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DE19652218C2 - Vorrichtung zum Entfernen von Zecken - Google Patents

Vorrichtung zum Entfernen von Zecken

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DE19652218C2
DE19652218C2 DE1996152218 DE19652218A DE19652218C2 DE 19652218 C2 DE19652218 C2 DE 19652218C2 DE 1996152218 DE1996152218 DE 1996152218 DE 19652218 A DE19652218 A DE 19652218A DE 19652218 C2 DE19652218 C2 DE 19652218C2
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DE
Germany
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spring
gripping
area
mouth
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Willi Goeddert
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Goeddert A & W
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Goeddert A & W
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen von Zecken mit zwei sich kreuzenden Armen, welche an ihren Grei­ fenden mit Greifbacken versehen sind und an ihren anderen Enden einen Federbereich aufweisen, einem von den Greifbacken gebildeten Maul, mit dem ein Zeckenkörper greifbar ist, an den Greifbacken vorgesehenen, unter Federvorspannung aneinander­ liegenden Greifkanten, die gegen die Federvorspannung zu öff­ nen sind, wobei sich die beiden Arme in dem Federbereich der­ selben aufeinander zu biegen.
In der folgenden Beschreibung wird die - Vorrichtung zum Ent­ fernen von Zecken - abgekürzt und der Einfachheit halber als - Vorrichtung - bezeichnet.
Derartige Vorrichtungen dienen dazu, eine an einem Wirt fest­ gesogene Zecke zu fassen und zu entfernen. Die Zecke darf dabei nicht zerdrückt werden, da durch einen Kontakt mit dem Inhalt des lederartigen Zeckenkörpers eine Übertragung von Krankheitserregern auf den Wirt möglich ist.
Um einen immer gleichmäßigen Druck auf die Greifkanten der Greifbacken auszuüben, wird der Druck üblicherweise durch eine auf diese wirkende Federvorspannung erreicht. Die Haltekraft, mit der eine Zecke gefaßt wird, hängt dadurch nicht von der mehr oder minder starken Betätigung durch den Bediener ab, sondern wird in konstanter Größe durch die Vorrichtung selbst erzeugt. Daher kann sich der Bediener darauf konzentrieren, die Vorrichtung in eine Herausdrehbewegung zu versetzen.
Etwa zwei bis fünf Umdrehungen sind notwendig, um die hakig gezähnten Stechborsten und den mit Widerhaken besetzten Saug­ rüssel der Zecke aus der Haut des Wirts zu entfernen.
Aus der DE 44 46 762 A1 ist eine Vorrichtung der genannten Art bekannt. Diese weist einen Verbindungsbereich auf, der aus langgestreckten Bereichen der Arme gebildet ist. Diese lang­ gestreckten Bereiche sind einander benachbart und parallel zueinander angeordnet. Sie müssen mittels irgendeiner Verbin­ dungstechnik aneinandergefügt werden. In der beschriebenen Ausführungsform der DE 44 46 762 A1 ist eine die Arme ein­ fassende Hülse vorgesehen, in welche eine Abschlußkappe ein­ setzbar ist. Die Abschlußkappe ist mit zwei Öffnungen ver­ sehen, in welche die den Greifbacken gegenüberliegenden Enden der Arme einsteckbar sind. Durch die Abschlußkappe stehen die Arme lösbar miteinander in Verbindung. Insgesamt werden für die beschriebene Ausführungsform der Vorrichtung der DE 44 46 762 A1 fünf kleine Bauteile benötigt, die mit großer Finger­ tigkeit zusammengesetzt werden müssen.
Weiterhin wird für eine nicht lösbare Verbindung vorgeschla­ gen, die Arme spritzgußtechnisch innerhalb der Hülse mitein­ ander zu vergießen.
Diesem Verbindungsbereich des Gegenstandes der DE 44 46 762 A1 ist ein Federbereich vorgeschaltet, in dem die Arme auf­ einander zubiegbar sind. Der Verbindungsbereich und der Feder­ bereich sind funktional voneinander getrennt. Dies macht eine aufwendige Konstruktion der Vorrichtung erforderlich und er­ höht den Montageaufwand. Durch den mehrteiligen Aufbau weist die Vorrichtung an den Verbindungsstellen der Arme sowie gege­ benenfalls den Fügestellen der übrigen Teile Fugen und Hohl­ räume auf, in denen sich Schmutz sammeln kann. Diese können nachteiligerweise nur mit großem Aufwand in hygienisch ein­ wandfreiem Zustand gehalten werden.
Aus der FR 2555952 ist eine "Pinzette für medizinische und chirurgische Anwendungen" bekannt. An den Enden eines nahezu geschlossenen Rings der Pinzette sind Schenkel vorgesehen, die sich im Bereich von symmetrischen Ausnehmungen kreuzen. Die äußeren Enden der Schenkel bilden eine konkave Form (Maul), die mit der Form eines Blutgefäßes korrespondiert. Die Pinzet­ te ist mit dem konkaven Maul an ein Blutgefäß anlegbar. Wei­ terhin sollen an den Enden der Schenkel Meßsensoren angebracht werden können. Zum Entfernen von Zecken aus einem Wirt eignet sich der Gegenstand der FR 2555952 aus zweierlei Gründen nicht. Zum einen weist die Pinzette geradlinige Greifkanten auf, die im geschlossenen Zustand des Mauls unter Vorspannung entlang einer Linie aneinanderliegen und Scherkräfte auf die Zecke bewirken. Zum anderen verwindet sich die elastische Kunststoffkonstruktion beim Betätigen der Schenkel, so daß sich die Greifkanten nicht nur scherend aufeinander zu bewe­ gen, sondern auch gegeneinander verschränken. Es kommt eine zusätzliche Schnittbewegung zustande, bei der sich die Greif­ kanten gegeneinander verschieben und einen trennenden Schnitt bewirken. Ein Zeckenkörper würde so sehr leichter von dem Zeckenkopf abgetrennt.
Eine mehrteilige Zangenkonstruktion ist in der DE 91 09 361 offenbart. Diese soll einen Zeckenkörper zwischen den Innen­ flächen der Greifbacken einquetschen. Der Zeckenkörper ist auch mit dieser Konstruktion leicht zu verletzen, was die oben genannten Folgen nach sich ziehen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kompakte Vor­ richtung zum Entfernen von Zecken aus einem Wirt zu schaffen, mit der eine Zecke, ohne sie zu verletzen, entfernt werden kann, und die im Einsatz und zu Reinigungszwecken einfach handhabbar sowie einfach und kostengünstig herstellbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die bei­ den Arme einstückig sind, daß der Federbereich der Arme als gemeinsamer Federbogen ausgebildet ist, über den die Arme miteinander verbunden sind, daß die Greifkanten mit Einkerbun­ gen versehen sind, die im aneinanderliegenden Zustand eine Öffnung zum Umgreifen des Zeckenkopfes bilden, und daß in dem Bereich des Mauls eine Führungseinrichtung vorgesehen ist, mit welcher die Greifbacken in derselben Bewegungsebene zwangs­ geführt sind.
Mit dieser Konstruktion ist eine einfach handhabbare sowie einfach und kostengünstig herstellbare Vorrichtung zum Entfer­ nen von Zecken geschaffen. Die Gefahr des Abscherens des Zec­ kenkörpers von dem Zeckenkopf ist beseitigt, weil die Ein­ kerbungen an den Greifkanten eine Öffnung bilden, die gerade so groß ist, daß die Zecke nicht abgeschert wird. Durch die nahe an den Greifkanten liegende Position der Führungsein­ richtung wird ein Verschränken der beiden Arme verhindert. Die sich gegenüberliegenden Einkerbungen bewegen sich beim Schlie­ ßen des Mauls exakt aufeinander zu und erleichtern das Anset­ zen an eine Zecke.
Die so konstruierte Vorrichtung ist vorteilhafterweise durch ein Urformverfahren, wie beispielsweise einem Gießverfahren, in einem einzigen Fertigungsschritt herstellbar. Eine mecha­ nische Nachbearbeitung oder ein Zusammenfügen einzelner Bau­ teile entfällt. Vor dem Einsatz muß die Vorrichtung lediglich aus ihrer Urform durch Überkreuzen der beiden aufeinander zubewegbaren Arme in ihre einsatzfertige Stellung gebracht werden. Zum Reinigen ist die Vorrichtung jederzeit wieder in ihre Urform bringbar, in der alle Flächen sehr gut zugänglich sind. Die vorgeschlagene Vorrichtung kann daher innerhalb kurzer Zeit gereinigt werden.
Durch das Überkreuzen der Arme ergibt sich eine Feder­ vorspannung in dem Federbereich. Bei nachfolgendem Loslassen verringert sich die Federvorspannung und kommen die Greifkan­ ten unter einer Rest-Federvorspannung aneinander zur Anlage. Die Vorrichtung ist in diesem Zustand einsatzbereit.
Zur Öffnung des Mauls sind die Arme aufeinander zubewegbar, wobei sich der Federbereich unter zunehmender Federvorspannung durchbiegt.
Der Federbereich der Arme ist zweckmäßig als kompakter Feder­ bogen ausgebildet. Die bogenförmige Gestalt weist einen durch­ gängigen Querschnitt ohne große Materialanhäufungen auf. Der Übergang in die angeschlossenen Bereiche der Arme ist flie­ ßend. Dadurch eignet sich die Konstruktion besonders gut für eine Herstellung durch ein Gießverfahren. Der Federbereich erfüllt zwei Funktionen. Er wirkt erstens als Biegefeder und stellt zweitens einen Verbindungsbereich der beiden Arme dar. Die Arme setzten sich jeweils an den beiden Enden des Federbo­ gens fort.
Die Beweglichkeit und die Federvorspannung werden hauptsäch­ lich durch die elastische Durchbiegung des Federbogens be­ wirkt.
Vorzugsweise besteht die Vorrichtung aus thermoplastischem Kunststoff. Dieser läßt sich mit einem Spritzgießverfahren sehr kostengünstig verarbeiten. Selbstverständlich kommen auch andere Werkstoffe und Fertigungsverfahren in Frage, wie bei­ spielsweise Metalle oder Metallegierungen, die ebenfalls ge­ gossen oder auch gesenkgeschmiedet werden können. Zur Erhöhung der Festigkeit einer Kunststoff-Vorrichtung zum Entfernen von Zecken ist es möglich, faserverstärkten Kunststoff zu verwen­ den.
Um die Greifbacken zu führen und eine Verschiebung der sich idealerweise exakt gegenüberliegenden Greifkanten zu vermei­ den, ist eine Führungseinrichtung vorgesehen, mit welcher die Greifbacken in einer Bewegungsebene zwangsführbar sind. Als Führungseinrichtung sind ein Loch in einem Arm und ein in das Loch greifender Stift an dem anderen Arm vorgesehen. Das Loch und der Stift sind parallel zur Bewegungsebene der Arme an­ geordnet.
Das Loch und der Stift sind vorzugsweise im Bereich des Mauls der Greifbacken der Arme angeordnet. Durch diese nahe an den Greifkanten gewählte Position der Führungseinrichtung kann ein Verdrehen und Verschränken der beiden Arme zuverlässig verhin­ dert werden.
Im aneinanderliegenden Zustand bilden die Greifkanten eine Öffnung, mit der ein Zeckenkopf umgreifbar ist. Der Zeckenkopf wird dabei ein wenig eingezwängt, vorteilhafterweise jedoch nicht abgequetscht.
In dem Bereich, in dem sich die Arme kreuzen, sind zweckmäßig Begrenzungsmittel vorgesehen, mit denen die maximale Öffnung des Mauls begrenzbar ist. Diese können als ineinandergreifende taschenförmige Ausnehmungen in den Armen ausgebildet sein.
Die Außenseiten der Arme weisen an ihren von den Greifbacken abgewandten Endbereichen einen bogenförmigen Querschnitt auf. Dieser ergibt einen Haltebereich, an dem die Vorrichtung sehr einfach zwischen Daumen und Zeigefinger handhabbar ist und in eine Herausdrehbewegung versetzt werden kann.
An dem Federbereich kann ein zusätzliches stabförmiges Handha­ bungselement mit rundem Stabquerschnitt angebracht sein oder anklipsbar sein. Das Handhabungselement kann beliebig lang gestaltet sein. So ist es beispielsweise denkbar, es so lang auszuführen, daß es zwischen den gegeneinander reibenden Hand­ flächen eines Bedieners in eine Drehbewegung versetzt werden kann. Dadurch kann die Anzahl der Umdrehungen gegenüber einer Manipulation mit Daumen und Zeigefinger erhöht und die Chancen für eine rückstandslose Entfernung einer Zecke verbessert werden.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielhaft veranschau­ licht und im einzelnen anhand der Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf eine einsatzbereite Vorrichtung zum Entfernen von Zecken,
Fig. 2 die Draufsicht auf eine durch ein Urformverfahren her­ gestellte Vorrichtung nach der formgebenden Fertigung,
Fig. 3 die taschenförmige Ausnehmung gemäß III aus Fig. 2,
Fig. 4 die taschenförmige Ausnehmung gemäß IV aus Fig. 2,
Fig. 5 die taschenförmige Ausnehmung aus Fig. 3 und deren Zu­ sammenspiel mit der taschenförmigen Ausnehmung aus Fig. 4 (letztere ist gestrichelt dargestellt).
Fig. 6 die Öffnung zum Umgreifen eines Zeckenkopfes im Bereich der Greifkanten gemäß VI aus Fig. 1,
Fig. 7 eine verkleinerte Darstellung einer Vorrichtung mit angeklipstem Handhabungselement (gestrichelt darge­ stellt).
Nach der Zeichnung besteht die Vorrichtung zum Entfernen von Zecken 1 aus zwei sich kreuzenden Armen 2 und 3, welche an ihren freien Enden 4 und 5 mit Greifbacken 6 und 7 versehen und an ihren anderen Enden 8 und 9 miteinander verbunden sind, einem von den Greifbacken 6 und 7 gebildeten Maul 10, mit dem ein Zeckenkörper greifbar ist, und an den Greifbacken 6 und 7 vorgesehenen unter Federvorspannung aneinanderliegenden Greif­ kanten 11 und 12, die gegen die Federvorspannung zu öffnen sind, wobei sich die beiden Arme 2 und 3 in einem Federbereich 13 derselben aufeinander zubiegen. Die beiden Arme 2 und 3 bilden die Vorrichtung als einstückiges Teil aus. Der Feder­ bereich 13 ist an den beiden Enden 8 und 9 der Arme 2 und 3 ausgebildet, an denen die Arme 2 und 3 miteinander verbunden sind.
In der vorliegenden Ausführungsform ist der Federbereich 13 als Federbogen 14 ausgebildet, der die beiden Arme 2 und 3 miteinander verbindet. Die gezeigte Vorrichtung besteht aus thermoplastischem Kunststoff. Die Formgebung erfolgte durch ein Spritzgießverfahren.
Wie in den Fig. 1 und 2 erkennbar, ist eine Führungsein­ richtung 14 vorgesehen, mit welcher die Greifbacken 6 und 7 in einer Bewegungsebene zwangsführbar sind. Als Führungseinrich­ tung 14 sind ein Loch 15 in einem Arm 3 und ein in das Loch 15 greifender Stift 16 an dem anderen Arm 2 vorgesehen. Die Längsachse des Lochs 15 sowie des Stifts 16 sind parallel zur Bewegungsebene der Arme 2 und 3 angeordnet. Das Loch 15 und der Stift 16 sind im Bereich des Mauls 10 der Greifbacken 6 und 7 der Arme 2 und 3 angeordnet. Durch diese nahe an den Greifkanten 11 und 12 gewählte Position für die Führungsein­ richtung 14 wird ein Verdrehen und Verschränken der beiden Arme 2 und 3 zuverlässig verhindert. Die Greifkanten 11 und 12 der Arme 2 und 3 liegen sich immer exakt gegenüber.
Vor dem Einsatz muß die Vorrichtung lediglich aus ihrer in Fig. 2 dargestellten Urform durch Überkreuzen der beiden auf­ einander zubewegbaren Arme 2 und 3 in ihre einsatzfertige Stellung (Fig. 1) gebracht werden. Zum Reinigen ist die Vor­ richtung jederzeit wieder in ihre Urform bringbar, in der alle Flächen sehr gut zugänglich sind. Die vorgeschlagene Vorrich­ tung kann daher innerhalb kürzester Zeit gereinigt werden.
Im aneinanderliegenden Zustand bilden die Greifkanten 11 und 12, wie in Fig. 6 gezeigt, eine Öffnung 17, mit der ein Zeckenkopf umgreifbar ist. Der Zeckenkopf wird dabei ein wenig eingezwängt, vorteilhafterweise jedoch nicht abgequetscht. Die Öffnung 17 wird in der vorliegenden Ausführungsform durch sich gegenüberliegende Einkerbungen 18 und 19 der Greifkanten 11 und 12 gebildet. Die Einkerbungen ergeben in der vorliegenden Ausführungsform im aneinanderliegenden Zustand der Greifkanten eine kreisrunde, durchgehende Öffnung 17.
In dem Kreuzungsbereich 20, in dem sich die Arme 2 und 3 kreu­ zen, sind vorteilhaft Begrenzungsmittel 21 und 22 vorgesehen, mit denen die maximale Öffnung des Mauls 10 begrenzbar ist. Diese sind als wechselseitig angeordnete, ineinandergreifende taschenförmige Ausnehmungen 23 und 24 in den Armen ausgebil­ det. In dem Bodenbereich 23a sowie 24a der Ausnehmungen 23 und 24 ist je ein verbleibender Steg 25 und 26 vorgesehen, der durch die Ausnehmung 23 beziehungsweise 24 des jeweils gegen­ überliegenden Arms 2 oder 3 hindurchtritt. In Fig. 5 ist ver­ anschaulicht, das der Steg 26 durch die Ausnehmung 23, und der Steg 25 durch die Ausnehmung 24 hindurchtritt. Die Stege 25 und 26 haben in den seitlichen Begrenzungen 23b und 23c sowie 24b und 24c der taschenförmigen Ausnehmungen 23 und 24 An­ schläge, welche den Bewegungsspielraum der Arme 2 und 3 und die maximale Öffnung des Mauls 10 begrenzen.
Die Außenseiten 27 und 28 der Arme 2 und 3 weisen an ihren von den Greifbacken 6 und 7 abgewandten Endbereichen einen bogen­ förmigen Querschnitt auf. Dieser ergibt einen Haltebereich 29, an dem die Vorrichtung sehr einfach zwischen Daumen und Zeige­ finger handhabbar ist und in eine Herausdrehbewegung versetzt werden kann.
An dem Federbereich 13 ist nach Fig. 7 ein zusätzliches stab­ förmiges Handhabungselement 30 mit kreisförmigem Stabquer­ schnitt 31 angebracht. Das Handhabungselement 30 kann beliebig lang gestaltet sein. So ist es beispielsweise denkbar, es so lang auszuführen, daß es zwischen den gegeneinander reibenden Handflächen eines Bedieners in eine Drehbewegung versetzt werden kann. Die Anzahl der Umdrehungen kann gegenüber einer Manipulation mit Daumen und Zeigefinger erhöht und die Chancen für eine rückstandslose Entfernung einer Zecke verbessert werden. In der vorliegenden Ausführungsform ist das Handha­ bungselement 30 an den Federbogen anklipsbar, so daß es im Be­ darfsfall sehr schnell adaptiert werden kann.
Bezugszeichenliste
1
Vorrichtung zum Entfernen von Zecken
2
Arm
3
Arm
4
freies Ende
5
freies Ende
6
Greifbacke
7
Greifbacke
8
Ende
9
Ende
10
Maul
11
Greifkante
12
Greifkante
13
Federbereich
14
Führungseinrichtung
15
Loch
16
Stift
17
Öffnung
18
Einkerbung
19
Einkerbung
20
Kreuzungsbereich
21
Begrenzungsmittel
22
Begrenzungsmittel
23
taschenförmige Ausnehmung
23
aBodenbereich
23
bseitliche Begrenzung
23
cseitliche Begrenzung
24
taschenförmige Ausnehmung
24
aBodenbereich
24
bseitliche Begrenzung
24
cseitliche Begrenzung
25
Steg
26
Steg
27
Außenseite
28
Außenseite
29
Haltebereich
30
Handhabungselement
31
kreisförmiger Stabquerschnitt

Claims (7)

1. Vorrichtung zum Entfernen von Zecken mit zwei sich kreu­ zenden Armen, welche an ihren Greifenden (4, 5) mit Greif­ backen (6, 7) versehen sind und an ihren anderen Enden (8, 9) einen Federbereich (13) aufweisen, einem von den Greif­ backen (6, 7) gebildeten Maul (10), mit dem ein Zeckenkör­ per greifbar ist, an den Greifbacken (6, 7) vorgesehenen, unter Federvorspannung aneinanderliegenden Greifkanten (11, 12), die gegen die Federvorspannung zu öffnen sind, wobei sich die beiden Arme (2, 3) in dem Federbereich (13) derselben aufeinander zu biegen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden Arme als einstüc­ kiges Teil ausgebildet sind, daß der Federbereich (13) der Arme als gemeinsamer Federbogen ausgebildet ist, über den die Arme miteinander verbunden sind, daß die Greifkanten (11, 12) mit Einkerbungen (18, 19) versehen sind, die im aneinanderliegenden Zustand eine Öffnung (17) zum Umgrei­ fen des Zeckenkopfes bilden, und daß in dem Bereich des Mauls (10) eine Führungseinrichtung (14) vorgesehen ist, mit welcher die Greifbacken (6, 7) in derselben Bewe­ gungsebene zwangsgeführt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sie aus thermoplastischem Kunststoff besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß als Führungseinrichtung (14) ein Loch (15) in einem Arm (3) und ein in das Loch (15) greifender Stift (16) an dem anderen Arm (2) vorgesehen sind, wobei das Loch (15) und der Stift (16) parallel zur Bewegungsebene der Arme (2, 3) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Loch (15) und der Stift (16) im Bereich des Mauls (10) der Greifbacken (6, 7) der Arme (2, 3) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß in dem Be­ reich, in dem sich die Arme (2, 3) kreuzen, Begren­ zungsmittel (21, 22) vorgesehen sind, mit denen die maxi­ male Öffnung des Mauls (10) begrenzbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Begrenzungsmittel (21, 22) als ineinandergreifende taschenförmige Ausnehmungen (23, 24) in den Armen (2, 3) ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Außen­ seiten (27, 28) der Arme (2, 3) an ihren von den Greifbac­ ken (6, 7) abgewandten Endbereichen einen bogenförmigen Querschnitt aufweisen.
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