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DE19963692A1 - Zahnpflegevorrichtung, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder - Google Patents

Zahnpflegevorrichtung, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder

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Publication number
DE19963692A1
DE19963692A1 DE19963692A DE19963692A DE19963692A1 DE 19963692 A1 DE19963692 A1 DE 19963692A1 DE 19963692 A DE19963692 A DE 19963692A DE 19963692 A DE19963692 A DE 19963692A DE 19963692 A1 DE19963692 A1 DE 19963692A1
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DE
Germany
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dental care
care device
teeth
tooth
cleaning
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Withdrawn
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DE19963692A
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WESTENDORP SYLVETTE
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WESTENDORP SYLVETTE
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Zahnpflegevorrichtung, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, die ein Mundstück aufweist, wobei das Mundstück einen Halsabschnitt aufweist, der nach dem Einführen in den Mundraum zwischen der oberen und der unteren Zahnreihe bzw. dem oberen und dem unteren Zahnfleisch liegt und die mit zur Zahnreinigung geeigneten Borsten, Lamellen und/oder schaumstoff- bzw. schwammartigen Strukturen ausgestattet ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Zahnpflegevorrichtung, insbe­ sondere für Säuglinge und Kleinkinder, die zur Zahnreinigung geeignete Oberflächenstrukturen aufweist und beim Einführen in den Mundraum eine effiziente Zahnreinigung ermöglicht.
Im Stand der Technik sind zahlreiche Formen von Saugern und Schnullern für Säuglinge und Kleinkinder bekannt. Dabei sind die Mundstücke häufig orthodontisch geformt, um eine optimale Funktion, z. B. zur Beruhigung des Säuglings oder zur Stimu­ lation des Saugreflexes, zu gewährleisten.
Beispielsweise aus der DE 197 16 534 A1 ist weiterhin bekannt, zumindest eine Breitseite des Saugnippels (Hohlzapfens) mit einer oder mehreren Erhebungen und/oder Eintiefungen zu ver­ sehen, um es zu ermöglichen, daß die Zunge des Säuglings den Nippel besser umfassen und halten kann. Die dort beschriebenen Saugnippel sind zur Zahnreinigung somit gänzlich ungeeignet.
Aus der EP-A-0 383 315 ist eine Zahnungshilfe bekannt, in der ein hufeisenförmig ausgestaltetes Mundstück mit flachen Noppen versehen ist, um eine Massage des Zahnfleisches zu ermögli­ chen. Auch diese Vorrichtungen sind aufgrund der Ausgestaltung des Mundstückes und der Noppen zur Zahnreinigung vollkommen ungeeignet.
Aus der US-2,388,915 ist ein Stillsauger zum Aufsetzen auf eine Trinkflasche beschrieben, der einen Saugnippel mit einem zylindrischen Halsteil aufweist, wobei der Saugnippel eine warzenartige Oberfläche aufweist. Es gilt das zu den beiden vorstehenden Druckschriften gesagte.
In der DE 197 01 969 A1 ist ein Sauger für Kinder beschrieben, der einen hohlzylindrischen Saugerhals aufweist, der auf seiner gesamten Umfangsfläche mit Noppen versehen ist. Durch die umfassende Noppung der Oberfläche des Saugerhalses wird eine mechanisch bedingte Versteifung des Saugerhalses bewirkt, wobei der erhöhte Widerstand beim Zusammenbeißen sowohl das Zahnen beschleunigen als auch eine Erleichterung von den mit der Zahnbildung verbundenen Beschwernissen für das Kind bieten soll. Die DE 197 01 969 A1 beschreibt keine zur Zahnreinigung geeignete Borsten, Lamellen und/oder schwamm- bzw. schaum­ stoffartige Oberflächenstrukturen.
Die GB-2 292 688 A betrifft eine sehr ähnliche Vorrichtung wie die DE 197 01 969 A1, die ebenfalls als Zahnungshilfe zur Massage des Zahnfleisches am Halsteil mehrere Noppen aufweist. Es gilt das vorstehend zur DE 197 01 969 A1 gesagte entspre­ chend.
Schließlich ist aus der WO 97/04736 eine flüssigkeitabgebende Saugereinheit für Kleinkinder bekannt, wobei der Saugerzapfen noppenartige (nub-like) Vorsprünge aufweist, und eine gleich­ zeitige intraorale Stimulation und Flüssigkeitsabgabe gewähr­ leistet ist. Auch diese Vorrichtung ist zur Zahnpflege unge­ eignet.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung für Säuglinge und (Klein-)Kinder bereitzustellen, die eine neue Funktionalität ermöglicht und von den Kindern möglichst gut akzeptiert wird.
Diese Aufgabe wird durch die Zahnpflegevorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Zahnpflegevorrichtung wird von den Säug­ lingen bzw. Kleinkindern überraschenderweise als sehr angenehm empfundenen und mit dem allgemein beliebten Schnuller assozi­ iert. Andererseits wird aber eine ausreichende und sowohl für das Kind als auch die Eltern stressfreie Reinigung der ersten Zähne ermöglicht.
Dabei ist auch das Verletzungsrisiko, wie es bei der oft etwas unsanften Handhabung einer herkömmlichen Kinderzahnbürste oder anderer Reinigungsinstrumente durch das Kind oder die Eltern besteht, praktisch ausgeschaltet.
Das Mundstück der erfindungsgemäßen Zahnpflegevorichtung ist insgesamt so gestaltet, daß es problemlos in den Mundraum ein­ geführt werden kann.
Nach dem Einführen in den Mundraum liegt der Halsabschnitt zwischen der oberen und der unteren Zahnreihe bzw., soweit in Bereichen noch keine Zähne durchgestoßen sind, zwischen dem oberen und dem unteren Zahnfleisch.
Erfindungsgemäß ist der Halsabschnitt der Zahnpflegevorrich­ tung mit einer zur Zahnreinigung geeigneten Oberfläche bzw. Oberflächenstruktur ausgestattet, die die zu reinigenden Zähne zumindest teilweise umfaßt. Dabei handelt es sich insbesondere um Borsten, Lamellen (Lippen) und/oder schwamm- bzw. schaum­ stoffartige Oberflächenstrukturen. Unter "Borsten" im Sinne der Erfindung werden auch samtartige Oberflächen, sowie allge­ mein Oberflächenstrukturen mit einer Vielzahl von länglichen Ausstülpungen, einschließlich schlingen- oder spiralförmigen, verstanden.
Der Halsabschnitt weist zumindest an einer Seite bzw. in einem Bereich die zur Zahnreinigung geeigneten Oberflächenstruk­ turen auf. In vielen Fällen kann es vorteilhaft sein, diese entlang des gesamten Umfanges des Halsabschnittes vorzusehen. Alternativ kann jedoch durch Drehen des Mundstücks mit dem Halsabschnitt dessen mit den Oberflächenstrukturen versehene Seite den zu reinigenden Zähnen nacheinander zugewendet werden.
Für die zur Zahnreinigung geeigneten Oberflächenstrukturen können alle im Stand der Technik bekannten und dem Fachmann geläufigen Materialien verwendet werden. Beispielsweise können die an sich für Borsten von herkömmlichen Zahnbürsten bekannten natürlichen oder synthetischen Materialien verwendet werden, wie Kunststoff- oder Naturborsten. Die Oberflächenstrukturen können einstückig mit dem Halsabschnitt ausgebildet sein (und ggf. auch aus dem gleichen Material wie Silikonkautschuk oder Latex bestehen) oder in geeigneter Weise am Halsabschnitt be­ festigt sein. Die Art der Befestigung kann dabei auf beliebige dem Fachmann geläufige Weise erfolgen, sofern sichergestellt ist, daß sich die Oberflächenstrukturen nicht bei den während der Zahnreinigung auf sie bzw. die Zahnpflegevorrichtung ein­ wirkenden Kräften lösen.
Das Material sollte vorzugsweise nach mundhygienischen Aspek­ ten ausgewählt werden und muß so flexibel sein, daß eine Verletzung der Zähne bzw. insbesondere des umgebenden Zahn­ fleisches vermieden wird.
Andererseits sollte die zur Zahnreinigung geeignete Ober­ flächenstruktur einen genügenden Widerstand bieten, um eine effektive Zahnpflege zu gewährleisten.
Der Reinigungseffekt kann sowohl durch ein "Spielen" des Kin­ des mit der Zahnpflegevorrichtung im Mundraum, eine Saug- bzw. Kaubewegung des Kindes, als auch durch leichtes Hin- und Her­ bewegen bzw. Vor- und Zurückbewegen der Zahnpflegevorrichtung im Mund erfolgen. Nach eigener Erfahrung des Erfinders ist ein solches "Spielen" mit einer schnullerartigen Vorrichtung bei Kleinkindern recht beliebt und sicherlich den herkömmlichen Zahnputzbewegungen mit einer gewöhnlichen Zahnbürste vorzu­ ziehen.
Allgemein macht sich die vorliegende Erfindung zunutze, daß bei den vorstehenden Bewegungen auch eine Relativbewegung der zur Zahnpflege geeigneten Oberflächenstrukturen gegen die Zähne erfolgt, ohne das dies von dem Kind als äußerer Zwang empfunden wird.
Die genaue Ausgestaltung, Anordnung und Ausrichtung der zur Zahnpflege geeigneten Oberflächenstrukturen kann im Hinblick auf eine wirkungsvolle Zahnreinigung durch den Fachmann anhand routinemäßiger Überlegungen optimiert werden.
So ist beispielsweise auf dem Gebiet der Zahnbürsten bekannt, daß verschiedene Borsten bzw. Borstengruppen eine unter­ schiedliche Flexibilität und/oder Länge aufweisen bzw. in einem unterschiedlichen Anstellwinkel zur Zahnoberfläche liegen. Weiterhin können die Borstenköpfe unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere gerundet sein. Ähnliche Über­ legungen können ohne weiteres vom Fachmann für lamellenartige Oberflächenstrukturen angestellt werden.
Beispielsweise können mehrere Borstenreihen in unterschiedli­ chen "Anstellwinkeln" angeordnet sein, so daß sie die zu rei­ nigenden Zähne zumindest teilweise umfassen. Insbesondere können die nach dem Einführen der Zahnpflegevorrichtung vor dem Zahn bzw. der Zahnreihe liegenden Borsten, Lamellen (Lip­ pen) oder sonstige erhabene Oberflächenstrukturen in einem Winkel von kleiner 90 Grad gegenüber der Oberfläche des Hals­ abschnittes befestigt sein, so daß sie der zu reinigenden Zahnoberfläche zugewandt sind und nicht parallel dazu liegen. Entsprechende Überlegungen gelten für die hinter der Zahnreihe liegenden Borsten, Lamellen oder sonstige erhabenen Ober­ flächenstrukturen. Nach einer bevorzugten Ausführungsform können die Oberflächenstrukturen so angeordnet sein, daß auch das Zahnfleisch, das die zu reinigenden Zähne umgibt bzw. in den zahnlosen Bereichen der Zahn(fleisch)leisten liegt, erfaßt werden und bei der Zahnreinigung gleichzeitig massiert wird.
Im Falle von Borsten sind die Oberflächenstrukturen in der Regel gegenüber der umgebenden Oberfläche des Halsabschnittes erhaben. Auch im Falle von Lamellen oder schaumstoff- bzw. schwammartigen Strukturen können diese jedoch alternativ (teilweise) in die Oberfläche des Halsabschnittes eingelassen bzw. integriert sein, wodurch im Einzelfall ein noch besseres Umschließen der zu reinigenden Zähne bzw. eine bessere Halt­ barkeit der Oberflächenstrukturen gewährleistet sein kann.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung können auch mehrere Lamellenreihen vorgesehen sein, die sich parallel zu der Zahn(fleisch)leiste erstrecken. Dadurch können die zu reinigenden Zähne zwischen zwei Lamellenreihen eingreifen, wodurch ein besonders guter Kontakt und somit eine gute Reinigung gewährleistet wird. Dabei können die Lamellen wiederum mit einer zur wirksamen Zahnreinigung geeigneten Oberfläche versehen sein.
Nach einer vorteilhaften erfindungsgemäßen Ausführungsform weist der Halsabschnitt schwamm- bzw. schaumstoffartige Ober­ flächenstrukturen auf. Vorteilhafterweise wird das ent­ sprechende Material so gewählt, daß es aufgrund seiner Plastizitäts- und Elastizitätseigenschaften sowohl den zur wirksamen Zahnreinigung erforderlichen Widerstand bietet, andererseits jedoch eine Verletzung insbesondere des Zahnfleischs ausgeschlossen ist. Dazu kann jedes im Stand der Technik bekannte bzw. dem Fachmann ersichtliche Material ausgewählt werden. Vorzugsweise werden auch die zu reinigenden Zähne von der schwamm- bzw. schaumstoffartigen Oberflächen­ struktur zumindest teilweise umfaßt.
Generell weisen die erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvor­ richtungen also am Halsabschnitt, vorzugsweise ausschließlich am Halsabschnitt, eine zur Zahnereinigung geeignete Oberfläche bzw. zur Zahnreinigung geeignete Oberflächenstrukturen auf, die so angeordnet ist (sind), daß sie die zu reinigenden Zähne zumindest teilweise umfaßt (umfassen).
Nach einer besonders vorteilhaften erfindungsgemäßen Ausfüh­ rungsform ist zumindest eine Seite des Halsabschnitts im Längsschnitt konkav ausgestaltet bzw. mit einer Art Rinne oder Furche versehen, die parallel zur Zahn(fleisch)leiste ver­ läuft, und in die der die Zähne besonders effizient zur Rei­ nigung eingreifen können. Durch die erfindungsgemäße Aus­ formung des Halsabschnitts mit den Oberflächenstrukturen, der die Zähne zumindest teilweise umschlossen werden, können die Zähne besonders einfach und mühelos gereinigt werden. So führt bereits die Kaubewegung des Kindes zu einem Reiben der Zähne gegen die Oberflächenstrukturen.
Nach einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform weist die Zahnpflegevorrichtung weiterhin ein auch nach dem Einführen in den Mundraum außerhalb des Mundraumes liegendes distales End­ stück auf. Durch ein solches Endstück kann beispielsweise die korrekte Positionierung des Halsabschnittes beim Einführen in den Mundraum bzw. die Beibehaltung dieser Position beim Zahn­ reinigungsvorgang sichergestellt werden. Typische Beispiele für ein geeignetes distales Endstück sind die herkömmlichen scheiben- und/oder ringförmigen Elemente herkömmlicher Schnul­ ler für Säuglinge und Kleinkinder.
Das distale Endstück kann jedoch auch andersartig geformt sein, beispielsweise stabförmig, um ein Drehen bzw. Hin- und Herbewegen des Mundstücks mit dem Halsabschnitt zu erleich­ tern.
Nach einer besonders bevorzugten erfindungsgemäßen Ausfüh­ rungsform weist die Zahnpflegevorrichtung am Mundstück weiter­ hin ein proximales Endstück auf, das sich an den Halsabschnitt anschließt und das vorzugsweise an den Mundraum angepaßt ist. Besonders geeignet, ohne darauf beschränkt zu sein, ist ein nippelförmig bzw. als Hohlzapfen ausgebildetes proximales Endstück, wie es an sich von bekannten Saug- bzw. Beruhigungs­ schnullern bekannt ist.
Durch ein solches proximales Endstück wird das Kind zum einen die Zahnpflegevorrichtung im Mund als besonders angenehm empfinden, und andererseits, bei Stimulation eines Saug- oder Kaureflexes, auch eine Bewegung der Kiefer und/oder des Mundstückes bewirken, so daß durch die entstehenden Bewegungen der zur Zahnpflege geeigneten Oberflächenstrukturen gegen die zu reinigenden Zähne die Reinigungswirkung noch verbessert wird.
Bespielsweise kann durch ein Drücken der Zunge von hinten gegen den proximalen Teil des Halsabschnittes bzw. das proxi­ male Endstück eine Bewegung auf die hinter den Zähnen liegen­ den Oberflächenstrukturen des Halsabschnittes übertragen werden. Dadurch wird die Reinigung der sonst nur schwierig zugänglichen Zahnrückseiten ermöglicht bzw. optimiert. Vor­ zugsweise ist somit der proximale Teil des Halsabschnittes bzw. das proximale Endstück so ausgebildet, daß es eine solche Bewegungsübertragung ermöglicht bzw. verstärkt.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das proximale Endstück den sonstigen herkömmlichen Schnullern/­ Saugern des entsprechenden Kindes möglichst angepaßt.
Nach einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungs­ form sind das proximale Endstück und der Halsabschnitt ein­ stückig ausgebildet. Beispielsweise können beide Teile aus an sich bekannten geeigneten Materialien, wie Latex oder Silikon­ gummi, gebildet sein. Das proximale Endstück, der Halsab­ schnitt, das Mundstück und/oder die gesamte Zahnpflegevor­ richtung können symmetrisch oder asymmetrisch geformt sein.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist der Halsabschnitt einen elliptischen Querschnitt auf, so daß sich die konkave Oberfläche bzw. Furche oder Rinne entlang der oberen bzw. unteren Zahn(fleisch)leiste entsprechend verlängern läßt.
Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform kann der Halsabschnitt zu den Seiten hin hufeisenförmig entlang der Zahn(fleisch)leisten des Ober- und Unterkiefers verlängert sein, um auch dort bereits vorhandene Zähne reinigen zu kön­ nen. Vorteilhafterweise erstreckt sich die konkave Oberfläche bzw. Furche oder Rinne dann auch entlang dieser hufeisen­ förmigen seitlichen Ausformungen.
Nach einer besonders bevorzugten erfindungsgemäßen Aus­ führungsform wird die zur Zahnreinigung vorteilhafte konkave Oberfläche bzw. Furche oder Rinne am Halsabschnitt im wesent­ lichen durch den beim Zusammenbeißen ausgeübten Druck aus­ gebildet bzw. hierdurch verstärkt. So ist der Halsabschnitt vorzugsweise aus einem Material gebildet, das beim Zusammen­ beißen der Zähne ein Annähern (Anklappen) der beiden Seiten­ wände der furchen- oder rinnenartigen konkaven Oberfläche an die Zahnvorder- bzw. -rückseite ermöglicht.
Somit kann die konkave Oberfläche oder Furche/Rinne des Hals­ abschnitts sowohl sehr flach als auch recht spitz ausgebildet sein. Die Seitenwände der Rinne oder Furche können flach sein oder auch konkav oder konvex gekrümmt sein.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die zu den Lippen des Kindes hin gelegene Seite der konkaven Oberfläche oder Furche/Rinne steiler abfallend und liegt mit einer Art Wulst an den Lippen an, so daß sich die darauf befindlichen Ober­ flächenstrukturen gegen die Lippen "abstützen" können, während die gegenüberliegende Seite der konkaven Oberfläche über den von hinten über die Zunge des Kindes ausgeübten Druck gegen das Mundstück gestützt werden. Somit kann die letztgenannte Seite im entspannten Zustand der Zahnpflegevorrichtung etwas flacher ausgebildet sein.
Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die Zahnpflegevorrichtung einen oder mehrere Wirksubstanzen zur Mundhygiene, insbesondere zur prophylaktischen Behandlung von Karies, enthalten. Solche Wirksubstanzen sind an sich im Stand der Technik bekannt und umfassen beispielsweise Xylit, Fluoride, wie Natriumfluorid, und/oder Sorbit. Vorteilhafterweise können diese Wirksubstan­ zen durch eine entsprechende Tränkung bzw. Oberflächenbehand­ lung der zur Zahnreinigung geeigneten Oberflächenstrukturen bereitgestellt werden, so daß sie unmittelbar an der richtigen Stelle freigesetzt bzw. auf die zu reinigenden Zähne über­ tragen werden können. Jedoch kann es in einzelnen Fällen auch vorteilhaft sein, diese Wirksubstanzen an anderen Stellen vorzusehen, beispielsweise im Inneren des hohlen Mundstücks, wobei die Freisetzung über entsprechende Öffnungen erfolgen kann. Prinzipiell können auch andere Wirksubstanzen, die aus hygienischen oder arzneilichen Gründen für das Kind vorteil­ haft sind, in bzw. an der Zahnpflegevorrichtung enthalten sein. Arzneimittel spendende Sauger sind an sich im Stand der Technik bekannt (z. B. aus der DE 35 03 777 A1), genauso wie antimikrobielle Zusammensetzungen zur Herstellung von Saugern (Z. B, aus der DE 44 04 680 A1). Genauso kann die Zahnpflege­ vorrischtung mit einem für das Kind angenehmen Geschmacksstoff versehen werden, solange dieser nicht dem Erfolg der Zahn­ reinigung entgegensteht.
Nach einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen Aus­ führungsform besteht dei Zahnpflegevorrichtung aus einem Halsabschnitt, der als gesondertes Element ausgebildet ist, das über das Mundstück herkömmlicher Sauger gezogen werden kann. Vorzugsweise besteht der Halsabschnitt hierbei aus einem gummielastischen Material wie Latex oder Silicongummi und ist rohrförmig, d. h. er weist eine zentrale Bohrung bzw. einen Längskanal auf, um die Vorrichtung über den Saugnippel eines Schnullers ziehen zu können.
Durch die vorstehende Ausführungsform wird beispielsweise sichergestellt, daß auch Kinder, die bestimmte Arten von Schnullern bevorzugen, das Putzen der Zähne mit der erfin­ dungsgemäßen Zahnpflegevorrichtung als möglichst angenehm empfinden. Weiterhin ist ein aus hygienischen Gründen em­ pfehlenswerter regelmäßiger Austausch des Halsabschnittes mit den zur Zahnpflege geeigneten Oberflächenstrukturen ermöglicht bzw. erleichtert. Weiterhin können so verschiedene Arten von Oberflächenstrukturen variiert und auch die Art der zugesetz­ ten Wirksubstanzen jederzeit geändert werden.
Die Erfindung wird nun anhand der nachstehenden Ausführungs­ beispiele unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Dabei zeigen:
Fig. 1A und B zeigen zwei erfindungsgemäße Ausführungsformen der Zahnpflegevorrichtung nach dem Einführen in den Mund des Säuglings bzw. Kleinkindes;
Fig. 2A und B zeigen zwei weitere erfindungsgemäße Ausfüh­ rungsformen der Zahnpflegevorrichtung nach dem Ein­ führen in den Mund des Säuglings bzw. Kleinkindes;
Fig. 3A, B und C zeigen die Ausrichtung der zur Zahnreinigung geeigneten Oberflächenstrukturen (A, C: Borsten bzw. Lamellen; B: schwammartige Oberflächenstruktur) gegen­ über der zu reinigenden Zahnoberfläche;
Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform der Zahn­ pflegevorrichtung, die aus einem als gesondertes Teil ausgebildeten Halsabschnitt besteht.
Die in Fig. 1 dargestellte und mit 10 bezeichnete Zahnpflege­ vorrichtung weist eine Mundplatte bzw. -scheibe 11 auf, die fest oder lösbar an dem Mundstück 12 befestigt ist. Das Mund­ stück 12 weist einen Halsabschnitt 13 auf, der in den schraf­ fierten Bereichen mit den zur Zahnpflege geeigneten Ober­ flächenstrukturen ausgestattet ist. Das sich an den Halsab­ schnitt 13 anschließende proximale Endstück 14 ist hohlzapfen­ förmig ausgebildet und bildet den Abschluß des Mundstücks. Das Mundstück kann auch symmetrisch ausgebildet sein (nicht darge­ stellt). Das als Mundplatte bzw. -scheibe 11 ausgebildete distale Endstück stellt gleichzeitig eine Art Mundsperre dar und kann anatomisch angeformt sein. Es besteht aus Kunst­ stoffen oder anderen geeigneten Werkstoffen und kann an der dem Mundstück 12 abgekehrten Seite einen Ring (nicht dar­ gestellt) aufweisen, um die Handhabung bzw. Befestigung der Zahnpflegevorrichtung 10 zu erleichtern.
Das Mundstück 12 besteht aus einem Gummi oder gummiartigen Kunststoff und ist flexibel, um sich dem Mundraum etwas an­ passen zu können.
Gemäß der erfindungsgemäßen Ausformung der Zahnpflegevorrich­ tung befindet sich der Halsabschnitt 13 zwischen der oberen und der unteren Zahn(fleisch)leiste 21 bzw. 22. Zur Veran­ schaulichung ist jeweils ein oberer und ein unterer Milchzahn 23 bzw. 24 dargestellt. Es ist ersichtlich, daß die mit den zur Zahnpflege geeigneten Oberflächenstrukturen ausgestatteten Bereiche des Halsabschnitts 13 die oberen bzw. unteren Milch­ zähne 23 bzw. 24 zumindest teilweise umfassen. Die konkave Oberfläche bzw. Rinne ist bei der dargestellten Ausführungs­ form auf der Ober- bzw. Unterseite, also den oberen bzw. unteren zu reinigenden Zähnen zugewandt, ausgebildet. Diese Rinne bzw. konkave Oberfläche kann jedoch auch nur auf einer Seite ausgebildet sein oder rund um den gesamten Umfang des Halsabschnitts verlaufen.
Das proximale Endstück 14 kann anatomisch an den Mundraum 25 angepaßt sein, wie dies bei herkömmlichen Lutsch- und Still­ schnullern der Fall ist. Durch den Druck der Zunge 26 gegen das proximale Endstück wird der Bereich des Halsabschnitts, der der Rückseite der zu reinigenden Zähne zugewandt ist, etwas gegen die Zahnrückseite gedrückt, wodurch die Reini­ gungsleistung mittels der dort vorhandenen zur Zahnreinigung geeigneten Oberflächenstrukturen noch verstärkt wird.
In Abweichung von Fig. 1A ist in Fig. 1B die der Mundscheibe 11 zugewandte vordere Wulst 15 des Halsabschnitts 13 stärker ausgeprägt und kann sich gegen die Innenseite der Ober- bzw. Unterlippe 27 bzw. 28 stützen und so Druck auf die der Zahn­ vorderseite zugewandten Bereiche des Halsabschnitts ausüben. Weiterhin ist bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zahnpflegevorrichtung 10 der dem proximalen Endstück 14 zuge­ wandte Teil des Halsabschnittes nicht, wie in Fig. 1A, von letztgenanntem durch eine Wulst abgesetzt. Dadurch wird der von der Zunge gegen das proximale Endstück ausgeübte Druck direkt auf die den Zahnrückseiten zugewandten Bereiche des Halsabschnitts übertragen.
In Fig. 2A ist eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform der Zahnpflegevorrichtung 10 dargestellt, bei der sowohl der der Mundscheibe 11 als auch der dem proximalen Endstück 14 zugewandte Teil des Halsabschnitts 13 nicht bzw. kaum durch eine Wulst von den benachbarten Bereichen der Zahnpflegevor­ richtung abgesetzt ist. Vielmehr ist der Ansatz des Halsab­ schnittes 13 an der Mundplatte breiter ausgebildet, so daß die konkave Oberfläche bzw. Rinne des Halsabschnitts 13 gegenüber diesem Ansatz des Halsabschnitts eine Eintiefung darstellt.
In Fig. 2B ist eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform dargestellt, bei der der breite Ansatz des Halsabschnitts 13 an der Mundplatte 11 relativ flach in den Bereich des Hals­ abschnittes 13 übergeht, der zwischen den oberen und unteren Zahn(fleisch)leisten 21 bzw. 22 liegt und die zur Zahnreini­ gung geeigneten Oberflächenstrukturen aufweist. Diese Aus­ führungsform kann in entspanntem Zustand, also vor dem Ein­ führen in den Mundbereich, eine praktisch flache Oberfläche (ohne konkave Oberflächenstruktur bzw. Furche oder Rille) aufweisen, wobei erst nach der Einführung in den Mundraum durch die Flexibilität des Werkstoffes an den entsprechenden Stellen des Halsabschnitts unter dem Druck der oberen bzw. unteren Milchzähne 23 bzw. 24 die konkave Oberfläche bzw. Rille/Furche ausgebildet wird.
In Fig. 3A ist schematisch der Bereich des Halsabschnitts 13 mit den daran angebrachten zur Zahnreinigung geeigneten Borsten 131 dargestellt, die den Milchzahn 23 bzw. dessen durch das Zahnfleisch 27 gestoßene Zahnoberfläche umschließen. Genauso können die Borsten 131 so angeordnet sein, daß sie auch die Zahnfleischbereiche rund um den Milchzahn 23 erfassen und bei der Zahnreinigung massieren.
In Fig. 3B ist eine ähnliche Ausführungsform dargestellt, wobei die zur Zahnreinigung geeigneten Oberflächenstruktur eine schwammartige Struktur 132 darstellt.
In Fig. 3C ist eine alternative Ausführungsform dargestellt, bei der der Halsbereich 13 keine konkave Oberfläche oder Fur­ che/Rille aufweist, sondern das Umschließen des Milchzahnes 23 durch die entsprechend angepaßte Borstenlänge und Ausrichtung der Borsten 131 gewährleistet ist. Die Borstenlänge bzw. deren Ausrichtung kann somit in Abhängigkeit von der jeweiligen Aus­ gestaltung des Halsabschnittes bzw. den zu reinigenden Zahn­ oberflächen in einzelnen Teilbereichen unterschiedlich gewählt und insgesamt im Hinblick auf die Zahnreinigung optimiert wer­ den.
Die in Fig. 4 dargestellte erfindungsgemäße Zahnpflegevorrich­ tung stellt einen Halsabschnitt 13 dar, der wiederum in den schraffierten Bereichen bzw. rund um den Umfang mit den zur Zahnreinigung geeigneten Oberflächenstrukturen versehen ist. Der Halsabschnitt 13 ist aus einem gummielastischen Material geformt und weist eine zentrale Bohrung bzw. einen Kanal 30 auf, der es ermöglicht, den Halsabschnitt über den Halsab­ schnitt eines herkömmlichen Lutsch- bzw. Stillschnullers zu ziehen. Diese Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zahn­ pflegevorrichtung kann besonders leicht und umweltverträglich ausgetauscht werden.
Die vorstehenden Beispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Bestimmte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sollen diese in keiner Weise beschränken. Der Schutzbereich der Erfindung ergibt sich aus den nachstehenden Ansprüchen.

Claims (15)

1. Zahnpflegevorrichtung, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, mit einem Mundstück, wobei das Mundstück einen Halsabschnitt aufweist, der nach dem Einführen in den Mundraum zwischen der oberen und der unteren Zahnreihe bzw. dem oberen und dem unteren Zahnfleisch liegt und der mit zur Zahnreinigung geeigneten Borsten, Lamellen und/oder schaumstoff- bzw. schwammartigen Strukturen ausgestattet ist.
2. Zahnpflegevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zur Zahnreinigung geeigneten Ober­ flächenstrukturen so angeordnet sind, daß sie die zu reinigenden Zähne zumindest teilweise umfassen.
3. Zahnpflegevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Halsabschnitt zumindest auf einer Seite eine im Querschnitt konkave Oberfläche oder eine furchen- oder rinnenartige Struktur aufweist.
4. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich ein nach dem Einführen in den Mundraum ausserhalb des Mundraum liegendes distales Endstück vorhanden ist.
5. Zahnpflegevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das distale Endstück ein platten-, ring- und/oder stabförmiges Element aufweist.
6. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den Hals­ abschnitt des Mundstücks ein vorzugsweise als Hohlzapfen ausgebildetes proximales Endstück anschliesst.
7. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halsabschnitt einen elliptischen Querschnitt aufweist.
8. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Halsabschnitt seitlich entlang der Zahn(fleisch)leisten erstreckt.
9. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die konkave Oberfläche im wesentlichen durch den Druck der oberen und unteren Zahn(fleisch)leisten gegen den Halsabschnitt ausbildet.
10. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Zahnreinigung geeigneten Borsten oder Lamellen in einem Winkel zwischen 45 und 90 Grad zur Oberfläche des Halsabschnittes stehen.
11. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Zahnreinigung geeigneten Borsten oder Lamellen nach der Einführung in den Mundraum in einem Winkel zwischen 45 und 90 Grad zur Zahnoberfläche stehen.
12. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein/oder mehrere Wirksubstanzen zur Mundhygiene, insbesondere zur prophy­ laktischen Behandlung von Karies, Arzneimittel und/oder Geschmacksstoffe enthalten sind.
13. Zahnpflegevorrichtung nach einem der vorstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächen­ strukturen so angeordnet sind, daß auch das Zahnfleisch, das die zu reinigenden Zähne umgibt bzw. in den zahnlosen Bereichen der Zahn(fleisch)leisten liegt, erfaßt und bei der Zahnreinigung gleichzeitig massiert wird.
14. Zahnpflegevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Halsabschnitt als gesondertes Teil ausgebildet ist, vorzugsweise aus einem gummielastischen Material, und über den Saugnippel eines herkömmlichen Schnullers oder Saugers gezogen werden kann.
15. Verwendung einer Vorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche zur Zahnpflege bei Säuglingen und Kleinkindern.
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