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DE20000188U1 - Hohlkörper-Blasformanlage - Google Patents

Hohlkörper-Blasformanlage

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DE20000188U1
DE20000188U1 DE20000188U DE20000188U DE20000188U1 DE 20000188 U1 DE20000188 U1 DE 20000188U1 DE 20000188 U DE20000188 U DE 20000188U DE 20000188 U DE20000188 U DE 20000188U DE 20000188 U1 DE20000188 U1 DE 20000188U1
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mold
hollow mold
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hollow body
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    • B29C49/00Blow-moulding, i.e. blowing a preform or parison to a desired shape within a mould; Apparatus therefor
    • B29C49/42Component parts, details or accessories; Auxiliary operations
    • B29C49/72Deflashing outside the mould
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    • B29C2049/2449Means for feeding the lining or label into the mould, preform or parison, e.g. grippers holding the labels or linings by vacuum
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Blow-Moulding Or Thermoforming Of Plastics Or The Like (AREA)

Description

Anmelder: Erich Roßteutscher
Zeiss-Straße 28
23626 Ratekau
Hohlkörper-Blasformanlage
Die Erfindung betrifft eine Hohlkörper-Blasformanlage zur Herstellung von während des Formprozesses in der Hohlform mit Etiketten versehenen Kunststoff-Hohlkörpern, umfassend eine Formvorrichtung mit einer mindestens ein Formnest umschließenden und aus zwei Formhälften bestehenden Hohlform zur Aufnahme eines plastischen Schlauchabschnitts und Verformung desselben zu einem Hohlkörper durch Zuführen von Druckluft über einen Blasdorn, eine Handhabungsvorrichtung zur Entnahme der Hohlkörper aus der Hohlform und deren positionsgenaue Abgabe an eine Stanzvorrichtung zum Entfernen des Abquetschgrates sowie eine Etikettiervorrichtung für die Hohlkörper mit einer Einrichtung zur Entnahme von Etiketten aus einem Etikettenmagazin und Einbringen derselben in die Hohlform.
Derartige Blasformanlagen sind bekannt, wobei sie in der Regel eine separate Etikettiervorrichtung für das Einbringen der Etiketten in die Hohlform und eine ebenfalls separate Handhabungsvorrichtung für die Entnahme und Weitergabe der gefertigten Hohlkörper aufweisen.
Dieses Konzept hat einige Nachteile. So ist aufgrund der funktionsbedingten baulichen Verhältnisse lediglich eine Anordnung der Etikettiervorrichtung oberhalb der Entnahmeposition der Hohlform möglich, was den Zugang zu dem Arbeitsbereich der Anlage zum Zwecke der Bedienung, Wartung und Kontrolle erschwert. Darüber hinaus ist dieses Konzept in baulicher Hinsicht wenig
flexibel und dabei aufwendig und hinsichtlich der erreichbaren Taktzeiten nicht optimal.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Anlage der eingangs beschriebenen Art dahingehend zu verbessern, dass durch geringeren Bauaufwand, bedienungsfreundlicheren Aufbau und erhöhten Durchsatz eine Reduzierung der Herstellsowie der Betriebskosten erreicht wird.
Ausgehend von einer Blasformanlage der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Handhabungsvorrichtung und die Etikettiervorrichtung eine Baueinheit bilden, die linear zwischen den Standorten der in Entnahmeposition befindlichen Hohlform, der Stanzvorrichtung und des Etikettenmagazins bewegbar ist.
Auf diese Weise wird eine multifunktionale Handhabungsvorrichtung geschaffen, deren Funktionsabläufe auf kurzen Wegen erfolgen und die einfach und übersichtlich in Blasformanlagen unterschiedlichen Aufbaus integrierbar ist. Dabei kann die als Greifvorrichtung ausgebildete Baueinheit einen Zangenmechanismus aufweisen, der gemäß einer vorteilhaften Ausführung ein Paar spiegelbildlich gestalteter Zangenschenkel umfaßt, die relativ zu der Trennebene der Hohlform spiegelsynchron bewegbar sind, wobei sich eine kompakte und problemlos funktionierende Einheit erzielen lässt, wenn mindestens ein Zangenschenkel an seiner dem anderen Zangenschenkel zuweisenden Innenseite mit Greifelementen für den bzw. die Hohlkörper bestückt und an seiner Außenseite mit Saugelementen zur Halterung der Etiketten versehen ist. Eine vorteilhafte Anordnung im Hinblick auf einen kurzwegigen Ablauf der einzelnen Funktionen kann darin bestehen, dass die Hohlform in der Entnahmeposition, die Stanzvorrichtung und das Etikettenmagazin in einer vorzugsweise horizontalen Ebene hintereinander angeordnet sind und die Greifvorrichtung in dieser Ebene bewegbar ist. Um eine einfache steuerungstechnische Integration der Handhabungsvorrichtung in eine Blasformanlage zu ermöglichen, kann die Handhabungsvor-
richtung mit einer Bedienerschnittstelle zur Eingabe von spezifischen Parametern ausgestattet sein.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte perspektivische Darstellung einer erfindungs
gemäß modifizierten Hohlkörper-Blasformanlage und
Fig. 2 bis 11 die unterschiedlichen Stellungen der Greifvorrichtung und Pro
duktionselemente im Verlauf eines Produktionszyklusses vereinfacht und in Draufsicht dargestellt.
Wie aus Fig.l ersichtlich ist, umfaßt die der Erfindung zugrunde liegende Hohlkörper-Blasformanlage einen Extruder 1 mit einem Schlauchkopf 2 für die Extrusion eines Schlauchabschnitts 3 aus einem thermoplastischen Material. Dem Extruder 1 ist eine Hohlform 4 aus zwei Formhälften 5 zugeordnet, die in geschlossenem Zustand ein Formnest 6 von der Gestalt des zu fertigenden Hohlkörpers 7 umschließen. Die Hohlform ist auf geeignete Weise bewegbar, und zwar zwischen einer Position, in der sie einen Schlauchabschnitt 3 von dem Schlauchkopf 2 übernimmt, und einer Position, in der der Schlauchabschnitt in der Hohlform über einen Blasdorn 8 aufgeblasen und der so gefertigte Hohlkörper nach dem Auskühlen entnommen wird.
Der Entnahmevorgang erfolgt durch eine Handhabungsvorrichtung 9, die auf einem nicht gezeigten Gestell montiert ist und aus einer Greifvorrichtung 10 besteht, die in die in der Entnahmeposition befindliche Hohlform 4 einsteuerbar ist. Dabei durchfahrt die Greifvorrichtung 10 eine auf gleicher Ebene angeordnete Etikettiervorrichtung 13 mit einem Etikettenmagazin 14 und eine Stanzvorrichtung 11, die wie das Etikettenmagazin 14 jeweils aus spiegelbildlich neben der Bahn des Greifvorrichtung 10 installierten Funktionseinheiten besteht. Die
• · ♦
Greifvorrichtung 10 ist durch einen nicht gezeigten Schlitten geführt und weist einen Zangenmechanismus 15 mit einem Paar einander gegenüberstehender und spiegelbildlich gestalteter Zangenschenkel 16 auf, die relativ zu der Trennebene der Hohlform 4 spiegelsynchron zueinander bewegbar sind. An ihrem vorausweisenden Ende sind die Zangenschenkel 16 an ihren Innenseiten mit der Querschnittsform der Hohlkörper 7 angepassten und sich gegenüberstehenden Greifelementen 17 und an ihren Außenseiten mit nach außen weisenden Saugelementen 18 versehen.
Der Funktionsablauf der Blasformanlage ist nachstehend anhand der Fig. 2 bis 12 beschrieben, die jeweils eine Momentaufnahme der in einem Produktionszyklus hintereinander ablaufenden Funktionsschritte zeigen.
Der Anlaufzyklus startet damit, dass die Hohlform 4 nach Aufnahme eines Schlauchabschnitts 3 in die Entnahmeposition gefahren wird. Dort wird der Blasdorn 8 in das offene Ende des Schlauchabschnitts eingefahren und dieser in der Hohlform aufgeblasen, womit ein Hohlkörper 7 geformt wird. Nach dem Abkühlen wird die Hohlform geöffnet, wobei der entformte Hohlkörper entsprechend Fig. 2, an seinem Hals durch den Blasdorn zentriert und gehalten, zwischen den Formhälften 5 verbleibt. Gleichzeitig befindet sich die Stanzvorrichtung 11 in Öffnungsstellung, so dass die Greifvorrichtung 10 durch den Aktionsbereich der Stanzvorrichtung hindurch bis in die Hohlform 4 einfahren kann. Dazu sind die Zangenschenkel 16 so in einen Abstand zueinander gesteuert, dass sie berührungsfrei zwischen den Formhälften 5 und dem Hohlkörper 7 in die Hohlform 4 eintauchen. Vorab hatten die Saugelemente 18 an den Zangenschenkeln 16 mit Hilfe von Vakuum einen Satz Etiketten aus dem Etikettenmagazin 14 übernommen, so dass diese nun zur Übergabe an die Hohlform bereitstehen.
Wie Fig. 3 zeigt, sind die Zangenschenkel 16 nach Erreichen dieser Position auseinander gesteuert und haben die Etiketten an die Form wandungen angelegt, wo sie durch geeignete Maßnahmen wie beispielsweise Vakuum anhaften. Das
Vakuum an den Saugelementen 18 wird nun abgeschaltet. Anschließend werden die Zangenschenkel 16 in die in Fig.4 gezeigte Position bewegt, so dass diese mit ihren Greifelementen 17 den dort befindlichen und von dem Blasdorn 8 gehaltenen Hohlkörper erfassen.
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Nach Beendigung dieses Vorgangs wird der Blasdorn 8 zurückgezogen und die Greifvorrichtung 10 in die in Fig.5 gezeigte Position der Stanzvorrichtung 11 verfahren, wo der Abquetschgrat 12 entfernt wird. Wie gleichfalls aus Fig. 5 ersichtlich ist gleichzeitig die Hohlform 4 in die Ladeposition vor dem Schlauchkopf 2 des Extruders 1 gebracht worden, wo sie einen durch diesen inzwischen bereitgestellten neuen Schlauchabschnitt 3 übernimmt. Der nächste Schritt umfaßt gemäß Fig. 6 das Entfernen des Abquetschgrates durch Aktivieren der Stanzvorrichtung 11, wodurch diese bei in Greifstellung verharrenden Zangenschenkeln 16 wie in Fig. 7 gezeigt geöffnet wird.
Danach wird die Greifvorrichtung 10 mitsamt dem Hohlkörper 7 gemäß Fig. 8 in den Bereich des Etikettenmagazins 14 zurückgezogen. Dort werden die Zangenschenkel 16, wie in Fig. 9 zu sehen ist, auseinander gesteuert, wodurch der Hohlkörper freigegeben wird und die Saugelemente 18 mit den Etiketten in Kontakt treten.
Die Zangenschenkel 16 werden dann wieder in einen Abstand zueinander gesteuert, der dem in Fig. 2 gezeigten entspricht, wodurch entsprechend Fig. 10 ein Satz Etiketten aus dem Etikettenmagazin 14 entnommen wird.
Anschließend wird die Greifvorrichtung 10 gemäß Fig. 11 mit den an den Saugelementen 18 haftenden Etiketten bis in die Nähe der inzwischen wieder in Entnahmeposition befindlichen Hohlform 4 bewegt, wo sie in Wartestellung verharrt, bis der nächste Hohlkörper aus der Hohlform entformt wird und damit ein neuer Zyklus beginnt.
Bei speziellen, beispielsweise nicht selbst stehenden Hohlkörpern kann die Greifvorrichtung 10 um eine senkrechte Achse drehbar ausgeführt und steuerbar sein, so dass solche Hohlkörper nach der Entnahme auf entsprechend ausgelegte Fördereinrichtungen abgesetzt werden können, wie es in Fig. 12 angedeutet ist.

Claims (6)

1. Hohlkörper-Blasformanlage zur Herstellung von während des Formprozesses in der Hohlform mit Etiketten versehenen Kunststoff-Hohlkörpern (7), umfassend eine Formvorrichtung mit einer mindestens ein Formnest (6) umschließenden und aus zwei Formhälften (5) bestehenden Hohlform (4) zur Aufnahme eines plastischen Schlauchabschnitts (3) und Verformung desselben zu einem Hohlkörper (7) durch Zuführen von Druckluft über einen Blasdorn (8), eine Handhabungsvorrichtung (9) zur Entnahme der Hohlkörper aus der Hohlform und deren positionsgenaue Abgabe an eine Stanzvorrichtung (11) zum Entfernen des Abquetschgrates (12) und eine Etikettiervorrichtung (13) für die Hohlkörper mit einer Einrichtung zur Entnahme von Etiketten aus einem Etikettenmagazin (14) und Einbringen derselben in die Hohlform, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungsvorrichtung (9) und die Etikettiervorrichtung (13) eine Baueinheit bilden, die linear zwischen den Standorten der in Entnahmeposition befindlichen Hohlform (4), der Stanzvorrichtung (11) und des Etikettenmagazins (14) bewegbar ist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die als Greifvorrichtung (10) ausgebildete Baueinheit einen Zangenmechanismus (15) mit einem Paar spiegelbildlich gestalteter Zangenschenkel (16) aufweist, die relativ zu der Trennebene der Hohlform (4) spiegelsynchron bewegbar sind.
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Zangenschenkel (16) an seiner dem anderen Zangenschenkel zuweisenden Innenseite mit Greifelementen (17) für den bzw. die Hohlkörper (7) bestückt und an seiner Außenseite mit Saugelementen (18) zur Halterung von Etiketten versehen ist.
4. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlform (4) in der Entnahmeposition sowie die Stanzvorrichtung (11) und das Etikettenmagazin (14) in einer Ebene hintereinander angeordnet sind und dass die Greifvorrichtung (10) in dieser Ebene bewegbar ist.
5. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifvorrichtung (10) in horizontaler Ebene bewegbar ist.
6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungsvorrichtung (9) mit einer Bedienerschnittstelle zur Eingabe spezifischer Parameter ausgestattet ist.
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