DE20306697U1 - Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie - Google Patents
Vorrichtung zur KniemobilisationstherapieInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie für Patienten, die sich beispielsweise einer Knieendoprothesenimplantation unterzogen haben oder an Beugeimmobilität, Kniebeugehemmung oder Arthrose der Kniegelenke leiden. Für derartige Patienten ist es zwecks Rehabilitation bzw. Therapie erforderlich, Kniebeugeübungen mit einem festgelegten Beugewinkel durchzuführen.
Zu diesem Zweck ist bislang eine elektrische Vorrichtung bekannt, die als Kniemotorbewegungsschiene bezeichnet wird. Bei dieser Vorrichtung wird das zu therapierende Bein des Patienten in die Vorrichtung eingelegt, wobei ein vorrichtungseigener Antrieb sodann Beugebewegungen des Kniegelenkes durch periodisches Anheben bzw. Absenken des Unterschenkels des Patienten bewirkt.
Eine derartige Vorrichtung hat den Nachteil, daß sie sehr aufwendig, teuer und energieabhängig ist, was ihren Einsatz bislang stets nur in speziell eingerichteten Therapiezentren sinnvoll erscheinen ließ, nicht jedoch für die Heimanwendung beim Patienten geeignet erschien.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie vorzuschlagen, die möglichst einfach ausgestaltet ist, so daß sie einfach und preiswert herstellbar und darüber hinaus ohne besondere Installationen und/oder Energieaufwand an nahezu jedem beliebigen Ort einsetzbar ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird die Ausbildung einer Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Schutzanspruches 1 vorgeschlagen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die im Rahmen der Erfindung vorgeschlagene Lösung besteht darin, eine Grundplatte sowie oberseitig an der Grundplatte angeordnet eine Oberschenkelauflage und eine Unterschenkelauflage vorzusehen, wobei letztere über eine Gelenkverbindung gelenkig miteinander verbunden und an ihren jeweiligen der Gelenkverbindung abgewandten Enden mit der Grundplatte verbindbar sind. Zur Erzielung der gewünschten Kniebewegungen sind die Oberschenkelauflage und die Unterschenkelauflage giebelartig über der Grundplatte aufstellbar und fixierbar, so daß der Patient das zu therapierende Bein auf der solchermaßen voreingestellten Vorrichtung platzieren kann, d.h. er legt den Oberschenkel auf die Oberschenkelauflage und den Unterschenkel auf die Unterschenkelauflage, wodurch ein vorbestimmter Kniebeugewinkel infolge der giebelartigen Aufstellung derselben vorgegeben ist. Sodann kann der Patient durch eigene aktive Muskelkraft den Unterschenkel periodisch anheben und wieder bis zur Auflage an der Unterschenkelauflage absenken, wodurch die gewünschte Kniemobilisationstherapie auf einfachste Weise ermöglicht wird.
Bevorzugt sind die Oberschenkelauflage und die Unterschenkelauflage unter Einschluß eines Winkels über der Grundplatte aufstellbar, der einem Kniebeugewinkel von 20 - 140°, vorzugsweise 30 - 120° entspricht. Dieser einstellbare Winkel, der letztlich den gewünschten Kniebeugewinkel vorgibt, ist bevorzugt stufenlos einstellbar, so daß die Vorrichtung dem Therapieerfolg angepaßt werden kann und allmählich von kleinen Kniebeugewinkeln zu immer größer werdenden Kniebeugewinkeln die Therapiebewegung gesteigert werden kann.
Die Oberschenkelauflage ist nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung an ihrem der Gelenkverbindung abgewandten Ende mittels eines Scharniers schwenkbar mit der Grundplatte verbunden, d.h. ortsfest schwenkbar
• ·
&Ggr;::4&bgr;&Pgr;:·:1 &Igr;··;
angelenkt. Hingegen ist die Unterschenkelauflage mit ihrem der Gelenkverbindung abgewandten Ende verschieblich entlang der Oberseite der Grundplatte geführt, so daß die verschiedenen gewünschten Winkel beim giebelartigen Aufstellen von Oberschenkelauflage und Unterschenkelauflage über der Grundplatte eingestellt werden können.
Zur verschieblichen Führung des Endes der Unterschenkelauflage entlang der Grundplatte kann diese beispielsweise mit Langlöchern ausgebildet sein, in welchen am Ende der Unterschenkelauflage angeordnete Feststellschrauben geführt sind, so daß eine Linearführung entlang der Grundplatte für die Unterschenkelauflage realisiert ist und diese gleichzeitig in den verschiedenen einstellbaren Winkelstellungen an der Grundplatte mittels der Feststellschrauben festlegbar und fixierbar ist.
Darüber hinaus kann die Grundplatte eine Skala aufweisen, an der der jeweils an der Vorrichtung eingestellte Kniebeugewinkel auf einfache Weise abgelesen werden kann.
In Anpassung an verschiedene Beinlängen von Patienten weist die Oberschenkelauflage bevorzugt eine Länge von 30 - 50 cm und die Unterschenkelauflage eine Länge von 35 - 60 cm auf. Hierbei ist insbesondere bevorzugt, Vorrichtungen der erfindungsgemäßen Art in verschiedenen Größenabstufungen für unterschiedliche Körpergrößen von Patienten bereitzuhalten.
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Um die erfindungsgemäße Vorrichtung bei Nichtgebrauch und beim Transport platzsparend zusammenfalten zu können, wird überdies vorgeschlagen, daß die Oberschenkelauflage und die Unterschenkelauflage parallel zur Grundplatte ausrichtbar sind, wodurch sich ein besonders niedriger Platz- und Raumbedarf der Vorrichtung ergibt, so daß sie sehr leicht transportabel ist. In diesem Zustand kann sie auch in einer entsprechenden Tragevorrichtung, wie einer Tragetasche etc. untergebracht werden.
&Ggr;·&agr;4&pgr;:··:·; &igr;.·;
Die Grundplatte, die Oberschenkelauflage und die Unterschenkelauflage sind bevorzugt aus einem biegesteifen Plattenmaterial hergestellt, wobei beispielsweise thermoplastische Kunststoffe oder auch faserverstärkte Kunststoffe in Frage kommen. Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, die Grundplatte, die Oberschenkelauflage und die Unterschenkelauflage aus entsprechenden Metallblechen oder dergleichen zu fertigen.
Die Oberschenkelauflage und/oder die Unterschenkelauflage können auf ihrer der Grundplatte abgewandten Oberseite überdies mit einer elastischen Polsterauflage versehen sein, um dem Patienten einen höheren Komfort zu bieten, wenn dieser das zu therapierende Bein auf der Vorrichtung platziert.
Schließlich können die Oberschenkelauflage und/oder die Unterschenkelauflage auch noch mit einem abnehmbaren Bezug überzogen sein, der je nach Ausführungsform auch die wahlweise vorhandene elastische Polsterauflage überzieht. Ein solcher abnehmbarer Bezug kann im Bedarfsfalle leicht gereinigt werden und ermöglicht es insbesondere, die erfindungsgemäße Vorrichtung an Patienten vorübergehend für die Dauer der Therapie auszuleihen, wobei während jeder Leihperiode die Vorrichtung mit neuen Bezügen versehen wird, um den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Als Material zur Herstellung dieser Bezüge kommt beispielsweise Neopren oder dergleichen in Frage.
Weitere Ausgestaltungen und Ausführungen der Erfindung werden nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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Figur 1 in perspektivischer schematisierter Darstellung eine Vorrich
tung zur Kniemobilisation gemäß der Erfindung
Figur 2 in schematisierter Darstellung die Seitenansicht der Vorrich-
tung gemäß Figur 1 in der Anwendung
Figur 3 in einer schematisierten Darstellung die Seitenansicht der
Vorrichtung in einer Transportstellung.
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Die Figuren 1 und 2 zeigen eine Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie eines Patienten, wobei in Figur 1 lediglich die Vorrichtung als solche dargestellt ist, während Figur 2 die Vorrichtung in der Anwendung zeigt.
Die Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie umfaßt eine starre Grundplatte 10 von rechteckförmiger Gestalt, die beispielsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff ausreichender Biegesteifigkeit hergestellt ist. Auf der Oberseite der Grundplatte 10 sind ferner eine Oberschenkelauflage 11 und eine Unterschenkelauflage 12 angeordnet.
Die Oberschenkelauflage und Unterschenkelauflage 12 weisen ebenfalls eine rechteckförmige Umrißgestaltung auf und sind ebenfalls aus einem plattenförmigen Material, wie es auch bei der Grundplatte 10 zum Einsatz kommt, gefertigt und sind an einer ihrer Längsseiten über eine Gelenkverbindung 13, beispielsweise ein Scharnier gelenkig miteinander verbunden.
An ihren beiden der Gelenkverbindung 13 abgewandten Enden 11a bzw. 12a sind die Oberschenkelauflage 11 bzw. Unterschenkelauflage 12 mit der Grundplatte 10 verbunden. Dies erfolgt bei der Oberschenkelauflage 11 ortsfest über ein Scharnier 14 zwischen dem Ende 11a der Oberschenkelauflage 11 und dem Randbereich der Grundplatte 10 und an der Unterschenkelauflage 12 verschieblich über am Ende 12a der Unterschenkelauflage 12 angebrachte Feststellschrauben 15, die in parallelen Langlöchern 16 der Grundplatte 10 geführt und in diesen feststellbar sind.
Wesentliches Merkmal dieser vorgenannten Konfiguration aus Grundplatte 10, Oberschenkelauflage 11, Unterschenkelauflage 12 und den gelenkigen Verbindungen ist es, daß die Oberschenkelauflage 11 und die Unterschenkelauflage 12 giebelartig über der Grundplatte 10 aufstellbar sind, wobei zwischen ihnen ein Winkel &agr; eingeschlossen wird. Zur Einstellung eines gewünschten Winkels &agr; wird das Ende 12a der Unterschenkelauflage 12, wie aus Figur 2 ersichtlich, soweit mittels der in den Langlöchern 16 geführten Feststellschrauben 15 in Pfeilrichtung V nach rechts verschoben, bis die gewünschte giebelartige Aufstellung unter Einschluß des gewünschten Winkels &agr;
•&ggr; /UO iJb &Ogr;'::: ;
erreicht ist. Sodann werden die Feststellschrauben 15 angezogen, so daß die giebelartige Aufstellung dauerhaft, aber lösbar eingerichtet ist.
Wie nunmehr aus der Darstellung in Figur 2 ersichtlich, kann ein Patient ein zu therapierendes Bein auf die solchermaßen eingerichtete Vorrichtung 1 auflegen, indem er seinen Oberschenkel 2 auf der Oberschenkelauflage 11 platziert und den Unterschenkel 3 auf der Unterschenkelauflage 12 platziert. Sodann liegt das Kniegelenk 5 etwa im Bereich der Gelenkverbindung 13 zwischen Oberschenkelauflage 11 und Unterschenkelauflage 12, die zugleich den Scheitelpunkt des aufgestellten Giebels bildet.
Durch periodisches Anheben von Fuß 4 und Unterschenkel 3 um einen Kniebeugewinkel T bis zur vollständigen Streckung des Beines, was in Figur 2 anhand der strichpunktiert dargestellten Linie ersichtlich ist und nachfolgendes Absenken des Unterschenkels 3 und Fußes 4 bis zur erneuten Anlage an der Unterschenkelauflage 12 kann der Patient nunmehr Kniebeugen mit einem exakt definierten Kniebeugewinkel T, der sich zwangsläufig aus dem eingestellten Winkel &agr; zwischen Oberschenkelauflage 11 und Unterschenkelauflage 12 ergibt, durchführen, und zwar ohne weitere äußere Energiezufuhr. Damit kann eine kontrollierte und gewünschte Bewegungstherapie des Kniegelenks 5 in exakt vorgegebener Bewegungsgröße vom Patienten selbsttätig durchgeführt werden.
Zur Erzielung eines sicheren Stands ist die Grundplatte 10 zu diesem Zweck unterseitig mit vorstehenden Füßen 18 ausgebildet, die beispielsweise eine standsichere Aufstellung im Bett des Patienten ermöglichen.
Es versteht sich, daß zur Erzielung unterschiedlicher Kniebeugewinkel T der Winkel &agr; zwischen Oberschenkelauflage 11 und Unterschenkelauflage 12 stufenlos verstellbar ist, indem die Feststellschrauben 15 gelöst und die entsprechende Bewegung in Pfeilrichtung V nach rechts oder links entlang der Grundplatte 10 bewirkt wird. Somit ist eine allmähliche Steigerung des Kniebeugewinkels T bei fortschreitendem Therapieerfolg möglich. Die einstellbaren Kniebeugewinkel T betragen etwa 20 - 140°, vorzugsweise 30 -
"V
120°, was einer Einstellung des Winkels &agr; von 180° minus Kniebeugewinkel T1 d.h. 160 -40°, vorzugsweise 150-60° entspricht.
Der sich aus dem jeweiligen Winkel &agr; ergebende Kniebeugewinkel ist überdies auf einer oberseitig auf der Grundplatte 10 aufgebrachten Skala 17 unmittelbar ablesbar, was die Handhabung der Vorrichtung weiter erleichtert.
Aus der Darstellung gem. Figur 3 ist ersichtlich, daß die Oberschenkelauflage 11 und die Unterschenkelauflage 12 im Extremfall flach auf die Grundplatte 10 auflegbar sind und in diesem Zustand sich parallel zur Grundplatte 10 erstrecken, wenn gemäß Darstellung in Figur 2 das Ende 12a der Unterschenkelauflage 12 in Pfeilrichtung V ganz nach links verschoben wird. In dieser in der Figur 3 dargestellten Position nimmt die Vorrichtung 1 minimalen Platzbedarf ein, so daß sie leicht verstaut und transportiert werden kann, etwa mit Hilfe einer auf diese Ausrichtung zugeschnittenen Transporttasche.
Darüber hinaus sind zur Anpassung an verschiedene Körpergrößen von Patienten die Längen L1, L2 von Oberschenkelauflage 11 und Unterschenkelauflage 12 unterschiedlich und in zueinander passenden Größenabstufungen ausgeführt. Die Länge L1 der Oberschenkelauflage 11 beträgt vorzugsweise 30 - 50 cm, während die Länge L2 der Unterschenkelauflage 12 vorzugsweise 35 - 60 cm beträgt. Beispiele für mögliche Größenpaare, die eine Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen von Patienten ermöglichen, sind:
| L1 | L2 | |
| Größe 1 | 34 | 40 |
| Größe 2 | 39 | 44 |
Selbstverständlich können im Rahmen der Erfindung auch andere Größen und Größenpaare vorgesehen werden.
Weitere in den dargestellten Figuren nicht ersichtliche Ausgestaltungen der Vorrichtung 1 sehen vor, die der Grundplatte 10 abgewandte Oberseite der Oberschenkelauflage 11 und der Unterschenkelauflage 12 mit einer elastischen
Polsterauflage z.B. auf Basis eines Schaumkunststoffes zu versehen, die dem Patienten einen größeren Komfort beim Auflegen des zu therapierenden Beines bietet. Darüber hinaus kann sowohl die Oberschenkelauflage 11 wie auch die Unterschenkelauflage 12 jeweils mit einem abnehmbaren Bezug, der ggf. auch die vorhandene Polsterauflage umgibt, versehen werden, um hygienischen Anforderungen genüge zu leisten. Ein solcher Bezug kann beispielsweise aus abwaschbaren Kunststoffmaterialien, wie Neopren gebildet sein.
Die vorangehend beschriebene Vorrichtung gestattet es, Kniemobilisationstherapien für Patienten zu unterstützen, wobei auf Energiezufuhr von außen verzichtet wird und die gewünschte Bewegungstherapie allein durch aktives Tätigwerden des Patienten selbst bewirkt wird. Die Vorrichtung ist besonders preiswert herstellbar und gestattet eine Therapie beispielsweise auch außerhalb von Sanatorien und Krankenhäusern, z.B. in der Heimanwendung und ermöglicht durch seinen einfachen Aufbau und den abnehmbaren hygienischen Bezug von Oberschenkelauflage 11 und Unterschenkelauflage 12 auch den Verleih an Patienten für die Dauer der Bewegungstherapie.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie, umfassend eine Grundplatte (10) sowie oberseitig auf der Grundplatte (10) angeordnet eine Oberschenkelauflage (11) und eine Unterschenkelauflage (12), die über eine Gelenkverbindung (13) gelenkig miteinander verbunden und an ihren jeweiligen der Gelenkverbindung (13) abgewandten Enden (11a, 12a) mit der Grundplatte (10) verbindbar sind, wobei die Oberschenkelauflage (11) und die Unterschenkelauflage (12) giebelartig über der Grundplatte (10) aufstellbar und fixierbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschenkelauflage (11) und die Unterschenkelauflage (12) unter Einschluß eines Winkels (a) über der Grundplatte (10) aufstellbar sind, der einem Kniebeugewinkel (T) von 20-140°, vorzugsweise 30-120° entspricht.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen Oberschenkelauflage 11 und Unterschenkelauflage 12 einschließbare Winkel (α) stufenlos einstellbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschenkelauflage (11) an ihrem der Gelenkverbindung (13) abgewandten Ende (11a) mittels eines Scharniers (14) schwenkbar mit der Grundplatte (10) verbunden ist und die Unterschenkelauflage (12) mit ihrem der Gelenkverbindung (13) abgewandten Ende (12a) verschieblich entlang der Oberseite der Grundplatte (10) geführt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur verschieblichen Führung des Endes (12a) der Unterschenkelauflage (12) die Grundplatte (10) mit Langlöchern (16) für die Führung von am Ende (12a) der Unterschenkelauflage (12) angeordneten Feststellschrauben (15) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (10) eine Skala (17) aufweist, mittels derer der eingestellte Kniebeugewinkel (T) ablesbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschenkelauflage (11) eine Länge (L1) von 30-50 cm und die Unterschenkelauflage (12) eine Länge (L2) von 35-60 cm aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschenkelauflage (11) und die Unterschenkelauflage (12) parallel zur Grundplatte (10) ausrichtbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (10), die Oberschenkelauflage (11) und die Unterschenkelauflage (12) aus einem biegesteifen Plattenmaterial, wie einem thermoplastischen Kunststoff hergestellt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschenkelauflage (11) und/oder die Unterschenkelauflage (12) auf ihrer der Grundplatte (10) abgewandten Oberseite mit einer Polsterauflage versehen sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschenkelauflage (11) und/oder die Unterschenkelauflage (12) mit einem abnehmbaren Bezug überzogen sind.
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|---|---|---|---|
| DE20306697U DE20306697U1 (de) | 2003-04-29 | 2003-04-29 | Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie |
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Publications (1)
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Cited By (2)
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| CN104434467A (zh) * | 2014-12-03 | 2015-03-25 | 袁蓓莎 | 孕妇屈膝下蹲辅助练习装置 |
| DE102015103693B3 (de) * | 2015-03-13 | 2015-12-24 | Dr. Becker Services Gmbh | Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie |
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| CN104434467A (zh) * | 2014-12-03 | 2015-03-25 | 袁蓓莎 | 孕妇屈膝下蹲辅助练习装置 |
| DE102015103693B3 (de) * | 2015-03-13 | 2015-12-24 | Dr. Becker Services Gmbh | Vorrichtung zur Kniemobilisationstherapie |
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