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DE19983145B4 - Verkaufsvorrichtung zum Abgeben eines losen Erzeugnisses - Google Patents

Verkaufsvorrichtung zum Abgeben eines losen Erzeugnisses Download PDF

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DE19983145B4
DE19983145B4 DE19983145T DE19983145T DE19983145B4 DE 19983145 B4 DE19983145 B4 DE 19983145B4 DE 19983145 T DE19983145 T DE 19983145T DE 19983145 T DE19983145 T DE 19983145T DE 19983145 B4 DE19983145 B4 DE 19983145B4
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DE19983145T
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Jeffrey M. Ellis
Stuart Sklovsky
Silvio J. Dimarchi
Jack Wünsch
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Mars Inc
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Mars Inc
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/46Locks or fastenings for special use for drawers
    • E05B65/462Locks or fastenings for special use for drawers for two or more drawers
    • E05B65/463Drawer interlock or anti-tilt mechanisms, i.e. when one drawer is open, at least one of the remaining drawers is locked
    • E05B65/466Drawer interlock or anti-tilt mechanisms, i.e. when one drawer is open, at least one of the remaining drawers is locked with tensionable or flexible elements, e.g. cables, bands, chains or ropes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F1/00Racks for dispensing merchandise; Containers for dispensing merchandise
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Abstract

Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse zum Abgeben einer von einem Benutzer bestimmten Menge eines lose gelagerten Erzeugnisses (5), mit:
einer Regal- und Auszugseinheit (300) mit einer Anzahl von horizontalen Regalfach-Tragteilen (330), die jeweils aus einer Anzahl von miteinander verbundenen tragenden Elementen bestehen, wobei jedes Regalfach-Tragteil (330) aus der Regal- und Auszugseinheit (300) herausziehbar ist; einer Anzahl von Abgabevorrichtungen (210) für lose Erzeugnisse, jeweils mit einem Gehäuse (219), das einen Vorratsbereich zum Bevorraten eines abzugebenden Erzeugnisses (5) aufweist, wobei eine Abgabevorrichtung (210) unterhalb des Vorratsbereichs angeordnet ist, und wobei die Abgabevorrichtungen (210) auf den Regalfach-Tragteilen (330) angeordnet sind; und
einem Rückhalteelement (362), das jedem einzelnen Regalfach-Tragteil (330) zugeordnet ist, um alle außer einem ersten Regalfach-Tragteil aus der Anzahl von Regalfach-Tragteilen zurückzuhalten, wenn ein erstes Regalfach-Tragteil aus der Regal- und Auszugseinheit (300) herausgezogen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verkaufsvorrichtung zum Abgeben eines losen Erzeugnisses, insbesondere eines Nahrungsmittels, entsprechend Anspruch 1 sowie dem Oberbegriff des Anspruchs 7, wie sie in Läden mit losen Nahrungsmitteln, beispielsweise Süßigkeiten, eingesetzt werden. Außerdem wird ein verbessertes Regal-, Lagerungs- und Abgabesystem mit einfachem, modularem Aufbau beschrieben, das sich zum Betrieb mit einer breiten Vielfalt von Süßigkeiten und anderen Erzeugnissen eignet, einschließlich von Produkten wie Nüssen oder Schrauben bzw. Bolzen mit einem geringen Längen/Durchmesserverhältnis.
  • Vorrichtungen zum Abgeben von Nahrungsmitteln sind seit langem bekannt. Sie reichen von mit Münzen betriebenen Vorrichtungen, wie beispielsweise Kaugummiautomaten, bis zu ein fachen, oben offenen Behältnissen, die häufig in Läden für lose Nahrungsmittel angetroffen werden. Diese Behältnisse für lose Nahrungsmittel sind häufig Verunreinigungen ausgesetzt.
  • Normalerweise ist bei diesen bekannten Systemen eine Schaufel vorhanden, damit Kunden eine gewünschte Menge eines Erzeugnisses herausschaufeln können. Die Handhabung von Nahrungsmittelerzeugnissen in dieser Art und Weise bewirkt, daß lose Nahrungsmittel leicht verunreinigt oder in sonstiger Weise kontaminiert werden. Es kann sein, daß die Behältnisse nicht sehr häufig gereinigt werden.
  • Bekannte Behältnisse für lose Nahrungsmittel sind auch problematisch im Gebrauch. Bei den meisten Einheiten ist es nötig, daß der Benutzer einen Deckel bzw. eine Tür offenhält, während er das Erzeugnis aus dem Lagerungsbereich herausschaufelt, wobei sich der Deckel sogleich wieder schließt, während der Benutzer den Inhalt der Schaufel in eine Tüte oder ein sonstiges Behältnis ausleert. Verkaufssysteme für lose Erzeugnisse, bei denen der Deckel in einer offenen Position verbleibt, sind mit einem anderen Problem behaftet, denn häufig vergißt der Verbraucher, den Deckel zu schließen, wenn er damit fertig ist, das Produkt herauszuschaufeln. Dadurch kann Staub, Schmutz und Ungeziefer an den Inhalt der Abgabeeinrichtung gelangen, wodurch eine kontaminierte Umgebung erzeugt wird.
  • Außerdem kann ein Teil der Erzeugnisse durch den Kunden verschüttet werden, was zu einem Verlust für den Händler führt, da es sein kann, daß der Kunde aufgrund einer Überfüllung oder fehlerhaften Handhabung der Schaufel relativ häufig einen Teil der Erzeugnisse auf den Boden fallen läßt.
  • Herkömmliche Regalsysteme für Abgabevorrichtungen für lose Erzeugnisse zum Darbieten und Abgeben von Süßigkeiten und ähnlichem sind herkömmlicherweise in Form von festen Regalkonstruktionen ausgeführt. Häufig sind solche Konstruktionen auf der Oberseite eines Tischs oder Tresens angebracht. Diese Konstruktionen nehmen einen relativ großen Platz ein, wodurch ein relativ begrenzter Bereich zum Aufstellen der Abgabeeinheiten verbleibt. Außerdem kann aufgrund der begrenzten offenen Fläche, die ein herkömmliches festes Regalsy stem bereitstellt, das Süßigkeitenerzeugnis innerhalb der Behältnisse durch die Kunden nicht gut gesehen werden, insbesondere dann, wenn nur noch eine geringe Menge von Süßigkeiten in der Abgabevorrichtung verbleibt, so daß die Darbietungsfunktion des Regalsystems verschlechtert ist.
  • Schließlich sind Abgabegeräte an vorhandenen Regalsystemen schwierig nachzufüllen. Normalerweise muß ein Händler jedes einzelne Abgabegerät aus dem Rahmen herausnehmen, um es auf einem Tisch oder auf dem Boden nachzufüllen. Außerdem muß ein Händler einen besonderen Bereich zum Lagern von Nachfillerzeugnissen haben.
  • Es verbleibt eine Notwendigkeit nach einer einfachen Abgabevorrichtung und einem Regalsystem für lose Nahrungsmittel, die bzw. das leicht zu reinigen ist, weniger anfällig gegenüber Verschmutzungen ist, leicht nachgefüllt werden kann und einem Benutzer ermöglicht, leicht eine beliebige Menge eines gewünschten Erzeugnisses abzugeben.
  • Aus der EP 0 733 327 A1 ist eine Verkaufsvorrichtung für einzeln abzugebende Gegenstände wie beispielsweise Süßigkeiten bekannt, die in einem Rahmen mehrere übereinander und nebeneinander angeordnete Ausgabebehälter aufweist, wobei im Bodenbereich der Abgabevorrichtung eine Auffangschublade vorgesehen ist, die mit ihrem vorderen Rand über den vorderen Rand der Abgabebehälter vorsteht, damit versehentlich herunterfallende Gegenstände aufgefangen werden.
  • Aus der EP 0 691 093 A1 ist eine Vorrichtung zum Abgeben dosierter Mengen von beispielsweise Süßigkeiten bekannt, mit einem vertikalen, schachtartigen Schüttgefäß mit einer transparenten Vorderwand, wobei Führungsflächen in dem Schüttgefäß angeordnet sind, um eine reibungslose Abgabe zu ermöglichen und einer Brückenbildung bzw. Verstopfungserscheinungen entgegenzuwirken.
  • Die GB 2 202 211 A sowie die US 4 790 457 zeigen Verkaufsvorrichtungen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Verkaufsvorrichtung zum Abgeben eines losen Erzeugnisses bereitzustellen, die leicht nachgefüllt werden kann, bei der keine Gefahr besteht, daß die Verkaufsvorrichtung umkippt, auch wenn eine Abgabevorrichtung nach vorn herausgezogen ist, und die ferner eine geringe Gesamttiefe aufweist. Weiterhin soll die erfindungsgemäße Verkaufsvorrichtung ermöglichen, daß Nahrungsmittelerzeugnisse auf eine hygienische Art und Weise abgegeben werden.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verkaufssystem für lose Erzeugnisse bereitzustellen, um es einem Kunden zu ermöglichen, das Erzeugnis leicht abzugeben.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verkaufssystem für lose Erzeugnisse bereitzustellen, mit dem ein Verschütten von Erzeugnissen aufgrund einer fehlerhaften Handhabung durch den Kunden praktisch vermieden wird.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verkaufssystem für lose Erzeugnisse bereitzustellen, um eine Anzahl von Produkten auf einer minimalen Stellfläche darzubieten und abzugeben.
  • Zur Lösung dieser Aufgaben wird erfindungsgemäß eine Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 1 vorgeschlagen. Die Vorrichtung weist eine Regal- und Auszugseinheit mit einer Anzahl von Tragstrukturen auf, die sich aus der Regal- und Auszugseinheit heraus erstrecken können, und eine Anzahl von Abgabeeinheiten, die jeweils ein Produkt zum Abgeben enthalten. Die Abgabeeinheiten sind auf jeweils einer Tragstruktur angeordnet. Schließlich beinhaltet die Regal- und Auszugseinheit eine Rückhalteeinrichtung, um alle außer einer ersten Tragstruktur aus der Anzahl von Tragstrukturen zurückzuhalten, wenn eine erste Tragstruktur aus der Regal- und Auszugseinheit herausgezogen ist.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Verkaufsvorrichtung, wie sie aus der GB 2 202 211 A sowie der US 4 790 457 bekannt ist, dahingehend zu verbessern, daß sich einzelne Gegenstände bei einer Drehung der Abgabeschnecke in Abgaberichtung zwischen einem Schneckengang und einer Gehäusekante nicht verklemmen können, wodurch eine weitere Abgabe blockiert wäre.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird durch eine Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 7 gelöst. Die Abgabetrommel weist einen Produkteinlaß und einen Produktauslaß auf. Ferner weist die Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse eine (Förder-)Schnecke auf, deren Außendurchmesser innerhalb der Abgabetrommel angeordnet ist, und ein Bürstenelement, um überschüssiges Erzeugnis von dem Außendurchmesser abzubürsten. Die Schnecke ist drehbar, um eine abgemessene Menge des Erzeugnisses abzugeben.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen ist, in der
  • 1 eine perspektivische Vorderansicht eines Regal- und Auszugssytems nach der vorliegenden Erfindung zeigt, auf dem eine Anzahl von Abgabeeinrichtungen für Süßigkeiten angebracht sind,
  • 2 eine aufgeschnittene perspektivische Rückansicht eines Regal- und Auszugssystems zeigt, wobei ein Haltesystem nach der vorliegenden Erfindung dargestellt ist,
  • 3 eine seitliche Schnittansicht eines Regal- und Auszugssystems zeigt, wobei ein Haltesystem nach der vorliegenden Erfindung dargestellt ist,
  • 4 eine perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 5 eine auseinandergezogene Darstellung eines Abgabeabschnitts für eine Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 6 eine Schnittansicht des Abgabeabschnitts einer Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 7 eine Schnittansicht einer Nachfüllöffnung und -tür einer Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 8 eine Rückansicht eines Abgabeabschnitts für eine Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 9 eine Schnittansicht eines Abgabeabschnitts zeigt, wobei ein Umlenkflächenteil für eine Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach der vorliegenden Erfindung dargestellt ist,
  • 10 eine Schnittansicht eines mittleren Bereichs eines Abgabeabschnitts für eine Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 11 eine Schnittansicht einer Abgabetülle eines Abgabeabschnitts für eine Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 12 eine Schnittansicht eines vorderen Teils eines Abgabeabschnitts einer Abgabevorrichtung für Süßigkeiten zeigt, wobei ein Sperrklinkenmechanismus nach der vorliegenden Erfindung dargestellt ist, und
  • 13 eine Draufsicht auf einen Verriegelungsknopf für den Abgabeabschnitt nach der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • Zunächst sei auf 1 bis 3 Bezug genommen, wobei ein strukturell stabiles Regal- und Auszugssystem 300 dargestellt ist, das einen Rahmen 320, eine Anzahl von Abgabevorrichtungen 210 für lose Erzeugnisse und eine Außenwand 380 aufweist. Der Rahmen 320 hat Regalfach-Tragteile (Tabletts bzw. Schubladen) 330, 332 und 334 zum Tragen der Abgabevorrichtungen 210 für lose Erzeugnisse, und einen Lagerungsbereich 390 mit Türen 392 und 394, die sich schieben oder schwenken lassen, oder alternativ mit abnehmbaren Abdeckungen.
  • Obwohl die vorliegende Ausführungsform der Erfindung drei Regalfach-Tragteile in einer horizontalen Position aufweist, kann das Regal- und Auszugssystem nach der vorliegenden Erfindung eine beliebige Zahl von Regalfach-Tragteilen umfassen, auch in vertikalen Positionen.
  • Der Rahmen 320, die Regalfach-Tragteile und die Außenwand 380 können aus einem beliebigen Material bestehen, beispielsweise Holz, Kunststoff, Stahl oder aus Kombinationen davon. Der Rahmen und die Fachelemente sind so ausgelegt, daß sie für ihre beabsichtigte Funktion strukturell ausreichend starr sind.
  • An dem Rahmen 320 und an jedem Regalfach-Tragteil sind Auszüge 370 verankert, wodurch es möglich ist, jedes einzelne Regalfach-Tragteil herauszuziehen. Diese Auszüge ermöglichen es, daß ein Regalfach-Tragteil nach vorn, weg von der Regaleinheit, herausgezogen wird. Zusätzlich weist das Regalsystem ein neuartiges Rückhaltesystem auf, wodurch es nicht möglich ist, mehr als ein einzelnes Regalfach-Tragteil gleichzeitig aus dem Regalsystem herauszuziehen.
  • Das Rückhaltesystem umfaßt drei Seile 360, 361 und 362, deren Enden an der Rückseite eines jeden einzelnen Regalfach-Tragteils an Verankerungen 340, 341, 342 befestigt sind. Jedes Seil verbindet ein Regalfach-Tragteil mit einem anderen und verankert auch die Regalfach-Tragteile mit dem Regalsystem. Wie in 2 und 3 dargestellt ist, verbindet das Seil 360 das Regalfach-Tragteil 332 mit 334, wobei es durch an der hinteren Wand angebrachte Verankerungen 350 und 351 hindurchgeht; das Seil 361 verbindet die Regalfacheinheit 330 mit 332, wobei es durch an der Rückwand angebrachte Verankerungen 352 und 353 hindurchgeht; und schließlich verbindet das Seil 362 das Regalfach-Tragteil 330 mit 334, wobei es durch an der hinteren Wand angebrachte Verankerungen 350, 351, 352 und 353 hindurchgeht.
  • Die Seile können aus Stahl oder aus einem gleichwertigen Material mit ähnlichen Materialeigenschaften bestehen. Der Durchmesser der Seile wird durch das Seilmaterial und durch die erforderliche Zugfestigkeit bestimmt, die ein Seil aufweisen muß, auf der Grundlage der Kraft, die erforderlich ist, um die Regalfach-Tragteile zu bewegen und zurückzuhalten.
  • Die Verankerungen 350 bis 353, die auf der hinteren Wand des Regal- und Auszugssytems angeordnet sind, können beispielsweise durch eine ösenartige Verankerung gebildet sein bzw. durch eine beliebige Art von Verankerung, die ermöglicht, daß ein Seil durch diese hindurchgefädelt werden kann. Die Verankerungen 340, 341, 342, die an der Rückseite eines jeden Regalfach-Tragteils befestigt sind, können eine beliebige Art von Verankerung sein, die ermöglicht, daß ein Ende eines Seils daran befestigt wird. Diese Verankerungen können beispielsweise Haken- und Ösenverankerungen sein, wobei in diesem Fall das Ende der Seile mit einem Befestigungsmittel versehen sein muß. Dies kann beispielsweise ein Klemmelement, ein Haken oder ähnliches sein. Als Alternative können die Enden der Seile durch Schweißen, Löten oder Kleben an den Verankerungen der Regalfacheinheiten befestigt sein.
  • Jedes Seil ist auf eine vorbestimmte Länge gefertigt, wodurch es möglich ist, daß nicht mehr als ein Regalfach-Tragteil gleichzeitig geöffnet werden kann. Somit weisen die Seile 360, 361 und 362 Spiel bzw. einen losen Bereich auf, wenn sich alle Regalfach-Tragteile in der geschlossenen Position befinden, wobei der lose Bereich frei innerhalb des rückwärtigen Teils des Regal- und Auszugssystems hängt. Wenn sich allerdings das Regalfach-Tragteil 334 in einer geöffneten Position befindet, d.h. wenn es von der Regaleinheit 300 weg- und daraus herausgezogen wird (und von der hinteren Wand 310 weggezogen wird, siehe 3), ist das Spiel in den Seilen 360 und 362 aufgenommen, und die Seile stehen unter Spannung, wobei sie auf ihre volle vorbestimmte Länge ausgezogen sind.
  • Die Länge der Seile ermöglicht, daß das Regalfach-Tragteil 334 bis zu einem bestimmten Abstand herausgezogen werden kann. Dieser Abstand ist vorzugsweise näherungsweise gleich der Breite des Regalfach-Tragteils, obwohl die größte Länge der Seile 360 und 362 so ausgelegt werden kann, daß ein beliebiger Abstand eingerichtet ist, der erforderlich sein kann, um zum Nachfüllen oder für Wartungsarbeiten einen Zugang zu den Abgabeeinheiten für loses Material zu erhalten.
  • Wenn die Seile 360 und 362 unter Spannung stehen, was dann der Fall ist, wenn das Regalfach-Tragteil 334 herausgezogen ist, verbleiben die übrigen Regalfach-Tragteile 330 und 332 aufgrund der Spannung in den Seilen 360 und 362 in ihren jeweiligen Stellungen blockiert. Das Rückhaltesystem arbeitet in ähnlicher Weise, wenn entweder das Regalfach-Tragteil 330 oder 332 geöffnet ist.
  • Der Zweck dieses Systems besteht darin, eine einfache und wirksame Art und Weise bereitzustellen, um die Abgabevorrichtungen 210 für loses Material nachzufüllen und auch um zu gewährleisten, daß die Regaleinheit 300 nicht umkippt, wenn zu viele Regalfach-Tragteile in die offene Stellung gebracht worden sind. Demgemäß ist die Regaleinheit 300 so ausgelegt, daß sie in allen Betriebsstellungen stabil bleibt.
  • Zum Beispiel kippt die Einheit in einem ungünstigsten Fall, wenn beispielsweise die Abgabevorrichtungen 210 für loses Material, die sich auf dem obersten Regalfach-Tragteil 334 befinden, voll sind, und der Rest der Abgabevorrichtungen 210 für loses Material, die sich auf den anderen Regalfach-Tragteilen befinden, leer sind, und das Regalfach-Tragteil 334 in die offene Stellung gebracht wird, nicht nach vorn, auch nicht mit einem zusätzlichen Gewicht von einem Händler, der sich auf das Regalfach-Tragteil 334 aufstützt, während er die oberen Einheiten nachfüllt. Wenn ein offenes Regalfach-Tragteil in die Regaleinheit 300 zurückbewegt wird, kann ein anderes der Regalfach-Tragteile geöffnet werden, d.h. immer nur eines zur Zeit.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung das vorstehend beschriebene, neuartige Rückhaltesystem beinhaltet, ist die Erfindung nicht auf dieses Rückhaltesystem beschränkt. Es können auch andere bekannte Rückhaltesysteme verwendet werden. Derartige Systeme beinhalten beispielsweise elastische Schnüre und Federn, oder eine Reihe von Verriegelungshebeln, die die verbleibenden Regalfach-Tragteile in einer geschlossenen Position verriegelt halten, wenn eines der Regalfach-Tragteile geöffnet ist. Außerdem liegen elektrische Einrichtungen und Verfahren zum Sicherstellen, daß immer nur eine einzelne Schublade herausgezogen ist, im Bereich der vorliegenden Erfindung.
  • 4 bis 12 erläutern eine Bauart einer Abgabevorrichtung 210 für loses Material, die zusammen mit dem Regalsystem 300 verwendet werden kann. Insbesondere zeigt 4 eine perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung 210 für loses Material, in der das Gehäuse 219 insgesamt dargestellt ist. Das Gehäuse 219 kann aus einem beliebigen Material bestehen, beispielsweise Holz oder Stahl, wobei es vorzugsweise aus Kunststoff besteht, und kann als ein einteilig geformtes Teil oder als Baugruppe aus mehreren Teilen hergestellt sein.
  • Die Abgabevorrichtung für loses Material weist eine Nachfüllöffnung 225 mit einer Nachfülltür 230 auf. Die Seiten des Gehäuses 219 der Abgabevorrichtung für loses Material weisen genutete Bereiche 215 und 217 auf, die einen Bereich zur Aufnahme eines Regalfach-Tragteils bilden, so daß die Abgabevorrichtung 210 für eine stabile Arbeitsweise in das Regalfach-Tragteil einrastend eingesetzt werden kann.
  • Wie in 4 dargestellt ist, besteht die vordere Wand 214 der Abgabevorrichtung 210 vorzugsweise aus einem transparenten Material. Dies ermöglicht, daß man den Inhalt der Abgabevorrichtung 210 sehen kann, ohne daß man die Nachfülltür 230 öffnen und in die Abgabevorrichtung 210 durch die Nachfüllöffnung 225 hineinsehen muß. Wie in 6 und 7 dargestellt ist, erzeugt weiterhin eine hinter der genannten vorderen Wand 214 des Gehäuses 219 befindliche innenliegende Wand einen innenliegenden Zwischenraum 213, in dem loses Erzeugnis enthalten ist. Dies erzeugt ein „Anzeigefenster", das einen „stets vollen" Anblick der Abgabevorrichtung 210 für loses Material ergibt, in der das abzugebende Produkt dargeboten wird.
  • Schließlich umfaßt die Abgabevorrichtung 210 eine Abgabetrommelanordnung 200, die das lose Erzeugnis, das sich innerhalb des Gehäuses 219 befindet, an den Kunden abgibt. Wie in 5 und 6 dargestellt ist, weist die Abgabetrommelanordnung 200 eine Abgabetrommel 133 auf, die einen Produktempfangsbereich 135 zum Aufnehmen des Erzeugnisses von dem in dem Gehäuse 219 gespeicherten Erzeugnis aufweist. Im vorderen Bereich der Abgabetrom melanordnung 200 befindet sich ein Aufsatz 90, der die vordere Hälfte einer Tülle 130 beinhaltet. Die hintere Hälfte der Tülle 130 ist einteilig mit der Abgabetrommel 133 ausgeführt.
  • Die wesentliche Komponente, die innerhalb der Abgabetrommelanordnung 200 sitzt, ist eine Schnecke 100, die aus einer Anzahl von einzelnen Schaufeln bzw. Schneckengängen 102 besteht, die auf einer Welle 110 zentral nebeneinander zusammengesetzt sind, wobei sich in jeder Schaufel 102 eine zentrale Öffnung befindet. Die zentrale Öffnung in jeder Schaufel ist so ausgelegt, daß sie zu der Form der Welle 110 paßt, damit eine radiale Verriegelung auf dem Schaft 110 erfolgt. Wie in 5 dargestellt ist, weist die Welle 110 eine quadratische Querschnittsform auf, kann allerdings auch eine andere Form haben. Außerdem kann die Schnecke bzw. die Schnecke und die Welle als eine einstöckige Einheit hergestellt sein.
  • Die Schnecke kann gegen eine andere Schnecken-Wellen-Anordnung ausgetauscht werden, die eine andere Steigung, einen anderen größeren Durchmesser, einen anderen kleineren Durchmesser und einen anderen Teilkreisdurchmesser der Schaufeln bzw. Schneckengänge aufweist. Dies kann erfolgen, um einen Ausgleich für unterschiedlich große Erzeugnisse zu schaffen, die abgegeben werden sollen. Die genannten Abmessungen sind allerdings durch den Gesamtdurchmesser der Abgabetrommel 133 und den Durchmesser der Tülle begrenzt. Vorzugsweise ist die Größe der Schaufeln für die vorliegenden Erfindung so bemessen, daß eine breite Vielfalt kleiner loser Produkte gehandhabt werden kann, einschließlich Süßigkeiten, Nüsse, Kaffeebohnen usw.
  • Am Produktaustrittsende der Schnecke 100 befindet sich eine Endkappe 101, die auf das Ende der Welle 110 geschoben wird und die Schaufeln bzw. Schneckengänge abschließt. Am gegenüberliegenden Ende befindet sich eine hintere Hülse 120, die durch eine Öffnung 137 im hinteren Teil der Abgabetrommel 133 aufgenommen ist, und zwar in der Rückwand, die dem Produktempfangsbereich 135 zunächst liegt.
  • Die Abgabetrommel 133 ist durch den Trommelaufsatz 90 abgedeckt. Unmittelbar benachbart zu und innerhalb des Trommelaufsatzes 90 befindet sich ein Sperrklinkenrad 70 und eine Sperrklinkenfeder 80. Das Sperrklinkenrad 70 ist über einen entsprechend geformten zentralen Abschnitt auf die Welle 110 aufgeschoben. Die Sperrklinke ermöglicht eine Drehung der Schnecke in nur einer Drehrichtung. Es sei darauf verwiesen, daß die in nur einer Richtung erfolgende Drehung der Schnecke 100 auch durch eine Anzahl von andere Lösungsmöglichkeiten erreicht werden kann, beispielsweise durch elektrische und/oder andere mechanische Einrichtungen.
  • Eine Abdeckkappe 60, deren mittlerer Abschnitt ebenfalls der Form der Welle 110 entspricht, deckt den Sperrklinkenmechanismus ab. Ein Knopf 35, der einen hinteren Abschnitt 50 und einen vorderen Abschnitt 40 aufweist, ist über den Endabschnitt der Welle 110 aufgesetzt. Der Knopf wird dann mit einem farbigen oder das Produkt kennzeichnenden Einsatz 20 versehen, der in den vorderen Knopfabschnitt 40 eingesetzt wird, und mit einer transparenten Abdeckung 10 abgeschlossen, um zu ermöglichen, daß ein Kunde eine bestimmte Eigenschaft des innerhalb der Abgabeeinheit für lose Erzeugnisse enthaltenen Produkts erkennt, wie beispielsweise Farbe, Bezeichnung, Form oder Größe.
  • Die gesamte Abgabetrommelanordnung 200 wird durch vordere und hintere Befestigungen zusammengehalten. An der Rückseite der Abgabetrommel 133 verriegelt eine Maschinenschraube 150 eine Einrastbuchse 160 und die hintere Buchse 120 auf der Mitte des hinteren Endabschnitts der Welle 110. Wie in 13 dargestellt ist, weist der Mittelabschnitt des Verriegelungsknopfs 170, der eine äquivalente Form wie die Einrastbuchse 160 hat, eine innere Nabe 171 und einen Stab 172 auf. Wenn der Verriegelungsknopf 170 über die Einrastbuchse 160 aufgeschoben wird, bewegt eine Verdrehung des Verriegelungsknopfs 170 im Uhrzeigersinn einen Endabschnitt der Einrastbuchse 160 auf die innere Nabe 171, bis das Ende an dem Stab 172 anliegt.
  • Eine vordere Maschinenschraube 30 verriegelt die Knopfhälften 40 und 50, das Sperrklinkenrad 70, die Sperrklinkenfeder 80 und die Trommelabdeckung 90 in dem vorderen Ende der Welle 110. Die vordere Maschinenschraube ist durch den das Produkt bezeichnenden Einsatz 20 und die transparente Abdeckung 10 unsichtbar abgedeckt.
  • Die vollständig zusammengebaute Abgabetrommel 200 wird dann in den unteren Abschnitt des Gehäuses 219 eingeschoben. Dort wird sie in ihrer Einbaustellung durch einen Ansatz 142 und eine Feststellschraube 140 befestigt bzw. gesichert, die in einen Einsatz 146 eingeschraubt ist.
  • Schließlich ist eine Bürstenanordnung 175, die eine Bürste 190 aufweist, die an einem Bürstenhalter 180 befestigt ist, innerhalb des Abgabebereichs des unteren Abschnitts des Gehäuses 219 unmittelbar oberhalb des Produktempfangsbereichs 135 angeordnet. Die Bürstenanordnung stellt sicher, daß das abzugebende Material die Schnecke am vorderen Rand des Produktaufnahmebereichs 135 nicht verklemmt, indem sie überschüssiges Produkt von der Schnittlinie bzw. Überschneidung zwischen der Schnecke und dem Produktempfangsbereich 135 „wegbürstet". Das weggebürstete, überschüssige Material wird in den vorhergehenden Schneckengang bzw. die davor liegende Schaufel zurückbewegt.
  • Die Arbeitsweise der Abgabevorrichtung 210 ist wie folgt. Wie in 6 dargestellt ist, füllt das Produkt 5 den Speicherbereich des Gehäuses 219 und wird durch einen geneigten Boden 7 und die Bürstenanordnung 175 trichterartig in den Produktempfangsbereich 135 der Abgabetrommel 133 geleitet. Wenn ein Kunde den Knopf 35 im Uhrzeigersinn dreht, dreht sich auch die Schnecke 100 im Uhrzeigersinn. Die wesentliche Funktion der Sperrklinkenanordnung besteht darin, zu verhindern, daß sich die Schnecke in der entgegengesetzten Richtung dreht, d.h. im Gegenuhrzeigersinn. Außerdem kann die Geschwindigkeit der Schnecke durch den Druck der Sperrfeder 80 auf das Sperrklinkenrad 70 in gewisser Weise begrenzt werden. Dadurch wird ein Klickgeräusch erzeugt, wenn der Griff gedreht wird.
  • Das Produkt 5 füllt aufgrund der Schwerkraft die Leerräume in jedem einzelnen freiliegenden Schneckengang der Schnecke 100. Das Produkt 5 wird durch die im Uhrzeigersinn gerichtete Drehung des Knopfs 35 entlang der Schnecke 100 abwärts transportiert. Wenn das Produkt 5 durch die Schneckengänge hindurchgeht, die sich unmittelbar unterhalb der Bürste 190 befinden, wird überschüssiges Produkt, das sich oberhalb des oberen Bereichs der Schnecke befin det, ab- und zurückgebürstet, so daß es in die davorliegenden Schneckengänge der Schnecke 100 befördert wird, die sich in Richtung auf die Rückseite des Produktempfangsbereichs 135 befinden.
  • Das Produkt wird über die Länge der Schnecke 100 transportiert, wobei es an den oberhalb der Austrittstülle 130 befindlichen Schneckengängen 102 aus der Abgabetrommel austritt.
  • Die Anordnung ermöglicht es einem Benutzer, so viel oder so wenig wie gewünscht von einem Erzeugnis zu erhalten, indem die Schnecke um einen entsprechend großen oder kleinen Betrag gedreht wird. Zusätzlich kann die Geschwindigkeit, mit der das Produkt aus der Abgabetrommel 200 austritt, obwohl diese durch den Sperrklinkenmechanismus in gewisser Weise begrenzt ist, durch den Benutzer bestimmt werden, indem der Knopf 35 schnell oder langsam gedreht wird.
  • Wenn die Menge des Erzeugnisses im Lagerungsbereich des Gehäuses 219 der Abgabevorrichtung aufgebraucht ist, kann die Einheit mit dem Erzeugnis aufgefüllt werden. Allerdings kann vor dem Nachfüllen die Abgabetrommel zum Reinigen und/oder Warten abgenommen werden, indem die Halteschraube 140 und der Ansatz 142 abgenommen wird und die Einheit aus dem Sockelteil des Gehäuses herausgeschoben wird.
  • Wenn nach wiederholten Drehungen des Knopfs 35 kein weiteres Erzeugnis austritt, muß die Einheit nachgefüllt werden. Wie in 3 und 7 dargestellt ist, wird der Lagerungsbereich der Abgabevorrichtung 210 aufgefüllt, indem das jeweilige Regalfach-Tragteil in die geöffnete Stellung verschoben wird und der Deckel 230 angehoben wird, um die Öffnung 225, die sich oberhalb des Lagerungsbereichs befindet, freizugeben. Der Händler kann dann durch die Öffnung 225 das Erzeugnis in den Lagerungsbereich einbringen und den Lagerungsbereich in Abhängigkeit von der Nachfrage nach dem Erzeugnis bis zu einem gewünschten Niveau auffüllen. Der Deckel 230 wird dann geschlossen bzw. zurückgesetzt, und das Regalfach-Tragteil wird in die geschlossene Stellung zurückbewegt.
  • 5
    Produkt
    7
    geneigter Boden
    10
    transparente Abdeckung
    20
    farbiger Einsatz
    30
    vordere Maschinenschraube
    3 5
    Knopf
    40
    vorderer Abschnitt
    50
    hinterer Abschnitt
    60
    Abdeckkappe
    70
    Sperrklinkenrad
    80
    Sperrklinkenfeder
    90
    Trommelaufsatz
    100
    Schnecke
    101
    Endkappe
    102
    Schneckengang
    110
    Welle
    120
    hintere Buchse
    130
    Austrittstülle
    133
    Abgabetrommel
    135
    Produktempfangsbereich
    137
    Öffnung
    140
    Feststellschraube
    142
    Ansatz
    146
    Einsatz
    150
    Maschinenschraube
    160
    Einrastbuchse
    170
    Verriegelungsknopf
    171
    Nabe
    172
    Stab
    175
    Bürstenanordnung
    180
    Bürstenhalter
    190
    Bürste
    200
    Abgabetrommelanordnung
    210
    Abgabevorrichtung
    213
    Zwischenraum (Anzeigebereich)
    214
    vordere Wand
    215,217
    genuteter Bereich
    219
    Gehäuse
    225
    Nachfüllöffnung
    230
    Nachfülltür
    300
    Regal- und Auszugssystem
    310
    hintere Wand
    320
    Rahmen
    330,332,334
    Regalfach-Tragteil
    340,341,342
    Verankerung
    350,351,352,353
    Verankerung
    360,361,362
    Seil
    370
    Auszug
    380
    Außenwand
    390
    Lagerungsbereich
    392,394
    Tür

Claims (18)

  1. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse zum Abgeben einer von einem Benutzer bestimmten Menge eines lose gelagerten Erzeugnisses (5), mit: einer Regal- und Auszugseinheit (300) mit einer Anzahl von horizontalen Regalfach-Tragteilen (330), die jeweils aus einer Anzahl von miteinander verbundenen tragenden Elementen bestehen, wobei jedes Regalfach-Tragteil (330) aus der Regal- und Auszugseinheit (300) herausziehbar ist; einer Anzahl von Abgabevorrichtungen (210) für lose Erzeugnisse, jeweils mit einem Gehäuse (219), das einen Vorratsbereich zum Bevorraten eines abzugebenden Erzeugnisses (5) aufweist, wobei eine Abgabevorrichtung (210) unterhalb des Vorratsbereichs angeordnet ist, und wobei die Abgabevorrichtungen (210) auf den Regalfach-Tragteilen (330) angeordnet sind; und einem Rückhalteelement (362), das jedem einzelnen Regalfach-Tragteil (330) zugeordnet ist, um alle außer einem ersten Regalfach-Tragteil aus der Anzahl von Regalfach-Tragteilen zurückzuhalten, wenn ein erstes Regalfach-Tragteil aus der Regal- und Auszugseinheit (300) herausgezogen ist.
  2. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (219) einen unteren Abschnitt (215) aufweist, der ein Einrasten des Gehäuses in eines der Regalfach-Tragteile (330) und eine Halterung darin ermöglicht.
  3. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (219) einer jeden Abgabevorrichtung (210) einen Nachfüllbereich (225) aufweist, der unmittelbar oberhalb des Vorratsbereichs angeordnet ist, um ein Erzeugnis in dem Vorratsbereich nachzufüllen.
  4. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (219) einen Deckel (230) aufweist, um den Zugang zu dem Nachfüllbereich (225) zu blockieren.
  5. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückhalteelement (362) eine Anzahl von Seilen und ein Verankerungssystem aufweist, wobei die Anzahl von Seilen über das Verankerungssystem mit jedem der Regalfach-Tragteile (330) und der Regal- und Auszugseinheit (300) verbunden ist.
  6. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verankerungssystem einen ersten Satz Verankerungen (342) aufweist, die an dem hinteren Abschnitt eines jeden der Regalfach-Tragteile befestigt sind, und einen zweiten Satz Verankerungen (353), die an der Innenseite einer Rückwand (310) der Regal- und Auszugseinheit befestigt sind, in der Nähe des ersten Satzes von Verankerungen.
  7. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse zum Abgeben einer von einem Benutzer bestimmten Menge eines lose gelagerten Erzeugnisses (5), mit einem Vorratsbereich zum Bevorraten des Erzeugnisses (5), einer Abgabetrommel (200), die an einer Unterseite des Vorratsbereichs angeordnet ist, wobei die Abgabetrommel einen Einlaß (135) und einen Auslaß (130) aufweist und eine Schnecke (100), die einen Außendurchmesser aufweist, in der Abgabetrommel angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bürstenelement (175, 190) benachbart zu der Schnecke angeordnet ist, um überschüssiges Erzeugnis von dem Außendurchmesser weg abzubürsten.
  8. Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnecke aus mehreren Abschnitten (102) besteht.
  9. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl von Abschnitten (102) auf einer Welle (110) zusammengesetzt sind.
  10. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß eine Tülle (130) aufweist.
  11. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch ein Betätigungselement mit einem äußeren Griffabschnitt (35), der mit der Schnecke (100) verbunden ist, wobei eine Drehung des Griffs (35) die Schnecke (100) zum Abgeben eines Erzeugnisses dreht.
  12. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffabschnitt (35) eine abnehmbare zentrale Abdeckung (10) aufweist.
  13. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine Betätigungseinrichtung mit einem Elektromotor, um die Schnecke (100) zum Abgeben eines Erzeugnisses zu drehen.
  14. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbereich einen Nachfüllbereich (225) zum Nachfüllen des Erzeugnisses aufweist.
  15. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ein Verschlußelement (230) zum Verschließen des Nachfüllbereichs (225) aufweist.
  16. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnecke (100) einen Sperrklinkenmechanismus (60,70,80) aufweist, um eine Drehung der Schnecke (100) in nur einer Richtung zuzulassen.
  17. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabetrommel (200) abnehmbar ist.
  18. Verkaufsvorrichtung für lose Erzeugnisse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbereich ein Gehäuse mit einer ersten vorderen Wand (214) aufweist, die aus einem transparenten Material besteht und einen Abstand von einer zweiten vorderen Wand aufweist, die in Richtung auf den hinteren Teil des Vorratsbereichs angeordnet ist, wobei ein Anzeigebereich (213) zwischen den beiden Wänden gebildet wird, um das abzugebende Produkt darzubieten.
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