DE20000530U1 - Für den Außenkettenbetrieb ausgelegte Förderrinne mit einem standardisierten Seitenprofil - Google Patents
Für den Außenkettenbetrieb ausgelegte Förderrinne mit einem standardisierten SeitenprofilInfo
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Dr. Thomas U. Becker RorLfOt'&r* L/IJ'lllbr '» . · ·· · Dr. Karl-Ernst Müller
DOUKt^ Cf WtJIJtJi ···
Diplomingenieur DOUKt^ Cf WtJIJtJi^ ·..··..· D.plormgenieur
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Für den Außenkettenbetrieb ausgelegte Förderrinne mit einem standardisierten Seitenprofil
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Förderrinne eines Kettenkratzerförderers, insbesondere für den Bergbaueinsatz, bestehend aus vier in ihrer Form standardisierten, in Längsrichtung der Förderrinne verlaufend angeordneten und paarweise mit einem Obertrum vom Untertrum der Förderrinne voneinander trennenden Bodenblech fest verbundenen Seitenprofilen, wobei die aus einer Profilleiste gebildeten und an den äußeren Randbereichen des Bodenbleches aufgesetzten Seitenprofile jeweils zur Ausbildung eines standardisierten Kratzers ausgelegten Führungskanals einen bogenförmig nach innen gekrümmten Profilsteg aufweisen, an dessen einem Ende die Verbindung mit dem Bodenblech ausgebildet ist und dessen anderes Ende in einen parallel zum Bodenblech ausgerichteten, nach innen vorspringenden Profilflansch als Begrenzung des Führungskanals übergeht.
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Eine Förderrinne mit den vorgenannten Merkmalen ist hinsichtlich der Ausbildung der verwendeten Seitenprofile für einen Mittenkettenkratzerförderer in dem DE 92 08 613 Ul, insbesondere in deren Fig. 4, beschrieben. Der durch die Profilierung der Seitenprofile ausgebildete Führungskanal dient der Führung der in Abständen an einem umlaufenden Mittenkettenband gehalterten Kratzer und ist insoweit in seinen Abmessungen auf einen standardisierten Kratzer ausgelegt. Die in dem DE 297 08 613 Ul beschriebenen Seitenprofile haben sich in der bergbaulichen Praxis derart durchgesetzt, daß sie als Standardbauteile für den Aufbau von Förderrinnen für einen Mittenkettenkratzerförderer herangezogen werden.
Neben den in der DE 297 08 613 Ul beschriebenen Mittenkettenkratzerförderern sind auch Kettenkratzerförderer bekannt, bei denen die Kratzer zwischen zwei an den Seitenprofilen der Förderrinne geführten Außenketten gehaltert sind, wobei die Außenketten in dem durch die Profilierung des jeweiligen Seitenprofils der Förderrinne ausgebildeten Führungskanal laufen und nach oben bzw. im Untertrum nach unten durch den Profilflansch des Seitenprofils übergriffen und geschützt sind.
Mit der aus der DE 297 08 613 Ul bekannten Förderrinne ist der Nachteil verbunden, daß das als standardisierte Bauteil gebräuchliche Seitenprofil in seiner Abmessung auf die Führung der an Mittenketten gehalterten Kratzer ausgelegt ist; sollen die derart ausgebildeten Förderrinnen zur Herstellung eines Außenkettenkratzerförderers herangezogen werden, so passen die Abmessungen des Führungskanals der
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standardisierten Seitenprofile zur führenden Aufnahme einer üblichen Standardkette nicht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einer Förderrinne mit den gattungsgemäßen Merkmalen unter Beibehaltung der Verwendung von standardisierten Seitenprofilen den Betrieb mit Außenketten zu ermöglichen.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß zur Ausbildung eines die Aufnahme einer Kette in dem Führungskanal des Profilsteges ermöglichenden Abstandes des Profilflansches des standardisierten Seitenprofils zu dem Bodenblech die Verbindung des Profilsteges mit dem Bodenblech unter wahlweiser Zwischenschaltung einer Zwischenlage ausgebildet ist. Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß die standardisierten Seitenprofile sowohl zur Erstellung von Förderrinnen für den Außenkettenbetrieb als auch für den Mittenkettenbetrieb Verwendung finden können, ohne daß eine Änderung der Seitenprofile erforderlich ist. Lediglich durch die wahlweise Zwischenschaltung einer Zwischenlage wird der Abstand zwischen dem Profilflansch und dem Bodenblech derart eingerichtet, daß der in dem Profilsteg des Seitenprofils ausgebildete Führungskanal entweder zur Führung der Kratzer bei Mittenkettenbetrieb oder zur
Aufnahme der Standardkette bei Außenkettenbetrieb ausgelegt ist.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß die Zwischenlage aus einem an den äußeren Randbereichen des Bodenbleches jeweils aufgeschweißten Flacheisen besteht, an welches das standardisierte Seitenprofil mit dem freien Ende seines Profilsteges angeschweißt ist.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß die Zwischenlage aus einem zwischen den paarweise angeordneten standardisierten Seitenprofilen eingesetzten Profilstück besteht, dessen senkrecht zum Bodenblech bemessene Materialstärke größer bemessen ist als die Materialstärke des Bodenbleches, und daß die standardisierten Seitenprofile sowie das Bodenblech an das Profilstück angesetzt und mit diesem jeweils durch Schweißung fest verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung kann das Profilstück entweder einen rechteckigen oder auch einen runden Querschnitt aufweisen.
Die Erfindung ist auch zu verwirklichen bei Förderrinnen, die in einer aus der DE 297 08 613 Ul (Fig. 5) bekannten Weise einen den Obertrum bildenden Wechseltrog aufweisen, wobei die das Untertrum bildenden standardisierten Seitenprofile an ein Deckblech als Träger des Wechseltroges angeschlossen und die dem Wechseltrog zugehörigen standardisierten Seitenprofile an das Bodenblech angeschlossen sind. Hierbei ist vorgesehen, daß jeweils eine Zwischenlage an dem Deckblech und an dem Bodenblech der Förderrinne angeordnet ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Vorderansicht den Außenbereich einer Förderrinne mit paarweise für Obertrum und Untertrum angeordneten standardisierten Seitenprofilen einschließlich Zwischenlage für den Außenketteneinsatz,
Fig. 2 den Gegenstand der Fig. 1 mit einem Wechseltrog,
Fig. 3 den Gegenstand der Fig. 2 in einer anderen Aus führungsform,
Fig. 4 den Gegenstand der Fig. 1 mit einer abgewandelten Zwischenlage,
Fig. 5 den Gegenstand der Fig. 4 mit einer anderen Ausführungsform der Zwischenlage.
Der in Fig. 1 dargestellte Außenbereich einer Förderrinne besteht aus zwei übereinander angeordneten standardisierten Seitenprofilen 10, wobei zwischen den Seitenprofilen 10 ein das Obertrum 12 von dem Untertrum 13 trennendes Bodenblech 11 angeordnet ist. Das Untertrum 13 ist ferner an seiner Unterseite durch ein Abdeckblech 14 abgeschlossen.
Die standardisierten und insoweit formgleichen Seitenprofile 10 bestehen in der Regel aus einer gewalzten oder gegossenen Profilleiste, die einen im wesentlichen
rechtwinklig zum Bodenblech verlaufenden Profilsteg 15 aufweist, der in sich derart geknickt ausgeführt ist, daß er einen Führungskanal 17 für eine Kette 22 bzw. für einen nicht dargestellten Kratzer bildet, wie dieser in der gattungsbildenden DE 297 08 613 Ul beschrieben ist. An dem dem Bodenblech 11 abgewandten Ende geht der Profilsteg 15 in einem Profilflansch 16 über, der einen in etwa parallel zum Bodenblech 11 verlaufenden Abschnitt aufweist, und insoweit die äußere Begrenzung des Führungskanals 17 bildet. An dem gegenüberliegenden Ende 25 des Profilsteges 15 ist das Seitenprofil 10 jeweils in der nachstehend beschriebenen Weise mit dem Bodenblech 11 verbunden.
Soweit die standardisierten und in der Ausbildung ihres Führungskanals 17 auf die Aufnahme eines ebenfalls standardisierten Kratzers ausgelegten Seitenprofile 10 für die Herstellung einer für den Außenkettenbetrieb geeigneten Förderrinne Verwendung finden sollen, werden die Enden 25 der jeweiligen Seitenprofile 10 unter Zwischenschaltung einer bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Flacheisen gleicher Materialgüte ausgebildeten Zwischenlage 18 durch Schweißung angeschlossen, indem nicht nur die Zwischenlage 18 mit entsprechenden Schweißnähten 19 an dem Bodenblech 11 angeschweißt ist, sondern auch die Enden 25 der Seitenprofile 10 mittels der Schweißnähte 19 fest mit der Zwischenlage 18 und damit mit dem Bodenblech 11 verbunden sind. Die Schweißnaht 19 hat dabei innenseitig eine derartige Form, daß sie die Kontur des den Führungskanal 17 ausbildenden Profilsteges 15 fortsetzt.
In der gepunkteten Linie ist die Anbringung der standardisierten Seitenprofile 10 ohne Anordnung der Zwischenlage 18 angedeutet, in welcher die so aufgebaute Förderrinne für den Mittenkettenbetrieb des entsprechenden Kettenkratzerförderers ausgelegt ist, bei welcher in dem Führungskanal 17 die an der Mittenkette gehalterten Kratzer geführt sind.
Das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel dadurch, daß der Obertrum 12 als Wechseltrog ausgebildet ist. Hierzu ist auf dem freien Ende 25 des im Untertrum 13 angeordneten Seitenprofils 10 zunächst ein Deckblech 21 angeordnet, auf welchem der aus dem den Obertrum 12 bildenden Seitenprofil 10 und dem Bodenblech 11 bestehende Wechseltrog aufgesetzt wird. Das Abdeckblech 14 ist mit dem Deckblech 21 durch eine Seitenwand 20 verbunden. Bei einer derartigen Ausführung sind die Seitenprofile 10 jeweils unter Zwischenschaltung der Zwischenlagen 18 an das Deckblech 21 bzw. das Bodenblech 11 angeschlossen. Die Fig. 3 zeigt hierzu eine Abwandlung, gemäß welcher zur Ausbildung eines schmalbauenden Kettenkratzerförderers die nach außen vorragenden T-Schenkel des Profilflansches 16 des Seitenprofils 10 entfernt sind.
In den Fig. 4 und 5 ist eine andere Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei welcher die beiden übereinander zur Bildung von Obertrum 12 und Untertrum 13 angeordneten Seitenprofile 10 nicht unmittelbar an das Bodenblech 11 angeschlossen sind, sondern miteinander unter
Zwischenschaltung eines Profilstücks miteinander verbunden sind, welches gemäß Fig. 4 einen rechteckigen Querschnitt (Profilstück 23) oder gemäß Fig. 5 einen runden Querschnitt (Profilstück 24) aufweisen kann. Die Abmessung des Profilstücks senkrecht zur Bodenplatte 11 ist dabei größer als die Bodenplatte 11 auszulegen, nämlich zuzüglich des doppelten Abstandsmaßes, um welches der Abstand des Profilflansches 16 zum Bodenblech 11 bzw. im Falle der Ausführung nach Fig. 2 und 3 zum Deckblech 21 zu vergrößern ist, um die Anordnung der Kette 22 in dem Führungskanal sicherzustellen. In diesem Fall sind über entsprechende Schweißnähte 19 die freien Enden 25 der Seitenprofile unmittelbar an das Profilstück 23, 24 angeschlossen, an welches ebenfalls das Bodenblech 11 angeschweißt ist.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (6)
1. Förderrinne eines Kettenkratzerförderers, insbesondere für den Bergbaueinsatz, bestehend aus vier in ihrer Form standardisierten, in Längsrichtung der Förderrinne verlaufend angeordneten und paarweise mit einem Obertrum vom Untertrum der Förderrinne voneinander trennenden Bodenblech fest verbundenen Seitenprofilen, wobei die aus einer Profilleiste gebildeten und an den äußeren Randbereichen des Bodenbleches aufgesetzten Seitenprofile jeweils zur Ausbildung eines auf die Abmessungen eines standardisierten Kratzers ausgelegten Führungskanals einen bogenförmig nach innen gekrümmten Profilsteg aufweisen, an dessen einem Ende die Verbindung mit dem Bodenblech ausgebildet ist und dessen anderes Ende in einen parallel zum Bodenblech ausgerichteten, nach innen vorspringenden Profilflansch als Begrenzung des Führungskanals übergeht, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung eines die Aufnahme einer Kette (22) in dem Führungskanal (17) des Profilsteges (15) ermöglichenden Abstandes des Profilflansches (16) des standardisierten Seitenprofils (10) zu dem Bodenblech (11) die Verbindung des Profilsteges (15) mit dem Bodenblech (11) unter wahlweiser Zwischenschaltung einer Zwischenlage (18, 23, 24) ausgebildet ist.
2. Förderrinne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenlage aus einem an den äußeren Randbereichen des Bodenbleches (11) jeweils aufgeschweißten Flacheisen (18) besteht, an welches das standardisierte Seitenprofil (10) mit dem freien Ende (25) seines Profilsteges (15) angeschweißt ist.
3. Förderrinne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenlage aus einem zwischen den paarweise angeordneten standardisierten Seitenprofilen (10) eingesetzten Profilstück (23, 24) besteht, dessen senkrecht zum Bodenblech (11) bemessene Materialstärke größer bemessen ist als die Materialstärke des Bodenbleches (11), und daß die standardisierten Seitenprofile (10) sowie das Bodenblech (11) an das Profilstück (23, 24) angesetzt und mit diesem jeweils durch Schweißung fest verbunden sind.
4. Förderrinne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilstück (23) einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
5. Förderrinne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilstück (24) einen runden Querschnitt aufweist.
6. Förderrinne nach Anspruch 1 oder 2 mit einem den Obertrum bildenden Wechseltrog, wobei die das Untertrum bildenden standardisierten Seitenprofile an ein Deckblech als Träger des Wechseltroges angeschlossen und die dem Wechseltrog zugehörigen standardisierten Seitenprofile an das Bodenblech angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Zwischenlage (18) an dem Deckblech (21) und an dem Bodenblech (11) der Förderrinne angeordnet ist.
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| CN102828774A (zh) * | 2012-08-23 | 2012-12-19 | 中煤张家口煤矿机械有限责任公司 | 开采极薄煤层用的输送槽轧制槽帮 |
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2000
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