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DE20000466U1 - Physiotherapeutisches Gerät für eine Bewegungstherapie des menschlichen Knies - Google Patents

Physiotherapeutisches Gerät für eine Bewegungstherapie des menschlichen Knies

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DE20000466U1
DE20000466U1 DE20000466U DE20000466U DE20000466U1 DE 20000466 U1 DE20000466 U1 DE 20000466U1 DE 20000466 U DE20000466 U DE 20000466U DE 20000466 U DE20000466 U DE 20000466U DE 20000466 U1 DE20000466 U1 DE 20000466U1
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pendulum
physiotherapeutic
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attached
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Description

PATENTANWALT. · . *..*"·· EUROPEAN PATENT*'ATTORNEY
DiPL.-PHYS. DR. WALTHER JUNIlIS Hannover
WOLFSTRASSE 24 TEL. (OSlI) 834530
30S19 HANNOVER FAX. (OSIl) 842124
11. Januar 2000 Meine Akte: 1448
Robert Ladiges Briller Straße 11, 42105 Wuppertal
Physiotherapeutisches Gerät für eine Bewegungstherapie des menschlichen Knies
Die Erfindung betrifft ein physiotherapeutisches Gerät für eine Bewegungstherapie des menschlichen Knies.
Bewegungseinschränkungen des menschlichen Knies treten häufig nach Unfällen und Operationen am Knie auf, können jedoch auch auf Gelenkverschleiß und Arthrose zurückzuführen sein. In allen diesen Fällen kann ein Krankengymnast Linderung und auch Hilfe bringen. Der Krankengymnast läßt den Patienten sich hierzu auf eine Liege legen oder auf eine erhöhte Sitzgelegenheit hinsetzen, auf der der Patient seine Unterschenkel frei baumeln lassen kann. Dann bewegt der Krankengymnast den Unterschenkel unter gleichzeitig ausgeübtem Zug hin und her. Dieser Zug muß so stark .sein, daß die Knochenteile des Gelenkes einander nicht mehr berühren. Dadurch erreicht der Krankengymnast, daß sich Gelenkflüssigkeit zwischen die Knorpel- und Knochenteile des Gelenkes schiebt und sich hier ansiedelt. Diese Ansied lung zieht meist auch eine Neubildung von Knorpelmasse an dieser Stelle nach sich, die so ausreichend sein kann, daß der Patient als geheilt gelten kann wobei die zwischen die Knochen und die Knorpelmasse eingedrungene Gelenkflüssigkeit nicht nur eine "Schmierungsfunktion" des Gelenkes übernimmt, sondern auch einen Nährboden für die Bildung neuer Knorpelmasse bildet.Diese Behandlung kann auch bei Kontraktionen der Gelenkkapsel zur Anwendung kommen.
11.Januar2000 - 1 - Akte 1448
.5.
Anmeldung R.Ladiges Seite 2
Diese Heilung ist allerdings eine sehr langwierige Angelegenheit, weil die Neubildung von Knorpelmasse an dieser Stelle nur sehr langsam unter ständiger Bewegung und unter ständigem Zug vor sich geht. Daher ist diese Art der Behandlung auch sehr kostenaufwendig und, weil der Patient sie nicht allein durchführen kann und ihre Durchführung auch kaum unterstützen kann, bei zu kurzer Behandlung auch manchmal nicht erfolgreich. Dabei handelt es sich um eine körperlich schwere Arbeit für den Therapeuten, der sich hierzu hinknien muß und erhebliche Kraft für die Ausübung des erforderlichen Zuges aufbringen muß.
Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik. Es ist die Aufgabe der Erfindung, mit einfachen Mitteln ein preisgünstig herstellbares Gerät zu schaffen, das dem Krankengymnasten den schweren Teil seiner Arbeit bei dieser Behandlung abnimmt und das der Patient auch selbst, wenn auch unter zeitweiser Beobachtung durch den Krankengymnasten, an sich arbeiten lassen kann.
Die Erfindung besteht darin, daß am Ende eines Halters ein Gelenk angebracht ist, dessen Achslage einstellbar ist, und zwar in eine Stellung, in der die Gelenkachse genähert mit der Bewegungsachse des zu behandelnden Kniegelenkes fluchtet, aber auch andere Lagen,, daß an diesem Gelenk ein Pendel angelenkt ist, dessen freies Ende eine Vorrichtung für die Ankopplung des Fußes oder Unterschenkels des zu behandelnden Beines trägt, wobei die Vorrichtung für die Ankopplung des Fußes oder Unterschenkels des zu behandenden Beines mit Mitteln für die Ausübung einer Zugkraft auf den Fuß oder den Unterschenkel versehen ist.
Dieses Gerät nimmt dem Krankengymnasten den schweren Teil seiner Arbeit ab. Er braucht sich nicht mehr hinzuknien und erheblichen Zug bei einer Bewegung des Knies auszuüben. Das kann er dem Gerät überlassen. Er hat nur noch das Arbeiten des Gerätes zu überwachen und beim Auftreten von Schmerzen dem Patienten
Anmeldung R.Ladiges Seite 3
das Gerät anders einzustellen. Der Patient kann aber auch allein das Gerät an sich wirken lassen, sowohl in einer Praxis als auch bei sich zu Hause. Auf diese Weise kann die tägliche Behandlungszeit von wenigen Viertelstunden am Tag auf mehrere Stunden ausgedehnt werden und dadurch der Heilerfolg viel sicherer und frühzeitiger und auch bei mehr Patienten erreicht werden.
Dieses physiotherapeutisches Gerät kann in sehr einfacher Weise hergestellt werden, wenn der Halter des Gelenkes an einer Auflage für den Oberschenkel angebracht ist, auf die sich der Patient mit seinem Oberschenkel setzt und dann durch Hin- und Herrutschen die Achse seines Kniegelenkes in die Achse des Gelenkes einrückt.
Etwas anspruchsvoller, wenn auch nur wenig teurer, ist ein physiotherapeutisches Gerät nach dieser Erfindung, bei dem der Halter ein Sitz für den Patienten mit einer Auflage für den Oberschenkel und einem das Gelenk tragenden Hebel ist, wobei es zweckmäßig ist, den Sitz so zu formen, daß der Patient auf ihm immer in der gleichen Lage auf ihm zu sitzen kommt und wobei es weiter zweckmäßig ist, den Hebel so verstell- und feststellbar zu machen, daß der Patient sich gar nicht mehr selbst um die richtige Lage seiner Kniegelenksachse zu kümmern braucht, weil nach einer kurzen einmaligen Anpassung durch den Therapeuten oder den Orthopädie-■mechaniker der Patient sich von selbst immer wieder bei seinem Hinsetzen in die richtige Lage setzt.
Zweckmäßig ist es bei der Konstruktion und Fertigung dieses physiotherapeutischen Gerätes, daß der Halter für das Gelenk an einem Stuhl befestigt ist auf den sich der Patient hinaufschwingt und immer wieder durch die Form des Sitzes in die gleiche Sitzstellung gelangt
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Anmeldung R.Ladiges Seite 4
Um diesen Stuhl an verschiedene Patienten anpaßbar zu machen, ist es zweckmäßig, wenn der Stuhl mit einer höhenverstellbaren Sitzfläche versehen ist.
Da der Stuhl dieses physiotherapeutisches Gerätes hoch gebaut sein sollte, ist es für einen guten Sitz des patienten zweckmäßig, wenn der Stuhl mit einem Auflager für den Fuß des nicht zu behandelnden Beines ausgestattet ist, wodurch der patient nicht nur einen bequemen Sitz, sondern auch immer wieder die gleiche Sitzstellung erhält.
Einfach wird der Bau dieses physiotherapeutischen Gerätes auch dadurch, daß die Vorrichtung für die Ankopplung des Fußes des zu behandelnden Beines aus einem an dem Pendel angebrachten Winkel besteht.
Dieses Pendel kann aus zwei parallel angeordneten Hebeln bestehen, zwischen denen ein doppelt abgewinkeltes (U-förmiges) Bauteil als Fußstütze angeordnet ist, wobei für den weiteren Hebel auch ein weiteres Gelenk und auch eine zweiarmige Halterung erforderlich ist.
Um dieses physiotherapeutische Gerät noch weiter an die Größe des Patioenten anpassen zu können, ist es zweckmäßig, daß der Winkel an dem Pendel höhenverstellbar angebracht ist.
Sehr praktisch ist es insbesondere für die Benutzung dieses physiotherapeutischen Gerätes ohne Aufsicht des Therapeuten, wenn die Vorrichtung für die Höhenverstellung des Winkels eine vom Patienten selbst zu bedienende Vorrichtung ist.
Um den erforderlichen Zug auf den Unterschenkel des Patienten ausüben zu können, ist es bei diesem physiotherapeutischen Gerät zweckmäßig, wenn der Winkel einen Gummizug trägt, der am Fuß oder am Schuh des Patienten anzubringen ist.
11.Januar 2000 - 4 - Akte 1448
Anmeldung R.Ladiges Seite 5
Um diesen Gummizug leicht am Patienten anlegen zu können, ist es zweckmäßig, ihn so zu gestalten.daß er an seinem am Fuß zu befestigenden Ende zwei Schlaufen und eine die Schlaufen miteinander verbindende Vorrichtung trägt.
Falls der Patient das Pendel nicht selbst mit seiner Beinmuskulatur bewegen kann, ist es von Vorteil, wenn das Pendel an der dem Fuß abgewandten Seite einen Hebel, vorzugsweise mit einem Handgriff, trägt, damit der Patient das Pendel mit seiner Hand in Bewegung setzen und in Bewegung halten kann.
Manchmal ist es für den Heilungsprozeß wichtig, daß die Bewegung des Unterschenkels mit nicht zu weitem Ausschlag vorgenommen wird. In solchen Fällen ist es zweckmäßig, daß an dem Halter oder an dem Stuhl Anschläge, die vorzugsweise verstellbar sind, zur Bewegungsbegrenzung für das Pendel angebracht sind.
Oa der Benutzer dieses physiotherapeutischen Gerätes, insbesondere wenn er es zu Hause benutzt, sich nebenher mit anderen Dingen beschäftigen wird, z.B. lesen oder fernsehen wird, ist es zweckmäßig, wenn ein Motor für den Antrieb des Pendels vorgesehen ist, damit der Benutzer über seiner Nebenbeschäftigung nicht das Bewegen seines Unterschenkels vergißt.
Das Wesen der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Therapiege
rätes mit einem Patienten.
Fig.2 eine Frontansicht diese Therapiegerätes mit einarmigem Pendel.
Fig.3 eine Frontansicht der Winkelstütze.
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Anmeldung R.Lediges Seitee
Fig.4 eine Frontansicht diese Therapiegerätes mit zweiarmigem Pendel.
Fig.5 eine Frontansicht der hier verwandten Winkelstütze.
Der Patient sitzt auf einer Sitzschale 1, die von einem Gestell 2 getragen ist und mittels einer Spindel 3 höhenverstellbar ist. Diese Sitzschale 1 weist eine der Form des Oberschenkels des Patienten angepaßte Oberschenkelstütze 4 auf, welche mit einem Langloch 5 versehen ist, durch das sich zwei an der Sitzschale 1 befestigte Schrauben erstrecken, auf die Flügelmuttern 6 geschraubt sind. Mit diesen ist die Oberschenkelstütze 4 an der Sitzschale 1 befestigt und durch das Langloch 5 an den Patienten anpaßbar.
An der Sitzschale 1 ist weiter ein Halter 7 für das Pendel 8 in ähnlicher Weise verstellbar befestigt. Dieser Halter 7 weist ein Langloch 9 auf, durch das sich zwei an der Sitzschale 1 befestigte Schrauben erstrecken, auf die Flügelmuttern 10 geschraubt sind, die den Halter 7 an der Sitzschale 1 festklammern. Dieser Halter 7 weist an seinem nach außen gerichteten Ende ein Gelenk 11 auf, mit dem das Pendel 8 am Halter 7 verschwenkbar befestigt ist. Durch diese Langloch-Flügelmutter-Konstruktion ist es möglich, die Gelenkachse des Gelenkes 11 mit der Achse des Kniegelenkes des Patienten fluchten zu lassen.
An der Sitzschale 1 können auch Armstützen 22 befestigt sein, die es dem Patienten ermöglichen, sich leichter in die Sitzschale 1 zu setzen. Das Sitzen und Pendelnlassen des einen Fußes kann dem Patienten weiter durch eine Fußstütze 23 für seinen anderen Fuß erleichtert werden.
Das Pendel 8 trägt eine Vorrichtung, mit der eine Zugkraft auf den Unterschenkel des Patienten ausübbar ist. Zu diesem Zweck ist
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Anmeldung R.Ladiges Seite 7
eine Winkelstütze 12 an dem Pendel 8 befestigt, die zwei aus Gummi gefertigte Schlaufen 13,14 an einer Halterung 15 trägt. Diese beiden Schlaufen sind vorn und hinten um den Schuh 16 des Patienten geschlungen und miteinander durch einen Gummizug 17 verbunden.
Um dieses Gerät an den Patienten anpassen zu können und um die Stärke der auf den Unterschenkel ausgeübten Zugkraft einstellen zu können, weist das Pendel 8 ein Langloch 18 auf, durch das sich zwei an der Winkelstütze 12 befestigte Schrauben 24 erstrecken, auf die Flügelmuttern 6,19 geschraubt sind, mit denen die Winkelstütze 12 an dem Pendel 8 zu befestigen ist. Durch diese Langloch - Flügelmutter - Konstruktion läßt sich die Stärke der auf den Unterschenkel ausgeübten Zugkraft leicht durch Verschiebung der Winkelstütze 12 nach oben oder unten auf gewünschte Werte einstellen.
Bei dieser Therapie wird auf den Unterschenkel eine während der Behandlung gleichbleibende Zugkraft ausgeübt. Es gibt aber auch Therapieanwendungen, die eine stetig wechselnde Zugkraft erfordern, weil durch den Wechsel der Stärke der Zugkraft eine Pumpwirkung auf außerhalb des Gelenkes befindliche Gelenkflüssigkeit ausgeübt werden kann. In solchen Fällen ordnet man zwischen der Winkelstütze 12 und dem Schuh des Patienten eine Zugvorrichtung -mit wechselnder Zugkraft an, die (elektro)motorisch oder pneumatisch angetrieben sein kann.
Anstelle der hier in diesem Ausführungsbeispiel angewandten Flügelmutter-Langloch-Konstruktionen können auch andere äquivalente Konstruktionen z.B. mit Führungsschiene(n),Langloch und Verschiebespindel oder ähnliches in Anwendung kommen.
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Seite 8
Anmeldung R.Ladiges
In Fig.1 gestrichelt gezeichnet ist ein Hebel 20 mit endseitigem Handgriff 21, der an dem Pendel 8 angebracht ist, um im Bedarfsfall das Pendel 8 von Hand bewegen zu können.
Im Ausführungsbeispiel der Fig.4 ist parallel zum Pendel 8 eine zweite Pendelstange 25 angeordnet, die an einem weiteren Halter 26 mittels eines weiteren Gelenkes 11 verschwenkbar angebracht ist. Beide Pendelstangen 8,25 sind an ihrem unteren Ende durch eine Fußstütze 12 mit einander verbunden, die in Fig.5 abgebildet ist. Diese ist ein zweimal abgewinkeltes Werkstück, das mit vier Schrauben 24 an den Pendelstangen 8,25 in Langlöchern befestigt wird.
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Anmeldung R.Ladiges Seite 9
Liste der Bezugszeichen
1 Sitzschale
2 Gestell
3 Spindel
4 Oberschenkelstutze
5 Langloch
6 Flügelmutter
7 Halter
8 Pendel
9 Langloch
10 Flügelmutter
11 Gelenk
12 Winkelstütze
13 Schlaufe
14 Schlaufe
15 Halterung
16 Schuh
17 Gummizug
18 Langloch
'19 Flügelmutter
20 Hebel
21 Handgriff
22 Armstütze
23 Fußstütze
24 Schraube
25 zweite Pendelstange
26 zweites Gelenk

Claims (16)

1. Physiotherapeutisches Gerät für eine Bewegungstherapie eines menschlichen Knies, dadurch gekennzeichnet,
daß am Ende eines Halters (7) ein Gelenk (11) angebracht ist, dessen Achslage einstellbar ist, und zwar in eine Stellung, in der die Gelenkachse genähert mit der Bewegungsachse des zu behandelnden Kniegelenkes fluchtet, aber auch andere Lagen,
daß an diesem Gelenk (11) ein Pendel (8) angelenkt ist, dessen freies Ende eine Vorrichtung (12, 13, 14) für die Ankopplung des Fußes oder Unterschenkels des zu behandelnden Beines trägt,
wobei die Vorrichtung (12, 13, 14) für die Ankopplung des Fußes oder Unterschenkels des zu behandenden Beines mit Mitteln (13, 14) für die Ausübung einer Zugkraft auf den Fuß oder den Unterschenkel versehen ist.
2. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (7) des Gelenkes (11) an einer Auflage (4) für den Oberschenkel angebracht ist.
3. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter des Gelenkes (11) ein Sitz (1) für den Patienten mit einer Auflage für den Oberschenkel und einem das Gelenk (11) tragenden Hebel oder Stab (7) ist.
4. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (1) so geformt ist, daß der Patient auf ihm immer in der gleichen Lage bei gleicher Oberschenkellage zu sitzen kommt und daß der Hebel (7) auf die erforderliche Lage der Bewegungsachse verstell- und feststellbar ist.
5. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (7) für das Gelenk (11) an einem Stuhl befestigt ist.
6. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stuhl mit einer höhenverstellbaren Sitzfläche versehen ist.
7. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stuhl mit einem Auflager (23) für den Fuß des nicht zu behandelnden Beines ausgestattet ist.
8. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung für die Ankopplung des Fußes des zu behandelnden Beines aus einem an dem Pendel (8) angebrachten Winkel (12) besteht.
9. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Pendel (8) aus zwei parallel angeordneten Hebeln (8, 25) besteht, zwischen denen ein doppelt abgewinkeltes (U-förmiges) Bauteil (12) als Fußstütze angeordnet ist, wobei für den weiteren Hebel auch ein weiteres Gelenk (11) und auch eine weitere Halterung (26) vorgesehen ist.
10. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (12) an dem Pendel (8) höhenverstellbar angebracht ist.
11. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung für die Höhenverstellung des Winkels (12) eine vom Patienten zu bedienende Vorrichtung ist.
12. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 8 bzw. 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (12) bzw. die Fußstütze einen Gummizug trägt, der am Fuß oder am Schuh des Patienten anzubringen ist.
13. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Gummizug an seinem am Fuß zu befestigenden Ende zwei Schlaufen (13, 14) und eine die Schlaufen miteinander verbindende Vorrichtung (17) trägt.
14. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß das Pendel (8) an der dem Fuß abgewandten Seite einen Hebel (20), vorzugsweise mit einem Handgriff (21), trägt.
13. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Halter (8) oder an dem Stuhl Anschläge, die vorzugsweise verstellbar sind, zur Bewegungsbegrenzung für das Pendel (8) angebracht sind.
14. Physiotherapeutisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Motor für den Antrieb des Pendels (8) und/oder für die die Zugkraft ausübende Vorrichtung vorgesehen ist.
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