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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein trocken verwendbares, sackähnliches
Reinigungstuch aus einem tuchähnlichen Reinigungsmaterial, und auf ein
Reinigungsgerät, an dem das Reinigungstuch befestigt ist.
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Kürzlich wurde ein Reinigungsgerät vorgeschlagen als Reinigungshandhabe zum
Reinigen von Räumen usw. Dieses Reinigungsgerät ist im Gebrauch ruhiger und
besser zu handhaben als ein Staubsauger. Dieses Reinigungsgerät ist aus einem trocken
verwendbaren, tuchähnlichen Reinigungsmaterial hergestellt, das kein Wasser
benötigt, wie dies der Fall ist bei gewöhnlichen Bodentüchern. Beispiele eines solchen,
bislang vorgeschlagenen Reinigungsgerätes enthalten ein Reinigungsgerät, bei dem
eine Befestigungsplatte an einem Endbereich seines Handgriffs montiert ist und ein
wegwerfbares Reinigungsmittel oder tuchähnliches Reinigungsmaterial an der
Befestigungsplatte befestigt ist (offengelegte japanische Patentanmeldung 7-8434), und ein
Reinigungsgerät, bei dem ein Kissenmaterial als Reinigungstuch eingesetzt wird (s.
japanische Gebrauchsmusterveröffentlichung 6-34773).
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Die US-A-4 829 622 bezieht sich auf ein Reinigungsgerät, das einen Kopf und einen
Handgriff umfasst. Der Kopf umfasst eine Anzahl von Blättern, die mit einem
vernähten Bereich versehen sind. Jedes Blatt hat einen Kantenbereich, einen äußeren
Bereich und einen inneren Bereich. Der Handgriff ist in den inneren, durch den genähten
Bereich definierten Bereich eingesetzt. Das Reinigungsgerät funktioniert derart, dass
der Kantenbereich und der äußere Bereich der Blätter die Reinigungsleistung
erbringen, wie in Fig. 6 gezeigt. Zusätzlich ist der Handgriff durch Biegen eines
stangenähnlichen Materials gebildet, wie in den Figuren gezeigt, und der innere Teil des
stangenartigen Materials, der in den inneren Bereich einsetzbar ist, ist leer. Die
Abmessungen des äußeren Bereichs, wie sie in der vorliegenden Erfindung beansprucht
sind, sind nicht beschrieben.
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Die FR-A-1 487 987 beschreibt ein Reinigungsgerät mit einem schwammähnlichen
Reinigungsteil, und nicht ein flaches, sackähnliches Reinigungstuch mit der in der
vorliegenden Erfindung beanspruchten Form und Abmessung.
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Die herkömmlichen Reinigungsgeräte sind geeignet einen Bereich zu säubern, der
offen und breit ist, sie sind jedoch ungeeignet einen begrenzten Bereich zu säubern,
wie beispielsweise den Abstand zwischen benachbarten Tasten eines Keyboard, den
Abstand zwischen benachbarten Betätigungsknöpfen verschiedener Typen von
Büroautomaten und dgl. Ferner haben konventionelle Reinigungsgeräte Nachteile im
Hinblick darauf, dass das Reinigungstuch eine überlappende Breite aufweisen muss, um
an der Befestigungsplatte befestigt zu werden, und die überlappende Breite nicht zum
Reinigen verwendet werden kann, so dass es ökonomisch uneffektiv ist.
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Weiterhin haben herkömmliche Reinigungsgeräte Probleme dahingehend, dass dann,
wenn ein Kopfbereich zu weich oder flexibel ist, ein Ende des Kopfbereiches, das
durch die Ausbildung eines zu reinigenden Objektes leicht verformt werden kann,
einer Ermüdung unterworfen ist, und es deshalb schwierig wird, Schmutzteilchen, wie
beispielsweise Staub oder dgl., die fest am Kopfbereich haften, komplett zu entfernen.
Wenn im Gegensatz dazu der Kopfbereich zu hart ist, wird eine enge Anpassbarkeit
des Kopfbereiches an das zu säubernde Objekt verringert. Es ist deshalb schwierig,
dass das Gerät seine vollständige Reinigungswirkung zeigt. Manchmal besteht die
Gefahr, dass der harte Kopfbereich das zu säubernde Objekt beschädigt und/oder
das Reinigungstuch durch einen Reinigungsvorgang reißt.
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Wenn es bei diesen herkömmlichen Reinigungsgeräten möglich ist, einen Teil des
Reinigungstuches gegen Verschmutzen zu schützen, wird es für den Benutzer
einfach, da der Benutzer das Reinigungstuch, wenn erforderlich, von innen nach außen
drehen oder es vom Kopfbereich entfernen kann, indem man den sauberen Teil des
Reinigungstuches ergreift.
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In derartigen herkömmlichen Reinigungsgeräten ist es weiterhin zweckmäßig, wenn
die benutzte Oberfläche des Reinigungstuches leicht gegen eine nicht benutzte
Oberfläche ausgetauscht werden kann.
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Als bekannte häusliche Reinigungsgeräte zum Wegwischen von Staub, der
beispielsweise an Möbeln, elektrischen Geräten, Beleuchtungseinrichtungen usw. haftet, sind
Staubwischer bekannt, die eine Vielzahl von fadenähnlichen Elementen aufweisen,
die an einem Endbereich des Kopfes angeordnet sind. Diese herkömmlichen
Staubwischer haben die Funktion, an der Oberfläche von zu reinigenden Gegenständen
anhaftenden Staub abzunehmen und abzuwischen.
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Da herkömmliche Staubwischer hauptsächlich für die obenbeschriebene Verwendung
ausgebildet sind, ist es schwierig, mit ihnen Staub voll abzuwischen, der an einer
großen Fläche eines Objektes haftet.
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Es ist deshalb das erste Ziel der vorliegenden Erfindung einen Reiniger oder ein
Reinigungstuch zu schaffen, der in geeigneter Weise zum Reinigen selbst in begrenzten
Zwischenräumen verwendet werden kann. Das zweite Ziel der Erfindung ist es, ein
Reinigungsgerät zu schaffen, das ökonomisch effektiv ist.
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Es ist ein zweites Ziel der vorliegenden Erfindung ein Reinigungsgerät zu schaffen,
bei dem ein Kopfbereich eine ausgezeichnete Formhaltigkeit aufweist, fest haftender
Staub voll entfernt werden kann, ein Anschmiegen des Kopfbereiches an das zu
reinigende Objekt gut ist und bei dem keine Gefahr besteht, dass das zu reinigende
Objekt beschädigt wird und ein Reinigungstuch während eines Reinigungsvorganges
zerrissen wird.
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Es ist ein drittes Ziel der vorliegenden Erfindung ein Reinigungsgerät zu schaffen, bei
dem sein Benutzer das Reinigungstuch ersetzen kann, ohne dass er den schmutzigen
Bereich des Reinigungstuches aufnehmen muss.
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Es ist ein viertes Ziel der vorliegenden Erfindung ein Reinigungsgerät zu schaffen, bei
dem ein benutztes Teil des Reinigungstuches leicht gegen ein unbenutztes Teil
ausgetauscht werden kann.
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Es ist ein fünftes Ziel der vorliegenden Erfindung ein neues Reinigungstuch und ein
neues Reinigungsgerät, an dem das Reinigungstuch befestigt ist, zu schaffen, das in
geeigneter Weise nicht nur als Staubwischer sondern auch für einen
Reinigungsvorgang verwendet werden kann.
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Die oben erwähnten ersten bis fünften Ziele der vorliegenden Erfindung können durch
eines der Reinigungstücher und der Reinigungsgeräte gemäß den unabhängigen
Ansprüchen der vorliegenden Erfindung erfüllt werden, wie unten beschrieben, oder
durch irgendeines der Ausführungsbeispiele, wie später beschrieben.
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Ein Reinigungstuch weist einen verbundenen Bereich auf, der durch Verbinden zweier
nicht gewebter Textilmaterialien ausgebildet ist und weist eine flache, sackähnliche
Ausbildung auf, die einen Einsetzraum im inneren Bereich des Reinigungstuches
definiert, wobei ein nicht verbundener Bereich an einem äußeren Flächenbereich des
verbundenen Bereiches vorgesehen ist.
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Ein Reinigungsgerät umfasst einen Handgriff, der an einem Reinigungstuch
befestigbar ist, und ein flaches, sackähnliches Reinigungstuch mit einem darin ausgebildeten
Einsetzraum, wobei der Handgriff mit einem Kopfbereich an einem Endbereich des
Handgriffkörpers versehen ist, wobei der Kopfbereich in den Einsatzraum eingesetzt
wird, um dadurch das Reinigungstuch am Kopfbereich zu befestigen.
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Ein Reinigungsgerät weist einen Kopfbereich auf, an dem ein Reinigungstuch
befestigt ist, der Kopfbereich ist an einem vorderen Endbereich eines Handgriffs
vorgesehen, wobei die C-Härte des Kopfbereiches im Bereich von 1 bis einschließlich 60 liegt.
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Ein Reinigungsgerät weist einen Kopfbereich auf, an dem ein Reinigungstuch
befestigt ist, wobei der Kopfbereich an einem vorderen Endbereich des Handgriffes vorgesehen
ist, wobei der Kopfbereich oder der Handgriff mit einem Befestigungsbereich
versehen ist, um das Reinigungstuch zu befestigen.
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Ein Reinigungsgerät hat einen Kopfbereich, an dem ein Reinigungstuch befestigt ist,
wobei der Kopfbereich an einem vorderen Endbereich eines Handgriffs vorgesehen
ist, wobei der Kopfbereich mit seiner Oberseite nach unten in einem Zustand gedreht
werden kann, dass der Kopfbereich am Handgriff befestigt ist. Ein Reinigungstuch
enthält einen ebenen Reinigungsbereich hergestellt aus Fasermaterial und einen
streifenförmigen oder florförmigen Staubwischbereich, hergestellt aus einem
Fasermaterial.
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Ein Reinigungsgerät weist einen Kopfbereich auf, an dem ein Reinigungstuch
befestigt ist, wobei der Kopfbereich an einem vorderen Endbereich eines Handgriffs
vorgesehen ist,
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wobei der Kopfbereich eine langgestreckte Form und eine flache Ausbildung aufweist,
bei der die Dicke geringer als seine Breite ist, wobei ein vorderer Bereich des
Kopfbereiches so ausgebildet ist, dass mindestens seine obere Fläche eine gekippte
Oberfläche bildet, die in Richtung auf den vorderen Endbereich des Kopfbereiches geneigt
ist, und die gekippte Oberfläche und seine Bodenfläche einen spitzen Winkel am
vorderen Endbereich bilden,
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der Kopfbereich ist an seinem rückwärtigen Bereich mit dem vorderen Endbereich des
Handgriffs verbunden, so dass der vordere Bereich des Kopfbereiches mit der
Längsrichtung des Handgriffes ausgerichtet ist,
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der Handgriff ist so ausgebildet, dass der Handgriff einen Greifbereich aufweist, der
oberhalb der oberen Oberfläche des Kopfbereiches angeordnet ist, und
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ein Befestigungsbereich zum Befestigen eines am Kopfbereich zu befestigenden
Reinigungstuches ist am Kopfbereich oder in der Nähe des vorderen Endbereichs des
Handgriffes vorgesehen.
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Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispieles A
eines Reinigungstuches gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 2 ist eine Draufsicht auf das Reinigungstuch der Fig. 1;
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Fig. 3 ist eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 4 ist eine perspektivische Darstellung des Reinigungsgerätes der Fig. 3,
von dem ein Reinigungstuch bereits abgenommen wurde;
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Fig. 5 ist eine Seitenansicht des Reinigungsgerätes der Fig. 3, bei dem ein
Reinigungstuch bereits abgenommen wurde;
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Fig. 6a, 6b sind Darstellungen des Reinigungsgerätes der Fig. 3, von denen bereits
das Reinigungstuch abgenommen wurde; Fig. 6a ist eine Draufsicht und
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Fig. 6b ist die Ansicht von unten;
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Fig. 7 ist eine perspektivische Darstellung des Reinigungsgerätes der Fig. 6,
die einen Handgriff und einen Kopfbereich in Explosionsdarstellung
zeigt;
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Fig. 8 ist eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 9 ist eine perspektivische Darstellung des Reinigungsgerätes der Fig. 8,
bei dem ein Reinigungstuch bereits an seinem Kopfbereich befestigt
wurde;
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Fig. 10 ist eine perspektivische Darstellung des Reinigungsgerätes der Fig. 8;
bei dem ein Reinigungstuch bereits von seinem Kopfbereich
abgenommen wurde;
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Fig. 11 ist eine perspektivische Darstellung des Reinigungsgerätes der Fig. 8,
bei dem das Reinigungstuch von innen nach außen gedreht wurde, so
dass es bereit ist, vom Kopfbereich abgenommen zu werden;
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Fig. 12 ist eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels B eines
Reinigungstuches gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 13a, b, c sind perspektivische Darstellungen, die ein Ausführungsbeispiel eines
Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen; Fig. 13a
ist eine Ansicht eines Zustandes, in dem ein Handgriffkörper und der
Kopfbereich voneinander getrennt sind, Fig. 13b ist eine Ansicht eines
Zustandes, in dem der Kopf am Handgriffkörper befestigt ist, und Fig.
13c ist eine Ansicht eines Zustandes, in dem der Handgriffkörper
verlängert ist;
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Fig. 14a, b sind Ansichten, die die Konstruktion des Kopfes des Reinigungsgerätes
der Fig. 13 zeigen; Fig. 14a ist eine Draufsicht und Fig. 14b ist eine
Draufsicht im Schnitt;
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Fig. 15 ist eine perspektivische Ansicht eines vierten Ausführungsbeispiels
eines Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 16a, b sind Ansichten, die die Anbringungsschritte eines Reinigungstuches am
Reinigungsgerät der Fig. 15 zeigen; Fig. 16a ist eine perspektivische
Darstellung, die einen Zustand zeigt, bei dem das Reinigungstuch noch
nicht befestigt ist, und Fig. 16b ist eine perspektivische Darstellung, die
einen Zustand zeigt, bei dem das Reinigungstuch bereits am
Kopfbereich befestigt ist;
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Fig. 17a, b sind Ansichten, die die Verfahrensschritte zum Entfernen eines
Reinigungstuches beim Reinigungsgerät der Fig. 18 zeigen; Fig. 17a ist eine
perspektivische Darstellung, in der eine Greiflasche des Reinigungstuches
vom Kopf entfernt wurde, und Fig. 17b ist eine perspektivische
Darstellung, bei der das Reinigungstuch gerade vom Kopf entfernt wird;
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Fig. 18 ist eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel C eines
Reinigungstuches gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 19 ist eine Draufsicht eines Ausführungsbeispieles D eines
Reinigungstuches gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 20a, b sind Darstellungen eines fünften Ausführungsbeispiels eines
Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung; Fig. 20a ist eine
Seitenansicht, die einen Zustand zeigt, bei dem das Reinigungstuch vom
Reinigungsgerät entfernt ist, und Fig. 20b ist eine perspektivische
Darstellung, die einen Kopfbereich zeigt, wie er mit seiner Oberseite nach
unten bezüglich des Handgriffes verdreht ist;
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Fig. 21 ist eine perspektivische Darstellung eines sechsten
Ausführungsbeispiels eines Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung, bei
dem ein Reinigungstuch entfernt wurde und ein Kopfbereich bezüglich
des Handgriffes verdreht ist;
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Fig. 22a, b, c sind Darstellungen noch eines weiteren Ausführungsbeispiels eines
Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung, bei denen ein
Reinigungstuch bereits abgenommen wurde; Fig. 22a ist eine
perspektivischer Darstellung, in der ein Griffbereich eines Handgriffs bezüglich
des Kopfes an eine obere Stelle gebracht wurde, Fig. 22b ist eine
perspektivische Darstellung, in der der Handgriff in Horizontalrichtung
bezüglich des Kopfes verlängert wurde, und Fig. 22c ist eine
perspektivische Darstellung, in der der Griffbereich des Handgriffes in eine untere
Position gebracht wurde;
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Fig. 23a, b, c sind Darstellungen, die eine Querschnittsausbildung eines
Kopfbereiches eines erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes zeigen; Fig. 23a ist
eine weitere Schnittdarstellung entlang der Linie A-A der Fig. 6a, Fig.
23b ist eine Ansicht ähnlich Fig. 23a, die eine weitere
Querschnittsausbildung des Kopfbereiches zeigt, Fig. 23c ist eine Ansicht ähnlich Fig.
23a, die eine weitere Querschnittsausbildung des Kopfbereiches zeigt,
und Fig. 23d ist eine Ansicht ähnlich Fig. 23a, die eine weitere
Querschnittsausbildung des Kopfbereiches zeigt;
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Fig. 24a, b sind Ansichten eines achten Ausführungsbeispiels eines Handgriffes in
einem erfindungsgemäßen Reinigungsgerät; Fig. 24a ist eine
perspektivische Darstellung, in der ein Kopfbereich an einem Handgriffkörper
befestigt ist, Fig. 24b ist eine perspektivische Darstellung, in der der
Handgriffkörper und der Kopfbereich voneinander getrennt sind und der
Kopfbereich mit seiner Oberseite nach unten angeordnet ist;
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Fig. 25 ist eine perspektivische Darstellung eines noch weiteren
Ausführungsbeispiels eines Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 26a, b sind Darstellungen noch anderer Ausführungsbeispiele eines
Kopfbereiches eines erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes; Fig. 26a ist eine
Draufsicht eines Ausführungsbeispiels des Kopfbereiches, und Fig. 26b
ist eine perspektivische Darstellung eines weiteren
Ausführungsbeispiels des Kopfbereiches;
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Fig. 27a, b, c sind Darstellungen, die Formendes Kopfbereiches in einem
erfindungsgemäßen Reinigungsgerät und ein im Inneren des Kopfbereiches
vorgesehenes Kernteil zeigen; Fig. 27a ist eine Draufsicht auf einen Schnitt
eines Hauptbereiches einer Form des Kopfbereiches und des Kernteils,
Fig. 27b ist eine Draufsicht auf einen Schnitt des Hauptbereiches einer
weiteren Form des Kopfbereiches und des Kernteils, und Fig. 27c ist
eine Draufsicht auf den Schnitt eines Hauptbereiches einer weiteren Form
des Kopfbereiches und des Kernteils;
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Fig. 28a, b, c, d sind Ansichten verschiedener Ausführungsbeispiele eines
Reinigungstuchs gemäß der vorliegenden Erfindung; Fig. 28a ist eine Draufsicht
auf eines dieser Ausführungsbeispiele, Fig. 28b ist eine Draufsicht auf
ein weiteres dieser Ausführungsbeispiele, Fig. 28c ist eine Draufsicht
auf ein weiteres dieser Ausführungsbeispiele, und Fig. 28d ist eine
Draufsicht auf ein weiteres dieser Ausführungsbeispiele;
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Fig. 29a, b sind Darstellungen eines zehnten Ausführungsbeispiels eines
Reinigungsgerätes; Fig. 29a ist eine perspektivische Darstellung des
Reinigungsgerätes, an dem das Reinigungstuch nicht befestigt ist, und Fig.
29b ist eine perspektivische Darstellung des Reinigungsgerätes, an dem
das Reinigungstuch befestigt ist;
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Fig. 30a, b sind Ansichten eines elften Ausführungsbeispiels eines
Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung; Fig. 30a ist eine
perspektivische Darstellung des Reinigungsgerätes, an dem das Reinigungstuch
noch nicht angeordnet wurde, und Fig. 30b ist eine perspektivische
Darstellung des Reinigungsgerätes, an dem das Reinigungstuch bereits
angeordnet wurde;
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Fig. 31a, b, c, d sind Ansichten eines weiteren Ausführungsbeispieles eines
Reinigungstuchs gemäß der vorliegenden Erfindung; Fig. 31a ist eine
Rückansicht, Fig. 31b ist eine Seitenansicht, Fig. 31c ist eine Draufsicht, und
Fig. 31d ist eine Sicht vom Boden her;
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Fig. 32a, b sind Ansichten eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Kopfes eines
Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung; Fig. 32a ist eine
Draufsicht auf eines der Ausführungsbeispiele, und Fig. 31b ist eine
Draufsicht auf ein anderes der Ausführungsbeispiele; und
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Fig. 33a, b, c sind Ansichten verschiedener Ausführungsbeispiele eines Kernteils, das
im Inneren eines Kopfes eines Reinigungsgerätes gemäß der
vorliegenden Erfindung vorgesehen ist; Fig. 33a ist eine Draufsicht eines
Ausführungsbeispiels des Kernteils, Fig. 33b ist eine Draufsicht eines
weiteren Ausführungsbeispiels des Kernteils, und Fig. 33c ist eine
Draufsicht eines weiteren Ausführungsbeispiels des Kernteils.
Beste Ausführungsmöglichkeit der Erfindung
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Verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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Ein typisches Beispiel eines Reinigungstuches gemäß der vorliegenden Erfindung ist
von jener Art, bei der nicht gewebte Textilmaterialien miteinander verbunden sind, um
einen Verbindungsbereich zu bilden, wobei sich ein Einsetzraum an einem inneren
Flächenbereich des Verbindungsbereiches (verbundener Bereich) ausbildet, wodurch
eine flache, sackähnliche Gestalt als Ganzes ausgebildet wird, wobei ein nicht
verbundener Bereich (nicht gebundener Bereich) am äußeren Flächenbereich des
Verbindungsbereiches vorgesehen ist.
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Demgemäß ist der verbundene Bereich des Reinigungstuches gemäß der
vorliegenden Erfindung bevorzugt als Verbindungsbereich ausgebildet, der durch eine
Heißversiegelung oder dgl. erhalten wird. Der verbundene Bereich ist jedoch nicht auf
einen Verbindungsbereich beschränkt, solang die nicht gewebten Textilmaterialien
miteinander verbunden sind, wobei demgemäß der verbundene Bereich durch Nähen
oder dgl. ausgebildet werden kann.
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Das das Reinigungstuch bildende, nicht gewebte Textilmaterial ist bevorzugt ein nicht
gewebtes Textilmaterial, das aus einem Fasermaterial besteht, das exzellente
Staubabsorbierungseigenschaften und Antiverschleißeigenschaften aufweist. Beispiele
eines derartigen nicht gewebten Textilmaterials enthalten bevorzugt ein nicht gewebtes
Spinnspitzen-Textilmaterial, ein nicht gewebtes, spinngebundenes Textilmaterial, ein
nicht gewebtes Ansaug-Textilmaterial, ein wärmegebundenes, nicht gewebtes
Textilmaterial, ein schmelzgeblasenes, nicht gewebtes Textilmaterial und dgl.
Die Faserzusammensetzung zum Herstellen des nicht gewebten Textilmaterials kann
auf geeignete Weise ausgewählt werden, in Abhängigkeit vom Bindungsverfahren.
Wenn das Reinigungstuch durch Heißversiegeln des nicht gewebten Textilmaterials
hergestellt wird, wie unten beschrieben, ist es bevorzugt, dass ein nicht gewebtes
Textilmaterial aus einer Polyäthylenterephthalat(PET)-Faser beispielsweise an der
Reinigungsoberflächenseite verwendet wird, und ein nicht gewebtes Textilmaterial,
hergestellt aus einer (Kern/Schale)-Verbundfaser aus PET/Polyäthylen (PE) an der
Bindungsflächenseite verwendet wird. Diese nicht gewebten Textilmaterialien werden
bevorzugt hergestellt, indem man eine Polypropylen(PP)-Faser einem Wasser-
Vernadelungsverfahren durch ein PP-Netz mit einer gitterförmigen Anordnung
unterwirft. In diesem Falle ist es bevorzugt, dass insbesondere die (Schale/Kern)-
Verbundfaser aus PET/PE die das an der Bindungsflächenseite verwendete, nicht
gewebte Textilmaterial bildet, 10 bis 90 Gew.-% PE enthält.
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Das Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung kann jede Form annehmen, solange
es eine flache, sackähnliche Ausbildung mit einem darin angeordneten Einsetzraum
zeigt. Beispiele einer derartigen Form sind bevorzugt eine Form, die man erhält,
indem man zwei nicht gewebte Textilmaterialien aufeinander anordnet und sie dann in
einem Flächenbereich mit einer vorbestimmten Breite versiegelt, um dadurch einen
Verbindungsbereich zu bilden, eine Form, die man erhält, indem man ein einziges,
nicht gewebtes Textilmaterial faltet und dann an den anderen Flächenbereichen als
den gefalteten Bereich mit einer vorbestimmten Breite versiegelt, um dadurch einen
Verbindungsbereich zu bilden, und sie dann dieses in eine flache, sackähnlich
Ausbildung zu bringen, die einen Einsetzraum aufweist, der der Ausbildung des
Kopfbereiches entspricht. Insbesondere die Anordnung zum Ausbilden des Einsetzraumes in
eine Weise, dass er der Ausbildung des Kopfbereiches entspricht, wird als effektiv
bewertet, da der gesamte Flächenbereich des Reinigungstuches, der an einem
Befestigungsbereich befestigt ist, nur ohne einen Flächenbereich in der Nähe seines
Öffnungsbereiches, vollständig verwendet werden kann.
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Die Art und Weise, wie der Verbindungsbereich gebildet wird, wird bevorzugt in
Abhängigkeit davon entschieden, welche Form der Kopfbereich annimmt. Es ist
beispielsweise bevorzugt, dass der Endbereich einen Winkelbereich enthält, oder der
Verbindungsbereich in eine U-Form, eine V-Form oder dgl. in Draufsicht geformt wird.
Neben den verschiedenen Versiegelungsverfahren, kann der Verbindungsbereich
durch Nähen gebildet werden. Wenn der Verbindungsbereich durch Versiegeln
gebildet wird, wird die Breite so eingestellt, dass sie zwischen 20 mm bis 0,1 mm und
bevorzugt zwischen 10 mm bis 1 mm liegt. Dank dieser Anordnung kann die gewünschte
Festigkeit erreicht werden. Akzeptable Versiegelungsmethoden enthalten ein
Ultraschallversiegelungsverfahren, ein Versiegelungsverfahren unter Verwendung eines
Heißschmelzklebers, ein Wärmeversiegelungsverfahren und dgl. Das
Versiegelungsmuster zum Ausbilden des Verbindungsbereichs durch eine dieser
Versiegelungsverfahren ist nicht besonders begrenzt. Versiegelungsmuster enthalten bevorzugt
beispielsweise eine vollständige Versiegelung, eine streifen-, punktförmige oder dgl.
geformte Versiegelung. Wenn der Verbindungsbereich (verbundene Bereich) durch
Nähen gebildet wird, ist es bevorzugt, dass ein gewöhnliches Nähverfahren unter
Verwendung einer Nähmaschine oder dgl. eingesetzt wird.
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Gemäß der Erfindung ist die Breite des nicht verbundenen Bereichs, der am äußeren
Flächenbereich des Verbindungsbereiches angeordnet ist, von 5 mm bis 30 mm von
dem Umfangskantenbereich des nicht gewebten Textilmaterials entfernt. Wenn der
Verbindungsbereich durch das Versiegelungsverfahren gebildet ist, wenn die Breite
geringer als 1 mm ist, kann der zu reinigende Gegenstand durch den
Verbindungsbereich, der so gebildet wurde, leicht beschädigt werden. Weiterhin kann der nicht
verbundene Bereich schwer seine Staubabsorbierungswirkungen entfalten. Wenn im
Gegensatz die Breite größer als 50 mm ist, fehlt dem nicht verbundenen Bereich
Steifigkeit, was es schwierig macht, ihn zum Reinigen zu verwenden. Wenn der
Verbindungsbereich durch Nähen gebildet wird, wenn die Breite geringer als 1 mm ist,
tendieren die Nähfäden dazu, sich zu verwirren. Weiterhin kann der nicht verbundene
Bereich seine Staubabsorbierungswirkungen schlecht entfalten. Wenn die Breite im
Gegensatz dazu größer als 50 mm ist, fehlt dem nicht verbundenen Bereich
Steifigkeit, was es schwierig macht, ihn zum Reinigen zu verwenden.
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Es wird bevorzugt, dass sich der nicht verbundene Bereich an einer äußeren Seite
des Verbindungsbereiches so befindet, dass er dem Verbindungsbereich entspricht.
Wenn das Reinigungstuch aus zwei nicht gewebten Textilmaterialien hergestellt ist,
wie oben beschrieben, ist der nicht verbundene Bereich über den gesamten Umfang
des Reinigungstuches vorgesehen, außer dem Flächenbereich des
Öffnungsbereiches. Andererseits ist dann, wenn das Reinigungstuch aus einem einzigen, nicht
gewebten Textilmaterial in Form eines Sacks ausgebildet ist, der nicht verbundene
Bereich bevorzugt an einem Teil des Umfangskantenbereichs des Reinigungstuches
vorgesehen. Obwohl es bevorzugt ist, dass der nicht verbundene Bereich so
vorgesehen ist, dass er dem Verbindungsbereich entspricht, kann er an einer äußeren Seite
des Verbindungsbereiches vorgesehen werden. Die Art und Weise des äußeren
Kantenbereichs des Verbindungsbereichs ist nicht besonders beschränkt. Im Hinblick
auf eine effektive Haftung für Staub oder dgl., ist jedoch beispielsweise ein
kontinuierlicher Zick-Zack-Schnitt (geriffelter Schnitt) bevorzugt.
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Die Anordnung von mindestens einem Schlitz im Öffnungsbereich des
Reinigungstuches ist wirksam im Hinblick darauf, dass das Reinigungstuch leicht befestigt und
entfernt werden kann. In diesem Falle liegt die Länge des Schlitzes bevorzugt in
einem Bereich zwischen etwa 10 mm bis 70 mm.
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Ausführungsbeispiele eines Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung
werden nachfolgend beschrieben.
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In der gesamten vorliegenden Beschreibung wird der Begriff "Reinigungsgerät"
hauptsächlich verwendet für "Reinigungsgerät, in dem ein Reinigungstuch befestigt ist", es
gibt jedoch einige Fälle, bei denen er sich auf ein "Reinigungsgerät im Zustand, bei
dem das Reinigungstuch nicht befestigt ist (d. h. nur auf seinen Gerätebereich, den
man erhält, indem man das Reinigungstuch vom Reinigungsgerät wegnimmt)"
bezieht.
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Ein Reinigungsgerät gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst einen Handgriff, der
an seinem Endbereich mit einem Kopfbereich versehen ist, und ein flaches,
sackähnliches Reinigungstuch, das mit einem Einsetzraum versehen ist. Der Kopfbereich ist
gewöhnlich aus einem flexiblen Material hergestellt.
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Beim obigen Reinigungsgerät ist das Reinigungstuch, das am Kopfbereich befestigt
werden soll, nicht auf das sackähnliche Reinigungstuch beschränkt, solange es am
Kopfbereich befestigt werden kann. Es ist jedoch bevorzugt, dass das flache,
sackähnliche Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung verwendet wird, wobei
Reinigungstücher der Ausführungsbeispiele A bis D besonders bevorzugt sind.
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Das den Kopfbereich bildende flexible Material ist ein schwammähnliches, poröses,
flexibles Material oder ein gummiähnliches, flexibles Material mit einer C-Härte
zwischen 1 bis 60 und bevorzugt zwischen 20 bis 35. Dabei bezieht sich der Begriff "C-
Härte" auf die Härte, die von einem Gummihärtemeter vom C-Typ gemessen wird,
basierend auf SRIS (Spezifikation des japanischen Gummiinstituts) 01 01. Wenn die
C-Härte des flexiblen Materials kleiner als die untere Grenze des obenerwähnten
Bereiches ist, wird das Ende des Kopfbereichs, das leicht gemäß der Ausbildung eines
zu reinigenden Objektes deformiert wird, einer Ermüdung unterworfen und es wird
deshalb schwierig, Schmutz wie beispielsweise Stäube und dgl., die fest am
Kopfbereich haften, vollständig zu entfernen. Wenn im Gegensatz dazu die C-Härte des
flexiblen Materials größer als die obere Grenze des obenerwähnten Bereichs ist, wird
ein enger Kontakt mit dem zu reinigenden Objekt verschlechtert und eine
befriedigende Reinigungswirkung kann nicht erreicht werden. Weiterhin wird das Objekt leicht
beschädigt und das Reinigungstuch kann leicht reißen während es
Reinigungsvorgangs.
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Wenn der Kopfbereich aus einem schwammähnlichen, porösen, flexiblen Material
hergestellt wird, ist es besonders bevorzugt, dass ein poröses Material, das aus
einem weichen, aufgeschäumten Synthetikharz mit einer ausgezeichneten
Dauerhaftigkeit hergestellt ist, verwendet wird. Als bevorzugtes, poröses, weiches Material, das
die gerade erwähnten Eigenschaften aufweist, kann beispielsweise ein synthetisches
Harz angeführt werden, wie beispielsweise ein geschäumtes Polyäthylen, ein
geschäumtes Polyurethan oder dgl.
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Wenn der Kopfbereich aus einem porösen, weichen Material aus einem
Synthetikharz, wie oben beschrieben, ausgebildet ist, ist es zur Verbesserung einer leichten
Anbringung und Abnahme des Reinigungstuches bevorzugt, dass der Kopfbereich eine
gute Oberflächengleitfähigkeit aufweist oder der Kopfbereich einer
Oberflächenbehandlung unterworfen ist, so dass eine Farbänderung unterdrückt wird. Als Verfahren
zum Verbessern einer erwünschten Oberflächengleitung, können beispielsweise
angegeben werden, eine Meltome-Behandlung (Behandlung zum Verbessern einer
vorteilhaften Oberflächenschmierung), eine Formbeschichtungsbehandlung oder dgl. Als
Oberflächenbehandlung zum Unterdrücken einer Farbveränderung kann
beispielsweise verwendet werden, eine Beschichtungsbehandlung in der Form, eine Anwendung
einer Antigilbbehandlung, Beschichtung oder dgl.
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Als weiches Material für den Kopfbereich ist bevorzugt beispielsweise ein
kissenähnliches, weiches Material zu verwenden, das man erhält, indem man ein Fasermaterial,
wie beispielsweise Filz, Baumwolle oder dgl. in einen Beutel aus einem künstlichen
Leder oder einem Textilmaterial gibt, außer der Verwendung von
schwammähnlichem, porösem, weichem Material.
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Es ist bevorzugt, dass der Kopfbereich abgeschrägt ist, so dass sich die Dicke des
Kopfbereiches in Richtung auf seinen Endbereich oder in Richtung seiner Breite
verringert (beispielsweise kann die Querschnittsausgestaltung trapezförmig oder ähnlich
einer konvexen Linse sein). Durch diese Anordnung wird der dickenreduzierte
Endbereich oder der Seitenkantenbereich gegen den Eckbereich oder den Winkelbereich
gepresst, so dass das Reinigungstuch in engen Kontakt damit gebracht werden kann.
Demgemäß kann ein Eckbereich, wo Schmutz oder Staub leicht anhaftet, zuverlässig
gereinigt werden. Obwohl ein unterer Oberflächenbereich (Bodenoberflächenbereich)
des Kopfbereiches bevorzugt flach ist, kann er entweder teilweise oder vollständig mit
Unregelmäßigkeiten versehen werden.
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Die Form des Kopfbereiches kann in geeigneter Weise verändert werden, in
Abhängigkeit davon, welches Reinigungstuch befestigt ist. Es wird jedoch bevorzugte, einen
Kopfbereich mit einem Winkelbereich an seinem Endbereich zu verwenden. Wenn der
Kopfbereich so ausgebildet ist, dass er die oben beschriebenen Form aufweist, kann
ein Eckbereich und ein enger Spalt leicht gereinigt werden. Ferner ist der Kopfbereich
so abgeschräg, dass die Dicke des Kopfbereiches in Richtung auf seinen Endbereich
oder in Richtung seiner Breite abnimmt (beispielsweise ist die Querschnittsgestaltung
trapezförmig oder ähnlich einer konvexen Linse). Mit diesem Merkmal kann ein
Eckbereich leicht gereinigt werden und ein enger Spalt kann leicht gereinigt werden. Der
Kopfbereich kann eine vorbestimmte Dicke aufweisen.
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Es ist bevorzugt, innerhalb des Kopfbereiches ein Kernteil anzuordnen, um ihm eine
gewünschte Steifigkeit zu verleihen. Diese Anordnung des Kernteils innerhalb des
Kopfbereiches ist besonders wirksam, wenn der Kopf aus einem porösen, flexiblen
Material oder einem kissenartigen, flexiblen Material hergestellt ist.
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Die Form des Kernteils kann in geeigneter Weise abgewandelt werden, in
Abhängigkeit davon, welche Form der Kopfbereich annimmt. Das Kernteil kann mit dem
Handgriffkörper einstückig ausgebildet werden oder kann getrennt vom Handgriffkörper
sein.
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Wenn der Kernteil getrennt vom Handgriffkörper ist, ist es bevorzugt, dass das
Kernteil aus einem synthetischen Harz, wie beispielsweise Polypropylen, ABS und
Polycarbonat oder einem Metall, wie beispielsweise rostfreiem Stahl und Federstahl
besteht. In diesem Falle ist es bevorzugt, dass ein Befestigungsmittel (beispielsweise ein
mit Außengewinde versehenes Teil) zum Befestigen des Kernteils am Handgriffkörper
an einem unteren Endbereich des Kernteils vorgesehen ist.
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Wenn der Kopfbereich aus einem porösen, flexiblen Material oder einem
kissenähnlichen, flexiblen Material, wie oben erwähnt, besteht, ist es bevorzugt, dass das
Kernteil innerhalb des Kopfbereiches angeordnet ist, jedoch im Falle, wenn der
Kopfbereich aus einem flexiblen, nachgiebigen Teil, wie beispielsweise Gummi besteht, kann
das Kernteil weggelassen werden.
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Die Anordnung eines Ergreifungsbereichs zum Ergreifen der inneren Oberfläche des
Reinigungstuchs, wenn das Reinigungstuch vom Kopfbereich abgelöst wird, an einem
nach vom weisenden Bereich des Kopfbereiches ist wirksam, wenn das
Reinigungstuch zeitweise vom Kopfbereich abgelöst wird, um die Rückseite des
Reinigungstuches zu verwenden, da das Reinigungstuch einfach von innen nach außen gedreht
werden kann, wenn das Reinigungstuch vom Kopfbereich abgenommen wird. Die
Form des Ergreifungsbereichs ist nicht besonders beschränkt, solange er fähig ist, die
innere Oberfläche des Reinigungstuches zu ergreifen, wenn das Reinigungstuch vom
Kopfbereich abgenommen wird. So kann beispielsweise ein mechanischer Haken
(beispielsweise ein "magic tape" - ein registriertes Warenzeichen) an einem nach vom
weisenden Bereich des Kopfbereiches angeordnet werden, oder ein dünne
Kunststoffplatte mit einem keilähnlichen aufrechten Vorsprung kann in gleicher Weise mit
einem Ende des aufrechten Vorsprungs, das nach hinten weist, angeordnet werden,
oder eine dünne Kunststoffplatte mit einem kammzahnähnlichen Ende kann in
gleicher Weise mit diesem einen Ende nach rückwärts angeordnet werden. Wenn der
Kopfbereich aus einem schwammähnlichen, porösen, flexiblen Material hergestellt ist,
kann der Ergreifungsbereich ausgebildet werden, indem man den Kopfbereich unter
Verwendung einer geeigneten Form ausbildet, so dass der Kopfbereich selbst einen
keilähnlichen Vorsprung hat.
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Der Handgriffbereich ist bevorzugt so ausgebildet, dass der Kopfbereich an einem
Endbereich des Handgriffsbereiches befestigt werden kann und ein Griffbereich am
rückwärtigen Endbereich des Handgriffes vorgesehen ist, wobei der Griff gekrümmt
oder gebogen ist, so dass der Griffbereich höher als der Kopfbereich ist, wenn der
Kopfbereich befestigt ist. Es ist bevorzugt, dass der Handgriff einen Handgriffkörper
mit einem Griffbereich und einem Bereich zum Anbringen des Kopfbereiches aufweist,
und dass diese Einzelteile zusammengebaut und auseinandergenommen werden
können.
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Der Handgriff kann gegebenenfalls verlängerbar oder verkürzbar sein. Wenn der
Handgriff verlängerbar oder verkürzbar ausgebildet ist, und der Handgriff in der oben
beschriebenen Weise gekrümmt oder gebogen ist, ist es bevorzugt, dass der
Griffbereich verlängerbar und verkürzbar ist und an einer vorbestimmten Stelle ergreifbar ist;
oder der Bereich zum Anbringen des Kopfbereiches ist verlängerbar oder verkürzbar
und an einer vorbestimmten Steile in Eingriff bringbar.
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Der Handgriff ist bevorzugt aus Vinylchlorid, Polypropylen, ABS, Polycarbonat,
Aluminium oder seine Legierungen, Holz, oder Bambus im Hinblick auf ein geringes
Gewicht, Festigkeit und niedrige Kosten hergestellt.
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Der Kopfbereich oder der Handgriff ist mit einem Befestigungsbereich versehen, um
daran den Flächenbereich in der Nähe des Öffnungsbereiches des Reinigungstuches
zu befestigen, das am Kopfbereich angeordnet ist. Der Befestigungsbereich ist so
ausgebildet, dass er von der Oberfläche des Kopfbereiches nach unten eingedrückt
ist, so dass dann, wenn der Flächenbereich in der Nähe des Öffnungsbereichs des
Reinigungstuches am Befestigungsbereich befestigt ist, die Oberfläche des
Flächenbereichs in der Nähe des Öffnungsbereichs des Reinigungstuches von der Oberfläche
des Reinigungstuches, die die Oberfläche des Kopfbereiches überdeckt, nach unten
eingedrückt ist. Der Befestigungsbereich ist so angeordnet, dass dann, wenn das
Reinigungstuch zum ersten Mal befestigt ist und wenn das Reinigungstuch in seiner
von innen nach außen gedrehten Lage angeordnet ist, es an dem gleichen Bereich
befestigt werden kann, wie der Flächenbereich in der Nähe des Öffnungsbereiches
des Reinigungstuches. Durch diese Anordnung kann man das Anhaften von Staub
oder dgl. am Flächenbereich in der Nähe des Öffnungsbereichs unterdrücken, der am
Befestigungsbereich befestigt ist. Zusätzlich kann verhindert werden, dass am
Befestigungsbereich Staub oder dgl. anhaftet oder verstopft, wenn das Reinigungstuch
wieder befestigt wird, nachdem es mit seiner Innenseite nach außen gedreht wurde, und
dass die Hände schmutzig oder dgl. werden, wenn man den Befestigungsvorgang
vornimmt.
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Wenn der Befestigungsbereich am Handgriff vorgesehen ist, ist es bevorzugt, dass
ein Öffnungsbereich oder ein Ausschnittbereich an einer Stelle vorgesehen ist, die
dem Flächenbereich in der Nähe des Öffnungsbereiches des Reinigungstuches
gegenüberliegt, das am Kopfbereich sowohl an den oberen als auch an den unteren
Seiten des Kopfbereiches angeordnet ist, so dass der am Handgriff vorgesehene
Befestigungsbereich durch den Öffnungsbereich oder den Ausschnittbereich freiliegt.
Insbesondere ist in dem falle, wenn der Handgriff den Handgriffkörperbereich und
das Befestigungsteil, wie oben beschrieben enthält, ist der Befestigungsbereich
bevorzugt am Befestigungsteil angeordnet.
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Wenn der Befestigungsbereich am Kopfbereich vorgesehen ist, ist es bevorzugt, dass
eine Vertiefung in einem Flächenbereich vorgesehen ist, die der Nähe des Öffnungsbereiches
des Reinigungstuches, das an dem Kopfbereich zu befestigten ist,
gegenüberliegt, und dass der Befestigungsbereich innerhalb der Vertiefung angeordnet ist.
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Es besteht jedoch hinsichtlich der Stelle, wo der Befestigungsbereich angeordnet ist,
keine Begrenzung, solange es eine Stelle ist, wo das Reinigungstuch am Kopfbereich
befestigt werden kann, unabhängig von der Form des Reinigungsgeräts. Es ist jedoch
bevorzugt, dass der Befestigungsbereich, wie oben beschrieben, in der Nähe des
Bereichs vorgesehen ist, der den Kopfbereich und den Handgriff verbindet, d. h. dem
rückwärtigen Endbereich des Kopfbereiches oder dem vorderen Endbereich des
Handgriffs. Es ist weiterhin bevorzugt, dass der Befestigungsbereich an den oberen
und unteren Oberflächenbereichen des Kopfbereiches oder des Handgriffs
vorgesehen ist.
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Die Form des Befestigungsbereichs ist nicht besonders beschränkt, solange der
Flächenbereich in der Nähe des Öffnungsbereiches des Reinigungstuches zuverlässig
daran befestigt werden kann. Als Beispiele können angeführt werden, ein
Befestigungsbereich, der mit einer Vielzahl von flexiblen Elementen versehen ist, die radiale
Schlitze bilden, bezeichnet als chrysanthemenähnliche Befestigung, ein
Befestigungsbereich, der mit einem mechanischen Haken versehen ist, oder ein
Befestigungsbereich, der mit einer Eingriffsvertiefung und einer Klemmplatte versehen ist,
die einen Eingriffsvorsprung aufweist, der mit der Eingriffsvertiefung über ein Gelenk
zusammenwirkt.
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Der Handgriff und der Kopfbereich können unentfernbar aneinander befestigt oder
entfernbar aneinander angeordnet sein. Der Kopfbereich ist bevorzugt mit der
Oberseite nach unten drehbar in einem Zustand, in dem der Kopfbereich am Handgriff
befestigt ist. Insbesondere ist es bevorzugt, wenn der Handgriff den oben beschriebenen
Handgriffkörper und die Befestigungsteile enthält, dass der Kopfbereich um eine
horizontale Achse drehbar und unter einem vorbestimmten Winkel in Eingriff bringbar ist,
und der Kopfbereich mit seiner Oberseite nach unten bezüglich des Handgriffkörpers
in einem Zustand drehbar ist, in dem der Kopfbereich am Handgriff befestigt ist. Der
Handgriffkörper kann so konstruiert werden, dass er einen bekannten
Gelenkmechanismus verwendet, der unter einem vorbestimmten Winkel verriegelt werden kann, die
höhenmäßige Anordnung des Kopfbereiches nach oben und unten bezüglich des
Greifbereiches bewegt werden kann und der Greifbereich bezüglich der
höhenmäßigen Anordnung des Kopfbereiches umgekehrt werden kann. Diese Anordnung, bei
der der Kopfbereich umgedreht werden kann, wenn der Kopfbereich am Handgriff
befestigt ist, macht es einfach, die benutzte Oberfläche gegen eine nicht benutzte
Oberfläche des Reinigungstuches auszuwechseln. Demgemäß kann das
Reinigungstuch ohne Abfall verwendet werden.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist sein Schwerpunkt bevorzugt im
Bereich des Kopfbereiches angeordnet, wenn der Kopfbereich am Handgriff befestigt
ist. Indem man den Schwerpunkt des Reinigungsgerätes wie beschrieben am
Kopfbereich anordnet, kann beispielsweise ein unstabiler Zustand vermieden werden, wie er
beispielsweise auftritt, wenn ein rückwärtiger Endbereich des Handgriffs an einer
Anordnungsoberfläche befestigt ist und der Endbereich des Kopfbereiches nach oben
verschoben ist, wenn das Reinigungsgerät auf der Anordnungsoberfläche angeordnet
ist. Demgemäß kann der Griffbereich, wenn das Reinigungsgerät auf der
Anordnungsoberfläche angeordnet ist, leicht ergriffen werden und dadurch kann das
Reinigen sofort durchgeführt werden. Das Verfahren zum Anordnen des Schwerpunktes
des Reinigungsgerätes an der Stelle des Kopfbereiches ist nicht besonders
beschränkt. Beispielsweise können solche Verfahren aufgeführt werden, bei denen der
Handgriff ein hohles Inneres aufweist und der Kopfbereich selbst mit höher Dichte
ausgebildet ist, so dass ein Gewicht erhöht ist. Insbesondere die hohle Ausbildung
des Handgriffs zeigt Vorteile im Hinblick darauf, dass der Handgriff seine zum leichten
Ergreifen notwendige Dicke aufrechterhalten kann, ohne dass der Handgriff dünner
gemacht werden muss, und das Reinigungsgerät als Ganzes gewichtsmäßig reduziert
werden kann.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, dass der
Griffbereich des Handgriffkörpers höher liegt als der Bereich zum Befestigen des
Kopfbereiches, im Hinblick auf ein leichteres Reinigen. Der Handgriffkörper kann eine
stangenähnliche Ausbildung aufweisen.
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Der Kopfbereich kann unentfernbar oder wegnehmbar am Handgriffkörper befestigt
sein. Wenn der Griffbereich des Handgriffkörpers höher ist als der Bereich für die
Anbringung des Kopfbereiches, wie oben erwähnt, ist es im Hinblick auf das Durchführen
eines Reinigungsvorganges durch das Reinigungstuch ohne Abfall wirksam, dass der
Handgriffkörper und der Kopfbereich lösbar befestigt sind und mit ihrer Oberseite
nach unten drehbar sind. Das Kernteil ist gewöhnlich innerhalb des Kopfes nicht
entfembar befestigt.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist die Anordnung zum Ausbilden
des Handgriffkörpers verlänger- und verkürzbar unter Verwendung eines bekannten
Mechanismus zum Verlängern/Verkürzen, wirksam bezüglich des Zweckes des
Reinigens von höher liegenden Flächen oder einer Fläche, die an einer Innenseite
angeordnet ist. Wenn der Griffbereich des Handgriffkörpers höher als der Kopfbereich ist,
wie erwähnt, ist es bevorzugt, dass der Griffbereich verlängerbar und verkürzbar ist
und an einer vorbestimmten Stelle erfassbar ist, und dass der Anbringungsbereich
des Kopfbereiches verlängerbar und verkürzbar ist und an einer vorbestimmten Stelle
erfassbar ist. Wenn der Handgriffkörper stangenähnlich ausgebildet ist, ist es
bevorzugt, dass der Handgriffkörper hauptsächlich mindestens zwei hülsenähnliche Teile
enthält und jene Teile verlängerbar und verkürzbar sind sowie an einer vorbestimmten
Stelle ergreifbar sind. Selbstverständlich kann der Handgriffkörper auch ein
nichtverlängerbares und nicht-verkürzbares Teil enthalten. Wenn der Handgriffkörper eine
stangenartige Ausbildung zeigt, kann sein Querschnitt elliptisch, kreisförmig,
polygonal oder dgl. sein oder eine Kombination dieser Formen aufweisen. Der
Handgriffkörper besteht bevorzugt aus Vinylchlorid, Polypropylen, ABS, Polycarbonat, Aluminium
oder Legierungen daraus, Holz oder Bambus im Hinblick auf ein geringes Gewicht,
Festigkeit und niedrige Kosten.
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Als Möglichkeit, um zu verhindern, dass das Reinigungstuch während des
Reinigungsvorgangs vom Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung abgezogen wird,
kann eine Möglichkeit eingesetzt werden, bei der ein mechanischer Haken am
Handgriffkörper befestigt ist, und nachdem der Kopfbereich in den Einsetzraum des
Reinigungstuches eingesetzt ist wird das Reinigungstuch, das am mechanischen Haken
befestigt ist, gegen ihn zur Befestigung gepresst, oder eine Möglichkeit, bei der eine
Vielzahl von flexiblen Elementen zum Ausbilden radialer Schlitze, eine sogenannte
chrysanthemenähnliche Metallbefestigung, an der Oberfläche des Kopfbereiches und
des Handgriffkörpers vorgesehen ist, und das Reinigungstuch fest in die Schlitze
gedrückt wird, oder eine Möglichkeit, bei der der Handgriffkörper mit einer Vertiefung
und einer Klemmplatte vorgesehen ist, die mit einem Eingriffsvorsprung versehen ist,
die mit der Eingriffsvertiefung über ein Gelenk zusammenwirkt, so dass nach dem
Anbringen des Reinigungstuches der Eingriffsvorsprung in Eingriff mit der
Eingriffsvertiefung gebracht wird, um dadurch das Reinigungstuch zu klemmen.
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Der Reinigungsbereich gemäß der vorliegenden Erfindung kann einen ebenen
Reinigungsbereich aufweisen, der aus einem Fasermaterial besteht und einen
streifenartigen oder florartigen Staubbereich aus einem Fasermaterial enthalten. Die Form des
Reinigungsbereichs ist nicht auf die sackähnliche Ausbildung beschränkt und der
Reinigungsbereich kann verschiedene Formen annehmen, wie in den nachfolgend
beschriebenen Ausführungsbeispielen beschrieben. Ferner ist auch die Form des
Staubbereichs beschränkt. Es ist bevorzugt, dass der Staubbereich am
Umfangskantenbereich des Reinigungsbereichs oder an der rückwärtigen Oberfläche des
Reinigungsbereiches angeordnet ist, wie dies in den nachfolgend beschriebenen
Ausführungsbeispielen zu sehen ist.
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Der "Staubwischbereich" zeigt eine Wirkung im Hinblick auf das Einfangen von Abfall,
Staub oder dgl. in einem Reinigungsvorgang.
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Das das Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung bildende Fasermaterial enthält
selbstverständlich ein flächiges Fasermaterial, wie beispielsweise ein gewebtes
Textilmaterial, ein nicht gewebtes Textilmaterial, ein dünnes Papier oder dgl., und enthält
weiterhin ein draht- oder fadenähnliches Fasermaterial, wie beispielsweise Flor oder
dgl., das für den Staubbereich verwendbar ist.
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Wenn ein nicht gewebtes Textilmaterial als Fasermaterial verwendet wird, ist es
besonders bevorzugt, dass das nicht gewebte Textilmaterial aus einem Fasermaterial
besteht, das ausgezeichnete Staubabsorptionseigenschaften und
Antiverschleißeigenschaften aufweist. Als nicht gewebtes Textilmaterial mit diesen vorteilhaften
Eigenschaften
kann beispielsweise aufgeführt werden ein nicht gewebtes Spinnspitzen-
Material oder dgl.
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Wenn das Reinigungstuch durch eine Heißversiegelung des nicht gewebten
Textilmaterials gebildet wird, ist es bevorzugt, dass ein nicht gewebtes Textilmaterial aus
einer PET-Faser beispielsweise an der Reinigungsoberflächenseite und ein nicht
gewebtes Textilmaterial, hergestellt aus einer Verbundfaser aus PET/PE (Kern/Schale)
an der Bindungsoberflächenseite verwendet wird. Diese nicht gewebten
Textilmaterialfasern erhält man bevorzugt, indem man eine PP-Faser einer Wassernadelung
durch ein PP-Netz unterwirft, das eine gitterförmige Anordnung aufweist. In diesem
Falle ist es insbesondere bei der PET/PE-Verbundfaser (Kern/Schale), die das
verwendete, nicht gewebte Textilmaterial an der Bindungsoberflächenseite bilden,
bevorzugt dass sie 10 bis 90 Gew.-% PE enthalten.
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Ferner wird das nicht gewebte Textilmaterial bevorzugt als Herstellungsmaterial für
ein Reinigungstuch in anderen Formen als eine sackähnliche Form verwendet.
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Der Reinigungsbereich beim Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung kann
hergestellt werden, indem man beispielsweise zwei flächenartige Fasermaterialien
aufeinanderlegt und sie dann vernäht oder heißversiegelt, um den Umfangsflächenbereich
des Sackbereiches zu bilden, der einen Einsetzbereich (s. Fig. 28a bis 28d und Fig.
31) aufweist, oder indem man ein einziges, flächenartiges Fasermaterial biegt, um
den Umfangsflächenbereich des Sackbereiches zu bilden, der in seinem Inneren mit
dem Einsetzbereich versehen ist, der der Form des Kopfes (s. Fig. 29 und 30)
entspricht.
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Wenn das Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung nur aus dem flächenartigen
Fasermaterial zusammengestellt ist, kann der Reinigungsbereich beim
Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung ausgebildet werden, indem man das Fasermaterial
310 (310') vom Umfangskantenbereich bis zum Bereich in der Nähe des
Reinigungsbereiches 32 (oder 32') streifenförmig schneidet wie dies beim Reinigungsbereich 33
(oder 33') beim Reinigungstuch gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 28a bis 28d
oder 29a und 29b der Fall ist, oder indem man das Fasermaterial im Gebrauch in eine
streifenartige Ausbildung entlang einer Schnittlinie reißt, die an vorab hergestellten
Perforationseinschnitten ausgebildet ist. Die Ausschnitte (oder die Schneidlinie) kann
linear, zick-zack-förmig, gewellt oder dgl. sein. Wie in Fig. 29a gezeigt, ist dann, wenn
ein einziges flächenförmiges Fasermaterial 310' zur Hälfte gefaltet wurde, um das
Reinigungstuch 31' zu bilden, die Faltlinie durch Perforationseinschnitte ausgebildet
und das Fasermaterial gefaltet, um am Kopf 341' befestigt zu werden und danach wird
das Fasermaterial 310 entlang der Perforationseinschnitte geschnitten, um die
Reinigungsbereiche 33' an Flächenbereichen auszubilden, die an beiden Seiten der
Faltilnie liegen.
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Wenn das Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung aus einem flächenförmigen
Fasermaterial oder einem siebähnlichen Fasermaterial hergestellt ist, wird das
Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung bevorzugt so ausgebildet, wie es beim
Ausführungsbeispiel in den Fig. 30a und 30b oder den Fig. 31a bis 31d der Fall ist, wobei
das den Staubbereich 33' bildende, siebartige Fasermaterial mit dem flächenförmigen
Fasermaterial 310' durch Nähen oder Heißversiegeln verbunden ist, das den
Reinigungsbereich 32' bildet, so dass der Staubbereich 33' am Umfangskantenbereich (s.
Fig. 30b) oder an der Rückseite (s. Fig. 31) des Reinigungsbereiches 32' angeordnet
ist.
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Der erfindungsgemäße Handgriff kann einen Handgriffkörper 340 und einen Kopf 341
aufweisen, der an einem Endbereich des Handgriffkörpers 340 befestigt ist, wie es
beim Handgriff 34 des Reinigungsgeräts gemäß Fig. 13 beispielsweise der Fall ist.
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Es ist bevorzugt, dass der Handgriffkörper hauptsächlich mindestens zwei
hülsenartige Teile enthält und dass jene Bestandteile ausdehnbar und zusammenziehbar
ausgebildet sind, unter Verwendung eines bekannten
Verlängerungs-/Verkürzungs-Mechanismus wie beispielsweise beim Handgriffkörper 340 des in Fig. 13 gezeigten
Ausführungsbeispiels. Der Handgriffkörper kann aus einem nicht-verlängerbaren und
nicht-verkürzbaren Teil hergestellt sein, das aus einem einzigen stangenartigen Teil
besteht. Die Querschnittsausbildung des Handgriffkörpers kann elliptisch, kreisförmig
oder polygonal oder eine Kombination dieser Formen sein. Das hülsenartige Teil oder
das stangenartige Teil, das den Handgriffkörper bildet, wird bevorzugt aus
Vinylchlorid, Aluminium oder dessen Legierungen hergestellt.
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Als flexibles, nachgiebiges Material zum Herstellen des Kopfbereiches im Handgriff
des Reinigungsgeräts der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, ein
schwammähnliches, poröses, nachgiebiges Material, ein kissenartig nachgiebiges Material, das
durch das Einfüllen eines Fasermaterials, wie beispielsweise Filz, Baumwolle oder
dgl. in einen Beutel aus künstlichem Leder oder einem Textilmaterial erhalten wird,
oder ein nachgiebiges Teil, wie beispielsweise Gummi, zu verwenden.
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Wenn der Kopf aus dem schwammähnlichen, porösen, nachgiebigen Teil ausgebildet
ist, ist es besonders bevorzugt, ein poröses, nachgiebiges Teil zu verwenden, das aus
einem weichen, geschäumten Synthetikharz mit ausgezeichneter Dauerhaftigkeit
besteht. Als poröse, nachgiebige Teile, die diese Eigenschaften haben, können
beispielsweise angegeben werden geschäumtes Polyäthylen, geschäumtes Urethan
oder dgl.
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Wenn der Kopfbereich aus einem porösen, nachgiebigen Teil, hergestellt aus dem
Kunstharz der oben beschriebenen Art, ausgebildet ist, ist es bevorzugt, die
Oberflächengleitfähigkeit zu erhöhen, um eine ungestörte Anbringung und Abnahme des
Reinigungstuches zu verbessern. Als Verfahren zum Erhöhen der
Oberflächengleitfähigkeit kann beispielsweise ausgeführt werden, eine Meltome-Behandlung
(Behandlung zum Erhöhen der Oberflächengleitfähigkeit).
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Die Form des Kopfes kann in geeigneter Weise abgewandelt werden, in Abhängigkeit
davon, welches Reinigungstuch befestigt werden soll. Beispielsweise kann er eine
Form annehmen, wie dies beim Kopf 341 (oder 341') des in Fig. 32 gezeigten
Ausführungsbeispiels der Fall ist, der eine im allgemeine U-förmige Ausbildung aufweist und
dessen Endbereich graduell verringert wird (s. Fig. 32a), oder er kann eine
rechtwinklige Form (s. Fig. 32b) annehmen. Wenn man den Kopf wie oben beschrieben
ausbildet, kann beispielsweise ein Winkelbereich, ein enger Spalt oder dgl. sehr viel leichter
gereinigt werden. Bezüglich der Dicke des Kopfes kann gesagt werden, dass er eine
vorbestimmte Dicke hat, oder er kann derart abgeschrägt sein, dass die Dicke in
Richtung auf den Endbereich abnimmt, wie dies beispielsweise beim Kopfbereich 341
des in Fig. 13 gezeigten Ausführungsbeispiels der Fall ist. Er kann ebenfalls derart
abgeschrägt sein, dass die Dicke in Breitenrichtung verringert wird, wie dies beim
Kopf 341 des in Fig. 13 gezeigten Ausführungsbeispiels der Fall ist. Insbesondere ist
die abgeschrägte Anordnung wie beim Kopf 341 effektiv im Hinblick auf ein leichtes
Reinigen des Winkelbereichs oder eines engen Spalts.
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Es ist bevorzugt, dass innerhalb des Kopfes im Handgriff des Reinigungsgeräts der
vorliegenden Erfindung ein Kernteil angeordnet ist, um dem Kopf eine gewünschte
Steifigkeit zu verleihen. Das innerhalb des Kopfes angeordnete Kernteil ist besonders
wirksam, wenn der Kopf aus einem porösen, nachgiebigen Teil oder dem
kissenartigen Teil besteht. Die Möglichkeiten zum Ausführen des Kernteils können in
geeigneter Weise in Abhängigkeit von der Form, die der Kopf annimmt, verändert werden.
Beispielsweise ist das Kernteil 342 (oder 342') des Ausführungsbeispiels, wie es in
den Fig. 33a bis 33c gezeigt ist, bevorzugt. Das Kernteil ist bevorzugt aus einem
synthetischen Harz, wie beispielweise Polypropylen, ABS, Polycarbonat oder dgl.,
oder einem Metall hergestellt, wie beispielsweise rostfreier Stahl, Federstahl oder dgl.
Es ist bevorzugt, dass eine Anbringungseinrichtung (beispielsweise ein mit
Außengewinde versehenes Teil 342 (s. Fig. 32)) zum Anbringen des Kopfes am
Handgriffkörper an einem unteren Endbereich dieses Kernteils vorgesehen ist.
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Wenn der Kopf im Handgriff des Reinigungsgerätes der vorliegenden Erfindung aus
einem porösen, nachgiebigen Teil oder einem kissenartigen Teil hergestellt ist; ist es
bevorzugt, dass ein Kernteil innerhalb des Kopfes angeordnet ist. Wenn jedoch der
Kopf aus einem nachgiebigen Teil, wie beispielsweise einem vergleichsweise harten
Gummi oder dgl. hergestellt ist, kann das Kernteil weggelassen werden.
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Als Befestigungseinrichtung nachdem das Reinigungstuch am Kopf angebracht wird;
kann vorgesehen sein, dass das Reinigungstuch 31 mit einer Lasche 321 versehen
ist, so dass die Lasche 321 fest in den Einsetzraum des Kopfes 341 eingedrückt wird,
wie in dem in Fig. 28 gezeigten Ausführungsbeispiel, oder an der Oberfläche des
Kopfes 341' ist ein mechanischer Haken (beispielsweise ein "magic tape" - ein Warenzeichen)
T angeordnet, so dass das Reinigungstuch 31' durch das Band befestigt
wird, wie in den in den Fig. 29 und 30 gezeigten Ausführungsbeispielen.
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Beim Handgriff des Reinigungsgeräts der vorliegenden Erfindung, sind
Handgriffkörper und Kopfbereich bevorzugt zusammenbaubar und voneinander trennbar. Sie
können jedoch auch von fester Art sein, bei der sie nicht auseinandergenommen und
zusammengesetzt werden können. Wenn der Handgriffkörper und der Kopfbereich
auseinandergenommen und zusammengesetzt werden können, kann eine bekannte
Befestigungseinrichtung, wie beispielsweise eine Gewindebefestigung, ein Eingriff, ein
Verbindungsstück oder dgl., verwendet werden. Es ist bevorzugt, die
Gewindeverbindung wie in dem in den Fig. 13 und 14 gezeigten Ausführungsbeispiel zu verwenden.
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Das Ausführungsbeispiel des Reinigungsgeräts der vorliegenden Erfindung kann das
Reinigungstuch 31 (oder 31') und den Handgriff 34 (oder 34') (s. Fig. 29 und 30)) des
Reinigungsgerätes gemäß des oben beschriebenen Ausführungsbeispiels aufweisen.
Es kann durch Einsetzen und anschließendem Fixieren des Kopfbereichs des
Handgriffs des Reinigungsgeräts in den Einsetzraum oder durch Biegen des
Reinigungstuches derart, dass es den Kopfbereich einschließt und dessen anschließendem
Fixieren (s. Fig. 29 und 30) hergestellt werden. Das Reinigungsgerät der vorliegenden
Erfindung kann verwendet werden zum Ausführen eines Reinigungsvorgangs unter
Verwendung des Reinigungsbereichs neben seiner Verwendung als Staubwedel unter
Verwendung des Staubbereichs. Demgemäß kann es in großem Umfange eingesetzt
werden, in Abhängigkeit davon, welche Stelle gereinigt werden muss. Insbesondere
wenn das Reinigungstuch verlängerbar und verkürzbar ist, kann das schmutzige
Reinigungstuch nach der Verwendung in einfacher Weise ersetzt werden, indem man das
Reinigungstuch vom Kopf abnimmt und ein neues Reinigungstuch daran befestigt.
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Die vorliegende Erfindung wird insbesondere durch Ausführungsbeispiele
beschrieben.
[Ausführungsbeispiel A eines Reinigungstuchs gemäß der vorliegenden Erfindung].
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Die Fig. 1 und 2 zeigen ein Ausführungsbeispiel A eines Reinigungstuches gemäß der
vorliegenden Erfindung. In den Darstellungen bezeichnet das Bezugszeichen 1 ein
Reinigungstuch.
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Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, wird das Reinigungstuch 1 des Ausführungsbeispiels
A hergestellt, indem man zwei nicht gewebte Spinnspitzen-Textilmaterialien biegt,
deren Umfangskantenbereich in eine kontinuierliche, zick-zack-artige Ausbildung
geschnitten wurde, indem man sie heißversiegelt, um eine flache Sack- oder Beutelform
zu bilden, die einen Einsetzraum S im Inneren hat. Das Reinigungstuch 1 dieses
Ausführungsbeispiels ist mit einem Verbindungsbereich 2 mit einer Breite von 5 mm
versehen, der zwei Winkelbereiche 2a an seinem Endbereich aufweist. Das
Reinigungstuch 1 ist ferner an einer Außenseite des Verbindungsbereichs 2 mit einem
nicht gebundene Bereich 3 mit einer Breite von 10 mm bis 30 mm entlang des
Umfangskantenbereichs des Reinigungstuchs 1 versehen. Ein Schlitz 4 ist in einem
Seitenbereich ausgebildet, der mit dem Öffnungsbereich des Reinigungstuchs 1 in
Verbindung steht, und ist so ausgebildet, dass er ein leichtes Anbringen und Abnehmen
des Reinigungstuches verbessert.
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Das nicht gewebte Spinnspitzen-Textilmaterial verwendet ein nicht gewebtes Material
(Flächengewicht 24 g/m²), hergestellt aus einer PET-Faser (PET 100%), 1,5 d/51 mm)
an der Reinigungsseite und verwendet ein nicht gewebtes Textilmaterial
(Flächengewicht 24/m²), hergestellt aus PET(Kern)/PE (Schale) [(PETIPE)-Gewichtsverhältnis =
60/40, 2d/51 mm]-Verbundfaser an der Bindungsoberflächenseite. Diese nicht
gewebten Textilmaterialien werden hergestellt, indem man eine PP-Faser (PP 100%)
einem Wassernadeln durch ein PP-Netz (Flächengewicht 5 g/m²), das eine
gitterförmige Anordnung hat, unterwirft.
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Das Reinigungstuch 1 kann eine geeignete Reinigungswirkung entfalten, in
Abhängigkeit davon, welcher Bereich zu säubern ist. Beispielsweise wird der Kopfbereich
des Handgriffkörpers, wie später beschrieben, in den Einsetzraum S eingesetzt, und
das Reinigen wird durchgeführt mit der inneren Seite des Verbindungsbereichs 2. Und
der nicht gebundene Bereich 3 wird in den engen Spalt eingesetzt, um Staub in dem
Spalt zu absorbieren, so dass der Staub daraus entfernt werden kann. Es ist weiterhin
keine sich überlappende Breite erforderlich, wie dies bei herkömmlichen,
flächenartigen Reinigungsgeräten erforderlich ist, und dadurch kann die Rückseite verwendet
werden, indem man das Reinigungstuch mit der Innenseite nach außen trägt.
Demgemäß kann die gesamte Fläche des Reinigungstuches vollständig benutzt werden,
ohne dass irgendein nicht benutzter Bereich übrig bleibt, und deshalb ist dies
ökonomisch und wirksam.
[Erstes Ausführungsbeispiel des Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden
Erfindung].
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Die Fig. 3 bis 7 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel eines Reinigungsgeräts gemäß
der vorliegenden Erfindung. In diesen Darstellungen bezeichnet das Bezugszeichen
11 ein Reinigungsgerät:
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Wie in Fig. 3 gezeigt, umfasst das Reinigungsgerät 11 nach diesem
Ausführungsbeispiel einen Handgriff 13, der einen Kopfbereich 12 aus einem flexiblen Material
umfasst und an einem Endbereich daran angeordnet ist, und das flache, sackähnliche
Reinigungstuch 1, das mit einem Einsetzraum S versehen ist. Das Reinigungstuch 1
ist über den Einsetzraum S am Kopfbereich 12 angeordnet.
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Der Kopfbereich 12 umfasst ein poröses, flexibles Material (C-Härte = 20 bis 35),
hergestellt aus einem weichen Esterreihen-Urethanschaum, und dessen Oberfläche
wurde einer Meltome-Behandlung unterworfen wurde. Der Kopfbereich 12 hat in
Draufsicht eine derartige Anordnung, dass zwei winklige Bereiche am Endbereich
ausgebildet sind und er allmählich eine breite, hexagonale Ausbildung in Richtung seiner
rückwärtigen Seite zeigt (s. Fig. 6a). Der Kopfbereich 12 ist so konstruiert, dass seine
Dicke in Richtung auf den Endbereich und in Breitenrichtung verringert wird. Die
Querschnittsausgestaltung des Kopfbereiches 12 ist trapezförmig (s. Fig. 23a). Am
Endbereich des Kopfbereiches 12 bilden der obere Oberflächenbereich 120 und der
untere Oberflächenbereich 12 einen spitzen Winkel. Ein Winkel des Winkelbereichs,
der zwischen einem unteren Oberflächenbereich 121 und einem
Seitenoberflächenbereich 122, der fortlaufend mit dem unteren Oberflächenbereich 121 ist, ausgebildet ist,
ist der rechte Winkel oder ein Winkel der spitzer als dieser ist.
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Beim Reinigungsgerät gemäß diesem Ausführungsbeispiel, wie in den Fig. 4 bis 7
gezeigt, ist der Kopfbereich an rückwärtigen Teilen eines oberen Oberflächenbereichs
120 und eines unteren Oberflächenbereichs 121 mit ausgeschnittenen Bereichen
120a und 121a versehen, um einen Halter 131a freizulegen, wie unten beschrieben.
Eine Vertiefung 123 (s. Fig. 7) ist am rückwärtigen Endbereich des Kopfbereiches 12
ausgebildet. Ein Anbringungsteil 131 des Handgriffs 13, wie unten beschrieben, kann
fest in diese Vertiefung 123 eingepasst werden.
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Der Handgriff 13 umfasst einen Handgriffkörper 130 mit einem Griffbereich und ein
Anbringungsteil 131, das an seinem Endbereich angeordnet ist. Der Handgriffkörper
130 ist gekrümmt, so dass der Griffbereich höher als der Kopfbereich 12 ist, wenn der
Kopfbereich 12 am Anbringungsteil 131 angebracht ist. Der Handgriffkörper 130 ist
hohl, und der Schwerpunkt des Reinigungsgerätes 11 liegt im Bereich des
Kopfbereiches 12.
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Wie in Fig. 7 gezeigt, weist das Anbringungsteil 131 an seinem vorderen Endbereich
zwei Vorsprünge auf, die ein einfaches und zuverlässiges Anbringen des
Anbringungsteils 131 am Kopfbereich 12 sicherstellen.
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Wie ebenfalls in Fig. 7 gezeigt, ist am Endbereich des Handgriffkörpers 130 ein
Element 130a mit einer in Draufsicht im Wesentlichen horizontalen U-Form ausgebildet.
Ein Vorsprung 130b ist an jedem Seitenbereich des Elements 130a ausgebildet. Das
Anbringungsteil 131 hat ein hohles Inneres, so dass das Element 130a mit seinem
rückwärtigen Teil voran darin eingesetzt werden kann. Ein Eingriffsloch 131b ist an
jeder Seitenoberfläche des Anbringungsteils 131 ausgebildet, so dass der Vorsprung
130b damit in Eingriff treten kann.
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Am unteren Teil des Endes des Elementes 130a sind manschettenähnliche Bereiche
130c, 130c ausgebildet und ein abgeschrägter Bereich 130d, wie in Fig. 7 gezeigt, der
eine einfache und zuverlässige Anbringung des Anbringungsteils 131 am Ende des
Handgriffkörpers 130 sicherstellt.
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Die Klemmen 131a sind jeweils an oberen und unteren Oberflächenbereichen des
Anbringungsteils 131 befestigt. Jede Klemme 131a ist mit einer Vielzahl von flexiblen
Elementen versehen, die Schlitze formen, die als chrysanthemenförmige Befestigung
bezeichnet werden. Das Reinigungstuch 1 kann leicht und zuverlässig am
Anbringungsteil 131 befestigt werden, indem man die Fläche in der Nähe 1a des
Öffnungsbereiches des Reinigungstuchs 1 in die Schlitze einfach hineindrückt. Jede Klammer
131a ist am Anbringungsteil 131 so angeordnet, dass dann, wenn der Kopfbereich 12
am Anbringungsteil 131 angebracht ist, die Klammer 131a von der Oberfläche des
Kopfbereiches 12 nach unten gedrückt wird. Wenn die Fläche in der Nähe 1a des
Öffnungsbereichs des Reinigungstuches 1 an der Klammer 131a befestigt ist, wird die
Oberfläche der Fläche in der Nähe 1a des Öffnungsbereichs von der Oberfläche des
Reinigungstuches 1, die die Oberfläche des Kopfbereiches 12 überdeckt (s. Fig. 3)
heruntergedrückt.
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Soll das Reinigungstuch 1 des vorliegenden Ausführungsbeispiels verwendet werden,
wird, zunächst, wie durch die Pfeile in Fig. 7 gezeigt, der Handgriffkörper 130, das
Anbringungsteil 131 und die Klammern 131a zusammengesetzt, um den Handgriff 13
zu bilden. Dann wird der Kopfbereich 12 fest mit dem Anbringungsteil 131 verbunden,
um den Zustand der Fig. 4 zu erzeugen. Danach wird das Reinigungstuch 1 am
Kopfbereich 12 so angebracht, dass es den Kopfbereich 12 überdeckt. Da eine Meltome-
Behandlung auf der Oberfläche des Kopfbereiches 12 aufgebracht wurde, um die
Glätte der Oberfläche zu verbessern, kann das Reinigungstuch 1 leicht am
Kopfbereich 12 angebracht werden. Dann wird die Fläche in der Nähe 1a des
Öffnungsbereichs in die Klammer 131a gedrückt, so dass das Reinigungstuch 1 fest am
Kopfbereich 12 befestigt ist. Zusätzlich wird das Reinigungsgerät 11 des ersten
Ausführungsbeispiels so verkauft, dass eine zusammengesetzte Einheit, in der der
Kopfbereich 12, das Anbringungsteil 131 und die Klammer 131a zu einem einzigen Körper
zusammengestellt sind, und der Handgriffkörper 130 in einem Behälter verpackt sind.
Dadurch erhält der Benutzer ein Reinigungsgerät, das verwendet werden kann, indem
man nur die zusammengesetzte Einheit und den Handgriffkörper 130 zusammensetzt.
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Gemäß dem Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung, beim Reinigen von Tafeln,
Tischen oder dgl., die vergleichsweise große Flächen aufweisen, wird die Fläche, die
innerhalb des Verbindungsbereichs des Reinigungstuches angeordnet ist,
hauptsächlich zum Abwischen von Staub verwendet. Beim Reinigen von engen Spalten oder
dgl., wie beispielsweise von Spalten, die zwischen benachbarten Tasten eines
Keyboard ausgebildet sind, wird der nicht verbundene Bereich 3 darin eingesetzt, um
Staub oder dgl. zu absorbieren, so dass die engen Spalten gesäubert werden.
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Wenn die Oberfläche des Reinigungstuchs 1 sehr schmutzig wird, wird zunächst die
Fläche in der Nähe 1a des Öffnungsbereichs des Reinigungstuches 1 von den
Klammern 131 abgezogen und dann wird das Reinigungstuch 1 vom Kopfbereich 12
entfernt, indem man die Fläche in der Nähe 1a des Öffnungsbereiches aufnimmt. Dann
wird das abgenommene Reinigungstuch 1 mit der Innenseite nach außen gedreht und
wieder am Kopfbereich angeordnet. Dadurch können sowohl die oberen als auch die
unteren Oberflächen des Reinigungstuches 1 vollständig ohne Abfall benutzt werden.
Da Staub usw. sich weniger an der Fläche in der Nähe 1a des Öffnungsbereichs des
Reinigungstuches 1a festsetzt, ist keine Gefahr, dass die Klammem 131a mit Staub
usw. verstopft werden, wenn das Reinigungstuch 1 mit der Innenseite nach außen
gedreht und wieder befestigt wird.
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Gemäß dem Reinigungsgerät 11 des ersten Ausführungsbeispiels ist das Ende des
Kopfbereiches 12, das leicht in Anpassung an die Ausbildung eines zu reinigenden
Gegenstandes deformiert wird, weniger einer Ermüdung unterworfen, und deshalb
wird es nicht schwierig, Schmutz wie beispielsweise Staub usw., der fest anhaftet, zu
entfernen. Weiterhin wird ein vorteilhafter Kontakt mit dem zu reinigenden
Gegenstand erzielt und der Gegenstand kann vollständig gereinigt werden, da der
Kopfbereich eine geeignete Härte und Flexibilität aufweist. Zusätzlich besteht nicht die
Gefahr, dass der Gegenstand während des Reinigens beschädigt wird und das
Reinigungstuch reißt.
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Der Kopfbereich 12 hat einen unteren Oberflächenbereich 121 und einen
Seitenoberflächenbereich 122, und der Winkel des Winkelbereichs, der zwischen den beiden
Oberflächenbereichen 121 und 122 ausgebildet ist, beträgt 90º oder weniger.
Demgemäß kann das Reinigungstuch 1 in einem engen Kontakt mit dem Eckbereich, dem
Winkelbereich oder dgl. gebracht werden, wo sich Staub usw. häufig ansammelt, indem
man den Winkelbereich dagegendrückt. Demgemäß können solche Plätze
ebenfalls zuverlässig gereinigt werden.
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Ferner ist beim Reinigungsgerät 11 dieses Ausführungsbeispiels der Schwerpunkt im
Kopfbereich 12 vorgesehen. Demgemäß kann ein unstabiler Zustand verhindert
werden, bei dem ein rückwärtiger Endbereich des Handgriffs 13 auf der
Anordnungsfläche angeordnet ist und der Endbereich des Kopfbereiches 12 nach oben angehoben
wurde. Demgemäß ist der Griffbereich leicht zu ergreifen, wenn das Reinigungsgerät
auf einer Anordnungsfläche angeordnet ist, und deshalb kann eine Reinigung sofort
begonnen werden. Da weiterhin der Handgriff 13 hohl ausgebildet ist und sein
Schwerpunkt im Kopfbereich 12 liegt, kann der Handgriff 13 auf einer Größe gehalten
werden, die es leicht macht ihn zu ergreifen, ohne dass eine Notwendigkeit besteht,
die Dicke des Handgriffes 13 zu reduzieren.
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Wenn das Reinigungstuch 12 an den Klammem 131a befestigt ist, wird die
Oberfläche der Fläche in der Nähe 1a des Öffnungsbereichs des Reinigungstuches 1 von der
Oberfläche des Reinigungstuchs 1 nach unten gedrückt, das die oberen und unteren
Oberflächenbereiche 120, 121 des Kopfbereiches 12 überdeckt. Demgemäß kann der
Benutzer das Reinigungstuch ersetzen, ohne dass er den schmutzigen Bereich
aufnehmen muss. Da der Einsetzraum S des Reinigungstuches 1 derart angeordnet ist,
dass er mit dem Kopfbereich 12 zusammenwirkt, kann die gesamte Oberfläche des
Reinigungstuchs 1, außer der Fläche in der Nähe 1a des Öffnungsbereiches,
vollständig benutzt werden, und dies ist deshalb ökonomisch wirksam.
[Zweites Ausführungsbeispiel des Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden
Erfindung].
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Die Fig. 8 bis 11 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel eines Reinigungsgeräts
gemäß der vorliegenden Erfindung. In diesen Darstellungen bezeichnet das
Bezugszeichen 210 ein Reinigungsgerät.
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Wie in Fig. 8 gezeigt, umfasst das Reinigungsgerät 210 des zweiten
Ausführungsbeispiels einen Handgriff 213, dessen Kopfbereich 212, hergestellt aus einem flexiblen
Material und zum Anbringen eines Reinigungstuches ausgebildet, an einem
Endbereich eines Handgriffkörpers 211 befestigt ist, und das Reinigungstuch 1 des oben
beschriebenen Ausführungsbeispiels A. Der Kopfbereich 212 ist in den Einsetzraum S
des Reinigungstuches 1 eingesetzt und das Reinigungstuch 1 ist am Handgriff 213
angeordnet.
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Der Kopfbereich 212 umfasst ein poröses, flexibles Material, hergestellt aus
Polyurethan, dessen Oberfläche einer Meltome-Behandlung unterworfen wurde. Der
Kopfbereich 212 ist abgeschrägt 212a, 212b, so dass sich die Dicke allmählich in
Richtung auf den Endbereich und in Breitenrichtung verringert. Am Endbereich des
Kopfbereiches 212 sind zwei Winkelbereiche 212c vorgesehen. An einem nach vom
weisenden Bereich des Kopfbereiches 212 ist ein mechanischer Haken T1 befestigt.
Der mechanische Haken T1 ergreift die inneren Oberfläche des Reinigungstuches 1,
wenn das Reinigungstuch abgenommen wird. Das Reinigungstuch 1 kann leicht mit
der Innenseite nach außen gedreht werden, gleichzeitig mit dem Abnehmen des
Reinigungstuches 1 vom Kopfbereich 212. Der Kopfbereich 212 ist in seinem Inneren mit
einem Einsetzbereich 212d versehen, um dort ein Kernteil einzusetzen, wie unten
beschrieben.
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Der Handgriffkörper 211 ist ein gegossenes Teil aus Polypropylen. Ein Kernteil 211a,
das in den Einsetzbereich 212d des Kopfbereiches 212 eingesetzt wird, ist einstückig
mit einem Endbereich des Handgriffkörpers 211 ausgebildet. Der Handgriffkörper 211
ist so konstruiert, dass der Griffbereich 211b höher als der Kernteilbereich 211a am
Endbereich ist. Diese Anordnung verbessert eine einfache Reinigungshandhabung.
Ein mechanischer Haken T2 ist an einer Fläche angeordnet, die zwischen dem
Kernteilbereich 211a und dem Griffbereich 211b im Griffkörper 211 liegt. Indem man das
Reinigungstuch 1 gegen diesen mechanischen Haken T2 presst, verhindert man,
dass das Reinigungstuch 1, das am Kopfbereich 212 angeordnet ist, sich während
des Reinigungsvorgangs abzieht. Der Griff 211b umfasst einen Verlängerungs-
/Verkürzungsmechanismus, der aus einer Duplexstruktur konstruiert ist, die an einer
vorbestimmten Stelle miteinander in Eingriff kommenden Eingriffsbereiche enthält.
Durch diese Anordnung kann die Länge des Griffs 211b gemäß den Erfordernissen
eingestellt werden.
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Wenn das Reinigungsgerät 210 des zweiten Ausführungsbeispiels verwendet wird,
wird, wie in Fig. 9 gezeigt, zunächst das Reinigungstuch 1 am Kopfbereich 212 des
Handgriffs 213 in einer Weise angeordnet, dass es den Kopfbereich 212 überdeckt.
Da die Oberfläche des Kopfbereiches 212 der Meltome-Behandlung unterworfen ist,
kann dabei das Reinigungstuch 1 einfach angeordnet werden. Dann wird das
Reinigungstuch 1 gegen die Oberfläche des mechanischen Hakens T2, der am
Handgriffkörper 211 befestigt ist, befestigend gepresst, wodurch das Reinigungsgerät
zusammengebaut wird.
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Staub oder dgl., der auf einem Tisch oder dgl. haftet, der eine vergleichsweise große
Fläche hat, wird hauptsächlich unter Verwendung der Fläche abgewischt, die an der
inneren Seite des Verbindungsbereiches 2 des Reinigungstuches 1 angeordnet ist.
Andererseits wird Staub oder dgl. im engen Spalt zwischen benachbarten Tasten
eines Keyboards gesäubert, indem man den nicht verbundenen Bereich 3 darin einsetzt
und daraus den Staub oder dgl. absorbiert.
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Wenn die Oberfläche des Reinigungstuches 1 sehr schmutzig wird, wird zunächst das
Reinigungstuch 1 vom mechanischen Haken T2 des Handgriffkörpers 211
abgezogen. Dann, wie in Fig. 10 gezeigt, wird das Reinigungstuch 1 vom Kopfbereich 212
abgenommen, indem man diejenige Seite des Reinigungstuches 1 aufnimmt, wo
keine Schlitze vorgesehen sind. Wenn das Reinigungstuch 1 abgezogen wird, indem
man diejenige Seite des Reinigungstuches 1 aufnimmt, wo keine Schlitze vorgesehen
sind, wie beschrieben, kann das nicht gewebte Textilmaterial extrem einfach
abgenommen werden, da der Endbereich des Schlitzes 4 als Drehpunkt wirkt. Da dabei die
innere Oberfläche des Reinigungstuches 1 durch den mechanischen Haken T1, der
an dem vorderen Bereich des Kopfbereiches 212 befestigt ist, ergriffen wird, wird das
Reinigungstuch 1 von innen nach außen, gedreht, wenn das Reinigungstuch 1 vom
Kopfbereich 212 abgenommen wird, wie in Fig. 11 gezeigt. Demgemäß kann das
Reinigungstuch 1 von innen nach außen gedreht werden, wobei die obere
Oberflächenseite, wo das Reinigungstuch 1 sehr schmutzig ist, eher weniger berührt wird. Wenn
man weiterhin das Reinigungstuch 1, das von innen nach außen gedreht wurde, wieder
am Kopfbereich 212 anordnet, können beide Seiten des Reinigungstuchs 1 voll
benutzt werden ohne Abfall.
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Auf diese Weise ist das Reinigungsgerät 210 des zweiten Ausführungsbeispiels
selbstverständlich fähig, die Oberseite des Tisches der Tafel oder dgl. zu reinigen
oder abzustauben und ist ebenfalls fähig, einen engen Spalt zuverlässig zu reinigen.
Ferner kann das Reinigungstuch 1 leicht angeordnet und abgenommen werden, ohne
sich die Hand schmutzig zu machen, und dieses Reinigungsgerät 210 ist sehr
vorteilhaft in der Handhabung.
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Da das Reinigungstuch 1 austauschbar ist und leicht ersetzt werden kann, wenn es
schmutzig wird, kann das Reinigungstuch 1 immer in hygienischer Weise benutzt
werden:
[Besonders bevorzugte Formen des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels].
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In den ersten und zweiten Ausführungsbeispielen des Reinigungsgeräts der
vorliegenden Erfindung, können als besonders bevorzugte Formen des Reinigungsgerätes,
an dem ein Reinigungstuch nicht angebracht ist, das folgende Reinigungsgerät
erwähnt werden. Das äußere Erscheinungsbild des nachfolgenden Reinigungsgeräts ist
das gleiche wie jene der ersten und zweiten Ausführungsformen.
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In Anpassung an Reinigungstücher des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels, wie
unten erwähnt, hat der Kopfbereich einen Winkelbereich und bevorzugt Flexibilität, so
dass ein enger Spalt effektiv gereinigt werden kann.
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Ein Reinigungsgerät ist mit einem Kopfbereich versehen, an dem ein Reinigungstuch
angeordnet ist, wobei der Kopfbereich in einem vorderen Endbereich eines Handgriffs
vorgesehen ist, wobei der Kopfbereich eine langgestreckte Form und eine flache
Ausbildung hat, bei dem die Dicke geringer als seine Breite ist, wobei ein vorderer Bereich
des Kopfbereiches so ausgebildet ist, dass mindestens seine obere Oberfläche eine
schräggestellte Fläche bildet, die in Richtung auf den vorderen Endbereich des
Kopfbereiches abgeschrägt ist, und wobei seine Schrägfläche und seine Bodenfläche einen
spitzen Winkel am vorderen Bereich bilden, wobei der Kopfbereich an seinem
rückwärtigen Bereich mit dem vorderen Endbereich des Handgriffes so verbunden ist,
dass der vordere Endbereich des Kopfbereiches mit der Längsrichtung des
Handgriffes ausgerichtet ist, wobei der Handgriff so ausgebildet ist, dass der Handgriff einen
Griffbereich aufweist, der oberhalb der oberen Oberfläche des Kopfbereiches
angeordnet ist, und wobei ein Befestigungsbereich zum Befestigen eines
Reinigungstuches, das am Kopfbereich anzuordnen ist, am Kopfbereich oder in der Nähe des
vorderen Endbereichs des Handgriffes vorgesehen ist.
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Eine bevorzugte Abmessung (Länge) und ein bevorzugter Winkel jedes Teils des
Reinigungsgerätes ist nachfolgend angegeben:
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a) Die Länge in Längsrichtung des Kopfbereiches: 80 bis 300 mm, insbesondere
100 bis 200 mm.
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b) Die Dicke des Kopfbereiches (mittlere Dicke): 10 bis 50 mm, insbesondere 15
bis 40 mm.
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c) Die Breite des Kopfbereiches: 50 bis 150 mm und geringer als die Länge in
Längsrichtung, insbesondere 80 bis 120 mm.
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d) Die Länge der Schrägfläche, die in Richtung auf den vorderen Bereich des
Kopfbereiches abgeschrägt ist: 300 mm oder weniger, insbesondere 40 bis
120 mm.
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e) Der Winkel zwischen der unteren Oberfläche und der Schrägfläche des
Kopfbereiches: 15º bis 70º, insbesondere 20º bis 50º.
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f) Die Anordnung des Griffbereichs: 0 bis 90 mm, insbesondere 0 bis 60 mm,
oberhalb der oberen Oberfläche des Kopfbereiches.
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g) Die Länge des Griffbereichs: 80 bis 300 mm, insbesondere 100 bis 200 mm.
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h) Die gegenüberliegenden Seitenoberflächen des Kopfbereiches sind jeweils
Schrägflächen, der Winkel, der zwischen der Schrägfläche und der
Bodenfläche ausgebildet ist, ist kleiner als 90º, insbesondere 40º bis 80º.
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Beim Reinigungsgerät des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels wird als
Reinigungstuch das sackähnliche Reinigungstuch verwendet. Wenn das Reinigungsgerät
in einem Zustand, bei dem das Reinigungstuch nicht daran angebracht ist, solche
Formen wie im ersten und zweiten Ausführungsbeispiel aufweist, ist das am
Kopfbereich angeordnete Reinigungstuch bevorzugt von sackähnlicher Ausbildung, es kann
jedoch auch eine flächenartige Ausbildung eingesetzt werden.
[Ausführungsbeispiel B des Reinigungstuches gemäß der vorliegenden Erfindung].
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Fig. 12 zeigt das Ausführungsbeispiel B des Reinigungstuches gemäß der
vorliegenden Erfindung. In dieser Darstellung bezieht sich das Bezugszeichen 30 auf ein
Reinigungstuch.
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Wie in Fig. 12 gezeigt, umfasst das Reinigungstuch 31 des Ausführungsbeispiels B
ein staubabsorbierendes, nicht gewebtes Textilmaterial (Fasermaterial), das einen
Reinigungsbereich 32 enthält, der einen Umfangsoberflächenbereich eines
Sackbereiches, das in seinem Inneren mit einem Einsetzraum S versehen ist, bildet, und
einen Staubwischbereich 33, der eine Vielzahl von streifenartigen
Staubwischelementen 330 aufweist, die an seinem Umfangskantenbereich vorgesehen sind. Das
Reinigungstuch 31 umfasst zwei im Wesentlichen gleichmäßig, quadratische,
staubabsorbierende, nicht gewebte Textilmaterialien 310, 310, in Draufsicht, die zu einer im
Wesentlichen umgekehrten U-Form vernäht wurden (s. die durchgezogene Linie L in der
Darstellung) von unteren Endbereichen bis zu ihren mittleren Bereichen. Durch diese
Vernähen wird der in seinem Inneren mit einem flachen Einsetzraum S versehene
Reinigungsbereich 32 gebildet und der Reinigungsbereich 32 und der
Staubwischbereich 33 definiert. Ein Paar vertikaler Schnitte 320, 320 sind im unteren Endbereich
des Reinigungsbereiches 32 des Reinigungstuches 31 ausgebildet und dazwischen
ist eine Lasche 331 ausgebildet, die an einem Kopf 341 (s. Fig. 13) im Handgriff 34
des Reinigungsgerätes, wie weiter unten beschrieben, angebracht wird.
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Der Staubwischbereich 33 besteht aus einer Vielzahl von streifenartigen
Staubwischelementen, die durch Schnitte 33a im nicht gewebten Textilmaterial 310, 310 in
einem Zick-Zack-Muster von den Umfangskantenbereichen zu den Flächen in der Nähe
der vernähten Flächen ausgebildet sind. Jene Staubwischelemente 330, die an einem
Endbereich des Staubwischbereiches 33 angeordnet sind, sind mit Schnitten 33b
versehen, die die Breitenrichtung von den Endbereichen zu den Zwischenbereichen in
Längsrichtung bis zur Hälfte teilen. Diese Anordnung macht es möglich, in einem
begrenzten Raum Staub zu wischen.
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Das Reinigungstuch 31 kann verschiedene Reinigungsvorgänge ausführen, in
Abhängigkeit davon, welche Stelle zu reinigen ist. Indem man beispielsweise einen Kopf
341 (s. Fig. 13) des Handgriffes 34 eines Reinigungsgerätes, wie es unten
beschrieben wird, in den Einsetzraum S einsetzt, wird es möglich, mit dem Reinigungsbereich
32 eine Reinigung durchzuführen, und mit dem Staubwischbereich 33 mit seinen
Staubwischelementen 330 ein Staubwischen durchzuführen, um den Staub direkt zu
absorbieren. Bezüglich des Reinigungstuches 31 ist es ebenfalls möglich, einen
Reinigungsvorgang durchzuführen, indem man beispielsweise die Hand des Benutzers
direkt in den Einsetzraum S einsetzt.
[Drittes Ausführungsbeispiel des Handgriffs des Reinigungsgeräts gemäß der
vorliegenden Erfindung].
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Die fig. 13 und 14 zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel eines Handgriffs eines
Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung. In diesem Ausführungsbeispiel ist
das Reinigungstuch nicht am Reinigungsgerät angeordnet. In den Darstellungen
bezeichnet das Bezugszeichen 34 einen Handgriff eines Reinigungsgeräts (nachfolgend
einfach als "Handgriff" in diesem Ausführungsbeispiel bezeichnet). Wie Fig. 13a zeigt,
umfasst der Handgriff 34 einen Handgriffkörper 340 und einen Kopf 341, der
abnehmbar an einem Endbereich des Handgriffkörpers 340 angeordnet ist. Dieser Kopf 341
ist so ausgebildet, dass beispielsweise das Reinigungstuch 32 daran angeordnet
werden kann.
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Der Handgriffkörper 340 umfasst hauptsächlich drei hülsenähnliche Teile 340a bis
340c, die jeweils unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Der Handgriffkörper 340
ist verlängerbar und verkürzbar durch einen bekannten Verlängerungs-/Verkürzungs-
Mechanismus, bei dem ein hülsenähnliches Teil mit einem geringeren Durchmesser in
Längsrichtung bewegbar in einem hülsenähnlichen Teil mit einem größeren
Durchmesser eingepasst in Eingriff steht (s. Fig. 13b und 13c). Ein Innengewinde (nicht
gezeigt) ist an einer inneren Oberfläche eines Endbereichs des hülsenähnlichen Teils
340a ausgebildet, so dass ein mit Gewinde versehenes Teil 343 eines Kopfes 341,
wie unten beschrieben, in dieses Innengewinde eingeschraubt werden kann. Ein zur
Schlaufe geformter Faden 340d ist am rückwärtigen Endbereich des Handgriffkörpers
340 angeordnet. Der Handgriffkörper 340 kann mit dem Faden 340d beispielsweise
an einem Haken aufgehängt werden.
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Wie in den Fig. 14a und 14b gezeigt, hat der Kopf 341 in Draufsicht eine im
Wesentlichen U-förmige Form. Die Breite und die Dicke des Kopfes 341 verringern sich
allmählich in Richtung auf sein Ende. Der Kopf 341 ist an seinem unteren Endbereich
mit einem Öffnungsbereich 341a versehen. Der Kopf 341 ist ferner mit einem
Einsatzbereich 343 versehen, so dass das Kernteil 342 darin eingesetzt werden kann. Der
Kopf 341 ist aus einem geschäumten Äthylen hergestellt, das gut genug ist, um an
ihm das Reinigungstuch zu befestigen. Das Kernteil 342 ist fest am Inneren des
Kopfes 341 angeordnet. Die Oberfläche des Kopfes 341 ist einer Meltome-Behandlung
unterworfen, so dass das Reinigungstuch 31 leicht angebracht und abgenommen
werden kann.
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Das Kernteil 342 ist aus einer in Draufsicht im Wesentlichen U-förmigen Plattenfeder
aus ABS (plattenähnliches nachgiebiges Teil) gebildet. Dieses Kernteil 342 verleiht
dem Kopf 341 eine angepasste Steifigkeit. Ein Gewindeteil 343 mit einem
Außengewinde (nicht gezeigt) ist an einem unteren Endbereich des Kernteils 342 ausgebildet,
so dass das Kernteil in den Endbereich des hülsenförmigen Teils 340a des
Handgriffkörpers 340 eingeschraubt werden kann.
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Der Handgriffkörper 340 des Handgriffs 34 ist verlängerbar und verkürzbar. Dadurch
kann der Handgriffkörper 340 falls erforderlich, verlängert werden, und der Handgriffkörper
340 kann vom Kopf 341 abgenommen werden. Dadurch kann er in einem
begrenzten Raum gelagert werden.
[Viertes Ausführungsbeispiel des Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden
Erfindung].
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Die Fig. 15 bis 17 zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel eines Reinigungsgeräts
gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Das Reinigungsgerät dieses Ausführungsbeispiels umfasst das Reinigungstuch 31
des Ausführungsbeispiels B der Fig. 12 und den Handgriff 34 des dritten
Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 13.
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Wie Fig. 15 zeigt, ist beim Reinigungsgerät 35 dieses Ausführungsbeispiels der Kopf
341 des Handgriffs 34 in den Einsetzraum S des Reinigungstuches 31 eingesetzt, und
die Lasche 321 ist durch den Öffnungsbereich 341 des Kopfes 341 eingesetzt, um
dadurch das Reinigungstuch 31 am Kopf 341 zu befestigen.
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Wenn das Reinigungsgerät 35 benutzt wird, wird zunächst der Kopf 341 am
Handgriffkörper 340 festgeschraubt, um den Handgriff 34 (s. Fig. 13b) zusammenzusetzen.
Dann, wie in den Fig. 16a und 16b gezeigt, wird das Reinigungstuch 31 am Kopf 341
derart befestigt, dass es den Kopf 341 bedeckt, und die Lasche 341 wird fest in den
Öffnungsbereich 341a des Kopfes 341 eingefaltet. Dadurch ist das Reinigungsgerät
35 fertig zusammengesetzt.
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Staub auf einem Tisch mit einer vergleichsweise großen Fläche usw. wird
hauptsächlich unter Verwendung des Reinigungsbereiches 32 des Reinigungstuches 31
entfernt. Wenn als Staubwischer benutzt, wird der Staub absorbiert unter Verwendung
des Staubwischbereiches 33. Wenn ein Bereich in der Nähe der Hand gereinigt
werden soll, wird der Handgriff 34 in seinem verkürzten Zustand benutzt, und wenn ein
Bereich an höherer Stelle oder ein tieferer Spalt oder dgl. gereinigt werden soll, wird
der Handgriff 34 in seinem verlängerten Zustand benutzt.
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Wenn das Reinigungstuch 31 sehr schmutzig wird, wird wie in Fig. 17a gezeigt, die
Lasche 321 aus dem Öffnungsbereich 341a des Kopfes 341 zurückgezogen und das
Reinigungstuch 31 dann, wie in Fig. 17b gezeigt, abgezogen, indem man seinen
Endbereich erfasst, so dass das Reinigungstuch 31 vom Kopf 341 getrennt wird. Dieses
Reinigungstuch 31 wird mit einem anderen Reinigungstuch ausgetauscht, wenn dies
nötig ist.
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Wie es sich aus der obigen Beschreibung ergibt, da das Reinigungsgerät 35 nach
diesem Ausführungsbeispiel den Reinigungsbereich 32 und den Staubwischbereich
33 umfasst, kann ein Reinigungsvorgang unter Verwendung des Reinigungsbereiches
32 und ein Staubwischvorgang unter Verwendung des Staubwischbereiches 33
durchgeführt werden. Auf diese Weise kann eine große Vielzahl von Artikeln, wie
beispielsweise Möbel, elektrische Ausrüstungen, Beleuchtungen oder dgl. leicht und
einfach durch Reinigen und Staubwischen gereinigt werden.
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Da das Reinigungstuch ersetzbar ist und leicht ersetzt werden kann, wenn es
schmutzig wird, kann das Reinigungstuch immer in hygienisch einwandfreiem Zustand
verwendet werden.
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Da der Handgriff 34 verlängerbar und verkürzbar ist, kann der Handgriff 34 in seinem
verlängerten Zustand verwendet werden, wenn ein höher liegender Bereich gereinigt
werden soll, und der Handgriff 34 kann ins einem verkürzten Zustand verwendet
werden, wenn ein Bereich nahe der Hand gereinigt werden muss.
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Da der Handgriff 34 und der Handgriffkörper 340 auseinandergezogen werden kann,
werden sie auseinandergezogen, und der Handgriffkörper 340 wird Verkürzt, wenn sie
nicht in Benutzung sind. Auf diese Weise kann das Gerät in kompaktem Zustand
gelagert werden.
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Da die U-förmige Feder innerhalb des Kopfes 340 angeordnet ist, kann ein
ausreichender Grad eines Ausweichens erhalten werden, um verschiedene
Ausbildungsarten abzudecken. Da weiterhin die Kraft auf dem aufliegenden Teil konzentriert werden
kann, kann ein Reinigungs- und Staubwischvorgang leicht durchgeführt werden.
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Da die Oberfläche de Kopfes 341 einer Meltome-Behandlung unterworfen ist, kann
das Reinigungstuch 34 einfach angeordnet abgenommen werden.
[Ausführungsbeispiele C und D der Reinigungstuchs der vorliegenden Erfindung].
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Beim Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung ist es wie beim Reinigungstuch 1
des Ausführungsbeispieles A bevorzugt, dass der Schlitz 4 an einer Stelle des
Öffnungsbereichs des Reinigungstuches 1 ausgebildet ist. Es können jedoch Schlitze 4'
an zwei Stellen ausgebildet sein, wie im Reinigungstuch 1' (des Ausführungsbeispiels
C), gemäß Fig. 18, oder der Schlitz kann weggelassen werden, wie beim
Reinigungstuch 1' (das Ausführungsbeispiel D), gemäß fig. 19.
[Fünftes bis neuntes Ausführungsbeispiel des Reinigungsgeräts gemäß der
vorliegenden Erfindung].
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Als Handgriff 13' des Reinigungsgerätes des fünften Ausführungsbeispiels gemäß Figur.
20a und 20b kann eine Konstruktion verwendet werden, bei der ein Plattenbereich
130a', der sich am Anordnungsbereich 131' anschließt, an einem Endbereich des
Handgriffkörpers 130' ausgebildet ist, ein Verbindungsvorsprung 130b' an einem
zentralen Bereich dieses Plattenbereichs 130a' ausgebildet ist, Eingriffsvorsprünge 130c'
an beiden Seiten der Verbindungsvorsprünge 130b' ausgebildet sind, ein Einsatzloch
131 b' zum Einsetzen des Verbindungsvorsprungs 130b' am Anbringungsteil 131'
ausgebildet ist und eine Eingriffsvertiefung 131c', die mit den Eingriffsvorsprüngen 130c'
in Eingriff bringbar sind, an beiden Seiten des Einsetzloches ausgebildet sind. Durch
diese Anordnung kann der Kopfbereich 12' von oben nach unten gedreht werden,
wenn der Kopfbereich 12' am Anbringungsteil 131' angebracht ist. Wenn der
Kopfbereich nach unten drehbar ausgebildet ist, ist der Kopfbereich ebenfalls mit einem
Querschnitt ähnlich einer konvexen Linse ausgebildet, wie beim Kopfbereich 12' im
Handgriff 13' des Reinigungsgerätes des sechsten Ausführungsbeispiels der Fig. 21.
Durch diese Anordnung kann ein Reinigungsvorgang in gleicher Weise durchgeführt
werden, selbst nachdem der Kopfbereich mit seiner Oberseite nach unten gedreht
wurde, wie vor dem Verdrehen des Kopfbereiches.
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So kann beispielsweise beim Reinigungsgerät 11 des obigen Ausführungsbeispiels
das Element 130a, das im Endbereich des Handgriffkörpers 130 angeordnet ist und
das Innere des Anbringungsteils 131 so ausgebildet sein, dass der Handgriffkörper
130 daran mit seiner Oberseite nach unten gedreht befestigt werden kann. Durch
diese Anordnung, bei der der Handgriffkörper 130 abgenommen und dann in seiner von
oben nach unten gedrehten Lage am Anbringungsteil 131 angebracht wird, kann der
Kopfbereich 12 bezüglich des Handgriffkörpers 130 mit seiner Oberseite nach unten
gedreht werden.
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Beim Handgriff 13' des Reinigungsgeräts 11 des fünften und sechsten
Ausführungsbeispiels ist der Kopfbereich 12' drehbar bezüglich des Handgriffs 13' ausgebildet, so
dass der Kopfbereich 12' mit seiner Oberseite nach unten gedreht werden kann. Als
Handgriff des siebenten Ausführungsbeispiels gemäß der Fig. 22a bis 22c kann
beispielsweise ein Handgriff verwendet werden, der so konstruiert ist, dass ein bekannter
Gelenkmechanismus, der am Handgriffkörper 130' unter einem vorbestimmten Winkel
verriegelt wird, verwendet wird, und der Griffbereich des Handgriffes 13' nach oben
und unten relativ zum Kopfbereich 12' bewegbar ist, so dass der Kopf 12' umgedreht
wird in Abhängigkeit davon, welche Stelle gereinigt werden soll.
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Obwohl die Querschnittsausbildung des Kopfbereiches bevorzugt trapezförmig ist (s.
Fig. 23a), wie der Kopfbereich des Reinigungsgerätes 1 des ersten
Ausführungsbeispiels, kann er beispielsweise auch einen Querschnitt aufweisen, der halbmondförmig
oder in der Form einer konvexen Linse oder rechtwinklig ausgebildet ist, wie der
Kopfbereich 12' des Reinigungsgerätes der Fig. 23b bis 23d.
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Beim Reinigungsgerät 210 des zweiten Ausführungsbeispiels sind der Handgriffkörper
211 und der Kopfbereich 212 der fest miteinander verbundenen Art, und können nicht
getrennt oder zusammengebaut werden. Es kann jedoch so ausgebildet werden, dass
ein Paar von Einsetzelementen so angeordnet sind, dass sie mit einem Bereich des
Handgriffkörpers 211', an dem der Kopfbereich angeordnet ist, einstückig sind, wie
beim Handgriff 213' des in den Fig. 24a und 24b gezeigten, achten
Ausführungsbeispiels, und der Kopfbereich 212' mit Einsetzbereichen 212d' versehen ist, die den
Einsetzelementen entsprechen, so dass der Handgriffkörper 211' und der Kopfbereich
212' zusammensetzbar und auseinandernehmbar sind, und mit ihrer Oberseite nach
unten zusammensetzbar sind. Das Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung,
obwohl es bevorzugt ist, dass der Griffbereich höher als der Bereich des
Handgriffkörpers ist, an der der Kopfbereich angeordnet ist, wie beim Handgriffkörper 211 des
Reinigungsgerätes 210 des zweiten Ausführungsbeispiels, kann auch so ausgebildet
sein, dass der Handgriffkörper hauptsächlich, wie beim Handgriffkörper 211' des
Reinigungsgerätes 210' des in Fig. 25 gezeigten neunten Ausführungsbeispiels, drei
hülsenartige Teile umfasst, die unterschiedliche Durchmesser haben, und wobei diese
hülsenartigen Teile so angeordnet sind, dass ein hülsenartiges Teil mit einem
verringerten Durchmesser in Längsrichtung in einem hülsenförmigen Teil mit einem
vergrößerten Durchmesser eingepasst ist und darin in Längsrichtung bewegbar ist.
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Es ist bevorzugt, dass der Kopfbereich eine Form aufweist, die an einen Eckbereich
anpassbar ist, wo sich Staub oder dgl. bevorzugt ansammelt. Es kann vorgesehen
sein, dass der Kopfbereich an seinem Endbereich mit zwei Winkelbereichen 212c
versehen ist, wie der Kopfbereich 212' des Reinigungsgerätes 210' des zweiten
Ausführungsbeispiels. Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass der Kopfbereich an einer
Stelle seines Endbereichs mit einem Winkelbereich 212c' versehen ist, wie
beispielsweise beim Kopfbereich 212' der Fig. 26a. Der Kopfbereich kann weiterhin eine
Querschnittsausbildung in Form einer konvexen Linse aufweisen, wie beim Kopfbereich
212' der Fig. 26b.
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Die Form des Kernteils, das im Inneren des Kopfbereichs anzuordnen ist, ist nicht
besonders beschränkt. Es ist jedoch bevorzugt, dass das Kernteil 212a' die in den Fig.
27a bis 27c in Draufsicht gezeigten Formen annimmt.
[Zehntes und elftes Ausführungsbeispiel und andere Ausführungsbeispiele des
Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung].
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Die Fig. 28a, 28b, 28c und 28d sind Ansichten verschiedener anderer
Ausführungsbeispiele des Reinigungstuches gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei jedes ein
Reinigungstuch ist, das einen ebenen Reinigungsbereich aufweist, der aus einem Fasermaterial
besteht, und einen streifenartigen oder florartigen Staubwischbereich
enthält, der aus einem Fasermaterial besteht. In den Zeichnungen wird der
Reinigungsbereich durch die Bezugszeichen 32, 32' und der Staubwischbereich durch die
Bezugszeichen 33, 33' bezeichnet. Der Reinigungsbereich des Reinigungstuches gemäß
Fig. 28 ist durch Heißversiegeln von zwei bahnartigen Fasermaterialien hergestellt,
die einander überlagernd angeordnet sind, so dass der Reinigungsbereich einen
sackähnlichen Umfangsflächenbereich bildet, in dessen Innerem ein Einsetzraum
ausgebildet ist.
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Fig. 29 ist eine Darstellung eines zehnten Ausführungsbeispiels des
Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung. Der Reinigungsbereich des Reinigungstuches
beim Reinigungsgerät des zehnten Ausführungsbeispiels wird hergestellt, indem man
ein bahnähnliches Fasermaterial faltet, um einen sackähnlichen
Umfangsflächenbereich zu bilden, in dessen Innerem ein Einsetzraum ausgebildet ist, der der Form des
Kopfbereiches entspricht. Insbesondere ist beim zehnten Ausführungsbeispiel, wie in
Fig. 29a gezeigt, ein einziges, flächenartiges Fasermaterial 310' auf die Hälfte
gefaltet, um das Reinigungstuch 31' zu bilden, wobei die Faltlinie des Fasermaterials 310'
durch Perforationseinschnitte im Fasermaterial gebildet ist, gefaltet ist, um am
Kopfbereich 341' befestigt zu werden, und anschließend wird das Fasermaterial 310'
entlang der Perforationslinie geschnitten, um Staubwischbereiche 33' an Stellen zu
bilden, die an beiden Seiten der Faltelinie angeordnet sind, wie in Fig. 29b gezeigt.
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Fig. 30 ist eine Ansicht eines elften Ausführungsbeispiels eines Reinigungsgerätes
gemäß der vorliegenden Erfindung, Fig. 30a ist eine perspektivische Darstellung des
Reinigungsgerätes, an dem das Reinigungstuch noch nicht angebracht ist, und Fig.
30b ist eine perspektivische Darstellung des Reinigungsgerätes, an dem das
Reinigungstuch bereits angebracht ist. Beim Reinigungstuch des elften
Ausführungsbeispiels ist das draht- oder florähnliche Fasermaterial, das den Staubwischbereich 33'
bildet, mit dem flächenartigen Fasermaterial 310', das den Reinigungsbereich 32'
bildet, durch Nähen oder Heißversiegeln verbunden, so dass der Staubwischbereich 33'
an dem Umfangskantenbereich des Reinigungsbereiches 32' angeordnet ist, wie in
Fig. 30b gezeigt. Auf diese Weise ist die Form des Reinigungstuches der vorliegenden
Erfindung nicht auf die sackähnliche Ausbildung beschränkt, solange wie das
Reinigungstuch am Kopfbereich angebracht werden kann.
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Fig. 31 ist eine Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels des
Reinigungstuches gemäß der vorliegenden Erfindung, Fig. 31a ist eine Rückseitenansicht, Fig. 31b
ist eine Seitenansicht, Fig. 31c ist eine Draufsicht und Fig. 31d ist eine Ansicht von
unten. Fig. 32 ist eine Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels eines Kopfes
eines Reinigungsgerätes gemäß der vorliegenden Erfindung, Fig. 32a ist eine
Draufsicht auf eines dieser Ausführungsbeispiele und Fig. 32b ist eine Draufsicht eines
anderen dieser Ausführungsbeispiele. Die Fig. 33a, 33b und 33c sind Draufsichten, die
verschiedene Ausführungsformen eines Kernteils zeigen, die im Inneren eines
Kopfbereiches eines Reinigungsgeräts gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen
sind.
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Das Reinigungstuch und das Reinigungsgerät gemäß der vorliegenden Erfindung sind
nicht auf die Reinigungstücher der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele A bis D
und die Reinigungsgeräte der oben beschriebenen ersten bis elften
Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie können in geeigneter Weise in ihrer Größe, in ihrer Form, im
Material usw. verändert werden, ohne vom Ziel und Zweck der vorliegenden Erfindung
abzuweichen. Ferner können unter den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
die Reinigungstücher und die Handgriffe des Reinigungsgerätes (Kopfbereiche,
Handgriffkörper) untereinander ausgetauscht und in geeigneter Weise anders
kombiniert werden.
Industrielle Anwendbarkeit
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Das Reinigungstuch und das Reinigungsgerät gemäß der vorliegenden Erfindung,
insbesondere irgendeines der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele, können die
folgenden vorteilhaften Wirkungen zeigen.
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Mit dem Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung kann ein Reinigungsvorgang mit
einer Stelle durchgeführt werden, die an seiner inneren Seite des
Verbindungsbereiches angeordnet ist, und der nicht verbundene Bereich kann in einen engen Zwischenraum
eingesetzt werden. Demgemäß kann mit ihm ein vorteilhafter
Reinigungsvorgang durchgeführt werden, in Abhängigkeit von derjenigen Stelle, die gereinigt
werden soll. Da ferner dieses Reinigungstuch sackähnlich mit einem Einsetzraum
ausgebildet ist, kann der Endbereich des Handgriffs oder dgl. einfach in den
Einsetzraum eingesetzt werden, so dass er bereit für die Durchführung eines
Reinigungsvorganges ist. Deshalb ist keine überlappende Breite erforderlich. Da ferner beide Seiten
des Reinigungstuches verwendet werden kann, indem man es mit der Innenseite
nach außen dreht, ist es ökonomisch effektiv. Da der Verbindungsbereich weiterhin
das Objekt nicht direkt berühren muss, kann das Objekt durch den
Verbindungsbereich nicht beschädigt werden, selbst wenn ein Versiegelungsverfahren zum
Verbinden eingesetzt wird.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist das Reinigungstuch sackähnlich
mit einem Einsetzraum ausgebildet. Dadurch kann das Reinigungstuch leicht befestigt
werden, einfach indem man den Endbereich des Handgriffs oder dgl. in den
Einsetzspalt einsetzt. Demgemäß ist keine überlappende Breite erforderlich. Da weiterhin
beide Seiten des Reinigungstuches verwendet werden können, indem man seine
Innenseite nach außen dreht, ist es ökonomisch effektiv. Da zusätzlich der Kopfbereich
zum Anbringen des Reinigungstuches aus einem weichen (oder flexiblen) Material
hergestellt ist, wird er den Gegenstand nicht beschädigt, wenn der Gegenstand durch
das am Kopfbereich angeordnete Reinigungstuch gereinigt wird.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung kann das Reinigungstuch einfach
angebracht werden, einfach indem man den Kopfbereich in den Einsetzspalt einsetzt,
und es ist keine überlappende Breite erforderlich. Da weiterhin beide Seiten des
Reinigungstuches verwendet werden können, ist es ökonomisch effektiv. Demgemäß ist
keine überlappende Breite erforderlich. Da weiterhin beide Seiten des
Reinigungstuches verwendet werden können, indem man es mit seiner Innenseite nach außen
dreht, ist es ökonomisch effektiv. Da der Kopfbereich aus einem weichen Material
hergestellt ist und es nicht erforderlich ist, dass der Verbindungsbereich den
Gegenstand direkt berührt, wird der Gegenstand nicht durch den Verbindungsbereich
beschädigt, selbst wenn eine Versiegelungsverfahren zum Verbinden eingesetzt wird.
Da zusätzlich das Reinigungstuch einen Reinigungsvorgang mit seinem Flächenbereich
durchführen kann, der innerhalb des Verbindungsbereiches liegt und den nicht
verbundenen Bereich in einen engen Zwischenraum einsetzen kann, ist ein
vorteilhafter Reinigungsvorgang gesichert, in Abhängigkeit davon, welche Stelle zu reinigen
ist.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist der Öffnungsbereich des
Reinigungstuches mit mindestens einem Schlitz versehen. Dadurch kann das
Reinigungstuch am Kopfbereich leicht angeordnet und von ihm abgenommen werden.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung wird dann, wenn das
Reinigungstuch vom Kopfbereich abgenommen wird, die innere Oberfläche des
Reinigungstuches durch den Ergreifungsbereich ergriffen. Dadurch kann das Reinigungstuch auf
einfache Weise von innen nach außen gedreht werden.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist der Kopfbereich an seinem
Ende mit einem Winkelbereich versehen. Dadurch kann ein Eckbereich, wo sich Staub
und Schmutz leicht ansammeln, einfach mit diesem Winkelbereich gereinigt werden.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist der Reinigungskörper verlänger-
und verkürzbar. Dadurch kann der Handgriffkörper verlängert oder verkürzt werden, in
Abhängigkeit davon, welche Fläche gereinigt werden muss. Zusätzlich kann dieses
Reinigungsgerät in kompakter Größe aufbewahrt werden, wenn das Reinigungsgerät
weggeräumt wird.
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Mit dem Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung kann ein Gegenstand leicht mit
einer nicht benutzten Oberfläche gereinigt werden, einfach indem man den
Kopfbereich mit seiner Oberseite nach unten dreht.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist ein Kernteil innerhalb des
Kopfes angeordnet. Dadurch kann dem Kopfbereich eine geeignete Steifigkeit verliehen
werden.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung unterliegt das Ende des
Kopfbereiches, das in Abhängigkeit von der Ausbildung des zu reinigenden Gegenstandes
leicht deformiert wird, weniger einer Ermüdung und es ist deshalb nicht schwierig,
festhaftenden Schmutz, wie beispielsweise Staub oder dgl., vollständig zu entfernen.
Da weiterhin der Kopfbereich eine angepasste Härte und Flexibilität aufweist, wird ein
wünschenswerter Kontakt mit dem zu reinigenden Gegenstand erreicht und der
Gegenstand kann vollständig gereinigt werden. Darüber hinaus besteht nicht die Gefahr,
dass der Gegenstand beschädigt wird und das Reinigungstuch während eines
Reinigungsvorganges reißt.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung kann ein Benutzer das
Reinigungstuch durch ein neues Reinigungstuch austauschen, ohne dass er die
schmutzigen Teile des Reinigungstuches nach der Verwendung ergreifen muss, und dadurch
ist eine einfache Handhabung gesichert.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung kann die benutzte Oberfläche des
Reinigungstuches leicht zu einer nicht benutzten Oberfläche im Gebrauch gedreht
werden, indem man den Kopfbereich mit seiner Oberseite nach unten dreht.
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Das Reinigungstuch der vorliegenden Erfindung, neben seiner eigentlichen Funktion
als Staubwischer unter Verwendung des Staubwischbereiches, kann für einen
Reinigungsvorgang verwendet werden, unter Verwendung des Reinigungs-(oder Wisch-
)Bereichs. Auf diese Weise kann es mit großer Variationsbreite benutzt werden, in
Abhängigkeit davon, welche Fläche zu reinigen ist.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung ist der Kopfbereich für die
Anbringung des Reinigungstuches aus einem nachgiebigen Material mit flexiblen
Eigenschaften hergestellt. Demgemäß wird der Gegenstand nicht beschädigt, wenn der
Gegenstand mit dem am Kopfbereich befestigten Reinigungstuch gereinigt wird.
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Beim Handgriff des Reinigungsgerätes der vorliegenden Erfindung ist ein Kernteil
innerhalb des Kopfes angeordnet. Demgemäß kann dem Kopfbereich eine
angemessene Steifigkeit verliehen werden.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung, neben seiner eigentlichen Funktion
als Staubwischer unter Verwendung des Staubwischbereichs, kann das
Reinigungsgerät für einen Reinigungsvorgang unter Verwendung des Reinigungs-(oder Wisch)-
Bereiches verwendet werden. Auf diese Weise kann es in großem Umfang verwendet
werden, in Abhängigkeit davon, welche Fläche zu reinigen ist.
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Beim Reinigungsgerät der vorliegenden Erfindung kann das schmutzige
Reinigungstuch nach der Verwendung einfach ersetzt werden, indem man das Reinigungstuch
vom Kopf abnimmt und es durch ein neues Reinigungstuch ersetzt.