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DE20005472U1 - Parasitenentferner - Google Patents

Parasitenentferner

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DE20005472U1
DE20005472U1 DE20005472U DE20005472U DE20005472U1 DE 20005472 U1 DE20005472 U1 DE 20005472U1 DE 20005472 U DE20005472 U DE 20005472U DE 20005472 U DE20005472 U DE 20005472U DE 20005472 U1 DE20005472 U1 DE 20005472U1
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Germany
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parasite
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DE20005472U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/50Instruments, other than pincettes or toothpicks, for removing foreign bodies from the human body
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B17/50Instruments, other than pincettes or toothpicks, for removing foreign bodies from the human body
    • A61B2017/505Parasite, e.g. tick, removers

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  • Medical Informatics (AREA)
  • Molecular Biology (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Description

"WITTE, WELLtR & PARTNER
Patentanwälte
Rotebühlstraße 121 · D-70178 Stuttgart
Anmelder: 22. März 2000
1276G100 CS-rc
Prof. Dr. Rüdiger Braun
Heideweg 14
D-70839 Gerungen
Parasitenentferner
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Parasitenentferner zum Entfernen von Parasiten, insbesondere Zecken, die sich an der Haut eines Wirts, wie eines Menschen oder eines Hundes, verankert haben, mit
einem Griff, der so geformt ist, daß er von einer menschlichen Hand ergriffen werden kann; und
einem mit dem Griff verbundenen Werkzeug, das eine Schaufel mit einem im wesentlichen V-förmigen Schlitz aufweist, wobei die Materialstärke der Schaufel und/oder die Ausgestaltung des V-förmigen Schlitzes derart gewählt sind, daß
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ein Parasit durch Einführen in den Schlitz hintergreifbar ist.
Ein solcher Parasitenentferner ist beispielsweise bekannt aus der WO 99/04712.
Bei dem Parasitenentferner ist ein am Boden im wesentlichen flach ausgebildeter Schaufelabschnitt mit zwei sich senkrecht nach oben erstreckenden Stegen ausgestattet. Die Stege gehen in einen sich ebenfalls senkrecht fortsetzenden Griff über. Der Schaufelabschnitt ist in der Draufsicht im wesentlichen kreisförmig und ist von einer Seite bis etwa zur Mitte hin V-förmig eingeschnitten. In der Mitte ist der V-Einschnitt nicht spitz zulaufend ausgebildet, sondern endet in einem Kreisloch.
Zum Entfernen einer Zecke soll das Instrument zunächst so geführt werden, daß der Parasit von dem V-förmigen Einschnitt hintergriffen wird. In dieser Lage soll das Instrument zur Haut hin gedrückt und hin- und hergedreht werden, so daß die Haut unter dem Löffel bewegt wird. Auf eine solche Bewegung sollen Zecken empfindlich sein, so daß die Zecke ihr Mundteil schließlich auslöst und die Zecke in den Löffel fällt.
Eine weitere Vorrichtung zur Entfernung von Zecken ist aus dem US-Patent 5,595,569 bekannt. Diese Vorrichtung ist im wesentlichen löffeiförmig ausgebildet, mit einem geraden Griff, an den sich ein im wesentlichen halb-sphärischer Löffelabschnitt anschließt. Der Löffelabschnitt ist von dem äußersten Ende bis nicht ganz zur tiefsten Stelle der Halbkugel V-förmig eingeschnitten. Ein Entfernen der Zecke soll so erfolgen, daß der Griff im wesentlichen senkrecht zur Haut gehalten wird. An-
schließend wird der V-Schlitz so geführt, daß er die Zecke hintergreift. Durch eine fortgesetzte Gleitbewegung entlang der Haut in Längsrichtung des V-Schlitzes soll die Zecke schließlich entfernt werden und in den Löffel fallen.
Aus der WO 96/38095 ist schließlich ein Instrument zum Entfernen von Zecken bekannt, das nach der Art eines "Kuhfußes" ausgebildet ist. Ein Werkzeug mit zwei Zinken, die zwischen sich einen V-Schlitz ausbilden, geht gekrümmt S-förmig in einen Griff über.
Auch hierbei soll die Zecke zunächst mit dem V-förmigen Schlitz hintergriffen werden. Anschließend soll das Instrument um eine Achse gedreht werden, die im wesentlichen senkrecht zur Hautebene liegt.
Das der Erfindung zugrunde liegende Problem besteht darin, einen verbesserten Parasitenentferner anzugeben.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Parasitenentferner dadurch gelöst, daß ein Auflageabschnitt vorgesehen wird, der eine solche Fläche hat und so weit vom Scheitel des V-förmigen Schlitzes entfernt angeordnet ist, daß durch eine schnelle Hebelbewegung des Griffes ein im Schlitz hintergriffener Parasit im wesentlichen senkrecht zur Hautoberfläche des Wirts aus dessen Haut herausziehbar ist.
Durch das Bereitstellen des von dem Scheitel des V-förmigen Schlitzes hinreichend weit entfernten Auflageabschnittes läßt sich eine Hebelbewegung einleiten, durch die ein von dem V-förmigen Schlitz hintergriffener Parasit zunächst im wesentlichen
senkrecht aus der Haut herausziehbar ist, also "herausgerupft11 werden kann.
Es hat sich inzwischen gezeigt, daß die günstigste Art der Entfernung von insbesondere Zecken darin besteht, die Zecke möglichst schnell, d.h. streßfrei zu entfernen. Zecken versuchen in Streßsituationen, z.B. bei versuchter Unterbrechung des Saugakts, sich fester in den Wirt zu verbeißen, was mit einer erhöhten Speichelproduktion einhergeht. Dieser Zeckenspeichel kann gefährliche Krankheitserreger (z.B. Borrelien, Erreger der Früh-Sommer-Meningoenzephalitis) enthalten, die in dieser Situation durch die Bißwunde vermehrt in den Wirt gelangt. Daher ist es wesentlich, daß man den Parasit, insbesondere aber eine Zecke, zunächst "schonend" hintergreift und anschließend durch einen schnellen heftigen Ruck den Parasiten aus der Haut herausrupft, so daß diesem keine Zeit verbleibt, noch Ausscheidungen an den Wirt abzugeben.
Durch eine hinreichend große Fläche des Auflageabschnittes wird vermieden, daß der Auflageabschnitt bei einer eingeleiteten Hebelbewegung des Griffes aufgrund der Kraft der Zecke in die Haut eingedrückt wird. Eine Fläche von wenigstens 1/2 cm2, insbesondere von mehr als 1 cm2 ist bevorzugt.
Dabei ist es bevorzugt, wenn der Auflageabschnitt im Bereich zwischen Griff und Werkzeug angeordnet ist.
Auf diese Weise ergibt sich eine besonders ergonomische Handhabung, bei kompakter Bauweise.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform bildet der Auflageabschnitt eine Hebelachse, die im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des V-förmigen Schlitzes liegt.
Auch diese Ausgestaltung dient der Ergonomie. Der Parasit kann durch eine im wesentlichen direkt zur Haut hin gerichtete Hebelbewegung etwa senkrecht, und damit schnell, aus der Haut herausgezogen werden.
Dabei ist es besonders bevorzugt, wenn der Abstand zwischen dem Scheitel des V-förmigen Schlitzes und der Hebelachse wenigstens 5 mm, vorzugsweise wenigstens 10 mm, insbesondere wenigstens 15 mm beträgt.
Durch diese Ausgestaltung wird ein hinreichend großer Hebelarm realisiert, um bei einer vorgegebenen Hebelgeschwindigkeit des Griffes ein hinreichend schnelles Herausziehen des Parasiten aus der Haut zu erreichen.
Auf der anderen Seite ist es bevorzugt, wenn der Abstand zwischen dem Scheitel des V-förmigen Schlitzes und der Hebelachse höchstens 40 mm, vorzugsweise höchstens 30 mm, insbesondere höchstens 25 mm beträgt.
Bei zu langen Hebelarmen leidet die Handhabbarkeit des Parasitenentferners. Bereits geringe Bewegungen des Griffes führen dann zu relativ großen Auslenkungen des Bereiches des V-förmigen Schlitzes. Daher ist es bei langen Hebelarmen vergleichsweise leicht möglich, den Parasiten zu irritieren, also Streß auszulösen.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Schaufel löffeiförmig ausgestaltet.
Durch die Löffelform ist eine Mulde gegeben, in der der entfernte Parasit automatisch aufgefangen wird.
Ferner ist es besonders bevorzugt, wenn der Scheitel des V-förmigen Schlitzes etwa in der Mitte der Schaufel liegt.
Auf diese Weise ist die Chance, einen entfernten Parasiten aufzufangen, vergleichsweise groß, da der Parasit zum Zeitpunkt des Herausziehens aus der Haut vom Rand des Löffels jeweils maximal weit entfernt ist.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform liegt die Länge des V-förmigen Schlitzes von einem Rand der Schaufel bis zum Scheitel im Bereich zwischen 4 mm und 20 mm, vorzugsweise im Bereich zwischen 5 mm und 15 mm.
Bei derartigen Schlitzlängen ergibt sich insgesamt eine gute Handhabbarkeit des Parasitenentferners.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Parasitenentferner einstückig ausgebildet.
Somit läßt sich der Parasitenentferner einfach und kostengünstig in großen Stückzahlen herstellen.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform weist der Parasitenentferner eine verschwenkbare Haube zum Abdecken der Oberseite der Schaufel auf.
Durch die verschwenkbare Haube kann die Oberseite der Schaufel abgedeckt werden, so daß vollkommen gewährleistet werden kann, daß ein mittels einer schnellen Hebelbewegung entfernter Parasit nicht unkontrolliert durch die Luft fliegt.
Dabei ist es besonders bevorzugt, wenn die Haube durchsichtig ausgestaltet ist.
Auf diese Weise läßt sich die Lage des Parasiten im V-förmigen Schlitz auch dann noch kontrollieren, wenn die Haube bereits geschlossen ist.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Parasitenentferners;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Parasitenentferner der Fig. 1;
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Fig. 3 eine Vorderansicht des Parasitenentferners der Fig. 1; und
Fig. 4 eine alternative Ausführungsform eines Parasitenentferners in einer der Fig. 1 ähnlichen Darstellung.
In den Figuren 1 bis 3 ist ein Parasitenentferner insgesamt mit 10 bezeichnet.
Der Parasitenentferner weist einen Griff 12 und ein Werkzeug 14 auf.
Das Werkzeug 14 besteht im wesentlichen aus einer Schaufel 16, die nach der Art eines Löffels ausgestaltet ist.
In einer Grundstellung des Parasitenentferners 10 (Fig. 1) ist die Schaufel 16 so ausgerichtet, daß ihre Oberseite generell etwa waagerecht ausgerichtet ist. Der sich von dem Werkzeug 14 erstreckende Griff 12 ist in der Grundposition unter einem Winkel 17 von etwa 40° angeordnet. Der Winkel 14 kann generell im Bereich zwischen 20 und etwa 70° liegen.
An dem vorderen Abschnitt der Schaufel 16, also an dem dem Griff 12 abgewandten Abschnitt, ist die Schaufel 16 mit einem V-Schlitz 18 versehen.
In einem Bereich zwischen dem Werkzeug 14 und dem Griff 12 ist ferner ein Auflageabschnitt 20 vorgesehen.
Der Auflageabschnitt 20 weist von dem Bereich zwischen dem Griff 12 und dem Werkzeug 14 nach unten und bildet dort eine Auflagefläche, die etwa 1 cm2 beträgt. Die Fläche kann jedoch generell im Bereich zwischen 0,5 und 2 cm2 liegen.
Durch den Auflageabschnitt 20 wird eine Achse 22 errichtet, die quer zu einer Längsachse 24 (Fig. 2) des Parasitenentferners 10 verläuft. Der Abstand von der Achse 22 bis zum Boden bzw. zum untersten Teil der Schaufel 16 ist in Fig. 1 mit 26 angegeben. Der Abstand 26 beträgt etwa 2 cm, kann jedoch generell im Bereich zwischen 1 cm und 5 cm liegen.
Der V-Schlitz 18 erstreckt sich von dem Rand der Schaufel 16, wo der V-Schlitz 18 seine breiteste Stelle hat, bis etwa zum Boden der Schaufel 16. Dabei liegt ein Scheitel 28 des V-Schlitzes 18 etwa in der Mitte der Schaufel 16. Der Abstand 26 ist gemessen von der Achse 22 bis zu dem Scheitel 28.
Wie es in Fig. 1 gezeigt ist, läßt sich der Parasitenentferner 10 aus der Grundstellung, bei der der Auflageabschnitt 20 und der Scheitel 2 8 auf einer Ebene, beispielsweise einer Hautoberfläche 32 aufliegen, durch Drücken des Griffes 12 verschwenken. Dabei bildet die Achse 22 die Schwenkachse und der Scheitel 2 8 wird entlang eines Bogens 30 mit dem Abstand (Radius) 26 von der Achse 22 nach oben verschwenkt.
Im Gebrauch wird zum Entfernen eines Parasits, insbesondere einer Zecke, der Parasitenentferner in der in Fig. 1 gezeigten Grundstellung etwa parallel zur Hautoberfläche verschoben, so, daß der V-Schlitz 18 den Parasit hintergreift. Gegebenenfalls kann die Bewegung auch eher löffelartig sein, um den Parasit
günstiger ergreifen zu können. Sobald der Parasit im Bereich des Scheitels 2 8 liegt, wird der Griff 12 durch eine kräftige schnelle Bewegung nach unten zur Hautoberfläche 32 hin gedrückt. Auf diese Weise wird der Parasit zunächst etwa senkrecht von der Hautoberfläche 32 weg nach oben und anschließend dem Kreisbogen 30 folgend abgehoben. Die hinreichend große Auflagefläche verhindert dabei, daß der Auflageabschnitt 20 in die Haut eingedrückt wird und folglich die schnelle Hebelbewegung schwächt. Auf diese Weise kann der Parasit besonders schnell entfernt werden. Folglich hat der Parasit keine Gelegenheit, Körpersafte irgendwelcher Art an den Wirt (z.B. einen Menschen oder einen Hund), abzugeben. Insofern ist die Infektionsgefahr für den Wirt verringert.
Der aus der Hautoberfläche 32 entfernte Parasit wird in der Schaufel 16 aufgefangen und kann anschließend entsorgt werden.
Der Parasitenentferner 10 kann einstückig ausgebildet werden. Er läßt sich kostengünstig als Kunststoffelement im Spritzgußverfahren produzieren.
Es versteht sich, daß der Griff 12 statt der flachen Darstellung auch eher rundlich ausgebildet sein kann. Es ist natürlich auch möglich, den Griff in einem zweiten Spritzgußverfahren mit einem hautangenehmen Material zu umspritzen.
Die Schaufel 16 kann, wie oben ausgeführt, im wesentlichen wie ein Löffel geformt sein. Generell ist es zum "Einfädeln" des V-Schlitzes 18 günstiger, wenn der Löffel 16 insgesamt flach ausgebildet ist. Andererseits ist es zum Auffangen des entfernten Parasiten generell günstiger, wenn der Löffel 16 etwas tiefer
ist. Eine Höhe (nicht dargestellt) von etwa 0,5 bis 1,5 cm wird als günstig erachtet.
In Fig. 4 ist eine alternative Ausführungsform eines Parasitenentferners 10' gezeigt.
Der Parasitenentferner 10' weist die gleichen Elemente auf wie der Parasitenentferner 10 der Fig. 1, ist jedoch zusätzlich mit einer Haube 4 0 ausgestattet.
Zu diesem Zweck ist an dem Parasitenentferner 10, etwa oberhalb des Auflageabschnittes 20, eine Nase 42 angeformt, durch die eine zweite Schwenkachse 44 errichtet wird. Die zweite Schwenkachse 44 ist etwa parallel zur Achse 22 ausgerichtet.
Die Haube 40 weist einen Haubenabschnitt 46 auf, der die Schaufel 16 überdeckt. Der Haubenabschnitt 46 ist an der Schwenkachse 44 verschwenkbar ausgebildet, wie es durch die gestrichelte Darstellung in Fig. 4 angedeutet ist. Auf der der Schwenkachse 44 gegenüberliegenden Seite ist die Haube 40 mit einem Hebelabschnitt 48 versehen, der sich nach oben erstreckt.
In der in Fig. 4 gezeigten Grundposition ist die Lage der Haube 4 0 in Bezug auf den Griff 12 und das Werkzeug 14 so, daß der Haubenabschnitt 46 aufgrund der Schwerkraft die Schaufel 16 vollständig überdeckt. Durch ein Heranklappen des Hebelabschnittes 4 8 an den Griff 12 wird der Haubenabschnitt 4 6 nach oben verschwenkt. Hierdurch ist es leichter, einen Parasiten in den V-Schlitz 18 "einzufädeln". Sobald ein Parasit von dem V-Schlitz 18 hintergriffen ist, läßt man den Hebelabschnitt 48 los, wodurch der Haubenabschnitt 4 6 auf die Schaufel 16 fällt
und diese abdeckt. Durch die anschließende Hebelbewegung des Griffes 12 wird der Parasit entfernt. Aufgrund des Haubenabschnittes 46 ist es ausgeschlossen, daß der Parasit nach oben weggeschleudert wird. Durch anschließendes Anklappen des Hebelabschnittes 48 an den Griff 12 läßt sich die Schaufel 16 wieder "öffnen" und der Parasit entfernen.
Die Haube 40 ist vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt, ähnlich wie der Parasitenentferner 10. Die Haube 40 läßt sich durch eine einfache "Klick"-Bewegung an der Nase 42 anbringen.
Vorzugsweise ist die Haube 40 aus einem durchsichtigen Kunststoff material hergestellt, um den Parasit während der Hebelbewegung besser beobachten zu können.
In der dargestellten Ausführungsform ist die Haube 40 verschwenkbar ausgebildet. Es versteht sich, daß sie auch als verschiebliches Bauelement ausgebildet sein kann, so daß die Haube beispielsweise mittels einer Daumenbewegung nach oben gezogen werden kann, um die Schaufel 16 zu "öffnen". Es versteht sich auch, daß elastische Mittel bereitgestellt sein können, um die Haube 40 im Grundzustand immer in eine Stellung zu zwingen, in der die Schaufel 16 verschlossen ist.

Claims (11)

1. Parasitenentferner (10) zum Entfernen von Parasiten, insbesondere Zecken, die sich an der Haut einer Wirts wie eines Menschen oder eines Hundes verankert haben, mit
- einem Griff (12), der so geformt ist, daß er von einer menschlichen Hand ergriffen werden kann; und
- einem mit dem Griff (12) verbundenen Werkzeug (14), das eine Schaufel (16) mit einem im wesentlichen V- förmigen Schlitz aufweist, wobei die Materialstärke der Schaufel (16) und/oder die Ausgestaltung des V- förmigen Schlitzes derart gewählt sind, daß ein Parasit durch Einführen in den Schlitz (18) hintergreifbar ist,gekennzeichnet durch einen Auflageabschnitt (20), der eine solche Fläche hat und soweit (26) vom Scheitel (28) des V-förmigen Schlitzes (18) entfernt angeordnet ist, daß durch eine schnelle Hebelbewegung des Griffes (12) ein im V-förmigen Schlitz (18) hintergriffener Parasit im wesentlichen senkrecht zur Hautoberfläche (32) des Wirts aus dessen Haut herausziehbar ist.
2. Parasitenentferner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (20) im Bereich zwischen Griff (12) und Werkzeug (14) angeordnet ist.
3. Parasitenentferner nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflageabschnitt (20) eine Hebelachse (22) bildet, die im wesentlichen senkrecht zur Längsachse (24) des V-förmigen Schlitzes (18) liegt.
4. Parasitenentferner nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem Scheitel (28) des V- förmigen Schlitzes (18) und der Hebelachse (22) wenigstens 5 mm, vorzugsweise wenigstens 10 mm, insbesondere wenigstens 15 mm beträgt.
5. Parasitenentferner nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem Scheitel (28) des V-förmigen Schlitzes (18) und der Hebelachse (22) höchstens 40 mm, vorzugsweise höchstens 30 mm, insbesondere höchstens 25 mm beträgt.
6. Parasitenentferner nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaufel (16) löffelförmig ausgestaltet ist.
7. Parasitenentferner nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheitel (28) des V-förmigen Schlitzes (18) etwa in der Mitte der Schaufel (16) liegt.
8. Parasitenentferner nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des V-förmigen Schlitzes (18) von einem Rand der Schaufel (16) bis zum Scheitel (18) im Bereich zwischen 4 mm und 20 mm, vorzugsweise im Bereich zwischen 5 mm und 15 mm, liegt.
9. Parasitenentferner nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Parasitenentferner einstückig ausgebildet ist.
10. Parasitenentferner nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine verschwenkbare Haube zum Abdecken der Oberseite der Schaufel (16).
11. Parasitenentferner nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die verschwenkbare Haube (40) durchsichtig ist.
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