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DE20004584U1 - Tragetasche - Google Patents

Tragetasche

Info

Publication number
DE20004584U1
DE20004584U1 DE20004584U DE20004584U DE20004584U1 DE 20004584 U1 DE20004584 U1 DE 20004584U1 DE 20004584 U DE20004584 U DE 20004584U DE 20004584 U DE20004584 U DE 20004584U DE 20004584 U1 DE20004584 U1 DE 20004584U1
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DE
Germany
Prior art keywords
handle
area
carrying
openings
slot
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20004584U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
STOLLPACK VERPACKUNGS GmbH
Original Assignee
STOLLPACK VERPACKUNGS GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by STOLLPACK VERPACKUNGS GmbH filed Critical STOLLPACK VERPACKUNGS GmbH
Priority to DE20004584U priority Critical patent/DE20004584U1/de
Publication of DE20004584U1 publication Critical patent/DE20004584U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/06Handles
    • B65D33/08Hand holes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C3/00Flexible luggage; Handbags
    • A45C3/04Shopping bags; Shopping nets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

Gesthuysen & von Rohr
00.086.3.ru
Essen, den 10. März 2000
der Firma
Gebrauchsmusteranmeldung
Stollpack Verpackungs GmbH Stegerwaldstraße 1
51427 Bergisch Gladbach
mit der Bezeichnung
Tragetasche
Gesthuysen & von Rohr - 1 -
Die Erfindung betrifft eine Tragetasche aus Kunststoffmaterial oder Papier, mit einem Taschenbereich und einem Griffbereich. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Spendersystem mit einem Tragetaschenhalter und einer Mehrzahl von Tragetaschen der vorgenannten Art.
Tragetaschen der eingangs genannten Art sind aus der Praxis bereits seit langem in den unterschiedlichsten Arten und Formen bekannt. In ihren einfachsten Ausgestaltungen bestehen Tragetaschen aus einem Taschenbereich zur Aufnahme von Gegenständen bzw. Waren, die im Anschluß an den Taschenbereich mit einem Griffbereich versehen sind. Der Taschenbereich und der Griffbereich gehen unmittelbar ineinander über und bestehen aus demselben Folienmaterial. In der Regel wird der Griffbereich derart hergestellt, daß im oberen Öffnungsbereich der Tragetasche eine Grifföffnung ausgestanzt wird. Beim Ausstanzen des Griffbereichs zur Herstellung der Grifföffnung ergibt sich ein vergleichsweise großer Materialausschuß. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei der Grifföffnung um eine langgestreckte ovale Öffnung handelt. Der Nachteil einer derartigen langen Öffnung besteht im übrigen darin, daß sich der oberhalb der Grifföffnung befindende Steg beim Tragen einer gefüllten Tragetasche sehr stark in die Hand eindrückt, so daß eine derartige Tragetasche nur einen geringen Tragekomfort hat.
Bekannte Tragetaschen werden im übrigen zum Teil in Verbindung mit Spendersystemen eingesetzt. Hierbei ist dann ein Tragetaschenhalter vorgesehen, der zwei voneinander beabstandete Halterarme aufweist, auf denen die Tragetaschen aufgehängt sind. Zu diesem Zweck ist es bei den bekannten Tragetaschen so, daß diese im oberen Öffnungsbereich und zwar seitlich außen jeweils eine Öffnung für die Haltearme aufweisen. Nachteilig ist in diesem Zusammenhang, daß das Ausstanzen der Öffnungen für die Haltearme nicht nur einen weiteren Verfahrensschritt bedeutet, sondern daß darüber hinaus weiteres Ausschußmaterial anfällt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Tragetasche der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, deren Herstellung in einfacher Weise erfolgen kann, die ohne weiteres bedarfsweise mit und ohne Spendersystem eingesetzt werden kann und wobei im übrigen bei der Herstellung nur ein geringer Anteil an Ausschußmaterial anfällt.
Gesthuysen & von Rohr - 2 -
Die vorgenannte Aufgabe ist bei einer ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, daß der Griffbereich zwei voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebildete Grifföffnungen aufweist und daß zwischen den Grifföffnungen wenigstens ein nicht gestanzter, eingeschnittener Schlitz vorgesehen ist. Bevorzugt, aber nicht in jedem Falle erforderlich ist es in diesem Zusammenhang, daß der Schlitz endseitig zu jeder Grifföffnung hin von einem schmalen Steg begrenzt wird.
Bei einer anderen alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Griffbereich zwei voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebildete Grifföffnungen aufweist, daß zwischen den Grifföffnungen wenigstens ein gestanzter Schlitz geringer Breite vorgesehen ist und daß der Schlitz endseitig zu jeder Grifföffnung hin von einem schmalen Steg begrenzt wird.
Die erfindungsgemäßen Ausgestaltungen der Tragetaschen unterscheiden sich vom Stand der Technik wesentlich und bieten eine Reihe von erheblichen Vorteilen. Zunächst einmal unterscheidet sich der erfindungsgemäße Griffbereich von dem aus dem Stand der Technik bekannten dadurch, daß bei der Erfindung zwei voneinander separate Grifföffnungen im Gegensatz zu der beim Stand der Technik vorgesehenen einen Grifföffnung vorhanden sind. Diese an sich separaten Grifföffnungen üben bei der Erfindung eine Doppelfunktion aus. Zum einen sind sie Teil des Griffbereichs, dienen also im Bedarfsfalle zum Eingriff des Benutzers. Zum anderen können sie in Verbindung mit dem Spendersystem verwendet werden. Der Tragetaschenhalter kann also mit seinen beiden Haltearmen in die betreffenden Grifföffhungen eingreifen. Weitere Öffnungen für die Haltearme, die mit einem zusätzlichen Herstellungsaufwand und weiterem Ausschußmaterial verbunden sind, sind bei der Erfindung nicht erforderlich.
Um einen vollwertigen Griffbereich für die erfindungsgemäße Tragetasche zur Verfugung zu stellen, erfolgt die Verbindung zwischen den beiden Grifföffnungen über einen Schlitz. Bei der ersten erfindungsgemäßen Alternative ist ein zwischen den Öffnungen eingeschnittener Schlitz vorgesehen, während bei der zweiten erfindungsgemäßen Alternative ein gestanzter Schlitz geringer Breite, d. h. weniger Milli-
Gesthuysen & von Rohr - 3 -
meter, nämlich zwischen 0 und 5 Millimetern vorgesehen ist. Die vorgenannte erste Alternative hat den großen Vorteil, daß beim Einschnitt kein Ausschußmaterial entsteht. Dabei sind bevorzugt bei beiden Ausgestaltungen schmale Stege vorgesehen, die den Schlitz zu jeder Grifföffnung hin begrenzen. Durch die Stege ist in jedem Falle sichergestellt, daß die GriffÖffhungen vor dem Gebrauch der Tragetasche an sich geschlossen sind, was in Verbindung mit der Verwendung mit Spendersystemen von Vorteil ist, wenn nämlich in die Griffoffnungen Hülsen zur Fixierung einer Vielzahl von Tragetaschen und zum Aufsetzen auf die Haltearme eines Tragetaschenhalters eingesetzt werden.
Wichtig ist in Verbindung mit den Stegen, daß diese derart ausgebildet sind, daß sie beim Eingriff durch den Benutzer leicht aufreißen, so daß der Benutzer ohne weiteres in den Griffbereich eingreifen kann. Dabei ist festgestellt worden, daß die Breite des Steges in jedem Falle geringer als 10 mm sein sollte. Bevorzugt ist die Breite des Steges, sogar geringer als 5 mm. Im übrigen sollten die Griffoffnungen schon wegen der im Querschnitt runden Hülsen ebenfalls entsprechend rund sein.
Bei Versuchen hat es sich gezeigt, daß es in Verbindung mit der Verwendung von Hülsen für den Einsatz bei einem Spendersystem besonders bevorzugt ist, daß jeder der Stege unmittelbar an die jeweilige Griffoffnung angrenzt, so daß jede Griffoffnung in sich geschlossen ist, und nicht erst noch in einen eingeschnittenen Bereich übergeht. Diese Ausgestaltung bietet sich aber auch schon deshalb an, um die von dem Schlitz gebildete Eingriffsöffnung für den Benutzer so groß wie möglich zu machen, um damit wiederum den Eingriff für den Benutzer so einfach wie möglich zu gestalten.
Der eingeschnittene oder mit geringer Breite gestanzte Schlitz sollte zumindest im mittigen, vorzugsweise jedoch im unteren Bereich der Griffoffnungen zwischen diesen vorgesehen sein. Durch die Anordnung des Schlitzes an dieser Stelle ist sichergestellt, daß sich ein umklappbarer Trageabschnitt zwischen den Öffnungen ergibt. Dieser Trageabschnitt verstärkt nicht nur den Griffbereich beim Eingriff des Benutzers, sondern erhöht auch den Tragekomfort, da in diesem Falle dann bei der einfachsten Ausgestaltung statt zweier Schichten, vier Schichten in der Hand des Benutzers liegen.
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Gesthuysen & von Rohr - 4 -
Zur weiteren Verbesserung des Tragekomforts und zur Erhöhung der Tragefähigkeit der Tragetasche ist der Griffbereich mittels wenigstens eines Verstärkungsblattes verstärkt. Das Verstärkungsblatt wird dabei bevorzugt während der Herstellung auf die Tragetasche aufgebracht, bevor der Griffbereich mit seinen beiden Grifföffnungen ausgestanzt und der Schlitz eingeschnitten bzw. ebenfalls ausgestanzt wird.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Tragetasche,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragetasche,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragetasche,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht eines Griffbereichs einer erfindungsgemäßen
Tragetasche in teilweiser Eingriffsstellung,
Fig. 5 eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Spendersystems und
Fig. 6 eine Vorderansicht des Spendersystems aus Fig. 5.
In den Fig. 1 bis 3 sind verschiedene Tragetaschen 1 dargestellt, die aus Kunststoffmaterial bestehen. Grundsätzlich können die Tragetaschen aber auch aus Papier bestehen. Jede der Tragetaschen 1 weist einen Taschenbereich 2 und einen Griffbereich 3 auf. Der Taschenbereich 2 und der Griffbereich 3 gehen unmittelbar ineinander über. Letztlich besteht die Tragetasche 1 aus einem zweilagigen Folienmaterial, das an seinen Längsrändern 4, 5 und an seinem unteren Rand 6 verschweißt ist. Der obere Rand 7 ist nicht verschweißt. An dieser Stelle befindet sich die Taschenöffhung 8.
Es darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß es sich versteht, daß die Tragetasche 1 nicht notwendiger Weise nur aus einem zweilagigen Folienmaterial beste-
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Gesthuysen & von Rohr - 5 -
hen muß. Es ist auch möglich, mehrschichtiges Folienmaterial zu verwenden. Des weiteren ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei der erfindungsgemäßen Tragetasche 1 auch um Beutel, Rollenbeutel und dergleichen handeln kann. Letztlich fallen unter den Ausdruck "Tragetasche" alle aus Kunststoff-Folienmaterial oder Papier hergestellten Aufnahmebehältnisse.
Wesentlich ist nun bei den in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausfuhrungsformen, daß der Griffbereich 3 zwei voneinander beabstandete, jeweils als Vollaus stanzung ausgebildete Grifföffnungen 9,10 aufweist. Des weiteren ist zwischen den Grifföffnungen 9, 10 ein nicht gestanzter, eingeschnittener Schlitz 11 vorgesehen. Während bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform der Schlitz 11 zu den Griffb'ffhungen 9, 10 hin offen ist, der Schlitz 11 also direkt von der einen Grifföffnung 9 bis zur anderen Grifföffnung 10 reicht, sind bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform schmale Stege 12, 13 vorgesehen, die den Schlitz 11 endseitig zu jeder Grifföffnung 9, 10 hin begrenzen.
Die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform entspricht im wesentlichen der in Fig. 1 dargestellten. Der Unterschied zur in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform besteht darin, daß der Schlitz 11 nicht eingeschnitten, sondern mit geringer Breite gestanzt ist. Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ergibt sich also ein gewisser Materialausschuß durch die Ausstanzung des Schlitzes 11, während dies bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsformen nicht der Fall ist.
Bei den beiden Ausführungsformen gemäß den Fig. 1 und 3 weisen die Stege 12, 13 jeweils nur eine ganz geringe Breite im Millimeterbereich auf, so daß sie beim Eingriff des Benutzers ohne weiteres aufgetrennt werden bzw. aufreißen. Allerdings stellen die Stege 12, 13 durch den Umstand, daß sie überhaupt vorgesehen sind, sicher, daß die beiden Grifföffnungen 9, 10 an sich geschlossen sind, was das Einführen von Hülsen 18, 19 in die Grifföffnungen 9, 10 zum Aufsetzen auf einen Tragetaschenhalter 17 eines Spendersystems 16 erleichtert.
Bei allen Ausführungsformen ist es im übrigen so, daß der Schlitz 11 ausgehend vom oberen Rand 7 im unteren Bereich der jeweiligen Grifföffnungen 9, 10 vorgesehen ist. Hierdurch entsteht zwischen den beiden Grifföffhungen 9, 10 ein sich nach unten
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erstreckender und sich beim Eingriff des Benutzers umklappender Trageabschnitt 14, der die Tragefähigkeit und den Tragekomfort der erfindungsgemäßen Tragetasche 1 erheblich verbessert.
In Fig. 4 sind die Trageabschnitte 14 während des Eingriffs, also in leicht weggeschwenkter Stellung und nach Aufreißen der Stege 12, 13 dargestellt. Ein weiteres Umschwenken bzw. Umklappen der Trageabschnitte 14 führt erkennbar zumindest zu einem vierschichtigen Materialaufbau im Griffbereich 3 beim Tragen.
Die Grifföffnungen 9, 10 selbst sind, wie sich aus den einzelnen Figuren ergibt, kreisrund, was das Einsetzen und die Anordnung von entsprechenden Hülsen, die zur Fixierung einer Vielzahl von Tragetaschen vor dem Aufsetzen auf einen Tragetaschenhalter vorgesehen sind, vereinfacht.
Bei den in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsformen ist es im übrigen so, daß außenseitig, und zwar auf jeder Seite der Tragetasche 1 ein Verstärkungsblatt 15 aufgebracht ist, das zur Verstärkung des Griffbereichs 3 dient. Das Verstärkungsblatt 15 ist dabei der Ausbildung des Griffbereichs 3 angepaßt, weist also entsprechende Grifföffnungen, einen entsprechenden Schlitz und, soweit vorhanden, entsprechende Stege auf.
In den Fig. 5 und 6 ist ein Spendersystem 16 dargestellt, das einen Tragetaschenhalter 17 und eine Mehrzahl von Tragetaschen 1 der vorgenannten Art aufweist. Der Tragetaschenhalter 17 weist wiederum zwei voneinander beabstandete Haltearme 18, 19 auf. Die Haltearme 18, 19 haben von ihren Mittelpunkten her den gleichen Abstand wie die Mittelpunkte der Grifföffnungen 9, 10 zueinander. Wie sich dabei aus den Fig. 5 und 6 ergibt, sind die Haltearme 18, 19 durch die Grifföffnungen 9, 10 hindurchgesteckt.
Das Aufsetzen eines Stapels an Tragetaschen 1 auf den Tragetaschenhalter 17 erfolgt über in die Grifföffnungen 9, 10 eingesetzte Hülsen 20, 21, die außenseitig etwa den Abmaßen der Grifföffnungen 9, 10 entsprechen, während sie innenseitig etwa den Abmaßen der Haltearme 18, 19 entsprechen. Über die Hülsen 20, 21 lassen sich eine Vielzahl von Tragetaschen 1 zu einem Tragetaschenpaket zusammenfassen und über
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entsprechende, nicht dargestellte Verschlüsse fixieren. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß Hülsen der zuvor beschriebenen Art nicht unbedingt erforderlich sind. Grundsätzlich ist es also möglich, auch ohne Hülsen auszukommen.

Claims (13)

1. Tragetasche (1) aus Kunststoffmaterial oder Papier, mit einem Taschenbereich (2) und einem Griffbereich (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Griffbereich (3) zwei voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebildete Grifföffnungen (9, 10) aufweist und daß zwischen den Grifföffnungen (9, 10) wenigstens ein nicht gestanzter, eingeschnittener Schlitz (11) vorgesehen ist.
2. Tragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (11) endseitig zu jeder Grifföffnung (9, 10) hin von einem schmalen Steg (12, 13) begrenzt wird.
3. Tragetasche (1) aus Kunststoffmaterial oder Papier, mit einem Taschenbereich (2) und einem Griftbereich (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Griffbereich (3) zwei voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebildete Grifföffnungen (9, 10) aufweist, daß zwischen den Grifföffnungen (9, 10) wenigstens ein gestanzter Schlitz (11) geringer Breite vorgesehen ist und daß der Schlitz (11) endseitig zu jeder Grifföffnung (9, 10) hin von einem schmalen Steg (12, 13) begrenzt wird.
4. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Steges (12, 13) geringer als 10 mm, vorzugsweise geringer als 5 mm ist.
5. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Stege (12, 13) unmittelbar an die jeweilige Grifföffnung (9, 10) angrenzt, so daß jede Grifföffnung (9, 10) geschlossen ist.
6. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifföffnungen (9, 10) rund sind.
7. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (11) zumindest im mittigen, vorzugsweise im unteren Bereich der Grifföffnungen (9, 10) zwischen diesen vorgesehen ist, so daß sich beim manuellen Eingriff des Benutzers in den Griffbereich (3) ein sich umklappender Trageabschnitt (14) zwischen den Grifföffnungen (9, 10) ergibt.
8. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffbereich (3) mittels wenigstens eines Verstärkungsblattes (15) verstärkt ist.
9. Tragetasche nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstärkungsblatt (15) der Ausbildung des Griffbereichs (3) angepaßt ist.
10. Spendersystem (16) mit einem Tragetaschenhalter (17) und einer Mehrzahl von Tragetaschen (1) der vorgenannten Art.
11. Spendersystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragetaschenhalter (17) zwei voneinander beabstandete Haltearme (18, 19) aufweist und daß die Haltearme (18, 19) durch die Grifföffnungen (9, 10) hindurchgesteckt sind.
12. Spendersystem nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragetaschen (1) über in die Grifföffnungen (9, 10) eingesetzte Hülsen (20, 21) auf die Haltearme (18, 19) aufgesteckt sind.
13. Spendersystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsen (20, 21) endseitig Fixierabschnitte zur Halterung einer Mehrzahl von Tragetaschen (1) aufweisen und daß wenigstens einer der Fixierabschnitte lösbar mit einer Hülse (20, 21) verbindbar ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20211038U1 (de) 2002-07-22 2002-09-19 ASF Verwaltungs GmbH, 90518 Altdorf Tasche, vorzugsweise Tragetasche
DE102008032954A1 (de) 2008-07-12 2010-01-14 Maximilian Mair Haltevorrichtung

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DE102008032954A1 (de) 2008-07-12 2010-01-14 Maximilian Mair Haltevorrichtung
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