanderzuweisende parallele Flächen jeweils einen spitzen Winkel mit der Decke bilden.
Eine derartige Vorrichtung ist besonders einfach zu montieren und auch besonders einfach zu handhaben.
Vorteilhafterweise ist gemäß Anspruch 6 das kopfförmige Ende in Form einer Kugel gestaltet, so dass sich das Einführen und auch wieder Herausführen der Aufhängung aus dem Rechteck-Profil vereinfacht wird.
Die Einführung des Bolzens wird darüber hinaus durch eine trichterförmige Einführhilfe an der einführseitigen Stirnseite des Rechteck-Profils erleichtert (Anspruch 7).
Bei einer zweiten Alternative der Erfindung ist gemäß Anspruch 8 vorgesehen, dass der Bolzen an einem verschwenkbar an einem an der Decke befestigbaren Halteprofil angelenkten Tragprofil befestigt ist, wobei auf dem Tragprofil ein im rechten Winkel von diesem abstehender Abstellbügel verstellbar befestigt ist und an dem dem Gelenk abgewandten Ende des Tragprofils ein Sicherungsbolzen angeordnet ist, der mit einem komplementären Element am Ende des Halteprofils in Eingriff bringbar ist.
Auch diese Vorrichtung ist so ausgestaltet, dass sie lediglich ein Rad aufnehmen kann, wodurch die Baugrösse ebenfalls in Grenzen gehalten werden kann. Auch diese Vorrichtung lässt sich an entsprechend günstigen Orten an der Decke befestigen und zwar lediglich von einer Person, da die Vorrichtungen an sich recht leichtgewichtig sind.
Das leistenförmige Halteprofil wird mittels zweier Schrauben an der Decke befestigt. Das gelenkig an diesem Halteprofil angeordnete Tragprofil weist in seinem Mittelteil eine Befestigungsvorrichtung auf, wie sie im Anspruch 2 beschrieben worden ist. Zusätzlich zu dieser Befestigungsvorrichtung ist auf dem Tragprofil ein im rechten Winkel von diesem abstehender Abstellbügel verstellbar befestigt. Dieser Abstellbügel dient dazu, dass zu befestigende Rad vor dem Befestigungsvorgang an dem heruntergeklappten Tragprofil provisorisch zu halten. Hierfür wird vor der Montage der Haltebügel entsprechend der Radgrösse eingestellt und befestigt. Ist das Rad auf dem Abstellbügel angeordnet, braucht man das Rad nur mit einer Hand zu halten, während mit der anderen Hand das konusförmige Befestigungselement auf dem Gewindebolzen so weit eingeschraubt
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wird, bis es die Felgenöffnung ausfüllt. Danach wird das Tragprofil Richtung Halteprofil nach oben verschwenkt, bis der Sicherungsbolzen in das komplementäre Element am Ende des Halteprofils eingesteckt bzw. eingeschraubt werden kann.
Was bisher beschrieben worden ist, gilt für Räder, d.h. Reifen auf Felgen montiert.
Sollen nur die Reifen (ohne Felge) gelagert werden, können die erfindungsgemässen Vorrichtungen gemäss Anspruch 3 und 8 auf einfache Art und Weise abgewandelt werden, indem statt des konusförmigen Elements und des kappenförmigen Elements zwei kreuzförmige Profilelemente auf den Gewindebolzen aufgeschraubt werden, so dass der Reifen zwischen diesen beiden kreuzförmigen Elementen gehalten wird.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen dargestellt und näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 erste Alternative einer Aufhängevorrichtung im Querschnitt
Fig. 2 in vergrösserter Darstellung den Aufhängeteil gemäß Fig. 1
Fig. 3 Befestigung des deckenseitigen Aufnahmeelements Fig. 4 Radseitige Befestigungselemente im Querschnitt
Fig. 5 in perspektivischer Darstellung das deckenseitige Aufnahmeelement
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Fig. 6 zweite Alternative einer Aufhängevorrichtung in Seitenansicht
Fig. 7 Vorrichtung gemäss Fig. 1 im aufgeklappten Zustand und teilweise im Querschnitt
Fig. 8 Vorrichtung gemäss Anspruch 1 in Draufsicht
Fig. 9 Ausschnitt aus Fig. 7 (Befestigungselemente)
Fig. 10 Fixierung für den Tragarm am Haltearm
Fig. 11 verstellbarer Abstellbügel am Tragprofil
Fig. 12 Reifenaufnahme
In der Fig. 1 ist eine Vorrichtung zum Aufhängen eines Kraftfahrzeugrades 11 an der Decke 12 in einer ersten Alternative dargestellt und allgemein mit dem Bezugszeichen 20 versehen.
Sie besteht aus einem an der Decke 12 zu befestigenden Rechteck-Profil 1, dass an der der Decke 12 abgewandten Seite einen Längsschlitz 14 aufweist. Wie aus Fig. 3 hervorgeht, ist das Rechteck-Profil 1 mittels einer Schraube 15 an der Decke befestigt, wobei zwischen Decke 12 und Rechteck-Profil 1 und zwischen Rechteck-Profil 1 und Schraubenkopf 15 je eine keilförmige Distanzscheibe 6 angeordnet ist, so dass das Rechteck-Profil 1 mit der Decke 12 einen spitzen Winkel bildet.
Das so angebrachte Rechteck-Profil 1 dient als Aufnahme für das verdickte kugelförmige Ende 16 eines mit einem Gewinde versehenen Bolzen 2, an dem das Kraftfahrzeugrad 11 befestigt ist.
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Wie in Fig.l und speziell in Fig. 4 dargestellt, besteht die Befestigung aus einem kappenförmigen Distanzelement 4 und einem konusförmigen Element 5. Das Distanzelement 4 liegt mit seinem Rand 17 auf der Felge 7 auf und wird mittels einer Mutter 3 sowie mit Hilfe des konusförmigen Elements 5, das auf das Gewinde des Bolzens 2 aufgeschraubt wird und dabei die Felgenöffnung ausfüllt, gegen die Felge gedrückt.
So vorbereitet wird nun das Rad 11 an der Decke 12 aufgehängt, indem das kugelförmige Ende 16 des Bolzens 2 in das Rechteck-Profil 1 eingeführt wird und zwar an der Seite, die der Decke 12 näher ist. Dort ist, wie aus Fig. 5 hervorgeht, eine trichterförmige Einführhilfe 8 vorgesehen.
Der Bolzen 2 mit dem daran befestigten Rad 11 rutscht durch den Längsschlitz 14 im Profil 1 bis zu einem Anschlag (beispielsweise Keil 6) herab.
In den Figuren 6 bis 11 ist eine zweite Alternative der Erfindung dargestellt und allgemein mit dem Bezugszeichen 20' versehen.
Sie besteht aus einem leistenförmigen Haltearm 21, der mittels Schrauben an der Decke befestigt ist. Mittels eines Scharnieres 30 ist am Haltearm 21 ein Tragarm 22 angelenkt. Haltearm 21 und Tragarm 22 werden im hochgeklappten Zustand (Fig.6) mit Hilfe eines Sicherungsbolzens 29 aneinander befestigt, wie es detailliert in Fig. 10 dargestellt ist. Die Fig. 7 zeigt die Vorrichtung 20' im herabgeklappten Zustand. In dieser Position wird das zu lagernde Rad 11 an der Vorrichtung bzw. am Tragarm 22 befestigt.
Dies geschieht ähnlich wie bei der Vorrichtung gemäss den Figuren 1 bis 5 mittels eines Gewindebolzens 2, eines
kappenförmigen Distanzelements 4 und eines konusförmigen Elements 5, wobei bei dieser Ausführungsform der Bolzen mittels einer Mutter 8 am Tragarm 22 befestigt ist.
Auf dem Tragarm 22 verschiebbar angeordnet ist ein Abstellbügel 33, der entsprechend der Grosse des jeweils zu montierenden Rades 11 im Abstand zum Bolzen 2 veränderbar ist. Er steht im rechten Winkel vom Tragarm 22 ab und weist ein gekrümmtes Ende auf.
Der Abstellbügel 33 hat lediglich die Aufgabe, das Befestigen des Rades 11 zu erleichtern.
Wie im Detail aus Fig. 11 hervorgeht, ist der Abstellbügel 33 mittels zweier Muttern 28 und zweier Klemmlaschen 34 am Tragarm 22 zu befestigen.
In der Fig. 12 ist eine weitere Alternative dargestellt, bei der statt der Befestigungselemente 4 und 5 zwei Profilkreuze 40 auf den Bolzen 2 aufgeschraubt sind, die einen Reifen 11 (ohne Felge) zwischen sich einschließen. Die Aufhängevorrichtung kann dabei die aus den Fig. 1 bis 5 oder auch die aus den Fig. 6 bis 11 bekannte sein.
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Claims (9)
1. Vorrichtung zum Aufhängen von Kraftfahrzeugrädern oder -reifen an Raumdecken, bei der ein an der Decke zu befestigendes mit einem am Rad/Reifen zu befestigenden Element in Eingriff bringbar ist, gekennzeichnet durch einen mit dem deckenseitigen Element (1, 21) verbindbaren, mit einem Gewinde versehenen Bolzen (2), auf dem mindestens zwei das Rad (11) bzw. den Reifen fixierende Elemente (4, 5) aufschraubbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Element ein kappenförmiges Distanzelement (4) ist, dessen Öffnung zum freien Ende des Bolzens (2) weist und das andere Element (5) konusförmig ist, dessen verjüngtes Ende zum Distanzelement (4) weist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende des Bolzens (2) eine kopfförmige Verdickung (16) aufweist und das an der Decke (12) zu befestigende Element (1) ein mit einem Längsschlitz(14) versehenes Rechteck-Profil (1) ist, wobei der Längsschlitz (14) in etwa so breit ist wie der Bolzendurchmesser (2) und auf der von der Decke (12) wegweisenden Seite (13) des Profils (1) angeordnet und an einer Stirnseite des Profils (1) offen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1) derart an der Decke (12) befestigbar ist, dass das offene Ende des Längsschlitzes (14) der Decke (12) näher ist als die entgegengesetzte Stirnseite des Profils (1).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1) mittels einer Schraube (15) an der Decke (12) befestigbar ist, wobei zwischen Decke (12) und Profil (1) sowie zwischen Profil (1) und Schraubenkopf (15) jeweils eine Distanzscheibe (6) angeordnet ist, deren aufeinander zuweisende parallele Flächen jeweils einen spitzen Winkel mit der Decke (12) bilden.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die kopfförmige Verdickung (16) am Ende des Bolzens (2) Kugelgestalt aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem einführungsseitigen Ende des Rechteck-Profils (1) eine trichterförmige Einführhilfe (8) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (2) an einem verschwenkbar an einem an der Decke (12) befestigbaren Halteprofil (21) angelenkten Tragprofil (22) befestigt ist, wobei auf dem Tragprofil (22) ein im rechten Winkel von diesem abstehender Abstellbügel (33) verstellbar befestigt ist und an dem dem Gelenk (30) abgewandten Ende des Tragprofils (21) ein Sicherungsbolzen (29) angeordnet ist, der mit einem komplementären Element am Ende des Halteprofils (21) in Eingriff bringbar ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die den Reifen bzw. das Rad (11) fixierenden Elemente jeweils aus zwei kreuzförmig angeordneten Profilstäben (10) bestehen, wobei die beiden kreuzförmigen Elemente (10) den Reifen bzw. das Rad (11) sandwichartig einfassen.
Priority Applications (1)
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| DE20005813U DE20005813U1 (de) | 2000-03-29 | 2000-03-29 | Vorrichtung zum Aufhängen von Kraftfahrzeugrädern oder -reifen an Raumdecken |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE20005813U1 true DE20005813U1 (de) | 2000-09-21 |
Family
ID=7939516
Family Applications (1)
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10325931A1 (de) * | 2003-06-07 | 2005-01-13 | Markus Bergmann | Reifentransportvorrichtung |
| EP1462276A3 (de) * | 2003-03-27 | 2005-05-04 | Georgios Tarazas | Radstützanordnung |
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2000
- 2000-03-29 DE DE20005813U patent/DE20005813U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
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| DE10325931A1 (de) * | 2003-06-07 | 2005-01-13 | Markus Bergmann | Reifentransportvorrichtung |
| DE10325931B4 (de) * | 2003-06-07 | 2006-04-20 | Markus Bergmann | Reifentransportvorrichtung |
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