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Glalvanisiereinrichtung Die Erfindung bezieht sich auf eine automatische
Galvanisiereinrichtung, bei welcher das Galvanisiergut an Transporteinrichtungen
befestigt ist, die sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung bewegbar
sind, z. B. mittels Gehängen und Auslegern an Wagen, die durch Ketten od. dgl. in
horizontaler und von Führungsschienen oder Hubbühnen gesteuert zum Badwechsel in
vertikaler Richtung bewegt werden.
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Es ist bekannt, daß bei Transportorganen für die Verkupferung von
Automobilteilen die Gestelle das galvanische Bad mit der Breitseite zur Transportrichtung
durchlaufen, damit heim Baddurchgang die Breitseite den Anoden zugekehrt ist. Bei
dieser Einrichtung arbeiten zwei Transporteinrichtungen nebeneinander. Außerdem
ist eine weitere Transporteinrichtung im Bad selbst vorgesehen, die am Kopfstück
die Gestelle so transportiert, daß dabei gleichzeitig an den Enden des Bades eine
Drehung um 900 erfolgt. Diese Transporteinrichtungen arbeiten zusammen, was zu Schwierigkeiten
führt.
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Beim Anmeldungsgegenstand sollen die Gestelle schon in Längsrichtung
gedreht in das Bad abgesenkt werden, und dies soll dementsprechend schmal ausgeführt
sein. Die Drehung der Gestelle um 900 und ihr Transport wird durch eine einzige
Vorrichtung durchgeführt. Hierdurch läßt sich eine wesentliche Verkürzung der Anlage
erreichen, die außerdem mit einer kleinen Menge Elektrolyt arbeiten kann. Danach
besteht die Erfindung nunmehr darin, daß das Galvanisiergut von der Transportvornichtung,
ohne von dieser entfernt zu werden, durch sämtliche Bäder geführt wird und an dieser
Transportvorrichtung in einem am Ausleger befestigten Gestell um eine vertikale
Achse drehbar angeordnet ist. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
besteht nicht nur darin, daß die Nebenbäder, sondern auch ciie Galvanisierbäder
verkürzt werden können. Dies ergibt sich daraus, daß an den Transportvorrichtungen
der Abstand der Gehänge überall gleich sein soll. Wird angenommen, daß die Länge
eines Gestells in Transportrichtung 300 mm beträgt und dieselben am Anfang oder
Ende eines Bades zwischen sich und der benachbarten Wandung einen Zwischenraum von
50mm haben müssen und außerdem für die Wandungen zweier benachbarter Bäder einschließlich
erforderlichiem Zwischenraum 100 mm benötigt werden, so ergibt sich ein notwendiger
Mindestabstand von der Mitte eines Gestells bis zur nächsten Transportvorrichtung
von 500 mm. Das würde bedeuten, daß vom Gestellende des einen zum Gestellanfang
des anderen ein Abstand von mindestens 200mm verbleibt, der an sich ohne weiteres
verkürzt werden könnte, wenn nicht der Mindestabstand von 500 mm
aus den vorgenannten
Gründen erforderlich wäre.
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Wird also das Gestell im Nebenbad gedreht, so kann der Abstand der
Aufhängepunkte der Gestelle wesentlich verkürzt werden, beispielsweise um 100 mm,
so daß vom Ende des einen Gestells zum Anfang des nächsten nur noch 100 mm Raum
verbleibt. Dies bedeutet aber bei 30 Gestellen im Galvamsierbad eine tatsächliche
Verkürzung von 3 m für das ganze Bad.
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An Hand eines anderen Ausführungsbeispiels läßt sich, wie im folgenden
dargelegt, ebenfalls eine beträchtliche Einsparung errechnen: Der Abstand zwischen
den Transportvorrichtungen, der sich aus der Länge des Gestells und dem Abstand
zweier benachbarter Gestellkanten ergibt, bestimmt hei einer gegebenen Zahl von
Einzelbädern bzw von Galvanisierbädern die Gesamtlänge eines Automaten bzw. die
Gesamtlänge der Bäder. Dieser Abstand muß eine gewisse Größe haben, damit in den
Einzelbädern die Gestelle beim Heben und Senken genügend Spielraum gegenüber den
Wannenflächen haben und beim Senken während des tSberhebevorganges sich nicht auf
den Wannenrändern aufsetzen bzw. an den Seiten der Wannen anstoßen. Beträgt z. B.
die Gestelllänge 600 mm, so ist es zweckmäßig, um ein einwandfreies Heben und Senken
zu ermöglichen, mit einem Abstand von Gestell zu Gestell von 200 mm zu fahren, wobei
dann die Gestellkanten jeweils einen Abstand von etwa 100 mm von der Wannenwandung
haben. Der Abstand der Transportvorrichtungen beträgt dann 800 mm. Diesen gleichen
Abstand haben die Gehängekanten dann auch im Galvan!isierbad.
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Es ist jedoch zweckmäßig, die Gehängekanten zweier benachbarter Gehänge
in den Galvanisierbädern möglichst eng aneinanderzubringen, um eine Stromlinienkonzentration
an den Waren zu vermeiden, die an den Gestellen hängen. Je kleiner der Abstand zwischen
den Gestellkanten ist, desto zweckmäßiger ist dies für die Erzeugung gleichmäßiger
überzüge in den Galvanisierwannen. Durch Verkürzung des Abstandes zweier benachbarter
Gestellkanten von 200 auf z. B. 50 mm würde der Abstand der Transportvorrichtungen
von 800 auf 650 mm verkürzt, d. h. also um etwa 19 0/o, und um dieses Maß könnte
der gesamte Automat bzw. jedes Bad kürzer geh alten werden. Bei den. normalen Konstruktionen
der Transportvorrichtungen ist aber die Verkleinerung des Abstandes der benachbarten
Gestellkanten nicht möglich, weil sonst die Gefahr besteht, daß die Gestelle an
den Wannenwandungen aufsetzen bzw. hängenbleiben.
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Erfindungsgemäß ist nun eine Verkürzung des gesamten Automaten sowie
der Einzel- und Galvanisierbäder dadurch möglich, daß die Gestelle am Ausleger um
eine vertikale Achse gedreht werden können.
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Die Breite der Gestelle ist erfahrungsgemäß immer viel geringer als
die Länge, so daß bei der Drehung der Vorrichtungen um 900 in den Einzelbädern ein
ausreichender Abstand der Begrenzungsflächen der Gestelle gegenüber den Wannenwandungen
erreicht wird, während bei der normalen Lage der Gestelle in Fahrtrichtung der Abstand
zwischen den benachbart liegenden Kanten der Gestelle weitgehend verkleiner werden
kann. Dadurch kann auch der Abstand zwischen den Transportvorrichtungen verkleinert
werden.
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In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens können bei Galvanísiereinrichtungen,
bei denen das Galvanisiergut mittels Gehängen an Auslegern von Transportwagen hängt,
die Gehänge in den Auslegern um einen Winkel von vorzugsweise 900 drehbar angeordnet
sein.
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Ferner kann die Drehung des Galvanisiergutes bzw. der Gehänge mit
diesem automafisch in Abhängigkeit von der Bewegung der Transportwagen in horizontaler
Lage erfolgen.
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Hierzu kann bei Galvanisiereinri chtungen, bei welchen die lotrechte
Bewegung der Transportwagen durch eine Führungsschiene gesteuert wird, vorteilhaft
die Führungsschiene mit einer oder mehreren -Kurvenschienen versehen sein, von welchen
die Drehung der Gestänge gesteuert wird.
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Weiterhin kann nach einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung das
Gehänge am Ausleger in einem Konus gelagert sein, und- ein am Gehänge angreifender
Hebel kann von einer Stange gedreht werden, die am Ausleger gelagert ist und edlen
Drehimpuls von -der Kurvenschiene über eine an der Stange gelagerte Führungsrolle
vermittelt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
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Fig. 1 zeigt perspektivisch eine Transportvorrichtung für Galvanisiergut
in einer automatischen Galvansiereinrichtung, und Fig. 2 zeigt schematisch eine
Draufsicht auf einen Teil seiner automatischen Galvanisiereinrichtung.
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Das Gehängel mit dem Galvanisiergut ist mittels eines konischen Lagers2-im
Ausleger 3 des Transportwagens 4 um die Achse 5 drehbar aufgehängt.
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Der Wagen 4 läuft mit den Isolierrollen 6 in den Führungsschienen
7, die mit Hilfe der Doppelkette 8 und einer weiteren nicht dargestellten Doppelkette
in
Pfeilrichtung 9 transportiert werden. Der Wagen 4 läuft ferner mit der Hubrolle
10 auf einer Hubbühne 11, mit deren Hilfe das Heben und Senken des Wagens 4 mit
dem Ausleger 3 und dem Gehänge 1 innerhalb der Führungsschiene 7 stattfindet. Um
während des Transportes des Wagens 4 in Pfeilrichtung 9 an der notwendigen Überhebestelle
eine Drehung des Gehänges 1 um 900 hervorzurufen, ist an dem Konuslager 2 ein Hebel
12 angebracht, der über eine am Ausleger 3 und Wagen 4 gelagerte Stange 13 und eine
an deren Ende gelagerte Rolle 14 mit einer auf der Hubbühne 11 angeordneten Kurvenschiene
15 in Verbindung steht. Die Kurvenschiene 15 ist so ausgeführt, daß bei einer Bewegung
des Wagens 4 in Pfeilrichtung 9 der Hebel 12 in Pfeilrichtung 16 um 900 gedreht
wird bzw. aus dieser Stellung in die Ausgangslage zurückgedreht wird.
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Fig. 2 stellt einen schematischen Grundriß eines Galvanisierautomaten
nach dem sogenannten Rückkehrtyp dar, bei dem also die Ein- und Aushängestelle unmittelbar
nebeneinanderliegen. Im Hauptbad 17 mit den Anoden 18 längs der einen und den Anoden
19 längs der anderen Wannenseite sind die Gestelle 1 in Transportrichtung9 gerichtet.
Beim Übergang vom Hauptbad 17 in das Nebenbad 20 werden die Gehänge 1 mittels der
Kurvenschiene 15 um 900 gedreht, so daß sie nunmehr lotrecht zur Bewegungsrichtung
liegen. Während der Abstand 21 von Gestell zu Gestell im Hauptbad gering ist, ist
der Abstand 22 von Gestell zu Gestell in den Nebenbädern infolge der Drehung der
Gestelle so groß, daß ohne Gefahr ein übergeben der Gestelle von einem Nebenbad
zum anderen stattfinden kann. Die Vorteile der Erfindung sind aus dieser Fig. 2
besonders eindrucksvoll zu erkennen.
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PATENTANSPRVCHE: 1. Automatische Galvanisiereinrichtung, bei welcher
das Galvanisiergut an Transporteinrichtungen befestigt ist, die sowohl in horizontaler
als auch in vertikaler Richtung bewegbar sind, z. B. mittels Gehängen und Auslegern
an Wagen, die durch Ketten od. dgl. in horizontaler und von Führungsschienen oder
Hubbühnen gesteuert zum Badwechsel in vertikaler Richtung bewegt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Galvanisiergut von der Transportvorrichtung, ohne von dieser
entfernt zu werden, durch sämtliche Bäder geführt wird und an dieser Transportvorrichtung
in einem am Ausleger befestigten Gestell um eine vertikale Achse drehbar angeordnet
ist.