DE20000132U1 - Spannkleiderbügel - Google Patents
SpannkleiderbügelInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A47G25/62—Trouser or skirt stretchers or tensioners of the hanger type
- A47G25/621—Trouser or skirt stretchers or tensioners of the hanger type for stretching or tensioning trouser leg ends or the trouser skirt waistband comprising gripping members being urged apart
- A47G25/622—Trouser or skirt stretchers or tensioners of the hanger type for stretching or tensioning trouser leg ends or the trouser skirt waistband comprising gripping members being urged apart at least one gripping member comprising an arm urged outwardly by a spring member
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Description
Die Erfindung betrifft einen Spannkleiderbügel mit einem Bügelkörper, der ein Mittelteil mit einem daran befestigten Aufhängehaken und zwei sich zu entgegengesetzten Seiten des Mittelteils gradlinig erstreckende Bügelarme aufweist, wobei in den Bügelarmen Spannarme verschieblich gelagert sind, die in eine aus den Bügelarmen hervorstehende Stellung mittels eines Federelementes vorgespannt sind.
Zum Aufhängen insbesondere von Röcken und Hosen sind seit langem sogenannte Spannkleiderbügel bekannt, die in den Bund des aufzuhängenden Kleidungsstücks eingeführt werden und diesen unter Wirkung von Federn gespannt halten. Derartige Spannkleiderbügel sind sowohl in einer Kunststoff- als auch in einer Metallausführung bekannt.
Ein Spannkleiderbügel aus Metall besitzt einen mittigen jochförmigen Halter, der oberseitig einen Aufhängehaken trägt. Durch den jochförmigen Halter ist von verschiedenen Seiten jeweils ein aus einem Metalldraht bestehender Spannarm hindurchgeführt, der an seinem äußeren Ende eine nach unten abgewinkelte Spannkufe trägt. Zwischen der Außenseite
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des jochförmigen Halters und der Spannkufe erstreckt sich entlang dem Spannarm jeweils eine Spiralfeder. Die Spiralfedern beaufschlagen die Spannarme nach außen, d.h. in voneinander weg gerichteter Weise. Zum Einsetzen des Kleiderbügeis in einen Bund eines Rockes werden die Spannarme von einem Benutzer entgegen der Kraft der Spiralfedern nach innen, d.h. aufeinander zu gedrückt, anschließend in den Bund des Rockes eingeführt und dann losgelassen. Aufgrund der dadurch frei werdenden Federkräfte legen sich die Spannarme mit ihren Spannkufen von innen an dem Bund des Rockes an und spannen diesen. Durch die zwischen dem Bund des Rockes und den Spannkufen auftretenden Reibungskräfte wird der Rock auf dem Spannkleiderbügel gehalten und kann mittels des Aufhängehakens an einem Kleiderständer oder einer Kleiderstange aufgehängt werden. Vorteilhaft bei der Metallausführung des Spannkleiderbügels ist insbesondere, daß aufgrund der Festigkeit des Materials relativ große Spannkräfte aufgebracht werden können, so daß auch schwere Kleidungsstücke sicher auf dem Spannkleiderbügel gehalten sind.
Nachteilhaft sind einerseits die ästhetisch wenig ansprechende Formgebung, weshalb diese Kleiderbügel bei der Präsentation von Kleidungsstücken in Warenhäusern nur in geringem Umfang verwendet werden, sowie die freiliegenden Spiralfedern und die Abstufungen sowie Hinterschnitte an dem jochförmigen Halter, die die Gefahr mit sich bringen, daß sich Kleidungsstücke insbesondere aus empfindlichen Stoffen darin verhaken und auf diese Weise beschädigt werden. Darüber hinaus ist ein Spannkleiderbügel aus Metall aufwendig in der Herstellung und dadurch teuer und die An-0 bringung von Hersteller- oder Markenkennzeichen ist nur mit zusätzlichem konstruktiven Aufwand zu ermöglichen.
Um den relativ hohen Herstellungsaufwand eines Spannkleiderbügels aus Metall zu vermeiden, werden heutzutage vielfach Spannkleiderbügel aus Kunststoff verwendet. Ein Spann-
kleiderbügel aus Kunststoff weist einen Bügelkörper auf, der ein Mittelteil besitzt, das ein bei Kleiderbügeln übliches sogenanntes Haus bildet, an dem ein Werbeträger insbesondere in Form einer Vignette angebracht werden kann. Auf der Oberseite des Mittelteils ist ein Aufhängehaken in bekannter Weise montiert. Von dem Mittelteil erstrecken sich zu entgegengesetzten Seiten zwei gradlinige Bügelarme, die jeweils als Hohlprofil ausgestaltet sind und in vielen Fällen in ihrem Inneren zusätzliche längsverlaufende Führungsrippen oder -nuten besitzen. In die Bügelarme ist jeweils ein ebenfalls aus Kunststoff bestehender Spannarm eingesetzt, der in Längsrichtung des jeweiligen Bügelarms verschieblich ist und bei seiner Verstellbewegung durch den Bügelarm und dessen Führungsrippen bzw. -nuten geführt ist.
Der Bügelkörper wird als einstückiges Kunststoff-Spritzguß teil hergestellt, wobei für die Ausbildung der Hohlprofil-Bügelarme spezielle, in Längsrichtung der Bügelarme verstellbare Schieber notwendig sind, die beim Entformen des Bügelkörpers einen relativ großen Verstellweg benötigen, wodurch die Spritzgußform sehr groß ist bzw. nur eine geringe Anzahl von Bügelkörpern gleichzeitig in der Spritzgußform hergestellt werden können. Auf diese Weise ist die wirtschaftliche Herstellung der Bügelkörper durch ihre Formgebung beschränkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Spannkleiderbügel der genannten Art zu schaffen, der sich in einfacher Weise herstellen läßt und eine gute Führung der Spannarme gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Spannkleiderbügel der genannten Art dadurch gelöst, daß die Bügelarme ein nach unten offenes U-Profil besitzen und jeweils zumindest einen im wesentlichen senkrecht zu ihrer Längserstrekkung verlaufenden Steg aufweisen, wobei die Stege Durch-
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gangsbohrungen besitzen und die Spannarme jeweils durch miteinander fluchtende Durchgangsbohrungen der Stege hindurch verlaufen und mittels dieser geführt sind.
Auch der erfindungsgemäße Spannkleiderbügel besitzt einen Bügelkörper mit einem Mittelteil und zwei sich von diesem zu entgegengesetzten Seiten gradlinig erstreckenden Bügelarmen, die die Spannarme aufnehmen. Dabei sind die Bügelarme jedoch nicht als Hohlprofil ausgebildet, sondern besitzen ein nach unten offenes U-Profil, so daß sie sich in einer Spritzgußmaschine stehend und aufgrund kurzer Schieberwege sehr wirtschaftlich herstellen lassen. Die Halterung und Führung der Spannarme wird durch die in den Stegen ausgebildeten Durchgangsbohrungen bewirkt. Jeder Spannarm wird in miteinander fluchtende Durchgangsbohrungen der Stege eingesetzt, so daß eine Halterung und Führung der Spannarme an mehreren voneinander in deren Längsrichtung beabstandeten Punkten gegeben ist. Die Spannarme und die Durchgangsbohrungen sind in ihren Querschnittsformen so angepaßt, daß die Spannarme mit nur geringem Spiel in den Durchgangsbohrungen sitzen und somit auch an einer Schrägstellung oder einem Kippen gehindert sind.
Es hat sich als ausreichend erwiesen, wenn jedem Bügelarm ein einziger Steg zugeordnet ist, so daß der Spannkleiderbügel insgesamt zwei Stege besitzt, die von jedem Spannarm durchdrungen werden.
Die Stege sollten symmetrisch zur vertikalen Mittelachse des Spannkleiderbügels angeordnet sein. Da die Bügelarme frei auskragend am Mittelteil sitzen, können die Stege der Aussteifung des Bügelkörpers dienen, wenn sie in bevorzugter Weiterbildung jeweils im Übergangsbereich zwischen dem Mittelteil und dem jeweiligen Bügelarm angeordnet sind, da
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dort die größten Momentenbelastungen bei Querbelastung der Bügelarme auftreten.
Der Bügelkörper mit dem Mittelteil und den Bügelarmen ist vorzugsweise als einstückiges Kunststoff-Spritzgußteil ausgebildet, wobei auch die Stege vorzugsweise aus Kunststoff bestehen und einstückig am Bügelkörper angeformt sind. Auf diese Weise läßt sich der Bügelkörper mit den Stegen in sehr einfacher und kostengünstiger Weise herstellen.
Da die Spannarme an den Stegen nur einer punktuellen Auflagerung unterliegen, sollten sie aus einem relativ festen Material sein. Insbesondere ist vorgesehen, die Spannarme aus einem Metalldraht zu fertigen. Wenn die Spannarmen einen rotationsasymmetrischen Querschnitt aufweisen und der Querschnitt der Durchgangsbohrungen der Stege entsprechend ausgebildet ist, können die Spannarme in einfacher Weise drehsicher in den Durchgangsbohrungen der Stege gehalten sein, so daß ihre Orientierung relativ zu dem Bügelkörper zuverlässig beibehalten ist.
Jeder Spannarm durchgreift sowohl in der eingeschobenen als auch der hervorstehenden Stellung die Durchgangsbohrungen beider Stege, d.h. er liegt zumindest mit einem Abschnitt 5 seiner Länge innerhalb jedes Bügelarms. Dabei ist die Länge der Spannarme so gewählt, daß der Spannarm in der in den Bügelkörper eingeschobenen Stellung im wesentlichen vollständig innerhalb des Bügelkörpers aufgenommen ist, d.h. auf seiner Vorderseite lediglich die üblicherweise an die-0 sem Ende befindliche Spannkufe aus dem Bügelarm hervorsteht, während gleichzeitig vermieden ist, daß das entgegengesetzte rückseitige Ende auf der anderen Seite des Bügelkörpers aus diesem herausragt. Um eine möglichst große Auszugs- bzw. Spannlänge des Spannarms zu erreichen, ist vorzugsweise vorgesehen, daß jeder Spannarm sich in der in
den Bügelkörper eingeschobenen Stellung im wesentlichen über die gesamte Länge des Bügelkörpers, d.h. durch beide Bügelarme und das Mittelteil erstreckt.
Auch bei dem erfindungsgemäßen Spannkleiderbügel stehen die Spannarme unter Wirkung einer sie in die hervorstehende Stellung beaufschlagenden Feder. Diese sitzt vorzugsweise jeweils auf dem Spannarm und stützt sich an ihrem äußeren, der Spannkufe des Spannarms zugewandten Ende an einem Lagervorsprung des Spannarms ab. An ihrem entgegengesetzten inneren Ende liegt die Feder an dem zugeordneten Steg an. Auf diese Weise ist einerseits die Feder vollständig innerhalb des Bügelarms aufgenommen und vor äußeren Einwirkungen geschützt, andererseits kann eine Abstützung der Feder in relativ einfacher Weise erreicht werden.
Um zu verhindern, daß der Spannarm unter Wirkung der Feder zu weit aus den Bügelarm herausgeschoben wird, ist eine Auszugssicherung vorgesehen. Diese wird vorzugsweise da-0 durch gebildet, daß jeder Spannarm an oder nahe seinem hinteren, innerhalb des Bügelkörpers liegenden Enden einen Vorsprung beispielsweise in Form einer Querschnittsumformung besitzt, der in der aus dem Bügelkörper hervorstehenden Stellung des Spannarms an dem der Spannkufe des Spannarms abgewandten Steg anliegt. Der Vorsprung paßt nicht durch die Durchgangsbohrung des Steges, so daß der Spannarm nur bis zur Anlage des Vorsprunges an dem Steg aus dem Bügelarm herausgeschoben werden kann.
0 Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
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Figur 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Spannkleiderbügels,
Figur 2 eine Unteransicht des Spannkleiderbügels gemäß Fig. 1,
Figur 3 einen Vertikallängsschnitt durch den Spannkleiderbügel gemäß Fig. 1,
Figur 4
die Seitenansicht IV in Fig. 1 und
Figur 5 den Schnitt V-V in Fig. 1 unter Weglassung der Spannarme und Federn.
Ein in den Figuren 1 bis 5 dargestellter Spannkleiderbügel
10 besitzt einen aus einen einstückigen Kunststoff-Spritzgußteil bestehenden Bügelkörper 11, der in seiner Gesamtheit ein nach unten offenes U-Profil besitzt. Der Bügelkörper 11 umfaßt ein ein sogenanntes Haus bildendes Mittelteil 12, auf dessen Oberseite ein Aufhängehaken 14 montiert ist. In der seitlichen Oberfläche des Mittelteils 12 ist eine Aufnahme 15 für einen Haltefingern eines Informationsträgers in Form einer Vignette vorgesehen. Von dem Mittelteil 12 erstrecken sich zu entgegengesetzten Seiten zwei geradlinige Bügelarme 13, die ebenfalls ein nach unten offenes U-Profil besitzen und von dem Mittelteil 12 frei auskragen. Im Übergangsbereich zwischen dem Mittelteil 12 und dem jeweiligen Bügelarm 13 ist ein im wesentlichen senkrecht zur Längserstreckung des Bügelarms verlaufender Steg 17 angeformt, der den Querschnitt des Bügelarms im wesentlichen vollständig ausfüllt und die beiden Schenkel des U-Profil verbindet, so daß er eine Aussteifung für den Bügelkörper
11 bildet.
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Wie insbesondere Fig. 5 zeigt, besitzt jeder Steg 17 zwei in Querrichtung des Bügelarms nebeneinander angeordnete Durchgangsbohrungen 24, die in Längsrichtung des Bügelarms 13 verlaufen. Jeweils eine der Durchgangsbohrungen 24 eines der Stege 17 fluchtet mit der entsprechenden Durchgangsbohrung des anderen Steges 17. Die Durchgangsbohrungen weisen einen rotationsasymmetrischen Querschnitt auf, der in dem dargestellten Ausführungsbeispiel einem Rechteck mit zwei gegenüberliegenden konvex gekrümmten Seitenkanten entspricht .
In den Bügelkörper 11 sind zwei Spannarme 16 von entgegengesetzten Seiten eingesetzt, wobei sie in Querrichtung der Bügelarme 13 zueinander versetzt sind. Jeder Spannarm 16 besteht aus einem stabilen Metalldraht 23, der an seinem vorderen Ende unter Bildung einer Spannkufe 21 nach unten abgebogen ist. Die Spannkufe 21 ist mit einem Kunststoffüberzug 22 aus einem rutschhemmenden Material überzogen.
0 Nahe seinem hinteren, der Spannkufe 21 abgewandten Ende ist an dem Spannarm 16 ein Vorsprung 20 durch Querschnittsquetschung ausgebildet. Nahe dem Übergang in die Spannkufe 21 besitzt der Metalldraht 23 einen ebenfalls durch Querschnittsumformung gebildeten Lagervorsprung 19, an dem sich eine auf den Metalldraht 23 axial aufgeschobene Spiralfeder 18 mit ihrem vorderen Ende abstützt.
Jeder Spannarm 16 läuft durch zwei fluchtende Durchgangsbohrungen 24 der beiden Stege 17 hindurch und ist in seiner Querschnittsgestaltung an den Querschnitt der Durchgangsbohrungen 24 so angepaßt, daß er drehsicher in den Durchgangsbohrungen 24 der Stege 17 gehalten ist. Die Spiralfeder 18, die sich mit ihrem vorderen Ende an dem Lagervorsprung 19 des Spannarms 16 abstützt, liegt mit ihrem hinte-5 ren Ende an dem zugeordneten Steg 17 an.
Wie die Figuren 2 und 3 zeigen, sind die Spannarme 16 so lang, daß sie sich in der in den Bügelkörper 11 eingeschobenen, dargestellten Stellung, in der am vorderen Ende Iediglich die Spannkufe 21 aus dem Bügelarm 13 hervorsteht, im wesentlichen über die gesamte Länge des Bügelkörpers erstrecken, d.h. entlang der beiden Bügelarme und durch das Mittelteil verlaufen. Auf jeden Fall ist verhindert, daß das hintere, der Spannkufe 21 abgewandte Ende des Spannarms 16 in der eingeschobenen Stellung des Spannarms 16 aus dem Bügelkörper 11 hervorsteht.
Wenn der Spannarm 16 losgelassen wird, wird er durch die Kraft der Feder 18 aus dem Bügelkörper 11 bzw. dem jeweiligen Bügelarm 13 nach außen herausgeschoben, bis der an seinem hinteren Ende ausgebildete Vorsprung 2 0 in Anlage mit dem Steg 17 kommt, wodurch eine Auszugsbegrenzung gebildet ist.
Claims (10)
1. Spannkleiderbügel mit einem Bügelkörper (11), der ein Mittelteil (12) mit einem daran befestigten Aufhängehaken (14) und zwei sich zu entgegengesetzten Seiten des Mittelteils (12) gradlinig erstreckende Bügelarme (13) aufweist, wobei in den Bügelarmen (13) Spannarme (16) verschieblich gelagert sind, die in eine aus den Bügelarmen (13) hervorstehende Stellung mittels eines Federelementes (18) vorgespannt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügelarme (13) ein nach unten offenes U-Profil besitzen und jeweils zumindest einen im wesentlichen senkrecht zu ihrer Längserstreckung verlaufenden Steg (17) aufweisen, wobei die Stege (17) Durchgangsbohrungen (24) besitzen und die Spannarme (16) jeweils durch miteinander fluchtende Durchgangsbohrungen (24) der Stege (17) hindurch verlaufen und mittels dieser geführt sind.
2. Spannkleiderbügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Bügelarm (13) einen einzigen Steg (24) aufweist.
3. Spannkleiderbügel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (24) jeweils im Übergangsbereich zwischen dem Mittelteil (12) und dem jeweiligen Bügelarm (13) angeordnet ist.
4. Spannkleiderbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Bügelkörper (11) als einstückiges Bauteil aus Kunststoff ausgebildet ist.
5. Spannkleiderbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Spannarm (16) in der in den Bügelkörper (11) eingeschobenen Stellung im wesentlichen vollständig innerhalb des Bügelkörpers (11) aufgenommen ist.
6. Spannkleiderbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Spannarm (16) sich in der in dem Bügelkörper (11) eingeschobenen Stellung im wesentlichen über die gesamte Länge des Bügelkörpers (11) erstreckt.
7. Spannkleiderbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Spannarm (16) an oder nahe seinem hinteren, innerhalb des Bügelkörpers (11) liegenden Ende einen Vorsprung (20) trägt, der in der aus dem Bügelkörper (13) hervorstehenden Stellung des Spannarms (16) an einem der Stege (17) anliegt.
8. Spannkleiderbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannarme (16) aus einem Metalldraht mit rotationsasymmetrischen Querschnitt bestehen.
9. Spannkleiderbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannarme (16) drehsicher in den Durchgangsbohrungen (24) der Stege (17) gehalten sind.
10. Spannkleiderbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf jedem Spannarm (16) eine Feder (18) sitzt, die sich an ihrem einen Ende an einem Lagervorsprung (19) des Spannarms (16) und an ihrem anderen Ende an dem Steg (17) abstützt.
Priority Applications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000427 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030220 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: CORONET KLEIDERBUEGEL & LOGISTIK GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: CORONET-KUNSTSTOFFWERK GMBH, 64689 GRASELLENBACH, DE Effective date: 20060109 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20060216 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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|
| R071 | Expiry of right |