DE20003771U1 - Reinigungshandschuh - Google Patents
ReinigungshandschuhInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Reinigungshandschuh, umfassend zwei flexible Flachteile, die zur Bildung einer überwiegend geschlossenen Tasche entlang eines Teils ihrer Ränder miteinander verbunden sind.
Reinigungshandschuhe der vorstehend angegebenen Art sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Am weitesten verbreitet sind dabei Reinigungshandschuhe von etwa rechteckigem Format, wobei zwei im wesentlichen rechteckige Flachteile aus einem gewebten oder gewirktem Basismaterial mit einem Florbesatz an drei Seiten miteinander verbunden, insbesondere miteinander vernäht sind. Die vierte Seite ist offen; durch sie führt der Benutzer seine Hand in den Reinigungshandschuh ein. Derartige Reinigungshandschuhe dienen dem Reinigen verschiedenster Oberflächen, wobei je nach der Art der zu reinigenden Oberfläche die Flachteile unterschiedlich ausgeführt sind, beispielsweise mit einem Florbesatz aus Mikrofasern, in Frottee oder dergleichen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Brauchbarkeit von Reinigungshandschuhen der eingangs genannten Art zu steigern.
Gelöst wird diese Aufgabenstellung bei einem Reinigungshandschuh der eingangs genannten Art, bei welchem mindestens eines der Flachteile eine reinigungsaktive Oberflächenstruktur aufweist, dadurch, daß das andere Flachteil außen einen Besatz aus Klettband mit Krallen struktur aufweist. Der erfindungsgemäße Reinigungshand
schuh zeichnet sich mit anderen Worten dadurch aus, daß mindestens eines der beiden Flachteile außen einen Besatz aus Klettband mit Krallenstruktur und zumindest das andere, gegenüberliegende flexible Flachteil eine reinigungsaktive Oberflächenstruktur aufweist. Der grundlegende Vorteil des erfindungsgemäßen Reinigungshandschuhs ist darin zu sehen, daß durch den Besatz aus Klettband mit Krallenstruktur auf dem betreffenden Flachteil Reinigungstücher, insbesondere Reinigungstücher aus synthetischem Material, ohne weiteres haften. Dies führt zu einer beträchtlichen Steigerung des Gebrauchswerts des erfindungsgemäßen Reinigungshandschuhs gegenüber solchen nach dem Stand der Technik; denn bei dem erfindungsgemäßen Reinigungshandschuh läßt sich, ohne daß dieser von der Hand des Benutzers abgenommen zu werden brauchte, gänzlich problemlos ein auf jenem Flachteil, das den Klettband-Besatz aufweist, anhaftendes synthetisches Reinigungstuch gegen ein anderes auswechseln. Auf diese Weise wird der erfindungsgemäße Reinigungshandschuh in besonderer Weise solchen Anwendungen gerecht, bei den die beiden Seiten des Reinigungshandschuhs eine unterschiedliche Funktionalität haben, bzw. verschiedenen Zwecken dienen, beispielsweise indem eine Seite zum Reinigen eines Gegenstands, d.h. dem Entfernen von Schmutz dient und die andere Seite dem Polieren der gereinigten Oberfläche. Entsprechendes gilt beispielsweise für solche Reinigungshandschuhe, bei denen die erste der beiden Seiten dem feuchten Reinigen eines Gegenstandes und die andere Seite dem Trocknen der feucht gereinigen Oberfläche dient. Jeweils ist es bei entsprechenden kombinierten Anwendungen so, daß die Reinigungskapazität der ersten Seite früher erschöpft ist, als die Reinigungskapazität
der zweiten Seite. Bei bekannten gattungsgemäßen Reinigungshandschuhen ist in einem solchen Falle der Austausch des Reinigungshandschuhs gegen einen anderen erforderlich. Bei dem erfindungsgemäßen Reinigungshandschuh bedarf es hingegen, wie bereits dargelegt, allein des Auswechselns des auf dem Klettband haftenden Tuchs, Lappens, Flieses oder dergleichen, um den Reinigungsvorgang mit optimaler Effizienz fortsetzen zu können. Ersichtlich zeigt sich der erfindungsgemäße Reinigungshandschuh nicht nur durch einen besonders hohen Gebrauchswert aus. Die vorliegende Erfindung trägt im übrigen dazu bei, Kosten und Material zu sparen und Abfall zu vermeiden. Letzteres ist die Folge davon, daß nicht der gesamte Reinigungshandschuh weggeworfen oder gewaschen werden muß, wenn auf lediglich einer der beiden Seiten die Reinigungswirkung nachläßt.
Was die Dimensionierung und Anordnung des Klettband-Besatzes angeht, so läßt die vorliegende Erfindung einen erheblichen Gestaltungsspielraum zu. Beispielsweise kann der Klettbandbesatz mindestens zwei mit Abstand zuein-ander angeordnete Streifen umfassen. Ebenfalls kommt in Betracht, daß der Klettbandbesatz mindestens drei mit Abstand zueinander angeordnete, relativ kleinformatige Klett-bandstücke umfaßt. Auch ist nicht ausgeschlossen, daß das betreffende Flachteil des Reinigungshandschuhs einen großflächigen, zusammenhängenden Besatz aus Klettband aufweist.
Ebenfalls gibt es einen Gestaltungsspielraum, was die Ausführung der Krallenstruktur des Klettbandes angeht. Hier kommt insbesondere das als solches bekannte Klettband mit Hakenstruktur (Velco) in Betracht; dies ist insbesondere geeignet, um Reinigungstücher aus
synthetischem Material zu halten. Für verschiedene Anwendungen können jedoch auch andere Krallenstrukturen günstig sein, beispielsweise eine Pilzkopfstruktur; diese erweist sich beispielsweise zum Halten von verschiedenen Pads als günstig. Eine bevorzugte Weiterbildung der vorliegenden Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß genau eines der beiden Flachteile eine reinigungsaktive Oberflächenstruktur aufweist, das andere, nämlich das den Klettbandbesatz aufweisende Flachteil, dient in diesem Falle (lediglich) als Träger für ein durch den Klettbandbesatz gehaltenes Reinigungselement bzw. sonstiges weiteres Flachteil. Die auf der ersten Seite des solchermaßen weitergebildeten Reinigungshandschuhs vorgesehene reinigungaktive Oberflächenstruktur kann dabei insbesondere als Mischtextil, bevorzugt aus Baumwolle und Polyester, ausgeführt sein und besitzt bevorzugt Finishing-Eigenschaften.
Das zweite, selbst keine reinigungsaktive Oberflächenstruktur aufweisende Flachteil kann dabei insbesondere wasserundurchlässig sein, indem es beispielsweise aus Kunstleder oder PVC besteht. Dies ist insbesondere deshalb besonders vorteilhaft, weil auf diese Weise ausgeschlossen ist, daß die Hand des Benutzers mit aggressiven Reinigungsmitteln oder anderen Substanzen, die hautschädigend sein können, in Verbindung kommt.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können die beiden Flachteile im wesentlichen gleichformatig ausgeführt sein. Zwingend ist dies jedoch nicht. Beispielsweise kann auch eines der beiden Flachteile etwas kleiner sein als das andere Flachteil, so daß die Ränder der beiden Flachteile im Bereich der Öffnung des Handschuhs
nicht aufeinanderliegen, sondern vielmehr zueinander versetzt sind. Dies erleichtert nicht nur das Einführen der Hand in den Reinigungshandschuh. Es erweist sich in bestimmten Anwendungsfällen auch hinsichtlich der Handhabung als vorteilhaft.
Der erfindungsgemäße Reinigungshandschuh kann entsprechend der verbreiteten Gestaltung bekannter gattungsgemäßer Reinigungshandschuhe zwei im wesentlichen rechteckige Teile umfassen, die an drei Seiten miteinander verbunden sind. Auch dies ist allerdings wiederum nicht zwingend. Beispielsweise kann der erfindungs-gemäße Reinigungshandschuh auch mehr oder weniger rund ausgeführt sein.
Eine die vorliegende Erfindung nutzende Verkaufseinheit, die sich durch einen besonders hohen praktischen Gebrauchswert auszeichnet, umfasst einen Reinigungshandschuh gemäß der vorliegenden, vorstehend erläuterten Erfindung sowie mindestens ein synthetisches Reinigungstuch mit an dem Klettbandbesatz des Reinigungshandschuhs haftenden Eigenschaften. Besonders vorteilhaft ist dabei, wenn eine Verkaufseinheit einen Reinigungshandschuh und mindestens zehn synthetische Reinigungstücher umfasst. Ein solches Verhältnis zwischen der Anzahl der Reinigungstücher und dem Reinigungshandschuh wird den meisten praktischen Anwendungsfällen in besonderer Weise gerecht.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfingunsgemäßen Reinigungshandschuhs in perspektivischer Ansicht, wobei
Fig. 1 die erste Seite und
Fig. 2 die andere Seite des Handschuhs zeigt. Der in der Zeichnung veranschaulichte Reinigungshandschuh in Form einer überwiegend geschlossenen Tasche ist von im wesentlichen rechteckiger Grundform. Er ist aufgebaut aus zwei flexiblen Flachteilen 1 und 2 von ebenfalls im wesentlichen rechteckiger Grundform. Die beiden Flachteile 1 und 2 sind längs dreier Ränder miteinander vernäht. Längs der vierten Seite sind die Ränder der beiden Flachteile 1 und 2 nicht miteinander verbunden, so daß hier eine Öffnung 3 besteht.
Das erste flexible Flachteil 1 ist als Mischtextil ausgeführt und weist eine als solches bekannte reinigungsaktive Oberflächenstruktur auf. Demgegenüber besteht das zweite flexible Flachteil 2 aus Kunstleder.
Auf dem zweiten der beiden flexiblen Flachteile ist ein Klettbandbesatz aus zwei Klettbandstreifen 4 aufgebracht. Die Krallenstruktur des verwendeten Klettbandes ist dergestalt, daß zwischen dem Klettband und synthetischen Reinigungstücher eine haftende Verbindung entsteht. Hierzu weist das Klettband eine hakenförmig ausgeführte Krallenstruktur auf.
In einem der Öffnung 3 des Reinigungshandschuhs benachbarten Eckbereich ist eine Aufhängeschlaufe 5 eingenäht.
Claims (14)
1. Reinigungshandschuh, umfassend zwei flexible Flachteile (1, 2), die zur Bildung einer überwiegend geschlossenen Tasche randseitig miteinander verbunden sind, wobei mindestens eines der Flachteile (1) eine reinigungsaktive Oberflächenstruktur und das andere Flachteil (2) außen einen Besatz aus Klettband mit Krallenstruktur aufweist.
2. Reinigungshandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Besatz aus Klettband mindestens zwei mit Abstand zueinander angeordnete Streifen (4) umfaßt.
3. Reinigungshandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Besatz aus Klettband mindestens drei mit Abstand zueinander angeordnete Klettbandstücke umfaßt.
4. Reinigungshandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß genau eines (1) der beiden Flachteile eine (1, 2) reinigungsaktive Oberflächenstruktur aufweist.
5. Reinigungshandschuh nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das die reinigungsaktive Oberflächenstruktur aufweisende Flachteil als Mischtextil ausgeführt ist.
6. Reinigungshandschuh nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Mischtextil Baumwolle und Polyester enthält.
7. Reinigungshandschuh nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Flachteil (2) wasserundurchlässig ist.
8. Reinigungshandschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das wasserundurchlässige Flachteil aus Kunstleder besteht.
9. Reinigungshandschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das wasserundurchlässige Flachteil aus PVC besteht.
10. Reinigungshandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Flachteile im wesentlichen gleichformatig ausgeführt sind.
11. Reinigungshandschuh nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß er zwei im wesentlichen rechteckige Flachteile umfaßt, die an drei Seiten miteinander verbunden sind.
12. Reinigungshandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Krallenstruktur des Klettbandes hakenförmig ausgeführt ist.
13. Reinigungshandschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Krallenstruktur des Klettbandes pilzförmig ausgeführt ist.
14. Verkaufseinheit, umfassend einen Reinigungshandschuh gemäß einem der Ansprüche 1 bis sowie mindestens ein synthetisches Reinigungstuch mit an dem Klettband des Reinigungshandschuhs haftenden Eigenschaften.
Priority Applications (1)
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20003771U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10158867A1 (de) * | 2001-07-03 | 2003-02-20 | Hyundai Motor Co Ltd | Konstruktion zum Montieren eines Motors an ein vorderes Seitenteil eines Fahrzeugs |
-
2000
- 2000-03-01 DE DE20003771U patent/DE20003771U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
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