DE3151280C2 - Fahrgestellrahmen für Fahrzeuge, insbesondere Omnibusse - Google Patents
Fahrgestellrahmen für Fahrzeuge, insbesondere OmnibusseInfo
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Abstract
Fahrgestellrahmen für Fahrzeuge, insbesondere Omnibusse, der aus einem vorderen Rahmenendteil, einem hinteren Rahmenendteil und einem gegenüber diesen tieferliegenden Rahmenmittelteil zusammengesetzten Grundrahmen besteht, wobei die Rahmenendteile mit senkrecht verlaufenden Streben versehen sind, die zum Anschluß des Rahmenmittelteiles in dessen Ebene liegende Anschlußstellen und in Höhe Oberkante der Rahmenendteile weitere Anschlußstellen zur Aufnahme eines Rahmenoberteiles bzw. Bodenrahmens enthalten, an denen zur Bildung eines fahrbereiten Fahrzeugrahmens lösbar ein Hilfsrahmen befestigt ist, der gegen einen an den späteren Omnibusaufbau angepaßten Bodenrahmen austauschbar und mit dem Grundrahmen zu einer fertigen selbsttragenden Rahmeneinheit verbindbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Fahrgestellrahmen der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung.
- Bei einem gattungsgemäßen Fahrgestellrahmen (DE-OS 20 01 163) ist es bekannt, die aus Längs- und Querträgern bestehenden Rahmenendteile zwischen den Achsen in zwei übereinanderliegende mittlere Rahmengruppen aufzulösen, die an senkrechten Stegen der Rahmenendteile befestigt sind. Der bekannte Fahrgestellrahmen ist konstruktiv so gestaltet, daß alle Bauelemente unlösbar fest miteinander verbunden sind und so eine von Anfang an selbsttragende Rahmeneinheit bilden. Von Nachteil ist hierbei, daß der auf den Fahrgestellrahmen später aufzusetzende Omnibusaufbau an die vorgegebene Rahmenkonstruktion gebunden ist. Dies trifft im besonderen Maß für den bereits fertig montierten, in Höhe Oberkante der Rahmenendteile liegenden Bodenrahmen zu. Berücksichtigt man ferner, daß Obmnisbushersteller sehr oft ihre Fahrgestelle auch an dritte Aufbauhersteller liefern oder in andere Länder exportieren, die dann dort jeweils mit einem speziellen Aufbau versehen werden, so ist es von Nachteil, daß in diesen Fällen der jeweilige Aufbauhersteller seinen Aufbau an das konstruktiv vorgegebene Fahrgestell anpassen muß.
- Ausgehend von diesem bekannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei minimalem Konstruktions- und Montageaufwand den Aufbau und auch die Herstellweise des Fahrgestellrahmens so zu gestalten, daß die den Aufbau beeinflussenden Bauteile vom jeweiligen Aufbauhersteller selbst gestaltet und an den Fahrgestellrahmen angeschlossen werden können, d. h., daß der Fahrgestellrahmen auf die Gestaltung des Omnibusaufbaus keinen oder nur noch einen geringen Einfluß hat.
- Diese Aufgabe wird bei einem Fahrgestellrahmen der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Gattung erfindungsgemäß gelöst durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale.
- Die Erfindung ermöglicht auf besonders einfache Weise einerseits zunächst die Herstellung eines im wesentlichen definitiven, fahrbereiten Fahrzeugrahmens, in welchem insbesondere auch die vom Fahrerstand zum Antriebsaggregat führenden Versorgungsleitungen und Übertragungsgestänge oder dgl. innerhalb des Rahmens definitiv verlegt sind (und somit die Gestaltung und spätere Anbringung des Omnibusaufbaus in keiner Weise behindern). Lediglich der obere Rahmenmittelteil ist hierbei für den Transport zum Aufbauhersteller durch einen lösbar befestigten Hilfsrahmenteil gebildet. Andererseits ermöglicht nach Ankunft des Fahrgestellrahmens beim Aufbauhersteller ein einfaches Ersetzen lediglich des Hilfsrahmenteils durch das jeweils gewünschte obere Rahmenmittelteil bzw. den Bodenrahmen schließlich den Vorteil, daß die Gestaltung des Bodenrahmens vollkommen dem jeweiligen Aufbauhersteller überlassen bleibt.
- Bei einem Omnibus mit ebenem Aufbauboden wird der Bodenrahmen zweckmäßigerweise direkt auf die Oberkante der Rahmenendteile aufgelegt. Handelt es sich beispielsweise um einen Reiseomnibus mit einem verhältnismäßig großen Kofferraum, bei dem der Omnibusboden über der Oberkante der Rahmenendteile liegt, so wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß dann der Bodenrahmen über Schubwände an den Rahmenendteilen befestigt ist.
- Die Längsholme von Bodenrahmen und unterem Rahmenmittelteil können in an sich bekannter Weise durch senkrecht verlaufende Streben versteift sein, deren Länge dem jeweiligen Abstand des Bodenrahmens vom unteren Rahmenmittelteil angepaßt ist.
- Da bei einem erfindungsgemäßen Fahrgestellrahmen das Gestänge über mehrere Ebenen hinweg verlegt werden muß, ist es schließlich vorteilhaft, wenn zur Bedienung des Schaltgetriebes sowie der Schaltkupplung das Bedienungsgestänge als biegsame Welle oder dgl. ausgebildet ist.
- Auch die DE-AN W 1 759 konnte keinen Beitrag zur vorliegenden Erfindung leisten. Diese Entgegenhaltung beschreibt ein Großraumfahrzeug mit selbsttragendem Wagenkasten, welches sich hinsichtlich Aufbau und Herstellweise wesentlich von der Erfindung unterscheidet. Dies ist grundsätzlich darin begründet, daß bei einem Fahrzeug mit selbsttragendem Wagenkasten nicht von einem Fahrgestellrahmen im Sinne der Erfindung gesprochen werden kann. Insbesondere werden bei dem bekannten Großraumfahrzeug die einzelnen Aggregate, wie Vorderachse, Motor, Hinterachse, zunächst in eizelne sog. Trägergeräte eingebaut. Anschließend werden diese Trägergerüste mit entsprechenden Abständen voneinander angeordnet und mittels eines sich über die gesamte Fahrzeuglänge erstreckenden sog. Vorrichtungsträgers (= Hilfsrahmen, nicht Hilfsrahmenteil) zusammengeklammert. Um einen fahrbereiten Fahrzeugrahmen zu erhalten, müßten jedoch weiterhin hierfür erforderliche Versorgungsleitungen, Übertragungsgestänge oder dgl. zwischen den einzelnen Aggregaten offensichtlich provisorisch angebracht werden, welche erst später bei restlicher Fertigstellung des Großraumfahrzeugs, bei welcher auch der gesamte Hilfsrahmen wieder entfernt wird, durch den Aufbauhersteller definitiv verlegt werden können. Hierdurch ergibt sich ein zusätzlicher Konstruktions- und Montage-Mehraufwand.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von zwei Fahrgestellrahmen mit unterschiedlicher Fußbodenhöhe dargestellt. Es zeigt
- Fig. 1 in einer schematischen Seitenansicht einen Fahrgestellrahmen für einen Omnibus, mit einem am Grundrahmen lösbar befestigten Hilfsrahmen,
- Fig. 2 den Fahrgestellrahmen aus Fig. 1 in einer Draufsicht,
- Fig. 3 in einer Seitenansicht einen Fahrgestellrahmen mit einem fertig montierten hochliegenden Bodenrahmen,
- Fig. 4 den Fahrgestellrahmen aus Fig. 3 mit einem fertig montierten ebenliegenden Bodenrahmen.
- Gemäß Fig. 1 besteht der dort dargestellte Fahrgestellrahmen 1 aus einem vorderen Rahmenendteil 2, einem hinteren Rahmenendteil 3 und einem gegenüber den beiden Rahmenendteilen 2 und 3 tieferliegenden Rahmenmittelteil 4. Die Rahmenendteile 2 und 3sind über die Schubwände 5 und 6 mit dem Rahmenendteil 4 zu einer festen unlösbaren Einheit verbunden. Die Rahmenteile 2 bis 4 bilden somit einen einheitlichen Grundrahmen, auf den ein Omnibusaufbau mit einem beliebig ausgestalteten Bodenrahmen aufgebaut werden kann.
- Der aus den Rahmenteilen 2 bis 4 zusammengesetzte Grundrahmen bildet noch keinen in sich geschlossenen selbsttragenden Fahrgestellrahmen, der als fahrfertige Einheit, beispielsweise von der Fahrgestellrahmenmontage zur Aufbaumontage bzw. zu anderen Aufbauherstellern transportiert werden kann. Für den Ausbau des Grundrahmens zu einem fahrfertigen Fahrgestellrahmen wird nun gemäß der Erfindung ein Hilfsrahmen 8 verwendet, der lösbar mit dem Grundrahmen verbunden ist. Für die Verbindung des Hilfsrahmens 8 an dem Grundrahmen haben die Rahmenendteile 2 und 3 im Bereich ihrer Oberkante 9 besondere Anschlußstellen 10 bzw. 11, an denen das vordere Ende 12 sowie das hintere Ende 13 des Hilfsrahmens befestigt ist. Zusammen mit den unter dem vorderen Rahmenendteil 2 und dem hinteren Rahmenendteil 3 aufgehängten Achsaggregaten 14 und 15 sowie der im hinteren Rahmenendteil 3 eingebauten Antriebseinheit 16 und dem auf dem vorderen Ende aufgebauten Fahrerstand 17 bildet der Grundrahmen eine selbstfahrende und in sich selbsttragende Rahmeneinheit.
- Für die spätere Montage des Omnibusaufbaues wird der Hilfsrahmen 8 vom Grundrahmen abgenommen und dann von dem jeweiligen Aufbauhersteller durch einen eigenen Bodenrahmen ersetzt, der dann mit dem Grundrahmen an den einzelnen Anschlußstellen 10 und 11 unlösbar zur fertigen Rahmeneinheit verbunden wird.
- Fig. 3 zeigt einen für die Aufbaumontage fertigen Fahrgestellrahmen 19. Der Hilfsrahmen 8 wurde bereits vom Grundrahmen entfernt und durch einen Bodenrahmen 20 ersetzt. Der Fahrgestellrahmen soll für einen Reiseomnibus verwendet werden und hat wegen der erforderlichen großen Kofferräume einen gegenüber der Oberkante 9 des Grundrahmens erhöht liegenden Bodenrahmen 20.
- Die Verbindung des Bodenrahmens 20 mit dem Grundrahmen erfolgt über besondere Zwischenstücke 21, die als Schubwände ausgebildet sind und die an den Anschlußstellen 10 und 11 für den Hilfsrahmen 8 unlösbar fest mit den Rahmenendteilen 2 und 3 verbunden sind.
- Fig. 4 zeigt ebenfalls einen für die Aufbaumontage fertigen Fahrzeuggestellrahmen 22, der jedoch im Gegensatz zu dem Rahmen 19 aus Fig. 3 mit einem ebenen Bodenrahmen 23 versehen ist. Auch bei diesem Fahrzeugrahmen 22 wurde der Hilfsrahmen 8 bereits entfernt und durch den Bodenrahmen 23 des Aufbaues ersetzt. Die Verbindung des Bodenrahmens 23 am Grundrahmen erfolgt direkt an den Anschlußstellen 10 und 11 der Rahmenendteile 2 und 3 .
- Die zur Verstärkung der Rahmen 19 und 22 zwischen dem Rahmenmittelstück 4 und dem jeweiligen Bodenrahmen 20 bzw. 23 angeordneten Streben 24 werden nach der Befestigung des jeweiligen Bodenrahmens 20 bzw. 23 am Grundrahmen angepaßt und eingesetzt.
- Bei den in der Zeichnung erläuterten Fahrgestellrahmen ist das Antriebsaggregat 16 im Heck und der Fahrerstand 17 im Frontbereich angeordnet. Es müssen daher die Übertragungsgestänge 25 bis 27 für alle wesentlichen Bedienungseinrichtungen, wie Getriebeschaltung, Kupplung, Füllungsregler und die Hauptversorgungsleitungen über die gesamte Rahmenlänge vom vorderen Fahrerstand 17 zum Antriebsaggregat 16 innerhalb des Fahrgestellrahmens verlegt werden. Um hierbei zu vermeiden, daß durch die Übertragungsgestänge 25-27 die Gestaltungsfreiheit des Bodenrahmens 23 eingeengt wird, sind diese zweckmäßig unabhängig vom Bodenrahmen 23 innerhalb der Rahmenendteile 2 und 3 und im nach unten versetzt liegenden Rahmenmittelteil 4 untergebracht. Da die Übertragungsgestänge dabei in verschiedenen vertikalen Ebenen des Rahmens verlegt werden müssen, sind diese in vorteilhafter Weise als biegsame Wellen oder dgl. ausgebildet.
Claims (4)
1. Fahrgestellrahmen für Fahrzeuge mit im Heck angeordnetem Antriebsaggregat und am vorderen Ende angeordnetem Fahrerstand, insbesondere Omnibusse, der aus einem ein vorderes Rahmenendteil, ein hinteres Rahmenendteil und ein gegenüber diesen tieferliegendes unteres Rahmenmittelteil umfassenden Grundrahmen gebildet ist, wobei die Rahmenteile mit senkrecht verlaufenden Streben versehen sind, die zum Anschluß des Rahmenmittelteiles in dessen Ebene liegende Anschlußstellen zur Aufnahme eines oberen Rahmenmittelteiles bzw. Bodenrahmens aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung eines fahrbereiten Fahrzeugrahmens (19 bzw. 22) sämtliche vom Fahrerstand (17) zum Antriebsaggregat (16) führenden Versorgungsleitungen und Übertragungsgestänge (25 bis 27) oder dgl. innerhalb des unteren Rahmenmittelteiles (4) verlegt sind und an den in Höhe Oberkante (9) der Rahmenendteile (2 und 3) liegenden Anschlußstellen (10 und 11) lösbar ein Hilfsrahmenteil (8) befestigbar ist, der gegen einen an den späteren Omnibusaufbau angepaßten oberen Rahmenmittelteil bzw. Bodenrahmen (20 bzw. 23) austauschbar ist, der seinerseits mit dem Grundrahmen zu einer fertigen selbsttragenden Rahmeneinheit verbindbar ist.
2. Fahrgestellrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenrahmen (20 bzw. 23) direkt oder über Schubwände (21) an den Rahmenendteilen (2 und 3) befestigt ist.
3. Fahrgestellrahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise die Längsholme von Bodenrahmen (20 bzw. 23) und unterem Rahmenmittelteil (4) durch senkrecht verlaufende Streben versteift sind, deren Länge dem jeweiligen Abstand des Bodenrahmens (20 bzw. 23) vom unteren Rahmenmittelteil (4) angepaßt ist.
4. Fahrgestellrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsgestänge (25 bis 27) zur Bedienung des Schaltgetriebes bzw. der Schaltkupplung in der Art einer biegsamen Welle oder dgl. ausgeführt sind.
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