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DE2061541B - Läuterbottich - Google Patents

Läuterbottich

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Publication number
DE2061541B
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Authority
DE
Germany
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false bottom
wort
lauter
lauter tun
spent
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Auf Nichtnennung Antrag
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
A Ziemann GmbH
Original Assignee
A Ziemann GmbH

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Description

  • Nach dem derzeitigen Stand der zerspanenden Technik können Schlitze und Löcher nur dann gestanzt werden, wenn die Schlitzweite bzw. der Lochdurchmesser nicht kleiner ist als die Stärke des zu bearbeitenden Bleches. Aus den obengenannten Gründen kommt daher ein Stanzen der Schlitze bei Blechen für einen Senkboden nicht in Frage, wenn eine Trübung der Würze nicht mit in Kauf genommen
  • wird. Die Schlitze müssen daher in die den Senkboden bildenden Bleche eingefräst werden. Hinzu kommt dann noch, daß die Schlitze an ihren unteren Enden durch Fräsen aufgeweitet werden müssen.
  • Der Senkboden der bekannten Läuterbottiche ist daher nicht nur wegen der aus Festigkeitsgründen erforderlichen Dicke der für den Senkboden verwendeten Bleche, sondern auch wegen der teueren Bearbeitung durch Fräsen zum Herstellen von Schlitzen verhältnismäßig teuer.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Läuterbottich mit einem mindestens teilweise mit Durchbrüchen versehenen Senkboden für die Treberschicht zu schaffen, bei dem die eingangs aufgezeigten Nachteile vermieden sind und der wesentlich billiger hergestellt werden kann, als dies bei den bekannten Läuterbottichen möglich ist.
  • Diese Aufgabe ist bei einem Läuterbottich der eingangs genannten Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Senkboden aus mindestens einem in eine abwickelbare Fläche gebogenen Mantel besteht, der um eine liegende Achse in eine nach oben offene Fläche gebogen ist und mit seinen beiden oberen Rändern im Bottich frei aufgehängt ist, und daß die einander gegenüberstehenden, gebogenen Seitenränder lose längs ebener Stirnwände des Bottichs verlaufen, so daß sich der Mantel bei jedem Füllungsgrad nach einer diesem entsprechenden kettenlinienartigen Leitlinie wölben kann und nur auf Zug beansprucht ist. Der Mantel kann hierbei in eine kegelstumpfförmige oder vorzugsweise zylindrische Fläche gebogen sein, wobei die Begriffe »zylindrisch« und »kegelstumpfförmig« hier im geometrischen Sinne zu verstehen sind. Die Leitlinie der gebogenen Fläche ist dabei in der Art einer Kettenlinie geformt. Hierbei wird der den Senkboden bildende Mantel allein auf Zug und nicht auf Biegung beansprucht. Diese Beanspruchung des Senkbodens des Läuterbottichs gemäß der Erfindung ermöglicht es nun, für den Mantel wesentlich dünnere Bleche zu verwenden, wodurch die Herstellungskosten gesenkt werden. Durch die Einsparung an Material kann auch ein edleres Material für den Senkboden verwendet werden, das von den für eine einfachere und raschere Reinigung immer mehr benutzten scharfen Chemikalien nicht angegriffen wird. Verwendet man ein solches Material, z. B. Edelstahl, dann kann die Dicke der Bleche so niedrig gehalten werden, daß sie kleiner ist als die Schlitzbreite. Dies hat aber den Vorteil, daß die Schlitze in das Blech nunmehr eingestanzt werden können und daß eine Aufweitung der Schlitze auf der Unterseite der Bleche nicht notwendig ist.
  • Ferner läßt sich das Aufnahmevolumen bei dem Läuterbottich ohne großen Aufwand durch eine entsprechend längere Ausbildung erhöhen.
  • Die Durchbrüche können auch in dem aus der Treberschicht herausragenden Teil des Mantels vorgesehen sein, so daß die Vorderwürze durch diese oberhalb der Treberschicht angeordneten Durchbrüche abfließen kann und eine besondere Abzugsvorrichtung für die Vorderwürze nicht erforderlich ist.
  • Die Erfindung ermöglicht auch eine einfache Einrichtung zum Entfernen der Treber. Im unteren Teil des vom Senkboden umfaßten Raumes kann eine Förderschnecke vorgesehen sein, die sich über die ganze Länge des Raumes parallel zur untersten, vorzugsweise horizontalen Mantellinie des Senk- bodens erstreckt. In der dem Förderende der Schnecke benachbarten Stirnwand des Bottichs kann dann eine vorzugsweise durch einen z. B. zweiteiligen Flachschieber verschließbare Treberauswurföffnung vorgesehen sein.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann mindestens ein im wesentlichen vertikales Würzeabzugsrohr vorgesehen sein, das längsverschiebbar gelagert ist und von oben in die Treberschicht einführbar ist und das aus einem äußeren gelochten, unten z. B. spitz zulaufenden Sammelrohr und einem Abzugsrohr besteht, das unter Freilassung eines ringförmigen Würzesammelraumes konzentrisch im Sammelrohr angeordnet ist.
  • Das Abzugsrohr mündet mit seinem unteren offenen Ende in das untere Ende des Würzesammelraumes ein. Dieses Würzeabzugsrohr wird von oben in die Treberschicht eingesteckt, so daß sich dann die Würze aus den Trebern im ringförmigen Würzesammelraum sammelt und dort durch das Abzugsrohr abgepumpt werden kann.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform können an einer oberen auf und ab bewegbaren Tragplalie mehrere zueinander parallele, vorzugsweise gleichmäßig über die Grundfläche verteilte Würzeabzugsrohre befestigt sein, die verschieden lang sind, so daß ihre unteren Enden sich bei der untersten Stellung der Tragplatte in einem im wesentlichen gleichen Abstand vom Senkboden befinden.
  • Die Würzeabzugsrohre erfüllen gleichzeitig die Aufgabe, Anschwänzwasser in das Innere der Treberschicht einzuführen.
  • Die Erfindung ist nachfolgend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht eines Läuterbottichs, F i g. 2 eine Draufsicht des Läuterbottichs in Fig. 1 und F i g. 3 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Wiirzeabzugsrohres des Läuterbottichs in F i g. 1 in vergrößerter Darstellung.
  • In Fig. 1 und 2 ist ein Läuterbottich 1 gezeigt, dessen Senkboden aus einem zusammenhängenden Mantel 2 gebildet ist, der um eine liegende, vorzugsweise horizontale Achse in eine nach oben offene, vorzugsweise zylindrische Fläche gebogen ist, so daß sich etwa die Form eines Troges ergibt. Es ist auch eine kegelstumpfförmige Fläche denkbar, so daß ein Gefälle in Richtung des Troges zu einem Ende hin entsteht. Die gebogene Fläche entsteht durch freies Durchhängen des Mantels 2 unter der jeweiligen Last. Der Mantel 2 ist frei biegsam und entspricht hinsichtlich dieser Biegsamkeit einer biegsamen, rechteckigen Folie ohne Eigensteifigkeit, die an ihren einander gegenüberliegenden oberen Rändern aufgehängt ist, wobei der von der Folie umschlossene Raum gefüllt ist und die Folie unter der Last frei durchhängt. Der Mantel 2 wird bei jeder Füllhöhe allein auf Zug beansprucht, so daß die Materialdicke für den Senkboden wesentlich verringert ist. Der so gebildete Mantel 2 ist mit seinen beiden oberen, einander gegenüberliegenden und gerade verlaufenden Rändern 3 und 4 im Läuterbottich 1 frei aufgehängt, indem die Ränder 3 und 4 jeweils an einem längs verlaufenden U-Profil 5 bzw. 6 eines oberen Rahmens z. B. durch Schweißen befestigt sind. Der Rahmen ist mit seinen U-Profilen 5 und 6 auf Stützen 7 gehalten, die auf dem Boden aufstehen. Im Mantel sind Durchbrüche 8 vorgesehen, die einen Durchlaß für die Läuterwürze bilden. Die Durchbrüche 8 sind nicht allein im Bereich des in Höhe der Treberschicht liegenden, sondern auch des aus der Treberschicht herausragenden Teils des Mantels 2 angeordnet. Durch diese oberhalb der Treberschicht angeordneten Durchbrüche kann die Vorderwürze abfließen, so daß hierzu keine besondere Abzugsvorrichtung erforderlich ist. Zur Bildung eines Zwischenraumes 9, der als Sammelraum und Abflußraum für die Läuterwürze dient, ist der Mantel in Abstand von einem Wandungsteil 10 umgeben, der die Bottichseitenwand und den Bottichboden bildet. Dieser Wandungsteil 10 verläuft in einem gleichbleibenden Abstand von dem durch den Mantel 2 gebildeten Senkboden, wenn dieser mit Treber 11 und Maische auf seine Füllhöhe gefüllt ist, die dem häufigsten Betriebszustand entspricht. An den Stirnseiten verlaufen die einander gegenüberstehenden gebogenen Seitenränder 12 des Mantels 2 lose längs ebener Stirnwände 13 und 14 des Bottichs. Zur Verbindung zwischen dem Mantel 2 und den Stirnwändenl3 und 14 können bei einer nicht gezeigten anderen Ausführungsform elastisch verformbare, streifenförmige Kompensatoren oder Ausgleichselemente vorgesehen sein, die eine freie Verformung des Mantels 2 gegenüber den Stirnwänden 13 und 14 zulassen und dabei eine dichte Verbindung schaffen.
  • Zum Abziehen von Würze aus den Trebern 11 ist eine Tragplatte 15 mit mehreren vertikalen und zueinander parallelen Würzeabzugsrohren 16 und 17 vorgesehen, die gleichmäßig über die Grundfläche der Tragplatte 15 verteilt sind. Die Würzeabzugsrohre 16 und 17 sind in der Anordnung der Form des Mantels 2 angepaßt und verschieden lang ausgebildet.
  • Die Tragplatte 15 ist mitsamt den Würzeabzugsrohren 16, 17 mittels eines nicht weiter gezeigten Antriebes in vertikaler Richtung gemäß dem Pfeil 18 verschiebbar und von oben in die Treber 11 einführbar. Die Länge der Würzeabzugsrohre 16 und 17 ist so bemessen, daß ihre unteren Enden sich in der untersten Stellung der Tragplatte 15 in einem im wesentlichen gleichen Abstand von dem Mantel 2 befinden.
  • Jedes Würzeabzugsrohr 16 und 17 weist, wie F i g. 3 zeigt, ein äußeres Sammelrohr 24 auf, das zumindest im unteren Teil seiner Länge eine Vielzahl von Öffnungen 25 besitzt. Das Sammelrohr 24 ist am unteren Ende z. B. mittels eines zugespitzten Verschlusses 26 verschlossen, so daß von dort her keine Treber hineingelangen können. Im Inneren des Sammelrohres 24 erstreckt sich mit radialem Abstand ein dazu konzentrisches Abzugsrohr 27. Zwischen dem Sammelrohr 24 und dem Abzugsrohr 27 ist dadurch ein ringförmiger Würzesammelraum 28 gebildet. Das Abzugsrohr 27 endet mit seiner unteren Öffnung in Abstand von dem Verschluß 26, so daß durch das Innere des Abzugsrohres 27 im Würzesammelraum 28 befindliche Würze, die aus den Trebern über die Öffnungen 25 im Sammelrohr 24 eingetreten ist, abgepumpt werden kann. Die Würzeabzugsrohre 16 und 17 können zugleich dazu verwendet werden, Anschwänzwasser in das Innere der Treberschicht einzuführen. Für diese Aufgaben können die Würzeabzugsrohre 16 und 17 in zwei Gruppen unterteilt sein, von denen die eine Gruppe beispielsweise mit einer nicht gezeigten Trüb- und Klarwürzpumpe verbunden ist und zum Würzeabzug dient, während die andere Gruppe mit einer nicht gezeigten Leitung verbunden ist, in die Anschwänzwasser eingeführt wird. Durch Verbinden beider Gruppen miteinander können beide Gruppen von Würzeabzugsrohren auch gemeinsam zum Abpumpen von Würze oder aber zum Zuführen von Anschwänzwasser dienen.
  • Zum Abzug der Läuterwürze aus dem Zwischenraum 9 ist ein Abzugsstutzen 19 vorgesehen, der in den Zwischenraum 9 einmündet. Im untersten Teil des vom Senkboden umfaßten Raumes ist eine Förderschnecke 20 vorgesehen, die sich über die ganze Länge des Raumes und parallel zur untersten, vorzugsweise horizontalen Mantellinie des Senkbodens erstreckt. Die Förderschnecke 20 ist über eine Antriebswelle 21 von einem nicht gezeigten Antrieb angetrieben. Mit ihrem anderen Ende erstreckt sich die Förderschnecke 20 durch die Stirnwand 14 hindurch. Die Stirnwand 14 weist eine Treberauswurföffnung 22 auf, die durch einen Flachschieber 33 verschließbar ist. Das Ende der Förderschnecke 20 ist aus der Treberauswurföffnung 22 herausgeführt. Der Flachschieber kann z. B. auch zweiteilig ausgebildet sein.
  • Über einen nicht gezeigten Füllstutzen wird der Läuterbottich 1 mit Maische gefüllt. Die Würze kann beim Abläutern sodann durch die Durchbrüche 8 im Senkboden ablaufen. Die Durchbrüche 8 sind in der Größe so bemessen, daß die Spelzen der Maische dabei nicht durch die Durchbrüche hindurchtreten können. Hierdurch baut sich eine Treberschicht aus Naßschrot und weiter unten aus Trockenschrot auf.
  • Diese Treberschicht bildet eine Filterschicht, die in der Maische schwebende Trübstoffe zurückhält. Die Läuterwürze wird über den Abzugsstutzenl9 abgezogen.
  • Der Mantel2 kann mit seinen oberen Rändern auch schwenkbar am oberen Rahmen gehalten sein, um auch im Bereich der Aufhängung das Entstehen von Biegemomenten zu vermeiden. Beispielsweise kann der obere Rahmen Runddorne aufweisen, an denen der Mantel mit seinen oberen Rändern um die Runddorne frei schwenkbar gehalten ist. Die Durchbrüche 8 im Mantel2 sind beispielsweise als Schlitze ausgebildet und durch Stanzen hergestellt.

Claims (8)

  1. Patentansprüche: 1. Läuterbottich mit einem mindestens teilweise mit Durchbrüchen versehenen Senkboden für die Treberschicht, der zur Bildung eines Abflußraumes für die Würze in einem Abstand vom Bottichboden angeordnet ist, d a d u r c h g e -kennzeichnet, daß der Senkboden aus mindestens einem in eine abwickelbare Fläche gebogenen biegsamen Mantel (2) besteht, der um eine liegende Achse in eine nach oben offene Fläche gebogen ist und mit seinen beiden oberen Rändern (3, 4) im Bottich (1) frei aufgehängt ist, und daß die einander gegenüberstehenden, gebogenen Seitenränder (12) lose längs ebener Stirnwände (13, 14) des Bottichs (1) verlaufen, so daß sich der Mantel bei jedem Füllungsgrad nach einer diesem entsprechenden kettenlinienartigen Leitlinie wölben kann und nur auf Zug beansprucht ist.
  2. 2. Läuterboftich nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (8) auch in dem aus der Treberschicht (11) herausragenden Teil des Mantels (2) vorgesehen sind.
  3. 3. Läuterbottich nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bottichseitenwand (10) nach einer kettenlinienartigen Leitlinie gebogen ist, die sich ergibt, wenn eine biegsame Folie ohne Eigensteifigkeit an ihren oberen Rändern aufgehängt und der von der Folie umschlossene Raum bis zu einer Füllhöhe gefüllt ist, die der Füllhöhe des Zwischenraumes (9) beim häufigsten Betriebszustand entspricht.
  4. 4. Läuterbottich nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bottichseitenwand (10) bei einer Füllhöhe des Läuterbottichs mit Trebern (11), die dem häufigsten Betriebszustand entspricht, einen gleichbleibenden Abstand vom Senkboden (2) aufweist.
  5. 5. Läuterbottich nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im untersten Teil des vom Senkboden (2) umfaßten Raumes eine Förderschnecke (20) vorgesehen ist, die sich über die ganze Länge dieses Raumes parallel zur untersten, vorzugsweise horizontalen Mantellinie des Senkbodens erstreckt, und daß in der dem Förderende der Schnecke (20) benachbarten Stirnwand (14) des Bottichs (1) eine vorzugsweise durch einen Flachschieber (23) verschließbare Treberauswurföffnung (22) vorgesehen ist.
  6. 6. Läuterbottich nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderschneckenende aus der Treberauswurföffnung (22) herausgeführt ist und daß der Flachschieber zweiteilig ist.
  7. 7. Läuterbottich nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein im wesentlichen vertikales Würzeabzugsrohr (16, 17) vorgesehen ist, das längsverschiebbar gelagert ist und von oben in die Treberschicht (11) einführbar ist und das aus einem äußeren gelochten Sammelrohr (24) und einem Abzugsrohr (27) besteht, das unter Freilassung eines ringförmigen Würzesammelraumes (28) konzentrisch im Sammelrohr (24) angeordnet ist.
  8. 8. Läuterbottich nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einer oberen auf und ab bewegbaren Tragplatte (15) mehrere zueinander parallele, vorzugsweise gleichmäßig über die Grundfläche verteilte Würzeabzugsrohre (16, 17) befestigt sind, die verschieden lang sind, so daß ihre unteren Enden sich bei der untersten Stellung der Tragplatte (15) in einem im wesentlichen gleichen Abstand vom Senkboden befinden.
    Die Erfindung betrifft einen Läuterbottich mit einem mindestens teilweise mit Durchbrüchen versehenen Senkboden für die Treberschicht, der zur Bildung eines Abflußraumes für die Würze im Abstand vom Bottichboden angeordnet ist.
    Es sind Läuterbottiche dieser Art bekannt, bei denen der Senkboden waagerecht oder geneigt, in der Regel jedoch eben, angeordnet ist. Über dem Senkboden wird der Läuterbottich mit Maische gefüllt.
    Damit die Würze beim Abläutern durch den Senkboden ablaufen kann, ist dieser mit so schmalen Schlitzen versehen, daß die Spelzen der Maische mit ausreichender Sicherheit nicht durch die Schlitze hindurchtreten können. Dadurch baut sich auf dem Senkboden eine Treberschicht auf. Diese bildet eine Filterschicht, die die in der Maische schwebenden Trübstoffe zurückhält, wenn beim Abläutern die Würze durch die Treberschicht, den Senkboden, den darunter befindlichen Abflußraum und durch in diesen mündende Läuterrohre abgeführt wird. Nach dem Abläutern lastet auf dem Senkboden das gesamte Gewicht der vom Senkboden zurückgehaltenen Treber.
    Zur Erzielung der zum Tragen der Treberschicht erforderlichen Festigkeit muß das den Senkboden bildende Blech eine bestimmte Mindestdicke besitzen. Das führt in der Praxis dazu, daß das Verhältnis Schlitzweite zu Blechdicke bis zu l: 5 beträgt.
    Schlitze, deren Tiefe größer ist als deren Breite, können jedoch leicht verstopfen. In solchen Schlitzen halten sich immer wieder Luftbläschen fest, die den Ablauf der Läuterwürze verhindern. Aus diesem Grunde werden die Senkbodenschlitze auf der unteren, also den Trebern abgekehrten Seite des Senkbodens durch Fräsen aufgeweitet.
    Der Senkboden dieses bekannten Läuterbottichs muß also zusammenfassend folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Das den Senkboden bildende Blech muß eine ausreichende Dicke besitzen, die üblicherweise bei Messingblech etwa 5 mm und bei Edelstahlblech etwa 2 mm beträgt.
    2. Die Schlitzbreite soll in der Größenordnung von 1 mm liegen, so daß sich Schlitze ergeben, die wesentlich tiefer sind als breit.
    3. Die Schlitze, deren Tiefe größer als die Breite ist, müssen an ihrem unteren Ende durch Fräsen aufgeweitet werden.

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