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DE20000241U1 - Vorrichtung zur Abdichtung von Mauerdurchführungen - Google Patents

Vorrichtung zur Abdichtung von Mauerdurchführungen

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DE20000241U1
DE20000241U1 DE20000241U DE20000241U DE20000241U1 DE 20000241 U1 DE20000241 U1 DE 20000241U1 DE 20000241 U DE20000241 U DE 20000241U DE 20000241 U DE20000241 U DE 20000241U DE 20000241 U1 DE20000241 U1 DE 20000241U1
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pipe
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rigid Pipes And Flexible Pipes (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Description

Busse & Busse Patentanwälte
European Patent and
Trademark Attorneys
Dipl.-Ing. Dr. iur. V. Busse Arno Domnick Dipl.-Ing. Dietrich Busse
—: Dipl.-Ing. Egon Bunemann
Biener Straße 5 Dipl.-Ing. Ulrich Pott
49808 Lingen Dipl.-Ing. Kristiana Engelmann
Großhandelsring 6
D-49084 Osnabrück
Postfach 1226
D-49002 Osnabrück
Telefon:0541-586081 Telefax:0541-588164
11.01.2000
IdS/Ja-699053
Vorrichtung zur Abdichtung von Mauerdurchführungen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abdichtung von
Mauerdurchführungen für Rohre aus Metall o. dgl. nicht
brennbarem Material gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (EP 0 486 299
Al) ist eine kreisringförmig schließbare Rohrmanschette
vorgesehen, die in der Einbaulage über endseitige Haken-
und Ösenteile verbunden ist. Zur wandungsseitigen Abstützung
in einer Mauerdurchführung sind zusätzlich an der
Rohrmanschette durch eine Rastverbindung festlegbare Halteglieder
vorgesehen, mit denen der Herstellungs- und Montageaufwand
nachteilig erhöht ist.
Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, eine Vorrichtung
zur Abdichtung einer Mauerdurchführung für Rohre aus
Metall o. dgl. nicht brennbarem Material zu schaffen, deren
Rohrmanschette mit geringem technischen Aufwand herstellbar
ist, an unterschiedliche Durchmesser aufweisenden
Rohren und/oder Mauerdurchführungen einfach montiert werden kann und mit wenigen Einzelbauteilen eine Verringerung der Gestehungskosten ermöglicht.
Die Erfindung löst dieses Problem mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Rohrmanschette wird auf die Ansprüche 2 bis 14 verwiesen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine kreisringförmig schließbare Rohrmanschette in Form eines Winkelprofilteiles auf, das als einstückige Baueinheit zur Abdichtung von Mauerdurchführungen mit einem diese durchgreifenden Rohr einsetzbar ist. Das Winkelprofilteil weist dabei zwei wechselseitig von einem mittleren Basisschenkel abragende Anlageschenkel auf, wobei in kreisringförmiger Schließstellung dieser profilierten Rohrmanschette der jeweilige innere Anlageschenkel das in der Mauerdurchführung verlaufende Rohr umfaßt und der jeweilige äußere Anlageschenkel nach Art eines Stützflansches wandungsseitig im Bereich der Mauerdurchführung anliegt.
Das Winkelprofilteil ist in zweckmäßiger Ausführung aus einem einstückigen Metallband geformten, das durch Stanzungen randseitig profiliert wird und durch nachfolgende Abkantungen zu einem Halbzeug verarbeitet ist. Dieses Halbzeug ist mit unterschiedlich dimensionierten Längen-
und Breitenabmessungen herstellbar, so daß mit geringem Aufwand Rohrmanschetten für entsprechende Abmessungen des Rohres und der Mauerdurchführung verfügbar sind. Die als einstückiges Bauteil einfach handhabbare Rohrmanschette ist sowohl an unterschiedliche Durchmesser der Rohre als auch an unterschiedliche Mauerdurchführungen anpaßbar, da die über lösbare Verbindungsglieder in kreisringförmiger Schließstellung gehaltene Rohrmanschette auf unterschiedliche Innen- und Außendurchmesser einstellbar ist.
In der Einbaulage der kreisringförmig geschlossenen Rohrmanschette liegt der innere Anlageschenkel des Winkelprofilteiles stirnseitig am Rohr an und definiert mit seiner Schenkellänge zum Basisschenkel hin einen sich um das Rohr erstreckenden und im Bereich einer Biegekante zum äußeren Anlageschenkel hin offenen Aufnahmeraum. In diesen Aufnahmeraum ist ein Dichtungsmaterial o. dgl. Füllstoff einbringbar, und wird in axialer Richtung durch den inneren Anlageschenkel so gehalten, daß die Mauerdurchführung hinreichend dicht nach Art einer Brandschutzmanschette verschlossen ist. Der äußere Anlageschenkel des Winkelprofilteils liegt wandungsseitig im Bereich der Mauerdurchführung an und über zusätzliche Halteteile kann die Rohrmanschette axial und radial fixiert werden.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Vorteile der Erfindung wird auf die nachfolgende Beschreibung und die Zeichnung verwiesen, in der die erfindungsgemäße Vorrichtung
-4-
anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert ist. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Perspektivdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei Rohrmanschetten in Einbaulage an einer eine Doppelwand aufweisenden Mauerdurchführung,
Fig. 2 eine Vorderansicht in Richtung der Rohrlängsachse auf die Rohrmanschette in Einbaulage,
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der
Doppelwand mit zwei unterschiedliche Rohrdurchmesser umfassenden Rohrmanschetten in Einbaulage,
Fig. 4 eine Seitenansicht ähnlich Fig. 3 mit eine Isolierung aufweisenden Rohren in der Mauerdurchführung,
Fig. 5 eine Einzeldarstellung der Rohrmanschette in Form des Metallbandes als Halbzeug,
Fig. 6 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung des Halbzeuges gemäß Fig. 5 mit symmetrischen Stanzprofilen im Bereich der Anlageschenkel,
Fig. 7 eine Ausschnittsdarstellung der Rohrmanschette in Schließstellung im Bereich geschlossener Haken- und Ösenteile, und
Fig. 8 eine Seitenansicht ähnlich Fig. 3 mit der Rohrmanschette in einer eine einfache Wandung aufweisenden Mauerdurchführung.
In Fig. 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete Vorrichtung zur Abdichtung einer Durchführung eines Rohres 2 durch eine doppelseitige Trennwand M mit Wandungsteilen 3 und 4 dargestellt, wobei die nachfolgend beschriebene Vorrichtung 1 insbesondere für Mauerdurchführungen für Rohre 2 aus Metall o. dgl. nicht brennbarem Material vorgesehen ist.
Die Vorrichtung 1 ist im Bereich der jeweiligen Wandungsteile 3 und 4 mit jeweils einer insgesamt mit 5 bezeichneten Rohrmanschette versehen, die in der dargestellten Einbaulage das Rohr 2 umfaßt und dabei durch endseitige Hakenteile 6 und Ösenteile 7 (Fig. 5) in einer im wesentlichen kreisringförmigen Schließstellung gehalten ist (Fig. 2) .
Die Vorrichtung 1 ist in erfindungsgemäßer Ausführung mit einer Rohrmanschette 5 versehen, die als ein Winkelprofilteil ausgebildet ist. Dieses Winkelprofilteil weist im Querschnitt (Fig. 3, Fig. 4, Fig. 8) ausgehend von einem
*i
6-
mittleren Basisschenkel 9 zwei wechselseitig von diesem abragende Anlageschenkel 10 und 11 auf. Mit diesem Winkelprofil ist ein Bauteil geschaffen, das für die doppelschalige Trennwände M verschließende Vorrichtung 1 besonders geeignet ist.
In Fig. 5 ist die Rohrmanschette 5 als ein für den Einbau vorbereitetes Halbzeug.dargestellt, wobei deutlich wird, daß die Rohrmanschette 5 aus einem einstückigen Metallband gefertigt ist. Die beidseits des im Bereich der Mittellängsebene A des Basisschenkels 9 verlaufenden Teilbereiche des Metallbandes werden durch eine jeweilige Abkantung des Halbzeuges so umgeformt, daß danach das Halbzeug mit wechselseitig abragenden Anlageschenkeln 10 und 11 als einstückiges Bauteil gebildet ist. Ebenso ist denkbar, daß die Anlageschenkel 10 und 11 an dem in Schließstellung kreisringförmig gehaltenen Baisisschenkel 9 über eine Schweißverbindung (nicht dargestellt) festgelegt werden.
Von funktionaler Bedeutung für die vorteilhaft einstückig ausgeführte Rohrmanschette 5 ist deren Gestaltung im Bereich der beiden Anlageschenkel 10 und 11, die mit jeweiligen außenseitig offenen Formausnehmungen 13 und 14 versehen sind. Diese Formausnehmungen 13 und 14 sind jeweils nach Art einer Verzahnung geformt und vorzugsweise mit gleichem Abstand angeordnet. In der dargestellten Ausführung gemäß Fig. 5 sind die Formausnehmungen 13 und 14 jeweils unterschiedlich beabstandet und weisen Abstände B
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und C auf, so daß die jeweiligen Profilzähne 15, 16 mit unterschiedlicher Breite gebildet sind. Ebenso ist denkbar, daß die Profilzähne 15, 16 in ihrer Tiefe D bzw. E unterschiedlich bemessen sind. In der Darstellung gemäß Fig. 6 ist die als Halbzeug dargestellte Rohrmanschette mit im wesentlichen symmetrisch zur Mittellängsebene A verlaufenden Anlageschenkeln 10 und 11 geformt, deren Profilzähne 15, 16 jeweils die gleiche Breite aufweisen.
Die als bandförmiges Halbzeug (Fig. 5) mit den Formausnehmungen 13 und 14 versehene Rohrmanschette 5 wird in einem weiteren Arbeitsgang durch jeweilige Abkantungsvorgänge zu dem Winkelprofilteil (Querschnitt gemäß Fig. 3, Fig. 8) umgeformt, wobei die Anlageschenkel 10, 11 wechselseitig im Bereich jeweiliger Biegelinien F und G umgebogen werden. Danach kann das Halbzeug wahlweise in Richtung einer der Anlageschenkel 10 oder 11 zu der kreisringförmig verlaufenden Rohrmanschette 5 (Fig. 2) geschlossen werden. Die Formausnehmungen 13 des äußeren Anlageschenkels 10 werden durch eine Spreizung der Profilzähne 15 V-förmig erweitert (Formausnehmung 13' - Fig. 2) und die inneren Profilzähne 16 verengen die Formausnehmungen 14' (Fig. 2), wobei die Profilzähne 16 bei K aneinanderliegen können.
Diese Vorderansicht auf die Rohrmanschette 5 gemäß Fig. verdeutlicht, daß in Schließstellung im Bereich des inneren Anlageschenkels 11 ein das Rohr 2 aufnehmender Innendurchmesser 18 gebildet ist und im Bereich des äußeren An-
-8-
lageschenkels 10 die Profilzähne 15 einen äußeren Anlagekranz mit einem Außendurchmesser 19 definieren. In dieser im wesentlichen kreisringförmigen Schließstellung der Rohrmanschette 5 sind die stirnseitigen Enden 20 der inneren Profilzähne 16 zum Rohr 2 gerichtet, wobei eine Anlage der Enden 20 am Rohr (Fig. 3, linke Seite; Fig. 8) denkbar ist. Die strahlenförmig verlaufenden und die aufgespreizten Formausnehmungen 13 bildenden Profilzähne 15 des äußeren Anlageschenkels 10 liegen in Einbaulage wandungsseitig im Bereich der Mauerdurchführung an den Wandungsteilen 3 bzw. 4 so an, daß die Rohrmanschette 5 in Richtung der Rohrlängsachse 21 durch eine großflächige Anlage fixiert ist.
Mit dieser Ausbildung der Rohrmanschette 5 als Winkelprofilteil können Abdichtungsaufgaben im Bereich unterschiedlicher Mauerdurchführungen für Rohre 2 gelöst werden. In Fig. 3 und Fig. 4 sind jeweils zwei Anwendungsfälle der Rohrmanschette 5 dargestellt, die unterschiedliche Durchmesser 22 und 23 aufweisende Rohre 2 umgreift. Mit diesem Rohrdurchmesser sind zum Basisschenkel 9 der Rohrmanschette 5 hin jeweils unterschiedlich große Hohlräume H mit einem Außendurchmesser 28 (Fig. 2) definiert. Dieser ringförmige Hohlraumbereich H ist bei Einsatz der profilierten Rohrmanschette 5 besonders einfach durch Dämmungsmaterialien 24 und/oder eine Brandschutzabdeckung 25 (Fig. 2; Fig. 8) verschließbar. Der innere Anlageschenkel 11 bildet dabei eine in axialer Richtung wirksame Stützflä-
-9-
che, so daß beispielsweise das Dämmmaterial 24 (Fig. 4) auch dann gehalten ist, wenn durch die Aufnahme von Rohren 2 mit geringerem Innendurchmesser 23 ein Spaltabstand 26 zum Innendurchmesser 18 der Rohrmanschette 5 hin gebildet ist (Fig. 3, Fig. 4 - rechte Seite der Darstellung). Durch eine variable Gestaltung dieses Innendurchmessers 18 (und des Außendurchmessers 19) der Rohrmanschette 5 sind beispielsweise auch Rohre 2 aufnehmbar, die ihrerseits eine äußere Dämmschicht 27 (Fig. 4) aufweisen.
Zur Festlegung der Rohrmanschette 5 in ihrer im wesentlichen kreisringförmig geschlossenen Verbindungsstellung weist diese im Bereich des Basisschenkels 9 ein erstes, den Hakenteil 6 bildendes Stanzprofil 29 auf (Fig. 6), das in ein das Ösenteil 7 bildendes zweites Stanzprofil 30 einrastbar ist. Diese Verbindungsstellung des Hakenprofils 6 und der Aufnahmeöse 7 ist in Fig. 7 dargestellt. In zweckmäßiger Ausführung ist der Basisschenkel 9 mit mehreren Ösenteilen 6 (Fig. 6) versehen, so daß die Rohrmanschette 5 in unterschiedliche Innendurchmesser 18 bzw. Außendurchmesser 19 aufweisende Schließstellungen gebogen werden kann und damit mit geringem Aufwand eine Anpassung an unterschiedlich große Mauerdurchführungen bzw. Durchmesser der Rohre 2 möglich ist.
Im Bereich des Basisschenkels 9 ist die Rohrmanschette 5 mit ein gleichmäßiges Raster bildenden Lochungen 31 versehen, die in Einbaulage im Bereich der Wandungsteile 3 bzw.
4 so anlegbar sind, daß beispielsweise ein Fugenmaterial in die Lochungen 31 einbringbar ist und damit eine zusätzliche Lagefixierung der Rohrmanschette 5 erreicht ist bzw. das Brandschutzmaterial 25 einen besonders dichten Verschluß bildet.
Außerdem kann der Basisschenkel 9 mit einem dritten Stanzprofil 32 versehen sein, mit dem eine Haltefeder 33 geformt ist, die in Einbaulage (Fig. 3, Fig. 4) im Bereich der Mauerdurchführung die jeweilige Wandung 3 bzw. 4 hintergreift und damit ein Herausziehen der Rohrmanschette 5 in axialer Richtung aus der Mauerdurchführung verhindert ist.

Claims (14)

1. Vorrichtung (1) zur Abdichtung von Mauerdurchführungen für Rohre (2) aus Metall o. dgl. nicht brennbarem Material, mit zumindest einer durch endseitige Haken- und Ösenteile (6, 7) kreisringförmig schließbaren Rohrmanschette (5), die in Einbaulage das Rohr (2) umfasst und in der Mauerdurchführung abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrmanschette (5) als ein Winkelprofilteil ausgebildet ist, das im Querschnitt ausgehend von einem mittleren Basisschenkel (9) zwei wechselseitig von diesem abragende Anlageschenkel (10, 11) aufweist.
2. Rohrmanschette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese (5) aus einem als einstückiges Metallband geformten Halbzeug gebildet ist.
3. Rohrmanschette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anlageschenkel (10, 11) durch eine jeweilige Abkantung des Halbzeuges geformt sind.
4. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß diese (5) im Bereich der beiden Anlageschenkel (10, 11) mit außenseitig offenen Formausnehmungen (13, 14) versehen ist.
5. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Formausnehmungen (13, 14) der Anlageschenkel (10, 11) jeweils nach Art einer Verzahnung in gleichmäßigem Abstand (B, C) angeordnet sind.
6. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anlageschenkel (10, 11) jeweils durch unterschiedlich beabstandete Formausnehmungen (13, 14) gebildete Profilzähne (15, 16) mit unterschiedlicher Breite aufweisen.
7. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilzähne (15, 16) der beiden Anlageschenkel (10, 11) in ihrer Tiefe (D, E) unterschiedlich bemessen sind.
8. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das mit den Formausnehmungen (13, 14) im Bereich der Anlageschenkel (10, 11) versehene, bandförmige Halbzeug durch zwei Abkantungsvorgänge profiliert und danach die Rohrmanschette (5) wahlweise in Richtung einer der Anlageschenkel (10, 11) kreisringförmig schließbar ist.
9. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß diese (5) in Schließstellung im Bereich des inneren Anlageschenkels (11) einen das Rohr (2) aufnehmenden Innendurchmesser (18) bildet und im Bereich des äußeren Anlageschenkels (10) ein äußerer Anlagekranz definiert ist.
10. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß diese (5) in der kreisringförmigen Schließstellung im Bereich des inneren Anlageschenkels (11) mit den stirnseitigen Enden (20) der Profilzähne (16) am Rohr (2) abstützbar ist und der äußere Anlageschenkel (10) mit seinen strahlenförmig verlaufenden Profilzähnen (15) als äußerer Anlagekranz wandungsseitig (3, 4) im Bereich der Mauerdurchführung anliegt.
11. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß diese (5) im Bereich des Basisschenkels (9) ein erstes, hakenförmig (6) umformbares Stanzprofil (29) aufweist, das in ein nach Art einer Öse (7) geformtes zweites Stanzprofil (30) einrastbar ist.
12. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisschenkel (9) mehrere Haken- und/oder Ösenteile (6, 7) aufweist, mit denen die Rohrmanschette (5) an unterschiedliche Durchmesser des Rohres (2) und/oder der Mauerdurchführung anpaßbar ist.
13. Rohrmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisschenkel (9) mit ein gleichmäßiges Raster bildenden Lochungen (31) versehen ist.
14. Rohrmaschette nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisschenkel (9) ein drittes Stanzprofil (32) aufweist, das nach Art einer Haltefeder (33) in der Mauerdurchführung festlegbar ist.
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