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Transportables Warnschild für Straßenverkehrsteilnehmer, insbesondere
für Kraftfahrer Die Erfindung bezieht sich auf ein transpo.rtables Warnschild für
Straßenverkehrsteilnehmer, insbesondere für Kraftfahrer. Es sind bereits Warnschilder
bekannt, die aus zwei plattenartigen, um die senkrechte Mittelachse des Schildes
aufklappbaren Hälften und einem auf der Rückseite des Schildes abspreizbar angeordneten
Standfuß bestehen und die nach Aufklappen ihrer Hälften und dein Abspreizen des
Standfußes frei stehend auf dem Erdboden aufzustellen sind. jedoch läßt sich der
Standfuß bei diesen Warnschildern nur mit Hilfseinrichtungen, die von Hand bedient
werden müssen, in die Spreizstellung bringen und in dieser Stellung verriegeln.
Die hierfür notwendigen Handgriff e können nur mit einer gewissen Übung durchgeführt
werden. Technisch unbegabte Personen oder solche, die unter der Einwirkung eines
Unfallschocks od. dgl. in ihren manuellen Fähigkeiten behindert sind, haben Schwierigkeiten,
die zum Aufstellen des bekannten Warnschildes erforderlichen Handgriffe auszuführen,
zumal wenn dies im Dunkeln oder bei schlechter Beleuchtung geschehen muß.
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Die Erfindung bezweckt, diese Nachteile der bekannten Warnschilder
in einfacher Weise zu beseitigen. Sie hat sich zur Aufgabe gestellt, ein aus zwei
plattenartigen, um seine senkrechte Mittelachse aufklappbaren Hälften bestehendes
und mit einem auf, seiner Rückseite abspreizbar angeordneten Standfuß versehenes
Warnschild zu schaffen, das mit einem einzigen Handgriff aus dem zusammengeklappten
in den gebrauchsfertigen Zustand zu bringen ist, und zwar durch Aufklappen der beiden
Warnschildhälften, wobei sich der Standfuß vorzugsweise selbsttätig von der Schildrückseite
abspreizt. Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß unter,
Verwendung eines z. B. aus Draht bestehenden U-förmigen Bügels, der mit an seine
U-Schenkel anschließenden abgekröpften Enden auf der Rückseite jeder Schildhälfte
um eine waagerechte Achse schwenkbar gelagert ist, als Standfuß dieser
Bügel in seinem U-Steg geteilt ist und beide Teile an der Teilungsstelle
um eine senkrechte Achse gegeneinander verschwenkbar verbunden sind. Der U-Bügel
kann dabei unter der Einwirkung einer Feder stehen, die ihn selbsttätig von der
Rückseite des aufgeklappten Warnschildes abspreizt.
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Vorzugsweise führen sich die abgekröpften Enden des U-Bügels in Lageraugen,
die versetzt zueinander auf der Rückseite des Warnschildes angeordnet sind. Dadurch
sowie durch entsprechend unsymmetrische Ausbildung des U-Bügels kann man ohne weiteres
erreichen, daß die Lageraugen und die beiden Bügel#eile beim Zusammenklappen der
Warnschildhälften nebeneinanderzuliegen kommen. Der Standfuß und die Lageraugen
tragen dann praktisch nicht mehr auf als die zum Zusammen- oder'Aufklappen der Schildhälfte,n
sowieso erforderlichen Scha;rniere od. dgl.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung und ihre Wirkungsweise seien an
Hand des in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen Fig. 1 und 2 ein auf dem Erdboden aufgestelltes Warnschild in Vorder-
bzw. in Seitenansicht sowie Fig. 3 in vergrößertem Maßstab eine Teilansicht
des zusammengeklappten Warnschildes, wobei die oberen Schildhälften teilweise weggeschnitten
ist.
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Das in der Zeichnung dargestellte Warnschild hal in der üblichen Weise
Dreieckfo= und auf seiner Vorderseite einen Farbanstrich in Gestalt einer roten
Randleiste 1, eines weiten Mittelfeldes 2 und eines senkrechten schwarzen
Balkens 3 im Mittelfeld 2. Das Warnschild besteht aus zwei plattenartigen
Dreieckhälften 4, 4, die in bekannter Weise durch auf ihrer Rückseite angeordnete
Scharniere 5 um die senkrechte Mittelachse6 des Schildes aufklappb.arbzw.
zusammenklappbar miteinander verbunden sind.
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jede aus Blech oder einem anderen genügend biegungssteifen Werkstoff
gefertigte Schildhälfte 4 trägt auf ihrer Rückseite ein Lagerauge 7 bzw.
8. Diese beiden Lageraugen sind so versetzt zueinander angeordnet, daß sie
beim Zusammenklappen des Warnschildes nebeneinanderzuliegen kommen -(Fig.
3). Die Lageraugen 7 und- 8 dienen zur Aufnahme- der abgekröpften
Enden 15 und 16 eines U-förm.igen, aus zwei Teilen 9 a und
9 b bestehenden Drahtbügels. Dieser Drahtbügel ist dementsprechend um eine
durch die -Lageraugen 7 und 8 gehende waagerechte Achse schwenkbar
an der Rückseite des Warnschildes angeordnet und bildet in abgespreizter Stellung
den Standfuß des Warnschildes.
Die Ausbildung des Standfußes von
Warnschildern der vorbezeichneten Art als U-förmiger Drahtbügel, der mit an seine
U-Schenkel anschließenden abgekröpften Enden an der Schildrückseite um eine waagerechte
Achse schwenkbar lagert, ist an sich bekannt, jedoch nur bei einteiligen Warnschildern.
Demgegenüber sind die beiden Bügelteile 9 a und 9 b des U-förmigen
Drahtbügels bei dem Warnschild nach der Erfindung an der Stelle des U-Steges durch
einen senkrechten Bolzen 11 um eine serikrechte Achse gegeneinander verschwenkbar
verbunden. Ferner ist zwischen dem Standfußbügelteil 9 a und dem Warnschild
4 eine Spiralfeder 10 an dem Lageratige 7 in der Weise angeordnet,
daß der Standfußbügel beim Aufklappen des Schildes selbsttätig von der Rückseite
des Schildes abgespreizt und in Spreizstellung gehalten wird.
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jede Schildhälfte 4 trägt in bekannter Weise einen na-eh unten etwas
vorstehenden Dorn 12 od. dgl. Die Dorne 12 gewährleisten zusammen mit dein abgespreizten
Standfuß 9 einen sicheren Halt des aufgeklappten Warnschildes 4 auf dem Erdboden
13 (Fig. 1
und 2). Wenn das Warnschild zusammengeklappt ist, liegen
ebenso wie die Lageraugen 7 und 8 auch die beiden Teile
9 a und 9 b des entsprechend unsymmetrisch ausgebildeten Drahtbügels
nebeneinander (Fig. 3), und zwar um 180' gegeneinander verschwenkt,
:flach an der Rückseite der zugehörigen Schildhälfte. Beim Aufklappen des Warnschildes
verringert sich der Schwenkwinkel der Bügelteile 9a und 9 b immer mehr, bis
diese beiden Teile nahezu in eine Ebene zu liegen kommen. Dann spreizt die Feder
10 den Bügelteil ga selbsttätig von der Schildrückseite ab, und dieser Bügelteil
nimmt den anderen Bügelteil 9b mit, so daß der gesamte den Standfuß bildende
Drahtbügel in die in Fig. 2 gezeigte Spreizstellun'-, gelangt.
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Die Verwendung von Spreizfedern, welche den Standfuß in eine Winkellage
zu dein Warnschild bringen, ist an sich bekannt. jedoch müssen die bekannten WarnscUder
mit einer Verriegelungseinrichtung ausgerüstet sein, die den Standfuß gegen die
Wirkung der Spreizfeder in beigeklappter Lage an der Schildrückseite hält. Das Warnschild
nach der Erfindung benötigt eine derartige Verriegelungseinrichtung nicht. Wenn
seine beiden Hälften 4, 4 zusammengeklappt sind und sich die beiden Teile
9 a und 9 b des Standfußes in der in Fig. 3 gezeigten Lage
befinden, vermag die Spreizfeder 10, wie keiner näheren Erläuterung bedarf,
den zugehörigen Bügelteil 9 a noch nicht abzuspreizen.
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Es empfiehlt sich, an dem Warnschild eine Einrichtung vorzusehen,
die in gleichfalls an sich bekannter Weise die Winkelstellung des abgespreizten
Standfußes zur Rückseite des Warnschildes begrenzt. Eine solche Einrichtung ist
an sich bekannt, aher nur bei einteiligen Warnschildern, bei denen der Standfuß
von Hand in Spreizstellung gehracht werden muß. In zweckmäßiger Weiterbildung der
Erfindung ist das abgekröpfte Ende 15 des Standbügelteils 9a zu einer über
das zugehörige Lagerauge 7 hinausreichenden und etwas nach außen abgebogenen
Nase 14 verlängert. Wenn das Warnschild aufgeklappt und dabei der Standfuß
9 a, 9 b unter der Einwirkung der Feder 10 selbsttätig abgespreizt
ist, begrenzt die Nase 14 die Winkelstellung des abgespreizten Standfußes, indem
sie sich gegen die Rückseite der zugehörigen Warnschildhälfte anlehnt.
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Zum Zusammenklappen des Warnschildes nach der Erfindung braucht man
nur den Standfuß gegen die Wirkung seiner Spreizfeder flach gegen die Rückseite
des noch aufgeklappten Schildes zu drücken und kann dann dessen Hälften bequem um
die Scharniere 5
zusammenklappen, wobei sich die beiden Teile 9a und
9 b des U-förmigen, als Standfuß dienenden Drahtbügels gegeneinander verschwenken
und nebeneinanderlegen.