DE20000267U1 - Sitzmöbel - Google Patents
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Description
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VNR: 11 58 51
Lfd. Nr. 13351/99
vom 05.01.00
vom 05.01.00
Sitzmöbel
Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel mit einem Korpus mit einem starren bodenseitig aufstellbaren Unterteil und einem starren Rückenlehnstützteil, wobei an den starren Teilen ein Sitzteil und ein Rückenlehnteil neigungsverstellbar gehalten ist
Im Stand der Technik sind Sitzmöbel bekannt, die entweder als Einzelmöbel oder als Bestandteil einer Couch ein neigungsverstellbar angeordnetes Rückenlehnteil und Sitzteil aufweisen, um dem Benutzer einen entsprechenden Sitzkomfort zu ermöglichen. Insbesondere sind auch Sitzmöbel bekannt, die eine sehr hohe Ausbildung des Rückenlehnteils haben, so daß der Benutzer nicht nur mit dem Rücken, sondern auch mit dem Kopf beispielsweise sich an dem Rückenlehnteil abstützen kann. Solche Sitzmöbel mit hohem Rückenlehnteil sind aber häufig zwar wegen des
erzielten Komforts erwünscht, jedoch wegen der damit verbundenen optischen Wirkung unästhetisch.
Ausgehend von einem solchen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel gattungsgemäßer Art zu schaffen, welches zwar einen hohen Sitzkomfort vermittelt, in der Normalgebrauchsstellung aber auch eine ansprechend ästhetische Wirkung erzielt, ohne daß der Gesamteindruck durch eine hohe Lehne des Rückenlehnteils gestört ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß am Korpus, vorzugsweise im Bereich des Unterteils eine Gelenkscheibe angelenkt ist, daß an der Gelenkscheibe an zwei voneinander beabstandeten Bereichen einerseits das Sitzteil vorzugsweise mit seinem dem Rückenlehnteil zugewandten Ende und andererseits das Rückenlehnteil vorzugsweise mit seinem dem Sitzteil zugewandten Ende angelenkt ist, wobei das Sitzteil im dem Anlenkbereich fernen Bereich an einer am Unterteil des Korpus ausgebildeten Stütze und das Rückenlehnteil im dem Anlenkbereich fernen Bereich an einer am Rückenlehnstützteil ausgebildeten Stütze abgestützt ist.
Gemäß dieser Ausbildung ist das Sitzteil nicht unmittelbar an dem Rückenlehnteil angelenkt, sondern beide Teile sind über eine beispielsweise in der Ansicht dreieckige Gelenkscheibe miteinander verbunden, wobei die Gelenkscheibe selbst am Korpus des Möbels oder an anderen gestellfesten Teilen des Möbels angelenkt ist. Durch diese Ausbildung in Verbindung mit der Tatsache, daß sowohl das Rückenlehnteil als auch das Sitzteil sich mit Bestandteilen, die nahe den den Gelenken abgewandten Enden angeordnet sind, an dem Sitzuntergestell oder dem Rückenlehnstützteil des Korpusses abstützen und auf diesem verschieblich oder zumindest längsbeweglich gelagert sind, wird erreicht, daß beim Verstellen des Sitzteiles und Rückenlehnteiles aus einer ersten Sitzlage, in der die Teile einen Winkel miteinander einschließen, der gering größer als 90° ist, in eine Zwischenlage verstellbar sind, in der beispielsweise die Teile einen größeren stumpfen Winkel miteinander einschließen und schließlich in eine angenäherte Ruhelage verstellbar sind, in der die Teile z.B. einen wiederum kleineren stumpfen Winkel miteinander einschließen, daß die Teile nicht nur zueinander verschwenkt werden, sondern auch relativ zueinander verschoben werden, so daß beim Verstellen aus der Grundstellung in die Liegestellung die Länge des nutzbaren Sitzteiles quasi verlängert wird und auch
die nutzbare Länge des Rückenlehnteiles verlängert wird, da die Teile nicht nur zueinander verschwenken, sondern auch relativ zueinander zwangsverschoben werden. Hierdurch ist gewährleistet, daß zumindest in der normalen Sitzposition das Rückenlehnteil nicht übermäßig hoch über das Möbel vorragt, wobei in der extremen Ruheposition das Rückenlehnteil eine erheblich größere Stützlänge zur Verfügung stellt, die es den Benutzer ermöglicht, nicht nur mit dem Rücken, sondern auch mit dem Kopf sich an das Rückenlehnteil anzulehnen.
Eine bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß mindestens eine der Stützen als Gleitführungsstütze ausgebildet ist.
Bevorzugt kann auch vorgesehen sein, daß mindestens eine der Stützen durch eine Stützrolle gebildet ist.
Auch kann vorgesehen sein, daß mindestens eine der Stützen durch eine korpusseitig gehalterte Stützrolle gebildet ist, die in einer am Rückenlehnteil oder am Sitzteil gehalterten Schiene geführt ist.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, daß mindestens eine der Stützen durch einen Pendelhebel gebildet ist, der mit einem Ende am Rückenlehnstützteil oder am
Unterteil und mit dem anderen Ende am Sitzteil oder am Rückenlehnteil angelenkt ist.
Auch kann vorgesehen sein, daß das Sitzteil samt Rückenlehnteil mittels Körperkraft um die Anlenkstellen der Gelenkscheibe schwenkbar und die Gelenkscheibe um ihre korpusseitige Anlenkstelle schwenkbar ist.
Um den Bedienungskomfort zu verbessern, kann auch vorgesehen sein, daß die Gelenkscheibe an einer drehbaren korpusseitig gehaltenen Traverse starr befestigt ist und mittels Körperkraft oder Fremdkraft drehbar ist.
Um den Bedienungskomfort weiter zu verbessern, ist vorgesehen, daß die Fremdkraft durch einen vorspannbaren Kraftspeicher, z.B. eine Metallfeder oder eine Gasfeder gebildet ist, die sich einerseits an einem gestellfesten Stützlager und andererseits an der Gelenkscheibe oder einem von der Traverse abragenden Hebel abstützt.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, daß die Fremdkraft durch einen elektromotorischen Stellantrieb gebildet ist, der einerseits gestellfest angelenkt ist und andererseits an der Gelenkscheibe oder an einem von
der Traverse abragenden Hebel angreift (angelenkt ist) .
Dabei ist der elektromotorische Stellantrieb beispielsweise über eine drahtlose oder drahtgebundene Bedieneinheit vom Benutzer in einfacher Weise zu bedienen.
Die Erfindung betrifft ferner ein Sitzmöbel mit einem Korpus mit einem starren bodenseitig aufstellbaren Unterteil und einem starren Rückenlehnstützteil, wobei an den starren Teilen ein Sitzteil und ein neigungsverstellbares Rückenlehnteil gehalten ist.
Auch bei einer solchen Ausbildung treten die Nachteile auf, die eingangs beschrieben sind.
Um auch diesbezüglich ein Sitzmöbel gattungsgemäßer Art zu schaffen, welches zwar einen hohen Sitzkomfort vermittelt, in der Gebrauchsstellung aber auch eine ansprechend ästhetische Wirkung erzielt, ohne daß der Gesamteindruck durch eine hohe Lehne des Rückenlehnteils gestört ist, wird vorgeschlagen, daß am Korpus, vorzugsweise im Bereich des Unterteils, eine Gelenkscheibe angelenkt ist, daß an der Gelenkscheibe an zwei voneinander beabstandeten Bereichen einerseits das Sitzteil, vorzugsweise mit
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seinem dem Rückenlehnteil zugewandten Ende, und andererseits das Rückenlehnteil, vorzugsweise mit seinem dem Sitzteil zugewandten Ende, angelenkt ist, wobei das Sitzteil an Führungen des Unterteils des Korpus längsverschieblich zwangsgeführt ist und das Rückenlehnteil im dem Anlenkbereich fernen Bereich an einer am Rückenlehnstützteil ausgebildeten Stütze abgestützt ist.
Gemäß dieser Ausbildung ist das Sitzteil nicht unmittelbar an dem Rückenlehnteil angelenkt, sondern beide Teile sind über eine beispielsweise in der Ansicht dreieckige Gelenkscheibe miteinander verbunden, wobei die Gelenkscheibe selbst am Korpus des Möbels oder an anderen gestellfesten Teilen des Möbels angelenkt ist. Durch diese Ausbildung wird erreicht, daß bei einer Längsverschiebung des Sitzteiles aus der extremen Sitzposition in eine mehr liegende Ruheposition das Sitzteil nach vorne gleitet und das Rückenlehnteil in seiner Neigung verstellt wird und quasi nach oben verschoben wird, so daß in der Ruhelage die nutzbare Länge des Rückenlehnteiles erheblich verlängert ist, da eine Zwangsverschiebung des Rückenlehnteiles relativ zum Sitzteil erfolgt.
Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Bezüglich der Vorteile und Wirkungsweisen wird auf die vorangegangenen Ausführungen zu den von Anspruch 1 abhängigen Unteransprüchen verwiesen.
Insbesondere deswegen, weil das Sitzteil lediglich linear verschiebbar ist, also zwangsgeführt ist, ist ein zusätzlicher Schlepphebel zwischen der Gelenkscheibe und dem Sitzteil bzw. dessen Führungsschiene erforderlich, um die kreisförmige Bewegung der entsprechenden Anlenkstelle relativ zum Sitzteil zu ermöglichen.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Figur 1 ein Sitzmöbel in der Grundstellung; Figur 2 desgleichen in einer Zwischenstellung; Figur 3 desgleichen in der größtmöglichen
Ruhelage;
Figur 4 bis 6 eine zweite Ausführungsform in
entsprechenden Stellungen.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 bis 3 weist das Sitzmöbel einen Korpus mit einem starren, auf einem Boden aufstellbaren Unterteil 1 und einem ebenfalls
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starren Rückenlehnstützteil 2 auf. An diesen Teilen ist ein Sitzteil 3 und ein Rückenlehnteil 4 neigungseinstellbar gehaltert. Hierzu ist am Korpus, vorzugsweise im Bereich des Unterteils 1, eine Gelenkscheibe 5 angelenkt. Die Anlenkstelle ist bei 6 angenommen. An der Gelenkscheibe, die in der Ansicht etwa nach Art eines ungleichseitigen Dreiecks ausgebildet ist, sind an zwei voneinander beabstandeten Bereichen einerseits das Sitzteil 3, vorzugsweise mit seinem dem Rückenlehnteil 4 zugewandten Ende und andererseits das Rückenlehnteil 4, vorzugsweise mit seinem dem Sitzteil 3 zugewandten Ende angelenkt. Die Anlenkstellen sind mit 7 und 8 angegeben. Das Sitzteil 3 ist in dem Bereich, der dem Anlenkbereich (bei 7) fern liegt, an einer am Unterteil 1 ausgebildeten, später noch beschriebenen Stütze und das Rückenlehnteil 4 ebenfalls in seinen dem Anlenkbereich (bei 8) fernen Bereich an einer am Rückenlehnstützteil 2 ausgebildeten Stütze abgestützt. Im Ausführungsbeispiel ist die Stütze 9 des Sitzteiles 3 als Gleitführungsstütze ausgebildet. Dabei ist die Stütze 9 durch eine korpusseitig am Unterteil 1 gehalterte Stützrolle 10 gebildet, die in einer an der Unterseite des Sitzteiles 3 fixierten Schiene 11, beispielsweise einer C-Profilschiene, geführt ist. Die Stütze 12 des Rückenlehnteiles 4 ist durch einen Pendelhebel 13 gebildet, der mit einem Ende am
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Rückenlehnstützteil 2 und mit dem anderen Ende am Rückenlehnteil 4 hinterseitig desselben am oberen Ende angelenkt ist. Die Gelenkscheibe 5 ist an einer drehbaren, korpusseitig gehalterten Traverse 14 starr befestigt, so daß sie durch Drehung der Traverse 14 in die unterschiedlichen Betriebsstellungen verlagert werden kann. An der Traverse 14 ist ein Stellhebel 15 fixiert, an dem ein Antriebselement eines elektromotorischen Stellantriebes 16 angreift, mittels dessen der Hebel 15 verschwenkt werden kann, um so durch Drehung der Traverse 14 eine Verlagerung der Anlenkstellen 7 und 8 und damit eine Verlagerung des Sitzteiles 3 und des Rückenlehnteiles 4 zu erreichen. Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung sind die Anlenkstellen jeweils in den Eckbereichen des Dreieckes der Gelenkscheibe 5 ausgebildet. Wie aus der Darstellung gemäß Figur 1 ersichtlich, ist in der Normalstellung die nutzbare Länge des Rückenlehnteiles 4 etwa 650 mm. Diese Länge ist bei 17 angegeben. Die nutzbare Länge des Sitzteiles 3 beträgt hierbei etwa 540 mm. Diese Länge ist bei 18 angegeben. Folgt nun eine Betätigung des Stellantriebes 16, und damit eine Drehung der Scheibe 5 im Uhrzeigersinn, so erfolgt eine Verlagerung der Teile zueinander wie aus Figur 2 ersichtlich. Hierbei ist der Neigungswinkel zwischen Sitzteil 3 und Rückenlehnteil 4 von ursprünglich 105° auf 110° vergrößert. Die nutzbare Länge des Sitzteiles
ist auf über 590 mm vergrößert, wie bei 18 angegeben. Die nutzbare Länge des Rückenlehnteiles ist auf 744 ram vergrößert, wie bei 17 angegeben ist.
Durch weitere gleichsinnige Betätigung des Stellantriebes erfolgt eine weitere Verlagerung und Neigungsveränderung, wobei das Sitzteil 4 zunehmend mit seiner Vorderkante angehoben bzw. mit seiner Rückkante abgesenkt wird. Der Neigungswinkel zwischen Sitzteil 3 und Rückenlehnteil 4 wird auf ca. 105° eingestellt. Die Länge des Sitzteiles vergrößert sich nochmals auf ca. 545 mm, wie bei 18 angegeben ist, während die Länge des Rückenlehnteiles sich nochmals erheblich auf ca. 830 mm vergrößert, wie bei 17 angegeben ist. Dabei wird das Sitzteil an der Stütze mittels der Rolle und der Schiene geführt, während das Rückenlehnteil über den Pendelhebel entsprechend zwangsgeführt wird. Es wird somit erreicht, daß die nutzbare Höhe des Rückenlehnteiles 4 von minimal 650 mm auf bis zu knapp 830 mm verlängert wird, ohne daß der Nachteil entsteht, daß das Rückenlehnteil 4 in der Ausgangslage gemäß Figur 1 weit über die obere Randkante des Rückenlehnstützteiles 2 vorragt.
Das entsprechende Sitzmöbel kann als Einzelsitzmöbel ausgebildet sein oder in eine Couch oder dergleichen integriert sein. Es wird ein hoher Sitzkomfort
erreicht, ohne daß eine unästhetische Wirkung durch eine hoch überragende Rückenlehne erreicht wird. Damit ist eine Verlängerung der Stützhöhe der Rückenlehne ermöglicht, ohne daß in der Grundstellung ein klobiger Eindruck erzeugt wird.
Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel nach Figur 1 bis 3 ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4 bis 6 lediglich das Rückenlehnteil neigungsverstellbar, während das Sitzteil lediglich längsverschieblich parallel zur Sitzfläche verstellbar ist. Hierbei ist wiederum am Korpus im Bereich des Unterteils 1 eine Gelenkscheibe 5 angelenkt. An der Gelenkscheibe sind an zwei voneinander beabstandeten Bereichen 7,8 einerseits das Sitzteil 3 und andererseits das Rückenlehnteil 4 angelenkt. Das Sitzteil 3 ist an Führungen 19 des Unterteils 1 des Korpus längsverschieblich zwangsgeführt, während das Rückenlehnteil 4 im den Anlenkbereich 8 fernen Bereich an einer Stütze 12 abgestützt ist und zwar mittels eines Pendelhebels 13. Die Führungen 19 des Unterteils 1 sind durch zueinander parallele Führungsschienen 20 (in der Zeichnung ist nur eine gezeigt) gebildet, die unterseitig am Sitzteil 3 fixiert sind, und korpusseitig oder gestellfest sind am Unterteil 1 Führungsrollenpaare 21 gehaltert, die in die Führungsschienen 20 eingreifen. Um die
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Kreisbogenbewegung des Gelenkpunktes 7 bezüglich der Zwangsführung des Sitzteiles 3 auszugleichen, ist an der Gelenkscheibe 5 bei 7 ein Schlepphebel 22 angelenkt, dessen anderes Ende an der Führungsschiene 20 des Sitzteiles 3 nahe des dem Rückenlehnteil 4 zugewandten Endes der Teile angelenkt ist. Auch bei dieser Variante ist, wie aus der Gegenüberstellung der Zeichnungsfiguren 4 bis 6 ersichtlich ist, erreicht, daß der Sitzstellung gemäß Figur 4 das Rückenlehnteil 4 nur geringfügig über die Oberkante des Teiles 2 vorragt. Die Stützlänge des Rückenlehnteils 4 ist bei 17 angegeben. In der Zwischenstellung gemäß Figur 5 ist die Lehnenfläche 17 und auch die Sitzfläche 18 verlängert, wobei in der Position gemäß Figur 6 noch eine weitere Verlängerung der Stützlängen 17 bzw. 18 erfolgt. Dabei steht das Rückenlehnteil 4 höher über die Oberkante des Rückenlehnstützteiles 2 vor, was bei der bestimmungsgemäßen Benutzung von Vorteil ist, wobei aber in der Grundstellung gemäß Figur 4 der Eindruck einer übermäßig langen Rückenlehne vermieden ist.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Beispielsweise können die Stellmaße durch den Abstand der Anlenkstellen 7,8 voneinander und eine Veränderung des Stellweges des Stellantriebes beeinflußt werden.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (19)
1. Sitzmöbel mit einem Korpus mit einem starren bodenseitig aufstellbaren Unterteil (1) und einem starren Rückenlehnstützteil (2), wobei an den starren Teilen ein Sitzteil (3) und ein Rückenlehnteil (4) neigungsverstellbar gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Korpus, vorzugsweise im Bereich des Unterteils (1), eine Gelenkscheibe (5) angelenkt ist, daß an der Gelenkscheibe (5) an zwei voneinander beabstandeten Bereichen (7, 8) einerseits das Sitzteil (3), vorzugsweise mit seinem dem Rückenlehnteil (4) zugewandten Ende, und andererseits das Rückenlehnteil (4), vorzugsweise mit seinem dem Sitzteil (3) zugewandten Ende, angelenkt ist, wobei das Sitzteil (3) im dem Anlenkbereich (7) fernen Bereich an einer am Unterteil (1) des Korpus ausgebildeten Stütze (9) und das Rückenlehnteil (4) im dem Anlenkbereich (8) fernen Bereich an einer am Rückenlehnstützteil (2) ausgebildeten Stütze (12) abgestützt ist.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Stützen (9, 12) als Gleitführungsstütze ausgebildet ist.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Stützen (9, 12) durch eine Stützrolle (10) gebildet ist.
4. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Stützen (9, 12) durch eine korpusseitig gehalterte Stützrolle (10) gebildet ist, die in einer am Rückenlehnteil (4) oder am Sitzteil (3) gehalterten Schiene (11) geführt ist.
5. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Stützen (9, 12) durch einen Pendelhebel (13) gebildet ist, der mit einem Ende am Rückenlehnstützteil (2) oder am Unterteil (1) und mit dem anderen Ende am Sitzteil (3) oder am Rückenlehnteil (4) angelenkt ist.
6. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (3) samt Rückenlehnteil (4) mittels Körperkraft um die Anlenkstellen (7, 8) der Gelenkscheibe (5) schwenkbar und die Gelenkscheibe (5) um ihre korpusseitige Anlenkstelle (6) schwenkbar ist.
7. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkscheibe (5) an einer drehbaren korpusseitig gehaltenen Traverse (14) starr befestigt ist und mittels Körperkraft oder Fremdkraft drehbar ist.
8. Sitzmöbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fremdkraft durch einen vorspannbaren Kraftspeicher, z. B. eine Metallfeder oder eine Gasfeder gebildet ist, die sich einerseits an einem gestellfesten Stützlager und andererseits an der Gelenkscheibe (5) oder einem von der Traverse (14) abragenden Hebel (15) abstützt.
9. Sitzmöbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fremdkraft durch einen elektromotorischen Stellantrieb (16) gebildet ist, der einerseits gestellfest angelenkt ist und andererseits an der Gelenkscheibe (5) oder an einem von der Traverse (14) abragenden Hebel (15) angreift (angelenkt ist).
10. Sitzmöbel mit einem Korpus mit einem starren bodenseitig aufstellbaren Unterteil (1) und einem starren Rückenlehnstützteil (2), wobei an den starren Teilen ein Sitzteil (3) und ein neigungsverstellbares Rückenlehnteil (4) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Korpus, vorzugsweise im Bereich des Unterteils (1), eine Gelenkscheibe (5) angelenkt ist, daß an der Gelenkscheibe (5) an zwei voneinander beabstandeten Bereichen (7, 8) einerseits das Sitzteil (3), vorzugsweise mit seinem dem Rückenlehnteil (4) zugewandten Ende, und andererseits das Rückenlehnteil (4), vorzugsweise mit seinem dem Sitzteil (3) zugewandten Ende, angelenkt ist, wobei das Sitzteil (3) an Führungen (19) des Unterteils (1) des Korpus längsverschieblich zwangsgeführt ist und das Rückenlehnteil (4) im dem Anlenkbereich (8) fernen Bereich an einer am Rückenlehnstützteil (2) ausgebildeten Stütze (12) abgestützt ist.
11. Sitzmöbel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (12) als Gleitführungsstütze ausgebildet ist.
12. Sitzmöbel nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (12) durch eine Stützrolle gebildet ist.
13. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (19) des Unterteils (1) durch zueinander parallele Führungsschienen (20), die unterseitig am Sitzteil (3) fixiert sind, und korpusseitig oder gestellfest am Unterteil (1) gehalterte Führungsrollenpaare (21) gebildet sind, die in die Führungsschienen (20) eingreifen.
14. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß an der Gelenkscheibe (5) ein Schlepphebel (22) angelenkt ist, der andernends am Sitzteil (3) oder an einer Führungsschiene (20) des Sitzteiles (3), vorzugsweise nahe des dem Rückenlehnteil (4) zugewandten Endes der Teile, angelenkt ist.
15. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (12) durch einen Pendelhebel (13) gebildet ist, der mit einem Ende am Rückenlehnstützteil (2) und mit dem anderen Ende am Rückenlehnteil (4) angelenkt ist.
16. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (4) mittels Körperkraft verschieblich ist.
17. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkscheibe (5) an einer drehbaren korpusseitig gehaltenen Traverse (14) starr befestigt ist und mittels Körperkraft oder Fremdkraft drehbar ist.
18. Sitzmöbel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Fremdkraft durch einen vorspannbaren Kraftspeicher, z. B. eine Metallfeder oder eine Gasfeder, gebildet ist, der sich einerseits an einem gestellfesten Stützlager und andererseits an der Gelenkscheibe (5) oder einem von der Traverse (14) abragenden Hebel (15) abstützt.
19. Sitzmöbel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Fremdkraft durch einen elektromotorischen Stellantrieb (16) gebildet ist, der einerseits gestellfest angelenkt ist und andererseits an der Gelenkscheibe (5) oder an einem von der Traverse (14) abragenden Hebel (15) angreift (angelenkt ist).
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004042803A1 (de) * | 2004-09-03 | 2006-03-23 | Hukla-Werke Gmbh, Matratzen- Und Polstermöbelfabriken | Sitzmöbel |
| DE102007023311A1 (de) * | 2007-05-16 | 2008-11-20 | Schönlau, Gerhard | Sitzmöbel |
-
2000
- 2000-01-07 DE DE20000267U patent/DE20000267U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004042803A1 (de) * | 2004-09-03 | 2006-03-23 | Hukla-Werke Gmbh, Matratzen- Und Polstermöbelfabriken | Sitzmöbel |
| DE102004042803B4 (de) * | 2004-09-03 | 2007-08-23 | Hukla Gengenbacher Polstermöbel GmbH | Sitzmöbel |
| DE102007023311A1 (de) * | 2007-05-16 | 2008-11-20 | Schönlau, Gerhard | Sitzmöbel |
| DE102007023311B4 (de) * | 2007-05-16 | 2009-09-24 | Schönlau, Gerhard | Sitzmöbel |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000413 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030325 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20060801 |