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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Verkaufsvorrichtung zum Abgeben eines losen Erzeugnisses,
insbesondere eines Nahrungsmittels, entsprechend Anspruch 1 sowie
dem Oberbegriff des Anspruchs 7, wie sie in Läden mit losen Nahrungsmitteln,
beispielsweise Süßigkeiten,
eingesetzt werden. Außerdem
wird ein verbessertes Regal-, Lagerungs- und Abgabesystem mit einfachem,
modularem Aufbau beschrieben, das sich zum Betrieb mit einer breiten
Vielfalt von Süßigkeiten
und anderen Erzeugnissen eignet, einschließlich von Produkten wie Nüssen oder
Schrauben bzw. Bolzen mit einem geringen Längen/Durchmesserverhältnis.
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Vorrichtungen zum Abgeben von Nahrungsmitteln
sind seit langem bekannt. Sie reichen von mit Münzen betriebenen Vorrichtungen,
wie beispielsweise Kaugummiautomaten, bis zu ein fachen, oben offenen
Behältnissen,
die häufig
in Läden
für lose Nahrungsmittel
angetroffen werden. Diese Behältnisse
für lose
Nahrungsmittel sind häufig
Verunreinigungen ausgesetzt.
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Normalerweise ist bei diesen bekannten Systemen
eine Schaufel vorhanden, damit Kunden eine gewünschte Menge eines Erzeugnisses
herausschaufeln können.
Die Handhabung von Nahrungsmittelerzeugnissen in dieser Art und
Weise bewirkt, daß lose
Nahrungsmittel leicht verunreinigt oder in sonstiger Weise kontaminiert
werden. Es kann sein, daß die
Behältnisse
nicht sehr häufig
gereinigt werden.
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Bekannte Behältnisse für lose Nahrungsmittel sind
auch problematisch im Gebrauch. Bei den meisten Einheiten ist es
nötig,
daß der
Benutzer einen Deckel bzw. eine Tür offenhält, während er das Erzeugnis aus
dem Lagerungsbereich herausschaufelt, wobei sich der Deckel sogleich
wieder schließt, während der
Benutzer den Inhalt der Schaufel in eine Tüte oder ein sonstiges Behältnis ausleert.
Verkaufssysteme für
lose Erzeugnisse, bei denen der Deckel in einer offenen Position
verbleibt, sind mit einem anderen Problem behaftet, denn häufig vergißt der Verbraucher,
den Deckel zu schließen,
wenn er damit fertig ist, das Produkt herauszuschaufeln. Dadurch kann
Staub, Schmutz und Ungeziefer an den Inhalt der Abgabeeinrichtung
gelangen, wodurch eine kontaminierte Umgebung erzeugt wird.
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Außerdem kann ein Teil der Erzeugnisse durch
den Kunden verschüttet
werden, was zu einem Verlust für
den Händler
führt,
da es sein kann, daß der
Kunde aufgrund einer Überfüllung oder
fehlerhaften Handhabung der Schaufel relativ häufig einen Teil der Erzeugnisse
auf den Boden fallen läßt.
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Herkömmliche Regalsysteme für Abgabevorrichtungen
für lose
Erzeugnisse zum Darbieten und Abgeben von Süßigkeiten und ähnlichem
sind herkömmlicherweise
in Form von festen Regalkonstruktionen ausgeführt. Häufig sind solche Konstruktionen
auf der Oberseite eines Tischs oder Tresens angebracht. Diese Konstruktionen
nehmen einen relativ großen
Platz ein, wodurch ein relativ begrenzter Bereich zum Aufstellen
der Abgabeeinheiten verbleibt. Außerdem kann aufgrund der begrenzten
offenen Fläche,
die ein herkömmliches
festes Regalsy stem bereitstellt, das Süßigkeitenerzeugnis innerhalb
der Behältnisse
durch die Kunden nicht gut gesehen werden, insbesondere dann, wenn
nur noch eine geringe Menge von Süßigkeiten in der Abgabevorrichtung verbleibt,
so daß die
Darbietungsfunktion des Regalsystems verschlechtert ist.
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Schließlich sind Abgabegeräte an vorhandenen
Regalsystemen schwierig nachzufüllen.
Normalerweise muß ein
Händler
jedes einzelne Abgabegerät
aus dem Rahmen herausnehmen, um es auf einem Tisch oder auf dem
Boden nachzufüllen.
Außerdem
muß ein
Händler
einen besonderen Bereich zum Lagern von Nachfillerzeugnissen haben.
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Es verbleibt eine Notwendigkeit nach
einer einfachen Abgabevorrichtung und einem Regalsystem für lose Nahrungsmittel,
die bzw. das leicht zu reinigen ist, weniger anfällig gegenüber Verschmutzungen ist, leicht
nachgefüllt
werden kann und einem Benutzer ermöglicht, leicht eine beliebige
Menge eines gewünschten
Erzeugnisses abzugeben.
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Aus der
EP 0 733 327 A1 ist eine
Verkaufsvorrichtung für
einzeln abzugebende Gegenstände wie
beispielsweise Süßigkeiten
bekannt, die in einem Rahmen mehrere übereinander und nebeneinander angeordnete
Ausgabebehälter
aufweist, wobei im Bodenbereich der Abgabevorrichtung eine Auffangschublade
vorgesehen ist, die mit ihrem vorderen Rand über den vorderen Rand der Abgabebehälter vorsteht,
damit versehentlich herunterfallende Gegenstände aufgefangen werden.
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Aus der
EP 0 691 093 A1 ist eine
Vorrichtung zum Abgeben dosierter Mengen von beispielsweise Süßigkeiten
bekannt, mit einem vertikalen, schachtartigen Schüttgefäß mit einer
transparenten Vorderwand, wobei Führungsflächen in dem Schüttgefäß angeordnet
sind, um eine reibungslose Abgabe zu ermöglichen und einer Brückenbildung
bzw. Verstopfungserscheinungen entgegenzuwirken.
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Die
GB 2 202 211 A sowie die
US 4 790 457 zeigen Verkaufsvorrichtungen
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht
darin, eine Verkaufsvorrichtung zum Abgeben eines losen Erzeugnisses
bereitzustellen, die leicht nachgefüllt werden kann, bei der keine
Gefahr besteht, daß die
Verkaufsvorrichtung umkippt, auch wenn eine Abgabevorrichtung nach
vorn herausgezogen ist, und die ferner eine geringe Gesamttiefe aufweist.
Weiterhin soll die erfindungsgemäße Verkaufsvorrichtung
ermöglichen,
daß Nahrungsmittelerzeugnisse
auf eine hygienische Art und Weise abgegeben werden.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, ein Verkaufssystem für lose Erzeugnisse bereitzustellen,
um es einem Kunden zu ermöglichen,
das Erzeugnis leicht abzugeben.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, ein Verkaufssystem für lose Erzeugnisse bereitzustellen,
mit dem ein Verschütten von
Erzeugnissen aufgrund einer fehlerhaften Handhabung durch den Kunden
praktisch vermieden wird.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, ein Verkaufssystem für lose Erzeugnisse bereitzustellen,
um eine Anzahl von Produkten auf einer minimalen Stellfläche darzubieten und
abzugeben.
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Zur Lösung dieser Aufgaben wird erfindungsgemäß eine Verkaufsvorrichtung
nach Anspruch 1 vorgeschlagen. Die Vorrichtung weist eine Regal-
und Auszugseinheit mit einer Anzahl von Tragstrukturen auf, die
sich aus der Regal- und Auszugseinheit heraus erstrecken können, und
eine Anzahl von Abgabeeinheiten, die jeweils ein Produkt zum Abgeben
enthalten. Die Abgabeeinheiten sind auf jeweils einer Tragstruktur
angeordnet. Schließlich beinhaltet
die Regal- und Auszugseinheit eine Rückhalteeinrichtung, um alle
außer
einer ersten Tragstruktur aus der Anzahl von Tragstrukturen zurückzuhalten,
wenn eine erste Tragstruktur aus der Regal- und Auszugseinheit herausgezogen
ist.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht darin, eine Verkaufsvorrichtung, wie sie aus der
GB 2 202 211 A sowie
der
US 4 790 457 bekannt
ist, dahingehend zu verbessern, daß sich einzelne Gegenstände bei
einer Drehung der Abgabeschnecke in Abgaberichtung zwischen einem
Schneckengang und einer Gehäusekante
nicht verklemmen können, wodurch
eine weitere Abgabe blockiert wäre.
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Diese Aufgabe der Erfindung wird
durch eine Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 7 gelöst. Die
Abgabetrommel weist einen Produkteinlaß und einen Produktauslaß auf. Ferner
weist die Verkaufsvorrichtung für
lose Erzeugnisse eine (Förder-)Schnecke auf,
deren Außendurchmesser
innerhalb der Abgabetrommel angeordnet ist, und ein Bürstenelement, um überschüssiges Erzeugnis
von dem Außendurchmesser
abzubürsten.
Die Schnecke ist drehbar, um eine abgemessene Menge des Erzeugnisses
abzugeben.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
eines Ausführungsbeispiels
erläutert,
wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen ist, in der
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1 eine
perspektivische Vorderansicht eines Regal- und Auszugssytems nach
der vorliegenden Erfindung zeigt, auf dem eine Anzahl von Abgabeeinrichtungen
für Süßigkeiten
angebracht sind,
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2 eine
aufgeschnittene perspektivische Rückansicht eines Regal- und
Auszugssystems zeigt, wobei ein Haltesystem nach der vorliegenden Erfindung
dargestellt ist,
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3 eine
seitliche Schnittansicht eines Regal- und Auszugssystems zeigt,
wobei ein Haltesystem nach der vorliegenden Erfindung dargestellt
ist,
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4 eine
perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung für Süßigkeiten
nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
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5 eine
auseinandergezogene Darstellung eines Abgabeabschnitts für eine Abgabevorrichtung
für Süßigkeiten
nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
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6 eine
Schnittansicht des Abgabeabschnitts einer Abgabevorrichtung für Süßigkeiten nach
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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7 eine
Schnittansicht einer Nachfüllöffnung und
-tür einer
Abgabevorrichtung für
Süßigkeiten
nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
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8 eine
Rückansicht
eines Abgabeabschnitts für
eine Abgabevorrichtung für
Süßigkeiten nach
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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9 eine
Schnittansicht eines Abgabeabschnitts zeigt, wobei ein Umlenkflächenteil
für eine Abgabevorrichtung
für Süßigkeiten
nach der vorliegenden Erfindung dargestellt ist,
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10 eine
Schnittansicht eines mittleren Bereichs eines Abgabeabschnitts für eine Abgabevorrichtung
für Süßigkeiten
nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
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11 eine
Schnittansicht einer Abgabetülle eines
Abgabeabschnitts für
eine Abgabevorrichtung für
Süßigkeiten
nach der vorliegenden Erfindung zeigt,
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12 eine
Schnittansicht eines vorderen Teils eines Abgabeabschnitts einer
Abgabevorrichtung für
Süßigkeiten
zeigt, wobei ein Sperrklinkenmechanismus nach der vorliegenden Erfindung
dargestellt ist, und
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13 eine
Draufsicht auf einen Verriegelungsknopf für den Abgabeabschnitt nach
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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Zunächst sei auf 1 bis 3 Bezug
genommen, wobei ein strukturell stabiles Regal- und Auszugssystem 300 dargestellt
ist, das einen Rahmen 320, eine Anzahl von Abgabevorrichtungen 210 für lose Erzeugnisse
und eine Außenwand 380 aufweist. Der
Rahmen 320 hat Regalfach-Tragteile (Tabletts bzw. Schubladen) 330, 332 und 334 zum
Tragen der Abgabevorrichtungen 210 für lose Erzeugnisse, und einen
Lagerungsbereich 390 mit Türen 392 und 394, die
sich schieben oder schwenken lassen, oder alternativ mit abnehmbaren
Abdeckungen.
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Obwohl die vorliegende Ausführungsform der
Erfindung drei Regalfach-Tragteile in einer horizontalen Position
aufweist, kann das Regal- und Auszugssystem nach der vorliegenden
Erfindung eine beliebige Zahl von Regalfach-Tragteilen umfassen, auch
in vertikalen Positionen.
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Der Rahmen 320, die Regalfach-Tragteile und
die Außenwand 380 können aus
einem beliebigen Material bestehen, beispielsweise Holz, Kunststoff,
Stahl oder aus Kombinationen davon. Der Rahmen und die Fachelemente
sind so ausgelegt, daß sie
für ihre
beabsichtigte Funktion strukturell ausreichend starr sind.
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An dem Rahmen 320 und an
jedem Regalfach-Tragteil sind Auszüge 370 verankert,
wodurch es möglich
ist, jedes einzelne Regalfach-Tragteil herauszuziehen. Diese Auszüge ermöglichen
es, daß ein
Regalfach-Tragteil nach vorn, weg von der Regaleinheit, herausgezogen
wird. Zusätzlich
weist das Regalsystem ein neuartiges Rückhaltesystem auf, wodurch
es nicht möglich
ist, mehr als ein einzelnes Regalfach-Tragteil gleichzeitig aus
dem Regalsystem herauszuziehen.
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Das Rückhaltesystem umfaßt drei
Seile 360, 361 und 362, deren Enden an
der Rückseite
eines jeden einzelnen Regalfach-Tragteils an Verankerungen 340, 341, 342 befestigt
sind. Jedes Seil verbindet ein Regalfach-Tragteil mit einem anderen
und verankert auch die Regalfach-Tragteile
mit dem Regalsystem. Wie in 2 und 3 dargestellt ist, verbindet
das Seil 360 das Regalfach-Tragteil 332 mit 334, wobei es
durch an der hinteren Wand angebrachte Verankerungen 350 und 351 hindurchgeht;
das Seil 361 verbindet die Regalfacheinheit 330 mit
332, wobei es durch an der Rückwand
angebrachte Verankerungen 352 und 353 hindurchgeht;
und schließlich
verbindet das Seil 362 das Regalfach-Tragteil 330 mit
334, wobei es durch an der hinteren Wand angebrachte Verankerungen 350, 351, 352 und 353 hindurchgeht.
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Die Seile können aus Stahl oder aus einem gleichwertigen
Material mit ähnlichen
Materialeigenschaften bestehen. Der Durchmesser der Seile wird durch
das Seilmaterial und durch die erforderliche Zugfestigkeit bestimmt,
die ein Seil aufweisen muß, auf
der Grundlage der Kraft, die erforderlich ist, um die Regalfach-Tragteile
zu bewegen und zurückzuhalten.
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Die Verankerungen 350 bis 353,
die auf der hinteren Wand des Regal- und Auszugssytems angeordnet
sind, können
beispielsweise durch eine ösenartige
Verankerung gebildet sein bzw. durch eine beliebige Art von Verankerung,
die ermöglicht,
daß ein Seil
durch diese hindurchgefädelt
werden kann. Die Verankerungen 340, 341, 342,
die an der Rückseite eines
jeden Regalfach-Tragteils befestigt sind, können eine beliebige Art von
Verankerung sein, die ermöglicht,
daß ein
Ende eines Seils daran befestigt wird. Diese Verankerungen können beispielsweise Haken-
und Ösenverankerungen
sein, wobei in diesem Fall das Ende der Seile mit einem Befestigungsmittel
versehen sein muß.
Dies kann beispielsweise ein Klemmelement, ein Haken oder ähnliches
sein. Als Alternative können
die Enden der Seile durch Schweißen, Löten oder Kleben an den Verankerungen
der Regalfacheinheiten befestigt sein.
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Jedes Seil ist auf eine vorbestimmte
Länge gefertigt,
wodurch es möglich
ist, daß nicht
mehr als ein Regalfach-Tragteil gleichzeitig geöffnet werden kann. Somit weisen
die Seile 360, 361 und 362 Spiel bzw.
einen losen Bereich auf, wenn sich alle Regalfach-Tragteile in der
geschlossenen Position befinden, wobei der lose Bereich frei innerhalb
des rückwärtigen Teils
des Regal- und Auszugssystems hängt.
Wenn sich allerdings das Regalfach-Tragteil 334 in einer
geöffneten
Position befindet, d.h. wenn es von der Regaleinheit 300 weg-
und daraus herausgezogen wird (und von der hinteren Wand 310 weggezogen
wird, siehe 3), ist
das Spiel in den Seilen 360 und 362 aufgenommen,
und die Seile stehen unter Spannung, wobei sie auf ihre volle vorbestimmte
Länge ausgezogen
sind.
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Die Länge der Seile ermöglicht,
daß das
Regalfach-Tragteil 334 bis zu einem bestimmten Abstand
herausgezogen werden kann. Dieser Abstand ist vorzugsweise näherungsweise
gleich der Breite des Regalfach-Tragteils, obwohl die größte Länge der
Seile 360 und 362 so ausgelegt werden kann, daß ein beliebiger
Abstand eingerichtet ist, der erforderlich sein kann, um zum Nachfüllen oder
für Wartungsarbeiten
einen Zugang zu den Abgabeeinheiten für loses Material zu erhalten.
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Wenn die Seile 360 und 362 unter
Spannung stehen, was dann der Fall ist, wenn das Regalfach-Tragteil 334 herausgezogen
ist, verbleiben die übrigen
Regalfach-Tragteile 330 und 332 aufgrund der Spannung
in den Seilen 360 und 362 in ihren jeweiligen
Stellungen blockiert. Das Rückhaltesystem arbeitet
in ähnlicher
Weise, wenn entweder das Regalfach-Tragteil 330 oder 332 geöffnet ist.
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Der Zweck dieses Systems besteht
darin, eine einfache und wirksame Art und Weise bereitzustellen,
um die Abgabevorrichtungen 210 für loses Material nachzufüllen und
auch um zu gewährleisten, daß die Regaleinheit 300 nicht
umkippt, wenn zu viele Regalfach-Tragteile in die offene Stellung
gebracht worden sind. Demgemäß ist die
Regaleinheit 300 so ausgelegt, daß sie in allen Betriebsstellungen
stabil bleibt.
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Zum Beispiel kippt die Einheit in
einem ungünstigsten
Fall, wenn beispielsweise die Abgabevorrichtungen 210 für loses
Material, die sich auf dem obersten Regalfach-Tragteil 334 befinden,
voll sind, und der Rest der Abgabevorrichtungen 210 für loses Material,
die sich auf den anderen Regalfach-Tragteilen befinden, leer sind,
und das Regalfach-Tragteil 334 in die offene Stellung gebracht
wird, nicht nach vorn, auch nicht mit einem zusätzlichen Gewicht von einem
Händler,
der sich auf das Regalfach-Tragteil 334 aufstützt, während er
die oberen Einheiten nachfüllt.
Wenn ein offenes Regalfach-Tragteil in die Regaleinheit 300 zurückbewegt
wird, kann ein anderes der Regalfach-Tragteile geöffnet werden,
d.h. immer nur eines zur Zeit.
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Obwohl die vorliegende Erfindung
das vorstehend beschriebene, neuartige Rückhaltesystem beinhaltet, ist
die Erfindung nicht auf dieses Rückhaltesystem
beschränkt.
Es können
auch andere bekannte Rückhaltesysteme
verwendet werden. Derartige Systeme beinhalten beispielsweise elastische Schnüre und Federn,
oder eine Reihe von Verriegelungshebeln, die die verbleibenden Regalfach-Tragteile
in einer geschlossenen Position verriegelt halten, wenn eines der
Regalfach-Tragteile geöffnet
ist. Außerdem
liegen elektrische Einrichtungen und Verfahren zum Sicherstellen,
daß immer
nur eine einzelne Schublade herausgezogen ist, im Bereich der vorliegenden
Erfindung.
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4 bis 12 erläutern eine Bauart einer Abgabevorrichtung 210 für loses
Material, die zusammen mit dem Regalsystem 300 verwendet
werden kann. Insbesondere zeigt 4 eine
perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung 210 für loses
Material, in der das Gehäuse 219 insgesamt
dargestellt ist. Das Gehäuse 219 kann
aus einem beliebigen Material bestehen, beispielsweise Holz oder
Stahl, wobei es vorzugsweise aus Kunststoff besteht, und kann als
ein einteilig geformtes Teil oder als Baugruppe aus mehreren Teilen
hergestellt sein.
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Die Abgabevorrichtung für loses
Material weist eine Nachfüllöffnung 225 mit
einer Nachfülltür 230 auf.
Die Seiten des Gehäuses 219 der
Abgabevorrichtung für
loses Material weisen genutete Bereiche 215 und 217 auf,
die einen Bereich zur Aufnahme eines Regalfach-Tragteils bilden, so daß die Abgabevorrichtung 210 für eine stabile
Arbeitsweise in das Regalfach-Tragteil einrastend eingesetzt werden kann.
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Wie in 4 dargestellt
ist, besteht die vordere Wand 214 der Abgabevorrichtung 210 vorzugsweise
aus einem transparenten Material. Dies ermöglicht, daß man den Inhalt der Abgabevorrichtung 210 sehen
kann, ohne daß man
die Nachfülltür 230 öffnen und
in die Abgabevorrichtung 210 durch die Nachfüllöffnung 225 hineinsehen
muß. Wie
in 6 und 7 dargestellt ist, erzeugt weiterhin
eine hinter der genannten vorderen Wand 214 des Gehäuses 219 befindliche
innenliegende Wand einen innenliegenden Zwischenraum 213,
in dem loses Erzeugnis enthalten ist. Dies erzeugt ein „Anzeigefenster", das einen „stets
vollen" Anblick
der Abgabevorrichtung 210 für loses Material ergibt, in
der das abzugebende Produkt dargeboten wird.
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Schließlich umfaßt die Abgabevorrichtung 210 eine
Abgabetrommelanordnung 200, die das lose Erzeugnis, das
sich innerhalb des Gehäuses 219 befindet,
an den Kunden abgibt. Wie in 5 und 6 dargestellt ist, weist
die Abgabetrommelanordnung 200 eine Abgabetrommel 133 auf,
die einen Produktempfangsbereich 135 zum Aufnehmen des Erzeugnisses
von dem in dem Gehäuse 219 gespeicherten
Erzeugnis aufweist. Im vorderen Bereich der Abgabetrom melanordnung 200 befindet
sich ein Aufsatz 90, der die vordere Hälfte einer Tülle 130 beinhaltet.
Die hintere Hälfte
der Tülle 130 ist
einteilig mit der Abgabetrommel 133 ausgeführt.
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Die wesentliche Komponente, die innerhalb der
Abgabetrommelanordnung 200 sitzt, ist eine Schnecke 100,
die aus einer Anzahl von einzelnen Schaufeln bzw. Schneckengängen 102 besteht,
die auf einer Welle 110 zentral nebeneinander zusammengesetzt
sind, wobei sich in jeder Schaufel 102 eine zentrale Öffnung befindet.
Die zentrale Öffnung in
jeder Schaufel ist so ausgelegt, daß sie zu der Form der Welle 110 paßt, damit
eine radiale Verriegelung auf dem Schaft 110 erfolgt. Wie
in 5 dargestellt ist,
weist die Welle 110 eine quadratische Querschnittsform
auf, kann allerdings auch eine andere Form haben. Außerdem kann
die Schnecke bzw. die Schnecke und die Welle als eine einstöckige Einheit hergestellt
sein.
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Die Schnecke kann gegen eine andere Schnecken-Wellen-Anordnung
ausgetauscht werden, die eine andere Steigung, einen anderen größeren Durchmesser,
einen anderen kleineren Durchmesser und einen anderen Teilkreisdurchmesser
der Schaufeln bzw. Schneckengänge
aufweist. Dies kann erfolgen, um einen Ausgleich für unterschiedlich
große
Erzeugnisse zu schaffen, die abgegeben werden sollen. Die genannten
Abmessungen sind allerdings durch den Gesamtdurchmesser der Abgabetrommel 133 und
den Durchmesser der Tülle
begrenzt. Vorzugsweise ist die Größe der Schaufeln für die vorliegenden
Erfindung so bemessen, daß eine breite
Vielfalt kleiner loser Produkte gehandhabt werden kann, einschließlich Süßigkeiten,
Nüsse,
Kaffeebohnen usw.
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Am Produktaustrittsende der Schnecke 100 befindet
sich eine Endkappe 101, die auf das Ende der Welle 110 geschoben
wird und die Schaufeln bzw. Schneckengänge abschließt. Am gegenüberliegenden
Ende befindet sich eine hintere Hülse 120, die durch
eine Öffnung 137 im
hinteren Teil der Abgabetrommel 133 aufgenommen ist, und
zwar in der Rückwand,
die dem Produktempfangsbereich 135 zunächst liegt.
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Die Abgabetrommel 133 ist
durch den Trommelaufsatz 90 abgedeckt. Unmittelbar benachbart
zu und innerhalb des Trommelaufsatzes 90 befindet sich
ein Sperrklinkenrad 70 und eine Sperrklinkenfeder 80.
Das Sperrklinkenrad 70 ist über einen entsprechend geformten
zentralen Abschnitt auf die Welle 110 aufgeschoben. Die
Sperrklinke ermöglicht eine
Drehung der Schnecke in nur einer Drehrichtung. Es sei darauf verwiesen,
daß die
in nur einer Richtung erfolgende Drehung der Schnecke 100 auch
durch eine Anzahl von andere Lösungsmöglichkeiten
erreicht werden kann, beispielsweise durch elektrische und/oder
andere mechanische Einrichtungen.
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Eine Abdeckkappe 60, deren
mittlerer Abschnitt ebenfalls der Form der Welle 110 entspricht, deckt
den Sperrklinkenmechanismus ab. Ein Knopf 35, der einen
hinteren Abschnitt 50 und einen vorderen Abschnitt 40 aufweist,
ist über
den Endabschnitt der Welle 110 aufgesetzt. Der Knopf wird
dann mit einem farbigen oder das Produkt kennzeichnenden Einsatz 20 versehen,
der in den vorderen Knopfabschnitt 40 eingesetzt wird,
und mit einer transparenten Abdeckung 10 abgeschlossen,
um zu ermöglichen,
daß ein
Kunde eine bestimmte Eigenschaft des innerhalb der Abgabeeinheit
für lose
Erzeugnisse enthaltenen Produkts erkennt, wie beispielsweise Farbe,
Bezeichnung, Form oder Größe.
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Die gesamte Abgabetrommelanordnung 200 wird
durch vordere und hintere Befestigungen zusammengehalten. An der
Rückseite
der Abgabetrommel 133 verriegelt eine Maschinenschraube 150 eine
Einrastbuchse 160 und die hintere Buchse 120 auf
der Mitte des hinteren Endabschnitts der Welle 110. Wie
in 13 dargestellt ist,
weist der Mittelabschnitt des Verriegelungsknopfs 170,
der eine äquivalente
Form wie die Einrastbuchse 160 hat, eine innere Nabe 171 und
einen Stab 172 auf. Wenn der Verriegelungsknopf 170 über die
Einrastbuchse 160 aufgeschoben wird, bewegt eine Verdrehung
des Verriegelungsknopfs 170 im Uhrzeigersinn einen Endabschnitt
der Einrastbuchse 160 auf die innere Nabe 171,
bis das Ende an dem Stab 172 anliegt.
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Eine vordere Maschinenschraube 30 verriegelt
die Knopfhälften 40 und 50,
das Sperrklinkenrad 70, die Sperrklinkenfeder 80 und
die Trommelabdeckung 90 in dem vorderen Ende der Welle 110.
Die vordere Maschinenschraube ist durch den das Produkt bezeichnenden
Einsatz 20 und die transparente Abdeckung 10 unsichtbar
abgedeckt.
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Die vollständig zusammengebaute Abgabetrommel 200 wird
dann in den unteren Abschnitt des Gehäuses 219 eingeschoben.
Dort wird sie in ihrer Einbaustellung durch einen Ansatz 142 und
eine Feststellschraube 140 befestigt bzw. gesichert, die
in einen Einsatz 146 eingeschraubt ist.
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Schließlich ist eine Bürstenanordnung 175, die
eine Bürste 190 aufweist,
die an einem Bürstenhalter 180 befestigt
ist, innerhalb des Abgabebereichs des unteren Abschnitts des Gehäuses 219 unmittelbar
oberhalb des Produktempfangsbereichs 135 angeordnet. Die
Bürstenanordnung
stellt sicher, daß das
abzugebende Material die Schnecke am vorderen Rand des Produktaufnahmebereichs 135 nicht verklemmt,
indem sie überschüssiges Produkt
von der Schnittlinie bzw. Überschneidung
zwischen der Schnecke und dem Produktempfangsbereich 135 „wegbürstet". Das weggebürstete, überschüssige Material
wird in den vorhergehenden Schneckengang bzw. die davor liegende
Schaufel zurückbewegt.
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Die Arbeitsweise der Abgabevorrichtung 210 ist
wie folgt. Wie in 6 dargestellt
ist, füllt
das Produkt 5 den Speicherbereich des Gehäuses 219 und wird
durch einen geneigten Boden 7 und die Bürstenanordnung 175 trichterartig
in den Produktempfangsbereich 135 der Abgabetrommel 133 geleitet.
Wenn ein Kunde den Knopf 35 im Uhrzeigersinn dreht, dreht
sich auch die Schnecke 100 im Uhrzeigersinn. Die wesentliche
Funktion der Sperrklinkenanordnung besteht darin, zu verhindern,
daß sich
die Schnecke in der entgegengesetzten Richtung dreht, d.h. im Gegenuhrzeigersinn.
Außerdem
kann die Geschwindigkeit der Schnecke durch den Druck der Sperrfeder 80 auf
das Sperrklinkenrad 70 in gewisser Weise begrenzt werden.
Dadurch wird ein Klickgeräusch
erzeugt, wenn der Griff gedreht wird.
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Das Produkt 5 füllt aufgrund
der Schwerkraft die Leerräume
in jedem einzelnen freiliegenden Schneckengang der Schnecke 100.
Das Produkt 5 wird durch die im Uhrzeigersinn gerichtete
Drehung des Knopfs 35 entlang der Schnecke 100 abwärts transportiert.
Wenn das Produkt 5 durch die Schneckengänge hindurchgeht, die sich
unmittelbar unterhalb der Bürste 190 befinden,
wird überschüssiges Produkt,
das sich oberhalb des oberen Bereichs der Schnecke befin det, ab-
und zurückgebürstet, so
daß es
in die davorliegenden Schneckengänge
der Schnecke 100 befördert
wird, die sich in Richtung auf die Rückseite des Produktempfangsbereichs 135 befinden.
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Das Produkt wird über die Länge der Schnecke 100 transportiert,
wobei es an den oberhalb der Austrittstülle 130 befindlichen
Schneckengängen 102 aus
der Abgabetrommel austritt.
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Die Anordnung ermöglicht es einem Benutzer, so
viel oder so wenig wie gewünscht
von einem Erzeugnis zu erhalten, indem die Schnecke um einen entsprechend
großen
oder kleinen Betrag gedreht wird. Zusätzlich kann die Geschwindigkeit,
mit der das Produkt aus der Abgabetrommel 200 austritt,
obwohl diese durch den Sperrklinkenmechanismus in gewisser Weise
begrenzt ist, durch den Benutzer bestimmt werden, indem der Knopf 35 schnell
oder langsam gedreht wird.
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Wenn die Menge des Erzeugnisses im
Lagerungsbereich des Gehäuses 219 der
Abgabevorrichtung aufgebraucht ist, kann die Einheit mit dem Erzeugnis
aufgefüllt
werden. Allerdings kann vor dem Nachfüllen die Abgabetrommel zum
Reinigen und/oder Warten abgenommen werden, indem die Halteschraube 140 und
der Ansatz 142 abgenommen wird und die Einheit aus dem
Sockelteil des Gehäuses
herausgeschoben wird.
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Wenn nach wiederholten Drehungen
des Knopfs 35 kein weiteres Erzeugnis austritt, muß die Einheit
nachgefüllt
werden. Wie in 3 und 7 dargestellt ist, wird der
Lagerungsbereich der Abgabevorrichtung 210 aufgefüllt, indem
das jeweilige Regalfach-Tragteil in die geöffnete Stellung verschoben wird
und der Deckel 230 angehoben wird, um die Öffnung 225,
die sich oberhalb des Lagerungsbereichs befindet, freizugeben. Der
Händler
kann dann durch die Öffnung 225 das
Erzeugnis in den Lagerungsbereich einbringen und den Lagerungsbereich
in Abhängigkeit
von der Nachfrage nach dem Erzeugnis bis zu einem gewünschten
Niveau auffüllen.
Der Deckel 230 wird dann geschlossen bzw. zurückgesetzt, und
das Regalfach-Tragteil wird in die geschlossene Stellung zurückbewegt.
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- 5
- Produkt
- 7
- geneigter
Boden
- 10
- transparente
Abdeckung
- 20
- farbiger
Einsatz
- 30
- vordere
Maschinenschraube
- 3
5
- Knopf
- 40
- vorderer
Abschnitt
- 50
- hinterer
Abschnitt
- 60
- Abdeckkappe
- 70
- Sperrklinkenrad
- 80
- Sperrklinkenfeder
- 90
- Trommelaufsatz
- 100
- Schnecke
- 101
- Endkappe
- 102
- Schneckengang
- 110
- Welle
- 120
- hintere
Buchse
- 130
- Austrittstülle
- 133
- Abgabetrommel
- 135
- Produktempfangsbereich
- 137
- Öffnung
- 140
- Feststellschraube
- 142
- Ansatz
- 146
- Einsatz
- 150
- Maschinenschraube
- 160
- Einrastbuchse
- 170
- Verriegelungsknopf
- 171
- Nabe
- 172
- Stab
- 175
- Bürstenanordnung
- 180
- Bürstenhalter
- 190
- Bürste
- 200
- Abgabetrommelanordnung
- 210
- Abgabevorrichtung
- 213
- Zwischenraum
(Anzeigebereich)
- 214
- vordere
Wand
- 215,217
- genuteter
Bereich
- 219
- Gehäuse
- 225
- Nachfüllöffnung
- 230
- Nachfülltür
- 300
- Regal-
und Auszugssystem
- 310
- hintere
Wand
- 320
- Rahmen
- 330,332,334
- Regalfach-Tragteil
- 340,341,342
- Verankerung
- 350,351,352,353
- Verankerung
- 360,361,362
- Seil
- 370
- Auszug
- 380
- Außenwand
- 390
- Lagerungsbereich
- 392,394
- Tür