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DE9116399U1 - Glasklotzbrücke - Google Patents

Glasklotzbrücke

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DE9116399U1
DE9116399U1 DE9116399U DE9116399U DE9116399U1 DE 9116399 U1 DE9116399 U1 DE 9116399U1 DE 9116399 U DE9116399 U DE 9116399U DE 9116399 U DE9116399 U DE 9116399U DE 9116399 U1 DE9116399 U1 DE 9116399U1
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DE
Germany
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glass block
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DE9116399U
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Deflex-Dichtsysteme 4100 Duisburg De GmbH
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Deflex-Dichtsysteme 4100 Duisburg De GmbH
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Publication of DE9116399U1 publication Critical patent/DE9116399U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/54Fixing of glass panes or like plates
    • E06B3/5409Means for locally spacing the pane from the surrounding frame

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

Glasklotzbrücke
Die Erfindung betrifft eine Glasklotzbrücke gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Eine derartige Glasklotzbrücke zählt durch das DE-GM 87 03 036 zum Stand der Technik. Sie besitzt einen Auflagesteg, an dessen Stirnseiten über die Stützfläche vorstehende quergerichtete gerundete Stützkanten angeordnet sind. Die Stützkanten erstrecken sich über die gesamte Breite des Auflagestegs.
Die von der der Stützfläche des Auflagestegs abgewandten Fläche abstehenden randseitigen Längsschenkel verlaufen nur über den Mittelabschnitt der Glasklotzbrücke. Dadurch werden in Verbindung mit dem Material der Glasklotzbrücke über die Stirnseiten der Längsschenkel vorstehende Federelemente als Bestandteile des Auflagestegs gebildet. Diese Bauform wird noch dadurch unterstützt, daß im Be-
Telefon (0234) 5 19S"7/58/:59 " ■ .· Teie^ä^'(QZ'-i*.) 5105 12 · Telex 825361 swop d Commerzbank AG Bochum; Konto-Nr. 3964^82 ~- "fcstgirokonto Essen, Konto-Nr 7447-431
reich der Stirnseiten der Längsschenkel kurze Querstege angeordnet sind.
Bekanntlich dienen derartige Glasklotzbrücken der Halterung von Verglasungsklötzen. Solche Verglasungsklötze übernehmen die Fixierung einer Glasscheibe in einem Rahmen sowohl während ihres Transports als auch in der jeweiligen Gebrauchslage.
Ein Nachteil der bekannten Bauart beruht auf dem Umstand, daß durch die insbesondere beim Transport einer Glasscheibe mit Rahmen nicht zu vermeidenden ruck- und stoßartigen Beanspruchungen Relatiwerlagerungen der Scheibe zum Rahmen stattfinden mit der Folge, daß eine Neujustierung der Scheibe am Ort des Einbaus stattfinden muß. Da nun aber die Verglasungsklötze in einem Raum liegen, der durch die Stützfläche, die Stützkanten, die Scheibe und den Scheibenrahmen begrenzt wird und die Verglasungsklötze zur Sicherstellung einer größtmöglichen Auflagefläche für die Scheibe eine Länge besitzen, die weitgehend dem Abstand der Stützkanten voneinander entspricht, sind die Verglasungsklötze nur schwer zugänglich. Eine Möglichkeit besteht darin, mit einem entsprechenden Spezialwerkzeug die Stützkanten in Richtung auf die Längsschenkel zu biegen, um dann mit diesem Werkzeug durch den geschaffenen Freiraum zwischen den Stützkanten und der Scheibe die Verglasungsklötze handhaben zu können. Darüberhinaus ist es auch möglich, in den Spalt zwischen den Stützkanten und den Stirnseiten der Verglasungsklötze von der Seite her einzugreifen. Beide Möglichkeiten erfordern aber nicht nur einen sehr hohen Aufwand, sondern auch ein besonderes Geschick des Monteurs. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, daß bei den Maßnahmen zur Neujustierung eines Verglasungsklotzes oder auch zum Austausch eines vorher eingebaut gewesenen Verglasungsklotzes gegen einen dünneren oder dickeren Verglasungsklotz der Schei-
benrahmen und/oder die Scheibe und/oder die Glasklotzbrücke und/oder der Verglasungsklotz beschädigt werden.
Es wäre zwar denkbar, die Länge eines Verglasungsklotzes gegenüber dem Abstand der Stützkanten so kurz zu bemessen, daß die Zugänglichkeit und damit auch die Handhabung des Verglasungsklotzes zum Neujustieren bzw. zum Austausch verbessert wird, indessen ist hiermit die negative Eigenschaft verbunden, daß sich der Verglasungsklotz insbesondere während des Transports - leichter relativ zur Glasklotzbrücke verschieben kann und dann eine Schrägstellung zur Glasklotzbrücke einnimmt. Das Ergebnis einer derartigen Schrägstellung ist, daß die Glasscheibe sich nicht mehr über die volle Länge des Verglasungsklotzes an diesem abstützen kann. Dieser Sachverhalt wirkt sich besonders negativ bei mehrschichtigem Isolierglas aus. Eine solche Montagesituation muß also zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Scheibeneinbaus bereinigt werden. Hierfür ist jedoch eine Sorgfalt des Monteurs dahingehend erforderlich, daß er diese Montagesituation überhaupt erkennt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Bauart besteht darin, daß selbst bei ordnungsgemäßer Lage des Verglasungsklotzes zwischen den Stützkanten seine Länge zur Unterstützung nicht voll genutzt werden kann. Die Unterstützungsfläche ist vielmehr von der Länge der Längsschenkel abhängig.
Der Erfindung liegt ausgehend von den im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 beschriebenen Merkmalen die Aufgabe zugrunde, eine Glasklotzbrücke zu schaffen, die einen verbesserten Zugang zum Verglasungsklotz zwecks Neujustierung und Austausch ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung bei einer gattungsgemäßen Glasklotzbrücke in den im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 aufgeführten Merkmalen.
Die Erfindung schafft die Voraussetzungen dafür, daß nunmehr ein Monteur, beispielsweise mit Hilfe eines Verglasungsklotzes, von den Stirnseiten der Glasklotzbrücke her zwischen die Stützfläche und die Scheibe in den dort vorhandenen Spalt eingreifen und durch Herunterdrücken der Federelemente in die Aussparungen relativ einfach an den vorhandenen Verglasungsklotz gelangen kann. Hierfür ist kein besonderes Werkzeug erforderlich. Die Länge des Verglasungsklotzes kann dem Abstand der Stützkanten der Federelemente entsprechen, so daß sich der Verglasungsklotz auch nicht mehr zwischen den Stützkanten schrägstellen kann. Die Glasscheibe hat stets eine durch die Länge des Verglasungsklotzes bestimmte Unterstützung. Ggf. ist es aber auch möglich, Verglasungsklötze verwenden zu können, die eine Länge aufweisen, welche der Länge des gesamten Auflagestegs entspricht. Auch in diesem Fall ist eine volle Unterstützung gewährleistet, da sich die Längsschenkel über die gesamte Länge des Auflagestegs erstrecken. Die Federelemente sind trotz ihres nachgiebigen Charakters stabil genug, um allen Beanspruchungen in dem erforderlichen Umfang Rechnung zu tragen, denen sie beim Transport einer Glasscheibe samt Rahmen bzw. in der Montageposition ausgesetzt sind.
In diesem Zusammenhang erweisen sich die Merkmale der Schutzansprüche 2 bis 4 - vorteilhaft in Kombination als besonders zweckmäßig.
Unter Anwendung der Merkmale des Schutzanspruchs 5 kann eine Glasklotzbrücke einwandfrei in einen entsprechend ausgebildeten Kanal im Scheibenrahmen klemmend eingepaßt
werden. Welche Bogenform gewählt wird, hängt im Prinzip davon ab, aus welchem Material die Glasklotzbrücke besteht und welcher Ausgleichsabstand überwunden werden muß. Durch eine solche Gestaltung der Glasklotzbrücke kann, insbesondere in Verbindung mit von den Längsseiten des Auflagestegs vorstehenden Vorsprüngen (zwei im Abstand voneinander auf einer Seite und ein Vorsprung auf der anderen Längsseite in etwa mittiger Anordnung), der Klemmeffekt noch verstärkt werden.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 in perspektivischer Darstellung eine Glasklotzbrücke;
Figur 2 eine Draufsicht auf die in zwei verschiedenen Konfigurationen veranschaulichte Glasklotzbrücke der Figur 1;
Figur 3 eine Seitenansicht auf die Glasklotzbrücke der Figur 2 gemäß dem Pfeil III;
Figur 4 einen vertikalen Längsschnitt durch die Glasklotzbrücke der Figur 2 entlang der Linie IV-IV;
Figur 5 einen vertikalen Querschnitt durch die Glasklotzbrücke der Figur 2 entlang der Linie V-V und
Figur 6 einen vertikalen Querschnitt durch die Glasklotzbrücke der Figur 2 entlang der Linie VI-VI.
Mit 1 ist in den Figuren 1 bis 6 eine Glasklotzbrücke bezeichnet, die zusammen mit einem nicht näher veranschaulichten Verglasungsklotz zur Justierung einer ebenfalls nicht näher dargestellten Glasscheibe in einem nicht näher dargestellten Scheibenrahmen dient. Die Formation Glasklotzbrücke 1 - Verglasungsklotz ist in mehrfacher Anordnung umfangsseitig einer Glasscheibe vorgesehen.
Die Glasklotzbrücke 1 weist einen etwa U-förmigen Querschnitt (Figuren 1, 5 und 6) sowie eine in der Draufsicht (Figur ?) etwa rechteckige Konfiguration auf. Sie umfaßt einen sich in einer Ebene erstreckenden Auflagesteg 2 mit einer Stützfläche 3, an der eine Vielzahl von sich zueinander parallel erstreckenden Querrippen 4 ausgebildet sein kann (Figuren 1 und 2).
Von der der Stützfläche 3 des Auflagestegs 2 abgewandten Fläche 5 stehen randseitige Längsschenkel 6 vor. Die Längsschenkel 6 erstrecken sich über die gesamte Länge des Auflagestegs 2. Sie besitzen einen rechteckigen Querschnitt (Figuren 1 und 3 bis 6).
Die Längsseiten 7, 8 des Auflagestegs 2 verlaufen in der in Vollinien gezeichneten Ausführungsform von Figur 2 parallel zueinander und geradlinig. Auf der einen Längsseite 8 sind in der Nähe der Stirnseiten 9 seitliche kurze Vorsprünge 10 vorgesehen. Die Vorsprünge 10 besitzen eine etwa rechteckige Konfiguration (Figuren 1, 2, 5 und 6). Auf der anderen Längsseite 7 ist mittig ein etwa dreieckig konfigurierter Vorsprung 11 angeordnet. Die Vorsprünge 10, 11 dienen zur Verklemmung der Glasklotzbrücke 1 in einem Kanal des Scheibenrahmens.
Um die Klemmfunktion zu verbessern ist in dem Auflagesteg 2 etwa in der Nähe des dreieckigen Vorsprungs 11 eine längsgerichtete Aussparung 12 mit parallelen Seitenflä-
chen 13 und runden Enden 14 vorgesehen (Figuren 1, 2, 4 und 6).
In der Nähe der Stirnseiten 9 des Auflagestegs 2 sind in diesem rechteckige Aussparungen 15 vorgesehen. In diese Aussparungen 15 können an ihren Querschnitt angepaßte, im Längsschnitt L-förmige Federzungen 16 eintauchen. Die Federzungen 16 besitzen nahe den Stirnseiten 9 des Auflagestegs 2 angeordnete Biegeachsen 17 und einander zugewandte Stützkanten 18 (Figuren 1 bis 6).
Der L-förmige Längsschnitt der Federzungen 16 ist so gestaltet, daß sich jeweils von der Stützkante 18 aus ein langer Schenkel 19 im spitzen Winkel &agr; zur Stützfläche 3 und ein kurzer Schenkel 20 im spitzen Winkel ß zu einer senkrecht zur Stützfläche 3 verlaufenden Ebene E-E in Richtung auf die Stützfläche 3 erstrecken (Figur 4).
Die Länge 1 des kurzen Schenkels 20 der Federzungen 16 ist geringer als die Höhe h der Längsschenkel 6 bemessen. Die Länge 11 des langen Schenkels 19 der Federzungen 16 entspricht etwa 1/8 der länge 12 des Auflagestegs 2 (Figuren 3 und 4).
Die Breite b der Federzungen 16 ist etwa gleich der Breite bl des Auflagestegs 2 zwisc/j^n den Längsschenkeln 6 bemessen (Figur 5).
In der Figur 2 ist in strichpunjti arter Linienführung eine Ausführungsform einer Glask^i fzbrücke I1 dargestellt, bei welcher die parallelen Längsseiten 7', 81 des Auflagestegs 2' bogenförmig verlaufen. Bei dieser Ausführungsform entfällt die Aussparung 4% in der Nähe des dreieckförmigen Vorsprungs 11. Durch ^t e Bogenform dieser
Glasklotzbrücke I1 wird im Prinzip - ggf. etwas verstärkt - derselbe Klemmerfekt erzeugt, der durch die Aussparung 12 in dem Auflagesteg 2 nahe des dreieckförmigen Vorsprungs 11 gewährleistet wird.
Bezuqszeichenaufstellung
1 - Glasklotzbrücke
I1 - Glasklotzbrücke
2 - Auflagesteg
2' - Auflagesteg
3 - Stützfläche
4 - Querrippen
5 - abgewandte Fläche v.
6 - Längsschenkel
7 - Längsseite v.
71 - Längsseite v. 2'
8 - Längsseite v.
8' - Längsseite v. 2'
9 - Stirnseiten v.
10 - Vorsprünge an
11 - Vorsprung an
12 - Aussparung in
13 - Seitenflächen v.
14 - Enden v. 12
15 - Aussparungen f.
16 - Federzungen
17 - Biegeachsen v.
18 - Stützkanten v.
19 - langer Schenkel v.
20 - kurzer Schenkel v.
&agr; - Winkel zw. 9 u. ß - Winkel zw. 20 u. E-E b - Breite v. bl - Breite v. 2 h - Höhe v. 6
I - Länge v. 20
II - Länge v. 19 12 - Länge v. 2

Claims (5)

Schutzansprüche
1. Glasklotzbrücke, die einen in der Draufsicht rechteckig konfigurierten, sich in einer Ebene erstreckenden Auflagesteg (2, 2'), von der der Stützfläche (3) des Auflagestegs (2, 2') abgewandten Fläche (5) abstehende randseitige Längsschenkel (6) und senkrecht zur Stützfläche (3) verlagerbare endseitige Federelemente (16) aufweist, die mit über die Stützfläche (3) vorstehenden quergerichteten Stützkanten (18) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsschenkel (6) sich über die gesamte Länge des Auflagestegs (2, 2') erstrecken und die einen L-förmigen Längsschnitt besitzenden Federelemente (16) durch in rechteckige Aussparungen (15) des Auflagestegs (2, 2') eintauchende, an den Querschnitt der Aussparungen (15) angepaßte und quergerichtete Biegeachsen (17) nahe den Stirnseiten (9) aufweisende Federzungen gebildet sind, deren Stützkanten (18) einander frontal gegenüberliegen, wobei sich jeweils von der Stützkante (18) aus ein langer Schenkel (19) im spitzen Winkel (&agr;) zur Stützfläche (3) und ein kurzer Schenkel (20) im spitzen Winkel (ß) zu einer senkrecht zur Stützfläche (3) verlaufenden Ebene (E-E) in Richtung auf die Stützfläche (3) erstrecken.
2. Glasklotzbrücke nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (1) des kurzen Schenkels (20) der Federeteimente (16) geringer als die Höhe (h) der Längsschenket (6) bemessen ist.
3. Glasklotzbrücke nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (11) der langen Schenkel (19) der Federelemente (16) etwa 1/8 der Länge (12) des Auflagestegs (2, 2') entspricht.
4. Glasklotzbrücke nach einem der Schutzansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b) der Federelemente (16) etwa gleich der Breite (bl) des Auflagestegs (2, 2') zwischen den Längsschenkeln (6) bemessen ist.
5. Glasklotzbrücke nach einem der Schutzansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die parallelen Längsseiten (7", 8') des Auflagestegs (2') bogenförmig verlaufen.
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