DE2065612B2 - Befestigung für ein im Querschnitt ein Parallelogramm bildendes Messer an einer Messertrommel - Google Patents
Befestigung für ein im Querschnitt ein Parallelogramm bildendes Messer an einer MessertrommelInfo
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Description
35
Die Erfindung betrifft eine Befestigung für ein im Querschnitt ein Parallelogramm bildendes Messer an
einer Messertroinmel für eine rotierende Schere, mit einer an der Messertrommel für die Vorderseite des
Messers vorgesehenen ersten Abstützfläche, an welcher das Messer unmittelbar, aber abnehmbar befestigt ist,
dessen die Schneidkante bildende obere Fläche und gegenüberliegende Bodenfläche schräg ansteigend zu
der Vorderfläche sowie zu der dieser Fläche gegenüberliegenden Seitenfläche des Messers verlaufen. «
Bei rotierenden Scheren ist es an sich bekannt, das an einer Messertrommel befestigte Messer mit einem ein
Parallelogramm bildenden Querschnitt auszubilden (GB-PS 1108 289). Bei einer bekannten rotierenden
Schere dieser Art weist jede der beiden Messertrom- so
mein eine ebene Abstützfläche für die Vorderseite des Messers auf, an welcher das Messer mit Hilfe von
Schrauben abnehmbar in der Weise befestigbar ist, daß die Schneidkante des Messers um das für den
Schneidvorgang erforderliche Maß über den Umfang der Messertrommel vorsteht, während die der Schneidkante
gegenüberliegende Seite des Messers unabgestützt im inneren Bereich der betreffenden Messertrommel
liegt. Besonders nachteilig ist bei dieser bekannten rotierenden Schere, daß nach jedem Nachschleifen der M
Schneidkanten der Messer ein umständliches Justieren der Messer an den beiden Messertrommeln oder aber
ein Justieren der Messertrommeln relativ zueinander erforderlich ist, um das Messer an der einen
Messertrommel in die genau vorgeschriebene Schneidstellung mit dem Messer an der anderen Messertrommel
zu bringen.
Weiterhin ist eine rotierende Schere bekannt (US-PS 21 80 204), bei welcher an den beiden Messertrommeln
jeweils ein im Querschnitt trapezförmiges Messer befestigt ist, und zwar in dar Weise daß jedes Messer
sowohl mit seiner Vorderseite gegen eine erste Abstützfläche an der Trommel als auch mit seiner
Schneidkante gegenüberliegende Bodenfläche gegen eine zweite Abstützfläche der Messertrommel anliegt,
wobei die zweite Abstützfläche an den Querschnitt des Messers angepaßt ebenso wie die Bodenfläche des
Messers quer zu der die Schneidkante bildenden oberen Fläche des Messers verläuft. Auch bei dieser bekannten
rotierenden Schere ist es erforderlich, nach jedem Schleifen der Messer eine erneute Justierung der
Messer an den Messertrommeln bzw. der Messertrommeln relativ zueinander vorzunehmen, was äußerst
umständlich und zeitraubend ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigung für ein im Querschnitt ein Parallelogramm
bildendes Messer an einer Messertrommel aufzuzeigen, mit welcher das umständliche und zeitraubende
Justieren der Messer und/oder Messertrommeln nach dem Nachschleifen dieser Messer bei einer rotierenden
Schere entfallen kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Befestigung der eingangs geschilderten Art erfindungsgemäß so ausgebildet,
daß an jeder Messertrommel eine zusätzliche zweite Abstützfläche für die Bodenfläche vorgesehen
ist.
Durch diese zweite Abstützfläche wird im Zusammenhang
mit der parallelogrammartigen Ausgestaltung des Messerquerschnittes sichergestellt, daß jedes an der
Vorderseite nachgeschliffene Messer nach seiner Befestigung an der zugehörigen Messertrommel automatisch,
d. h. ohne weitere Justierung wieder die richtige Lage einnimmt. Dies ist darauf zurückzuführen, daß
durch die parallelogrammartige Gestaltung des Messerquerschnitts der Abstand der an der zweiten Abstützfläche
anliegenden Bodenfläche von der Schneidkante bei einem Nachschleifen an der 162 Vorderseite des
Messers stets erhalten bleibt.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigt:
F i g. 1 einen Querschnitt durch zwei Messertrommeln einer rotierenden Schere sowie durch die an diesen
wird das befestigten Messer, wobei die Messertrommeln nur teilweise dargestellt sind;
Fig. 2 in Detaildarstellung die Befestigung eines Messers an einer Messertrommel bei einer abgewandelten
Ausführungsform.
Die Fig. 1 zeigt eine rotierende Schere mit zwei rotierend angetriebenen Messertrommeln 26 und 28,
wobei an jeder Messertrommel ein Messer 30 bzw. 32 befestigt ist. Die Messer 30 und 32 sind dabei
beispielsweise schrauben- oder spiralförmig gewölbt, wodurch die rotierende Schere »a« ist, jede Art von
Material, insbesondere auch Metall zu schneiden. Jedes Messer 30 bzw. 32 ist an der zugehörigen Messertrommel
26 bzw. 28 ohne Glieder zur Zwischeneinstellung bzw. Justierung unmittelbar so befestigt, daß die Messer
praktisch eine Einheit mit der zugehörigen Messertrommel bilden. Die Justierung der Messer erfolgt durch
nicht näher dargestellte Mittel, mit denen die Messertrommeln 26 und 28 in ihrer Lage relativ zueinander
geändert werden können.
Zur Befestigung des zugehörigen Messers 30 ist die
Messertrommel 26 mit einer zu dem Trommelumfang führenden Schulter 140 versehen, die als erste
Anlagefläche für die Vorderfläche 86 des Messers 30 dient. Außerdem besitzt die Messertriimmel eine von
der Schulter 140 abweichende bzw. schräg zur Schulter verlaufende zweite Anlagefläche 142. die andere
Messertrommel 28 ist in gleicher Weise mit einer als erste Anlagefläche dienenden Schulter 144 sowie mit
einer zweiten Anlagefläche 146 versehen. Die Messer 30 und 32 können mit ihrer V01 derfläche 86 bzw. 84 an den
Schultern 140 bzw. 144 befestigt werden, welche dann
auch den schraubenförmigen Verlauf der Messer bestimmen. Die als erste Anlagefläche dienenden
Schultern 140 und 144 sind zu diesem Zweck in den Messertrommeln 26 und 28 eingearbeitet und erstrekken
sich mit großer Genauigkeit schrauben- oder spiralförmig unter dem gleichen Schraubenwinkel über
die ganze Länge der entsprechenden Messertrommel, wobei diese Schultern 140 und 144 in entgegengesetzten
schraubenförmigen Richtungen verlaufen, um ein fortlaufendes Schneiden mit Hilfe der Messer 30 und 32
zu ermöglichen. Die zweiten Aniageflächen 142 und 146 sind ebenfalls in die entsprechenden Messertrommeln
26 und 28 eingearbeitet und dienen als Anlageflächen für die Bodenflächen der Messer 30 und 32.
Das Messer 30 besitzt zwei Reihen von in Messerlängsrichtung im Abstand voneinander angeordneten
Löchern 152 und 154, wobei die Löcher 152 im wesentlichen mit in der Schulter 140 der Messertrommel
26 vorgesehenen Löchern 156 ausgerichtet sind, wenn das Messer 30 gegen diese als erste Anlagefläche
dienende Schulter 140 sowie gegen die zweite Anlagefläche 142 an der Messertrommel anliegt, wobei
sich Schrauben 158 durch die Löcher 152 in die Löcher 156 erstrecken, um das Messer 30 an der als erste
Anlagefläche dienenden Schulter 140 festzuklemmen. Die anderen Löcher 154 in dem Messer 30 dienen
jeweils zur Aufnahme eines Fingers 160, welcher an einem Ende einer Abstützung 162 vorgesehen ist,
welche mit ihrem anderen Ende 164 auf einer weiteren eingearbeiteten Messertrommeloberfläche 166, die eine
Fortsetzung der zweiten Anlagefläche 142 zu dem Trommelumfang hin bildet über einen Schraubbolzen
168 angepreßt anliegt. Der Schraubbolzen 16 erstreckt sich durch ein Loch 170 in der Abstützung 162 hindurch
in ein in der Messertrommeloberfläche 166 vorgesehenes Loch 172. Beim Festziehen des Schraubbolzens 168
wird das Messer 30 mit seiner Bodenfläche 148 fest gegen die zweite Anlagefläche 142 an der Trommel
angepreßt und dort festgehalten. Das andere, bei der für die F i g. 1 gewählten Darstellung untere Messer 32 ist in
gleicher Weise an der Messertrommel 28 angeordnet, wobei die gleichen Befestigungsmittel λ ie für das
Messer 30 zum Befestigen des Messers 32 an der zugehörigen Messertrommel 28 verwendet werden und
wobei die für die Befestigung des Messers 32 verwendeten Mittel mit dem gleichen Bezugszeichen,
jedoch mit dem Zusatz »a« bezeichnet sind.
Jedes Messer 30 und 3:2 besitzt einen Querschnitt in Form eines Parallelogramms, d. h. die Bodenfläche 148
des Messers 30 liegt parallel zu der schrägen oberen Fläche 176, welche an der Übergangsstelle zur
Vorderfläche 86 die Schneidkante 78 bildet. In gleicher Weise liegt die Bodenfläche 150 des unteren Messers 32
parallel zu der oberen Fläche 178, welche an der Übergangsstelle zur Vorderfläche 84 die Schneidkante
80 bildet. Die zweiten Anlageflächen 142 und 146 an den Messertrommeln 26 und 28 sind in gleicher Weise
abgeschrägt und stehen mit den Bodenflächen 148 und 150 der entsprechenden Messer 30 bzw. 32 in
formschlüssiger Verbindung, wenn diese Messer an den die erste Anlageflächen bildenden Schultern 140 und
144 der Messertrommeln 26 bzw. 28 angeordnet sind. Bei dieser Ausbildung der Befestigung für die Messer 30
und 32 können die Messer 30 oder 32 von ihrer Messertrommel im Bedarfsfälle abgenommen und durch
gleichförmiges Bearbeiten an der Vorderfläche 86 oder 84 beliebig oft geschärft werden, wobei die Schneidkante
des geschärften Messers nach dem Wiederbefestigen an der Messertrommel genau in ihrem früheren Abstand
und in ihrer früheren Überdeckung mit dem anderen Messer, d. h. also in der gleichen, vorgegebenen
Schnittstellung liegt. Das gleiche trifft auch dann zu, wenn ein Messer gegen ein anderes, gleichartiges
Messer ausgetauscht wird. Da bei jedem Schärfen eines Messers und Wiederbefestigen des geschärften Messers
an der zugehörigen Messertrommel die Löcher in diesem Messer, beispielsweise die Löcher 152 in dem
Messer 30 an der Messertrommel 28 etwas nach außen in Richtung auf den Trommelumfang hin verschoben
werden, sind diese Löcher 152 entsprechend groß ausgebildet, um die Schraubbolzen 158 mit Spiel
aufnehmen zu können, und um so das Eindrehen der Schraubbolzen 158 in die Löcher 156 in der Schulter 140
zu ermöglichen, und zwar unabhängig davon, wie oft das betreffende Messer bereits geschärft worden ist.
Ein genaues Anordnen der Messer in der vorgeschriebenen präzisen schraubenförmigen Lage auf den
Messertrommeln zur Erzielung des angestrebten präzisen fortlaufenden Schneidens beim Betrieb der
rotierenden Schere ist somit durch die Art der Befestigung der Messer an den Messertrommeln
automatisch gegeben und wird unfehlbar beim Befestigen dieser Messer an ihren Messertrommeln erreicht.
Für das Befestigen der Messer an den zugehörigen Messertrommeln ist nur noch das Anziehen der
Befestigungsmittel bzw. Schraubbolzen notwendig, was ohne besonderes Geschick und ohne besondere Übung
erfolgen kann. Ein Nachstellen bzw. Justieren der Messer an den Trommeln ist nicht erforderlich.
Die Messer 30 und 32 bestehen beispielsweise aus gehärtetem Stahl und eignen sich nicht nur zum
Schneiden von weichem Material, wie beispielsweise Papier oder Pappe sondern auch zum Schneiden von
Metall einschließlich Stahl. Vorzugsweise werden die Schneidkanten 78 und 80 der Messer 30 und 32 von sehr
harten Einsätzen in diesen Messern gebildet.
Das einfache und sehr bequeme, wie auch sehr feste Anordnen der Messer an den Messertrommeln in einer
sehr präzisen, beispielsweise schraubenförmigen Anordnung für ein gleichmäßiges und präzises fortschreitendes
Schneiden oder Scheren beim Betrieb der rotierenden Schere und die leichte Einstellung bzw.
Justierung der Messer beispielsweise durch Einstellung der unteren Messertrommel ermöglichen es, daß die
rotierende Schere ein Material von jeder Art einschließlich härteste Metalle mit all den Vorteilen schneidet,
welche aus der Verwendung von schraubenförmigen Messern hervorgeht. Die gleichen Faktoren gekuppelt
mit den bevorzugten, sehr harten Schneidkanten der Messer ergeben ferner eine viel längere Gebrauchsdauer
dieser Messer, bevor ein Schärfen erforderlich wird. In dieser Verbindung ist es bekannt, daß bei rotierenden
Metallscheren mit geraden Gegenmessern, von denen ein Messer an einer Messertrommel einstellbar befestigt
ist, die Messer ein Schärfen nach einer Betriebsdauer
von bereits acht Stunden im Durchschnitt erforderlich machen, während bei der gezeigten rotierenden Schere
mit schraubenförmigen Messern und beim Schneiden des gleichen Metallmaterials die Messer erst nach einer
Woche geschärft werden müssen, obwohl die rotierende Schere fast 24 Stunden pro Tag in Betrieb war. Die
Messer wurden dabei am Ende einer vollen Woche nur aus dem Grunde bei einem Stillstand der rotierenden
Schere am Wochenende wieder geschärft, damit dieses Schärfen nicht mitten während der Arbeitszeit bzw.
während der folgenden Woche erforderlich wurde.
Wie in der F i g. 2 angedeutet ist, kann jedes Messer mit zwei Schneidkanten versehen werden, die dann
abwechselnd verwendet werden. Das in der F i g. 2 gezeigte Messer 32', welches an der Messertrommel 28'
befestigt ist, ist mit den beiden diagonal gegenüberliegenden Schneidkanten 80' und 80" versehen, von denen
die Schneidkante 80' an der Verbindungslinie der Vorderfläche 84' und der schrägen oberen Fläche 178'
des Messers und die andere Schneidkante 80" an der Verbindungsstelle der hinteren Fläche 186 und der
schrägen Bodenfläche 150' des Messers liegen, wobei die obere Fläche sowie die Bodenfläche 178' und 150'
parallel zueinander sowie parallel zu der ebenfalls schrägen zweiten Anlagefläche 146' an der Messertrommel
28' verlaufen, so daß die Bodenfläche 150' des Messers 32' formschlüssig mit der zweiten Anlagefläche
ίο 146' liegt, wenn das Messer an der als erste
Anlagefläche dienenden Schulter 144' befestigt ist. Weiterhin sind die Löcher 152a'und vorzugsweise auch
die Löcher 154a'in dem Messer 32' zur Aufnahme der Schraubbolzen 158a' und Finger 160' der Abstützung
162a' mit gleichem Abstand von den einander gegenüberliegenden Schneidkanten 80' und 80" angeordnet,
um eine wahlweise Verwendung beider Schneidkanten zu ermöglichen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Befestigung für ein im Querschnitt ein Parallelogramm bildendes Messer an einer Messertrommel
für eine rotierende Schere, mit einer an der Messertrommel für die Vorderfläche des Messers
vorgesehenen ersten Abstützfläche, an welcher das Messer unmittelbar, aber abnehmbar befestigt ist,
dessen die Schneidkante bildende obere Fläche und gegenüberliegende Bodenfläche schräg ansteigend
zu der Vorderfläche sowie zu der dieser Fläche gegenüberliegenden Seitenfläche des Messers verlaufen,
dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Messertrommel (26, 28) eine zusätzliche
zweite Abstützfläche (142, 148) für die Bodenfläche des Messers vorgesehen ist.
2. Befestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (30, 32) in ihrer
Längsrichtung mit zwei Lochreihen (152, 154) versehen sind, von denen die eine Lochreihe (152)
zur Aufnahme von Schrauben (158) zum Festschrauben an der ersten Abstützfläche (140, 144) und die
andere Lochreihe (154) zur Aufnahme von Fingern (160) dient, die an einer Abstützung (162) befestigt
sind, welche mittels Schrauben (168) gegen eine etwa rechtwinklig zur Vorderfläche (84, 86) des Messers
verlaufende Trommeloberfläche (166) festgeschraubt ist.
3. Befestigung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher der einen Lochreihe (152)
mit Spiel die Schrauben (158) aufnehmen.
Priority Applications (1)
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| DE19702065612 DE2065612C3 (de) | 1970-07-28 | 1970-07-28 | Befestigung für ein im Querschnitt ein Parallelogramm bildendes Messer an einer Messertrommel |
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Families Citing this family (3)
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1970
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Also Published As
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