DE10011937A1 - Tragetasche - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Tragetasche (1) aus Kunststoffmaterial oder Papier, mit einem Taschenbereich (2) und einem Griffbereich (3). Um eine Tragetasche zur Verfügung zu stellen, deren Herstellung in einfacher Weise erfolgen kann, die ohne weiteres bedarfsweise mit und ohne Spendersystem eingesetzt werden kann und wobei im übrigen bei der Herstellung nur ein geringer Anteil an Ausschußmaterial anfällt, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Griffbereich (3) zwei voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebildete Grifföffnungen (9, 10) aufweist und daß zwischen den Grifföffnungen (9, 10) wenigstens ein nicht gestanzter, eingeschnittener Schlitz (11) vorgesehen ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Tragetasche aus Kunststoffmaterial oder Papier, mit einem
Taschenbereich und einem Griffbereich. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfin
dung ein Spendersystem mit einem Tragetaschenhalter und einer Mehrzahl von Tra
getaschen der vorgenannten Art.
Tragetaschen der eingangs genannten Art sind aus der Praxis bereits seit langem in
den unterschiedlichsten Arten und Formen bekannt. In ihren einfachsten Ausgestal
tungen bestehen Tragetaschen aus einem Taschenbereich zur Aufnahme von Gegen
ständen bzw. Waren, die im Anschluß an den Taschenbereich mit einem Griffbereich
versehen sind. Der Taschenbereich und der Griffbereich gehen unmittelbar ineinander
über und bestehen aus demselben Folienmaterial. In der Regel wird der Griffbereich
derart hergestellt, daß im oberen Öffnungsbereich der Tragetasche eine Grifföffnung
ausgestanzt wird. Beim Ausstanzen des Griffbereichs zur Herstellung der Grifföff
nung ergibt sich ein vergleichsweise großer Materialausschuß. Dies gilt insbesondere
dann, wenn es sich bei der Grifföffnung um eine langgestreckte ovale Öffnung han
delt. Der Nachteil einer derartigen langen Öffnung besteht im übrigen darin, daß sich
der oberhalb der Grifföffnung befindende Steg beim Tragen einer gefüllten Trageta
sche sehr stark in die Hand eindrückt, so daß eine derartige Tragetasche nur einen
geringen Tragekomfort hat.
Bekannte Tragetaschen werden im übrigen zum Teil in Verbindung mit Spendersy
stemen eingesetzt. Hierbei ist dann ein Tragetaschenhalter vorgesehen, der zwei
voneinander beabstandete Halterarme aufweist, auf denen die Tragetaschen aufge
hängt sind. Zu diesem Zweck ist es bei den bekannten Tragetaschen so, daß diese im
oberen Öffnungsbereich und zwar seitlich außen jeweils eine Öffnung für die Hal
tearme aufweisen. Nachteilig ist in diesem Zusammenhang, daß das Ausstanzen der
Öffnungen für die Haltearme nicht nur einen weiteren Verfahrensschritt bedeutet,
sondern daß darüber hinaus weiteres Ausschußmaterial anfällt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Tragetasche der eingangs genannten
Art zur Verfügung zu stellen, deren Herstellung in einfacher Weise erfolgen kann, die
ohne weiteres bedarfsweise mit und ohne Spendersystem eingesetzt werden kann
und wobei im übrigen bei der Herstellung nur ein geringer Anteil an Ausschußmate
rial anfällt.
Die vorgenannte Aufgabe ist bei einer ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfin
dung dadurch gelöst, daß der Griffbereich zwei voneinander beabstandete, jeweils als
Vollausstanzung ausgebildete Grifföffnungen aufweist und daß zwischen den Griff
öffnungen wenigstens ein nicht gestanzter, eingeschnittener Schlitz vorgesehen ist.
Bevorzugt, aber nicht in jedem Falle erforderlich ist es in diesem Zusammenhang, daß
der Schlitz endseitig zu jeder Grifföffnung hin von einem schmalen Steg begrenzt
wird.
Bei einer anderen alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der
Griffbereich zwei voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebil
dete Grifföffnungen aufweist, daß zwischen den Grifföffnungen wenigstens ein ge
stanzter Schlitz geringer Breite vorgesehen ist und daß der Schlitz endseitig zu jeder
Grifföffnung hin von einem schmalen Steg begrenzt wird.
Die erfindungsgemäßen Ausgestaltungen der Tragetaschen unterscheiden sich vom
Stand der Technik wesentlich und bieten eine Reihe von erheblichen Vorteilen.
Zunächst einmal unterscheidet sich der erfindungsgemäße Griffbereich von dem aus
dem Stand der Technik bekannten dadurch, daß bei der Erfindung zwei voneinander
separate Grifföffnungen im Gegensatz zu der beim Stand der Technik vorgesehenen
einen Grifföffnung vorhanden sind. Diese an sich separaten Grifföffnungen üben bei
der Erfindung eine Doppelfunktion aus. Zum einen sind sie Teil des Griffbereichs,
dienen also im Bedarfsfalle zum Eingriff des Benutzers. Zum anderen können sie in
Verbindung mit dem Spendersystem verwendet werden. Der Tragetaschenhalter kann
also mit seinen beiden Haltearmen in die betreffenden Grifföffnungen eingreifen. Wei
tere Öffnungen für die Haltearme, die mit einem zusätzlichen Herstellungsaufwand
und weiterem Ausschußmaterial verbunden sind, sind bei der Erfindung nicht erfor
derlich.
Um einen vollwertigen Griffbereich für die erfindungsgemäße Tragetasche zur Verfü
gung zu stellen, erfolgt die Verbindung zwischen den beiden Grifföffnungen über
einen Schlitz. Bei der ersten erfindungsgemäßen Alternative ist ein zwischen den
Öffnungen eingeschnittener Schlitz vorgesehen, während bei der zweiten erfin
dungsgemäßen Alternative ein gestanzter Schlitz geringer Breite, d. h. weniger Milli
meter, nämlich zwischen 0 und 5 Millimetern vorgesehen ist. Die vorgenannte erste
Alternative hat den großen Vorteil, daß beim Einschnitt kein Ausschußmaterial ent
steht. Dabei sind bevorzugt bei beiden Ausgestaltungen schmale Stege vorgesehen,
die den Schlitz zu jeder Grifföffnung hin begrenzen. Durch die Stege ist in jedem
Falle sichergestellt, daß die Grifföffnungen vor dem Gebrauch der Tragetasche an sich
geschlossen sind, was in Verbindung mit der Verwendung mit Spendersystemen von
Vorteil ist, wenn nämlich in die Grifföffnungen Hülsen zur Fixierung einer Vielzahl
von Tragetaschen und zum Aufsetzen auf die Haltearme eines Tragetaschenhalters
eingesetzt werden.
Wichtig ist in Verbindung mit den Stegen, daß diese derart ausgebildet sind, daß sie
beim Eingriff durch den Benutzer leicht aufreißen, so daß der Benutzer ohne weiteres
in den Griffbereich eingreifen kann. Dabei ist festgestellt worden, daß die Breite des
Steges in jedem Falle geringer als 10 mm sein sollte. Bevorzugt ist die Breite des
Steges, sogar geringer als 5 mm. Im übrigen sollten die Grifföffnungen schon wegen
der im Querschnitt runden Hülsen ebenfalls entsprechend rund sein.
Bei Versuchen hat es sich gezeigt, daß es in Verbindung mit der Verwendung von
Hülsen für den Einsatz bei einem Spendersystem besonders bevorzugt ist, daß jeder
der Stege unmittelbar an die jeweilige Grifföffnung angrenzt, so daß jede Grifföffnung
in sich geschlossen ist, und nicht erst noch in einen eingeschnittenen Bereich über
geht. Diese Ausgestaltung bietet sich aber auch schon deshalb an, um die von dem
Schlitz gebildete Eingriffsöffnung für den Benutzer so groß wie möglich zu machen,
um damit wiederum den Eingriff für den Benutzer so einfach wie möglich zu gestal
ten.
Der eingeschnittene oder mit geringer Breite gestanzte Schlitz sollte zumindest im
mittigen, vorzugsweise jedoch im unteren Bereich der Grifföffnungen zwischen die
sen vorgesehen sein. Durch die Anordnung des Schlitzes an dieser Stelle ist sicherge
stellt, daß sich ein umklappbarer Trageabschnitt zwischen den Öffnungen ergibt. Die
ser Trageabschnitt verstärkt nicht nur den Griffbereich beim Eingriff des Benutzers,
sondern erhöht auch den Tragekomfort, da in diesem Falle dann bei der einfachsten
Ausgestaltung statt zweier Schichten, vier Schichten in der Hand des Benutzers lie
gen.
Zur weiteren Verbesserung des Tragekomforts und zur Erhöhung der Tragefähigkeit
der Tragetasche ist der Griffbereich mittels wenigstens eines Verstärkungsblattes ver
stärkt. Das Verstärkungsblatt wird dabei bevorzugt während der Herstellung auf die
Tragetasche aufgebracht, bevor der Griffbereich mit seinen beiden Grifföffnungen
ausgestanzt und der Schlitz eingeschnitten bzw. ebenfalls ausgestanzt wird.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung
erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Tragetasche,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemä
ßen Tragetasche,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemä
ßen Tragetasche,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht eines Griffbereichs einer erfindungsgemäßen
Tragetasche in teilweiser Eingriffsstellung,
Fig. 5 eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Spendersystems und
Fig. 6 eine Vorderansicht des Spendersystems aus Fig. 5.
In den Fig. 1 bis 3 sind verschiedene Tragetaschen 1 dargestellt, die aus Kunststoff
material bestehen. Grundsätzlich können die Tragetaschen aber auch aus Papier be
stehen. Jede der Tragetaschen 1 weist einen Taschenbereich 2 und einen Griffbereich
3 auf. Der Taschenbereich 2 und der Griffbereich 3 gehen unmittelbar ineinander
über. Letztlich besteht die Tragetasche 1 aus einem zweilagigen Folienmaterial, das an
seinen Längsrändern 4, 5 und an seinem unteren Rand 6 verschweißt ist. Der obere
Rand 7 ist nicht verschweißt. An dieser Stelle befindet sich die Taschenöffnung 8.
Es darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß es sich versteht, daß die Tra
getasche 1 nicht notwendiger Weise nur aus einem zweilagigen Folienmaterial beste
hen muß. Es ist auch möglich, mehrschichtiges Folienmaterial zu verwenden. Des wei
teren ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei der erfndungsgemäßen Tragetasche 1
auch um Beutel, Rollenbeutel und dergleichen handeln kann. Letztlich fallen unter
den Ausdruck "Tragetasche" alle aus Kunststoff-Folienmaterial oder Papier hergestell
ten Aufnahmebehältnisse.
Wesentlich ist nun bei den in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsformen, daß der
Griffbereich 3 zwei voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebil
dete Grifföffnungen 9, 10 aufweist. Des weiteren ist zwischen den Grifföffnungen 9,
10 ein nicht gestanzter, eingeschnittener Schlitz 11 vorgesehen. Während bei der in
Fig. 2 dargestellten Ausführungsform der Schlitz 11 zu den Grifföffnungen 9, 10 hin
offen ist, der Schlitz 11 also direkt von der einen Grifföffnung 9 bis zur anderen Griff
öffnung 10 reicht, sind bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform schmale Stege
12, 13 vorgesehen, die den Schlitz 11 endseitig zu jeder Grifföffnung 9, 10 hin be
grenzen.
Die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform entspricht im wesentlichen der in Fig. 1
dargestellten. Der Unterschied zur in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform besteht
darin, daß der Schlitz 11 nicht eingeschnitten, sondern mit geringer Breite gestanzt ist.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ergibt sich also ein gewisser Materi
alausschuß durch die Ausstanzung des Schlitzes 11, während dies bei der in Fig. 1
dargestellten Ausführungsformen nicht der Fall ist.
Bei den beiden Ausführungsformen gemäß den Fig. 1 und 3 weisen die Stege 12, 13
jeweils nur eine ganz geringe Breite im Millimeterbereich auf, so daß sie beim Eingriff
des Benutzers ohne weiteres aufgetrennt werden bzw. aufreißen. Allerdings stellen
die Stege 12, 13 durch den Umstand, daß sie überhaupt vorgesehen sind, sicher, daß
die beiden Grifföffnungen 9, 10 an sich geschlossen sind, was das Einführen von Hül
sen 18, 19 in die Grifföffnungen 9, 10 zum Aufsetzen auf einen Tragetaschenhalter 17
eines Spendersystems 16 erleichtert.
Bei allen Ausführungsformen ist es im übrigen so, daß der Schlitz 11 ausgehend vom
oberen Rand 7 im unteren Bereich der jeweiligen Grifföffnungen 9, 10 vorgesehen
ist. Hierdurch entsteht zwischen den beiden Grifföffnungen 9, 10 ein sich nach unten
erstreckender und sich beim Eingriff des Benutzers umklappender Trageabschnitt 14,
der die Tragefähigkeit und den Tragekomfort der erfindungsgemäßen Tragetasche 1
erheblich verbessert.
In Fig. 4 sind die Trageabschnitte 14 während des Eingriffs, also in leicht wegge
schwenkter Stellung und nach Aufreißen der Stege 12, 13 dargestellt. Ein weiteres
Umschwenken bzw. Umklappen der Trageabschnitte 14 führt erkennbar zumindest
zu einem vierschichtigen Materialaufbau im Griffbereich 3 beim Tragen.
Die Grifföffnungen 9, 10 selbst sind, wie sich aus den einzelnen Figuren ergibt, kreis
rund, was das Einsetzen und die Anordnung von entsprechenden Hülsen, die zur Fi
xierung einer Vielzahl von Tragetaschen vor dem Aufsetzen auf einen Tragetaschen
halter vorgesehen sind, vereinfacht.
Bei den in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsformen ist es im übrigen so, daß
außenseitig, und zwar auf jeder Seite der Tragetasche 1 ein Verstärkungsblatt 15 auf
gebracht ist, das zur Verstärkung des Griffbereichs 3 dient. Das Verstärkungsblatt 15
ist dabei der Ausbildung des Griffbereichs 3 angepaßt, weist also entsprechende
Grifföffnungen, einen entsprechenden Schlitz und, soweit vorhanden, entsprechende
Stege auf.
In den Fig. 5 und 6 ist ein Spendersystem 16 dargestellt, das einen Tragetaschenhalter
17 und eine Mehrzahl von Tragetaschen 1 der vorgenannten Art aufweist. Der Trage
taschenhalter 17 weist wiederum zwei voneinander beabstandete Haltearme 18, 19
auf. Die Haltearme 18, 19 haben von ihren Mittelpunkten her den gleichen Abstand
wie die Mittelpunkte der Grifföffnungen 9, 10 zueinander. Wie sich dabei aus den
Fig. 5 und 6 ergibt, sind die Haltearme 18, 19 durch die Grifföffnungen 9, 10 hin
durchgesteckt.
Das Aufsetzen eines Stapels an Tragetaschen 1 auf den Tragetaschenhalter 17 erfolgt
über in die Grifföffnungen 9, 10 eingesetzte Hülsen 20, 21, die außenseitig etwa den
Abmaßen der Grifföffnungen 9, 10 entsprechen, während sie innenseitig etwa den
Abmaßen der Haltearme 18, 19 entsprechen. Über die Hülsen 20, 21 lassen sich eine
Vielzahl von Tragetaschen 1 zu einem Tragetaschenpaket zusammenfassen und über
entsprechende, nicht dargestellte Verschlüsse fixieren. Es ist allerdings darauf hinzu
weisen, daß Hülsen der zuvor beschriebenen Art nicht unbedingt erforderlich sind.
Grundsätzlich ist es also möglich, auch ohne Hülsen auszukommen.
Claims (13)
1. Tragetasche (1) aus Kunststoffmaterial oder Papier, mit einem Taschenbereich (2)
und einem Griffbereich (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Griffbereich (3) zwei
voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebildete Grifföffnungen
(9, 10) aufweist und daß zwischen den Grifföffnungen (9, 10) wenigstens ein nicht
gestanzter, eingeschnittener Schlitz (11) vorgesehen ist.
2. Tragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (11) end
seitig zu jeder Grifföffnung (9, 10) hin von einem schmalen Steg (12, 13) begrenzt
wird.
3. Tragetasche (1) aus Kunststoffmaterial oder Papier, mit einem Taschenbereich (2)
und einem Griffbereich (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Griffbereich (3) zwei
voneinander beabstandete, jeweils als Vollausstanzung ausgebildete Grifföffnungen
(9, 10) aufweist, daß zwischen den Grifföffnungen (9, 10) wenigstens ein gestanzter
Schlitz (11) geringer Breite vorgesehen ist und daß der Schlitz (11) endseitig zu jeder
Grifföffnung (9, 10) hin von einem schmalen Steg (12, 13) begrenzt wird.
4. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite des Steges (12, 13) geringer als 10 mm, vorzugsweise geringer als 5 mm
ist.
5. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder der Stege (12, 13) unmittelbar an die jeweilige Grifföffnung (9, 10) angrenzt,
so daß jede Grifföffnung (9, 10) geschlossen ist.
6. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grifföffnungen (9, 10) rund sind.
7. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitz (11) zumindest im mittigen, vorzugsweise im unteren Bereich der
Grifföffnungen (9, 10) zwischen diesen vorgesehen ist, so daß sich beim manuellen
Eingriff des Benutzers in den Griffbereich (3) ein sich umklappender Trageabschnitt
(14) zwischen den Grifföffnungen (9, 10) ergibt.
8. Tragetasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Griffbereich (3) mittels wenigstens eines Verstärkungsblattes (15) verstärkt
ist.
9. Tragetasche nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstärkungsblatt
(15) der Ausbildung des Griffbereichs (3) angepaßt ist.
10. Spendersystem (16) mit einem Tragetaschenhalter (17) und einer Mehrzahl von
Tragetaschen (1) der vorgenannten Art.
11. Spendersystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Trageta
schenhalter (17) zwei voneinander beabstandete Haltearme (18, 19) aufweist und daß
die Haltearme (18, 19) durch die Grifföffnungen (9, 10) hindurchgesteckt sind.
12. Spendersystem nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tra
getaschen (1) über in die Grifföffnungen (9, 10) eingesetzte Hülsen (20, 21) auf die
Haltearme (18, 19) aufgesteckt sind.
13. Spendersystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülsen (20, 21) endseitig Fixierabschnitte zur Halterung einer Mehrzahl von
Tragetaschen (1) aufweisen und daß wenigstens einer der Fixierabschnitte lösbar mit
einer Hülse (20, 21) verbindbar ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000111937 DE10011937A1 (de) | 2000-01-26 | 2000-03-11 | Tragetasche |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE10003378 | 2000-01-26 | ||
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Publications (1)
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|---|---|
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Family
ID=7628819
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000111937 Ceased DE10011937A1 (de) | 2000-01-26 | 2000-03-11 | Tragetasche |
Country Status (1)
| Country | Link |
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