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Nach dem derzeitigen Stand der zerspanenden Technik können Schlitze
und Löcher nur dann gestanzt werden, wenn die Schlitzweite bzw. der Lochdurchmesser
nicht kleiner ist als die Stärke des zu bearbeitenden Bleches. Aus den obengenannten
Gründen kommt daher ein Stanzen der Schlitze bei Blechen für einen Senkboden nicht
in Frage, wenn eine Trübung der Würze nicht mit in Kauf genommen
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wird. Die Schlitze müssen daher in die den Senkboden bildenden Bleche
eingefräst werden. Hinzu kommt dann noch, daß die Schlitze an ihren unteren Enden
durch Fräsen aufgeweitet werden müssen.
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Der Senkboden der bekannten Läuterbottiche ist daher nicht nur wegen
der aus Festigkeitsgründen erforderlichen Dicke der für den Senkboden verwendeten
Bleche, sondern auch wegen der teueren Bearbeitung durch Fräsen zum Herstellen von
Schlitzen verhältnismäßig teuer.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Läuterbottich mit
einem mindestens teilweise mit Durchbrüchen versehenen Senkboden für die Treberschicht
zu schaffen, bei dem die eingangs aufgezeigten Nachteile vermieden sind und der
wesentlich billiger hergestellt werden kann, als dies bei den bekannten Läuterbottichen
möglich ist.
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Diese Aufgabe ist bei einem Läuterbottich der eingangs genannten
Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Senkboden aus mindestens einem in
eine abwickelbare Fläche gebogenen Mantel besteht, der um eine liegende Achse in
eine nach oben offene Fläche gebogen ist und mit seinen beiden oberen Rändern im
Bottich frei aufgehängt ist, und daß die einander gegenüberstehenden, gebogenen
Seitenränder lose längs ebener Stirnwände des Bottichs verlaufen, so daß sich der
Mantel bei jedem Füllungsgrad nach einer diesem entsprechenden kettenlinienartigen
Leitlinie wölben kann und nur auf Zug beansprucht ist. Der Mantel kann hierbei in
eine kegelstumpfförmige oder vorzugsweise zylindrische Fläche gebogen sein, wobei
die Begriffe »zylindrisch« und »kegelstumpfförmig« hier im geometrischen Sinne zu
verstehen sind. Die Leitlinie der gebogenen Fläche ist dabei in der Art einer Kettenlinie
geformt. Hierbei wird der den Senkboden bildende Mantel allein auf Zug und nicht
auf Biegung beansprucht. Diese Beanspruchung des Senkbodens des Läuterbottichs gemäß
der Erfindung ermöglicht es nun, für den Mantel wesentlich dünnere Bleche zu verwenden,
wodurch die Herstellungskosten gesenkt werden. Durch die Einsparung an Material
kann auch ein edleres Material für den Senkboden verwendet werden, das von den für
eine einfachere und raschere Reinigung immer mehr benutzten scharfen Chemikalien
nicht angegriffen wird. Verwendet man ein solches Material, z. B. Edelstahl, dann
kann die Dicke der Bleche so niedrig gehalten werden, daß sie kleiner ist als die
Schlitzbreite. Dies hat aber den Vorteil, daß die Schlitze in das Blech nunmehr
eingestanzt werden können und daß eine Aufweitung der Schlitze auf der Unterseite
der Bleche nicht notwendig ist.
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Ferner läßt sich das Aufnahmevolumen bei dem Läuterbottich ohne großen
Aufwand durch eine entsprechend längere Ausbildung erhöhen.
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Die Durchbrüche können auch in dem aus der Treberschicht herausragenden
Teil des Mantels vorgesehen sein, so daß die Vorderwürze durch diese oberhalb der
Treberschicht angeordneten Durchbrüche abfließen kann und eine besondere Abzugsvorrichtung
für die Vorderwürze nicht erforderlich ist.
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Die Erfindung ermöglicht auch eine einfache Einrichtung zum Entfernen
der Treber. Im unteren Teil des vom Senkboden umfaßten Raumes kann eine Förderschnecke
vorgesehen sein, die sich über die ganze Länge des Raumes parallel zur untersten,
vorzugsweise horizontalen Mantellinie des Senk-
bodens erstreckt. In der dem Förderende
der Schnecke benachbarten Stirnwand des Bottichs kann dann eine vorzugsweise durch
einen z. B. zweiteiligen Flachschieber verschließbare Treberauswurföffnung vorgesehen
sein.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann
mindestens ein im wesentlichen vertikales Würzeabzugsrohr vorgesehen sein, das längsverschiebbar
gelagert ist und von oben in die Treberschicht einführbar ist und das aus einem
äußeren gelochten, unten z. B. spitz zulaufenden Sammelrohr und einem Abzugsrohr
besteht, das unter Freilassung eines ringförmigen Würzesammelraumes konzentrisch
im Sammelrohr angeordnet ist.
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Das Abzugsrohr mündet mit seinem unteren offenen Ende in das untere
Ende des Würzesammelraumes ein. Dieses Würzeabzugsrohr wird von oben in die Treberschicht
eingesteckt, so daß sich dann die Würze aus den Trebern im ringförmigen Würzesammelraum
sammelt und dort durch das Abzugsrohr abgepumpt werden kann.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform können an einer oberen auf
und ab bewegbaren Tragplalie mehrere zueinander parallele, vorzugsweise gleichmäßig
über die Grundfläche verteilte Würzeabzugsrohre befestigt sein, die verschieden
lang sind, so daß ihre unteren Enden sich bei der untersten Stellung der Tragplatte
in einem im wesentlichen gleichen Abstand vom Senkboden befinden.
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Die Würzeabzugsrohre erfüllen gleichzeitig die Aufgabe, Anschwänzwasser
in das Innere der Treberschicht einzuführen.
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Die Erfindung ist nachfolgend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine schematische,
teilweise geschnittene Seitenansicht eines Läuterbottichs, F i g. 2 eine Draufsicht
des Läuterbottichs in Fig. 1 und F i g. 3 eine teilweise geschnittene Seitenansicht
eines Wiirzeabzugsrohres des Läuterbottichs in F i g. 1 in vergrößerter Darstellung.
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In Fig. 1 und 2 ist ein Läuterbottich 1 gezeigt, dessen Senkboden
aus einem zusammenhängenden Mantel 2 gebildet ist, der um eine liegende, vorzugsweise
horizontale Achse in eine nach oben offene, vorzugsweise zylindrische Fläche gebogen
ist, so daß sich etwa die Form eines Troges ergibt. Es ist auch eine kegelstumpfförmige
Fläche denkbar, so daß ein Gefälle in Richtung des Troges zu einem Ende hin entsteht.
Die gebogene Fläche entsteht durch freies Durchhängen des Mantels 2 unter der jeweiligen
Last. Der Mantel 2 ist frei biegsam und entspricht hinsichtlich dieser Biegsamkeit
einer biegsamen, rechteckigen Folie ohne Eigensteifigkeit, die an ihren einander
gegenüberliegenden oberen Rändern aufgehängt ist, wobei der von der Folie umschlossene
Raum gefüllt ist und die Folie unter der Last frei durchhängt. Der Mantel 2 wird
bei jeder Füllhöhe allein auf Zug beansprucht, so daß die Materialdicke für den
Senkboden wesentlich verringert ist. Der so gebildete Mantel 2 ist mit seinen beiden
oberen, einander gegenüberliegenden und gerade verlaufenden Rändern 3 und 4 im Läuterbottich
1 frei aufgehängt, indem die Ränder 3 und 4 jeweils an einem längs verlaufenden
U-Profil 5 bzw. 6 eines oberen Rahmens z. B. durch Schweißen befestigt sind. Der
Rahmen ist mit seinen U-Profilen 5 und 6 auf Stützen 7 gehalten,
die
auf dem Boden aufstehen. Im Mantel sind Durchbrüche 8 vorgesehen, die einen Durchlaß
für die Läuterwürze bilden. Die Durchbrüche 8 sind nicht allein im Bereich des in
Höhe der Treberschicht liegenden, sondern auch des aus der Treberschicht herausragenden
Teils des Mantels 2 angeordnet. Durch diese oberhalb der Treberschicht angeordneten
Durchbrüche kann die Vorderwürze abfließen, so daß hierzu keine besondere Abzugsvorrichtung
erforderlich ist. Zur Bildung eines Zwischenraumes 9, der als Sammelraum und Abflußraum
für die Läuterwürze dient, ist der Mantel in Abstand von einem Wandungsteil 10 umgeben,
der die Bottichseitenwand und den Bottichboden bildet. Dieser Wandungsteil 10 verläuft
in einem gleichbleibenden Abstand von dem durch den Mantel 2 gebildeten Senkboden,
wenn dieser mit Treber 11 und Maische auf seine Füllhöhe gefüllt ist, die dem häufigsten
Betriebszustand entspricht. An den Stirnseiten verlaufen die einander gegenüberstehenden
gebogenen Seitenränder 12 des Mantels 2 lose längs ebener Stirnwände 13 und 14 des
Bottichs. Zur Verbindung zwischen dem Mantel 2 und den Stirnwändenl3 und 14 können
bei einer nicht gezeigten anderen Ausführungsform elastisch verformbare, streifenförmige
Kompensatoren oder Ausgleichselemente vorgesehen sein, die eine freie Verformung
des Mantels 2 gegenüber den Stirnwänden 13 und 14 zulassen und dabei eine dichte
Verbindung schaffen.
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Zum Abziehen von Würze aus den Trebern 11 ist eine Tragplatte 15
mit mehreren vertikalen und zueinander parallelen Würzeabzugsrohren 16 und 17 vorgesehen,
die gleichmäßig über die Grundfläche der Tragplatte 15 verteilt sind. Die Würzeabzugsrohre
16 und 17 sind in der Anordnung der Form des Mantels 2 angepaßt und verschieden
lang ausgebildet.
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Die Tragplatte 15 ist mitsamt den Würzeabzugsrohren 16, 17 mittels
eines nicht weiter gezeigten Antriebes in vertikaler Richtung gemäß dem Pfeil 18
verschiebbar und von oben in die Treber 11 einführbar. Die Länge der Würzeabzugsrohre
16 und 17 ist so bemessen, daß ihre unteren Enden sich in der untersten Stellung
der Tragplatte 15 in einem im wesentlichen gleichen Abstand von dem Mantel 2 befinden.
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Jedes Würzeabzugsrohr 16 und 17 weist, wie F i g. 3 zeigt, ein äußeres
Sammelrohr 24 auf, das zumindest im unteren Teil seiner Länge eine Vielzahl von
Öffnungen 25 besitzt. Das Sammelrohr 24 ist am unteren Ende z. B. mittels eines
zugespitzten Verschlusses 26 verschlossen, so daß von dort her keine Treber hineingelangen
können. Im Inneren des Sammelrohres 24 erstreckt sich mit radialem Abstand ein dazu
konzentrisches Abzugsrohr 27. Zwischen dem Sammelrohr 24 und dem Abzugsrohr 27 ist
dadurch ein ringförmiger Würzesammelraum 28 gebildet. Das Abzugsrohr 27 endet mit
seiner unteren
Öffnung in Abstand von dem Verschluß 26, so daß durch das Innere des
Abzugsrohres 27 im Würzesammelraum 28 befindliche Würze, die aus den Trebern über
die Öffnungen 25 im Sammelrohr 24 eingetreten ist, abgepumpt werden kann. Die Würzeabzugsrohre
16 und 17 können zugleich dazu verwendet werden, Anschwänzwasser in das Innere der
Treberschicht einzuführen. Für diese Aufgaben können die Würzeabzugsrohre 16 und
17 in zwei Gruppen unterteilt sein, von denen die eine Gruppe beispielsweise mit
einer nicht gezeigten Trüb- und Klarwürzpumpe verbunden ist und zum Würzeabzug dient,
während die andere Gruppe mit einer nicht gezeigten Leitung verbunden ist, in die
Anschwänzwasser eingeführt wird. Durch Verbinden beider Gruppen miteinander können
beide Gruppen von Würzeabzugsrohren auch gemeinsam zum Abpumpen von Würze oder aber
zum Zuführen von Anschwänzwasser dienen.
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Zum Abzug der Läuterwürze aus dem Zwischenraum 9 ist ein Abzugsstutzen
19 vorgesehen, der in den Zwischenraum 9 einmündet. Im untersten Teil des vom Senkboden
umfaßten Raumes ist eine Förderschnecke 20 vorgesehen, die sich über die ganze Länge
des Raumes und parallel zur untersten, vorzugsweise horizontalen Mantellinie des
Senkbodens erstreckt. Die Förderschnecke 20 ist über eine Antriebswelle 21 von einem
nicht gezeigten Antrieb angetrieben. Mit ihrem anderen Ende erstreckt sich die Förderschnecke
20 durch die Stirnwand 14 hindurch. Die Stirnwand 14 weist eine Treberauswurföffnung
22 auf, die durch einen Flachschieber 33 verschließbar ist. Das Ende der Förderschnecke
20 ist aus der Treberauswurföffnung 22 herausgeführt. Der Flachschieber kann z.
B. auch zweiteilig ausgebildet sein.
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Über einen nicht gezeigten Füllstutzen wird der Läuterbottich 1 mit
Maische gefüllt. Die Würze kann beim Abläutern sodann durch die Durchbrüche 8 im
Senkboden ablaufen. Die Durchbrüche 8 sind in der Größe so bemessen, daß die Spelzen
der Maische dabei nicht durch die Durchbrüche hindurchtreten können. Hierdurch baut
sich eine Treberschicht aus Naßschrot und weiter unten aus Trockenschrot auf.
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Diese Treberschicht bildet eine Filterschicht, die in der Maische
schwebende Trübstoffe zurückhält. Die Läuterwürze wird über den Abzugsstutzenl9
abgezogen.
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Der Mantel2 kann mit seinen oberen Rändern auch schwenkbar am oberen
Rahmen gehalten sein, um auch im Bereich der Aufhängung das Entstehen von Biegemomenten
zu vermeiden. Beispielsweise kann der obere Rahmen Runddorne aufweisen, an denen
der Mantel mit seinen oberen Rändern um die Runddorne frei schwenkbar gehalten ist.
Die Durchbrüche 8 im Mantel2 sind beispielsweise als Schlitze ausgebildet und durch
Stanzen hergestellt.