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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungsvorrichtung mit einem
Leiter, der einen geradlinigen Leiterabschnitt und einen nicht geradlinig
zum geradlinigen Leiterabschnitt verlaufenden Leiterabschnitt aufweist,
einem Gehäuse
und einem Kanal im Gehäuse,
in dem der Leiter eingesetzt ist, gemäß den oberbegrifflichen Merkmalen
des Patentanspruchs bzw. auf ein Verfahren zum Einsetzen eines derartigen
Leiters in einen Kanal eines Gehäuses zum
Fertigen einer solchen Verbindungsvorrichtung gemäß den oberbegrifflichen
Merkmalen des Patentanspruchs 11.
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Allgemein
bekannt sind Verbindungsvorrichtungen in Art von winkelig verlaufenden
Steckern, wobei eine solche Verbindungsvorrichtung an einer Seite
einen ersten Verbindungsanschluss für einen oder mehrere Leiter
und an einer zweiten Seite einen weiteren Verbindungsanschluss für den bzw.
die Leiter aufweist. Für
den Aufbau eines Winkelsteckers liegen die Verbindungsanschlüsse dabei
auf nicht zueinander gegenüberliegenden
Seiten der Verbindungsvorrichtung. Der Leiter führt somit nicht geradlinig
durch ein Gehäuse
der Verbindungsvorrichtung hindurch. Beispiele für solche Steckverbinder sind
in
DE 100 09 653 A1 und
DE 199 50 084 C1 beschrieben.
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Zur
Fertigung einer derartigen Verbindungsvorrichtung ist allgemein
bekannt, einen nicht geradlinig verlaufenden Leiter in einem Kunststoffgehäuse einzugießen. Allgemein
bekannt ist auch, ein mehrteiliges Gehäuse mit einem Kanal, der zwischen
den entsprechenden Außenwänden des
Gehäuse
führt, so
auszubilden, dass ein entsprechend dem Kanalverlauf geformter Leiter
in den Kanal eingelegt werden kann. Nachfolgend wird das weitere
Gehäuseteil zum
Verschließen
des offenen Kanals mit dem eingelegten Leiter auf das erste Gehäuseteil
aufgesetzt. Ein derartiges Verfahren zum Einsetzen bzw. Einbringen
eines Leiters in einen Kanal eines Gehäuses zum Fertigen einer winkelig
verlaufenden Verbindungsvorrichtung ist nachteilhaft aufwändig.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine alternative Verbindungsvorrichtung
mit einem Leiter, der einen ersten geradlinigen Leiterabschnitt und
einen zweiten Leiterabschnitt, der nicht geradlinig zum ersten Leiterabschnitt
verläuft,
mit einem Gehäuse
und mit einem Kanal, der zwischen einer ersten und einer zweiten
Außenwand
des Gehäuses durch
das Gehäuse
entsprechend dem Verlauf des Leiters führt, vorzuschlagen. Ferner
soll ein Verfahren zum Einsetzen eines solchen Leiters in einen
entsprechenden Kanal eines Gehäuses
zum Fertigen einer Verbindungsvorrichtung mit einem solchen Aufbau
vorgeschlagen werden.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Verbindungsvorrichtung mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 bzw. durch ein Verfahren zum Einsetzen eines
Leiters in einen Kanal eines Gehäuses
einer solchen Verbindungsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
11 gelöst.
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Ausgegangen
wird dabei von einer Verbindungsvorrichtung mit einem Leiter, der
einen ersten geradlinigen Leiterabschnitt und einen zweiten Leiterabschnitt,
der nicht geradlinig zum ersten geradlinigen Leiterabschnitt verläuft, aufweist,
einem Gehäuse
und einem Kanal, der zwischen einer ersten und zweiten Außenwand
des Gehäuses
durch das Gehäuse
führt und
in dem der Leiter eingesetzt ist, wobei der Kanal von einem ersten
geradlinigen Kanalabschnitt zum Aufnehmen des ersten Leiterabschnitts
in einem Übergangsbereich
zu einem zweiten Kanalabschnitt zum Aufnehmen des zweiten Leiterabschnitts übergeht.
Gemäß der vorteilhaften
und besonders bevorzugten Ausführungsform
weist der zweite Kanalabschnitt insbesondere zumindest über eine
Länge entsprechend
einer Länge
des zweiten Leiterabschnitts zu einer dazu seitlichen Außenwand eine Öffnung auf.
Verfahrensgemäß kann in
ein derart ausgebildetes Gehäuse
der erste Leiterabschnitt in den ersten Kanalabschnitt eingeschoben
werden, d. h. von dem Übergangsbereich
aus eingeschoben werde, woraufhin der zweite Leiterabschnitt um
den eine Drehachse ausbildenden Verlauf des ersten Leiter abschnitts
durch die Öffnung
seitlich des zweiten Kanalabschnitts in den zweiten Kanalabschnitt
hineingeschwenkt wird.
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Hervorzuhebendes
Bauelement ist dabei insbesondere das Gehäuse mit den Kanalabschnitten
zum Fertigen einer derartigen Verbindungsvorrichtung mit einem solchen
Verfahren, wobei ein solches Gehäuse
Gegenstand von Patentanspruch 10 ist.
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Vorteilhafte
Ausgestaltung sind Merkmale abhängiger
Ansprüche.
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Besonders
bevorzugt wird ein Gehäuse,
in dem der erste Kanalabschnitt vollständig umschlossen ist, d. h.
insbesondere in Form einer Bohrung geradlinig durch das Gehäuse hindurch
führt.
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Vorteilhafterweise
verläuft
der erste Kanalabschnitt von dem Übergangsbereich zwischen dem ersten
und den zweiten Kanalabschnitt geradlinig als dritter Kanalabschnitt über den Übergangsbereich
hinaus weiter. Dabei weist der dritte Kanalabschnitt zur seitlichen
dritten Außenwand
hin eine Öffnung
auf. Dies ermöglicht
verfahrensgemäß vor dem
Einschieben des ersten Leiterabschnitts in den ersten Kanalabschnitt
den ersten Leiterabschnitt in den dritten Kanalabschnitt von der
Seite her einzulegen und von dem dritten Kanalabschnitt aus in den
ersten Kanalabschnitt geradlinig einzuschieben. Dabei wird der zweite
Leiterabschnitt seitlich durch die Öffnung des dritten Kanalabschnitts
geführt.
Ist der zweite Leiterabschnitt dabei länger als die Tiefe der Öffnung von der
dritten Außenwand
zum dritten Kanalabschnitt, so ragt das vordere Ende des zweiten
Leiterabschnitts aus der Öffnung
heraus und kann zum Einschieben unterstützend verwendet werden. Um
das Einsetzen des ersten Leiterabschnitts in den dritten Kanalabschnitt
besonders einfach zu ermöglichen, weist
der dritte Kanalabschnitt eine entsprechend ausreichende Länge auf,
insbesondere mindestens die Länge
des ersten Leiterabschnitts. Soweit ein leicht verkantetes Einführen des
vorderen Endes des ersten Leiterabschnitts in den ersten Kanalabschnitt möglich ist,
reicht auch ein kürzerer
dritter Kanalabschnitt aus.
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Insbesondere
bei Gehäusen
mit einer vom Übergangsbereich
in Richtung des dritten Kanalabschnitts nur geringeren Wandungsbreite
als der Länge
des ersten Leiterabschnitts, führen
der erste und der dritte Kanalabschnitt zweckmäßigerweise geradlinig durch
das gesamte Gehäuse
von dessen erster Außenwand
zu einer gegenüberliegenden
Außenwand
hindurch.
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Vorteilhafterweise
ist die seitliche Öffnung
im zweiten Kanalabschnitt bis zur zweiten Außenwand hin offen. Nicht erforderlich
ist eine solche durchgehende Öffnung,
beispielsweise dann, wenn der zweite Leiter vor dem Ende des zweiten
Kanalabschnitts an der zweiten Außenwand endet und der zweite
Kanalabschnitt beispielsweise im Außenbereich eine Aufweitung
zum Einführen
eines entsprechenden Gegenstücks
zum Anschließen
des Leiterendes aufweist. Um den zweiten Leiterabschnitt in dem
zweiten Kanalabschnitt arretieren zu können, weist die Öffnung dem
zweiten Kanalabschnitt benachbart eine Verengung zum Ausbilden eines
Widerlagers für
den eingesetzten zweiten Leiterabschnitt auf, wobei das Widerlager
und/oder der Leiter hinsichtlich Anordnung und Material zum Überwinden
des Widerlagers beim Einsetzen des Leiters in den zweiten Kanal
von der Seite her mittels einer Druckkraft ausreichend elastisch
und dimensioniert sind.
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Vorteilhafterweise
weisen der erste und/oder der zweite Kanalabschnitt zur ersten bzw.
zweiten Außenwand
hin eine Aufweitung zum Ausbilden eines Freiraums um den ersten
bzw. zweiten Kanalabschnitt herum auf. Dies ermöglicht beispielsweise das Umgreifen
eines stiftförmigen
Leiterendes durch eine in den Freiraum eingeschobene Buchse.
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Besonders
vorteilhaft ist die Ausgestaltung des Übergangsbereichs, einer Öffnung im
Bereich des Übergangsbereichs
zur dritten Außenwand
hin, des zweiten Kanalabschnitts und der Öffnung im Bereich des zweiten
Kanalabschnitts zur dritten Außenwand
hin mit einer Breite zum seitlichen Einschwenken des zweiten Leiterabschnitts
um den Verlauf des ersten Abschnitts als Drehachse herum ausgebildet. Insbesondere
bei einem im Übergangsbereich
nicht rechtwinklig abknickenden Leiter, d. h. bei einem nicht scharfkantigen Übergang
des ersten Leiterabschnitts in den zweiten Leiterabschnitt, ist
der Übergangsbereich
entsprechend breiter auszuführen
um ein Einschwenken des zweiten Leiterabschnitts in den zweiten
Kanalabschnitt zu ermöglichen.
Der Übergangsbereich
ist in einem solchen Fall in den direkten Winkel zwischen erstem
und zweitem Kanalabschnitt hinein verbreitert.
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Gemäß der besonders
bevorzugten Ausführungsform
weist das Gehäuse
somit einen geradlinigen Kanalabschnitt auf, der sich in einen ersten
und einen dritten Kanalabschnitt untergliedert, sowie einen zweiten
Kanalabschnitt, der seitlich davon wegführt. Der zweite und der dritte
Kanalabschnitt sind vom Übergangsbereich
ausgehend zu der seitlichen Außenwand
hin zumindest teilweise offen, so dass der erste Leiterabschnitt über den
dritten Kanalabschnitt von der Rückseite
her in den ersten Kanalabschnitt eingeführt werden kann, um anschließend lediglich
den zweiten Leiterabschnitt in den zweiten Kanalabschnitt hinein
zu verschwenken.
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Ein
Ausführungsbeispiel
wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Verbindungsvorrichtung in Form eines Winkelsteckers in Schnittdarstellung,
wobei im zentralen Bereich ein Gehäuse mit einem Kanal aus mehreren
Kanalabschnitten und einem darin eingesetzten nicht geradlinig verlaufenden
Leiter skizziert ist;
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2 den
Leiter mit einem ersten geradlinigen und einem zweiten nicht geradlinig
dazu verlaufenden Leiterabschnitt;
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3 einen
Schnitt durch das Gehäuse
mit einem Kanalsystem aus drei Kanalabschnitten und einem Übergangsbereich
in einer seitlichen Schnittansicht, welche sämtliche Kanalabschnitte offengelegt
zeigt;
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4 eine
Draufsicht auf die Unterseite des Gehäuses mit gepunktet dem eingesetzten
Leiter in einer ersten und in einer zweiten Stellung; und
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5 eine
rückseitige
Ansicht des Gehäuses
mit gepunktet dem eingesetzten Leiter in der zweiten und in einer
dritten Stellung.
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Wie
dies aus 1 ersichtlich ist, weist eine Verbindungsvorrichtung 1 eine
Vielzahl von Einzelelementen auf. Nachfolgend beschrieben werden
dabei die Elemente, welche für
das Verständnis
des Vorrichtungs- und Verfahrensprinzip von Bedeutung sind. Dies
sind ein Leiter 2 und ein innenliegendes Gehäuse 3,
in welchem der Leiter 2 aufgenommen ist. Der Leiter 2 und
das Gehäuse 3 führen dabei
von einem vorderseitigen ersten Verbindungsanschluss 11 der
Verbindungsvorrichtung 1 zu einem zweiten Verbindungsanschluss 12 der
Verbindungsvorrichtung 1, wobei der zweite Verbindungsanschluss 12 an
einer Seite der Verbindungsvorrichtung 1 liegt, welche
der Seite mit dem ersten Verbindungsanschluss 11 nicht
gegenüberliegt.
Entsprechend verläuft
der Leiter 2 in dem Gehäuse 3 nicht
geradlinig.
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Das
Gehäuse 3 mit
dem Leiter 2 ist in einem Außengehäuse 13 der Verbindungsvorrichtung 1 eingesetzt,
wobei zwischen dem Außengehäuse 13 und dem
Gehäuse 3 weitere
Einsatzelemente 14, 15 angeordnet sind. Diese
können
stützende,
isolierende oder ebenfalls leitende Funktionen übernehmen, insbesondere kann
ein Einsatzelement 15 einen vorderseitigen Abschnitt des
Gehäuses 3 zur
Ausbildung eines äußeren Kontaktes
eines Koaxialsteckers ausbilden. Bei der dargestellten Ausführungsform
weist die Verbindungsvorrichtung 1 rückseitig eine Öffnung zum
Einsetzen des Gehäuses 3 und
der Einsatzelemente 14, 15 in das Außengehäuse 13 auf.
Nach deren Einsetzen werden diese mittels eines Deckels 16 miteinander
und am Außengehäuse 13 befestigt.
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Nachfolgend
werden das innenliegende Gehäuse 3,
der darin eingesetzte Leiter 2 und ein Verfahren zum Einsetzen
des Leiters 2 in das innenliegende Gehäuse 3 beschrieben,
wobei neben 1 aus den weiteren 2–5 Details
entnehmbar sind.
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Der
Leiter 2 besteht im Wesentlichen aus einem geradlinigen
ersten Leiterabschnitt 21 und einem dazu nicht geradlinig
verlaufenden zweiten Leiterabschnitt 22. Dargestellt ist
dabei ein Übergangsbereich 23 zwischen
dem ersten und dem zweiten Leiterabschnitt 21, 22,
wobei der Übergangsbereich 23 einen
bogenförmigen
Verlauf aufweist.
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Alternative
Ausführungsformen
können
beispielsweise einen nicht in sich geradlinig verlaufenden Leiterabschnitt 22 aufweisen,
insbesondere einen nicht rechtwinklig zum ersten Leiterabschnitt
verlaufenden zweiten Leiterabschnitt. Der Übergangsbereich 24 kann
entsprechend den Bedürfnissen ausfallen,
wobei der Übergangsbereich 24 des
Leiters 2 auch ganz entfal len bzw. auf einen Punkt oder eine
Ebene reduziert werden kann, wenn beispielsweise ein winkliger Übergang
vom ersten zum zweiten Leiterabschnitt 21, 22 ausgebildet
wird.
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Die
beiden Enden 25, 26 des Leiters 2 sind als
ein Steckstift 24 bzw. in Form einer Buchse oder zangenförmigen Aufnahme 25 ausgebildet,
wie dies für
sich bekannt ist. Auch diesbezüglich
sind alternative Ausgestaltungen einsetzbar.
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Das
in 3 in Schnittdarstellung isoliert dargestellte
Gehäuse 3 besteht
vorzugsweise aus einem isolierenden Kunststoffmaterial. Jedoch sind auch
andere Materialien einsetzbar. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich um ein einstückiges
Gehäuse 3.
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Das
Gehäuse 3 wird
von einem Kanalsystem 30 mit einer Vielzahl von Kanalabschnitten 31–34 durchzogen.
Ein erster Kanalabschnitt 31 führt von einer stirnseitigen
Wandung 41 des Gehäuses 3 längs und
geradlinig in dieses hinein bis zu einem Übergangsbereich 34 hin.
Von dem Übergangsbereich 34 des
Kanalsystems 30 aus bzw. durch diesen Übergangsbereich 34 hindurch
ist der erste Kanalabschnitt 31 in einen dritten Kanalabschnitt 33 verlängert. Der
dritte Kanalabschnitt 33 führt bis zu einer dritten Außenwand 43,
welche der ersten Außenwand 41 des
Gehäuses 3 gegenüber liegt.
Vom Übergangsbereich 34 des
Kanalsystems 30 aus führt ein
zweiter Kanalabschnitt 32 aus Sicht des ersten Kanalabschnitts 31 nicht
geradlinig zum Verlauf des ersten Kanalabschnitts 31 weg.
Der zweite Kanalabschnitt 32 führt vom Übergangsbereich 34 bei
der dargestellten Ausführungsform
bis zu einer zweiten Außenwand 42 des
Gehäuses 3.
Die zweite Außenwand 42 des
Gehäuses 3 liegt
dabei auf einer nicht der ersten Seitenwand 41 gegenüberliegenden
Seite des Gehäuses 3.
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Gemäß alternativer
Ausführungsformen kann
diese zweite Außenwand 42 prinzipiell
aber auch identisch mit der dritten Außenwand 43 sein, beispielsweise
dann, wenn der Leiter 2 aus drei Leiterabschnitten besteht,
wobei der erste und der dritte Leiterabschnitt zueinander parallel
und seitlich versetzt verlaufen und der zweite Leiterabschnitt die
beiden Leiterabschnitte zu deren Verlauf schräg verlaufend miteinander verbindet.
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Der
erste, zweite und dritte Kanalabschnitt 31–33 sind
hinsichtlich ihrer Dimensionierung möglichst genau an die entsprechenden
Dimensionen des ersten und des zweiten Leiterabschnitts 21, 22 bzw.
des Übergangsbereichs 24 des
Leiters 2 angepasst. Dies ermöglicht ein fast passgenaues
Einsetzen und einen entsprechend guten Halt des Leiters 2 innerhalb
des Gehäuses 3.
Der erste Kanalabschnitt führt
als ein Lager, vorzugsweise als eine Bohrung, durch den vorderseitigen
Abschnitt des Gehäuses 3 hindurch.
Dadurch wird der erste Leiterabschnitt 21 in dem ersten
Kanalabschnitt 31 zu allen Seiten hin gelagert. Durch die
Ausbildung des ersten Kanalabschnitts 31 als Bohrung kann
der erste Leiterabschnitt 21 darin um seine Längsachse
gedreht werden. Die Längsachse
des ersten Leiterabschnitts 21 bildet somit in dem ersten
Kanalabschnitt 31 eingesetzt eine Verschwenkungsachse für den zweiten Leiterabschnitt 22 aus.
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Der
zweite Kanalabschnitt 32, der dritte Kanalabschnitt 33 und
der Übergangsbereich 34 sind
zu einer Seitenwand 44 als einer vierten Wand des Gehäuses 3 hin
offen ausgebildet, weisen somit Öffnungen 45, 46 auf,
welche von den Kanalabschnitten 32, 33, 34 durch
den Körper
des Gehäuses 3 bis
zu dessen vierter Außenwand 44 führen. Die
Breite der Öffnungen 45, 46 entspricht
dabei der Breite des zweiten Leiterabschnitts 22.
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Ein
derart ausgebildetes Gehäuse
ermöglicht
das Einsetzen des ersten Leiterabschnitts 21 mit seinem
vorderseitigen Endabschnitt 25 von der Rückseite
her in den ersten Kanalabschnitt 31. Dabei wird der erste
Leiterabschnitt 21 in den dritten Kanalabschnitt 33 von
der Rückseite
und/oder von der Seite der vierten Außenwand 44 aus eingesetzt,
was einem ersten Verfahrensschritt entspricht. 4 zeigt eine
erste eingesetzte Stellung A gemäß dem ersten Verfahrensschritt
bei bereits teilweise in den ersten Kanalabschnitt 31 eingeschobenem
ersten Leiterabschnitt 21. Nachfolgend wird der Leiter 2 weiter
in den ersten Kanalabschnitt 31 und gegebenenfalls durch diesen
hindurch geschoben, bis der seitlich vom ersten Leiterabschnitt 21 wegführende zweiten
Leiterabschnitts 22 den Übergangsbereich 34 des
Kanalsystems erreicht hat und eine zweite Stellung B erreicht hat.
Nachfolgend wird in einem dritten Verfahrensschritt der zweite Leiterabschnitt 22 verschwenkt, wobei
die Verschwenkungsachse durch den ersten Leiterabschnitt 21 in
dem ersten Kanalabschnitt 31 ausgebildet wird. Die Verschwenkung
des zweite Leiterabschnitts 22 erfolgt bis in eine dritte
Stellung C, in welcher der zweite Leiterabschnitt 22 in
dem zweiten Kanalabschnitt 32 zu liegen kommt bzw. an dessen Wandungen
anliegt.
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Während der
zweite Leiterabschnitt 22 beim Einschieben des ersten Leiterabschnitts 21 in
den ersten Kanalabschnitt 31 seitlich durch die Öffnung 46 des
dritten Kanalabschnitts 33 geführt wird, wird der zweite Leiterabschnitt 22 beim
Verschwenken durch die seitliche Öffnung 45 des zweiten
Kanalabschnitts 32 hindurch in diesen hinein geschwenkt.
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Um
eine zumindest leichte Arretierung des zweiten Leiterabschnitts 22 in
dem zweiten Kanalabschnitt 32 zu ermöglichen, weist die Wandung
der Öffnung 46 im
oberen Bereich oder oberhalb des zweiten Kanalabschnitts 32 eine
Verengung 47 auf. Die Verengung weist dabei eine Breite
dk kleiner einer Breite dl des zweiten Leiterabschnitts 22 in
diesem Bereich auf. Das Wandungsmaterial der Verengung 47 und/oder
das Wandungsmaterials des zweiten Leiterabschnitts 22 sind
dabei hinsichtlich deren Elastizität sowie hinsichtlich deren
Dimensionierung so aufeinander abgestimmt, dass der zweite Leiterabschnitt 22 ausreichend
Halt gegen ein seitliches Zurückverschwenken
erfährt.
Neben Elastizitätseigenschaften
können
natürlich
auch andere Halterungsmechanismen mit beispielsweise einer Feder beaufschlagung
und dergleichen verwendet werden. Prinzipiell ist auch das nachfolgende
Einsetzen eines Verschlusselements in die Öffnung 45 seitlich
des zweiten Kanalabschnitts 42 umsetzbar.
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Während bei
einem winkelig abknickenden Übergangsbereich 24 zwischen
dem ersten und zweiten Leiterabschnitt 21, 22 auch
ein entsprechend schmaler bzw. entfallender Übergangsbereich 34 des Kanalsystems 30 ausgebildet
werden kann, ist der Übergangsbereich 34 des
Kanalsystems 30 im Falle eines nicht abknickenden Leiter-Übergangsbereich 24 verbreitet
ausgebildet. Um ein Verschwenken des zweiten Leiterabschnitts 22 und
des Übergangsbereichs 24 des
Leiters 2 in den zweiten Kanalabschnitt 32 hinein
zu ermöglichen,
ist der Übergangsbereich 34 des
Kanalsystems 30 zu der Seite hin verbreitert, zu welcher
der Winkel zwischen den Verläufen
des ersten und des zweiten Kanalabschnitts 31, 32 am geringsten
ist.
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Der
in das Gehäuse 3 eingesetzte
Leiter 2 erfährt
einen ausreichenden Halt bei späteren
Kontaktierungen, welche üblicherweise
eine Druck- und/oder Zugbelastung auf das jeweilige Ende 25, 26 des
Leiters 2 zur Folge haben. Druck auf das freie Ende 25 des
ersten Leiterabschnitts 21 wird durch die entsprechende
rückseitige
Kanalwand 35 abgefangen, welche durch die rückseitige
Wand des zweiten Kanalabschnitts 32 ausgebildet wird, an
welcher die rückseitige
Wand des zweiten Leiterabschnitts 22 anliegt. Zug wird
an der gegenüberliegenden
Wand des zweiten Kanalabschnitts 32 abgefangen. Druckbelastung
auf das außenseitigen
Ende 26 des zweiten Leiterabschnitts 22 wird durch
die oberseitige Wand 36 abgefangen, welche durch die oberseitige Innenwand
des ersten Kanalabschnitts bzw. des Übergangsbereichs 34 des
Kanalsystems 30 ausgebildet wird. Richtungsangaben wie
vorder-, rück-
und unterseitig sind dabei lediglich beispielhaft entsprechend der
zeichnerischen Darstellung der 1–5 zu
verstehen.
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Entsprechend
den Erfordernissen kann das Gehäuse 3,
insbesondere um die Endabschnitte 25 des Leiters 2 herum,
Aufweitungen oder Freiräume 48 aufweisen,
um das Einschieben einer das vordere Ende 25 des Leiters
umgreifenden und kontaktierenden Steckverbindung zu ermöglichen.
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Insbesondere
die Umfangsform des zweiten Kanalabschnitts 32 muss nicht
kreisrund sein. Sofern der zweite Leiterabschnitt 22 eine
beispielsweise viereckigen Querschnitt hat, kann auch der zweite Kanalabschnitt 32 einen
entsprechend geformten Umfangsverlauf aufweisen.
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Der
zweite Kanalabschnitt 32 ist dabei zumindest über eine
Länge entsprechend
einer Länge des
zweiten Leiterabschnitts 22 zu der seitlichen vierten Außenwand 44 des
Gehäuses 3 über die Öffnung 45 geöffnet, sofern
der Abstand vom Übergangsbereich 34 zur
zweiten Außenwand 42 größer oder gleich
der Länge
des Übergangsbereich
des Leiters 2 und des zweiten Leiterabschnitts 22 ist.
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- 1
- Verbindungsvorrichtung
- 11
- erster
Verbindungsanschluss
- 12
- zweiter
Verbindungsanschluss
- 13
- Außengehäuse
- 14,
15
- Einsatzelemente
- 16
- Deckel
- 2
- Leiter
- 21
- erster,
geradlinig verlaufender Leiterabschnitt
- 22
- zweiter
Leiterabschnitt, nicht geradlinig zu 21
- 24
- Leiter-Übergangsbereich
- 25,
26
- Leiterenden
- 3
- Gehäuse
- 30
- Kanalsystem
- 31
- erster
Kanalabschnitt
- 32
- zweiter
Kanalabschnitt
- 33
- dritter
Kanalabschnitt
- 34
- Übergangsbereich 31 zu 32
- 35
- Wandung
in 32
- 36
- Wandung
in 31, 34
- 41
- erste
Gehäusewand,
vorderseitig
- 42
- zweite
Gehäusewand,
unterseitig
- 43
- dritte
Gehäusewand,
rückseitig
- 44
- vierte
Gehäusewand,
seitlich
- 45
- Öffnung zwischen 32 und 44
- 46
- Öffnung zwischen 33, 34 und 44
- 47
- Verengung
- 48
- Aufweitung
- dk
- Breite
von Verengung 47
- dl
- Breite
von 22 (größer dk)