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Transport- bzw. Haltevorrichtung für metallische Flächen, vorzugsweise
für die Außenbordwand von Schiffen, insbesondere Zusatz zum Patent (Anmeldung P
20 19 559.9).
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Die Erfindung betrifft eine Transport- bzw. Haltevorrichtung für den
Transport und/oder die Halterung von Personen und/ oder Geräten und/oder Materialien
auf bzw. an eisenmetallizehen Flachen, insbesondere an der Außenbordwand von Schiffen,
wobei die Vorrichtung - außer durch Eigengewicht - durch mit geringem Abstand von
der Fläche angeordnete Magnete an die Fläche andrückbar ist, ingbesondere nach Patent
.. (Patentanmeldung P 20 19 559.9).
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Die Erfindung geht aus von einer Weiterentwicklung und Verbesserung
einer Transport- bzw. Arbeitsbühne gemäß EIauptanmeldung P 20 19 559.9. Diese liauptanmeldung
befaßt sich mit einer Transport- bzw. Arbeitsbühne, die in erster Linie für die
Beförderung von Lotsen an hochbordigen stählernen
Schiffswänden
bestimmt ist. Dabei wird vorgeschlagen, daß ein Fahrkorb zur Aufnahme des Lotsen
durch zusätzliche Andrückmittel, insbesondere Magneten (Elektromagneten) an die
Bordwand des Schiffes gedruckt wird, so daß der Fahrkorb in jeder Phase, also auch
*ahrend der Transportbewegung, an die Bordwand gedrückt wird.
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Die Erfindung befaßt sich mit Weiterentwicklungen einer derartigen
Transport- bzw. Arbeitsbühne in verschiedener Hinsicht.
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Dabei geht es zunächst zur die Weiterentwicklung und Verbesserung
bzw. um den Aufbau eines Fahrgestells als Träger fur den bzw. die Magnete. Die der
Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht insoweit darin, die Nagnete so anzuordnen,
daß während der Fahrbewegung der Vorrichtung gegebenenfalls vorhandene Hindernisse
sowie Unebenheiten, die insbesondere an Schiffswänden auftreten, überwunden werden
können, ohne daß die Haltekraft nennenswert verringert wird und ohne daß etwa die
Magnete zur Haftung an der Schiffswand kommen.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Magnete bzw. der Magnet an einem
Fahrgestell mit einer Vielzahl von in geringem Abstand voneinander angeordneten
Laufrollen angebracht sind bzw. ist. Vorzugsweise sind die Laufrollen - im Grundriß
gesehen - versetzt zueinander angeordnet und haben einen Achsabstand voneinander,
der kleiner ist als der Durchmesser der Rollen.
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Durch die Vielzahl der Laufrollen wird erreicht, daß eine exakte Anpassung
an Ijnebenheiten, wie sie vor allem an Bordwänden von Schiffen auftreten, ermöglicht
wird, derart, daß der minimale Abstand des Magneten von der befahrenen Fläche
auch
im Bereich von derartigen Unebenheiten exakt eingehalten wird.
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weitere Merkmale der Erfindung belassen sich mit dem Betrieb der Transport-
bzw. Arbeitsbühne auf Schiffen.
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Schließlich besteht ein weiterer wesentlicher Teil der Erfindung in
der Erkenntnis, daß das mit einem oder gegebenenfalls mehreren Magneten ausgerustete
Fahrgestell auch für andere Zwecke einsetzbar ist, nämlich als Träger für Arbeitsgeräte,
zum Beispiel Strahlgeräte zur Reinigung von Schiffswänden sowie Farbspritzgeräten
zum Anstreichen von Schiffswänden und dergleichen.
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Nachfolgend werden weitere Binzelheiten anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen der Erfindung näher erläutert. Bs zeigt: Fig.
1: ein Fahrgestell für zwei Magnete im Grundriß, jig. 2: eine Seitenansicht zu Fig.
1 mit einem Teil eines an das Fahrgestell anehängten Fahrkorbs, Fig. 3: eine Transportbühne
für Lotsen und dergleichen in betriebsstellung bei Draufsicht auf eine Schisfsbordwand,
Fig. 4: einen Querschnitt zu Fi. 3, Fig. 5: eine TransportbUhne für Losen bei einem
Betrieb von einem Zwischendeck eines Schiffes aus,
Fig. 6: einen
Schnitt VI-VI in Fig. 5, Fig. 7: die Anwendung der Erfindung als Geräteträger, nämlich
für ein Strahlgerat, in Seitenansicht, Fig. 8: einen Grundriß zu Fig. 7, Fig. 9:
einen schematischen Querschnitt durch einen Schiffsrumpf mit einer Einrichtung zum
Betrieb eines Geräteträgers gemäß der Erfindung.
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Kernstück der Erfindung ist ein Fahrgestell 10, welches für Transporte
auf eisenmetallischen Flächen, zum Beispiel auf der stählernen Bordwand ii eines
Schiffes bestimmt ist.
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Dieses Fahrgestell 10 ist mit einem oder mehreren Magneten 12 und
13, insbesondere Elektromagneten, ausgerüstet. Diese Magnete 12 und 13 können handelsüblich
sein, zum Beispiel mit kreisförmigem uerschnitt. Ein zylindrischer Außenmantel 12a
bzw. 13a Lildet den einen und ein zylindrischer Kern 12b bzw. 13b den anderen Pol
dieses Magnetes 12 bzw. 13. Dazwischen ist eine Spule angeordnet.
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Das Fahrgestell 10 ist so beschaffen, daß ein minimaler Abstand von
zum Beispiel 1,5 mm von der Bordwand 11 eingehalten werden kann und eventuell vorhandene
Unebenheiten ohne Schwierigkeiten überwunden werden. Zu diesem Zweck ist das Fahrgestell
10 mit einer Vielzahl von Laufrollen versehen, die mit geringem Abstand voneinander
angeordnet sind, derart, daß die Magnete 12 und 13 vielfach an der Bordwand 11 abgestützt
sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden die Magnete 12 und 13 jeweils
durch Klemmbacken 14
und 15 gehalten, die den Magnet 12 bzw. 13
umgeben und zugleich zur Aufnahme der Laufrollen dienen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist jeder Magnet 12 bzw. 13 mit fünf Paaren von Laufrollen 16a, 16b, 17a, 17b, 18a,
18b, 19a, 19b sowie 20a, 20b versehen. Diese Laufrollen 16a..20b sind seitlich an
den Klemmbacken 14 und 15 gelagert, und zwar derart, daß der Achsabstand benachbarter
Laufrollen voneinander kleiner ist als deren Durchmesser. Zu diesem Zweck sind die
Seitenflächen der Klemmbacken 14 und 15 stufenförmig ausgebildet, wobei in jeder
stufenförmigen Vertiefung eine Laufrolle angeordnet ist. Die Laufrollen 18a und
18b liegen in der mittleren Querachse des Magneten 12 bzw. 13. Die in Fahrtrichtung
vorderen und rückwärtigen Laufrollen 16a und 16b sowie 20a und 20b sind auf durchgehenden
Achsen 21 bzw.
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22 gelagert. Diese Achsen 21 und 22 dienen zugleich zur Verbindung
der Klemmbacken 14 und 15 miteinander. Die übrigen Laufrollen 17a, 17b, 18a, 18b,
19a, 19b sind auf Achszapfen 23 bzw. 24 gelagert.
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ine Besonderheit besteht darin, daß die in Transportrichtung vorn
und hinten liegenden Laufrollen 16a, 16b sowie 20a, 20b einen kleineren Durchmesser
haben als die übrigen Laufrollen.
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Die Achsen 21 und 22 sind dabei in gleicher Ebene angebracht wie die
Achszapfen 23 und 24, so daß bei üblicher Betriebsstellung die Laufrollen 16a, 16b
sowie 20a, 20b nicht an der Bordwand 11 anliegen, sondern etwas abgehoben sind (Fig.
2).
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Dadurch ist das Überfahren von Erhöhungen auf der Bordwand 11 erleichtert,
insbesondere wenn diese etwa Absätze und dergleichen aufweist. Aus dem gleichen
Grunde sind die zylindrischen Magnete 12 und 13 vorn und hinten jeweils mit einer
Abschrägung 25 versehen.
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Sofern das Fahrgestell 10 zwei oder mehr Magnete 12 bzw. 13 aufweist,
ist jedem Magnet 12 bzw. 13 ein Fahrgestell der voranstehend beschriebenen Art zugeordnet.
Diese sind durch Traversen 26 und 27 miteinander verbunden, deren Enden auf den
Achszapfen 24 sitzen. Die Traversen 26 und 27 wiederum sind durch einen Querstab
28 miteinander verbunden, der zur schwenkbaren Befestigung beispielsweise eines
Fahrkorbs 29 oder dergleichen dient. Das Fahrgestell 10 ist also relativ zu dem
Fahrkorb 29 schwenkbar, nämlich um die durch den Querstab 28 gebildete Querachse.
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Die Fig. 2 bis 6 zeigen die Erfindung in ihrer Anwendung bei einem
Fahrkorb 29 für den Transport von Lotsen oder dergleichen an Bordwänden 11 von Schiffen.
Der Fahrkorb 29 kann zweckmäßigerweise so aufgebaut sein, wie in der Hauptanmeldung
P 19 47 693.8 beschrieben.
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In besonderer Weise ist die bordseitige Antriebseinrichtung für den
Fahrkorb 29 ausgestaltet. Gemäß Fig. 3 und 4 ist eine ortsfeste Brücke 30 vorgesehen.
Auf der Brücke sind die Antriebsaggregate, nämlich Winde 31 und Motor 32, angeordnet;
die zum Fahrkorb 29 laufenden Seile 33 und 34 laufen in Betriebsstellung des Fahrkorbs
29 über Führungsrollen 35, die über die Bordwand 11 nach außen vorstehen. Befindet
sich der Fahrkorb 29 außer Betriebsstellung, so werden die Führungsrollen 35 zurückgezogen,
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch einen Schwenkarm 36, der lediglich
hochgeklappt wird.
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Die Antriebseinrichtung für den Fahrkorb 29 ist so gestaltet, daß
mit Hilfe von Auflaufschaltern oder delteichen eine obere
in- und
Ausstiegstellung ermöglicht wird (Fig. 3 und 4).
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Der Fahrkorb 29 kann jedoch über diese Ein- und Ausstiegstellung hinweg
noch weiter nacll oben gefahren werden bis unmittelbar unter die Brücke 30. Der
starre teil des Bahrkorbs 29 kann hier mit einem Seil nach innen gezogen werden,
derart, daß er unterhalb der Brücke 30 liegt, während der als Strickleiter ausgebildete
Teil frei nach unten hängt (Fig. 4, strichpunktierte Stellung3.
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In Fig. 5 und 6 ist eine Ansführung der Erfindung dargestellt, bei
der der Fahrkorb 29 von einem Zwischendeck aus betrieben wird. Zu diesem Zweck ist
in der Bordwand 11 des Schiffes eine geeignete Öffnung 37 angebracht. Diese dient
zum Ein- und Ausstieg sowie auch zum Einholen des Fahrkorbs, wenn dieser außer Betrieb
gesetzt wird. In einem schiff so seitigen besonderen Raum ist der Antrieb (Winde31,
Motor 32) untergebracht. Auf besondere Weise Ist die Führung der Seile 33 und 34
für den Antrieb des Fahrkorbs 29 sowie eines elektrischen Kabels 37 gelöst. Lu diesem
Zweck ist ein Schwenkarm 38 vorgesehen, der mit einem abgewinkelten unteren Ende
39 versehen ist. An diesem abgewinkelten Ende 39 ist eine Umlenkrolle 40 gelagert,
über die das Seil 33 bzw. 34 oder das Kabel 37 läuft. In Betriebsstellung hängt
der Schwenkarm 38 etwa senkrecht nach unten, derart, daß die Umlenkrolle 40 zumindest
teilweise nach außen über die Bordwand 11 vorsteht. Dadurch ist eine störungsfreie
limleitung des Seils 33, 34 bzw. des Labels 37 in den Stauraum hinein möglich.
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An dem Schwenkarm 38 ist im unteren Bereich eine weitere Umlenkrolle
41 vorgesehen, die das Seil 33, 34 bzw. das
Kabel 37 nach oben umlenkt
zu einer weiteren Umlenkrolle 42, die im Schwenklager des Schwenkarms 38 angeordnet
ist0 Von der Umlenkrolle 42 werden die Seile 33 und 34 sowie das Kabel 37 über weitere
schräggestellte Umlenkrollen 43 und 44 der Winde 31 zugeführt und hier auf eine
gemeinsame Trommel 46 (für die Seile 33, 34 ) aufgespult. Das Kabel 37 wird auf
eine Kabeltrommel 45 aufgespult.
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Außer Betriebsstellung des Fahrkorbs 29 wird der Schwenkarm 36 gegen
die Decke des Stauraums geschwenkt und dort durch eine Klinke 47 oder dergleichen
gehalten. Aus Sicherheitsgründen ist eine weitere Klinke 48 zur Fixierung der unteren
Betriebsstellung vorgesehen.
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In den Fig. 7 bis 9 werden weitere Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung
gezeigt. Es geht darum, daß ein Fahrgestell 11a, ds; jetzt beispielsweise mit einem
Magnet 12 ausgerüstet ist, zweckmäßigerweise aber auch in gleicher Weise aufgebaut
sein kann wie das Fahrgestell 10 gemäß Figo 1, als Träger für Arbeitsgeräte verwendet
wird, die zur Bearbeitung der eisenmetallischen Fläche, insbesondere der Bordwand
11 eines Schiffes dienen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist auf dem
derart ausgebildeten Geräteträger eine Düse 49 eines Strahlgerätes angebracht. Dieses
Strahlgerät dient zum Beispiel zum Entfernen von Algenschichten auf der Bordwand
11 des Schiffes. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird so verfahren, daß
die Düse 49 mit einer Halterung, zum Beispiel einer abgewandelten Rohrschelle 50
an dem Magnet 12 befestigt ist. Eine Schlauchleitung 51 führt zu einem bordseitigen
VersorgungsaggregatO Das Fahrgestell 10a wird bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
durch ein Zugseil 52 von Bord des Schiffes aus Bewegt, und
zwar
erfolgen Abwärtsbewegungen durch das Eigengewicht des Fahrgestells 10a, während
in Aufwärtsrichtung das Zugseil 52 auf eine Windentrommel oder dergleichen aufgewickelt
wird.
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Das Zugseil 52 ist mit einer Zuggabel 53 auf dem Achszapfen 24 gelagert.
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Die Anwendung der Erfindung als Geräteträger ist in vielfacher Hinsicht
möglich. Für den Anstrich der Bordwand 11 eines Schiffes kann anstelle des Strahlgerätes
ein Farbspritzgerät auf dem Fahrgestell 10a montiert werden.
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Der Antrieb des Fahrwerks kann nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung
dahingehend modifiziert werden, daß ein eigener Antrieb auf dem Fahrgestell 10a
montiert ist, erforderlichenfalls mit einer Lenkmöglichkeit, derart, daß beispielsweise
das Fahrgestell 10 nicht nur in der durch die Laufrollen vorgegebenen Stellung verfahrbar
ist, sondern auch quer zu dieser. Dies kann beispielsweise durch Laufrollen erfolgen,
deren Achsen quer zu den Achsen der Laufrollen 16a..20b gerichtet sind und die zur
Durchführung einer Querbewegung gegen die Bordwand 11 ausgefahren werden, derart,
daß die Laufrollen 16a..20b geringfügig von der Bordwand 11 abgehoben sind. Es kann
weiterhin vorgesehen werden, daß bei einem derartigen Fahrwerk dessen Steuerung
drahtlos erfolgt, wobei darm das Fahrwerk mit einem geeigneten Empfänger zur Aufnahme
der Steuersignale ausgerüstet ist. In diesem Falle ist das Fahrwerk mit einer eigenen
Energiequelle, zum Beispiel einer Batterie, versehen.
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Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Ger3tetrgers können auch Schiffsflächen
unterhalb des wlasserspiegels auf einfache
weise bearbeitet werden.
In Fig. 9 ist eine Ausführungsmöglichkeit für den Betrieb eines derartigen Geräte
trägers mit Hilfe von zwei Zugseilen 54 und 55 schematisch gezeigt.
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Diese Einrichtung kann bei Schiffen mit einem einfachen Schiffskörper,
zum Beispiel bei Tankern, Anwendung finden.
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An Bord des Schiffes befinden sich zwei finden 56 und 57, die je einem
der Zugseile 54 und 55 zugeordnet sind und je nach Bewegungsrichtung des Fahrgestells
10a eingeholt oder ausgesteckt werden. Die Winden 56 und 57 sind zweckmäßigerweise
in Längsrichtung des Schiffes verfahrbar, zum Beispiel auf an Bord angeordneten,
durch Elektromagneten fixierbaren Schienen, so daß der Schiffskörper abschnittweise
bearbeitet werden kann, wobei nach jedem Bewegungstakt des Fahrgestells 10a die
Winden 56 und 57 und damit die Seile 54 und 55 um eine Arbeitsbreite des Geräteträgers
verfahren werden.
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Die an Bord befindlichen Betriebseinrichtungen, speziell für Transport-
und Arbeitsbühnen, können noch mit verschiedenen Besonderheiten ausgerüstet sein.
Eine dieser Maßnahmen besteht darin, der Winde 31 einen Pufferakkumulator (nicht
dargestellt) zuzuordnen, der insbesondere für die Energieversorgung der Magnete
12 und 13 vorgeshen ist und der bei Stromausfall auf dem Schiff zur wirkung kommt.
Weiterhin ist es zweckmäßig, die Winde 31 mit einer Anlaufdämpfung auszurüsten,
so daß der Fahrkorb nicht schlagartig in Bewegung gesetzt wird. Schließlich können
noch verschiedene maßnahmen vorgesehen werden, durch die die Eisbildung an der Bordwand
11 des Schiffes zumindest im Fahrbereich des Fahrkorbs unterbunden bzw. vorhandenes
Eis wieder entfernt werden kann.
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Insbesondere wird an die Anordnung eines Heizrohres unmittelbar hinter,
also auf der Innenseite der Bordwand 11 gedacht.
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5 können aber auch mechanische Einrichtunwen, zum Beispiel Schlagwerkzeuge,
zum Entfernen einer eventuell vorhandenen Eisschicht eingesetzt werden.
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@ine weitere Maßnahme besteht darin, bei Fahrwerken mit wei Elektromagnete
diese so an die Stromversorgung anzusch@ießen, daß die magnetischen Felder entgegengesetzt
gericiltet sind. ßs hat sich gezeigt, daß hierdurch die Anzugkraft der Magnete größer
ist als die Summe der Kräfte der beiden Einzelmagnete. Darüber hinaus werden Streufelder
vermieden, die eventuell empfindliche Einrichtungen des Schiffes, zum Beispiel Navigationseinrichtungen,
stören könnten.
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Die Erfindung kann insbesondere in der Ausgestaltung als Geräteträger
nicht nur im Schiffbau bzw. bei der Instandhaltung von Schiffen Anwendung finden,
sondern im Stahlbau allgemein, insbesondere im Behälterbau.