DE1939070C3 - Blitzlichtlampe - Google Patents
BlitzlichtlampeInfo
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Classifications
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Description
55
Im Hauptpatent 15 22 918 wird eine Blitzlichtlampe mit einem lichtdurchlässigen Gefäß beschrieben, welches
brennbares Material und einen die Verbrennnung unterhaltenden Stoff enthält, und an welchem ein auf
mechanischem Wege auszulösendes Zündmittel vorhanden ist. In das Gefäß ist ein deformierbares metallisches
Röhrchen eingeschmolzen, welches mit dem Innern des Gefäßes in Verbindung steht und dessen aus dem Gefäß
herausragendes Ende verschlossen ist und welches einen schlagempfindlichen Initialzündstoff enthält, der ir>
durch ein Schlagwerkzeug gezündet wird, das von außen auf das Röhrchen einwirkt. Das brennbare
Material ist vorzugsweise fein verteiltes Zirkonium, der die Verbrennung unterhaltende Stoff ist Sauerstoff.
An der Fertigungslinie darf kein loser pulverförmiger Zündstoff gehandhabt werden, weil dort mit offenen
Gasflammen gearbeitet wird. Beispielsweise können einzelne Zündstoffkörnchen unkontrolliert verlorengehen
und sich irgendwo an der Maschine zu einem gefährlichen Staub konzentrieren.
Das Aufbewahren eines Vorrats an losem pulverförmigen
Zündstoff nahe der Einschmelzmaseninen ist nicht zulässig. Das Aufbewahren und Einfüllen des
Zündstoffes als loses Pulver in das metallische Röhrchen muß sicherheitshalber in gesonderten Räumen erfolgen.
Hierdurch erfährt der Herstellungsprozeß der Blitzlichtlampe aber eine zeitraubende Unterbrechung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Folge der Herstellschritte, die zur fertigen Lampe führen,
kontinuierlicher zu gestalten.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei einer Blitzlichtlampe der eingangs genannten Art der
Zündstoff in einer Kapsel enthalten ist, die in das metallische Röhrchen eingelegt ist.
Im Gegensatz zu bisher kann nunmehr an der Stelle der Fertigungslinie, an der Zündstoff in das metallische
Röhrchen einzufüllen ist, ein kleiner, von Zeit zu Zeit aufzufüllender Vorrat an Zündstoff gelagert werden.
Der Zündstoff kann, da in Kapseln verschlossen, nun unmittelbar an der Fertigungslinie hinreichend sicher
gehandhabt werden. Sein Einfüllen in das metallische Röhrchen ist leicht und an dieser Stelle nunmehr auch
vom Sicherheitsstandpunkt aus vertretbar. Das Einfüllen kann an der Fertigungslinie in kontinuierlicher
Schrittfolge vor sich gehen; die bisher notwendige Unterbrechung des Fertigungsablaufs zum Einfüllen des
Zündstoffes entfällt. Dosierschwierigkeiten, wie sie beim Einfüllen von Zündstoff in Pulverform oder in
flüssiger Form aus einem Vorratsgefäß in das metallische Röhrchen auftreten können, bestehen nicht
mehr.
Die Kapsel für den Zündstoff i-ann aus verschiedenem
Material bestehen. Am einfachsten besteht die Kapsel, ähnlich wie die bekannten Zündplättchen oder
Amorcen für Kinderspielzeuge, aus Pappe oder Papier.
Die Kapsel kann auch aus dünnwandigem Metall bestehen. Die Kapsel kann auch aus Kunststoff bestehen
und nach Aufnahme des Zündstoffes durch Verschweißen oder Verkleben verschlossen sein.
Wenn die elastische Verformung des Materials der Kapsel nicht ausreicht, um diese an einer bestimmten
Stelle des Röhrchens festzuhalten, dann empfiehlt es sich, die Kapsel mit einem Tropfen Klebstoff zu
versehen, der nach dem Härten die Kapsel an einer vorbestimmten Stelle des Röhrchens festhält. Statt
dessen kann die Kapsel auch mit einem Vorsprung oder einer Fahne versehen sein, die ein Festklemmen
innerhalb des Röhrchens in vorgeschriebener Lage bewirkt.
Die Befestigung der Kapsel im Röhrchen kann auch durch Kerben erfolgen, die in das Röhrchen eingedrückt
werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden
näher beschrieben. Es zeigen im Schnitt
Fig. I eine Blitzlichtlampe mit schematisch dargestellter Kapsel im metallischen Röhrchen.
F i g. 2 eine Kapsel in Form einer zylindrischen Hülse mit diese verschließendem Pfropfen.
F i g. 3 eine weitere Kapsel mit Innenamboß.
Fig.4 die Blitzlichtlampe nach Fig. 1, wobei das
metallische Röhrchen einen flachen Boden aufweist, auf dem die Kapset aufsitzt.
Die Blitzlichtlampe nach Fig.! und 4 besitzt ein
lichtdurchlässiges robrförmiges Gefäß 1, 15 aus Glas, welches mit fein verteiltem brennbarem Material 2,
beispielsweise geschnitzelter Zirkoniumfolie, und Sauerstoff von etwa 7 at gefüllt ist. In das eine
Gefäßende ist ein metallisches Röhrchen 3, 17 aus Kupfer oder einer Eisen-Nickel-Legierung eingeschmolzen,
weiches mit dem Innern des Gefäßes 1,15 in Verbindung steht und beispielsweise vier mm aus dem
Gefäß herausragt und am Ende 4 verschlossen ist. In dem nach außen ragenden Teil des Röhrchens befindet
sich eine Kapsel 5, !8, die mit Zündstoff 6 gefüllt ist. Als Zündstoff kann ein Gemisch aus rotem Phosphor und
Kaliumchlorat in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 5 mg Verwendung finden.
Das Ende 4 des metallischen Röhrchens kann durch Kaltpreßschweißen auch nach dem Einschmelzen des
Röhrchens in das Gefäß 1, 15 verschlossen sein. Vorteilhafter ist jedoch das Einschmelzen eines bereits
einseitig geschlossenen Röhrchens. Das Röhrchen ist um die Länge der Kaltpreßschweißung kurzer, wenn es
einen flachen Boden aufweist. Das andere Ende des Gefäßes 1, 15 trägt eine Pumpspitze 7, die beim
Abziehen des Gefäßes 1, 15 von einem Pumprohr entsteht.
Zur Inbetriebnahme der Blitzlichtlampe wird von zwei entgegengesetzten Seiten aus senkrecht zur Achse
des Röhrchens 3, 17 ein kurzer Schlag gegen das Röhrchen 3, 17 geführt. Als Schlagwerkzeug dient
vorzugsweise ein erschütterungsfreier Zweimassenschwinger, um ein Verreißen der photographischen
Aufnahme zu vermeiden. Durch den Schlag wird der Zündstoff in der Kapsel 5, 18 gezündet, diese
aufgerissen, heiße Teilchen fliegen aus dem Röhrchen 3, 17 ins Innere des Gefäßes I, 15 und entzünden dort das
fein verteilte, brennbare, lichterzeugende Material 2.
Die Kapsel 5, 18 kann beispielsweise aus einer
einseitig geschlossenen zylindrischen Hülse 8 aus Kunststoff oder Metall bestehen, deren anderes Ende
provisorisch durch einen leicht herausstoßbaren Pfropfen 9 verschlossen ist. Beim Zünden des Zündstoffes 6
öffnet sich der Pfropfen 9 und heiße Teilchen fliegen in Richtung auf das Innere des Gefäßes 1,15. Am Rand der
Hülse 8 ist ein Tropfen Klebstoff 10 vorgesehen, der bewirkt, daß die Hülse 8 an einer bestimmten Stelle des
Röhrchens 3,17 haften bleibt (F i g. 2).
Die Kapsel 5, 18 kann einen Stift 11 aus Stahl oder sonstigem harten Material enthalten, der einen Durchmesser von 0,5 mm oder kleiner aufweist und durch Tauchen oder Aufstreichen mit Zündstoff 6, ausgebildet als Zündmasse 12, versehen ist. Das Haften der Zündmasse 12 wird durch Zusatz eines Bindemittels
Die Kapsel 5, 18 kann einen Stift 11 aus Stahl oder sonstigem harten Material enthalten, der einen Durchmesser von 0,5 mm oder kleiner aufweist und durch Tauchen oder Aufstreichen mit Zündstoff 6, ausgebildet als Zündmasse 12, versehen ist. Das Haften der Zündmasse 12 wird durch Zusatz eines Bindemittels
ίο gewährleistet. Der von der Zündmasse 12 bedeckte Stift
11 kann von einer Ummantelung 13 aus Papier, Kunststoff (Cellulose) oder Metall umgeben sein. Die
Kunststoffummantelung kann durch Tauchen in eine Kunststoffdispersion aufgebracht werden. Die Ummantelung
13 ist an ihrer zum Gefäß 1, 15 hin weisenden Seite mittels eines elatischen Pfropfens oder eines
Deckels 14 aus Metall, Papier oder Kunststoff verschlossen. Durch den Stift Il ist ein Innenamboß
geschaffen, wodurch die zum Zünden erforderliche Schlagentrgie wesentlich vermindert werden kann.
Ferner ist nur ein einziger Schlagbesen an Blitzleuchte
bzw. Kamera erforderlich und es recht aus, wenn gegenüber der den Bolzen aufweisenden Seite nur ein
weicher Amboß, beispielsweise aus Kunststoff, virgesehen ist. Dieser Umstand ist beispielsweise aus
Raumgründen für die Verwendung der Blitzlichtlampen nach der Erfindung im Blitzwürfel oder in anderen
Mehrfachblitzeinheiten wichtig. Der Schlag kann in Höhe der Kapsel 5, 18 an be'iebiger Stelle des
JO Umfanges des Röhrchens 3, 17 erfolgen, so daß keine
orientierte Montage erforderlich ist.
Ein zu hoher Anteil des Bindemittels der Zündmasse
12 ist zu vermeiden, da eine zu weiche Einbettung der
Zündstoffteilchen die gute Wirkung des Innenambosses
J5 herabsetzt. Als Zündmassen werden solche bevorzugt,
die beim Zünden keinen hohen Explosionsdruck und damit keine hohe Gasgeschwindigkeit, sondern einen
langen Zündfunken verursachen.
Weist das metallische Röhrchen 3, 17 einen !lachen Boden 16 auf. kann die Kapsel 5, 18, auf dem Boden 16
aufsitzend, mittels einer Einschnürung 19 des Röhrchens 3, 17 in dieser Position gehalten werden. Der zum
Zünden des Zündstoffes 6 erforderliche Schlag kann dann auch von unten, also auf den Boden 1? zu geführt
werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Blitzlichtlampe mit einem lichtdurchlässigen
Gefäß, welches brennbares Material und einen die Verbrennung unterhaltenden Stoff enthält und an
welchem ein auf mechanischem Wege auszulösendes Zündmittel vorhanden ist, wobei in das Gefäß ein
deformierbares metallisches Röhrchen eingeschmolzen ist, welches mit dem Innern des Gefäßes in
Verbindung steht und dessen aus dem Gefäß herausragendes Ende verschlossen ist und welches
einen schlagempfindlichen Initialzündstoff enthält, der durch ein Schlagwerkzeug gezündet wird, das
von außen auf das Röhrchen einwirkt nach DE-PS 15 22 918, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zündstoff (6) in einer Kapsel (5,18) enthalten ist, die in das metallische Röhrchen (3,17) eingelegt ist.
2. Blitzlichtlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (5, 18) aus Papier
oder Pappe besteht
3. Blitzlichtlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (5, 18) aus
dünnwandigem Metall besteht.
4. Blitzlichtlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (5, 18) aus
Kunststoff besteht und durch Verschweißen oder Verkleben verschlossen ist.
5. Blitzlichtlampe nach Anspruch I, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (5, 18) aus
einer einseitig geschlossenen zylindrischen Hülse (8) besteht, deren anderes Ende durch einen leicht
herausstoßbaren Pfropfen (9) verschlossen ist.
6. Blitzlichtlampe nach Anspruch 1 und 2, 1 und 3 oder I und 4, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb
der Kapsel (5, 18) ein von ε ,ner Zündmasse (12) J5
bedeckter Stift 11 aus Stahl oder sonstigem harten Material vorgesehen ist.
7. Blitzlichtlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (5, 18) durch einen
Tropfen Klebstoff an einer vorbestimmten Stelle des Röhrchens (3,17)befestigt ist.
8. Blitzlichtlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (5, 18) durch
elastische Verformung, gegebenenfalls eines Ansatzes oder einer Fahne an der Kapsel (5, 18), in
vorgeschriebener Lage im Röhrchen (3, 17) festgeklemmt ist.
9. Blitzlichtlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (5,18) im Röhrchen
(3, 17) durch Kerben oder durch eine Einschnürung M (19)des Röhrchens(3,17)festgehalten ist.
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| DE1939070C3 true DE1939070C3 (de) | 1978-11-02 |
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| GB (1) | GB1263037A (de) |
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1969
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1970
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
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| DE1939070B2 (de) | 1978-02-23 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| 8340 | Patent of addition ceased/non-payment of fee of main patent |