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DE2063320A1 - Schlepper mit Überschlagschutz - Google Patents

Schlepper mit Überschlagschutz

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DE2063320A1
DE2063320A1 DE19702063320 DE2063320A DE2063320A1 DE 2063320 A1 DE2063320 A1 DE 2063320A1 DE 19702063320 DE19702063320 DE 19702063320 DE 2063320 A DE2063320 A DE 2063320A DE 2063320 A1 DE2063320 A1 DE 2063320A1
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DE
Germany
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protective frame
area
container
cheeks
tractor
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DE19702063320
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DE2063320B2 (de
DE2063320C3 (de
Inventor
Oswald Dipl.-Ing. 5300 Bonn May
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Kloeckner Humboldt Deutz AG
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Kloeckner Humboldt Deutz AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/13Roll-over protection
    • B60R21/131Protective devices for drivers in case of overturning of tractors

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

  • Schlepper mit Überschlagschutz Die Erfindung betrifft einen Schlepper selbsttragender Bauweise mit Fahrersitz und einem Überschlagschutz, der durch je eine beiderseits der tragenden Baugruppen an diesen angeordnete Schutsrahmenwange gebildet ist, die im Bereich des Fahrersitzes je einen bis über die Kopfhöhe des Fahrere hochgeführten Rahmenschenkel aufweisen.
  • Bei einem Schlepper vorgenannter Gattung besteht das Problem, die beim überschlag auf einen oder beide Rahmenschenkel einwirkende Aufschlagwucht über die Schutzrahmenwangen verformungsfrei 9ür die tragenden Baugruppen in diese einzuleiten.
  • Da die Aufschlagwucht in direkter Beziehung zu der Gesamtschwerpunktlage des Schleppers von dessen Rollebene steht, ist somit eine wesentlich stärkere Dimensionierung der Sohutzrahmenwangen gegenüber Biegungs- und Drillkräften mit wachsendem Abstand des Schwerpunktes erforderlich. Dabei ha-t sich gezeigt, daß ein oberhalb der Antriebsmaschine zur Unterbrinung einer ausreichenden Brennstoffmenge für diesslbe angeordneter Brennstoffbehälter nicht nur durch seine ungünstige Sohwerpunktbeeinflussung eine stärkere Dimensionierung der Sohutzrahmenwangen direkte sondern auch indirekt verursacht. Dies ist dadurch bedingt, daß ein oberhalb der Antriebsmaschine liegender Brennstoffbehälter eine zumindest um dessen Bauhöhe höhere Lage des Fahrersitzes bedingt, wodurch um den gleichen Betrag die Bauhöhe der Rahmenschenkel vergrößert wird. Es ergibt sich somit neben der durch die Vergrößerung der Schwerpunktlage verursachten höheren Beanspruchung der Schutzrahmenwangen eine weitere VergrUßerung deren Beanspruchung bei einem Überschlag, bedingt durch das bei diesem aus dem längeren Hebelarm der Rahmenschenkel wirksame Moment. Darüber hinaus erbringt die Anordnung eines Brennstoffbehälter3 oberhalb der Antriebsmaschine für den Fahrer des Schleppers bei dessen Überschlag eine erhöhte Gefahr. Diese Gefahr besteht darin, daß der Brennstoffbehälter beim Aufschlag zerstört werden kann und auslaufender Brennstoff an erhitzten Teilen der Brennkraftmaschine Feuer fängt. Durch den auslaufenden Brennstoff ergibt sich darüber hinaus die Gefahr einer Verseuchung des Grundwassers.
  • Ausgehend von diesen Erkenntnissen ist es Aufgabe der Brfindung, einen Schlepper der vorausgesetzten Gattung unter Vermeidung der geschilderten Nachteile dahingehend zu verbessern, daß bei einer Boppelausnutzung der Schutzrahmenwangen sich für diese beim Überschlag des Sohleppers eine Verminderung der aus der Aufschlagwucht aufzunehmenden Kräfte ergibt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelost, daß die Schutzrahmenwanden Kastenquerschnitt besitzen, und daß der durch den Kastenquerschnitt gebildete Hohlraum als Behälter und/oder Wärmetauscher für den Brennstoff der intriebsmasohine und/oder das Arbeitsmittel einer von dieser angetriebenen Kraftübertragungseinrichtung dient. Hierdurch wird bei einer Reduzierung der von den Schntzrahmenwangen aufzunehmenden Kräfte erreicht, daß bei gleichzeitig reduziertem Gesamtgewicht des Schleppers eine wesentliche Reduzierung der Herstellungskosten ermöglicht wird. Darüber hinaus erbringt die kastenförmige Bauweise der Rahmenschenkel für diese den Vorteil einer erhöhten Drillsteifigkeit mit sich, wodurch die tragenden Baugruppen des Schleppers in erhöhtem Maße gegen unzulässige Verformung bei einem Überschlag geschützt sind.
  • Zweckdienlich ist es dabei, daß die vertikale Erstreckung der Schutzrahmenwangen im Bereich der Antriebsmaschine größer als quer dazu ist.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Schutzrahmenwangen im Bereich der Treibachsrohre abgewinkelt sind, und daß der durch die Abwinklung entstehende Schenkel mit den Treibachsrohren biegefest verspannt ist. Hierdurch wird neben einer Vergrößerung des Volumens der durch die Schutzrahmenwangen gebildeten Behälter erreicht, daß die reibachsrohre wirksam gegen Bruch bei einem Überschlag geschützt sind, und somit für den Fahrer eine erhöhte Unfallsicherheit gegeben ist. Eine besonders wirksame Sicherung der Treibachsrohre gegen eine unzulässige Verformung ergibt sich dadurch, daß die Schutzrahmenwangen im Bereich der Treibachsrohre als Versteifung zwischen diesen und dem riebwerksgehäuse auslaufen. Von Vorteil ist es ferner, daß die durch die Abwinklung der Schutzrahmenwangen entstehenden Schenkel sich bis in den Bereich der Xotflugel für die Treibräder erstrecken. Zweckdienlich ist es hierbei, daß die abgewinkelten Schenkel als Befestigung für einen Teil der Eotflügel dienen.
  • Zur weiteren Doppelausnutzung der Schutzrahmenwangen ist ferner vorgesehen, daß die Schutzrahmenwangen im Bereich des Triebwerksgehäuses und/oder des Tribachsgehäuses die Plattform für den Fahrerstand mitbilden. Dabei sollen zur Erleichterung des Ausstiegs des Fahrers auf die Plattform die Schutzrahmenwangen im Bereich des Triebwerksgehäuses als Halterung für ein Trittbrett dienen. In gleicher Weise kann der Aufstieg des Fahrers dadurch erleichtert werden, daß die Schutzrahmenwangen im Bereich des Triebwerksgehäuses trittbrettförmige Aussparungen oder Vorsprünge aufweisen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die durch die Schutzrehmenwangen gebildeten Behälter im Bereich zwischen dem Triebwerksgehäuse und der Xntriebamaschine unterteilt sind, und daß die neben der Antriebsmaschine liegenden Teilstücke der Schutzrahmenwangen als Behälter für das hydraulische und/oder pneumatische Arbeitsmittel einer Eraftübertragungseinrichtung und die neben dem Triebwerksgehäuse liegenden Teilstücke als Behälter für den Brennstoff der Antriebsmaschine dienen. Für den Fall, daß bei einem Schlepper als Eraftübertragungaeinri¢htung zwischen der Antriebsmaschine und den reibrädern ein hydraulischer Drehmomentenwandler vorgesehen ist, und zum Heben und Senken eines an den Schlepper angebauten Arbeitsgerätes eine hydraulische oder pneumatische Hubvorrichtung dient, ist gemäß der Erfindung ferner vorgesehen, daß der auf einer Fahrzeugseite neben der Antriebsmaschine liegende Behälterteil das Arbeitsmittel für den hydraulischen Drehmomentenwandler und der auf der gegenüberliegenden Fahrzeugseite neben der Antriebsmaschine liegende Behälterteil das hydraulische oder pneumatische Arbeitsmittel für die Hubvorrichtung aufnimmt. Eine weitere Möglichkeit der vorteilhaften Unterbringung von 3rennstoff und Arbeitsmittel ergibt sich dadurch, daß die durch die Sohutsrahmenwangen gebildeten Behälter im Bereich zwischen dem Triebwerksgehäuse und der Antriebsmaschine unterteilt sind, daß von beiden Schutzrahmenwangen die im Bereich des Triebwerksgehäuses liegenden Teilstücke als Behälter für den Brennstoff der Antriebsmaschine dienen, und daß ein im Bereich der Antriebsmaschine liegendes Teilstück einer Schutzrahmenwange als Behälter für hydraulisches Arbeitsmittel einer Kraftübertragungseinrichtung dient, während das auf der gegenüberliegenden Fahrzeugseite liegende Teilstück der anderen Schutzrahmenwange als Druckluftspeicher für eine pneumatiihe Bremsanlage des Schleppers dient.
  • Zweckdienlich ist es schließlich, daß eine oder beide der Schutzrahmenwangen als Halterung für einen Werkzeugkasten dienen und/oder eine Ausnehmung zur Bildung eines Werkzeugkastens aufweisen.
  • Weitere Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung können der nachfolgenden Beschreibung und Zeichnung, welche ein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt, entnommen werden. Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht des Schleppers gemäß der Erfindung in schematischer Darstellung.
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf den Schlepper gemäß Fig. 1 mit abgebauten Rahmenschenkeln und abgebautem Dachteil.
  • Fig. 3 den Schlepper gemäß den Figuren 1 und 2 in Frontansicht.
  • Fig. 4 das Antriebsschema eines Schleppers nach den Figuren 1 bis 3 mit hydrostatischem Fahrantrieb und hydraulischem Kraftheber für ein anzubauendes Arbeitsgerät.
  • Der Schlepper nach den Figuren 1 bis 4 hat ein als tragendes Bauteil ausgeführtes Vorderachskonsol 1, in-dem quer zur Schlepperlängsmittelachse pendelnd eine Lenkachse 2 mit Laufrädern 3 gelagert ist. Mit dem Vorderachskonsol 1 ist eine als tragendes Bauteil ausgebildete Antriebsmaschine 4 verspannt, die neben dem Vorderachskonsol 1 und einem Luftfilter 5 durch eine Haube 6 verkleidet ist. An die Antriebsmaschine 4 ist wiederum ein als tragendes Bauteil ausgeführtes Triebwerksgehäuse 7 angeflanscht, das einen Eupplungsgehäuseteil 8 hat, oder mit einem selbsttragenden Kupplungsgehäuseteil verspannt ist. Das Triebwerksgehäuse 7 ist mit einem gleichfalls als tragendes Bauteil ausgeführten Treibachsgehäuse 9 verspannt, das beiderseits Treibscharchre 10 besitzt. Vom Treibschsgehäuse 9 werden über nicht dargestellte, in den Treibacherchren 10 gelagerte Steckachsen hintere reibräder II angetrieben.
  • Vom Vorderachskonsol 1 auegehend sind bis zum Treibachsgehäuse 9 beiderseits entlang dem Kurbelgehäuse und/oder der Ölwannenpartie der Antriebsmaschine 4 und dem sich anschließenden tragenden Bauteil 7 bis 9 mit diesen Je eine Schutzrahmenwange 12 bzw. 13 von Schutzrahmenteilen 14 bzw. 15 biegefest, mittels im einzelnen nicht dargestelher Schrauben verbunden. Die Schutzrahmenwangen 12 und 13 haben im Bereich der Antriebsmaschine 4 und im Bereich des Triebwerksgehäuses 7 sowie des Treibachsgehäuses 9 Kastenquerschnitt. Die Kastenquerschnitte der Schutzrahmenwangen 12 und 13 sind erfindungsgemäß zu Behältern verschlossen. Jeder der durch die Schutzrahmenwangen 12 bzw. 13 gebildete Behälter ist vorzugsweise im Bereich zwischen der Antriebsmaschine 4 und dem Triebwerksgehäuse 7 dadurch einen, den jeweiligen Kastenquerschnitt dicht ausfüllenden Steg 16 bzw. 17 in ein vorderes Teilstück 18 bzw. 19 und in ein hinteres Teilstück 20 bzw.
  • 21 unterteilt, so daß sich insgesamt zwei kleinere und zwei größere Behälter ergeben. Die durch die hinteren Teilstücke 20 bzw. 21 gebildeten Behälter dienen als Brennstoffbehälter für die Antriebsmaschine 4, während der durch das vordere Teilstück 18 gebildete Behälter als Vorratsbehälter für hydraulisches Arbeitsmittel und der durch das vordere Xeilstück 19 gebildete Behälter als Druckspeicher für die Bremsluft einer nicht dargestellten pneumatischen Bremsanlage vorgesehen ist. Die vorderen Teilstücke 18 und 19 sind durch einen mit vollem Querschnitt ausgeführten Bügel 22, der um das Vorderachskonsol 1 herumgeführt und fest mit diesem verspannt ist untereinander verbunden. Der frontseitige feil des Bügels 22 dient als vorderes Zugmaul und/oder als Halterung für nicht dargestellte Ballastgewichte. Wie in Fig. 1 ersichtlich, ist die Schutzrahmenwange 12 im vorderen Bereich nochmals durch einen Steg 25 unterteilt, wobei das abgeteilte Teilstück zu einem Werkzeugkasten 24. ausgestaltet ist, der einen im einzelnen nicht dargestellen verriegelbaren Deckel hat.
  • Wie insbesondere der Fig. 2 zu entnehmen ist, sind die Schutzrahmenwangen 12 und 13 im Bereich der Treibachsrohre 10 abgewinkelt und mit ihren durch die Abwinklung entstehenden Schenkeln 25 bzw. 26 biegesteif mit den reibachsrohren 10 mittels Schrauben verspannt. Dabei erstrecken sich die Schenkel 25 bzw. 26 bis in den Bereich von die Treibachsrohre 11 überdeckenden Kotflügeln 27 bzw. 28. Die Schenkel 25 bzw. 26 der hinteren Teilstücke 20, 21 sind, wie der Fig. 2 weiterhin zu entnehmen, durch schräg zur längamittelachse des Schleppers verlaufende Stege 29 bzw. 30 gegenüber den die Schutzrahmenwangen 12, 13 in die Behälter unterteilenden Stege 16, 17 abgesteift, so daß ein wirksamer Schutz der Treibachsrohre 10 gegen einen Bruch bei einem überschlag geschaffen wird. Die hinteren Teilstücke 20 bzw. 21 haben obere, vorzugsweise durch Nasenbleche gebildete Deckplatten 31 bzw. 32, die mit als Halterung für die Kotflügel 27 bzw.
  • 28 und zugleich als Plattform für den Fahrerstand des Schleppers dienen. Bodenseitig sind die durch die hinteren teilstücke 20, 21 gebildeten Brennstoffbehälter durch eine Leitung 33 untereinander verbunden. Dabei ist einer der Brennstoffbehälter 20 bzw. 21 über eine Leitung 34 mit der Brennstoffpumpe 35 der Antriebsmaschine 4 verbunden, die als Einspritz-Brennkraftmaschine ausgeführt ist. Die Brennstoffpumpe 35 ist wiederum über eine, den überschüssig angesaugten Brennstoff rückführenden Leitung 36 mit dem durch das hintere Teilstück 20 gebildeten Behälter verbunden. An den Stegen 29 bzw. 30 der hinteren Teilstücke 20, 21 sind zum erleichterten Aufstieg Xrittbretter 37 angeflansoht.
  • Außerdem ist Jeder der durch die hinteren Teilstücke 20, 21 gebildeten Brennstoffbehälter mit einem im einzelnen nicht dargestellten Einfüllstutzen versehen.
  • Mit den Schutzrahmenteilen 14 und 15 ist im Bereich zwischen der Antriebamaschine 4 und dem Triebwerksgehäuse 7 in ein dem Überschlagsohutz dienender Rahmenschenkel 38 bzw. 39 einstückig verbunden, oder lösbar verspannt. Die Rahmenschenkel 38 und 39 sind leicht nach hinten geneigt, und bis über die Kopfhöhe eines Fahrersitzes 40 hochgeführt. Der Fahrersitz 40 ist auf dem Gehäuse eines dem Heben und Senken einer am Dreibachsgehäuse 9 angelenkten Geräteanbauvorrichtung 41 dienenden hydraulischen Rubvorrichtung 42 angebracht, die als hydraulischer Kraftheber ausgeführt ist. Der hydraulische Kraftheber 42 ist teils auf dem Treibachsgehäuse 9 und dem Triebwerksgehäuse 7 aufgeflanscht. Mit dem Treibachsgehäuse 8 sind hinter dem Fahrersitz 40 leicht nach vorne geneigte schenkelförmige Stützen 43 verbunden, die gleichfalls bis über die Kopfhöhe des Fahrers hochgeführt sind.
  • Die oberen Enden der Rahmenschenkel 38 und 39 sind mit den oberen Enden der Stützen 43 durch einen, einen Dachteil bildenden Viereckrahmen 44 untereinander verbunden.
  • Wie der Figur 4 zu entnehmen ist, besitzt der vorhergehend beschriebene Schlepper einen von der Antriebsmaschine 4 angetriebenen hydrostatischen Drehmomentenwendler 45 als Eraftübertragungseinrichtung für die Treibräder 11. Die Füllung des hydrostatischen Drehmomentenwandlers mit Arbeitsmittel wird ständig über eine Leitung 46 mit einem Mengenteiler 47 durch eine von der Antriebsmaschine 4 ständig angetriebene Pumpe 48 konstant gehalten. Die Pumpe 48 steht über eine Saugleitung 49 und einen Filter 50 mit dem als Vorratsbehälter für das hydraulische Arbeitsmittel des hydrostatischen Drehmomentenwandlers 45 dienenden vorderen Teilstück 18 in Verbindung, das einen im einzelnen nicht dargesitlten Einfüllstutzen zur Einfüllung des Arbeitsmittels hat. Außerdem wird von der Pumpe 48 über eine Leitung 51 ein an den Mengenteiler 47 angeschlossenes Steuergerät 52 des hydraulischen Krafthebers 42 mit hydraulischem Arbeitsmittel versorgt. Das überschüssige von der Pumpe 48 geförderte Arbeitsmittel fließt über ein nicht dargestelltes Überdruckventil derselben über eine mit dem vorderen Teilstück 18 verbundene Leitung 53 in dieses zurück. Die Leitung 53 steht ferner über eine Leckölleitung 54 mit dem hydraulischen Drehmomentenwandler 45 und über eine Leitung 55 mit dem Steuergerät 52 in Verbindung. Über die Leitung 55 und die Leitung 53 wird beim Senken des hydraulischen Krafthebers 42 das aus dem Arbeitszylinder desselben ausströmende Arbeitsmittel in den durch das vordere Teilstück 18 gebildeten Vorra-tsbehälter zurückgeführt.

Claims (13)

P a t e n t a n s p r ü c h e :
1. Schlepper selbsttragender Bauweise mit Rahrersitz und einem Überschlagschutz, der durch je eine beiderseits der tragenden Baugruppen an diesen angeordnete Schutzrahmenwange gebildet ist, die im Bereich des Fahrersitzes je einen bis über die Kopfhöhe des Fahrers hochgeführten Rahmenschenkel autweisen, dadurch gekennzeichnet, daX die Schutzrahmenwangen (12, 13) Kastenquerschnitt besitzen, und daß der durch den Kastenquerschnitt gebildete Hohlraum (18, 19, 20, 21) als Behälter und/oder Wärmetauscher für den Brennstoff der Antriebsmaschine (4) und/oder das Arbeitsmittel einer von dieser angetriebenen Kraftübertrgungseinrichtung (42 und 45) dient.
2. Schlepper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Erstreckung der Schutzrahmenwangen (12, 13) im Bereich der Antriebsmaschine (4) größer als quer dazu ist.
3. Schlepper nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzrahmenwangen (12, 13) im Bereich der Treibachsrohre (10) abgewinkelt sind und daß der durch die Abwinklung entstehende Schenkel (25 bzw. 26) mit den Treibachsrohren (10) biegefest verspannt ist.
4. Schlepper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzrahmenwangen (12, 13) im Bereich der Treibachsrohre (10) als Versteifung (29 bzw. 30) zwischen diesen und dem Triebwerksgehäuse (7) auslaufen,
5. Schlepper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Abwinklung der Schutzrahmenwangen (12, 13) entstehenden Schenkel (25 bzw. 26) sich bis in den Bereich der Kotflügel (27 bzw. 28) für die Treibräder (11) erstrecken.
6. Schlepper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die abgewinkelten Schenkel (25 bzw. 26) als Befestigung für einen Teil der Kotflügel (27 bzw. 28) dienen.
7. Schlepper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzrahmenwangen (12, 13) im Bereich des Triebwerksgehäuses (7) und/oder des reibachsgehäuses (9) die Plattform für den Fahrerstand mitbilden.
8. Schlepper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzrahmenwangen (12, 13) im Bereich des Triebwerksgehäuses (7) als Halterung für ein Trittbrett (37) dienen.
9. Schlepper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzrahmenwangen (12, 13) im Bereich des Triebwerksgehäuses (7) trittbrettförmige Aus nehmungen oder Vorsprünge (37) aufweisen.
10. Schlepper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Schutzrahmenwangen (12, 13) gebildeten Behälter im Bereich zwischen dem Driebwerksgehäuse (7) und der Antriebsmaschine (4) anterteilt eind, und daß die neben der Antriebsmaschine liegenden Teilstücke t 19) der Schutzrahmenwangen (12, 13) als Behälter für das hydraulische Arbeitsmittel einer Kraftübertragungseinrichtung (42, 45) und die neben dem Triebwerksgehäuse (7) liegenden Teilstücke (20, 21) als Behälter für den Brennstoff der Antriebsmaschine (4) dienen.
11. Schlepper nach Anspruch 10, bei dem als Kraftübertragungseinrichtung zwischen der Antriebsmaschine und den Trilbrädern ein hydraulischer Drehmomentenwandler vorgesehen ist und zum Heben und Senken eines an den Schlepper angebauten Arbeitsgerätes eine hydraulische hubvorrichtung dient dadurch gekennzeichnet, daß der auf einer Fahrzeugseite, neben der Antriebsmaschine (4) liegende Behälterteil (18) das Ar beitsmittel für den hydraulischen Drehmementenwandler (45) und der auf der gegenüberliegenden Fahrzeugseits neben der Antriebsmaschine liegende Behälterteil (19) das hydrenulische Arbeitsmittel für eie Hubvorrichtung (42) anfnimmt.
12. Sch@epper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die durch die Schutzrahmemangen (12, 13) gebildeten Behälter im Bereich zwischen dem Triebwerks gehäuse (7) und der Antriebsmaschine (4) unterteilt sind, daß von beiden Schutzrahmenwangen (12, 13) die im Bereich des Triebwerksgehäses (7) liegenden Teilstücke (20, 21) als Behälter für den Brennstoff der Arbeitsmaschine (4) dienen, und daß ein im Bereich der Antriebsmaschine liegendes Teilstück (18) einer Schntzrahmenwange (12) als Behälter für hydraulisches Arbeitsmittel einer Kraftübertragungse inrichtung (42, 45) dient, wahrend das auf der gegenüberliegenden Fahrzeugseite liegende Teilstück (19) der anderen Schutzrahmenwange ( als iruckluftspeicher für eine pneumatische Bremsanlage des Schleppers dient.
13. Schlepper nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder beide der Schutzrahmenwangen (12) als Halterung für einen Werkzeugkasten (24) dienen und/oder eine Ausnehmung zur Bildung eines Werkzeugkastens (24) aufweisen.
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