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DE1931844U - Signalscheibe, insbesondere fuer fussgaenger. - Google Patents

Signalscheibe, insbesondere fuer fussgaenger.

Info

Publication number
DE1931844U
DE1931844U DED31726U DED0031726U DE1931844U DE 1931844 U DE1931844 U DE 1931844U DE D31726 U DED31726 U DE D31726U DE D0031726 U DED0031726 U DE D0031726U DE 1931844 U DE1931844 U DE 1931844U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
signal
disc
traffic
pedestrians
flat
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DED31726U
Other languages
English (en)
Inventor
Fritz Dardenne
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DED31726U priority Critical patent/DE1931844U/de
Publication of DE1931844U publication Critical patent/DE1931844U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/50Road surface markings; Kerbs or road edgings, specially adapted for alerting road users
    • E01F9/553Low discrete bodies, e.g. marking blocks, studs or flexible vehicle-striking members
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/688Free-standing bodies

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

573-3.8.65
Anmeldung eines Gebrauchsmusters
Titels "Tragbares Signalgerät, insbesondere für "Fussgänger"
Der Gegenstand des beanspruchten Schutzrechtes betrifft ein tragbares Signalgerät, insbesondere für Pussgänger, welches zum Geben von Zeichen im Strassenverkehr dient»
Der Gegenstand des beanspruchten Schutzreehtes ist gekennzeichnet durch die Kombination der folgenden Merkmale, dass es einen Grundkörper aufweist, welcher aus einem gegen Bruch, Schlag, Abrieb, Verwitterung unempfindlichen Material, vorzugsweise Kunststoff, besteht, dass dieser Grundkörper ferner im ?ies ent liehen die form einer flachen Scheibe mit vorzugsweise kreisrundem oder polygonein. Profil aufv^eist und Abmessungen besitzt, die es gestatten, diese Scheibe ohne eine besondere Haltevorrichtung mit der Hand am Scheibenumfang zu halten, und ferner, dass das Signalgerät mindestens an einer seiner Flachseiten ein Verkehrssignal aufweist, und dass schliesslich die, diesem Verkehrssignal abgewandte IPlachseite als Reklamefläche vorgesehen ist»
Bei einer zweckmässigen Ausführung des Schutzrechtsgegenstandes kann von der Massnahme Gebrauch gemacht sein, dass das Verkehrssignal aus einem STOP-Zeichen besteht.
Und fernerhin kann in zweckmässiger Ausgestaltung des Schutzrechtsgegenstandes von der Massnahme Gebrauch gemacht werden, dass das Verkehrssignal in leuchtender und/oder reflektierender Signalfarbe ausgeführt ist»
2 -
lerner kann es sich als zweckmässig erweisen, den Schutzrecht sgegenstand in der Art auszuführen, dass der G-rundkörper zweigeteilt, in Art einer flachen Dose zusammensetzbar, aus durchsichtigen Kunststoffteilen ausgeführt ist, und sowohl das Verkehrssignal, als auch die Reklame in seinem Inneren aufnimt.
Das tragbare Signalgerät, für welches ein Gebrauchsmusterschutz begehrt wird, dient sowohl der Verkehrssicherheit, als auch der Verkehrserziehung»
In letzter Zeit sind häufig Unfälle, zum Teil sogar mit Todesfolge, dadureh verursacht worden, dass Fussgänger, die eine Fahrbahn überqueren wollten, ihre Absicht hierzu dem Benutzer eines St^assenfahrzeuges nicht in so unmissverständlicher Weise zum Ausdruck brachten, dass dieser zum Halten veranlasst wurde.
Jeder am Strassenverkehr Beteiligte kennt die Situation, dass ein Pussgänger zum Überqueren der Fahrbahn ansetzt, dann, seiner Sache unsicher, im letzten Moment zögert, und schliesslich doch noch über die Strasse eilt« Besonders Kinder und ältere Personen neigen häufig zu einer solchen Unsicherheit im Verhalten, wodurch sie sich und die Strassenbenutzer (Kraftfahrzeugfahrer) in Gefahr bringen.
Zweck des Schutzrechtsgegenstandes ist es, hier Abhilfe zu schaffen,, Das tragbare Signalgerät soll demzufolge in erster Linie der Selbsterziehung des 3?ussgängers dienen,
indem es diesen veranlasst, das Signalgerät mit vorgestrecktem Arm senkrecht in die Fahrbahn zu halten, und damit den Willen, eine Uberquerung der Fahrbahn vorzunehmen, unmissverständlich zu bekunden.
Andererseits wird der Kraftfahrer, welcher den Pussgänger erblickts der mit ausgestrecktem Arms beispielsweise eine rote Signalscheibe in die Fahrbahn hält, nicht im Zweifel darüber sein, dass dieser die Fahrbahn überqueren will, und hierfür vom Autofahrer Rücksichtnahme erwartet» Br wird infolgedessen anhalten und den Fussgänger passieren lassen.
Mit aller Absieht ist daher der Schutzrechtsgegenstand so gestaltet, dass er ohne besondere Haltevorrichtung mit der Hand gehalten werden muss. Es wird damit aber auch der Zweck verfolgt, die Abmessung und Dimensionierung des Schutzrechtsgegenstandes so zu gestalten, dass das Signalgerät bequem in jeder Tasche des Anzuges getragen werden kann, weil es nur dann seinen Zweck erfüllt, wenn, man es jederzeit griffbereit mit sieh trägt.
Was nun schliesslich die Kombination des tragbaren Signalgerätes mit einer Reklamefläche auf der, der Signalfläche gegenüberliegenden Seite, betrifft, so gehen die Schutzrechtsanmelder von der psychologischen Überlegung aus, dass diese Reklamefläche reklamefreudigen G-rossfirmen Anreiz bieten wird, das Signalgerät, schon mit Rücksicht auf seine billige Verbreitungsmöglichkeit in grossen Massen, in den Verkehr zu bringen. Es ist bewusst daran gedacht, dass beispielsweise die Verteilung des tragbaren Signalgerätes als kostenloser Werbeartikel , beispielsweise bei Schulkindern, unter Hinweis auf die Verkehrs«rziehung, seinen besonderen Anreiz hat«, Denn mit dem Schutzrechtsgegenstand lässt sich, und das ist mit aller Absicht in Rechnung gestellt, der psychologische Effekt eines
billigen Tie rl) e art ike Is mit einem seriösen Gerät der Verkehrserziehung sinnvoll kombinieren.
Bezüglich des Vorschlages zur Herstellung eines solehen Signalgerätes in Art einer flachen Dose, welche aus durchsichtigen Kunststoffteilen ausgeführt ist, wird die Absicht verfolgt, dieses Gerät fertigungstechnisch so zweekmässig auszugestalten, dass es ohne Änderung seiner Bestandteile der Aufnahme verschiedener Yerkehrssignale und/oder Reklamebeschriftungen dienen kann, indem diese beispielsweise als Einlegepapiere mit dem jeweils vorher bestimmten Aufdruck eingelegt werden.
Hierbei muss dann zweckmässigerweise der Verschluss dieser beiden TeUe9 zum Beispiel.durch elastische Passung, so gewählt sein, dass er absolut wasserdicht ist.
In den Figuren ist das tragbare Signalgerät beispielhaft gezeigt.
Figur I zeigt am Rande der S-fc^asse (1) einen Sehulknaben (2), wie er mit dem rechten Arm (3) das tragbare Signalgerät (4) erhebt, und damit das Signal gibt, welches die Kraftfahrzeuge (5) und (6) zum Halten veranlasst«
Die Figur II zeigt links die mit "ROT" als Farbton gekennzeichnete Verkehrssignal-Seite (7)s und rechts die nur beispielhaft als Reklametext angedeutete Reklameseite (8).
Es sind darüber hinaus noch viele ähnliche Ausführungsmöglichkeiten denkbar, und sollen unter das Sehutzrechtsbegehren fallens sofern sie einem der folgenden Schutzansprüche entsprechen?
•κ·
■x-

Claims (2)

  1. i 684 033*18.12J5
    SCHUIZiISPEtIGIE
    1· SignalsclieilDe, insbesondere für Fussgänger, welche zum Geben von Zeichen im Strassenverkehr dient, gekennzeichnet durch die Kombination der folgenden Merkmale, dass diese einen Grundkb'rper aufweist, welcher aus einem gegen Bruch, Sehlag, Abrieb, Verwitterung unempfindlichen Material, vorzugsweise Kunststoff besteht, dass dieser Grundkörper ferner im wesentlichen die Form einer flachen Seheibe mit vorzugsweise kreisrundem oder polygonem Profil aufweist und Abmessungen besitzt, die es gestatten, diese Scheibe ohne eine besondere Haltevorrichtung mit der Hand am Scheibenumfang zu halten.
  2. 2. Signalscheibe nach dem Sehutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass diese Scheibe in leuchtender und/oder reflektierender Signalfarbe ausgeführt ist.
    Signalscheibe nach den Schutzansprüehen 1-2 dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkö'rper zweigeteilt, in Art einer flachen Dose zusammensetzbar, aus durchsichtigen Kunststoffteilen ausgeführt ist, welche sowohl ein Verkehrssignal als auch eine Reklamefläche in ihrem Inneren umsehliessen.
    afst Disse Unterlag* (Bg5chrgihnpg-re*j Schu?zanspr.) isf die zuiefzf eingereichte; sie weicht «jn der Worf-
    w ··-γ.ι->.λ^λ ".,v-j«"■*»>;, ι i,^,,r. r„ .., γ>:4 ,ψ .,,^.Jt.; ,&, hfi'-um der Abweichung ist nichf rt „j#n*i !.',ι·#ΐιι.' .ir.»,i:-i ι·ι; '■ '-, ;, - ,f. L-j- *> <>-\<ΛΚη. sie können i;«f*re!f ohr® Nc-triv eines ·♦ ·*.·«._π intarsjsses gebüiirerifrei eingesehen weiden. Auf Änirag v/erden hiervon auch Fofokopieei oder Fi itsgoiive w usn öbiioltsn Pfeissn geliefert. Deuisches Potentami. Gebrauehsmusferetella
DED31726U 1965-08-03 1965-08-03 Signalscheibe, insbesondere fuer fussgaenger. Expired DE1931844U (de)

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