DE20005805U1 - Adapterhülse und Packer mit Adapterhülse - Google Patents
Adapterhülse und Packer mit AdapterhülseInfo
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Description
Anmelder:
Klaus SCHREINER Bremerstraße 1 34246 Vellmar, DE
Klaus SCHREINER Bremerstraße 1 34246 Vellmar, DE
und
Oliver SCHREINER Wolfhagerstraße 34128 Kassel, DE
Kassel, den 28. März 2000 rw/mp Anwaltsakte 20102 Aktenzeichen N. N.
Vertreter:
Patentanwälte Walther · Walther & Hinz Heimradstr. 2 34130 Kassel, DE
"Adapterhülse und Packer mit Adapterhülse"
Die Erfindung betrifft eine Adapterhülse zur Anordnung an einem Packer oder einem Packerelement zum Einsetzen in eine Gebäudebohrung - insbesondere in eine Mauerwerksbohrung - bzw. einen Packer, der als längliche 35 Hülse ausgebildet ist, die auf ihrem äußeren Umfang mehrere hintereinander angeordnete radial verlaufende Lamellen aufweist.
Packer der gattungsgemäßen Art sind bekannt; diese dienen im Wesentlichen dazu, Mauerwerke gegen eindringende Feuchtigkeit abzudichten. Hierzu ist bekannt durch derartige Packer Zementleim und/oder eine Silikonmikroemulsion in einer Mauer zu verpressen. Das heißt, dass der Zementleim bzw. die Silikonmikroemulsion mit hohem Druck in das Mauerwerk gepresst wird, sich dort verteilt, und so eine Feuchtigkeitssperre bildet.
Es hat sich nun gezeigt, dass nicht nur derartige Injektionsflüssigkeiten in das Mauerwerk eingebracht werden müssen, sondern dass darüber hinaus auch ein Interesse daran besteht, örtlich gesehen vor dem eigentlichen Mauerwerk außen eine derartige Injektionsflüssigkeit zu verteilen, mit dem Ziel das Mauerwerk außen wasserdicht abzukapseln. Dies vor dem Hintergrund, dass - wie bereits erläutert - die Injektionsflüssigkeit mit hohem Druck in das Mauerwerk eingebracht wird. Bei einem Mauerwerk aus Hohlblocksteinen besteht hierbei die Gefahr, dass die Kammern zerstört werden, mithin der Stein insgesamt zerstört wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde eine Adapterhülse für einen Packer bzw. einen Packer der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit dem sowohl ein Verpressen der Injektionsflüssigkeiten in das Mauerwerk ermöglicht wird, als auch die Möglichkeit eröffnet wird durch die Mauer hindurch die Injektionsflüssigkeit zu transportieren.
Eine Adapterhülse, die eine Lösung dieses Problems bietet, zeichnet sich erfindungsgemäß durch zwei Abschnitte unterschiedlichen Innendurchmessers aus, wobei die beiden Abschnitte unterschiedliche Mittel zur lösbaren Verbindung mit dem Packer oder dem Packerelement umfassen, und wobei mindestens der eine Abschnitt auf dem äußeren Umfang mehrere hintereinander angeordnete radial verlaufende Lamellen aufweist.
Durch die Abschnitte mit unterschiedlichem Innendurchmesser und unterschiedlichen Verbindungsmitteln wird erreicht, dass diese Adapterhülse in verschiedensterweise benutzt werden kann. Zum Einen besteht die Möglichkeit, diese unmittelbar auf den Packer aufzusetzen, zum Anderen besteht die Möglichkeit auf den Packer zunächst eine Verlängerungshülse aufzusetzen, um dann den Adapter an der Verlängerungshülse anzubringen. Insbesondere die Maßnahme, wonach die Adapterhülse radial verlaufende Lamellen aufweist bewirkt, dass die Injektionsflüssigkeit, die durch den Packer in das Bohrloch bzw. vor das Mauerwerk gebracht wird, nicht zurücklaufen kann, sondern an der Stelle verbleibt, wo sie tatsächlich benötigt wird. Dies ist insbesondere dann von Interesse, wenn an diese Adapterhülse eine Injektorspitze angeordnet wird, die dazu dient, die Injektionsflüssigkeit nicht in das Mauerwerk zu verteilen, sondern außen vor dem Mauerwerk auszubreiten. Gerade hier dienen die Lamellen dazu zu verhindern, dass die Injektionsflüssigkeit in das Bohrloch zurückströmt.
Als Verbindungmittel können auf dem einen Abschnitt der Adapterhülse auf dem äußeren Umfang Rastnasen vorgesehen sein, wohingegen auf dem anderen Abschnitt der Adapterhülse auf dem Umfang Öffnungen zur Aufnähme von Rastnasen des Packers oder des Packerelementes angeordnet sind. Hieraus wird besonders deutlich, dass diese Adapterhülse vielseitig verwendbar ist, wenn nämlich insbesondere der Packer bzw. die übrigen Packerelemente mit ebenfalls korrespondierenden Rastnasen bzw. Öffnungen versehen sind. Das heißt, dass das Adapterstück - wie bereits an anderer Stelle erläutert - in vielfacher Weise mit dem Packer bzw. Elementen des Packers, wie z. B. der Verlängerungshülse oder auch einer Injektorspitze verbunden werden kann.
Nach einem besonderen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die beiden Abschnitte unterschiedlichen Innendurchmessers durch einen Absatz voneinander getrennt sind; dieser Absatz dient insbesondere als Anlage für ein Ventil, das verhindert, dass die Injektionsflüssigkeit durch den Packer selbst wieder zurückströmt. Ein solches Ventil dient allerdings auch dazu eine Lanze radial abzudichten, die durch einen Packer hindurchgeschoben werden kann, um in besonderer Weise an speziellen Orten des Mauerwerks bzw. vor dem Mauerwerk Flüssigkeiten zu injizieren.
Gegenstand der Erfindung ist ebenfalls, ein Packer zum Einsetzen in Gebäudebohrungen, insbesondere Mauerwerksbohrungen, wobei der Packer als längliche Hülse ausgebildet ist, die auf ihrem äußeren Umfang mehrere hinereinander angeordnete radial verlaufende Lamellen aufweist, wobei ein solcher Packer eine Adapterhülse der zuvor beschriebenen Art aufweist.
Wie bereits an anderer Stelle dargelegt weist die Adapterhülse ein Ventil auf, dass auf dem Absatz der Adapterhülse aufsitzt. Das Ventil selbst besitzt hierbei einen runden Bund, an den sich eine Ventilspitze anschließt, wobei die Ventilspitze von dem runden Bund dachförmig - d. h. im Querschnitt in etwa dreieckförmig - zuläuft. Die Ventilspitze weist hierbei zur Bildung einer Ventilöffung einen Schnitt parallel zu der Dachfläche der dachförmigen Ventilspitze auf, wobei der Schnitt an der Innenseite der Dachfläche entlang ausläuft. Wie bereits an anderer Stelle erklärt, dient dieses Ventil dazu zu verhindern, dass die Injektionsflüssigkeit durch den Packer zurückläuft. Da die Injektionsflüssigkeit unter einem erheblichen Druck steht, muß das Ventil derart ausgebildet sein, dass es einem solchen Druck auch standhält. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass die Ventilspitze einen Schnitt parallel zur der einen Dachfläche der dachförmigen Ventilspitze aufweist, wobei der Schnitt unmittelbar an der Innenseite der einen Dachfläche entlang verläuft, d. h. dass sich bei Druck durch die Injektionsflüssigkeit auf die Ventilspitze die Ventilöffnung um so mehr verschließt, je größer der auf die Ventilspitze wirkende Druck ist.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung entspricht der Außendurchmesser der Ventilspitze im Bereich des Bundes in etwa dem des Innendurchmessers des einen querschnittskleineren Abschnitts der Adapterhülse. Das heißt, dass wenn die Öffnung der Ventilspitze aufgeweitet wird - sei es dadurch, dass die Injektionsflüssigkeit hindurchgepresst wird bzw. auch dadurch, dass eine Lanze durch das Ventil durchgeschoben wird - gewährleistet ist, dass die Spitze nicht überdehnt werden kann, eben weil eine Überdehnung oder auch ein Ausreißen durch das enge Anliegen der Ventilspitze an der Innenwandung der Adapterhülse dies verhindert. Das heißt, die Funktionssicherheit des Ventils ist in jedem Fall gesichert.
Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert:
Figur 1 zeigt den Packer, das Ventil und die Adapterhülse in
explosionsartiger Darstellung;
Figur 2 zeigt eine Darstellung gemäß Fig. 1 im zusammengebauten
Figur 2 zeigt eine Darstellung gemäß Fig. 1 im zusammengebauten
Zustand;
Figur 3 zeigt den Packer, die Verlängerungshülse, die Adapterhülse,
das Ventil und die Injektorspitze in explosionsartiger
Darstellung;
Figur 4 zeigt eine Darstellung gemäß Fig. 3 im zusammengebauten
Figur 4 zeigt eine Darstellung gemäß Fig. 3 im zusammengebauten
Zustand;
Figur 5 zeigt das Ventil in einer Seitenansicht in vergrößerter
Darstellung;
Figur 6 zeigt einen Schnitt durch das Ventil.
Im Folgenden werden gleiche Teile durchgängig mit gleichen Nummern versehen. Der Packer weist somit das Bezugszeichen 1 auf, das Ventil das Bezugszeichen 10 und die Adapterhülse das Bezugszeichen 20.
• · · t
Die Verlängerungshülse gemäß der Figur 3 bzw. der Figur 4 besitzt das Bezugszeichen 30 und die Injektorspitze ist mit dem Bezugszeichen 40 versehen.
Der Packer 1 stellt sich als längliche Hülse dar, die auf ihrem äußeren Umfang radial verlaufende Lamellen 2 besitzt. Diese Lamellen 2 dienen der Abdichtung des Packers gegenüber dem ihm umgebenden Bohrloch, um zu verhindern, dass die Injektionsflüssigkeit im Bereich des Randes des Bohrloches zurückfließen kann. Gleichzeitig verhindern die sich beim Einschlagen des Packers in das Bohrloch umlegenden Lamellen 2, dass der Packer durch den Druck im Bohrloch 6 während der Verpressung wieder aus dem Bohrloch herausgedrückt wird. Endseitig weist der Packer einen Kupplungsstecker 3 auf, der zur Verbindung mit der Maschine zum Injizieren der Flüssigkeit dient. Am gegenüberliegenden Ende besitzt der Packer einen Abschnitt 4 mit umlaufend angeordneten Rastnasen 5. Diese Rastnasen 5 korrespondieren mit den Öffnungen 25 im Bereich des Abschnittes 21 der Adapterhülse 20. Das heißt, dass die Rastnasen 5 in die Öffnungen 25 rastend eingleiten, wie dies aus Figur 2 deutlich erkennbar ist. Der Abschnitt 21 der Adapterhülse 20 ist durch einen Absatz 22 von dem Abschnitt 23 getrennt, der ebenfalls, ganz korrespondierend zu dem Packer mit dem Abschnitt 4, Rastnasen 24 aufweist. Die Anordnung der Rastnasen 5 von dem vorderseitigen Ende des Abschnittes 4 des Packers 1 ist nun derart, dass bei Einsitzen dieser Rastnasen 5 in den Öffnungen 25 im Bereich des Absatzes 22 ebenfalls ein Abstand 27 entsteht, der der Aufnähme des Bundes 11 des Ventiles 10 dient, wie dies ebenfalls aus Figur 2 erkennbar ist. Das heißt, dass durch den Absatz 22 und das stirnseitige Ende des Abschnittes 4 des Packers 1 das Ventil in der Adapterhülse gehalten wird. Dieses Ventil 10 verhindert ein Zurückfließen der Injektionsflüssigkeit in den Packer 1 dadurch, dass in Fließrichtung gesehen (Pfeil 60) das Ventil 10 öffnet und entgegen der Fließrichtung entsprechend schließt.
Bei der Darstellung gemäß der Figuren 3 und 4 ist eine sogenannte Verlängerungshülse 30 vorgesehen, die zwischen Packer 1 und Adapterhülse 20 angeordnet ist. Diese Verlängerungshülse 30 besitzt korrespondierend zu den Rastnasen 5 des Packers bzw. zu den Rastnasen 24 der Adapterhülse entsprechende Öffnungen 35 zur Aufnahme der Rastnasen 5 bzw. 24. Die Adapterhülse 20 ist in diesem Fall genau andersrum angebaut, wie im Fall der Figuren 1 und 2. Gerade hieraus wird deutlich, dass durch diese Adapterhülse ein Packer den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht wird. Besonders bei der Anordnung der Adapterhülse gemäß den Figuren 3 und 4 ist vorgesehen, dass das Ventil 10 mit seinem Bund 11 ebenfalls wieder an dem Absatz 22 anliegt, jedoch hier durch das stirnseitige Ende der Injektorspitze 40 gehalten wird, wie sich dies aus Figur 4 ganz deutlich ergibt. Die Injektorspitze 40 besitzt einen zylindrischen Teil 41 mit umlaufend angeordneten Rastenasen 44 und einen konischen Teil 42. Im Bereich des Endes des zylindrischen Teiles 41 im Übergang zum konischen Teil 42 sind Fenster 43 vorgesehen, die als Öffnungen für den Auslass der Injektionsflüssigkeit dienen. Die Injektorspitze 40 dient insbesondere dazu, die Injektionsflüssigkeit nicht im Mauerwerk zu verteilen, sondern - wie dies bereits beschrieben wurde - vor dem Mauerwerk. Hierbei wird auch deutlieh, warum die Adapterhülse 20 mit radial verlaufenden Lamellen 29 versehen ist. Denn diese dienen dazu - wie dies ebenfalls an anderer Stelle erläutert worden ist - zu verhindern, dass die Flüssigkeit, die außen auf der Mauer verteilt werden soll, durch das Bohrloch zurückläuft. Die Injektorspitze 40 wird ihrerseits durch die Rastnasen 44 und die Öffnungen 25 mit der Adapterhülse 20 verbunden.
Die Ausbildung des Ventiles ergibt sich im Einzelnen aus den Figuren 5 und 6. Das Ventil 10 besitzt den runden Bund 11, an dem sich die Ventilspitze 12 anschließt. Die Ventilspitze 12 ist bei 13 dachförmig ausgebildet, wie sich dies auch aus Figur 6 ergibt. Im Bereich des Dachfirstes befindet sich der Schnitt 14, der für die Öffnung des Ventiles in Fließrichtung (Pfeil 60)
1 ··' ti ·· .. &iacgr;
sorgt. Der Schnitt 14 ist hierbei derart im Bereich der Ventilspitze angeordnet, dass dieser parallel und sich fortsetzend zu der einen inneren Dachfläche 16 verläuft. Denn nur hierdurch ist gewährleistet, dass das Ventil um so mehr abdichtet, je höher der außen auf das Ventil wirkende Druck ist.
Claims (13)
1. Adapterhülse (20) zur Anordnung an einem Packer (1) oder einem Packerelement (30) zum Einsetzen in Gebäudebohrungen, insbesondere Mauerwerksbohrungen, dadurch gekennzeichnet, dass die Adapterhülse (20) zwei Abschnitte (21, 23) mit unterschiedlichem Innendurchmesser aufweist, wobei die beiden Abschnitte unterschiedliche Mittel (24, 25) zur lösbaren Verbindung mit dem Packer (1) oder dem Packerelement (30), und wobei mindestens der eine Abschnitt auf dem äußeren Umfang mehrere hintereinander angeordnete radial verlaufende Lamellen aufweist.
2. Adapterhülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden (21, 23) Abschnitte unterschiedlichen Innendurchmessers durch einen Absatz (22) voneinander getrennt sind.
3. Adapterhülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Abschnitt (23) der Adapterhülse (20) auf dem äußeren Umfang Rastnasen (24) aufweist.
4. Adapterhülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der andere Abschnitt (21) auf den Umfang Öffnungen zur Aufnahme von Rastnasen (5) des Packers (1) oder des Packerelementes (30), z. B. einer Injektorspitze (40) aufweist.
5. Packer (1) zum Einsetzen in Gebäudebohrungen, insbesondere Mauerwerksbohrungen, wobei der Packer (1) als längliche Hülse ausgebildet ist, die auf ihrem äußeren Umfang mehrere hintereinander angeordnete radial verlaufende Lamellen (2) aufweist, gekennzeichnet durch, eine Adapterhülse (20) gemäß einem oder mehrere der Ansprüche 1 bis 4.
6. Packer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Adapterhülse (20) ein Ventil (10) aufweist, dass auf dem Absatz (22) der Adapterhülse (20) aufsitzt.
7. Packer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil (10) einen Bund (11) aufweist, an den sich eine Ventilspitze (12) anschließt.
8. Packer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil (10) im Bereich des Bundes (11) im Querschnitt rund ausgebildet ist, und in eine dachförmige Ventilspitze (12) übergeht.
9. Packer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilspitze (12) einen Schnitt (14) parallel zu der Dachfläche der dachförmigen Ventilspitze (12) aufweist.
10. Packer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnitt (14) an der Innenseite der Dachfläche entlang ausläuft.
11. Packer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser der Ventilspitze (12) oberhalb im Bereich des Bundes (11) in etwa dem Innendurchmesser des einen querschnittskleineren Abschnitts (23) der Adapterhülse (20) entspricht.
12. Packer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Packer (1) eine Verlängerungshülse (30) aufweist, die mit der Adapterhülse (20) verbindbar ist.
13. Packer nach Anspruch 5 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Packer (1) eine Injektorspitze aufweist, die mit der Adapterhülse (20) oder der Verlängerungshülse (30) verbindbar ist.
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