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DE1930434U - Schild, insbesondere verkehrsschild. - Google Patents

Schild, insbesondere verkehrsschild.

Info

Publication number
DE1930434U
DE1930434U DE1965F0028926 DEF0028926U DE1930434U DE 1930434 U DE1930434 U DE 1930434U DE 1965F0028926 DE1965F0028926 DE 1965F0028926 DE F0028926 U DEF0028926 U DE F0028926U DE 1930434 U DE1930434 U DE 1930434U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sign
arm
traffic
signs
particular road
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1965F0028926
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
EDEL FRANKF SCHILDER
Original Assignee
EDEL FRANKF SCHILDER
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by EDEL FRANKF SCHILDER filed Critical EDEL FRANKF SCHILDER
Priority to DE1965F0028926 priority Critical patent/DE1930434U/de
Publication of DE1930434U publication Critical patent/DE1930434U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

RA. 533 630-11 fO. 65
Frankfurter Schilderfabrik, Ludwig Edel, Frankfurt (Main), Fichardstraße 30
Schild, insbesondere Verkehrsschild
Die Meuerung betrifft ein Schild und insbesondere ein Verkehrsschild.
Bei der Beschilderung von Straßen und Autobahnen ist es häufig notwendig, die eine Yerkehrsbeschränkung z.B. an Baustellen anzeigenden Schilder verhältnismäßig nahe der von den Fahrzeugen gefahrenen Spur aufzustellen. Da nun diese versetzbaren Schilder an Pfosten befestigt sind, die nicht im Boden befestigt werden, besteht die Gefahr, daß durch den Fahrtwind der dicht an den Schildern vorbeifahrenden Fahrzeuge die Schilder mit Pfosten umgeworfen werden. Die Beschwerung des auf dem Boden aufstehenden Fußteils des versetzbaren Pfostens mit Steinen ist umständlieh und verhindert nicht immer das Umkippen des Schildes, und der Windangriff kann so stark sein, daß auch bei einer Befestigung im Boden, soweit sie möglich ist, Schwierigkeiten entstehen.
Der !Teuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schild oder ein Verkehrsschild so auszugestalten, daß ein Umkippen, das
durch Windstöße, insbesondere den Fahrtwind von Fahrzeugen, verursacht werden kann, soweit aie möglich ausgeschlossen ist. Unter einem Schild "bzw, Yerkehrsschild ist im folgenden, was auch für die Auslegung der Sehutzansprüche gelten soll, das Schild als Ganzes mit den Bestandteilen, die zur Befestigung und Aufstellung der Platten, welche die Verkehrszeichen od. dgl. zeigen, zu verstehen.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind gemäß der Neuerung die die Verkehrszeichen oder dgl. tragenden Platten an einem im Verhältnis zum Fußteil schwenkbaren Arm befestigt, der unter dem Einfluß einer Kraft in die senkrechte lage zurückkehrt, wenn er durch den Windangriff aus dieser Lage ausgelenkt ist.
Vorzugsweise ist die Schwenkachse waagerecht angeordnet. Um die Rückstellung zu erreichen, kann unterhalb der Schwenkachse am schwenkbaren Arm ein Gegengewicht angebracht sein, oder es können Rückstellfedern vorgesehen sein.
Die waagerechte Schwenkachse liegt im Verhältnis zu den !lachen, welche vom Fahrtwind getroffen werden können, so, daß die oberhalb und unterhalb der Schwenkachse liegenden Teile verschieden groß sind. Dadurch wird die Ausweichbewegung ermöglicht.
Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform hat das Gestell Räder und ggfs. auch einen Dorn od. dgl. zur Verankerung im Boden.
In Weiterbildung der Neuerung kann eine !Feststelleinrichtung vorgesehen sein, durch welche der die Verkehrszeichen tragende Arm in waagerechter lage festgestellt werden kann» Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß an Baustellen die Verkehrszeichen, die z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen anzeigen, in den längeren Arbeitspausen, z.B. zwischen leierabend und Arbeitsbeginn öder am Wochenende in einfacher Weise beseitigt werden können. Bs ist also nicht nötig, die Zeichen abzudecken, oder, soweit fahrbar, sie abzuräumen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Beuerungsgegenstandes dargestellt.
Es zeigt in schematischer Darstellung
Fig. 1 eine Seitenansicht
!ig. 2 eine Ansieht von vorn
lig. 3 eine Draufsicht eines Verkehrsschildes gemäß der !feuerung.
Der Fußteil 1 hat zwei waagerechte Rohrstreben, die einen spitzen Winkel bilden. An den freien Enden der beiden Rohrstreben ist die Achse 2 mit den Rädern 3 angebracht, während an der Spitze des Dreiecks sich ein Dorn 4 befindet, der senkrecht beweglich ist und zur fixierung des Gestells dient.
Auf den Streben 1 ist ein etwa bügelähnliches Rohrstück 1a angebracht, an welchem der Arm 5 bei 6 schwenkbar angeordnet
ist. Die Platten, die die Verkehrszeichen tragen, sind mit 7 "bezeichnet. Der Arm 5 hat unterhalb der Achse 6 eine Befestigungsmöglichkeit für das (nicht dargestellte) Gegengewicht. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Arm 5 unten waagerecht umgebogen. Am Ende des waagerechten Teils geht zur Halterung des Gegengewichtes ein Blech 8 nach oben ab.
Is kann eine weitere (nicht dargestellte) Feststelleinrichtung vorgesehen sein, die ein Umklappen des Terkehrssehildes durch Unbefugte verhindert, das erwünschte Pendeln unter dem Einfluß des Fahrtwindes aber zuläßt. Man kann z.B. zwei durch Schlösser od. dgl. zu sichernde Stifte in der Mähe des Armes 5 zu diesem Zweck vorsehen.

Claims (3)

RA, 533 630*1110.65 Sehutzansprüehe
1. ScMId, insbesondere Verkehrsschild, dadurch gekennzeichnet, daß ein Arm, der die Platte oder Platten mit den Darstellungen, z.B. den Verkehrszeichen, trägt, an dem Gestell um eine waagerechte Achse schwenkbar angeodrnet ist und daß am Arm unterhalt der Schwenkachse ein Gewicht vorgesehen ist.
2. Schild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle des Gewichtes eine oder mehrere leder "bzw. ledern vorgesehen sind.
3. Schild nach Anspruch 1 oder 2, dadureh gekennzeichnet, daß das Gestell zwei Räder und ggfs. ein zlr Verankerung im Boden dienenden Dorn hat.
4· Schild nach Anspruch 1 "bis 3, gekennzeichnet durch einen Stift od.dgl. zur Feststellung des Armes in waagerechter Lage.
DE1965F0028926 1965-10-11 1965-10-11 Schild, insbesondere verkehrsschild. Expired DE1930434U (de)

Priority Applications (1)

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DE1965F0028926 DE1930434U (de) 1965-10-11 1965-10-11 Schild, insbesondere verkehrsschild.

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DE1965F0028926 DE1930434U (de) 1965-10-11 1965-10-11 Schild, insbesondere verkehrsschild.

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1930434U true DE1930434U (de) 1966-01-05

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1965F0028926 Expired DE1930434U (de) 1965-10-11 1965-10-11 Schild, insbesondere verkehrsschild.

Country Status (1)

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DE (1) DE1930434U (de)

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