DE205840C - - Google Patents
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- DE205840C DE205840C DENDAT205840D DE205840DA DE205840C DE 205840 C DE205840 C DE 205840C DE NDAT205840 D DENDAT205840 D DE NDAT205840D DE 205840D A DE205840D A DE 205840DA DE 205840 C DE205840 C DE 205840C
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Classifications
-
- D—TEXTILES; PAPER
- D01—NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
- D01G—PRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
- D01G15/00—Carding machines or accessories; Card clothing; Burr-crushing or removing arrangements associated with carding or other preliminary-treatment machines
- D01G15/76—Stripping or cleaning carding surfaces; Maintaining cleanliness of carding area
- D01G15/80—Arrangements for stripping cylinders or rollers
- D01G15/805—Arrangements for stripping cylinders or rollers by suction or blowing
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Textile Engineering (AREA)
- Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)
Description
KAISERLICHES
Gelöscht
vergl. Reichs-Anzeiger
vom
vom
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
- M 205840 KLASSE 76 b. GRUPPE
ARNOLD KÜNDIG-HONEGGER in ZÜRICH.
Zum Entstauben von Krempeln benutzt man Saugeinrichtungen, durch welche während des
Ausstoßens der Beschläge des Tambours oder des Abnehmers der von der Putzwalze losgelöste
Staub weggesogen wird. Es ist nun wesentlich, daß hierbei nur der Staub abgesogen
wird, nicht aber auch der Abfallflor.
Man hat nun zwar schon Versuche gemacht, eine derartige Reinigungsarbeit zu ermöglichen,
ίο jedoch waren die hierzu geschaffenen Konstruktionen
wenig geeignet, diese Arbeitsweise tatsächlich zu erzielen. Bedingung derselben ist nämlich, daß der saugende Luftstrom an
allen Teilen der Putzwalze gleich stark bleibt und auch beim Eintreten in die bekannte, die
Putzwalze teilweise umgebende Fangkappe sowie beim Austritt derselben nicht durch Querschnittsverengung
eine Stärkeveränderung erfährt. Nur hierdurch ist es möglich, den Staub durch schwachen gleichmäßigen Luftstrom abzusaugen,
ohne den Abfallflor überall oder an einigen Stellen der Walze mitzureißen.
Bei dem Erfindungsgegenstande wird die gewünschte Arbeitsweise dadurch erzielt, daß die
Fangkappe an ihrem einen Ende eine seitliche Luftansaugeöffnung und an ihrem gegenüberliegenden
Ende eine seitliche Luftaustrittsöffnung gleichen Querschnittes hat, so daß der saugende Luftstrom in gleichmäßiger Stärke
die Putzwalze in Längsrichtung umspulen und gleichsam einhüllen kann.
Auf der Zeichnung sind beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes dargestellt,
und zwar zeigt Fig. 1 eine Einrichtung mit Staubabsaugung nach oben und Fig. 3
eine solche mit Staubabsaugung nach unten. Fig. 2 und 4 sind Seitenansichten zu Fig. 1
und 3. Fig. 5 bis 9 sind Bestandteile der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2, in größerem
Maßstabe, und Fig. 10 und 11 Bestandteile der
Ausführungsform nach Fig. 3 und 4, ebenfalls in größerem Maßstabe.
Bei der in Fig. 1, 2 und 5 bis 9 gezeigten Ausführungsform
der Entstaubungseinrichtung sind mehrere Krempeln nebeneinander aufgestellt, deren Tambour mit 1 und deren Abnehmer mit 2
bezeichnet ist und für welche eine gemeinsame, oberhalb der Krempeln sich hinziehende Saugleitung
3 vorgesehen ist (Fig. 1), an welche ein (nicht dargestellter) Exhaustor angeschlossen
ist. Für je zwei nebeneinanderliegende Krempeln ist an der Saugleitung ein gemeinsamer Anschlußstutzen
31, 32 usw. vorgesehen. Mit 4 ist
die gegen den Beschlag des Tambours anliegende Putzwalze zum Ausstoßen der Beschlage
des Tambours und des Abnehmers bezeichnet, welche samt ihren Lagerbüchsen 5 in besonderen, an der Krempel befestigten Armen 6
in bekannter Weise herausnehmbar gelagert ist (Fig. 5 und 6). Die Walze 4 ist von einer mit
ihrer offenen Seite gegen den Umfang des Tambours gerichteten Fangkappe 7 umgeben,
welche mittels ihrer Seitenwände 71 auf den Büchsen 5 drehbar gelagert und an den Wänden
71 mit zwei Rohrstutzen 8 versehen, ist. Zwischen den Längsrändern der Kappenöffnung
und dem Umfang des Tambours 1 sind schmale Zwischenräume 9 freigelassen (Fig. 6).
Als Verbindung zwischen Anschlußstutzen 31
und Fangkappe 7 ist ein biegsames, zweckmäßig aus einem Schlauch mit Stahlbandeinlage bestehendes
Rohr 10 vorgesehen, welches mit seinem unteren, konisch erweiterten Ende io1
über den einen Stutzen 8 der Kappe 7 gesteckt und mit seinem oberen Ende durch Vermittlung
eines in folgendem näher beschriebenen Verschlusses mit dem Ahschlußstutzen 31 lösbar
verbunden ist (Fig. 1 und 2).
Am unteren Ende des Stutzens 31 ist ein
Ring befestigt, welcher zwischen je zwei sich diametral gegenüberliegenden Führungslappen
11, deren nach unten gerichtete Enden auseinandergebogen
sind, eine Nase 12 besitzt. Mit dem oberen Ende des Rohres 10 ist ebenfalls
ein Ring verbunden, welcher einerseits ein Auge 13 und, demselben diametral gegenüberliegend,
anderseits Lappen 14 besitzt. In dem Auge 13 ist eine Stange 15 gelagert, welche
an ihrem oberen Ende einen Haken 151 sowie eine Nase 15 s besitzt, während zwischen den
Lappen 14 ein Hebel 16 drehbar gelagert ist, welcher einen Haken 161 und eine Feder 162
besitzt (Fig. 7). Sowohl die Stange 15 als auch der Hebel 16 sind mit Handgriffen versehen.
Die zwischen die Lappen 11 ragenden Haken 151 und 161 greifen über die beiden Nasen 12
und halten in dieser Lage unter Wirkung der Feder 162 das Rohr 10 dicht an den Stutzen 31
angeschlossen.
Im Stutzen 31 ist eine Abschlußklappe 17 drehbar gelagert, auf deren Achse, über dem
Haken 151, ein Gewichtshebel 18 festsitzt,
welcher mit einer Zunge 181 versehen ist. In der dargestellten Anschlußlage des Rohres 10
an den Stutzen 31 ist der Gewichtshebel 18 durch die Nase 152 der Stange 15 in seiner oberen
Lage und der Stutzen 3x durch die ■ senkrecht
gestellte Klappe 17 offen gehalten (Fig. 7 bis 9). \fii Die Wirkungsweise der vorbeschriebenen Einrichtung
ist nun die folgende:
Durch den mit der Leitung 3 verbundenen Exhaustor wird ein saugender Luftstrom erzeugt,
welcher den durch die Walze 4 beim Ausstoßen des Beschlages des Tambours entwickelten
und durch die Kappe 7 aufgefangenen Staub aus dieser letzteren durch das Rohr 10,
Stutzen 31 und Leitung 3 absaugt und aus dem
Raum, in welchem die Krempeln aufgestellt sind, hinausbefördert. Die mit dem Staub angesogene
Luft kann hierbei durch den zweiten Stutzen 8 der Fangkappe 7 und durch die Zwischenräume 9 in die Kappe eintreten. In
gleicher Weise wie der Tambour 1 der ersten Krempel können nacheinander die Abnehmer
dieser Krempel und der Tambour und Abnehmer der benachbarten Krempel während des Ausstoßens
entstaubt werden, wobei das Rohr 10 an dem Stutzen 31 stets angeschlossen bleibt
und nur die Kappe 7 mit Putzwalze 4 jeweils versetzt werden muß. Die Länge des biegsamen
Rohres 10 ist so bemessen, daß dasselbe entsprechend der Versetzung der Kappe sich jeweils
der neuen Lage anpassen kann (strichpunktierte Lagen der Fig. 1 und 2).
Soll das nächste Paar von Krempeln während des Ausstoßens derselben entstaubt werden,
so wird das Rohr 10 vom Stutzen 31 abgenommen. Zu diesem Zwecke wird dasselbe an
den Handgriffen der Stange 15 und Hebel 16 erfaßt und letzterer in der Pfeilrichtung der
Fig. 7 gedreht, wobei der Haken 161 sich auslöst und das Rohr 10 frei wird. Der ebenfalls
frei gewordene Gewichtshebel 18 fällt aus seiner oberen Lage nach unten, und der Stutzen 31
wird durch die hierbei eine wagerechte Lage einnehmende Klappe 17 selbsttätig abgeschlossen.
Die Fangkappe 7 mit Putzwalze 4 wird auf den Tambour oder Abnehmer der
einen Krempel aufgesetzt und das Rohr 10 vermittels der Stange 15 und des Hebels 16
unter den Stutzen 32 getragen und mit seinem
konischen unteren Ende io1 an die Fangkappe 7 und mit seinem oberen Ende an den Stutzen 32
angeschlossen. Beim Anschließen werden die Haken 151 und 161 zwischen die Lappen 11 am
Stutzen 32 eingefahren und auf den Rücken der
Nasen 12 gleitend hochgeschoben, bis die beiden Haken unter Wirkung der Feder 162 hinter die
Nasen 12 schnappen und das Rohr 10 am Stutzen Stutzen 32 angeschlossen halten. Gleichzeitig
mit dem Anschließen des Rohres 10 ist der Gewichtshebel 18 der Klappe 17 durch die
Nase 152 der Stange 15 nach oben gedreht und
dadurch die Klappe in Offenstellung gebracht worden. Die Entstaubung des zweiten Krempelpaares
kann nun in gleicher Weise vor sich gehen wie bei dem ersten Paar, wobei das Rohr 10 stets am Stutzen 32 angeschlossen
bleibt.
Um zu verhüten, daß beim Anschließen des Rohres 10 an den Stutzen 31 bzw. 32 der Gewichtshebel
18 durch die Nase 152 der Stange 15
zum Überschlagen gebracht und dadurch die Klappe 17, anstatt geöffnet, wieder geschlossen
wird, ist ein Puffer vorgesehen, welcher durch einen unter Wirkung einer Schraubenfeder
stehenden und in einem an den einen Lappen 11 angegossenen Auge 111 geführten Zapfen 19
gebildet ist, an seinem unteren Ende mit einem Querstift und an seinem oberen Ende mit einem
Handgriff und einer seitlich vorstehenden Nase 20 ausgerüstet ist. Wird nun, wie oben erwähnt,
der Hebel 18 durch die Nase 152 nach oben
gedreht, so schlägt die Zunge 181 auf die in deren Bahn befindliche Nase 20 des Puffers auf
(Fig. 8a) und hindert dadurch den Hebel 18 am Überschlagen, sichert also die Klappe 17 in
ihrer Offenstellung.
Die Abschlußklappen 17 der Anschlußstutzen 31 und 32 usw. können beim Abnehmen
der Rohre ίο auch in ihrer Offenstellung gehalten
werden, so daß während der Entstaubung der Krempeln durch die geöffneten Stutzen der
Saugleitung zugleich die im Räume, in welchem sich die Krempeln befinden, vorhandene verdorbene
Luft abgesogen werden kann.
Zu diesem Zwecke ist der Zapfen 19 drehbar im Auge 111 gelagert und besitzt ein um 90 °
zur Nase 20 versetztes Maul 21. Die bei geöffneter Klappe 17 auf der Nase 20 aufliegende
Zunge 181 des Hebels 18 kann nun vor Abnahme
des Rohres 10 durch Drehung des Zapfens 19 um 90 ° durch das Maul 21 festgehalten
(strichpunktierte Lage der Fig. 8a und Lage der Fig. 9) und so die Klappe in ihrer
Offenstellung gesichert werden. Zur Feststellung des Zapfens 19 in den beiden erwähnten
Lagen sind für den Querstift desselben am unteren Ende des Auges 111 unter 90 ° zueinander
versetzte Einschnitte vorgesehen, in welche der Querstift nach der jeweiligen Drehung
des Zapfens 19 unter Wirkung der Pufferfeder einfallen kann (Fig. 8 und 8a).
Die in Fig. 3, 4 und 10, 11 dargestellte zweite
Ausführungsform der Entstaubungsvorrichtung unterscheidet sich von der erstbeschriebenen
dadurch, daß die Saugleitung 3 in den Boden des Raumes, in welchem sich die Krempeln
befinden, unterhalb der Krempeln verlegt ist (Fig. 3 und 4) und die an der Sohle des Bodens
in dem Räume ausmündenden Anschlußstutzen 31, 32 usw. durch Deckel 22 abschließbar sind.
Das ebenfalls aus einem Schlauch mit Stahlbandeinlage bestehende, die Verbindung zwisehen
Stutzen 31 und Fangkappe 7 bildende biegsame Rohr 23 besitzt an seinem oberen
Ende ein abgebogenes starres Anschlußstück 23 1,
vermittels welchem das Rohr über den einen inneren Rohrstutzen 8 der Fangkappe 7 gesteckt
ist, und an seinem unteren Ende ein gerade verlaufendes starres Anschlußstück 232,
vermittels welchem das Rohr in den Stutzen 31
bei geöffnetem Deckel 22 gesteckt ist.
Am Rohr 23 ist ferner ein Ring 24, welcher einen Handgriff 241 sowie einen Haken 25 besitzt,
und am Anschlußstück 23s ein Ring 26
befestigt, mit welchem eine mit Handgriff versehene Stange 27 vermittels Armen 28 starr
verbunden ist, wobei der Ring 26 als Begrenzungsanschlag für das Einstecken des Anschlußstückes
232 in den Stutzen 31 bzw. 32
dient. Die Stange 27 besitzt an ihrem oberen Ende eine Bohrung 29 zur Aufnahme der Spitze
des Hakens 25; sie dient, wie die mit Handgriffen versehene Stange 15 und der Hebel 16
des Rohres 10 der ersten Ausführungsform, zum bequemeren Transportieren des Rohres 23.
Der Ring 26 besitzt unterhalb der Stange 27 einen Lappen 30, um beim Ausheben des Rohres
23 mit seinem Anschlußstücke 23 s aus dem Stutzen 31 bzw. 32 vermittels der unter den
Lappen 30 gebrachten Fußspitze nachhelfen zu können (Fig. 10 und 11).
Der beim Ausstoßen durch die Putzwalze 4 sich entwickelnde Staub wird durch die Kappe 7
aufgefangen und aus derselben durch Leitung 23, 31 und 3 nach unten abgesogen. Auch hier
verbleibt, während nacheinander die Beschläge des Tambours 1 und der Abnehmers 2 des
ersten Krempelpaares unter jeweiliger Ver-Setzung der Fangkappe 7 mit Putzwalze 4
ausgestoßen werden, das Rohr 23 mit seinem Anschlußstück 232 stets in Verbindung mit dem
Anschlußstutzen 31, wobei das Rohr 23 infolge
seiner Biegsamkeit sich stets der neuen Lage anpaßt. Soll hingegen das zweite Krempelpaar
während des Ausstoßens entstaubt werden, so wird das Rohr 23 gelöst. Dies geschieht durch
einfaches Zurückziehen der Anschlußstücke 23 s
und 231 vom Stutzen 31 und von der Fangkappe
7. Die Fangkappe .mit Putzwalze wird auf die neue Krempel aufgesetzt und das Rohr 23,
nachdem der Haken 25 in die Bohrung 29 eingehakt ist (Fig. 10), vermittels der Stange 27
an die zweite Anschlußstelle getragen und nach Aushaken des Rohres 23 aus der Stange 27
durch Aufstecken des Anschlußstückes 231 über den einen Stutzen 8 der Fangkappe sowie
durch Einstecken des Anschlußstückes 23 s in
den Stutzen 32 mit der Fangkappe und der Saugleitung verbunden.
Auch hier können, wenn während der Entstaubung der Krempeln zugleich eine Ventilation
des Raumes, in welchem die Krempeln sich befinden, vorgenommen werden soll, die Deckel 22 geöffnet bleiben, so daß die im Räume
befindliche verdorbene Luft durch Leitung 3 abgesogen werden kann.
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Entstauben von Krempeln während des Ausstoßens mittels
Saugluft, dadurch gekennzeichnet, daß die die Putzwalze teilweise umgebende Fangkappe
an ihrem einen Ende eine seitliche Luftansaugeöffnung und an ihrem gegenüberliegenden
Ende eine seitliche Luftaustrittsöffnung gleichen Querschnittes hat.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an die seitliche Luftaustrittsöffnung
der Fangkappe (7) ein Verbindungsrohr (23) angeschlossen ist, das ein mit Anschlagring (26) versehenes Anschlußstück
(23ä) besitzt, vermittels welchem das Verbindungsrohr in den Anschlußstutzen
(31) der Saugleitung eingesteckt werden kann, wobei ferner mit diesem Anschlußstück
eine mit Handgriff versehene Stange (27) verbunden ist, welche zum Tragen des Verbindungsrohres
beim Versetzen desselben dient, und in welche das Verbindungsrohr mittels eines am oberen Ende desselben be-
festigten Hakens (25) eingehängt werden kann.
3. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Anschlußstutzen der Saugleitung mit einer mit Gewichtshebel versehenen Klappe (17) abschließbar
ist und beim Anschließen des Verbindungsrohres an den Stutzen die Klappe selbsttätig geöffnet und beim Abnehmen
des Verbindungsrohres durch die Wirkung des Gewichtshebels das Schließen der Klappe bewirkt wird.
4. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (17)
durch einen Riegel in geöffneter Lage feststellbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE205840C true DE205840C (de) |
Family
ID=468062
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT205840D Active DE205840C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE205840C (de) |
-
0
- DE DENDAT205840D patent/DE205840C/de active Active
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